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nicht nur welleslgehende Auswahl zu bieten, sondern Sie auch ungemein vorteilhaft zu bedienen. In Anbetracht der in absehbarer Zeit sicher zu er­wartenden Knapphell auch an Seiden­stoffen, sollten Sie diesen Umstand nicht unbeachtet lassen,

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Allgemeine Grundlohnes, mindestens aber| Sagung, nach welchen die An­

auf 50,-. Es beträgt: meldungen binnen drei Tagen 20jach: 30fach: zu geschehen haben und be

Ortskrankenkaffe Stufe Der Stadt Berlin- Schöneberg.

Das Königliche Oberversiche rungsamt hat den 2. Nachtrag zur Sazung genehmigt. Hier mit treten vom 1. April 1918 die nachstehend ersichtlichen Blenderungen ein. Die Frift für alle Meldungen beträgt in Bu funft 3 Tage. Die neuen Bet tragsfäße enthält§ 48 des Nachtrages, der Grundlobn, nach welchem diese berechnet werden, if aus§ 19 ersichtlich.

Auszug aus dem I. Nachtrag zur Sakung,

§ 12, 61 1.

Die Arbeitgeber haben jeden bon ihnen Beichäftigten, der zur Mitgliedschaft bei der Stasse bers pflichtet ist, mit Ausnahme der unftändig Beschäftigten bei der Geschäftsstelle der Kasse pätestens binnen 3 Tagen nach Beginn oder Ende der Beschäftigung schriftlich zu melden. Die Ab­tann meldung unterbleiben, bie Arbeit für fürzere Beit als eine Woche unterbrochen third und die Beiträge fortgezahlt werden. § 19.

Denn

Die baren Leiftungen der Staffe werden nach einem Grund John bemessen. Als solcher gilt der nach der verschiedenen Lohn höbe stufenweise festgesezte durch­schnittliche Tagesentgelt ber Staffenmitglieder bis 10,- M. für den Arbeitstag. 8ur geft. segung des Grundlohnes werden die Kassenmitglieder in 11 Stufen eingeteilt:

1. In Stufe A gehören alle obne Entgelt beschäftigten Lehr­linge.

2. In Stufe I gehören Kaffen­mitglieder mit einem Enigelt bis 1, M. für den Arbeitstag. Es gehören Kaffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt

50. meilen, daß die Nichtbeachtung der Meldevorschristen strafrecht­liche Verfolgung nach fich ziehen tann. Daneben tann der hinter zogene Beitrag bis zum fünf­fachen Betrage als Strafe feit gesezt werden fann. 301/16 Der Vorstand. Kruckow , Borsigender. F. SenB, Schriftführer.

A 16

I

20

50

B

II

40

60

III 60

90

80

120

V 100

VI 120

VII 140

150 180 210

VIII 160

240

270

800

IX 180 X 200 § 48. Die Raffenbeiträge werden für alle Versicherten mit Aus. nabme der nicht in Betrieben oder anderen Erwerbszweigen des Dienstberechtigten beschäf tigten Dienstboten(§ 439) auf fünf Sundertitel des im§ 19

festgelegten Grundlohnes be Arbeitstag: messen. Sie betragen für jeden

in Stufe

1.

5

10

15

20

25

80

35

40

45 50

Für die nicht unter& 439 RBO fallenden Dienfiboten werden die Stassenbeiträge auf vier Hundertitel bemessen und betragen: für Stufe

täglich

4

8

12

16

II.

SARANNO 00

31.

Den arbeitsunfähigen Mit gliedern der Stufen I bis IV wird ein täglicher Zeuerungs zuschlag zum Strantengelde vom

3. in Stufe II v. 1,01-2,-. erften Tage des Krantengelos

4.

"

10

5.

"

III IV 3,01-4,-

2,01-3,-

"

6.

V

4,01-5,-

"

7.

5,01-6,-

"

8.

6,01-7,-

"

9.

VIII

7.01-8,-

"

"

10.

IX

8,01-9,-

#

11.

