§ 2.
Die Angehörigen eines Teiles, die bei Kriegsausbruch in dem Gebiete des anderen Teiles ihren Wohnjih oder eine gewerbliche oder Handelsniederlassung hatten und sich nicht in diesem Gebiete aufhalten, können dorthin zurüdkehren, sobald sich der andere Teil nicht mehr in Kriegszustand befindet. Die Müdtehr kann nur aus Gründen der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates versagt
werden.
Als Ausweis genügt ein von den Behörden des Heimatstaates ausgestellter Baß, wonach der Inhaber zu den im Absatz 1 bezeich neten Personen gehört; ein Sichtvermerk auf dem Basse ist nicht erforderlich.
Artikel 16.
Die Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles sollen im Gebiete des anderen Teiles für die Zeit, während deren dort ihr Gewerbe- oder Handelsbetrieb oder ihre sonstige Erwerbstätigkeit infolge des Krieges geruht hat, feinerlei Auflagen, Abgaben, Steuern oder Gebühren für den Gewerbe- oder Handelsbetrieb oder die sonstige Erwerbstätigkeit unterliegen. Beträge, die hiernach nicht geschuldet werden, aber bereits erhoben sind, sollen binnen sechs Monaten nach der Ratifitation des Friedensvertrages zurückerstattet werden.
Auf Handels- und sonstige Griverbsgesellschaften, an denen Angehörige des einen Teiles als Gesellschafter, Aktionäre oder in Sonstiger Weise beteiligt sind und deren Betrieb im Gebiete des andern Teiles infolge des Krieges geruht hat, finden die Bestim mungen des Absages 1 entsprechende Anivendung.
Artikel 17.
Jeder vertragschließende Teil verpflichtet sich, die auf seinem Gebiete befindliche Grabftätten der Heeresangehörigen sowie der während der Internierung der Verschidung verstorbenen sonstigen Angehörigen des anderen Teiles zu achten und zu unterhalten; auch können Beauftragte dieses Teiles die Pflege und angemessene Ausschmüdung der Grabstätten im Einvernehmen mit den Landesbehörden besorgen. Die mit der Pflege der Grabstätten zusammenhängenden Einzelfragen bleiben weiterer Vereinbarung vorbe halten.
Sediftes Kapitel.
Fürsorge für Rückwanderer.
Artikel 18.
Den Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles, die aus bem Gebiete des andern Zeiles ftammen, soll es während einer Frist von zehn Jahren nach der Ratifikation des Friedensvertrages freistehen, im Einvernehmen mit den Behörden dieses Teiles nach ihrem Stamamland zurüdzuwandern.
Die zur Rückwanderung berechtigten Personen sollen auf Antrag die Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverband erhalten. Auch soll ihr schriftlicher oder mündlicher Verkehr mit den diplomatischen und fonfularischen Vertretern des Stammlandes in feiner Weise gehindert oder erschwert werden.
Artikel 19.
Die Rückwanderer sollen durch die Ausübung des Rüdtwandererrechts teinerlei vermögensrechtliche Nachteile erleiden. Sie sollen befugt sein, ihr Vermögen zu liquidieren und den Erlös und vorbehaltlich der Bestimmungen der allgemeinen Landesgesehe auch ihre sonstige bewegliche Habe mitzunehmen; ferner dürfen fie ihre Pachtverträge unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten fündigen, ohne daß der Verpächter wegen vorzeitiger AufTöfung des Pachtvertrages Schadenersatzansprüche geltend machen fann.
Das siebente Kapitel, enthaltend die Artikel 20-22, trifft Bestimmungen über die beiderseits zu gewährende
Amnestie
für Kriegsgefangene und Amnestierte. Reiner der beiden Staaten fann leine Angehörigen für Arbeiten bestrafen, die sie als Striegsgefangene des andern Teils geleistet haben.
Jeber Teil gewährt bolle Straffreiheit den Bewohnern seiner von dem anderen Teil befesten Gebiete für ihr politisches Verhalten während der Zeit der Befegung.
Im adhten Kapitel( Art. 23-25) wird die Behandlung ber in bie Gewalt des Gegners gelangten
folgendermaßen normiert:
Rauffahrteischiffe
Sauffabrteischiffe des einen vertragfchließenden Zeiles, bie bei Kriegsausbruch in den Häfen des anderen Zeiles lagen, tverben ebenso wie ihre Ladungen zurüdgegeben oder, soweit dies nicht möglich ist, in Geld ersetzt werden. Wegen der Vergütung für die Benutzung solcher Schiffe während des ferieges bleibt im Hinblic auf die von der Utrainischen Volksrepublik in Aussicht genommene Auseinanderlegung mit den übrigen Teilen des ehemaligen Ruffischen Raiserreichs eine besondere Vereinbarung vorbehalten.
