und wieder aufgeladen werden."
5. An Stelle des Artikels 12a foll folgende Bestimmung treten: a) hinsichtlich des gegenseitigen Schubes des Urheber= rechts an Werken der Literatur, Stunst und Photograhie sollen im Verhältnis zwischen Deutschland und der ukrainischen Volksrepublik die Bestimmungen des zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland geschlossenen Vertrages vom 28. Februar 1913 gelten.
b) hinsichtlich des gegenseitigen Schutzes der Warenbezeich= nungen sollen die Bestimmungen der Deklaration vom 23./11. Juli 1873 auch in Zukunft maßgebend sein."
6. Die Bestimmung des Schlußprotokolls zu Artikel 19 erhält folgende Faffung:
" Die vertragschließen Teile werben einander im Eisenbahntarifmefen, insbesondere durch Erstellung direkter Tarife, tunlichst unterstüben. Zu diesem Zweck sind beide vertragschließenden Teile bereit, möglichst bald in Verhandlungen miteinander zu treten."
7.§ 5 des 4. Teils des Schlußprotokolls erhält folgende Fassung: „ Es besteht beiderseitiges Einverständnis, daß die Zollamter der beiden Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet bleiben mit Ausnahme der Sonntage und der gefeblichen Feiertage."
b) Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
und der ukrainischen Bolfsrepublil diejenigen Vereinbarungen, die in den nachstehenden Bestimmungen des Oesterreichisch- Ungarisch- Russischen Handels- und Schiffahrtsvertrages bont 15. Februar 1906 niebergelegt sind, nämlich: Artikel 1, 2, 5 einschließlich der Tarife a und b, Artikel 6, 7, 9-13, Artikel 14 Absatz 2 und 3, Artikel 15-24, ferner in den Bestimmungen im Schlußprotokoll zu Artikel 1 und 12 bsatz 1, 2, 4, 5 und 6, zu Artikel 2, zu Artikel 2, 3 und 5, zu Artikel 2 und 5, zu Artikel 2, 4, 5, 7 und 8, zu Artikel 2, 5, 6 und 7, au Artikel 17 sowie zu Artikel 22 Abfab 1 und 8.
Dabei besteht Einverständnis über folgende Bunkte:
1. Der allgemeine russische Zolltarif vom 13./26. Januar 1903 bleibt aufrechterhalten.
2. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
„ Die vertragschließenden Teile verpflichten fich, den gegenfeitigen Verkehr zwischen ihren Gebieten durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchverbote zu hindern, Ausnahmen hiervon dürfen nur stattfinden:
a) Bei Tabak, Salz, Schießpulber oder sonstigen Sprengstoffen fowie bei anderen Artiteln, welche jeweils in den Gebieten eines der vertragschließenden Teile den Gegenstand eines Staatsmonopols bilben;
Erkundungsgefechte in Flandern , an der Maas und in Lothringen . Artillerietätigkeit auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden.
Amtlich. Großes Hauptquartier, 10. Februar 1918.(.. B.)
Westlicher Kriegsschauplah. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
An einzelnen Stellen der Front Artilleriekampf. In Erkundungsgefechten wurden nahe an der Küste Belgier und Franzosen , nordöstlich von Ypern , fowie zwischen Cambrai und St. Quentin Engländer gefangen. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz und Herzog Albrecht.
Im Maasgebiet, beiderseits der Mosel und in einzelnen Abschnitten nordöstlich und östlich von Nanch erhöhte Tätigkeit des Feindes. Französische Erkundungsabteilungen drangen in der Selle- Niederung vorübergehend in unsere Linien bei Allendorf ein; in der Gegend westlich von Blamont wur= den sie vor unseren Hindernissen abgewiesen.
Von den anderen Kriegsschauplägen nichts Neues. Der Erfte Generalquartiermeister. Ludendorff.
Abendbericht.
Berlin , 10. Februar 1918, abends. Amtlich. Von den Kriegsschauplähen nichts Neues.
Der österreichische Bericht.
ien, ben 10. Februar 1918. milich wird ver
lantbart: Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden und östlich der Brenta lebhafte Artillerietätigkeit.
