2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 148.
Freitag, den 29. Juni 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Pfandrecht des Vermiethers.
Der Verpächter wird durch die Miethsrechtsnovelle| zunächst zu Streitigkeiten und schließlich, als N. eines Tages nicht betroffen; er hat also nach wie vor das Recht, dem mit einen Beweis für die Untreue seiner Frau zu haben glaubte, zu der Pacht rückständigen ermittirten Bächter auch das Noth- einem vollstänt igen Bruch. N., der durch das Verhalten des dürftigste einzubehalten.
Gerichts- Beifung.
Gewerbegericht.
Durch die jetzt veröffentlichte preußische Miethsgeseh- Novelle ist das Pfand- und Retentionsrecht des Vermiethers in etwas eingevermeintlichen Liebhabers seiner Frau in dem von ihm gehegten schränkt. Nach der bislang in Preußen bestehenden Rechtsprechung Verdacht nur bestärkt wurde, strengte die Scheidungsklage an stad dem Vermiether ein Pfand und Retentionsrecht selbst in die und beantragte, da die Frau entschieden jeden unerlaubten UmEachen des Miethers zu, die nach der Zivil- Prozeßgang in Abrede stellte, daß der Lebemann bezüglich seines VerOrdnung von der Pfändung ausgeschlossen sind. Hier hältnisses zu der Beklagten eidlich vernommen werde. Dieser durch ward ward es möglich, daß ein besonders hartherziger wurde denn auch als Zeuge geladen und beschwor, daß er zu Vermiether und deren soll es nicht wenige geben dem Rammer I. Vorsitzender: Assessor Techow. Sigung vom Frau N. in unlauterer Beziehung gestanden habe. Auf Schuldner, der aus irgend einem Grunde mit der Mieths 27. Juni 1894. diese unter dem Eide abgegebene Ursache hin ward die Ghe zahlung im Rüdstand blieb, selbst das Handwerkszeug und Für einige Tage, an welchen er nichts verdiente, weil ihm getrennt und Frau N. für den schuldigen Theil erklärt. die Betten, die für den Miether und seine Familie erforderlich sein Arbeitgeber nicht mit Arbeit versorgte, verlangt der Schneider Ihr geschiedener Gatte vermochte aber nicht, die Hauswaren, einbehalten konnte. Rückte" ein armer Schuldner mit D. von diesem eine Entschädigung. Außerdem beansprucht er wirthschaft zu führen und die Kinder zu erziehen, er diesen für ihn recht nothwendigen Sachen, die ja für den Ver- die bekannte vierzehntägige Entschädigung wegen sofortiger verheirathete sich daher zum zweiten Male. Frau N., von miether im Allgemeinen wertblos waren, so konnte er obenein Entlassung. Der Beklagte macht gegen die Klage geltend, Mann und Kindern getrennt und ihrer Ehre beraubt, war noch mit Geld- und Gesängnißstrafe belegt, ja, ihm tonnten nach er habe dem Kläger volle Beschäftigung nicht versprochen zunächst der Verzweiflung nahe. Sie gewann jedoch nach und unferer tapitalistischen Gesetzgebung gardie Ehrenrechte ab- und ihn nicht in seiner Wohnung beschäftigt; lezteres nach die Faffung wieder und beschloß nun, da sie sich schuldlos erkannt werden. Die Berliner Praxis ging aber noch einen verpflichte ihn nicht zu einer Kündigung. Der Beklagte fühlte, wenigstens ihre Ehre herzustellen, foste es, was es wolle. Schritt weiter, indem sie zuließ, daß solche unentbehrlichen und wurde zur Zahlung von 44 M. für 11 Tage verurtheilt- in Sie besprach sich zu dem Ende mit einem Rechtsanwalt, der ihr geringwerthigen Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung zu die Zeit der Kündigungsfrist fiel der zweite Pfingsttag. Mit der erklärte, ihre Ehre sei nur wiederherzustellen durch eine Wieder Gunjien des Vermiethers verkauft wurden, da diese Gegenstände für Mehrforderung wurde der Kläger abgewiesen. Gründe: Nach aufnahme