ficherungsschutes forderte, war das Ergebnis die Verordnung| arbeitsverdienste geboten. Es ist leicht, bom 12. Oktober 1917.
und das würde einverstanden erklären und sich verpflichten, für Ruhe, Ordnung nur eben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, sie und Sicherheit selbst Sorge zu tragen. Auch dürfen die Reden nicht den Burgfrieden gefährden und nicht den Geist des entschlossenen Durchhaltens beeinträchtigen. Desgleichen müssen in und es wird auf die Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 ausdrücklich den Flugblättern alle gehässigen Aeußerungen vermieden werden, verwiesen." Ich darf hiernach annehmen, daß die Vorbereitungen zu den bevorstehenden Erfahwahlen auf weitere Hindernisse nicht stoßen werden. Was die Verschärfung des Belagerungszustandes anlangt, so ist schon vor einigen Tagen eine amtliche Notiz durch die Zeitungen gegangen, wonach der Abbau dieses Zustandes be= betracht der gegenwärtigen Gestaltung der Verhältnisse in Aussicht absichtigt sei. Ich habe die Auskunft erhalten, daß man in Anstellen zu fönnen glaube, daß die Verschärfung balbinöglichst werde aufgehoben werden. Hiernach empfehle ich, zunächst abzuwarten, wie die Dinge in allernächster Zeit sich gestalten.( Beifall.) Stadtv. Dr. Weyl beantragt auf Grund dieser Erklärung die Absetzung des Antrags von der heutigen Tagesordnung. Die Versammlung beschließt demgemäß.
Sofort nach der Veröffentlichung dieser Verordnung hat generell um 50 Proz. herauszusehen. Besondere Arbeiten der Vorwärts" die Ausdehnung des Schutzes auf die würden den Behörden daduech nicht erwachsen, aber den VerVersicherten selbst gefordert(„ Vorwärts" Nr. 296 vom ficherten würde wenigstens in etwas ein Ausgleich zwischen 28. Oftober 1917); sie stopft nur die äußerste Lücke zu. Renteneinkommen und Lebensbedarf geschaffen worden sein. Es ist ja ganz unverständlich, weshalb nur die Hinter- Statt dessen hat man sich mit einmaligen Zulagen von bliebenen geschüßt sein sollen und nicht auch die oft schwer in 8 M. für Invalidenrenten und Unfallrenten von 66% Proz. der Gesundheit geschädigten Versicherten selbst. Und ebenso an begnügt, für Witwenrenten um 4 M. Vergessen sind die unverständlich ist es auch, daß andere Schädigungen als Altersrenten und die Unfallhinterbliebenenrenten. die durch die nitrirten Rohlenwasserstoffe der bezeichneten Art Wohin man auch auf dem Gebiete des Versicherungsrechts von einem Versicherungsschuhe freigelassen bleiben sollen. seinen Blid lenkt und nur auf dieses habe ich einen furzen Sollte hierfür etwa die Kostenfrage eine Rolle gespielt haben? Rückblick geworfen, nur Halbheiten über Halbheiten. Es Sollte man sich scheuen, sie den Trägern der Unfallversicherung fehlt der großzügige Geist. Es ist auch nach der Errichtung zur Last zu legen? Die einfachsten Wege scheinen oft im des Reichswirtschaftsamtes geblieben, wie es vorher war. Dunkeln zu liegen. Wäre es denn so schwer, das Kapital- Und dabei erheischt keine Zeit so sehr wie die heutige den deckungsverfahren für solche Lasten zu schaffen? Die hohe möglichsten Ausbau aller Gebiete des Arbeiterschutzes. Statt Bezahlung der Militäraufträge würde es mit Leichtigkeit er- dessen nur ein zögerndes Fortschreiten, das gegenüber den viel möglichen, die Kosten von den Unternehmern einzuziehen. rascheren Bewegungen auf dem ganzen Gebiete der VolksDamit würde auch zugleich der Betrieb, gewissermaßen per- wirtschaft und des sozialen Lebens, nicht nur einen Stillstand sönlich, an der Schadenverhütung interessiert werden.- sondern einem Rückschritt gleichkommt.