X v. m. als 9,- Hiernach wird der Grund­Tobu bis auf weiteres festgesezt: für die Stufe A auf 0,80 M. fing. auf 1,- M.

X

10,

§ 20.

Als Krankenhilfe wird ge währt:

2. Krankengeld in Höhe des halben Geunolohnes für jeden Arbeitstag, wenn die Strant heit den Verficherten arbeits­

bezuges an gewährt. Derselbe beträgt für jeden Tag des Krankengeldbezuges für Stufe

I und II 25 B1, für Stufe III und IV 20 Bf. Der Zuschlag

Allgemeine Ortstrantentaffe

für

Berlin- Tempelhof.

Bekanntmachung.

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50

95

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Allgemeine Ortskrankenkasse für Adlershof und Umgegend.

Bekanntmachung!

Der vom Ausschuß am 15. Februar 1918 befchloffene fünfte nach trag zur Cazung ist vom Königlichen Oberversicherungsamt am 28. März 1918 genehmigt worden und tritt

in Rraft.

mit dem 1. April 1918

8ur Feftlegung des Grundlohns werden die Staffenmitglieder in 11 Stufen eingeteilt:

1. Sn Stufe A gehören alle obne Entgelt beschäftigten Lehrlinge.

2. In Stufe I gehören Raffenmitglieber mit einem Entgelt bis zu 1 M. für den Arbeitstag.

M. 3. In Stufe II gehören Stasjenmitglieder wie oben von 1,01-2,- 4. III

2,01-3,

5.

IV

6.

3,01-4,- 4,01-5,-

7. 9.

5,01-6,-

6,01-7,

7,01-8,-

8,01-9,-

mehr als 9

Die vom Vorftand am 11. Fe bruar 1918 und vom Ausschuß 10. am gleichen Tage beschlossene 11. Sazungsänderung ist am 27. März cr. vom Kgl. Dber. bersicherungsamt Groß Berlin genehmigt worden und tritt

..

am 1. April 1918 in Straft. Der Grundlohn wird bon 6, M. auf 10,-. erböht. Die gegen Entgelt beschäftigten Mitglieder werden in 10 Stufen eingeteilt. Beibliche Mitglieder über 16 Jahren tommen min Die beftens in die Stuie 2 Beiträge betragen 51, Broz., für nicht in Betrieben beschäftigte Dienstboten 4 Broz. des Grund­lohns. Sie werden für Ber ficherte, die 6 Tage in der Woche arbeiten, für 25 Tage im Monat, unb für solche, die an allen Wochentagen und Sonntags be schäftigt find, für 30 Tage im Monat erhoben. Die Beiräge für die unftändig Beschäftigten betragen 4, Broz. des Ortslohns und werden für je een Monat ( 80 Arbeitstage) berechnet. Das Strantengeld beträgt in Stuje

-, 50 m.

1,50 2, 2,50

TF

8,-

3,50

IX X

4,- 4,50 5,

"

X

Hiernach wird der Grundlobn bis auf weiteres festgelegt: für die A. Stufe auf 0,80 R.

L

II.

IIL

VIIL IX.

1,-

2,

3,

10,

Die Beiträge werden auf fünf Hundertitel des feftigeletten Grundlohns bemessen und werden für Versicherte, die sechs Lage in der Woche arbeiten, für sechs, und für solche, die an allen Bochentagen und Sonntags beschäftigt sind, für fieben Sage möchentlich berechnet.

Für die nicht unter& 439 R.B.D. fallenden Dienstboten merden die Stassenb eiträge auf vier Hundertstel bemessen. § 20 Abiak 3 1. und legter at

tatt fechsundzwanzigsten ist zu feyen neununddreißigften. $ 20 Biffer 2 der Sahung

ift als Ergänzung hinzuzufügen:

Gemäß Belauntmachung vom 22. November 1917( Reichs. gefegblatt Seite 1085) wird den arbeitsunfähigen Mitgliedern der Stufen I bis IV etn täglicher Teuerungszuschlag zum Stranten­geld vom ersten Tage des Stranfengelbbezuges an gewährt. Derselbe beträgt für jeden Tag des Krantengeldbezuges für Stufe I und II 25 31., für Stufe III und IV 20 Bf. Der Zu­schlag wird auch Schwangeren und Wöchnerinnen gezahlt, da gegen haben in Stantenbäusern oder Heilanstalten befindliche Mitglieder feinen Anspruch auf diese Zuschläge.

