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Mr. 42. 35. Jahrg.

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Telegramm breffe

Sozialdemokrat Berliu".

Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Ferniprecher: Amt Mortsplas, Nr. 151 90-151 97.

Montag, den 11. Februar 1918.

Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernibrecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Der Wortlaut des friedensvertrags.

Der wichtigste Inhalt des Ukrainerfriedens läßt sich etwa folgendermaßen zusammenfassen: Wo die Ukraine   an das Gebiet des Vierbunds, d. 5. Desterreichs, grenzt, bleiben die Grenzen unverändert im status quo ante, dem Zustand vorher. Die Grenzen gegen das künftige Polen   sind nach ethnographischen Grund­sägen festgelegt, mit denen die Ukrainer   sehr, die Polen   viel­leicht weniger zufrieden sein werden. Brest  - Litowat verbleibt der Ukraine  , so daß der Frieden auf ukrainischem Boden ab­geschlossen ist. Die Grenzen des neuen Staates gegen Rußland   fönnen naturgemäß nur in einem Vertrag mit diesem Staate festgesetzt werden, sind also noch unbestimmt. Somit ergibt sich der außerordentliche Zustand, daß das Ge= biet noch nicht fertig umgrenzt ist, für das der Friedensver­trag gilt.

Absicht der Mittelmächte zu liegen. Offen bleibt nur die Frage, ob die besetzten Gebiete durch sanfte, lösbare Bande mit dem mitteleuropäischen Zollbund verknüpft oder mit Fesseln an sie geschmiedet werden sollen, die nur mit Gewalt zu zerreißen sind. Dies lekte würde wohl die unheilvollste aller denkbaren Lösungen sein.

Ueber den fünftigen Friedenszustand im Osten ist mit dem Utrainerfrieden erst das erste Wort gesprochen worden. Nun ist zu wünschen, daß das letzte Wort bald gesprochen wer­den und daß es nicht schlechter als das erste sein möge!

Brest- Litowsk  , 10. Februar. Friedensvertrag zwischen Deutschland  , Desterreich- Ungarn, Bulgarien   und der Türkei   einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits.

Zu diesem Zwed sind die Bevollmächtigten der vorbezeichneten Regierungen, nämlich

für die Kaiserlich deutsche   Regierung: der Staatssekretär bes Auswärtigen   Amts, Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat Herr Richard von Kühlmann  ,

derjenigen Schäden, die ihnen und ihren Angehörigen in den Kriegs­gebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requifitionen entstanden find,

Artikel VI.

Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre Heimat entlassen werden, soweit sie nicht mit Zustimmung des Aufenthaltsstaates in seinen Gebieten zu bleiben oder sich in ein anderes Land zu begeben wünschen. Die Regelung der hiermit aujammenhängenden Fragen erfolgt durch die in Artikel VIII vor­

gesehenen Einzelverträge.

Ueber

Artikel VII.

bie wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen wird folgendes vereinbart:

I.

Die vertragschließenden Teile verpflichten sich gegenseitig un­berzüglich die wirtschaftlichen Beziehungen anzuknüpfen und den Warenaustausch auf Grund folgender Bestimmungen zu organi­sieren:

b) die Preise der Produkte beim erwähnten Warenaustausch werden auf Grund gegenseitiger Vereinbarung durch eine Kom mission festgestellt, die aus der gleichen Zahl von Mitgliedern der beiden Seiten besteht.