Die gleich dürftige Regelung einer Angelegenheit, wie sie Die Sozialpolitik hält nicht Schritt mit den Anforderungen in dieser Verordnung in die Erscheinung tritt, ist auch zu be- der Zeit. Es ist Aufgabe des Reichstages, hier wieder einflagen in der Bundesratsverordnung vom 9. Oftober 1917. mal als vorwärtsschreitende Kraft zu wirken. Sie bestimmt grundsäglich, daß für alle Striegsteilnehmer und solche Versicherte, die, ohne zur bewaffneten Macht zu ge
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Groß- Berlin
Kriegszustand in ärztlichen Sprechzimmern. Erregte Auftritte zwischen Kassenärzten und en Batienten find teine Seltenheit. Bekannt ist die von Kassen.tgliedern oft vorgebrachte Klage, daß fie die Umgangsformen mancher Aerzte als hören, sich bei ihr aufgehalten haben oder ihr gefolgt find, Stadtverordnetenversammlung. wenig angenehm empfinden. Andererseits kann man auch Staſſenstafien ärzte flagen hören, manche Patienten feien recht schwer zu be oder die in die Gewalt des Feindes gefallen sind, der den Vorsteher Michelet eröffnet die Sigung nach 5%, Uhr mit einem handeln". Auf eine Beschwerde gegen einen Arzt hat fürzlich die Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf Beitrags- ehrenden Nachrnf für den heute früh verstorbenen Stadtverordneten Berliner Ortsfrankenkasse der Schloffer und verwandten Gewerbe erstattung nach dem Versicherungsgeset für Basner( Soz.) eine Antwort erteilt, die für weitere Kreise interessant sein dürfte. Angestellte innerhalb einer einjährigen Frist geltend ge- Für die städtische Kriegshinterbliebenen Fürsorge Ein dieser Stasse angehörender 54jähriger Bauanschläger, der es im macht werden kann, die mit dem Schluß des Kalenderjahres beantragt der Magistrat für den Rest des Kalenderjahres 1917 eine Kreuz gefriegt" hatte, geriet mit dem von ihm in Anspruch gebeginnt, in dem der Strieg beendet ist. In besonderen Fällen Nachbewilligung von 50 000 M. und für das Kalenderjahr 1918 die nommenen Arzt in Meinungsverschiedenheiten. Eine Rolle spielte dabei verlängert sich auch noch diese Frist. Bewilligung weiterer 350 000 m. die Frage, ob der Patient schon wieder arbeiten fönne oder nicht. Stadtv. Brückner( S03.) bedauert, daß die Beratung des auf die Bei seinem dritten Besuch in der Wohnung des Kassenarztes fam Diese Regelung ist gut. Stein Zweifel! Aber wes- Berbefferung der Bezüge der Kriegshinterbliebenen aus Stommunal- es zu einem Wortwechsel, der damit endete, daß der Arzt den Pa halb nur diese Regelung für die Beitragsmitteln gerichteten Antrags trotz der Dringlichkeit dieser Forderung tienten hinauswies. Die Einzelheiten dieses Auftrittes sind in der erstattung? Die gleiche einjährige Ausschlußfrist, wie sie bon dem betreffenden Ausschusse auf drei Monate vertagi Beschwerde, deren Wortlaut uns mitgeteilt worden ist, ausführlich hier ausgedehnt worden ist, besteht nach§ 1300 der R.V.D. worden ist. geschildert. Wir müssen es uns, leiber verlagen, sie hier wieder auch für den Antrag auf Gewährung des Witwen- Die Bewilligung erfolgt. zugeben. Unsere Lefer werden aber auch ohne Kenntnis der Bes geldes, d. h. der einmaligen Zahlung, die beim Tode Bom 1. April 1918 ab soll der Preis für das von den schwerdeschrift den Bescheid, den der Bauanschläger vom Kasseneines gegen Invalidität Versicherten gewährt wird, wenn die Wasserwerken gelieferte Waffer von 15 auf 17 Pf. pro Kubit- vorstand erhielt, zu würdigen wiffen. Die Antwort lautete: hinterbliebene Witwe selbst die Anwartschaft auf Invaliden- meter erhöht werden. Zugleich bringt der Magistrat der VerDem Vorstand hat Jhre Beschwerde über den Stassenarzt Dr. Röseler vorgelegen. Eine Befragung desselben ergab, daß rente erworben hat. In nichts unterscheidet sich diese Frist sammlung zur Kenntnis, daß mit dem 1. April das für öffentliche von der eben besprochenen. dieser Herr sich gleichfalls durch Sie getränkt fühlt. Der Vor Und doch ist sie unberücksichtigt wecke bisher unentgeltlich gelieferte Waffer den betreffenden Verwaltungen zum Selbstkostenpreise abgegeben werden soll, womit stand fann unter diesen Verhältnissen nur annehmen, daß die geblieben. Weshalb? Aber auch nicht das Geringste vermag der Wasserwerksverwaltung eine Einnahme von rund 406 000 m. Hauptschuld an den augenblicklich herrschenden Zuständen liegt. dafür angeführt zu werden.- zugeführt wird. Die Mitglieder sind unterernährt und daher leicht reizbar, die wenigen Aerzte sind überlastet und daher ebenfalls leicht reizbar. Wir haben Herrn Dr. Röseler ersucht, den Mitgliedern gegenüber möglichst ruhig und freundlich aufzutreten. Sie selber werden im Bedarfsfalle wohl einen anderen Kaffenarzt aufsuchen. Hoffent lich tritt bald wieder der Friedenszustand ein und die Menschen werden sich dann auch wieder mit gegenseitiger Nachsicht und Achtung gegenübertreten."
