Nr. 149.
Boykottirt find:
Sonnabend, den 30. Juni 1894.
1. Schultheiß- Brauerei, Aktien Gesellschaft, Berlin gangen. ( und Tivoli). 2. Brauerei F. Happoldt.
3. Böhmisches Brauhaus, Kommandit- Gesellschaft auf Aktien, A. Knoblauch. 4. Brauerei Karl Gregory, Berlin ( Adler- Brauerei). 5. Vereins- Brauerei Rixdorf. 6. Spandauer Berg Brauerei, vorm. E. Bechmann, Westend bei Charlottenburg . 7. Aktien- Gesellschaft Schloß Brauerei Schöne
berg.
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Aus dem Brauerring während des Boykotts sind aus getreten und die Arbeiter- Forderungen haben anerkannt: Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, Cha r- Iottenburg. Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin. Dem Brauerring gehörten nicht an und die Arbeiterforderungen sind durchgeführt bei:
Münchener Brauhaus, Aktien- Gesellschaft, Berlin. Süddeutsche Brauerei, Karl Kinz u. Ko., Berlin Dem Brauerring gehören nicht an, Aeußerungen über die Durchführung der Arbeiterforderungen liegen aber
11. Jahrg.
sondern auch von anderen Gruppen der Arbeiterbewegung be- lich der vorigen Versammlung andeuteten, ist eingetroffen: Die todesmuthigen Jünglinge haben sich ganz gründlich den Magen Die Aussagen der Zeugen, lauter Kriminalbeamte, bewegen verdorben und so tam es denn, daß Herr Bindewaldt in dem sich in demselben Geleise, wie am Mittwoch. Erwähnen wollen halbounkeln großen Germaniaſale( es brannte ein einziger Kron wir einer charakterischen Szene. Die Angeklagten Franz und leuchter) Allen, die nicht da waren, von seinen Reisen Heinrich, die ein Kriminalgendarm Brendel rekognosziren soll, in der sächsischen Schweiz, Meserit- Bomst und anderen Theilen haben ihre Plätze gewechselt, so daß Franz jezt den dritten und des geliebten Waterlandes, wo er überall dem Drachen SozialisHeinrich den zweiten Play einnimmt und dies führt den Gendarm mus den Kopf abgeschlagen, erzählte, und die Anwesenden auch irre. Sie erklären, daß sie dies gethan haben, um dem glücklich in den Zustand verseßte, wo man vergeblich kämpft um Gendarm nicht die Möglichkeit zu geben, sie an ihrer Sig- die Augen offen zu halten. Herrn Professor Förster lag die nummer" zu erkennen.( Die Zeugen sind bei Feststellung der ehrenvolle Aufgabe ob, durch Sachkenntniß nicht beschwert, den Der Vorsißende fordert die beiden erregt auf, ihre richtigen späßen zu behandeln. Gewiß eine dankbare Rolle für einen Sigordnung, wie auch Mittwoch, im Verhandlungssaale gewesen.) Rampf der Arbeiterschaft gegen Unternehmerhochmuth in KasperlePlätze wieder einzunehmen. Er nimmt die Zeugen in Parteiführer. Daß man aber dabei den Fall Süßkind, die Schutz gegen die offenbar vorliegende Annahme, als ob Börsensteuer und die Militärvorlage und diverse andere im dieselben nur die Absicht hätten, die Angeklagten unter allen lofen Zusammenhange" stehende Angelegenheiten erörtern Umständen hineinzubringen". Ferner. Der Gendarm Dertel muß, lassen wir uns wenigstens nicht ohne weiteres aufwill Eichhorn nicht blos auf der Weißerizstraße, sondern auch schwaßen. Es ist überhaupt ein gar Spaßiges Ding, auf dem Dippoldiswaldaerplatz gesehen haben. Auf eindringliches solche antisemitische" Bolts" versammlung. Man denke sich Herrn Befragen giebt er jedoch zu, daß er Eichhorn auf dem Dippoldis- Förster mit seiner überaus gezierten, tändelnden Art des waldaerplatz nicht selbst gesehen habe, sondern daß ihm der Zeuge Sprechens in der Pose eines Barnay die Freiheit" gegen die Junge den Eichhorn daselbst bezeichnet habe. Gichhorn läßt sozialistischen Horden vertheidigend gleich hinterher nehmen bierauf fonstatiren, daß Beuge Junge ihn auf dem Dippoldis die Herrschaften einstimmig eine Resolution an, worin die Re waldaerplatz gar nicht gesehen hat! Darauf weiß Dertel nichts