des Ehescheidungsprozesses. Um eine solche aber vers den ermittirten und obdachlos gewordenen Schuldner dem eigenen Vortrage Lutter's habe dieser zwar dem Kläger anlassen zu können, sei es erforderlich, den in diesem Prozeß vernicht mehr unentbehrlich seien. Wiewohl die meisten deutschen volle Beschäftigung nicht versprochen, ihn jedoch ohne weitere nommenen Zeugen des Meineids zu zeihen. Frau N. unterließ Staaten diese inhumanste Ansdehnung des Pfandrechts des Ver: Abrede auf Stücklohn eingestellt. Er hätte somit gewärtig sein nichts, um für den Meineid den Beweis zu liefern, und ward in miethers längst beseitigt hatten, bedurfte es für Preußen erit mehr- müssen, daß derselbe, sowie die Arbeit zu Ende war, ihren Bemühungen thatkräftig von dem Rechtsanwalt unterstützt. facher träftiger Vorstöße seitens unserer Genoffen im die vierzehntägige Kündigungsfrist trotzdem abzuarbeiten Man verfolgte den ehemaligen Zeugen theils persönlich, theils Reichstage( z. B. bei Gelegenheit der Berathungen über oder eine entsprechende Entschädigung verlangen würde. Die durch Privatdetektivs auf Schritt und Tritt und brachte auf die das Wud, ergesetz, über das Abzahlungsgesetz, über Kündigungsfrist stand dem Kläger zu; 4 M. pro Tag sei als Weise genügendes Material zusammen, um mit Berechtigung den die Konkursuovelle), um die preußische Regierung und Entschädigung für die Nichtinnehaltung derselben als angemessen Schluß ziehen zu können, daß ein Mann, der ein derartig aller Die preußische Boltsvertretung" zu veranlassen, diefes erachtet worden. Die andere Forderung des Ehrenhaftigkeit bares Leben führt, auch im stande sei, für den Sonderwucher- Vorrecht wenigstens ein flein wenig zu beschneiden. Klägers sei unberechtigt. Derselbe hätte, wollte er Betrag der Zeugengebühren sein Zeugniß durch einen falschen Die Rechtslage bezüglich des Pfand- und Retentionsrechts des nicht aussehen, dies fofort dem Beklagten fagen und sich eventuell Eid zu bekräftigen. Frau N. reichte, gestüßt auf das gesammelte Vermiethers ist nunmehr für Preußen folgender: Aus den Mieth3- mit dem Meister über eine Entschädigung einigen müffen; Material, mit ihrem Anwalt einen Strafantrag wegen wiffentverträgen, die nach dem 25. Juni 1894 abgeschlossen sind oder andernfalls hätte er auch von seinem Kündigungsrecht Gebrauch lichen Meineides gegen den Zeugen ein und hatte die Genugin 3utunft abgeschlossen werden, erwirbt der Vermiether fortan machen können., thuung, daß dieser sowohl in der Voruntersuchung, wie vor dem tein Recht mehr bezüglich der der Pfändung nach der Der Schneider E. gerieth eines Tages mit seinem ehemaligen Schwurgericht reumüthig bekannte, in dem Ehescheidungsprozeß Zivil Projeßordnung unterworfenen Sachen. Das Pfand- Meister in Differenzen, in deren Verlauf sich dieser zu den Worten gegen Frau N., mit der er niemals im vertrauten Verkehr gestanden recht und das Retentionsrecht des Vermiethers ferner bewogen fühlte: Wenn Sie nicht arbeiten wollen, hören hatte, einen Meineid geleistet zu haben. Er ward zu 5 Jahren Zucht. aus Verträgen, die vor dem 26. Juni 1894 ge= Sie auf". Er verließ hierauf die Werkstatt und klagte beim haus verurtheilt. Auf grund dieses Urtheils ward nun die Wieder schlossen sind, erstreckt sich nur nur noch bis zum Gewerbegericht auf Bahlung einer Lohnentschädigung für 14 Tage. aufnahme des Verfahrens eingeleitet und mit dem Erfolg beendet, 1. Ottober 1894 auf alle, also auch auf die unpiändbaren Seine Klage wurde mit der Motivirung abgewiesen, daß in den daß das Urtheil des Ehescheidungs- Prozesses aufgehoben und die Sachen. Die der Pfändung durch die Zivilprozeßordnung nicht oben wiedergegebenen Worten des Beklagten eine Entlaffung Frau in den vor ihm bestehenden Stand versetzt, also als Gheentzogenen Sachen unterliegen noch immer dem Pfand- und nicht gesehen werden könne. Diefelben könnten ebenso gut als frau des N. wieder anerkannt wurde, obgleich dieser in einer Retentions recht des Vermiethers. Nach dem 1./10. 