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Die Grundlöhne zur Berechnung des Krankengeldes Stadtv. Dr. Weyl( U. Soz) protestiert gegen die Preiserhöhung waren bisher nach oben auf höchstens 6 M. begrenzt. Mit aus hygienischen und sozialpolitischen Gründen, bemängelt aber der Teuerung stellte sich immer mehr ein Mißverhältnis auch, daß nunmehr ein neuer Unterschied gemacht werden soll, inzwischen dem tatsächlichen Verdienste und den Bar- dem man das Wasser für öffentliche Zwede zum Selbstkostenpreise in Rechnung stellen wolle, während Krankenhäuser, Schulen, Kirchen, leistungen der Krankenkasse heraus. Markthallen usw. den vollen Tarif bezahlen müssen. Es gehe auch nicht an, daß Berlin einen höheren Tarif bezahle, während einige Vororte das Wasser zu dem billigeren Satz von Berlin erhielten.
Stadtv. Hahn( Linfe): Das Ersuchen des Magistrats bedarf doch näherer Prüfung, auch im Interesse der Hausbesitzer, die von der Erhöhung mitbetroffen werden.
Stadtrat Dr. Preuß: Die Verwaltung hat jedenfalls die Pflicht, darauf zu halten, daß die Wasserwerksverwaltung feine Unterbilanz aufweift.
Ausschußberatung. Daß die Hausbefizer auch hier sofort mit ihrem Stadtb. Mann( Soz.) erklärt sich für den Antrag Hahn auf Protest gekommen seien, tönne niemand wundern, die Hausagrarier glichen den Landagrariern wie ein Ei dem andern.
Das liest sich fast so, wie wenn der Kassenvorstand nicht arm an Erfahrungen bezüglich des Kriegszustandes zwischen Raffenärzten und ihren Patienten ist. Was den erwähnten Beschwerdefall an geht, so scheint uns, daß in dem Bescheid der Arzt nicht besonders gut abschneidet.
Zur Brotversorgung.
morgen mit Brot zu versehen, hat der Lebensmittelverband GroßUm den Arbeitern die Möglichkeit zu bieten, sich zum Montag Berlin den Beginn der Gültigkeit der Zuiazbrotfarte auf den Sonnabend verlegt, so daß jeder in der Lage ist, sich rechtzeitig mit Brot zu versorgen. Die Verordnung, wonach die Brotverkaufsstellen am Montag schon um 5 Uhr früh geöffnet werden tönnen, ist gleichzeitig aufgehoben worden.