gierung ganz ergebenst angebettelt wird, alle Machtmittel gegen zu sagen. Ueber den Angeklagten Böhm giebt er an, daß die sozialistischen Boykotter beileibe nicht gegen die antidieser in der Ostra Allee 3 bis 4 Schritte hinter einem Trupp semitischen in Anwendung zu bringen. Das genügt als gegangen sei. Resumee der Verhandlungen. Es werden sodann wieder die Aufrufe aus der Arbeiter- Unnöthig wäre es, noch besonders zu erwähnen, daß nicht Beitung" zur Begehung der Maifeier vorgetragen, die Einladungen nur Herr Förster ziemlich rasselnd für sein eigenes Blättchen die der Vereine an ihre Mitglieder und zum Theil der Bericht der Reklametrommel schlug, sondern daß auch Gäste, darunter mehrere Arbeiterzeitung über den Ausfall der Maifeier. Es soll dadurch Ausländer, durch die Schnorrerei der Thürkontrolleure F. W. Hoffmann, Werder a. H. bewiesen werden, daß eine gemeinsame Maifeier geplant war, daß stark belästigt wurden. Nun noch ein Wort an den Herrn ProG. Bauer, Werder a. H. zu einem Umzuge aufgefordert worden, und daß auch die Redaktion fessor Förster, der mit bittender Geberde zum Besuche einer Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichs der Arbeiterzeitung die Ueberzeugung gewonnen hat, daß anderen Versammlung aufforderte, in welcher er nochmals den hagen. wirklich ein Umzug stattgefunden hat. Der Staatsanwalt hält Boykott todtreden will. Man murrt schon ganz bedenklich in den Kaiser- Brauerei, Dummer und Kahl, Char- alle Angeklagten für schuldig und begründet dies damit, daß er antisemitischen Zirkeln über„ Schwaßschweifigkeit". Will Herr lottenburg. meint, sie haben theils zugegeben und werden alle jezt nicht mehr Förster denn dem großen Eugen Richter, der seine Partei auch bestreiten, daß sie den 1. Mai gefeiert haben. Die Verordnung in Grund und Boden geredet hat, durchaus nachäffen? sei gefeßmäßig, ihre Zweckdienlichkeit habe das Gericht nicht zu prüfen. Strafbar seien nicht blos solche, die unbewußt rechts- Die Stallung der Brauerei- Arbeiter und die Wohnung widrigerweise an einem verbotenen Umzuge theilgenommen der Reit- und Renupferde eines Arbeiterfreundes. haben, sondern auch solche, die aus Unvorsichtigkeit hineingerathen Herr Oswald Berliner, der mit Stolz von sich sagt, er habe vor seien. 25 Jahren mit 5 Thalern angefangen", der sich jetzt den Lurus In ihren Schlußvorträgen erklären mehrere der Angeklagten, von drei großen Jagorevieren leistet und allein für seinen eigenen daß sie mit dem Bewußtsein gekommen seien, daß fie verurtheilt Gebrauch 12 Renn, Reit- und Wagenpferde besitzt, werden würden, sie beantragten aber dennoch ihre Freisprechung. deren Stallung man menschenwürdig nennen könnte, beGinem der Angeklagten, der sich ähnlich ausgelassen, bemerkt der schäftigt unter seinen Brauerei- Arbeitern auch 12 Mälzer, Vorsitzende auf die Schlußbemerkung, daß er seine Freisprechung deren Wohnung man feineswegs als besonders menschenwürdig beantragt:„ trotzdem" beantragen Sie Ihre Freisprechung. bezeichnen kann. Alle seit Jahr und Tag erhobenen Vorstellungen Schriftfeher Schenk, der hierauf zum Wort tommt, monirt bei ihrem Chef, der bei jeder Gelegenheit das Wohl seiner Arbeiter dies und bemerkt:" Gewiß, trotzdem beantragen die Angeklagten im Munde führt, haben bis jetzt leider sehr wenig genügt, so daß ihre Freisprechung; sie sind zwar mit dem Bewußtsein her- die Arbeiter die Hoffnung auf Aenderung in den Wohnungsgekommen, verurtheilt zu werden, aber sie sind sich deshalb verhältnissen aus freiwilliger Humanitätsübung seitens ihres durchaus feiner rechtswidrigen Handlung bewußt und verlangen Herrn Chefs nunmehr völlig aufgegeben haben und eine Besserung deswegen ihre Freisprechung!" höchstens noch durch die Darlegung dieser Verhältnisse in der Deffentlichkeit erwarten.
