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Brennen von Getreide zu Spiritus

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Heuerlichen Belastung des Reichs manche Grundsäße 1 letterer nochmals im Etalle erschienen, ohne sich lange aufzuhalten. aufgeben muß, die man früher vertreten hat. Ob es ertragreich Als er weg war, habe Hasse ihm Vorwürfe gemacht, daß er doch sein wird, hängt von der Art seiner Verwaltung ab. Bei den nicht mit dem Hammer geschlagen habe, und ihm gesagt, er würde alkoholfreien Getränken wäre eine Bestimmung notwendig, daß Schellin noch einmal zurückrufen und wenn er dann den bet ihrer Herstellung die gefundheitspolizeilichen Schlag mit dem Hammer nicht ausführen würde, Vorschriften zu beachten sind. Das würde er ihn wegen des Diebstahls anzeigen. Als dann Schellin nochmals in den Keller tam, habe er dann wirklich mit dem Hammer auf den Schädel des Schellin losgeschlagen; dieser habe entfliehen wollen und da habe er noch einen Schlag gegen ihn geführt, der ihn zu Boden streďte. Da er blutete, habe er die Wunde mit der mitgenommenen Watte be­det. Dann sei Hasse in den Steller zurückgekehrt und habe mit geholfen, den Schellin einzubuddeln. Zu diesem Zweck hätten sie einige Steine herausgenommen, eine Gruft gegraben und den Beichnam hineingezwängt. Die Steine seien dann wieder an Ort und Stelle eingefügt worden. Als sie den Keller verließen, hätten fie gesehen, daß Schellins Rad draußen stand, und da sei beiden der Gedanke gekommen, das Rad zu nehmen, zu verkaufen und das Geld zu teilen. Rösch zog es aber vor, mit dem Nad am nächsten Tage nach dem Tempelhofer Felde zu fahren und es dort stehen zu lassen. Nach der Tat sei, er in den Bacbierladen zurück­gegangen, habe Staffee getrunken, aber er sei doch von großer Steue gepadt worden, habe dann die ganze Nacht gemeint und auf Befragen seiner Mutter er­flärt, daß er 8ahnschmerzen habe. Der Angeklagte Hasse macht seine Aussage in einem tnabenhaften Ton und so forglos, als ob er eine schöne Geschichte erzähle Auf Befragen des Vorsitzenden befundet er, daß er Schüler der ersten Klasse der 217. Gemeinde­schule gewesen sei und viele Schmöter gelesen habe, namentlich auch Indianergeschichten und Räubergeschichten.

wird man in Zukunft nicht mehr verantworten können bei dem Steigen der Bevölkerung, und da der für die Landwirtschaft zur Verfügung stehende Boden immer geringer wird. Daher müssen wir äußerst spacsam mit dem Boden umgehen. Für die Waren­umsatzsteuer ist jetzt der günstigste Zeitpunkt. Die Poft bringt noch nicht die Einnahmen, die sie bringen könnte. Die Einkommen­Steuergesebgebung sollte auf eine einheitliche Grundlage gestellt, ihre Veranlagung wesentlich berbeffert werden. Dazu sind besondere felbständige fiskalische Behörden notwendig. Das Gefes gegen die Steuerpflichtigen Steuerflüchtigen begrüße ich. Bersönlich wird man ja auf das Verbleiben solcher Leute im Lande weniger Wert legen. ( Sehr wahr!) Gine Kriegsentschädigung in verstän digen Grenzen werden wir von gewiffen Staaten bei glüd­lichem Ausgang des Krieges angesichts der Fauftpfänder, die wir in Händen haben, pohl erreichen fönnen. Wir werden die vorgelegten Steuern nach Kräften unterstüten, vorbehaltlich der Ab­änderungen im einzelnen.( Bravo !)

Die Weiterberatung wird auf Mittwoch 1 hr vertagt. Schluß 6 Uhr.

Der Arbeitsplan des Reichstags.

mit den Steuerplänen zu befaffen haben.

Der Mord

in der Mittenwalder Straße.

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ich fann feine Reiche sehen.

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Sachverständiger Dr. Seelert berneint das Vorliegen des § 51 des Strafgesetzbuches. Rösch sei zweifellos in seiner intellet­fuellen Entwicklung zurückgeblieben und ein psychopathisch veran­lagter Mensch, man müsse auch daran denken, daß er die Straftat unter der Ginwirkung des ihm intellektuell überlegenen Hasse und aus Angst vor einer Anzeige begangen, aber man fönne nicht zu­geben, daß die Tat unter die Voraussetzungen des§ 51 falle. sondern hatte Zweifel an der zurechnungsfähigkeit der Angeklagten Sachverständiger Dr. Burchard war nicht derselben Meinung, zur Zeit der Tat.