Selbst das höchste Krankengeld genügte vielfach nicht mehr, um den Lebensunterhalt Verheirateter mit ihrer Familie auch nur notdürftig zu sichern. Durch Bundesratsverordnung vom 22. November 1917 find nun die Krankenkassen ermächtigt worden, die Grundlöhne bis zu 10 M. zu erhöhen. Wieder eine Verordnung, die gut ist. Aber auch wieder eine Verordnung, die die Konsequenzen aus den tatsächlichen Verhältnissen nur halb zieht. Immer noch sind die Angestellten nur bis zu einem Jahresarbeitsverdienst von 2500 m. versicherungspflichtig. Ja, ihnen fehlt sogar das Recht, freiwillig der Versicherung beizutreten, fofern ihr jährliches Gesamteinkommen 2500 M. übersteigt. Die Niederfetzung eines Ausschusses wird beschlossen. Nun braucht man sich nur einmal zu fragen, was heute Die lange Kriegsdauer, sowie das Inkrafttreten des Zweckver2500 m. gegenüber 2500 M. vor dem Kriege bedeuten. bandsgeleges haben eine Wenderung der wegen Anlage einer Wirtschaftlich sind weite Kreise der Angestellten mit einem elettrischen Schnellbahn vom Gesundbrunnen nach Einkommen von über 2500 m. in feiner Weise über den dem Hermannplatz in Neukölln mit der A.E.G. und mit NeuKreis der Versicherungspflichtigen, also der mit höchstens föln abgefchloffenen Berträge notwendig gemacht. Die Bauzeit 2500 M. Jahreseinkommen, hinausgehoben. Viele Angestellte muß verlängert, die Baukostensumme erhöht, der Zinsfuß der aus 2500 M. Jahreseinkommen, hinausgehoben. Viele Angestellte zugebenden Obligationen gesteigert werden. Außerdem hat der prosind infolge der Gehaltssteigerung über die versicherungs- jettierte Gemeinschaftsbahnhof Hermannplatz in die pflichtige Gehaltsgrenze hinausgekommen. Umso mehr, als Bau- und Betriebsverträge Aufnahme gefunden. Endlich wird der auch die Teuerungszulage zum Entgelt im Sinne der R.V.D.| Entwurf eines Tarifes für den Uebergang von der Nordfüdbahn rechnet. Damit sind sie der Versicherungspflicht entfallen. auf die Schnellbahn Gesundbrunuen- Neukölln vorgelegt. Sofern sie bisher versichert waren, fönnen sie freiwillig die Stassenmitgliedschaft fortsetzen. Von diesem Recht werden auch viele Gebrauch machen. Andere werden es jedoch nicht tun, und das wird wahrscheinlich die große Mehrzahl der bisher Versicherungspflichtigen sein. Die Folge der Nichtversicherung wird in vielen Fällen sein, daß ein Arzt nur in Fällen Stadtv. Bruns( Soz.): Für solche Verbesserungen der technischen dringendster Not in Anspruch genommen wird. Das bringt Anlage des Baues und auch des Tarifs dürfte es jetzt zu spät sein. natürlich erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich. Für die Selbstverständlich sind wir für Ausschußberatung. Erfreulich an der Verfasser der uns hier beschäftigenden Bundesratsverordnung Vorlage ist lediglich das endliche Zustandekommen des GemeinschaftsJm Lebensmittelverband Groß- Berlin werden auf Abschnitt 8 hat es geradezu auf der Hand liegen müssen, die versiche bahnhofes. Die Stadtvv. Mommsen( Fr. Fr.) und Dove treten dem Antrag der gemeinsamen Lebensmittelfarte 100 Gramm Nährmittel ausrungspflichtige Einkommensgrenze für die Angestellten zu erhöhen. Von den Angestellten selbst ist es gefordert. In einer Singe auf nochmalige Verhandlungen mit der A.E.G. wegen des gegeben. Der Aufruf wird durch die einzelnen Gemeinden er Tarifs und des Gesundbrunnens entgegen.
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gemeinsamen Petition der vier Gewerkschaftsgruppen und der Arbeitsgemeinschaften der kaufmännischen Verbände, der freien Angestelltenberbände und der technischen Verbände wird als Versicherungsgrenze 5000 m. verlangt. Ich meine mit Recht! Die Grenze von 2500 M. entsprach schon vor dem Kriege nicht dem dauernd gesunkenen Geldwerte, jeẞt ist sie es auch nicht mehr im entferntesten. Mit der Erhöhung der verficherungspflichtigen Grenze auf 5000 Mart wird der Kreis der versicherungspflichtigen Angestellten feineswegs erweitert, sondern nur eben diefelbe Ausdehnung ergeben wie vor dem Striege.
Also auch diese Verordnung versagt in dem eben besprochenen so wichtigen Punkte vollständig.