Der erste Frieden, der im Weltkrieg geschlossen wurde, ift ferner ein Frieden ohne Entschädigungen. Da das ukrainische Volt sich im Laufe des gegenwärtigen Welt­Ohne offene und verkappte Entschädigungen, soweit sich auf trieges als unabhängig erklärt und den Wunsch ausgedrückt hat, bis zum 31. Juli des laufenden Jahres ist der gegenseitige dem ersten Blick aus den wichtigen wirtschaftlichen Bestim- zwischen der ukrainischen Volksrepublik und den mit mungen des Vertrags erfennen läßt. Wer den größeren Vor- Rußland im Krieg befindlichen Mächten den Friedenszustand herzu- Austausch der Ueberschüsse der wichtigsten landwirtschaftlichen und teil daran hat, wird von den staatlichen Preisfeststellen, haben die Regierungen Deutschlands  , Desterreichs- Ungarns  , industriellen Produkte zur Deckung der laufenden Bedürfnisse nach Bulgariens   und der Türkei   beschlossen, mit der Regierung der Maßgabe der folgenden Bestimmungen durchzuführen: febungen abhängen. Sehr interessant ist nämlich, ukrainischen Volksrepublik einen Friedensvertrag zu vereinbaren; a) die Mengen und die Art der Produkte, deren Austausch in daß der Austausch der wichtigsten Agrar-, und n- fie wollen damit den ersten Schritt tun zu einem dauerhaften und vorhergehendem Absatz vorgesehen ist, werden auf jeder Seite dustrieprodukte unter Vermittlung von Kommissionen durch für alle Teile ehrenvollen Weltfrieden, der nicht nur den Schred- durch eine Kommission festgestellt, die aus einer taatliche Zentralstellen erfolgen soll. Die Ein- und Ausfuhr nissen des Krieges ein Ende seßen, sondern auch zur Wiedergleichen Anzahl von Mitgliedern beider Seiten besteht und sofort wird also beiderseits in der Hauptsache staatlich geregelt. Herstellung der freundschaftlichen Beziehungen nach Unterzeichnung des Friedensvertrags zusammentritt. Im übrigen wird der deutsch   russische an zwischen den Völkern auf politischem, rechtlichem, wirtschaftlichem delsvertrag, wie er vor dem Kriege bestand, bis auf und geistigem Gebiet führen soll. weiteres wieder in Kraft gefeßt. Ueber seine Bedeutung unterrichtet ein Aufsatz, den wir im gestrigen Sonntag" ver­c) die Verrechnung erfolgt in Gold auf folgender Basis: 1000 öffentlicht haben. Indes handelt es sich nur um eine furz­deutsche Reichsmart in Gold der ukrainischen Volksrepublif 462 Rubel Gold des früheren russischen fristige Verlängerung, nicht um eine dauernde Infraftjehung dieses Vertrags, der, wie wir gestern ausführten, vom frühe- für die S. u. A. gemeinsame österreichisch- ungarische Regierung: Raiserreiches( 1 Rubels Imperial) oder 1000 österreichische ren Gesamtrußland als drückend empfunden wurde. Da die der Minister des Kaiserlich und Königlichen Hauses und des Aeuße- und ungarische Kronen Geld= 393 Starbowanjec 76 Grosch Gold Ukraine ein hervorragendes Ausfuhrland für landwirtschaft- ren, Seiner S. u. R. Apoftolischen Majestät Geheimer Rat  , Ottokar der ukrainischen Volksrepublik= 398 Rubel 78 Sopelen Gold bes früheren russischen   Kaiserreiches( 1 Rubel/ 15 Imperial), liche Erzeugnisse und sonstige Rohprodukte ist, trifft für fie Graf Czernin   von und zu Chudnik, für die Königlich bulgarische Regierung: der Ministerpräsident, d) der Austausch der Waren, die durch die in Absatz a vor­alles zu, was über Rußlands   Auffassung von dem früheren, Serr Dr. Wassil Radoslawoff, der Gesandte Herr Andrea gesehene Kommission festgestellt werden, erfolgt durch die staat­jekt für die Ukraine   vorläufig wieder in Kraft gesetzten Han- Toscheff, der Gesandte Herr Ivan Stoyanovitch, der Mili- lichen Zentralstellen oder durch vom Staate kontrollierte delsvertrages gesagt worden ist. tärbevollmächtigte Herr Oberst Peter Gantschew, Herr Dr. Zentralstellen. Von besonderer Bedeutung ist dann der Abschnitt IV des Theoder Anaftafioff, Der Austausch jener Produkte, welche durch die oben vorge­Art. VII, weil sich auf seinem Hintergrunde die Umrisse für die Kaiserlich Osmanische Regierung: Seine Hoheit der sehenen Kommissionen nicht festgestellt werden, erfolgt im Wege zweier großer Wirtschaftsimperien der Zu- Großwesir Talaat Bascha  , der Minister des Aeußern Ahmet des freien Verkehrs unter den Bedingungen des provisorischen Handelsvertrages, funft deutlich abzeichnen. Die Ukraine   verzichtet auf alle han- effimi Bey, Seine Hoheit Ibrahim Sakti Pascha, der Gene­delspolitischen Begünstigungen, die Deutschland   Desterreich- pal der Kavallerie Ahmet Izzet Bascha, Ungarn   oder einem andern an Deutschland   oder an Dester- glieder der utrainischen Zentralrada Herr Alerander Sfewrjut, für die Regierung der utrainischen Volksrepublik: die Mit der in der folgenden Ziffer II vorgesehen ist. reich- Ungarn   angrenzenden Staat gewähren wird. Umge- Herr Mykola Ljubynsjkhi und Herr Mykola 2e wytsithi febrt verzichtet Deutschland   auf alle Vergünstigungen, die die zur Einleitung von Friedensverhandlungen in Brest  - Litowst zu Ukraine   den ihr angrenzenden Staaten gewähren wird. Das fammengetreten und haben sich nach Vorlage ihrer in guter und ge­heißt: es ist auf der einen Seite ein mitteleuropäischer, auf höriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen der andern Seite ein gesamtrussischer Zollbund vorgesehen. geeinigt: Man fann an den alten deutschen   Zollverein denken, der jetzt als mitteleuropäischer Zollverein seine Auferstehung in Deutschland  , Desterreich- Ungarn, Bulgarien   und die Türkei  größeren Maßstaben feiern soll, und man erkennt hier die einerseits und die ukrainische Bolksrepublik andererseits erklären, Tendenz einer neuen Zusammenfassung. Auf der andern daß der Kriegszustand zwischen ihnen beendet ist. Die Seite soll vom weiland russischen Reich wenigstens ein russi- bertragschließenden Parteien sind entschloffen, miteinander fortan fcher Zollverein übrig bleiben, und damit wäre ein Pfahl in Frieden und Freundschaft zu leben. eingerammt, an dem sich auch eine neue russische   Reichseinheit emporranken könnte.