1894 kann Kündigung oder auch nur als eine Drohung aufgefaßt werden. anderen Ehe lebte, aus der gleichfalls Kinder hervorgegangen aber durch keinerlei Vertrag der Vermiether berechtigt werden, Wenn der Kläger gleich ging, sei das seine Sache gewesen, jeden- waren. Den armen N. regte aber theils die Neue über die Beder Pfändung durch die Zivil- Prozeßordnung entzogene Sachen falls liege eine Entlaffung nicht vor. handlung seiner ersten Frau, theils die Lage, in die er nun ge= einzubehalten, der Pfändung sind nach der Zivil- Prozeßordnung Er tönne für seine Weiterbeschäftigung rathen war, derart auf, daß er bald nach dem Ausgange des insbesondere nicht unterworfen: nach Pfingsten nicht garantiren, sagte der Schneider- Wiederaufnahme- Prozesses starb. Seinen Sarg umstanden zwei 1. Die Kleidungsstücke, die Betten, das Haus- und Küchen- meister M. zu dem Schneider B., als er diesen furze Zeit vor ihm gefeßlich zugesprochene Frauen, jede mit ihren Kindern. geräth, die Heiz- und Kochöfen, soweit diese Gegenstände für den genanntem Fest engagirte. Weil das Gericht nach der Berhand- Nachdem der Schmerz sich besänftigt hatte, handelte es sich um Schuldner und sein Gesinde unentbehrlich sind, lung einer Lohnentschädigungsklage B.'s gegen M. jene Worte die Theilung der Hinterlassenschaft und dies ist der Fall, der jetzt 2. die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde als erwiesen annahm, wies es B. ab. Grund: Das Engagement die Bivilfammer beschäftigt und der in unserem Rechtsstaat taum auf zwei Wochen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel, fei, weil in dieser Weise erfolgt, als ein nur bedingtes, feinesgleichen haben wird. 3. eine Wiilchkuh oder nach der Wahl des Schuldners statt ein so I ch es auf Aushilfe" anzuschen, deshalb hätte einer solchen zwei Ziegen oder zwei Schaafe nebst dem zum der Kläger feinen Anspruch auf die künUnterhalt und zur Streu für dieselben auf zwei Wochen er- digungsfrist. forderlichen Futter und Stroh, sofern diese Thiere für die Er( Der Kläger hat nach Pfingsten thatsächlich nur noch ein nährung des Schuloners, seiner Familie und seines Gefindes un- Stück für den Beklagten angefertigt.) entbehrlich sind,
=
4. bei Künstlern, Handwerkern, Hand und Fabrikarbeitern sowie bei hebeammen die zur persönlichen Ausübung des Berufs unentoehnlichen Gegenstände, 5. die zum Betriebe einer Apotheke unentbehrlichen Geräthe, Gefäße und Waaren, 6. die Bucher , welche zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule bestimmt sind.
Die Lockspikel an der Arbeit.
-
eine hiesige Zivilkammer, fowie mebrere Rechtsanwälte. Eine rechtlich anerkannte Doppelehe bes häftigt zur Zeit Der Sachverhalt ist in Kürze der: Der Herr N. war verheirathet und lebte mit Frau und Kindern in guten und geordneten Verhält nissen. Das einträchtige Zusammenleben wurde aber durch einen Verdacht getrübt, den der Mann gegen seine Frau hegte; er war nämlich der Meinung, daß die Frau mit einem beiden bekannten Lebemann ein Liebesverhältniß unterhalte. Der Verdacht führte
russischen Ministern, Gesandten, Polizeidirektoren an die russischen Agenten in Bulgarien und umgekehrt gerichtet sind.
