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Etimmen geben wollen. Richtiger wäre vielleicht gewesen, zur Wahl des Sozialdemokraten aufzufordern, denn Herr Mohr, der sich mit Haut und Haar dem Landwirthsbunde verschrieben und sich die Wahrnehmung seiner speziellen Margarine­Interessen vorbehalten hat, wäre denn doch ein Voltsvertreter von recht zweifelhaftem Werthe. Auch von antisemitischer Seite hat er nur spärlichen Zuzug zu erwarten, denn die fonservativ antisemitische Presse erklärt ziemlich unverblümt einen Sozialdemokraten gegenüber einem Margarinefabrikanten für das fleinere Uebel. Eine Molkerei- Zeitung aus der Provinz erklärt sich direkt gegen die Wahl des Herrn Mohr. Wie man sieht, wirft der im nächsten Reichstag drohende Butterkrieg" schon seine Schatten bei dieser Wahl voraus. Unter diesen Umständen müssen allerdings die Aussichten des fozialdemokratischen Mandatsbewerbers für die Stichwahl fteigen.­

Ein neues Sozialistengeset wird in den ver­bismarckten Hamburger Nachrichten" gefordert. Dem grollenden Reichskanzler scheint unser endgiltiger Sieg nicht früh genug zu kommen.-

Bundesrath. In der heutigen Sitzung des Bundes­raths wurde der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß­Lothringen über die Licenzgebühren für die Abgabe von geistigen Getränken im Kleinen durch Konsumvereine an die Ausschüsse für Zölle und Steuerwesen und für Elsaß­

Erweiter überwiesen. Die Entwürfe von Gesezen wegen

Turf einer

Erweiterung der Unfallversicherung sowie wegen Ab­änderung der Unfall Versicherungsgesetze wurden den Ausschüffen für Handel und Verkehr, für das See­wesen und für Justizwegen überwiesen. Dem Ents Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schuß der Waarenbezeichnungen und des Gesetzes betreffend den Schuß von Gebrauchsmustern wurde die Zu stimmung ertheilt. Die Resolution des Reichstags betreffend die Veröffentlichung einer Konkursstatistik wurde dem Reichs­tanzler überwiesen.

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Die Einnahmen der Reichspost Verwaltung für die Monate April und Mai 1894 haben betragen 43 661 282 M. für dieselben Monate 1893 41 379 438

hon mithin für 1894 mehr

Die Ausgaben ergeben für April und Mai 1894 ein Mehr von

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2 281 849.

1 617 074 9.

Der reine Ueberschuß betrug in den beiden genannten Monaten 1894

dagegen 1893

mithin für 1894 mehr

6 882 082 D. 6 217 307 664 775 9.

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Eine mit ständig steigenden Ueberschüssen arbeitende Ber­waltung wie die Reichspost- Verwaltung tönnte für die bei ihr beschäftigten Beamten und Arbeiter ganz anders sorgen, als es thatsächlich geschieht, aber sie will und fann es nicht, denn dem Moloch Militarismus muß alles geopfert werden, mögen auch die Kulturaufgaben des Staates darunter leiden.

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Den Entwurf eines Gefehez, betr. Erweiterung der Unfallversicherung, veröffentlicht heute Abend der Reichs- Anzeiger". Der Entwurf umfaßt 140 Paragraphen und füllt mit seiner Begründung nicht weniger als 141/8 Seiten engsten Druckes im großen Zeitungsformate. Wir find daher heute blos in der Lage, einige wenige Punkte aus demselben mitzutheilen, uns ein genaueres Eingehen für die nächste Zeit vorbehaltend:

Aus der Begründung der Reichsregierung heben wir die folgenden Stellen hervor:

Der vorliegende Entwurf soll den Schlußstein des großen Gesetzgebungs- Werks bilden, insofern er auch diejenigen durch ihre Berufsthätigkeit gefährdeten Arbeiter, die von den bis herigen Unfallversicherungs- Gefeßen noch nicht berührt sind, in den Kreis der Unfallversicherung aufnimmt. Es handelt fich dabei vornehmlich um die gefährlicheren, aber noch nicht versicherungspflichtigen Betriebe im Handwerk, im Handel, in 3 der Fischerei und in der Küstenschifffahrt. oker Zunächst ist es natürlich, daß, je weiter die Erkenntniß von den fegensreichen Wirkungen der Unfallversicherung sich verbreitet hat, desto empfindlicher sich die Arbeiter in solchen Betrieben berührt fühlen, die ebenfalls mit Gefahren verbunden find, ohne an den Wohlthaten diefer Einrichtung theilzunehmen. Die Betriebe zum Beispiel, in denen Metalle mit Feuer bearbeitet werden, wie Schlossereien, Schmieden, Gießereien, find gegenwärtig nur versichert, wenn fie fabrikartig oder mit Motoren, Dampf u. f. w. arbeiten, dagegen nicht, wenn sie den Betrieb nur handwerksmäßig und obne Motoren führen, obwohl die Betriebsgefahr hier faum geringer ist als bei jenen, sicherlich aber größer, als bei fabrikmäßig arbeitenden und deshalb versicherten Betrieben zahlreicher anderer Berufszweige. Diese verschiedenartige Be handlung wird um so fühlbarer, als in anderen Berufszweigen, 3. B. in den Betrieben der Maurer, Zimmerer, Müller, Schorn­

steinfeger, alle Arbeiter versichert sind, ohne Rücksicht auf die Art der Betriebsmittel und den Umfang des Betriebes. Weiter ist in einer großen Zahl von Betrieben infolge der allmäligen Erweiterung der Unfallversicherung nur ein Theil der Betriebsthätigkeit, ein anderer Theil dagegen nicht versichert. Es sind dies namentlich die zu einem Theil mit Bauten befaßten Betriebe der Tischler, Schlosser, Maler, Glaser, Klempner 2c. In diesen Betrieben ist nicht nur die vielfach ebenso gefährliche Werkstattsarbeit gleichartiger Ar­beiter unversichert, sondern es ist sogar ein und derselbe Ar­beiter für einen Theil seiner gewerblichen Thätigkeit( bei Bauten) versichert, für einen anderen Theil( in der Werkstatt) unversichert. Denn der Werkstättenbetrieb eines Schlossers, Tischlers 2c. ist nach den jetzt geltenden Bestimmungen nur dann versicherungspflichtig, wenn er entweder ein fabrik­mäßiger ist, oder wenn er nach seinem Umfange sich als ein Nebenbetrieb der Bauschlosserei, Bautischlerei 2c. darstellt. Dagegen nicht, wenn umgekehrt die Werkstättenarbeiten die Hauptsache, die Bauarbeiten aber die Nebensache sind. Diese Rechtslage hat nicht nur für die Arbeiter, sondern auch für alle anderen Betheiligten mißliche Folgen.

Neben den handwerksmäßigen und fleingewerblichen Be­trieben tommen für die Erweiterung der Unfallversicherung ferner die gesammte Fischerei sowie die Seeschifffahrt mit tleinen nicht mehr als 50 Kubikmeter Brutto- Raumgehalt ents haltenden Fahrzeugen in Betracht, sofern diese weder Zubehör eines größeren Fahrzeuges, noch auf Fortbewegung durch Dampf oder andere Maschinenkräfte eingerichtet sind. Auch in diesen Betrieben ist bekanntlich die Unfallgefahr teine geringe. Im Handelsgewerbe fodann ist gegenwärtig das Lagern und das Umgehen mit schweren Gegenständen ( Steinen, Eifen, Nutzholz, Brennmaterial, großen Riften, Fäffern, Säcken 2c.) nur insoweit versichert, als ein Speicherei oder Kellereibetrieb vorliegt, im übrigen dagegen unversichert. Die Beschäftigung der Handlungsgehilfen und Lehrlinge sowie der sonst im Handelsgewerbe als Arbeiter, Faktoren u. f. w. verwendeten Arbeitskräfte ist aber häufig auch dann, wenn sie nicht unmittelbar mit dem Lagern und Laden von Gegen­ständen der genannten Art zu thun haben, mit Unfallgefahr verbunden, z. B. beim Verkehr auf schlüpfrigen Treppen, zwischen Frachisuhrwerk, auf ladenden Schiffen, zwischen auf geftapelten Laften. Zu den Handlungsgehilfen und Lehrlingen gehören auch die Apothekergehilfen 2c., die bei der Bearbeitung von kochenden, äzenden, giftigen oder explosionsfähigen Stoffen vielfach der Gefahr von Unfällen ausgesetzt sind, häufig auch wegen der mit der Apotheke verbundenen Fabrikation von tohlensäurehaltigen Wassern für den hierauf bezüglichen Theil ihrer Beschäftigung bereits versichert, im übrigen aber noch unversichert sind. Im Fuhrwerksbetriebe ferner ist nur das Umgehen mit Fuhrwert im eigentlichen Fuhrwerksgewerbe, nicht dagegen im Handelsbetriebe und ebenso wenig die nament lich für das Personal der Gastwirthe in Betracht kommende Wartung fremden Fuhrwerts versichert.