Ueber die handelspolitische Zugehörigkeit Polens   und des Baltikums ist nichts gesagt, es kann aber kaum ein Zweifel daran bestehen, daß sie in den Plänen der Berliner  und Wiener Regierungen schon dem mitteleuropäischen Zoll­verein zugerechnet werden. Hieraus ergäbe sich für diese Länder eine wirtschaftspolitische Abtrennung vom Often, die namentlich von der polnischen Industrie sehr schmerzlich

empfunden werden würde.

Artikel I.

Artikel II.

II.

Soweit nicht in 3iffer I anderes vorgesehen ist, sollen den wiri­schaftlichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen provisorisch bis zum Abschluß eines endgültigen Handelsvertrages, jedenfalls aber bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Abschluß des Friedens zwischen Deutschland  , Oesterreich- Ungarn  , Bulgarien   und der Türkei  einerseits und den zurzeit mit ihnen im Krieg befindlichen euro­ päischen   Staaten, den Vereinigten Staaten von Amerika   und Japan  andererseits folgende Bestimmungen zugrunde gelegt werden: a) für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen  Reiche und der ukrainischen Volksrepublik diejenigen Vereinbarun­gen, die in den nachstehenden Bestimmungen des deutsch  - russischen 1. Zwischen Desterreich- Ungarn   einerseits und der ukrainischen Handels- und Schiffahrtsvertrages bon 1894/1904 niedergelegt find, Bolksrepublik andererseits werden, insoweit diese beiden Mächte an­einander grenzen werden, jene Grenzen bestehen, welche vor 13-19 ferner in den Bestimmungen im Schlußprotokoll erfter Teil, Artikel 1-6, 7 einschließlich der Tarife a und b, 8-10, 12, Ausbruch des gegenwärtigen Krieges zwischen der österreichisch- un- zu Artikel 1 Absatz 1 und 3, zu Artikel 1 und 12 Absatz 1, 2, 4, 5, garischen Monarchie und Rußland   bestanden haben. 2. Weiter nördlich wird die Grenze der ukrainischen Volksrepublik 9 und 10, zu Artikel 6, 7 und 11, zu Artikel 6-9, zu Artikel 6 6, 8, 9 zu Artikel 3, gu Artikel 5 Absatz 1 und 2, zu Artikel 5, 6, 7, von Tarnograd angefangen im allgemeinen in der Linie Bilgorai und 7, au Artikel 12 Absatz 1, 2, 3, 5, ferner in dem Schlußprotokoll, Szoezebrzszyn- Krasnostow- Bugaszowo- Rabin Meshi- vierter Teil, bie§§ 3, 6, 7, 12, 12b, 13, 14, 15, 16, 17, 18( mit Vor­retſchie- Sarnafi- Melnit- Wyseto- Litowst- Kamenick behalt der entsprechenden Benderung der Behördenorganisationen), Bruschanh Wydonowskojesce verlaufen. Im ein­zelnen wird diese Grenze nach den ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden.