Der Chef des Generalstabes.
von fünf Bertragsterten berbundenen technischen Schwierigkeiten führten dazu, daß die feierliche Schlußiibung und Unterfertigung erst in den ersten Morgenstunden des 9. Fcbruar möglich war. Staatssekretär von Kühlmann era öffnete als Vorsitzender die Sigung kurz vor 2 Uhr nachts mit folgender Ansprache:
"
Meine Herren! Niemand wird sich der historischen Bedeutung dieser Stunde verschließen können, in der die Vertreter der vier berbündeten Mächte mit den Vertretern der ukrainischen Boltsrepublik in diesem Saale zusammengekommen sind, um den ersten Frieden zu unterzeichnen, der in diesem Weltkrieg zustande tommt. Daß dieser Friede unterzeichnet wird mit dem jungen Staatswesen, das aus den Stürmen des großen Arieges hervorgegangen ist, gereicht den Vertretern der berbündeten Delegationen zur besonderen Genugtuung. Möge der Friebe der erste von einer Reihe jegensreicher Friedenss schlüsse fein, fegensreich sowohl für die verbündeten Mächte als auch für die ukrainische Volksrepublik, für deren Zukunft wir alle die besten Wünsche hegen."
Der Vorsitzende der ukrainischen Delegation, Herr Ssewrjuf, entgegnete: Mit Freuden stellen wir fest, daß vom heutigen Tage an der Friede beginnt zwischen dem Vierbund und der Ifraine. Allerdings waren wir hergereist in der Hoffnung, es zu einem allgemeinen Frieden bringen zu können und ein Ende zu machen dem brudermordenden Kriege. Die politische Lage ist aber so, daß nicht alle Mächte sich hier zusammengefunden haben, um einen allgemeinen Frieden zu unterzeichnen. Beseelt von der glühendsten Biebe zu unserem Volfe und in der Erkenntnis, daß dieser lange Krieg die kulturellen und nationalen Kräfte unseres Volfes erschöpft hat, müssen wir nunmehr alle Kraft darauf verwenden und das unsere tun, um eine neue Zeit der Wiedergeburt herbeizuführen. In der festen Ueberzeugung, daß wir diesen Frieden abschließen im Interesse unserer breiten demokratischen Massen und daß dieser Friede beitragen wird zur allgemeinen Beendigung des großen Krieges, stellen wir hier gerne fest, daß die lange und zähe Arbeit, die hier in Brest- Litowsk geleistet wurde, von Erfolg gefrönt ist und wir
einen demokratischen und für beide Teile ehrenvollen Frieben erzielt haben. Vom heutigen Tage an tritt die ukrainische Volksrepublik, zu einem neuen Boben geboren, als feIbständiges Reich in den Kreis der Staaten ein. Sie stellt auf ihrer Front den Krieg ein und wird dafür Sorge tragen, daß alle Kräfte, die in ihr verborgen find, zum neuen Leben erstehen, und erblühen." Staatssekretär von Mühlmann hud sodann die bevollmächtigten triges zu schreiten. Um 1 Uhr 59 Minuten unterzeichnete Staatssekretär von Kühlmann als erster die für Deutschland bestimmte Ausfertigung des Friedensvertrages. Um 2 Uhr 20 Minuten waren sämtliche Unterschriften geleistet.
b) in Beziehung auf Kriegsbedürfnisse unter außerordentlichen grenzt, oder ben Kolonien, auswärtigen Befihungen und Schub- Bertreter ein, zur Unterzeichnung des Friedensber
Umständen;
c) aus Rücksichten der öffentlichen Sicherheit, aus Gesundheitsund Veterinärpolizeirücksichten;
d) bei gewissen Erzeugnissen, für die aus anderen schwerwiegenden politischen und wirtschaftlichen Gründen außerordentliche Verbotsmaßregeln, insbesondere im Zusammenhang mit der auf den Krieg folgenden Uebergangszeit ergehen könnten."
3. Mein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder fünftigen Bolleinigung, wie fie a. B. zwischen Desterreich- Ungarn und dem Fürstentum Liechtenstein besteht, oder im fleinen Grenzverkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern
Breite gewährt oder gewährt wird.
laben, eingelagert und wieder aufgeladen werden."