Ueber die Organisation, sowie das Verfahren zur Auf­bringung der Beiträge heißt es in der Begründung:

Für den größeren Theil der hier in Betracht kommenden Betriebe des Handwerks und Kleingewerbes, sowie für die Fischerei und die fleine See- Schifffahrt fehlt es aber an den nothwendigen Voraussetzungen zu einer berufsgenossenschaft­lichen Organisation. Die Erfahrungen bei den bestehenden Berufsgenossenschaften haben gelehrt, daß die berufsgenossen­schaftliche Verwaltung fich für den Verkehr mit einer großen Zahl fleiner Betriebsunternehmer nicht eignet. Pote

Deshalb find bezirksweise organisirte Unfallversicherungs­Genossenschaften in Aussicht genommen, bei denen die Schieds­gerichte der Invaliditäts- und Altersversicherung zur Recht­sprechung benutzt werden könnten.

Behörden oder Beamten oder dem Vorstande der Alters. und Invaliden- Versicherungsanstalt oder Organen der Rom­munalverwaltung soll die Leitung der Geschäfte der Unfall­Versicherungs- Genossenschaften übertragen werden können.

Eine Vereinfachung der Organisation in anderen Zweigen der Arbeiterversicherung könnte durch Vereinigung der Ver­waltung ihrer Verbände, soweit sie den gleichen räumlichen Umfang haben, herbeigeführt werden.

Es erscheint nothwendig, die Anforderungen an die Be triebsunternehmer hinsichtlich der für die Genossenschaft zu liefernden Nachweisungen möglichst einzuschränken. Dies ist sowohl bei der Beitragserhebung, wie bei der Festsetzung der Entschädigungen möglich. Bei der Beitragserhebung fann von der für die Industrie geltenden Grundlage, nämlich ber Lohnhöhe, in der Regel abgesehen werden,

wenn in Anlehnung an die für die Land- und Forstwirth schaft und für die Seeschifffahrt bestehenden Grundsäge nur die Zahl der in jedem Betriebe beschäftigten Vollarbeiter zu Grunde gelegt, oder wenn, was zuweilen noch einfacher sein wird, die Beiträge in Form eines Zuschlages zu öffentlichen age Abgaben erhoben werden. Dies ist bei den unter den Ent wurf fallenden Betrieben um so unbedenklicher, als die Höhe des Lohns der einzelnen Versicherten hier meist nur geringe Unterschiede zeigen und nur geringen Schwankungen unterliegen wird. Wenn die Zahl der Vorarbeiter ähnlich wie nach§ 36 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesezes und nach§ 34 des See- Unfallversicherungsgesetzes durch Schäßung für jeden Betrieb ermittelt wird, so bedarf es der Einreichung regelmäßiger, für die Unternehmer fäftiger Jahresnachweisungen über die beschäftigt gewesenen Personen und die von denselben verdienten Löhne und Gehälter nicht.

die Gr

Was die Unterlagen für die Entschädigungen der Verletzten betrifft, so ist von Durchschnittssäßen für männliche und weib­liche, erwachsene und jugendliche Arbeiter ausgegangen. In gleicher Weise sind, entsprechend den einfachen Verhältnissen vieler bei dem Entwurf in Betracht kommender Betriebe, auch hier Durchschnittssätze in Aussicht genommen, für deren Bes messung die Vorschriften der Krankenversicherung vielfach einen brauchbaren Anknüpfungspunkt bieten.