Das Attentat auf Carnot war wieder Wasser auf die Mühle peschen zum Abdruck zu bringen, die feiner Erklärung und keiner Wir begnügen uns heute, aus dieser Sammlung drei Dealler Reaktionäre. ,, Internationale Vereinbarungen gegen die Anarchisten!" rufen wieder einmal aus voller Busäße bedürfen. Als interessante Episode wollen wir blos die Kehle die Ordnungsblätter aller Schattirungen und Aus- Thatsache hervorheben, daß die republikanische Regie: nahmegefeze, den Knüppel des Büttels gegen die Sozial- rung in Frankreich dem Leiter der russischen demokraten, gegen die Arbeiterklasse meinen fie. Polizei in Paris die Hand zu dem schurkischen Spiele bot, Nicht blos die politischen Rechte der Arbeiter sollen aufgehoben das mit russischem Geld nach Bulgarien ging, französische indem sie der russischen Gesandtschaft für das Lumpengesindel, werden, nein, die Ausnahmegefeße sollen auch vor allem dazu pässe zur Verfügung stellte, um dadurch die bulgarische Redienen, die Arbeiterklasse in ihrem Kampfe gegen die Ausbeutung gierung zu täuschen; und die fernere Thatsache, daß die seitens der Kapitalisten wirthschaftlich mehrlos 6" Tynamitbomben, die in Bulgarien zur Verwendung kommen machen. Polizei und Gesez, wenn möglich das glorreiche Heer sollten, mit dem Gelde der russischen Regierung in Paris , sollen mobil gemacht werden, auf daß die Herren Kapitalisten unter den Augen der Constans= Carnot'schen Polizei ihren Dividendenraub ungestört einheimfen können. Das ist das ganze Geheimniß der Sehnsucht unserer Ordnung auch den Schlüssel zu verschiedenen Dynamit Prozessen, Bielleicht giebt diese Thatfache verfertigt worden sind. prefie nach Ausnahmegefeßen, nach internationaler Polizeiheze. die in Paris gespielt und mit der Verurtheilung und Ausweisung Die Anarchisten nennt man und die Sozialdemokraten, von soundsoviel polnischen und russischen Emigranten geender die flaffenbewußten Arbeiter schlägt man. Die anarchisti haben, während die eigentlichen Bombenverfertiger damals so schen Attentate sollen den bequemen unlaß dazu liefern. wenig gepackt wurden, wie heute der mysteriöse Baron UngerWie oft die Polizei selber die Hand dabei im Spiele hat Sternberg. was fümmert das die journalistischen Hausknechte der KapitalistenDie Ihring- Mahlow, die Na porra, die Geld hat ja für die russische Regierung nie eine Rolle gespielt; tlasse! Schröder, Haupt, Wohlgemuth, Reuß, Peudert. Schriftftück 159: Geheime Mittheilung der kaiserlichen Gesandtdas Buch bringt auch dafür einen attenmäßigen Beweis: das Ehrenberg und wie sie alle heißen, die für uns im Reiche schaft in Bukarest an das Petersburger Departement der perihre staatserhaltende Thätigkeit entfaltet haben, sie sind versönlichen und Wirthschafts Angelegenheiten, vom 2. Juli 1887" geffen. Zwar bringt der offiziöse Telegraph erst heute wieder giebt eine spezialisirte Abrechnung über die Summe von die Nachricht, daß von den drei Verschwörern, die gestern por 762 000 Franks, die an verschiedene revolutionäre Komitees dem Prager Ausnahmegerichte prozessirt wurden, einer seit Monaten die Rolle des von der Polizei bezahlten und einzelne Verschwörer in Bulgarien gezahlt worden sind. Lodspißels gespielt hat; der Soziald motrat" bringt in seiner heutigen Nummer einen neuen Beweis, wie diese Lock Spigelfultur auch sogar in Argentinien dankbaren Boden und freundliche Pfleger findet: die Ordnungspresse heult unverdrossen ihren Kehrreim: Internationale Polizeibebe!
"
Da ist es vielleicht sehr angebracht, auf ein Buch zu verweisen, das voriges Jahr von der bulgarischen Regie: rung veröffentlicht worden ist und damals ungeheures Aufsehen hervorgerufen hat, weil es den attenmäßigen Beweis erbracht hat, wer eigentlich Verschwörungen in faenirt, wer Dynamitbomben fabrizirt, wer die Meuchel mörder wider Fürsten und Staatsminister besoldet!
Die„ Vorwärts"-Buchhandlung hat die Reft- Auflage dieses Buches aufgekauft und bietet sie unter dem Titel Die Lockspinel an der Arbeit Geheime Dokumente der russischen Orient Politik 1881-1890 zum Verkaufe an. Das Buch enthält den Wortlaut von 241 Depefchen, Birtularen, Instruktionsschriften, Berichten 2c., die von
#
Die Schriftstücke, die heute eine besondere Bedeutung noch dadurch erhalten, daß die jeßige bulgarische Regierung sich Stußland wieder zu nähern versucht, lauten:
Geheimer Brif des kaiserlichen Gesandten in Bukarest an den Ducktor des asiatischen Departements, vom 11. Mai 1890, Nr. 173.
Gnädiger Herr Jwan Alexejewitsch.