5) Die Bestimmung des Schlußprotokolls zu Artikel 21 erhält folgende Fassung:
Die vertragschließenden Teile werden einander im Eisenbahntarifwesen, insbesondere durch Erstellung direkter Tarife, tunlichst unterstützen. Zu diesem Zweck sind beide vertragschließenden Teile bereit, möglichst bald in Verhandlungen miteinander zu treten." Was die wirtschaftlichen Beziehungen a wifchen
Bulgarien und der ukrainischen Volksrepublik betrifft, so sollen sich diese bis gum Abschluß eines definitiven Handelsvertrages nach dem Rechte der meistbegünstigten Nation regeln. Kein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder fünftigen Zolleinigung oder im kleinen Grenzberkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern Breite getrährt oder gewähren wird. d) die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Osmanischen Reiche
gebieten eines der mit ihr zollverbündeten Länder gewährt.
V.
Artikel VIII.
Die Herstellung der öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen, der Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten, die Amnestiefrage sowie die Frage der Behandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen mit der ukrainischen Volksrepublik geregelt, welche einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, fotveit tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten.
Artikel IX.
Die in diesem Friedensvertrag getroffenen Vereinbarungen bilden ein unteilbares Ganzes.
Artikel X.
Der Weltkrieg als göttliche Züchtigung.
Eine Rede Wilhelms II.
a) Soweit in neutralen Staaten Waren lagern, welche aus Deutschland oder der Ukraine stammen, die aber mit der Verpflichtung belegt sind, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar nach den Gebieten des anderen vertragschließenden Teiles ausgeführt werden dürfen, sollen derartige Verfügungsbeschränkungen im Verhältnis zu den vertragschließenden Teilen aufgehoben werden. Die beiden vertragschließenden Teile verpflichten sich daher den Regierungen der neutralen Staaten von der borerwähnten Aufhebung aus Anlaß des Friedensschlusses mit der Ukraine die Homburger Homburg v. d. Höhe, 10. Februar. Bei einer Suldigung, die dieser Verfügungsbeschränkung unverzüglich Kenntnis zu geben. aus Anlaß des Friedensschlusses mit der Ukraine die Homburger Desterreich- Ungarn ober der Ufraine stammen, die aber mit der sprache des Bürgermeisters mit folgenden Worten: b) Solveit in neutralen Staaten Waren lagern, welche aus dem Raiser heute darbrachten, erwiderte dieser auf eine An4) Artitel 8 erhält folgende Fassung: Verpflichtung belegt find, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar Meine lieben Homburger, ich danke Euch von ganzem Herzen Die Waren aller Art, welche durch die Gebiete eines der ver- nach den Gebieten des anderen vertragschließenden Teiles ausge für die schlichte Feier und die warmen Worte, die Guer Stadtobersertragschließenden Teile durchgeführt werden, sollen wechselseitig führt werden dürfen, sollen derartige Verfügungsbeschränkungen haupt soeben zu mir gesprochen hat. Es sind schwere Betten über von jeder Durchfuhrabgabe frei sein, sei es, daß sie unmittelbar im Verhältnis zu den vertragschließenden Teilen aufgehoben wer- uns hingegangen, ein jeder hat seine Laft zu tragen gehabt, Sorgen durchgeführt werden, sei es, daß sie während der Durchfuhr abgeben. Die beiden bertragschließenden Teile verpflichten sich daher, und Trauer, Kummer und Trübsal. Nicht zum mindesten der, der den Regierungen der neutralen Staaten von der vorerwähnten Aufhebung dieser Verfügungsbeschränkung unverzöglich Kenntnis ieht vor Euch steht. In ihm vereinigte sich Sorge und Schmerz um zu geben. ein ganzes Volt und sein Leid. In diesem selben Hofe habe ich damals im Jahre 1870/71 als einer Junge die Homburger stehen sehen, unter Führung vom alten Jacobi, als sie nach großen Sieges nachrichten Meiner seligen Frau Mutter ihre Huldigung darbrachten. Gin Bild, das sich Mir ewig in die Seele eingeprägt hat! Ich habe damals nicht geahnt, daß es mir bestimmt sein