Aber auch hiermit ist der Kreis von Berufsarbeitern, für die ein Bedürfniß nach Ausdehnung der Unfallversicherung hervorgetreten und von den Betheiligten geltend gemacht ist, hervorgetreten und von den Betheiligten geltend gemacht ist, noch nicht abgeschlossen. Ein solches Bedürfniß liegt auch vor für Bedienstete in Krankenhäusern und Bade- Anstalten, in Bildhauerwerkstätten, Laboratorien, in Anstalten für Sport­Die lutherisch- evangelische Kirche, Orthodore und betrieb, z. B. Rennställen, Ruder- und Segelflubs, in Reit- Proteftantenvereinler, werden sehr erbaut sein von der zu bahnen, Theatern und anderen Kunst- und wissenschaftlichen erwartenden päpstlichen Encyklika, über die wir Anstalten, in zoologischer Gärten, für Feuerwehrmänner, gestern bereits turz berichteten. Die räubigen oder ver­Tootengräber, Glöckner u. a. irrten Schäflein werden liebevoll zur Rückkehr in den

werden wir in den nächsten Tagen nach den Motiven ber Die übrigen Bestimmungen dieses Geseßentwurfes Reichsregierung unseren Lesern vorführen.-

Beiter find Unzuträglichkeiten dadurch herbeigeführt wor- Schooß der katholischen Kirche gemahnt. Den Protestanten den, daß die in gewerblichen und anderen Betrieben beschäftig fehle die feste Richtschnur für den Glauben und die ten Arbeiter von ihren Arbeitgebern vielfach auch zu häuslichen Autorität, turz und gut, um uns eines beliebten Ausdrucks und sonstigen privaten Dienstleistungen herangezogen werden, zu bedienen, sie seien nur eine Vorfrucht der Sozial 3. B. der für das Geschäft gehaltene Rutscher zu Spazier- bemokratie und aller Umsturzbestrebungen. Wir haben fahrten oder zur Wartung von Kutschpferden, der für den Ge- selbstverständlich dem päpstlichen wie dem protestantischen werbebetrieb angenommene Tischler oder sonstige Handwerker zu Arbeiten in der Familienwohnung des Geschäftsleiters, der Rundschreiben gegenüber nur das Gefühl der Wurstigkeit. Fabritarbeiter zu Botengängen in Privatangelegenheiten oder Spaß macht es uns aber, wie die beiden Bundesgenossen, zu Arbeiten im Hausgarten des Arbeitgebers. In noch die den sozialdentokratischen Unglauben gemeinsam bekämpfen höherem Maße vermischt sich die Thätigkeit für den Betrieb sollen, sich selbst untereinander als noch schlimmeres als den und für den Haushalt des Unternehmers in fleinen Gottseibeiuns betrachten, wie Luther den Papst als Anti­Handelsgeschäften, kleinen Gastwirthschaften, vielfach auch christ darstellt und der Papst noch alljährlich die lutherische Handwerks- und sonstigen fleinen Gewerbebetriebe. Retzerei verdammt. Was aber den Spaß noch erhöht, ist, Hier pflegt das Hausgesinde auch gewerblich mit

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thätig oder umgekehrt das Geschäftspersonal auch im daß die starrsten evangelischen Beloten die päpstlichen Haushalt beschäftigt zu sein. Es ist unzweckmäßig und wird Liebenswürdigkeiten ruhig einsteden müssen und daß sie, von den Betheiligten nicht verstanden, wenn sich die Unfall- deren Mund träuft von Schimpf und Geifer gegen den versicherung in folchen Fällen nur auf denjenigen Theil der Unglauben der Zeit, hier ihren Mund hübsch im Baum halten Thätigkeit erstreckt, welcher sich im Gewerbe des Arbeit müssen. Denn ergösse sich aus demselben eines jener Kraft­gebers vollzieht. Diesem Uebelstand kann wirksam aber nur worte, an deren Gebrauch sie im Kampf gegen alles freiheit, badurch abgeholfen werden, daß die bezeichneten Personen liche Denken gewöhnt sind, so würde man auf katholischer für ihre gesammte Thätigkeit der Unfallversicherung unterworfen Seite nicht zögern, den§ 166 des Straf Gesetzbuchs anzu­

werden.

