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nicht nur welleslgehende Auswahl zu bieten, sondern Sie auch ungemein vorteilhaft zu bedienen. In Anbetracht der in absehbarer Zeit sicher zu erwartenden Knapphell auch an Seidenstoffen, sollten Sie diesen Umstand nicht unbeachtet lassen,
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Allgemeine Grundlohnes, mindestens aber| Sagung, nach welchen die An
auf 50,-. Es beträgt: meldungen binnen drei Tagen 20jach: 30fach: zu geschehen haben und be
Ortskrankenkaffe Stufe Der Stadt Berlin- Schöneberg.
Das Königliche Oberversiche rungsamt hat den 2. Nachtrag zur Sazung genehmigt. Hier mit treten vom 1. April 1918 die nachstehend ersichtlichen Blenderungen ein. Die Frift für alle Meldungen beträgt in Bu funft 3 Tage. Die neuen Bet tragsfäße enthält§ 48 des Nachtrages, der Grundlobn, nach welchem diese berechnet werden, if aus§ 19 ersichtlich.
Auszug aus dem I. Nachtrag zur Sakung,
§ 12, 61 1.
Die Arbeitgeber haben jeden bon ihnen Beichäftigten, der zur Mitgliedschaft bei der Stasse bers pflichtet ist, mit Ausnahme der unftändig Beschäftigten bei der Geschäftsstelle der Kasse pätestens binnen 3 Tagen nach Beginn oder Ende der Beschäftigung schriftlich zu melden. Die Abtann meldung unterbleiben, bie Arbeit für fürzere Beit als eine Woche unterbrochen third und die Beiträge fortgezahlt werden. § 19.
Denn
Die baren Leiftungen der Staffe werden nach einem Grund John bemessen. Als solcher gilt der nach der verschiedenen Lohn höbe stufenweise festgesezte durchschnittliche Tagesentgelt ber Staffenmitglieder bis 10,- M. für den Arbeitstag. 8ur geft. segung des Grundlohnes werden die Kassenmitglieder in 11 Stufen eingeteilt:
1. In Stufe A gehören alle obne Entgelt beschäftigten Lehrlinge.
2. In Stufe I gehören Kaffenmitglieder mit einem Enigelt bis 1, M. für den Arbeitstag. Es gehören Kaffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt
50. meilen, daß die Nichtbeachtung der Meldevorschristen strafrechtliche Verfolgung nach fich ziehen tann. Daneben tann der hinter zogene Beitrag bis zum fünffachen Betrage als Strafe feit gesezt werden fann. 301/16 Der Vorstand. Kruckow , Borsigender. F. SenB, Schriftführer.
A 16
I
20
50
B
II
40
60
III 60
90
80
120
V 100
VI 120
VII 140
150 180 210
VIII 160
240
270
800
IX 180 X 200 § 48. Die Raffenbeiträge werden für alle Versicherten mit Aus. nabme der nicht in Betrieben oder anderen Erwerbszweigen des Dienstberechtigten beschäf tigten Dienstboten(§ 439) auf fünf Sundertitel des im§ 19
festgelegten Grundlohnes be Arbeitstag: messen. Sie betragen für jeden
in Stufe
€ 1.
5
10
15
20
25
80
35
40
45 50
Für die nicht unter& 439 RBO fallenden Dienfiboten werden die Stassenbeiträge auf vier Hundertitel bemessen und betragen: für Stufe
täglich
4
8
12
16
II.
SARANNO 00
31.
Den arbeitsunfähigen Mit gliedern der Stufen I bis IV wird ein täglicher Zeuerungs zuschlag zum Strantengelde vom
3. in Stufe II v. 1,01-2,-. erften Tage des Krantengelos
4.
"
10
5.
"
III IV 3,01-4,-
2,01-3,-
"
6.
V
4,01-5,-
"
7.
5,01-6,-
"
8.
6,01-7,-
"
9.