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Der Brotkartengemeinschaft Groß- Berlin, also den Orten, die einheitliche Brotfarten ausgeben, find infolge der Gründung des Lebensmittelverbandes Groß- Berlin die folgenden neu augetreten: Adlershof , Alt- Glienice, Bohnsdorf , Budow, Drewig, Eichmale, Grünau , Soberlehme, Königswusterhausen , Lichtenrade , Mahlow , Nowawes , Rudow , Schmödwik, Zeuthen , Glienice, Heiligensee , Lübars , Schönholz.
Erhöhung der Fettpreise.
Stadtv. Dove( Linke) befürwortet Ausschußberatung. Ihm tritt Nach einer Verordnung der Fettstelle Groß- Berlin darf der Stadtv. Hinge( l. Soz.) bei, der die Verteuerung des Fahrpreises Preis für Butter im Kleinhandel nicht übersteigen: für Handelsfür die Arbeiterfrühverkehrskarten beanstandet und abermals für den ware I 36 Bf., für Handelsware II 34 Pi. für je 40 Gramm, der Ausbau der Bahn auf dem Gesundbrunnen als Untergrundbahn Breis für Margarine 12 Pf. für 30 Gramm. Die von der Staatlebhaft eintritt, so daß sie erst auf Reinickendorfer Gebiet als Hochlichen Verteilungsstelle genehmigte Erhöhung der Butterpreise erbahn weitergeführt zu werden brauche, weist sich vorübergehend dadurch erforderlich, daß erhebliche Mengen Auslandsbutter zur Verteilung gelangen, deren Einkaufspreis wesentlich höher ist, als der Inlandspreis.
folgen.
Nährmittelverteilung in Groß- Berlin.
Die Ausschußberatung wird beschlossen, der weitergehende Antrag Hinze abgelehnt. Abteilung für Kaffee- Ersat. Für die Bearbeitung der Angelegen Für das Rechnungsjahr 1917 macht die Teuerung in Seizheiten betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit Kaffee- Eriaz material allein für die Berliner Gemeindeschulen eine mitteln ist eine besondere Dienststelle eingerichtet. Diese zeichnet Ueberschreitung des Etatsansatzes von 762 000 M. um 450 000 M. et Magistrat Berlin , Abteilung& affee Eriag". Das Bureau der Dienststelle befindet sich in Berlin SW 19, Romman Die Verfammlung bewilligt diesen Betrag ohne Debatte. dantenstr. 80/81( räumlich verbunden mit dem Bureau der Zucker Ein Dringlichteitsantrag der Freien Fraktion geht stelle), Telephon: Sentrum 12470, 12477. dahin:
Den Magistrat zu ersuchen, schleunigst Schritte zu tun, um zu perhindern, daß das Hotel saiferbof" feiner bisherigen, für die Reichshauptstadt überaus wichtigen Bestimmung entzogen wird."
Wie soll es werden, wenn nach
Preise für Erbsenkonserven. Die Gemüsekonserven- Kriegsgesell fchaft in Braunschweig hat die Preise für die Erbsenkonserven aus der Ernte 1917 festgelegt. Sie betragen für Kaiserschoten( Junge Erbien, ertra fein 2,10 M., für junge Erbsen, sehr fein 2, M., für junge Erbien, fein 1,85 m., für junge Erbsen, mittelfein 1,70 M., für junge Erbsen( Gemüseerbsen I) 1,60 M., für Suppenerbsen( Gemüseerbien) 1,55 M. je Kilogramm.