Die als Prifen aufgebrachten Stauffabrteischiffe der vertrag schließenden Teile ſollen, wenn sie vor der Ratifikation des Friedens bertrages durch rechtsfräftiges Urteil eines Brifengerichts fondemniert worden sind und nicht unter die Bestimmungen des Artikels 28 fallen, als endgültig eingezogen angefehen werden; im übrigen find sie zurückzugeben oder, soweit sie nicht mehr vorhanden find, in Geld zu ersetzen. Diese Bestimmungen finden auf die als Prisen aufgebrachten Schiffsladungen von Angehörigen der vertragschließenden Teile entsprechende Anwendung.
Die Durchführung der in den Artikeln 23, 24 enthaltenen Bestimmungen, insbesonderie die Feftfezung der zu zahlenden Ent schädigungen erfolgt durch eine gemiichte Kommiffion, die aus je einem Vertreter der bertragschließenden Teile und einem neutralen Obmann bestehen und binnen drei Monaten nach Unterzeichnung des Friedensvertrages in Odessa oder an einem anderen geeigneten Orte zusammentreten wird; um die Bezeichnung des Dbmanns wird der Präsident des Schweizerischen Bundesrats gebeten werden.
vorlage.
Lebhafte englische Erkundungstätigkeit im Weften- Heftige Gefechte im Artois Deutsche Erkundungen in Lothringen .
Amtlich. Großes heuptquartier, 11. Februar 1918.( 9.2. B.)
Weftlicher Kriegsschaublah. Qeeresgruppe Kronprins Rupprecht. Erkundungsvorstöße der Engländer an vielen Stellen der Front in Flandern und im Artois führten namentlich bei Warneton und östlich von Armentières zu heftigen Kämpfen. Wir machten dabei Gefangene.
Seeresgruppe Herzog Albrecht,
An ber Iothringischen Front und in den mittleren Bogesen lebte die Gefechtstättgkeit am Nachmittage auf.
Eigene Erkundungen füblich von Embermenil, bei Senones und am Buchentopf brachten uns Gefangene ein. Italienische Front.
Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden Icbhafte Artillerietätigkeit.
Bon den anderen Kriegsschauplägen nichts Nenes. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Abendbericht.
Berlin , 11. Februar 1918, abends. Amtlich. Bon den Kriegsschauplägen nichts Neues.
Der österreichische Bericht. Wien , den 11. Februar 1918. Amtlich wirb berlantbart:
Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinben lebhafte Artillerietätigkeit. Der Chef des Generalstabes.
Berlin , 11. Februar. Amtlich. Jm Monat Jannar hat der Gegner 31 2uftangriffe auf das deutsche Heimatgebiet unternommen. Davon galten 15 dem lothringisch- luxemburgischen Industriegebiet und 14 den offenen deutschee Stäbten Ludwigshafen , Freiburg ( je 3 Angriffe), Trier ( 2 Angriffe), Friedrichshafen , Rastatt , Offenburg , Mannheim , Karlsruhe und Seidelberg( je 1 Angriff). Wenngleich die Zahl der Angriffe gegenüber dem Vormonat( 13 Angriffe) infolge der günsti geren Wetterlage bedeutend stieg, so waren doch für uns Schäden und Verluste glücklicherweise geringer als im Vormonat. Die Opfer der Angriffe waren insgesamt 5 Tote und 9 Verlegte. Der Sachschaden war in allen Fällen unerheblich; die wenigen Bomben, die auf die Werke unserer Rüstungsindustrie fielen, haben feine nennenswerte Betriebsstörung zur Folge gehabt. Der Gegner büßte bei diesen Angriffen 4 Flugzeuge ein.
[ aud Sozialdemokraten ins Serernhaus einfämen, fo beftebe die Gefahr, daß man gegen sie mit ähnlichen Maßnahmen borgehe, wie jetzt, wo man ja junge Leute, nur weil ihre Väter Sozialdemokraten feien, in& ürsorgeerziehung bringe.- Der Bole schließt sich dem an, während ein Nationalliberaler Mißbrauch nicht befürchtet. Schließlich werden die Worte oder Verhaltens" gestrichen und die Bestimmung in dieser Form gegen die Stimmen des Zentrums, der fortschrittler, des Polen , des Sozialdemokraten und eines Nationalliberalen angenommen.