nicht vor von
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Durch Vermittelung der Bierkommission oder auf deren Anregung führen nachstehend verzeichnete Brauereien von auswärts Bier nach hier ein:
Brauerei in Wusterhausen. Exportbrauerei Nathenow.
Bürgerliches Brauhaus, Dresden. Schloßbrauerei, Fürstenwalde.
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Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frankfurt a. D. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Quintern), Luckenwalde. Brauerei Maß, Rottbus.
Dresdener Maifeier- Prozek.
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Geyer fann nimmermehr zugeben, daß nach dem Geiste des Gesetzes in dem, was er und die übrigen Angeklagten ge= Die 12 Mälzer wohnen", d. h. schlafen, waschen und than haben, etwas Gesezwidwidriges liege. Ein Umzug, wie er fleiden sich an in einem Raum, in dem 12 Betten, 5 große nach dem Gesetze allein verboten werden könne, müsse bestimmte Doppelspinden, ein einfacher Kleiderschrant, eine Tafel und außers Acht Monate Gefängniß und 4250 M. Geldstrafe war das Merkmale tragen, die diesem lofen Gehen einer Anzahl Menschen dem ihre sämmtlichen Koffer mit knapper Noth Platz gefunden Ergebniß des ersten Verhandlungstages und 4450 M. Geldstrafe ohne äußerliche Scheidung von den übrigen Straßenpassanten haben, so daß es unmöglich ist, sich beim Ankleiden irgend wie hagelten heute, Donnerstag, als dem zweiten Verhandlungstage, vollständig fehlen. Die Angeklagten haben mit Recht zu bewegen, ohne dem Nachbar einen Rippenstoß zu versehen. auf 44 neue Umzügler" nieder, ihnen zeigend, daß es noch auf das Moment der Verkehrsstörung" Rücksicht Es ist nicht einmal Play für einen Spiegel, derfelbe hängt Richter giebt in Dresden". Angeklagt waren wiederum 48 Per Bis Gasarm frei in der Mitte der Mitte des Zimmers. und nommen sämmtlich darauf bezügliche Fragen sonen, darunter Uhrmacher Eichhorn, der aus der Unter die Zeugen gerichtet, denn wenn die Veranstaltung", zum Frühjahr 1893 gab es in diesem Wohnraum" nicht einmal suchungshaft, in der er wegen der bekannten fächsischen Er- wenn eine solche überhaupt vorgelegen habe, nicht die geringste eine Waschvorrichtung; die Arbeiter waren gezwungen, in den preffung fit, vorgeführt wurde, Reichstags Abgeordneter Verkehrsstörung veranlaßt habe und ihrer Natur nach auch gar mit Gerste gefüllten Weichen sich zu waschen oder dazu die in Geyer, Landtags- Abgeordneter Kaden, Frau Eichhorn. nicht veranlassen konnte, wo sei dann ein Umzug im Sinne des der Mälzerei befindlichen Gimer zu nehmen, die nebenbei noch Ein Angeklagter, Opiz, war am Erscheinen verhindert, er war Gesetzes? Das, was die Verordnung unter das Gesetz bringen zum Ausräumen der Senklöcher und zu sonstigen, nicht näher zu durch die Polizei sicher unbeabsichtigt seinem sächsisch wolle, Massenspaziergänge ohne irgend welchen besonderen, vom bezeichnenden Zwecken benutzt wurden. irdischen Richter entzogen worden, indem er als staatsgefährlicher übrigen Verkehr sich abhebenden Charakter, fallen gar nicht unter Sonntag hatten, sondern jeden Nachmittag