VIII
7.01-8,-
"
"
10.
IX
8,01-9,-
#
11.
X v. m. als 9,- Hiernach wird der GrundTobu bis auf weiteres festgesezt: für die Stufe A auf 0,80 M. fing. auf 1,- M.
X
10,
§ 20.
Als Krankenhilfe wird ge währt:
2. Krankengeld in Höhe des halben Geunolohnes für jeden Arbeitstag, wenn die Strant heit den Verficherten arbeits
bezuges an gewährt. Derselbe beträgt für jeden Tag des Krankengeldbezuges für Stufe
I und II 25 B1, für Stufe III und IV 20 Bf. Der Zuschlag
Allgemeine Ortstrantentaffe
für
Berlin- Tempelhof.
Bekanntmachung.
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50
95
Mtr
Bekanntmachung!
Der vom Ausschuß am 15. Februar 1918 befchloffene fünfte nach trag zur Cazung ist vom Königlichen Oberversicherungsamt am 28. März 1918 genehmigt worden und tritt
in Rraft.
mit dem 1. April 1918
8ur Feftlegung des Grundlohns werden die Staffenmitglieder in 11 Stufen eingeteilt:
1. Sn Stufe A gehören alle obne Entgelt beschäftigten Lehrlinge.
2. In Stufe I gehören Raffenmitglieber mit einem Entgelt bis zu 1 M. für den Arbeitstag.
M. 3. In Stufe II gehören Stasjenmitglieder wie oben von 1,01-2,- 4. III
2,01-3,
5.
IV
6.
3,01-4,- 4,01-5,-
7. 9.
5,01-6,-
6,01-7,
7,01-8,-
8,01-9,-
mehr als 9
Die vom Vorftand am 11. Fe bruar 1918 und vom Ausschuß 10. am gleichen Tage beschlossene 11. Sazungsänderung ist am 27. März cr. vom Kgl. Dber. bersicherungsamt Groß Berlin genehmigt worden und tritt
..
am 1. April 1918 in Straft. Der Grundlohn wird bon 6, M. auf 10,-. erböht. Die gegen Entgelt beschäftigten Mitglieder werden in 10 Stufen eingeteilt. Beibliche Mitglieder über 16 Jahren tommen min Die beftens in die Stuie 2 Beiträge betragen 51, Broz., für nicht in Betrieben beschäftigte Dienstboten 4 Broz. des Grundlohns. Sie werden für Ber ficherte, die 6 Tage in der Woche arbeiten, für 25 Tage im Monat, unb für solche, die an allen Wochentagen und Sonntags be schäftigt find, für 30 Tage im Monat erhoben. Die Beiräge für die unftändig Beschäftigten betragen 4, Broz. des Ortslohns und werden für je een Monat ( 80 Arbeitstage) berechnet. Das Strantengeld beträgt in Stuje
-, 50 m.
1,50 2, 2,50
TF
8,-
3,50
•
IX X
4,- 4,50 5,
"
X
Hiernach wird der Grundlobn bis auf weiteres festgelegt: für die A. Stufe auf 0,80 R.
L
II.
IIL
VIIL IX.
1,-
2,
3,
10,
Die Beiträge werden auf fünf Hundertitel des feftigeletten Grundlohns bemessen und werden für Versicherte, die sechs Lage in der Woche arbeiten, für sechs, und für solche, die an allen Bochentagen und Sonntags beschäftigt sind, für fieben Sage möchentlich berechnet.