sollte, zur Erhaltung deffen, das damals Mein Großvater und mein feliger Vater erworben und errungen haben, fämpfen zu müssen. Es hat unser Herrgott entschieden mit unserem Deutschen Bolte noch etwas vor, deswegen hat er es in die Schule genom men, und ein jeder ernsthaft und flat Denfende unter Guch wird Mir zugeben, daß es notwendig war. Wir gingen oft falsche ege. Der Herr hat uns durch diese harte Schule darauf hingewiesen, wo wir hin sollen. Zu gleicher Zeit ist die Welt aber nicht auf dem richtigen Wege gewesen, und wer die Geschichte verfolgt hat, kann beobachten, wie es unser Herrgott mit einem Bolte nach dem anderen versucht hat, die Welt auf den richtigen Weg zu bringen. Den Wölfern ist es nicht gelungen. Das römische Reich ist versunken, das fränkische zerfallen und das alte Deutsche Reich auch. Nun hat er uns Aufgaben gestellt. Wir Deut schen , die wir noch Ideale haben, sollen für die Herbei führung befferer Zeiten wirten, wir sollen fämpfen für Recht, Treue und Sittlichkeit. Unser Herrgott will den Frieden haben, aber einen solchen, in dem die Welt sich anstrengt, das Rechte und das Gute zu tun. Wir sollen der Welt den Frieden bringen, wir werden es tun auf jede Art. Gestern ists im Gütlichen gelungen. Der Feind, der, ven unseren Heeren geschlagen, erkennt, daß es nichts mehr nügt zu fechten, und der uns die Hand entgegenhält, der erhält auch unsere Hand. Wenn die Der in Artikel VIII vorgesehene deutsch - ukrainische Zu- Wir schlagen ein. Aber der, welcher den Frieden nicht anfazvertrag ist gleichfalls am heutigen Tage unterzeichnet nehmen will, sondern im Gegenteil seines eigenen und unseres worden. Er enthält Bestimmungen über folgende Gegen- Bolles Blut vergießend, den Frieden nicht haben will, der muß Stände: Wiederherstellung der Konsularischen Beziehungen, dazu gezwungen werden. Das ist jetzt unsere Aufgabe, dafür müssen Wiederherstellung der Staatsperträge, Wiederherstellung der jetzt alle wirken, Männer und Frauen. Mit den Nachbarvölfern Privatrechte , Ersatz für Zivilschäden, die durch Kriegsgefeße wollen wir in Freundschaft leben, aber vorher muß der Sieg ber a) Die ukrainische Bolksrepublik wird keinen Anspruch erheben oder völkerrechtswidrige Atte angerichtet worden sind, Aus- deutschen Waffen anerkannt werden. Unsere Truppen werden ihn auf die Begünstigungen, welde Deutschland an weiter unter unserem großen Hindenburg erfechten. Dann wird der Frieden tommen. Ein Frieben, wie er notwendig ist, für eine starke Zukunft des Deutschen Reiches und der den Gang der Weltgeschichte beeinflussen wird.( Bravo und Hurra!) Dazu müssen uns die gewaltigen Mächte des Himmels bei stehen, dazu muß ein jeder von Such, vom Schulkinde bis zum Greise hinauf, immer nur dem einen Gedanken leben: Sieg und ein deutscher Frieden. Das deutsche Baterland soll leben hurra.
und der ukrainischen Bolksrepublik betrifft, so werden sich beide Teile bis zum Abschluß eines neuen Handelsvertrages gegenseitig diefelbe Behandlung gewähren, welche sie auf die meistbgünstigte Nation anwenden. Sein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder fünftigen Bolleinigung oder im fleinen Grenzberkehr gewährt oder gewähren wird.
III.
Bei der Auslegung dieses Vertrags find für die Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine der deutsche und der ukrainische Text, für die Beziehungen zwischen Desterreich- Ungarn und der Ukraine der deutsche, der ungarische und der ukrainische Text, für die Beziehungen zwischen Bulgarien und der Ukraine der bulgarische und der ukrainische Text und für die Beziehungen zwischen der Türkei und der Ukraine der türkische und der ukrainische Tert maßgebend.
Schlußbestimmung.
Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden. Die Natifilationsurkunden sollen tunlichst bald in Wien ausgetauscht
werden.
Der Friedensvertrag tritt, soweit darin nichts anderes bestimmt ift ,, mit seiner Ratifitation in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in fünffacher Ürschrift in Brest- Litowsk am gea. Unterschriften.