eine Stunde arbeiten Da ferner die Mälzer bis Weihnachten 1892 feinen freien Reichsausländer ausgewiesen worden war. das Gesetz und daher sei die Verordnung ungefeßlich und das GeDer Vorsitzende, Amtsgerichtsrath Bodwig, ermahnte gleich zu richt habe auch nach dieser Richtung in eine Prüfung einzutreten. mußten da außerdem die Bade- Einrichtung nur während der Beginn der Sitzung die Angeklagten, alle politischen Erörterungen& sei nicht einmal der Nachweis einer gemeinsamen Veranstaltung wärmeren Jahreszeit benutzt werden konnte, weil sie schon und vor allen Dingen gehässige Angriffe auf die Polizei- Ber- erbracht, die Aufforderungen der verschiedenen Vereine tragen bei geringer Kälte einfror, so beschlossen die Mälzer die genannte Beit ordnung" zu unterlassen. Sodann wurden noch die für die gar keinen gemeinsamen Charakter, sie laden ihre Mitglieder in um Zeit bei ihrem Chef wegen Sache beachtenswerthen Vorstrafen einzelner Angeklagten feft- die verschiedensten, in der ganzen Stadt verstreuten Lokale zu schaffung dieser Uebelstände vorstellig zu werden. gestellt, unter anderm auch bei Geyer eine vor 12 Jahren ver- diversen Veranstaltungen ein. Das Verfahren gegen die An- langem Hin- und Herreden hatte man endlich einen Ausbüßte Strafe von 8 Monaten wegen Vergehens gegen die öffent geklagten widerstreite auch der verfassungsmäßigen Rechtsgleich- weg gefunden, der es ohne finanzielle Opfer zu bringen ermög liche Ordnung, bei Peters eine Geldstrafe von 30 m. wegen heit aller Bürger, denn an den Tagen, an denen nach der Verlichte, die Sonntagsarbeit anders zu regeln. Außerdem wurde Bergehens gegen das Sozialistengesetz( politische Erörterungen ordnung alle Umzüge verboten gewesen seien, hätte unbeanstandet der Baderaum mit einer warmen Wasserleitung versehen; das sollen unterbleiben) und eine eben folche wegen Tragens eine Korsofahrt im Großen Garten und ein Wettrennen in Reich selbe sollte auch mit dem Wohnraum geschehen, doch die Mälzerei republikanischer Abzeichen und bei Donath eine Ge stattgefunden, und feiner der Theilnehmer an diesen Veranstaltungen war zu Ende, ohne daß mehr als zwei Waschschüsseln zu sehen fängnißstrafe von 8 Monaten wegen staatsgefährlicher sei unter Antlage gestellt. Weder er selbst, noch einer der Theil- waren. Schmähung.( Es sei hier noch bemerkt, daß auch am Mittwoch bei nehmer habe das Bewußtsein gehabt, an einem verbotenen Um- Bei Beginn der Mälzerei 1893 wurden die Arbeiter mit dem Urtheil gegen Hünig und Schoenfeld die Borstrafen das zuge theilzunehmen. Er sei mit Kaden spazieren gegangen und einem Wasserausguß überrascht, da der Preis für die Leitung Urtheil beeinflußt haben, während Wallfisch und Heilweck al habe den und jenen gefragt, wo gehst Du hin,"" wo gehen Sie eines 15-20 Meter langen Bleirohres dem Chef zu theuer erFührer des Zuges betrachtet worden waren.) Die Vernehmung hin," er habe die verschiedensten Antworten erhalten. Er habe schien. Am 10. November reichten die Arbeiter abermals ein der Angeklagten, mit der nun begonnen wurde, ging heute etwas auch bei dem„ Umzuge" verschiedene