Für die nicht unter& 439 R.B.D. fallenden Dienstboten merden die Stassenb eiträge auf vier Hundertstel bemessen. § 20 Abiak 3 1. und legter at
tatt fechsundzwanzigsten ist zu feyen„ neununddreißigften. $ 20 Biffer 2 der Sahung
ift als Ergänzung hinzuzufügen:
Gemäß Belauntmachung vom 22. November 1917( Reichs. gefegblatt Seite 1085) wird den arbeitsunfähigen Mitgliedern der Stufen I bis IV etn täglicher Teuerungszuschlag zum Strantengeld vom ersten Tage des Stranfengelbbezuges an gewährt. Derselbe beträgt für jeden Tag des Krantengeldbezuges für Stufe I und II 25 31., für Stufe III und IV 20 Bf. Der Zuschlag wird auch Schwangeren und Wöchnerinnen gezahlt, da gegen haben in Stantenbäusern oder Heilanstalten befindliche Mitglieder feinen Anspruch auf diese Zuschläge.
§ 35 nener Absay 2
Der Anspruch auf Krantenuntererhält folgende Fassung: stügung über die 26. Woche hinaus entsteht erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten nach dem Beitritt. Dies gilt nicht für Mitglieder, die binnen der letzten zwölf Monate bereits für mindestens sechs Monate Anspruch auf Mehrleistungen einer Krantentasse oder einer inappschaftlichen Strantentaffe gehabt haben."
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6. Blödorn, Cöpenick. Aug. Bittoriaftr. 24. Herz-. geber und Nierenleiden wiederholt gebeffert. 4. Herr R. Ensle. Reitaur., Charlottenburg , Huttenitraße 12. Chronischer Mittelobrkatarrh geheilt. 3. Herr W. Bursche. Berlin- Adlershof , Helbigitr. 29. Von Magengeschwüren u. Darmfatarrh geheilt.- 6. Frau M. Raffe, Berlin , Nollendorfstr. 40 L. 9theumatismus u. freire Schulter gebeilt.- 7. Herr G. Ehrhardt, Gr. Lichterfelde, Ringstr. 52a. Chronisches Hüftgelenkleiden wiederholt erfolgreich behandelt. 8. Frau E. Hodorff, Berlin , Colbergerstr. 28/29. Nerven u. Knochenhautentzündung vollständig gelähmt geheilt.
-
Bruftfell: 10. Frau Giternbe
9. Herr F. Nayda, Berlin , Brinzen- Allee 72/73. Bor Kopf- und Kreuzschmerzen, trockener entzündung nach Influenza gebeilt. E. Herzmann, Schöneberg , Feurigitr. 61. Fistel nach Blinddarmoperation geheilt. 11. Herr E. Ritter, Friedenau , Sponholzitr. 56. Von Knie gelenkleiden gebeilt. 12. Frau A. Rohrmofer, Berlin , Breslauerstr. 1. Altes fünfzehnjähriges Herzleiden geheilt. 13. Herr M. Außner, Reinicken dorf- West, Antonienftr. 3 Kieferbereiterung geheilt. 14. Frau H. Hagel, Sachsenhausen b. Oranienburg i. M. Unterl. Blutungen und Nervenleiden geheilt. 15. Frau Ww. Fritschler, Berlin , Marienburgerstr. 48. Darmgeschwulst geheilt. 17. Herr Grich Bock, Berlin , Havelbergerstraße 15. Von Nieren. инд Blasenleiden, Wafferiudt. allgemeiner großzer Schwäche geheilt.- 18. Frau Reftaur. Hering, Berlin , Schönbaujer Allee 87. Von Basedowicher Krankheit geheilt. 19. Herr A. Broie, Blu.- Tempelhof, Friedrich- Bilhelmstr. 14. Schweres Rückenmarkleiden mit Lähmun der Beine vollständig gebeitt.- 20. Frau E . Popp, Bin. Lichtenberg , Gärtneriti. 10. Bon chro nischer Herzichwäche und Verstopfung geheilt.