Aus dem Betriebe der Reichsbekleidungsstelle. Die Reichsbekleidungsstelle, die sich bekanntlich auch die Aufbilliger Kleidung zu versehen, scheint bei der Verteilung gabe gestellt hat, die bedürftige Bevölkerung mit dieser Kleidungsstücke an die einzelnen Stadtgemeinden recht eigenartig zu verfahren. So verhandelt, wie die Neue Zeit" meldet, die Stadt Charlottenburg schon seit Monaten mit der Kleidung, zu deren Ankauf die Stadtverordneteiversammlung beReichsbekleidungsstelle wegen der Ueberlassung von Winter
Stadtv. Ulstein( Fr. Fr.): Wir müssen jetzt erleben, wie ein In der erwähnten Petition wird auch eine Neufestsetzung Hotel nach dem andern geschlossen wird, um eine Kriegsgesellschaft der Ortslöhne gefordert. Sie hätte schon mit Wirkung vom oder ein Kriegsamt aufzunehmen. 1. Januar 1915 ab erfolgen müssen. Sie ist immer hinaus dem Kriege der Fremdenstrom fich wieder nach Berlin ergießt? Stadtrat Franz: Der„ Kaiserhof" wäre das 23. Hotel, das gezögert worden und dadurch bewirkt, daß heute die Orts- diesem Schicksal verfiele.( Bewegung.) ( Bewegung.) Der Magistrat gedenkt föhne in keiner Weise mehr das sind, was sie gefeßlich sein mit einer bezüglichen Eingabe an den Reichstag zu gehen.( Beifall.) müssen, der Durchschnittsbetrag dessen, was gewöhnliche Tage- Stadtv. Dove: Es handelt sich um eine privatrechtliche Transarbeiter zu verdienen pflegen. Die daraus resultierenden aktion, in welche der Magistrat taum irgendwie eingreifen kann. Schädigungen sind sehr groß, und bei der Unfall, sowie Kommunale Interessen allgemeiner Natur stehen hier nicht in Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung dauernd fort- Frage.( Beifall und Widerspruch.) Stadtv. Ladewig( Fr. Fr.) hält im Gegensatz zum Vorredner wirkend. In der Strankenversicherung kann das Krankengeld nach dem Ortslohne seinen Zweck, den Lohn zu vertreten, die Absicht des Magistrats für überaus dankenswert. Auch der der reits längst erhebliche Mittel bewilligt hat, und die durch die Charlottenburger einschlägigen Geschäfte an die Einwohner abgegeben unter den jetzigen Verhältnissen nicht mehr erfüllen. Da die Stadt entgehende Steuerbetrag falle ins Gewicht. Stadtv. Mommsen erklärt das Hotel„ Kaiserhof" für werden soll. Die Belieferung durch die Reichsbekleidungsstelle erOrtslöhne auch für die Berechnung der Unfallrenten in folgt jedoch so langsam und so ungenügend, daß von einer manchen Fällen von wesentlicher Bedeutung sind, sie aber in Der Antrag gelangt fast einstimmig zur Annahme. Versorgung für diesen Winter nicht die Rede keiner Weise den heutigen Verhältnissen mehr entsprechen, ist Die Stadtvv. Börner und Genossen( U. Soz.) haben sein fonnte. Dabei stellt die Reichsbekleidungsstelle Bedindie Erhöhung dringend geboten. folgenden dringlichen Antrag eingebracht:
Das gleiche gilt auch bezüglich der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Arbeiter in der Forstwirtschaft. Auch diese Jahresarbeitsverdienste, die ja dauernd, eventuell bis ans Lebensende, für die Rentenberechnung der durch Betriebsunfall Geschädigten gelten, entsprechen in feiner Weise mehr den heutigen Verhältnissen. Dringend ist deshalb eine Erhöhung der Drtslöhne und der landwirtschaftlichen Jahres
als unentbehrlich.
gungen, die für die Gemeinden vielfach unerfüllbar sind. So ver" Den Magistrat zu ersuchen, im Interesse der Berliner langt sie, daß die einzelnen Gemeinden die Abgabe der überBürgerschaft alle Maßnahmen zu ergreifen, um fchleunigst wiesenen Kleidungsstücke von einer genauen Prüfung der Bedürfdie Aufhebung des verschärften Belagerung stigteit abhängig machen. Sie fordert, daß diese Prüfung durch eine zustandes herbeizuführen."
Oberbürgermeister Wermuth: Das Oberkommando in den Marten schreibt uns am 11. Februar:„ Es ist Vorsorge getroffen, daß öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen für den Betrieb fommunaler Wahlen durch den Berliner Polizeipräsidenten zugelassen werden, wenn die Einberufer fich mit der Weberwachung
Besichtigung des vorhandenen Kleiderbestandes in der Wohnung des Kauflustigen erfolgt, und will als Nachweis der Bedürftigkeit auch nicht mehr den Steuerzettel gelten laffen. Diese Forderungen find aber schon deswegen undurchführbar, weil wohl feine Stadtverwaltung jebt die für die Durchführung erforderlichen Arbeitskräfte besitzt. Andererseits müßten, um den Vorschriften