Bei dem Vorschlagsrecht des alten Grundbesites wollte ein konserbatiber Antrag uneheliche und für ehelich erklärte Kinder bann nicht als zur Familie gehörig betrachtet wiffen, wenn es sich darum handelt, ob ein Befih fich 50 Jahre in einer und derselben Familie befindet. Der Ausschuß beschloß, daß nur an Kindesstatt angenommene Personen nicht zur Familie in diesem Sinne gehören sollen. Angenommen wurde ein 8entrumsantrag, wonach zur
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Bräsentation der Arbeitervertreter Präsentationsförper aus den Versicherungsvertretern bei den Versicherungsämtern gebildet werden und die näheren Be stimmungen dem Verordnungsweg überlassen bleiben. Endlich wurde bestimmt, daß das Herrenhaus beschlußfähig ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder. Die weitere We ratung wurde vertagt.
Ein Konservativer beantragt, nach Erledigung der Herrenhausvorlage die etatsrechtliche Borlage und dann erst die Wahlrechtsvorlage zu beraten. Ein Boltsparteiler warnt vor der Ver= mehrung der im Volfe vorhandenen großen Unaufrie. benheit durch einen solchen Beschluß. Bizeministerpräsident Dr. Friedberg empfiehlt dringend, die Beratung der Wahlrechtsvorlage nicht hinauszuschieben, da sonst ein unangenehmes Aufsehen hervorgerufen würde. Die Regierung hat nach wie vor den fest en willen, innerhalb des Rahmens der Vorlage zu einer Verständigung zu gelangen, aber auch nur innerhalb dieses Rahmens. Sie wird alle verfaffungsmäßigen Mittel anwenden, um die Vorlage in dem Sinne zu verabschieden wie fie eingebracht ist. Der Konservative erwidert, für den Wert, den man einem gesebgebenden Körper beimeffen wolle, müsse man feine Befugnisse tennen. Der So. zialdemokrat ersucht, fich diesmal lieber von den tatti. fchen Gründen leiten zu laffen. Wolle man die im Volte Herrschende Erregung steigern, so möge man den konservativen Antrag annehmen; wolle man diese Erregung besänftigen, so müsse man ihn ablehnen. Gin Nationalliberaler: Für den, der mit gutem Gewissen die Voranstellung der Herrenhausvorlage beantragt hat, gibt es gute Gründe, auch die Bevorzugung der weiteren Vorlage zu rechtfertigen. Nicht unser Gründe selbst, sondern wie darüber berichtet wurde, hat eine vielleicht gefährliche Stimmung hervorgerufen. Verantwortlich sind die Herren, die diese Berichterstattung berschuldet haben.
Beschlossen wird, nach Erledigung der Herrenhausvorlage die Wahlrechtsvorlage zu beraten. Für den tonservativen Antrag stimmen nur die Konservativen, ein Freikonservativer und ein Nationalliberaler.
Nationalliberale Kandidatur in Nieder barnim .
Der nationalliberale Wahlberein für den Neichstagswahlfreis Niederbarnim hat den Stadtsyndikus von Berlin- Lichtenberg, Stadtrat Dr. Oskar Mareth, als nationalliberalen Kandidaten für die Reichstagserfahwahl aufgestellt.
nächster Woche endlich die Beratung der Wahlrechtsvorlage beginnt. Allgemein fiel die Entschiedenheit auf, mit der Im Jahre 1912 wurden im Kreise 92 559 Stimmen für den Dr. Friedberg namens der Regierung nicht nur um fo- Sozialdemokraten abgegeben, für einen Reichsparteiler 20 078, füg fortige Inangriffnahme der Wahlrechtsvorlage bat, sondern einen Fortschrittler 13 501, schließlich für einen Zentrumsmann auch die Anwendung aller berfaffung 3-2394. Die nationalliberale Randidatur dürfte als bürgerliche mäßigen Mittel anfündigte, falls es nicht gelingen Gammelkandidatur gedacht sein. sollte, im Rahmen der Vorlage zu einer Verständigung zu( Siehe auch Groß- Berliner Parteinachrichten.) tommen. Es ist das erste Mal, daß ein Vertreter der Regierung in den langen Wochen der Verhandlungen eine so energische Sprache geführt hat.