§ 35 nener Absay 2

Der Anspruch auf Krantenunter­erhält folgende Fassung: stügung über die 26. Woche hinaus entsteht erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten nach dem Beitritt. Dies gilt nicht für Mitglieder, die binnen der letzten zwölf Monate bereits für mindestens sechs Monate Anspruch auf Mehrleistungen einer Krantentasse oder einer inappschaftlichen Strantentaffe gehabt haben."

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6. Blödorn, Cöpenick. Aug. Bittoriaftr. 24. Herz-. geber und Nierenleiden wiederholt gebeffert. 4. Herr R. Ensle. Reitaur., Charlottenburg , Hutten­itraße 12. Chronischer Mittelobrkatarrh geheilt. 3. Herr W. Bursche. Berlin- Adlershof , Helbigitr. 29. Von Magengeschwüren u. Darmfatarrh geheilt.- 6. Frau M. Raffe, Berlin , Nollendorfstr. 40 L. 9theumatismus u. freire Schulter gebeilt.- 7. Herr G. Ehrhardt, Gr. Lichter­felde, Ringstr. 52a. Chronisches Hüftgelenkleiden wiederholt erfolgreich behandelt. 8. Frau E. Ho­dorff, Berlin , Colbergerstr. 28/29. Nerven u. Knochen­hautentzündung vollständig gelähmt geheilt.

-

Bruftfell: 10. Frau Giternbe

9. Herr F. Nayda, Berlin , Brinzen- Allee 72/73. Bor Kopf- und Kreuzschmerzen, trockener entzündung nach Influenza gebeilt. E. Herzmann, Schöneberg , Feurigitr. 61. Fistel nach Blinddarmoperation geheilt. 11. Herr E. Ritter, Friedenau , Sponholzitr. 56. Von Knie gelenkleiden gebeilt. 12. Frau A. Rohrmofer, Berlin , Breslauerstr. 1. Altes fünfzehnjähriges Herz­leiden geheilt. 13. Herr M. Außner, Reinicken dorf- West, Antonienftr. 3 Kieferbereiterung geheilt. 14. Frau H. Hagel, Sachsenhausen b. Oranienburg i. M. Unterl. Blutungen und Nervenleiden geheilt. 15. Frau Ww. Fritschler, Berlin , Marienburgerstr. 48. Darmgeschwulst geheilt. 17. Herr Grich Bock, Berlin , Havelbergerstraße 15. Von Nieren. инд Blasenleiden, Wafferiudt. allgemeiner großzer Schwäche geheilt.- 18. Frau Reftaur. Hering, Berlin , Schönbaujer Allee 87. Von Basedowicher Krankheit geheilt. 19. Herr A. Broie, Blu.- Tempelhof, Friedrich- Bilhelmstr. 14. Schweres Rückenmarkleiden mit Lähmun der Beine vollständig gebeitt.- 20. Frau­ E . Popp, Bin. Lichtenberg , Gärtneriti. 10. Bon chro nischer Herzichwäche und Verstopfung geheilt.

-

wird auch Schwangeren und und wird für jeben Arbeitstag Wöchnerinnen gezahlt, dagegen sowie auch für Somm und baben in Strantenhäusern oder Feiertage gezahlt. Seilanstalten befindliche Mit- Hausgeld, Schwangeren- und glieber feinen Anspruch auf diese Wochengeld fowie Sterbegeld Buschläge. erhöht sich entsprechend des Ernsti Druderemplare bes 5. Nachtrages werden vom 5. April er. Strantengelbes. Nach 6 monat im Staffeniotal, Adlershof , Pojadowstystr. 6, und auf den 8ahl­An Invalidenmarken find zu licher Wartezeit wird Hausgeld stellen ausgegeben. im vollen Betrage des tranfen­geldes gewährt.

verwenden:

für Mitglieder in Stufe

A versicherungsfrei

II

III

I Marten für 18 f.