Die Gültigkeitsdauer der in Biffer II des gegenwärtigen Vertrages für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland , Defterreich- Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reiche einersetis und der ukrainischen Volksrepublik andererseits 9. Februar 1918. borgesehenen provisorischen Bestimmungen kann im beiderseitigen Einverständnis der Parteien berlängert werden.
im ersten Wbjak der Ziffer II vorgesehenen Termine nicht vor dem 30. Juni 1919 eintreten sollten, steht es jedem der beiden vertrag schließenden Teile frei, die in der obengenannten Ziffer enthaltenen Bestimmungen vom 30. Juni 1919 an sechsmonatlich zu kündigen.
IV.
oder an ein anderes mit ihm durch ein 3 ollbündnis verbunde. nes Land, bas an Deutschland unmittelbar oder durch ein anderes mit ihm oder Desterreich- Ungarn sollverbündetes Land
tausch der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten, Pflege der Grabstätfen der in Feindesland Gefallenen, Fürsorge für Rückwanderer, Amnestie, Behandlung der in die Gewalt des Gegners gefallenen Kauffahrteischiffe.
Die Veröffentlichung des Wortlautes dieses Zusatzvermittelbar angrenzt, aber welche Deutschland seinen eige: trages muß vorbehalten bleiben, da wegen Ueberlastung des nen Kolonien, auswärtigen Befikungen und Schuhgebieten oder Drahtes der sehr umfangreiche Text noch nicht nach Berlin denen der mit ihm zollverbündeten Länder gewährt. Deutschland wird keinen Anspruch erheben auf die Begünsti- übermittelt werden konnte. gungen, welche die ukrainische Voltsrepublit an ein anderes mit ihr durch ein Zollbündnis verbundenes Land, bas an die Ukraine unmittelbar ober burch ein anderes mit ihr zollverbündetes Land mittelbar angrenzt, ober den Kolonien, auswärtigen Besitzungen und Schuggebieten eines der mit ihr sollverbündeten Länder gewährt.
Die Stunde des ersten Friedens- Gorkis Blatt und der ukrainische Frieden.
schlusses.
Feierliche Schlußfitung und Unterfertigung.
Im Zeitaufsatz der Nowaja Shijn" vom 27. 1. führt W. Basarow aus: Was denkt die bolichemistische Regie. rung zu tun, um ein selbständiges Vorgehen der Ukraine zu parieren? Einerseits seßt sie ihre Taktik der Berseßung der
b) Im wirtschaftlichen Verkehr zwischen dem Vertragszollgebiet der beiden Staaten der österreichisch- ungarischen Monarchie einer- Brest - Litowst, 10. Februar. Bei Eintritt der letzten Verhand- ta da von innen heraus fort, indem sie den Nietver Delefeits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits wird bie lungspause formte bekanntgegeben werden, daß die Grundlagen für gierten, die über feine Bollmachten verfügen sollen, die das wirkukrainische Bolksrepubli? feinen Anspruch erheben auf den Abschluß eines Friedens zwischen dem Vierbund die Begünstigungen, welche Defterreich- Ungarn an Deutschland oder und der utcainischen Boltsrepublik gefunden seien. Geitliche" Bolt vertretenden, dem Sowjet stets folgjamen Delegierten an ein anderes mit ihm durch ein Zollbündnis verbundenes Land Rückkehr der Delegation nach Brest - Litowst war auf diesen Grund- der Charkower Raba gegenüberstellt. Andererseits verspricht sie die gewährt, das an Defterreich- Ungarn unmittelbar oder durch ein Tagen weiter verhandelt worden. Dank energischer, unermüdlicher äußere, militärische Erledigung der Nada. anderes mit ihm oder Deutschland zollverbündetes Land mittelbar Arbeit aller Kommissionen und dank dem Geifte der Versöhnlichkeit Man kann sich unschwer davon überzeugen, daß im gegebenen Kolonien, auswärtige Befizungen und Schuggebiete und des Entgegenkommens, der alle Teile beseelte, war es im Laufe Falle beide Methoden ihren Zweck nicht erreichen können. Das werden in dieser Beziehung bem Mutterlande gleichgeftellt. Defter- des gestrigen Tages gelungen, eine reich- Ungarn wird keinen Anspruch erheben auf die Begünstigungen, welche die ukrainisce Volksrepublik an ein anderes mit ihr durch
angrenzt.
Einigung in sämtlichen Puntten