Der Berfassungsausschus des Abgeordnetenhauses bat am Montag gemäß den Anträgen des Unterausschusses beschlossen:
1. daß die provinzialen Vorschlagskörper für die Bertreter der kleineren Städte und der größeren Bandgemeinden aus den Bürgermeistern bzw. Gemeinbevorstehern dieser Gemeinden bestehen sollen und daß immer 8 mei Mitglieder vorzuschlagen sind, hinter benen sich je ein Vertreter einer treisfreien Stadt und einer freisangehörigen Sadt oder Landgemeinde befinden muß; 2. Die provinzialen Vorschlagsförper für die Bertreter der Ländlichen Selbstverwaltung sollen bestehen aus je awei vom Kreistag gewählten Vertretern sämtlicher Streife. An Der Wahl nehmen die städtischen Kreistagsabgeordneten nicht teil. Es find je zwei Mitglieder vorzuschlagen, und zwar n haber eines befoldeten oder Ehrenamtes in der Verwaltung der Kreise, Amtsbezirke, Landbürgermeister in Aemter, oder Band gemeinden, oder solche, die ein solches Amt mindestens 12 Jahre ausgeübt haben oder welche Mitglieder einer ländlichen Gemeindevertretung oder Kreistages sind oder mindestens 12 Jahre gewesen find.
Die
Konservative Wahlrechtsgegnerschaft.
Mehrere rechtsftehende Blätter berichten bon einer Sigung ber tonservativen 2andtagsfraktion, die im Abgeord netenhaus ftattgefunden hat. Diese soll sich mit der Wahlrechtsvorlage beschäftigt und beschlossen haben, an dem im letzten Jahr bereinbartem kompromiß festzuhalten. Hierzu schreibt die Deutsche Tageszeitung":
DR
Diese Nachricht ist insoweit unrichtig, als nach unserer Kenntnis die Konservativen zunächst versuchen werben, eine Regelung des Wahlrechts auf beruflicher Grundlage zu verwirklichen.
Die Konservativen halten immer noch an dem berufsständischen Wahlrecht fest, dessen Durchführung ein Hohn auf das Wahlrechtsversprechen der Regierung sein würde. Diese Herren tun bann noch immer sehr verwundert, wenn ihr provozierendes Verhalten größte Mißftimmung erregt.
Fortgewährung der Rentenzulagen.
Letzte Nachrichten.
Die 8ulagen zu den Invaliden- und Un3. Als Vertreter der Provinzialverwaltung follen fallrenten, die zunächst für die Zeit bis zum 31. DePersonen vorgeschlagen werden können, welche in ber Berwaltung 3ember 1918 in Aussicht genommen worden sind, werden, toie der Bezirksverbände( Brovinzialverbände) ein befolbetes Amt oder wir erfahren, voraussichtlich auch später gewährt ein Ehrenamt ausüben oder mindestens 12 Jahre ausgeübt haben, werden, da die Teuerung, die der Anlaß für die Gewäh oder welche Mitglieder eines Brovingiallandtages( Kommunallandbages) find oder mindestens 12 Jahre gewesen sinb. rung dieser Zulagen ist, aller Voraussicht nach auch nach dem 31. Dezember 1918 nicht behoben Nach der Regierungsvorlage follen die Vertreter von San- fein dürfte. Es besteht demgemäß die Absicht, im Wege Industrie Handelstammern Die Ausschußberatung der Herrenhaus- lagen werben, i bon ben banber slammern borge der Gelebgebung eine weiterzahlung der Zulagen die Provinzen und die Stadt Berlin verteilt werden. Die Regie über den 31. Dezember 1918 hinaus herbeizuführen. rungsvorlage wird in Verbindung mit einem konservativen Antrag, Ein konservativer Borstoß abgewehrt. der dem Kleinhandel Bertreter sichert, angenommen. Die Vertreter des Handwerks sollen nach der Regierungsvorlage Den konservativen Mitgliedern des Verfassungsaus- von den Handwertstammern durch Wahlmänner vorge schusses genügt es nicht, daß wochenlang über die Zusammen- schlagen werden. Der Ausschuß beschließt, daß die Verteilung setzung des Herrenhauses geredet und, während das Volk durch königliche Berordnung erfolgen soll, daß aber auf jede ProKongreß der ungarischen Sozialdemokraten. darauf wartet, zu erfahren, wie es um sein. Wahlrecht bina mindestens ein Bertreter entfallen muß. Budapest , 11. Februar. Gestern