-

Litowst

-

Artikel III.

nämlich:

19, 20, 21, 23.

Polen   hat durch den Friedensschluß mit der Ukraine   auf­gehört, ein Königreich ohne König und ohne Grenzen" zu sein, der König fehlt zwar noch, aber die Grenzen find da, 3. Für den Fall, daß die ukrainische Volksrepublik noch mit nur im Nordosten bleibt noch ein Territorium strittig einer anderen der Mächte des Vierbundes gemeinsame Grenzen und ebenso harrt die galizische Frage der Lösung. Mit Ga- haben sollte, werden hierüber besondere Vereinbarungen vorbe­lizien würde Polen   ein gewaltiges Stück ukrainischen Volks- halten. tums in sich aufnehmen, wie umgefehrt im- westlichen Teil der Ukraine   das Polentum noch vertreten. Eine rein ethno­Die Räumung der befekten Gebiete wird graphische Scheidung hat sich also nicht ermöglichen lassen. berzüglich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Friedens vertrages beginnen. Das am 7. Februar publizierte Gesetz über den pol­Die Art der Durchführung der Räumung und die Uebergabe nischen Staatsrat und die Zusammenlegung dreier der geräumten Gebiete werden durch Bevollmächtigte der inter  - schwerwiegenden politischen und wirtschaftlichen Gründen außer östlicher Besekungsgebiete zu einem einheitlichen Sieffierten Teile bestimmt werden. tauen laffen noch genauer erkennen, wie von seiten der

Artikel IV.

Dabei besteht Einverständnis über folgende Punkte: 1) Der allgemeine russische   3oIltarif vom 13./26. Januar 1903 bleibt aufrechterhalten. 2) Der Artikel 5 erhält folgende Fassung: Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, den gegen­feitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhr­verbote zu hemmen und die freie Durchfuhr zu gestatten. Ausnahmen sind nur für solche Erzeugnisse zulässig, welche auf undem Gebiete eines der vertragschließenden Teile den Gegenstand cines Staat 3 monopols bilben oder bilden werden, sowie auch für gewisse Erzeugnisse, für die aus Rüdjichten auf die Gesundheit, die Veterinärpolizei und die öffentliche Sicherheit oder aus anderen ordentliche Verbotsmaßregeln insbesondere im Zusammenhang mit der auf den Krieg folgenden Uebergangszeit ergeben könnten." 3) Kein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder künftigen Zolleinigung, wie sie z. B. zwischen dem Deutschen Reiche   und dem Großherzogtum Luxemburg  besteht, nder im kleinen Grenzverkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern Breite gewährt oder gewähren wird. 4) Artifel 10 erhält folgende Fanung:

Mittelmächte die Lösung der Ostfragen gedacht ist. Die Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen Selbständigkeit der Ukraine   ist durch den Friedensvertrag ben vertragschließenden Teilen werden sofort nach der Rafifitation in feiner Weise angetastet. Würde nun Polen  , Litauen   und des Friedensvertrages aufgenommen werden. Kurland eine ähnliche selbständige Stellung eingeräumt wer- Wegen möglichst weitgehender Zulassung der beiderseitigen den wie der Ukraine  , eine Stellung, die es ihnen ermöglichte, Konsuln bleiben besondere Bereinbarungen vorbehalten. zu dem fünftigen Rußland in ein ähnliches Verhältnis zu

Artikel V.

treten wie die fleinrussische Republik, so dürfte man das wohl Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Er ein gutes Ende nennen, denn der dauernde Friede im Often fag ihrer Kriegskosten, das heißt der staatlichen Aufwendungen für wäre damit gefichert. Aber das fcheint feineswegs in ber bio Striegführung, fowie auf den Erfaß der Kriegsschäden, bas helft

" Die Waren aller Art, welche durch das Gebiet eines der beiden Teile durchgeführt werden, sollen wechselseitig von jeder Durch gangsabgabe frei sein, sei es, daß sie unmittelbar durchgeführt