Einkäuse besorgt. Die Be- Schreiben an den Chef mit dem Ersucheu, diesen Wohnraum" rascher von flatten wie am Mittwoch. Auch die heutigen Angeklagten gründung, die der Staatsanwalt für die Anklage ins Feld ge- gegen eine Entschädigung von 2 M. pro Woche verlassen zu dürfen, wehren sich durchgängig dagegen, fich strafbarer Handlungen führt, sei so schwach und haltlos, wie er noch nie eine gehört. und ihnen fortan den Zohn wöchentlich mit 28 M., statt monatlich, aus schuldig gemacht zu haben, geben aber größtentheils zu, spazieren Er beantragt daher ebenfalls seine Freisprechung. Aehnlich zuzahlen. Der Chef erklärte nunmehr, die den Arbeitern gegangen zu sein und möglicherweise die in Rede stehenden spricht sich auch Kaden sowie die übrigen Angeklagten aus und schon vor einem Jahre versprochene Wasserleitung machen zu Straßen berührt zu haben. Wir führen nur die wefent: beantragen sämmtlich ihre Freisprechung. Die Angeklagten Gich- laffen, die Auszahlung des wöchentlichen Lohnes, sowie des licheren Aussagen besonders an. Der Angeklagte Franz ver horn, Scheinpflug und Donath weisen noch besonders darauf Wohnungsgeldzuschusses aber nicht zu bewilligen, da sein weigert jede Auskunft mit der Begründung, daß er befürchtet, hin, daß sie an gar nichts theilgenommen und ihnen eine Geschäft( das, nebenbei bemerkt, jährlich über 30 000 3tr. es tönnten ihm seine Worte herumgedreht werden. Der Vor Theilnahme an einer strafbaren Handlung auch nicht nach Malz verbraucht) größere Ausgaben feinesfalls mehr ertragen sitzende ertheilt ihm dafür eine Rüge. So erhielten die Arbeiter zwar die Wasserleitung, gewiesen sei. Das Gericht schloß sich den Ansichten des Staatsanwalts an aber ihre Hoffnung auf eine menschenwürdige Wohnung ( wie Mittwoch bereits) und verurtheilte Geyer, in Rücksicht auf wurde ihnen dafür zu Wasser. seine Vorstrafe, zu 150 M. Geldstrafe, 43 Angeklagte zu je 100 M. Geldstrafe und sprach Eichhorn, Scheinpflug und Donath frei. Bon der Anklage auf Verkehrsstörung erfolgte, wie auch Mittwoch Freisprechung, weil eine solche nicht nachgewiesen.
Geyer erklärt, daß er in Gemeinschaft mehrerer Freunde einen Spaziergang unternommen, der ihn nach dem Gambrinus geführt habe, dann sei er nach Pieschen gegangen. Er sei sehr erstaunt gewesen, als er von seiner Anklage Kenntniß erhielt. Von dem Verbote habe er nur gehört, dasselbe sei ungesetzlich und liefe dent Geiste der Verfassung zuwider.( Der Vorsitzende unter bricht ihn mit der Weisung, diese Erörterungen in seiner Vertheitigung vorzubringen.) Ginen Umzug im Sinne des Vereinsgefeges habe er überhaupt nicht gesehen, ebenso wenig sei durch ihn die öffentliche Ordnung gestört worden. Die Stockung sei erst durch die Polizei Organe hervorgerufen worden.( Als am Schluß der Geyer'schen Ausführungen Beifalls bezeugungen laut wurden, verbat sich dies der Vorsitzende mit der uns nicht gerade nöthig erscheinenden Bemerkung, daß wir nicht im Landtage seien.) Kaden ist, wie er dies schon seit 10 Jahren thut, mit feinen Freundinnen spazieren gegangen, glaubt aber, damit nichts Ungejehliches begangen zu haben.