Endlich sind im Reichs, Staats- und Kommunaldienst rufen. Freilich unsere protestantischen Beloten, so hoch außerhalb der bereits versicherungspflichtigen Betriebe noch ge- fahrend sie auch sich zu gebahren belieben, verstehen es eben wiffe Personen mit Dienstleistungen beschäftigt, die einigen der im Borstehenden genannten Thätigteiten gleich stehen und eben­falls eine gewiffe Unfallgefahr mit sich bringen. Auch auf diese Personen wird die Unfallversicherung auszudehnen sein.

so tief sich zu ducken. Daß der kirchliche Glaube aber selbst bei seinen Bekennern wenig ins Gewicht fällt, fieht man auch bei dieser Gelegenheit. Der orthodox protestantische Junker steht zu dem ultramontanen Agrarier, und im Kampfe gegen die Arbeiter läßt sich der katholische Unter­gegangen, und welche Worte er drohend und zürnend ge- Und wenn sie uns peinigen?" klagte der Greis mit nehmer von dem protestantischen nichts vorgeben. Die sprochen. Die Gefangenen blieben einige Augenblicke allein, wachsendem Eifer: Wenn sie uns tödten, schnell wie die traurigste Rolle spielen aber unsere Kulturkämpfer", und Ben David tüßte mit Entzücken die Hände seines er Hand des Herrn? Sohn, Sohn! traue nicht auf der die so viel von einem protestantischen Kaiserthum wachenden Vaters." Ach!" seufzte dieser ermattet: so war Gojim Hilfe und Versprechen! traue nicht auf das Wort, gefaselt haben und dieses als eine Waffe für sich benußen es fein Traum! O" Herr in Israel ! wie kannst Du dulden es tomme aus der Erde, oder falle vom Himmel! Beten zu tönnen glaubten. In der protestantischen Kirche ist die solche Nichtswürdigkeit! Ich bin zu alt, um machen zu wir nicht täglich: Herr, bau Zion wieder, die Gottesstadt Orthodoxie mit Spott und Hohn über sie zur Tagesordnung können Anspruch aufs Leben, denn ich habe gelebt für zwei und ihren Tempel? Laß ihn geboren werden und kommen hinweggegangen, blickt aber selbst mit einem Gefühl des Menschen auf der Erde, aber... Du mein Sohn- ben Messias, den man nennen wird gleich Dir, den Sohn daß sie ohne die Staatshilfe und Staatsmacht bald am Neides zu der katholischen Kirche hinauf, weil sie fühlt, und Esther, das Enkelchen! Weh mir! Was soll das noch Davids? Und noch ist Zion nicht gebaut, und noch der Ende ihrer Tage wäre. Daß der Papst den Ruf der Rück­werden, wenn Du beſtehst darauf, zu schweigen, und nicht Meffias nicht gekommen; und also werden wir von dannen fehr zu Rom ertönen läßt, darf uns am wenigsten wundern zu sagen, wo du hingeführt den Knaben aus Edom ." genommen sein, ehe Hilfe kommt und Rath; als Opfer in einer Zeit, wo aus den herrschenden Kreisen immer Ich darf nicht. Bater," versetzte Ben David fest: Jch Deines unseligen Handels und Deines Eigenfinns." würde machen unglücklich, die jetzt glücklich sind. Ich habe versprochen, zu schweigen, und will halten, was ich ver­sprochen." uired

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Und wenn Du hättest geschworen," fiel Jochai eifrig ein: fo gilt der Schwur nichts, da geht es an den Hals. Ich will Dich entbinden Deines Gelübdes, wie ein rechter Lehrer in Israel . Ungiltig soll sein der Schwur, den man geleistet an die Männer und Frauen von Amalet. Wir wollen beten das Gebet Col nidore, und Dein Schwur soll Dir erlassen sein."