IX

34

42

50

50

50

50

50

50

50

Die in den Stufen I und II versicherten hausfranken Mit glieder erhalten einen Teuerungs­zuschlag von 0 25 M.. in Stufen III und IV einen solchen von 0,20 M. pro Tag vom ersten Tage des Krankengeldbezuges an. Der Zuschlag wird auch Schwangeren und Wöchnerinnen in gezablt, dagegen haben Strantenhäusern oder Heilan­Wir erfuchen ferner bringend, halten befindliche Mitglieder feinen Anspruch auf diese Bu zugesandten Fragebogen die Rach sechsmonatlicher Barte­bierten Krankheitstage, wenn aber die Arbeitsunfähigkeit Einschäßung einzusenden, foweit zeit gewährt die Kaffe Sterbe­erst später eintritt, vom Tage dies nicht schon geschehen ift. geld beim Tode eines Ehegatten ihres Eintritts an gewährt. Diejenigen Arbeitgeber, beato oder eines Kindes unter 15 Das Sterbegeld für Nach sechsmonatiger Barte. Dienstgeber, denen ein solcher Jahren. Ehegatten beträgt die Hälfte, Fragebogen nicht zugegangen geit wird auch für Sonn- und ist, werden ersucht, einen solchen für ein Kind bis zu 4 abren Feiertage Krankengeld ge­von uns einzufordern. ein Achtel, darüber ein Biertel währt: des Mitglieder Sterbegeldes. Berlin- Tempelhof ,

unjähig macht; es wird vom über die berzeitigen Gehälter ichläge.

Das Krantengeld beträgt in Stufe A nichts.

I

0,50 M.

II 1, III 1,50

"

2

2,

2,50

3,

3,50

.

4,-

4,50

und Löhne zum Zwede der

265/2

Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß nicht alle in ben 30. März 1918. Schöneberg beschäftigten, gemäß Ernst Kriegler, 1. Borsigender. den Bestimmungen der Reichs. versicherungsordnung tranten Karl Schmülling, Schriftführer. bersicherungsppflichtig. Bersonen Unentbehrlich f. jederm., ist bei uns zur Anmeldung ge- b. erschöpf. Buch:" Der schrift­tommen find. Ebenso werden liche Verkehr mit den Bes uns die Veränderungen in ben börden", Ratgeber, wie man Lohnbezügen oft verspätet oder Geluche u. ionftige Eingaben in gar nicht angezeigt. Es berricht Militär, Polizei, Gemeinde, noch vielfach Unllarbeit darüber, Steuer-, Schul, Bau- u. Ge­baß nicht nur die gewerblichen werbe- Angelegenheit., fowie Ge Arbeiter und Angestellten au richts-, Batent u. Armenfachen Ms Sterbegeld wird beim versichern find, sondern auch die u. biel. and. zu machen hat. Ein Tobe eines Bersicherten das Dienstboten, das gesamte Haus ausgezeichnet. u. preism. Buch. 20fache des Grundlohnes ge personal, die Portiers, die Auf- Nur M. 1.30 franto.( Nachn. währt. Nach jechomonatiger wärterinnen, sowie sonstiges 25 Bi. mehr.) Nur zu bez. durch Bartezeit erhöht sich das Hilfspersonal. 28ir verweisen Neuzeitlich. Buchverlag, Berlin , Sterbegelb auf das 30jache des lerneut auf ble Bestimmungen beri Schöneberg , 122. Bücherfatal. gr,

5,-

§ 33. 215. 1.

Adlershof , ben 30. März 1918.

Der Vorstand.

Dr. Auerbach, Borsigender.

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Briefliche Original- Anerkennungen von uns ge­heilter Patienten stehen im Wartezimmer der Anstalt auf Wunsch zur Einsicht. Getrennte Behandlungsräume für Damen und Herren! Sprech- und Behandlungszeit: Sonntag und Feiertag: 9-1. Seilanitalts befizer

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