Der Leiter der geheimen( russischen) Polizei- Agentur in Paris ( Staatsrath Rostowski) hat einen der ihm unterstellten Beamten der Geheimpolizei nach Rumänien gesandt, um den russischen Sozialisten Wladimir Burzew zu verfolgen.
Neben diesem Auftrage hat der Wirkliche Staatsrath Rostowski dem Gendarmerie Oberlieutenant Milewski be= fohlen, während der Anwesenheit des Lezteren in Bulgarien gewissen, vollkommen vertrauenswerthen Personen behilflich zu sein, um eine Verschwörung gegen einige der bulgarischen Machthaber und namentlich gegen den selbst= ernannten Fürsten von von Bulgarien , Prinzen Coburg, ins Werk zu setzen. Im äußersten Falle tann der Oberlieutenant Milewsti den Personen, welche ihm unfer General Ronjul in Konstantinopel bezeichnen wird,
Versammlungen:
M
Eine öffentliche Volksversammlung für den zweiten Reichstags Wahlkreis tagte am 27. Juni im Lokale von Poppe, Lindenstr. 106. Georg Wagner behandelte in feinem Referat Boltsbildung und klassenbewußt= sein" zunächst den Unterschied der Schulen für die Kinder der Bourgeoisie und der ärmeren Boltstlassen, dabei stellte er den Zuschüssen, die aus dem allgemeinen Steuersäckel ent nommen werden, die hohen Beiträge gegenüber, die den höheren Schulen gewährt werden im Verhältnisse zu den Volksschulen.
Explosiv Bomben übergeben. Dieselben sind in Paris von dem Pyrotechniter Feodorow angefertigt worden. Da ich mit dem Aufenthalt unserer geheimen Polizei Agenten im Fürstenthum nicht einverstanden bin, so habe ich den Direktor des Departements der Staatspolizei durch Mittheilung vom 10. d. Mts., Nr. 172, gebeten, zeitweilig die Sendung des Oberlieutenants Milewski zu unterlassen. Wenn aus verschiedenen anderen Gründen der Wirtliche Staatsrath Durnowo es für unerläßlich erachtet, Agenten nach Bulgarien zu senden, so müssen dieselben mit französischen Pässen versehen sein, um den für russische Unterthanen erschwerten Schuh der deutschen Vertreter im Fürstenthum zu vermeiden.
Infolge dessen habe ich die Ehre, Ew. Excellenz ergebenst zu bitten, das Departement der Staatspolizei zu benach richtigen, daß bis zur Beendigung des von den ungesetzlichen bulgarischen Machthabern gegen den Major Paniya und Genossen anhängig gemachten Prozesses wir uns irgend welcher nenen Anschläge in Bulgarien enthalten müssen Gleichzeitig halte ich es für meine Pflicht, Ihre wohlgeneigte Aufmerksamkeit, gnädiger Herr, auf den Umstand zu lenken, daß die Bulgaren zu wirtlichem Handeln un fähig sind und man daher nicht darauf rechnen kann, daß die Anwendung der in der legten Zeit in Paris ver fertigten Dynamit- Bomben zu einem günstigen Ergebnik führt. Ich bitte Ew. Excellenz ergebenst, die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung und Ergebenheit entgegen zu nehmen.
Geheime Mittheilung des Leiters der geheimen Polizei- Agentur in Paris , wirklichen Staatsraths Roskowski, an die kaiserlich russische Gesandtschaft in Bukarest , vom 7. Juni 1890, Nr. 479.
Indem ich die anliegenden, von den französischen Be hörden ausgestellten Auslandspässe übersende, habe ich die Enre, die kaiserliche Gesandtschaft ergebenst zu bitten, dieselben den nach Rumänien gesandten Beamten unserer Pariser Geheimpolizei zu übergeben. Von dem Geschehenen bitte ich die faiserliche Gesandtschaft in Paris in Kenntniß sezen zu
wollen.
Geheimer Brief des Direktors des Departements der Staatspolizei an den kaiserlichen Gesandten in Bukarest , vom 11. Juni 1890, Nr. 5325.
Gnädiger Herr Michael Alexandrowitsch!
Ew. Excellenz hat die Güte gehabt, mich am 10. Mai unter Nr. 172 zu benachrichtigen, daß es unzweckmäßig ist, die in Bulgarien befindlichen Agenten der Geheimpolizei mit unferen Auslandspässen zu versehen.
Auf grund der Mittheilung der kaiserlichen Gesandtschaft vom 11. Mai unter Nr. 178 schreibt der Staatssekretär