Bater!" antwortete Ben David ernst: Du magst mich entbinden des Eides, doch nicht der Zusage, so ich geleistet als redlicher Mann. Wenig Gewinn würde entstehen aus meinem Bekenntniß; es würde mir tosten den Kopf und Estherchen Hab und Gut, und Dir Schande bringen und den Bettelstab."

Verzagft Du denn so ganz an der Hilfe des hoch. mächtiger der Sehnsuchtsruf:" Burück ins Mittelalter!" gelobten Gottes?" fragte Ben David den Alten, der zwischen ertönt. bort sid Istumið Wahn, Glaube und Unglaube ängstlich schwankte, weh- Alles was friechen kann, muß Soldat werden. müthig bei der Hand ergreifend: Vertraust Du denn nicht So oder ähnlich hatte sich vor längerer Zeit ein Mitglied auf unsere Unschuld selbst, deren Stimme endlich uns frei sprechen wird von dem teuflischen Lügengewebe?"

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einer Aushebungskommission über die erfolgte Anmusterung geäußert, und schon des öfteren konnten wir mittheilen, daß " Ach," seufzte der Alte, zweifelnd und befangen: fünf Personen mit schweren förperlichen Gebrechen zum Militär­Stimmen giebt's, die hörbar von einem Ende der Welt zum dienst ausgehoben würden. Ein ähnlicher Fall wird jest anderen gehen; aber die Stimme der Unschuld ist nicht wieder aus Dinklage ( Oldenburg ) gemeldet. Der darunter. Sie ist nicht die Stimme des fruchtbaren Baumes, 18. Januar 1874 zu Gr.- Loppin geborene Schlosser K. wurde den man fällt,- nicht die Stimme der Schlange, die man am 12. Juni d. J. in Bersenbrück zum 78. Infanterie­schindet, nicht die eines vom Manne erkannten, von einem Regiment ausgehoben, obwohl er infolge eines früher er­Wianne geschiedenen Weibes, nicht die Stimme des neu- littenen Unfalls das erste Glied des Mittelfingers an der geborenen Kindes...!" linken Hand verloren hat und dafür eine Rente von jähr= Besinne Dich, Raaf!" unterbrach ihn Ben David sanft: lich 21. bezieht. Ist das Kind nicht das Bild der Unschuld? Halte Dich Ja, wir haben's herrlich weit gebracht. Theilweis " Weh mir!" jammerte der Alte:" In welchen Handel am Glauben, und laß uns vertrauen." verkrüppelte Personen werden zu Vaterlandsvertheidigern hast Du Dich begeben? unbesonnener Mann; Geld ist gut, Mit vielem Geräusch trat die Wache ein, die ohne ausgebildet, um gegebenen Falls das theure" Vaterland boch besser das Leben. So Du aber sterben mußt, und Schonung den Greis mit Stricken band, und ihn neben vor dem inneren" und dem äußeren" Feinde zu vera Esther verarmen, begehre ich auch nicht länger zu athmen. seinem Sohne durch das wilde Volksgedränge hindurch, an theidigen. Denn mehr als toot ist ein Alter von hundert Jahren, die Pforte des Römers führte, wo auf den Stufen der das in Kummer und Hunger versiegt." Nachrichter mit seinen Knechten die Wermsten erwartete,

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19 Beruhige Dich, Bater!" versezte Ben David: wir die er im geheiligten Rathhause selbst nicht abholen durfte. werden nicht sterben, Du sollst nicht hungern.Die Leute, die da wiffen, daß ich reden könnte, werden schon helfen, d ehe es sein wird zu spät. Berlasse Dich darauf!"

( Fortjeßung folgt.)

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Strenge Warnungen vor Mihhandlung der Manu weiß, den zur Uebung einberufenen, einige Jahre der Fahne schaften werden jezt, wie die Volks- Zeitung zu berichten

thuenden der hiesigen Garnison ertheilt. Vor allem wird ihnen fern gewefenen Reserve- Unteroffizieren und Unteroffizier Dienst eingeschärft, bei den Ereraitien niemals einen Mann anzufaffen