-
wird auch Schwangeren und und wird für jeben Arbeitstag Wöchnerinnen gezahlt, dagegen sowie auch für Somm und baben in Strantenhäusern oder Feiertage gezahlt. Seilanstalten befindliche Mit- Hausgeld, Schwangeren- und glieber feinen Anspruch auf diese Wochengeld fowie Sterbegeld Buschläge. erhöht sich entsprechend des Ernsti Druderemplare bes 5. Nachtrages werden vom 5. April er. Strantengelbes. Nach 6 monat im Staffeniotal, Adlershof , Pojadowstystr. 6, und auf den 8ahlAn Invalidenmarken find zu licher Wartezeit wird Hausgeld stellen ausgegeben. im vollen Betrage des tranfengeldes gewährt.
verwenden:
für Mitglieder in Stufe
A versicherungsfrei
II
III
I Marten für 18 f.
IX
34
42
50
50
50
50
50
50
50
Die in den Stufen I und II versicherten hausfranken Mit glieder erhalten einen Teuerungszuschlag von 0 25 M.. in Stufen III und IV einen solchen von 0,20 M. pro Tag vom ersten Tage des Krankengeldbezuges an. Der Zuschlag wird auch Schwangeren und Wöchnerinnen in gezablt, dagegen haben Strantenhäusern oder HeilanWir erfuchen ferner bringend, halten befindliche Mitglieder feinen Anspruch auf diese Bu zugesandten Fragebogen die Rach sechsmonatlicher Bartebierten Krankheitstage, wenn aber die Arbeitsunfähigkeit Einschäßung einzusenden, foweit zeit gewährt die Kaffe Sterbeerst später eintritt, vom Tage dies nicht schon geschehen ift. geld beim Tode eines Ehegatten ihres Eintritts an gewährt. Diejenigen Arbeitgeber, beato oder eines Kindes unter 15 Das Sterbegeld für Nach sechsmonatiger Barte. Dienstgeber, denen ein solcher Jahren. Ehegatten beträgt die Hälfte, Fragebogen nicht zugegangen geit wird auch für Sonn- und ist, werden ersucht, einen solchen für ein Kind bis zu 4 abren Feiertage Krankengeld gevon uns einzufordern. ein Achtel, darüber ein Biertel währt: des Mitglieder Sterbegeldes. Berlin- Tempelhof ,
unjähig macht; es wird vom über die berzeitigen Gehälter ichläge.
Das Krantengeld beträgt in Stufe A nichts.
I
0,50 M.
II 1, III 1,50
"
2
2,
2,50
3,
3,50
.
4,-
4,50
und Löhne zum Zwede der
265/2
Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß nicht alle in ben 30. März 1918. Schöneberg beschäftigten, gemäß Ernst Kriegler, 1. Borsigender. den Bestimmungen der Reichs. versicherungsordnung tranten Karl Schmülling, Schriftführer. bersicherungsppflichtig. Bersonen Unentbehrlich f. jederm., ist bei uns zur Anmeldung ge- b. erschöpf. Buch:" Der schrifttommen find. Ebenso werden liche Verkehr mit den Bes uns die Veränderungen in ben börden", Ratgeber, wie man Lohnbezügen oft verspätet oder Geluche u. ionftige Eingaben in gar nicht angezeigt. Es berricht Militär, Polizei, Gemeinde, noch vielfach Unllarbeit darüber, Steuer-, Schul, Bau- u. Gebaß nicht nur die gewerblichen werbe- Angelegenheit., fowie Ge Arbeiter und Angestellten au richts-, Batent u. Armenfachen Ms Sterbegeld wird beim versichern find, sondern auch die u. biel. and. zu machen hat. Ein Tobe eines Bersicherten das Dienstboten, das gesamte Haus ausgezeichnet. u. preism. Buch. 20fache des Grundlohnes ge personal, die Portiers, die Auf- Nur M. 1.30 franto.( Nachn. währt. Nach jechomonatiger wärterinnen, sowie sonstiges 25 Bi. mehr.) Nur zu bez. durch Bartezeit erhöht sich das Hilfspersonal. 28ir verweisen Neuzeitlich. Buchverlag, Berlin , Sterbegelb auf das 30jache des lerneut auf ble Bestimmungen beri Schöneberg , 122. Bücherfatal. gr,
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