abenb tagte der außerordentsteht, die kostbare Beit mit unfruchtbaren Debatten tot Bertreter der Hochschulen sollen nach der Regierungsvorlage von Tiche Kongreß der ungarischen sozialdemokratischen Partei. geschlagen wird, sondern sie möchten die Geduld des Volkes den andesuniversitäten und Technischen och waren 252 Delegierte erschienen. Jakob Weltner sprach über schulen borgeschlagen werden. Das Zentrum wünscht auch auf eine noch höhere Brobe stellen und die Er anderen Hochschulen diese Berechtigung zu erteilen, was aber die Veranlassung und den Verlauf des letzten aus standes, woregung der Massen bis zur Siedehike steigern. Anders nach der Meinung eines Regierungsvertreters den gleichen Anspruch bei er auch bie Ursache der Abbankung der Parteilei. ist ihr Antrag, nach Erledigung der Vorlage über die Bu- auch bei noch mehr Hochschulen aller Art hervorrufen würde. Darauf tung bekanntgab. Nach ihm übten mehrere Nebner scharfe Kritik sammensetzung des Herrenhauses erst die über die Be fug wird die Faffung der Regierungsvorlage angenommen. an den Amtshandlungen des Justisministers Bazsonyi. Auch nisse dieses Hauses zu beraten und erst dann mit Die Bertretung der evangelischen Kirche wird einem gegen die Bartetleitung wurden Angriffe gerichtet, weil der Der Wahlrechtsvorlage zu beginnen, nicht zu erklären, denn tonfervativen Antrag gemäß so geordnet, daß als Vorschlagsförper Streit ergebnislos berlaufen ist. Zum Schluß wurdie„ sachlichen" Gründe, die sie ins Feld führten, halten vor ein Ausschuß für die gemeinsamen Einrichtungen der evangelischen den Wahlen vorgenommen und mit 224 gültigen Stimmen sämtobjektiver Stritit nicht stand. Vergebens wiejen Fortschrittler anbestirchen gebildet wird. Gs find 10 Personen vorzuschlagen, Ii che Mitglieder der früheren Parteileitung wovon die Säffle Geiftliche. Die Beſtimmung der Vorlage, bakiche und Sozialdemokraten auf das Gefährliche eines solchen bie Bertretung der katholischen Kirche in der Zahl von 6 wiedergewählt Experiments hin, bergebens griff selber der Bizepräsi- von den preußischen katholischen Bischöfen vorgeschlagen werden, dent des Staatsministeriums Dr. Friedberg wird angenommen. in die Debatte ein, die Konservativen beharrten auf ihrem$ 29 ber Regierungsvorlage beftimmt, daß die Mitgliedschaft Amsterdam , 11. Februar. Gestern begann in den Vereinigten Standpunkt, und sie wurden darin noch von einem im Serrenhaus erlischt, wenn das Herrenhaus burch einen Staaten nach Meldungen aus Washington die sogenannte LoyaliNationalliberalen unterstützt, der nach bekanntem bom stönig bestätigten Beschluß einem Mitgliede das Anet- tätsrebe, beren 8wed es ist, ben festen Entschluß der amerikanischen Muster die Erregung nicht auf das Berhalten der Kom- fenntnis unverletter Ghrenhaftigkeit oder eines Arbeiter zur Fortiebung des Krieges aller Welt fundzugeben. Der mission, sondern auf die Berichte in der Preise zu- mandels oder Verhaltens versagt. Gegen diese Bestimmung tanische patriotische Genossenschaften arbeiten mit dem Verbande der würde des Hauses entsprechenden Lebens- amerikanische Arbeiterverband leitet die Feierlichkeiten. 20 amerirückführte. Erfreulicherweise waren. die anderen National- wenden sich die Fortschrittliche Volkspartei , das Zentrum und ein
=
liberalen und sogar das Gros der Freikonservativen ver- Teil der Nationalliberalen. Der Sozialdemokrat bekämpft ausammen, um die Demonstrationen erfolgreich zu gestalten. In nünftiger, der konservative Antrag wurde abgelehnt, es be- die Bestimmung, die in politisch bewegten Zeiben dazu dienen mehr als 100 amerikanischen Städten haben gestern Massenbersteht also die Aussicht, daß Ende dieser oder Anfangl tönnte, unbequeme Gegner mundtot zu machen. Wenn in Zukunft fammlungen von Arbeitern stattgefunden.