Tokales.
tönne."
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für die durch Unternehmerhochmuth gemaßregelten Brauer und Zu der Einmüthigkeit, mit der die Berliner Arbeiterschaft Böttcher eintritt, steht in lebhaftem Kontrast das Verhalten einer Reihe Arbeiter, die bei der Firma Schwarzkopff in der Chausseestraße beschäftigt sind. Diese Herren haben einen Sparverein, der zum lebhaften Befremden der übrigen Arbeiter fein diesjähriges Bergnügen heute, Sonnabend, bei Schultheißbier im Gisteller abhält. Es wäre in heutiger Zeit, Die Sprechstunde von 12-1 Uhr fällt heute, Sonn- wo derartige Früchte so selten gedeihen, ein Wunder, wenn nicht auch die Betriebsleiter und das Geschäftspersonal dies Fest beabend, aus. suchten, aber originell ist doch die Nachricht, wonach Herr Rösicke Bierboykott Kommission. Da das bisherige Mitglied, selber dem Sparverein die Summe von hundert Mark zu seinem Genoffe Auer, auf ein paar Wochen verreist, so ist an seiner Vergnügen überwiesen haben soll. Unter solchem Patronat gönnt Statt Genosse Singer in die Boykott- Kommiffion eingetreten. Die Arbeiterschaft den Herren ihren Schmauß. Alle schriftlichen Anfragen oder Mittheilungen für die genannte Nachdem einige weitere Angeklagte vernommen worden sind, kommission sind deshalb bis auf Weiteres an: Paul Singer, Zum Besten der ausgesperrten Brauerei- Arbeiter erinnert sich Borsigender, daß er die Angeklagten nicht findet am Sonntag Nachmittag in Charlottenburg, Bismarcks. ihrer Parteizugehörigkeit gefragt hat. Er fragte zunächst Schein- SW., Lindenstraße 44 zu richten. pflug, erhielt aber von dem die Antwort, daß er dies als höhe, Wilmersdorferstraße 39, ein Konzert statt. Der gute Zweck Der Bierboykott der Aufang der Revolution. Ja, läßt gewiß einen zahlreichen Besuch um so eher erwarten, als nicht zur Sache gehörig betrachte. Als der Vorsitzende lächelt nur so ungläubig, Ihr Leser, es ist wirklich wahr: Herr seitens der Vertrauensleute von Charlottenburg, welche das die Frage an die übrigen Angeklagten richtet, entsteht Bindewaldt aus Hessen, Mitglied des Reichstages, hat es gesagt, große Aufregung, man ruft ihm zu, daß diese Frage und Herr Förster, ebenfalls Mitglied des Reichstages und Pro Arrangement in die Hand genommen haben, alles aufgeboten ist, ebenso überflüssig sei, wie politische Erörterungen seitens der An- fessor seines Zeichens, hat es mit anderen Worten feierlich be- um den Parteigenossen ein gutes und der Bedeutung des Festes geklagten. Geyer macht den Vorsitzenden darauf aufmerksam, tätigt. Bu beklagen ist es freilich, daß sich nur zirka anderthalb entsprechendes Programm zu bieten. daß er inkonsequent sei. Erst fordert er die Angeklagten auf, Dutzend Herren und Damen antisemitischer Kouleur zu der an Zu dem am Sonntage veröffentlichten Flugblatte sind fich jeder politischen Aeußerung zu enthalten und jetzt will er die allen Anschlagsäulen angekündigten Versammlung eingefunden noch nachstehende Aenderungen eingelaufen: Gesinnung der einzelnen Angeklagten feststellen. Die Maifeier hatten, um diese neueste Weisheit der patentirten Propheten
2. Wahlkreis. Schönleinstr. 18, Emil Janes, schänkt
würde nicht nur von Angehörigen der sozialdemokratischen Partei, gläubigen Herzens entgegen zu nehmen. Was wir schon anläß- fein Happoldtbier, sondern Unionsbier.