Staatsanwalt Dr, Sante: Diese Tat ist geradezu ein Schul­beispiel für einen wohlüberlegten und plansoll ausgeführten Mord. Er ist gut vorbereitet und halten Blutes verübt worden. Hasse ist die Seele der Untat und der böse Geist des Rösch gewesen. Es ist gar fein Zweifel, daß beide Angeklagte zurechnungsfähig sind. Das Gesez gestattet leider nicht, daß solche Menschen dauernd für die Menschheit unschädlich gemacht werden fönnen. Der Staatsanwalt beantragt schließlich gegen Rösch wegen des Diebstahls 6 Monate, wegen des Mordes 14 Jahre 6 Monate und eine Gesamtstrafe von 14 Jahren und 9 Monate Gefängnis, gegen Hasse 14 Jahre Gefängnis.

die Einziehung eines Obergutachtens des Medizinalkollegiums. Rechtsanwalt Heine, als Verteidiger des Haffe, beantragt Es handle fich doch hier um den ganz abnormen, ungeheuerlichen Fall, daß zwei junge Menschen, die von Charakter gut, aber irre­geleitet durch Lektüre und psychische Momente, einer Kinderei wegen eine so furchtbare Tat bollbringen fonnten. Hasse, der kaum über das strafmündige Alter hinausgekommen, sei von einem frankhaften Sehnen nach dem Besitz eines Revolvers erfüllt, er lebte und webte in indianerhaften Vorstellungen und man muß doch zu der Meinung kommen, daß er geistig nicht normal ist. Auf alle Fälle würde er eine weit geringere Strafe verdienen, als der Staatsanwalt beantragte. Rechtsanwalt Bahn schloß sich dem nach längeren Ausführungen über den rüdständigen Entwidlungs­Antrage auf Einholung eines Obergutachtens an und hält dies nach längeren Ausführungen über den rückständigen Entwicklungs­gang und die Psyche des Rösch für durchaus geboten. In recht­licher Beziehung ist er der Meinung, daß es sich um eine Tat des ffekta handle, mithin Zotschlag vorläge und den Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen feien.

Der Gerichtshof erwog, daß es sich einerseits um eine Tat von so beispiellofer Roheit handelt, daß es im Interesse der Menschheit nur zu wünschen gewesen wäre, daß die Sachverständigen zur An­mit dem Sachverständigen Dr. Seelert der Anficht, daß§ 51 nicht wendbarkeit des§ 51 gefommen wären. Der Gerichtshof ist aber anvendbar ist, und hat deshalb den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens abgelehnt. Andererseits ift erwogen, daß die An­geflagien geistig etwas minderwertig find. Das Urteil lautet gegen Rösch auf 10 Jahre 3 Monate Gefängnis, gegen affe auf 6 Jahre Gefängnis. Geche Monate Inter­suchungshaft wurden angerechnet.

Groß- Berlin

Verhinderte Wahlrechtsversammlungen.

Die für gestern abend nach dem Gewerkschaftshaus und den Germaniasälen einberufenen Wahlrechtsversammlungen der sozialdemokratischen Partei fonnten infolge von Schwierigkeiten, die im Kriegszustand ihre Ursache haben, nicht abgehalten werden. zeitig verständigen zu können, da sich die Unmöglichkeit, die Ber­Leider waren wir nicht in der Lage, unsere Leser davon recht­fammlungen stattfinden zu lassen, erst im Laufe des gestrigen Lages herausstellte.

Es besteht jedoch Aussicht, daß die Bersammlungen zu einem fpäteren Termin zustande kommen, and dann wird sich die alte Erfahrung bestätigen, daß in solchen Fällen Bersammlungen das zweite­mal noch viel stärker besucht sind als das erstemal. Frische Luft für die Jugend.

Die am Freitag eintretende Bause soll sich bis arm 80. April erstrecken, so daß die Plenarsikungen am 1. Mai wieder aufge- In sehr wohlgesetter Rede erzählt er, wie er mit den Jungen auf nommen werden. Künftig soll alle zwei Wochen eine Boufe von der Straße Trapper and Indianer" gespielt habe, wie er fleine vier Engen , den Sonntag eingefchloffen, eintreten. Die Steuerungen gefangen genommen" und fie an einem Laternenpfahl ge borlagen werden an verschiedene Somanissionen überwiesen, und bunden habe, er bestritt aber, daß er selbst gemartert habe, vielmehr zwar die Verkehrssteuern und direkten Steuern an die Budget habe er die Rolle des Befehlshabers gespielt und manchmal vor kommission, das Branntweinmonopol und die Getränbesteuern an einem Zuviel die Jungen behübet. Ohne Besinnen gibt Haffe zu, je eine besondere Kommission, so daß also drei Kommissionen sich daß, als Rösch ihm gesagt, Schellin wolle ihm anzeigen, er ihm den Rat gegeben habe, den Schellin zu töten. Ich wußte feinen andern Rat, als ihm zu sagen: lode ihn in den Bald und schieße ihn tot, denn wenn er tot ist, fannst Du nicht mehr ins Gefängnis fommen. Da Nösch fürchtete, daß es zu sehr fallen würde, bin ich darauf ge tommen, den Schellin in den Steller zu loden und totzuschlagen. Vorsitzender: Wie bist Du denn bloß auf einen so furchtbaren Gedanken gekommen? Angeklagter: Ich habe eine Ge­schichte von einsamen Menschen gelesen, die auf Die beiden jugendlichen Verbrecher, die im Mai 1917 ben eine Insel verschlagen worden waren und dort 16 jährigen Mechanikerlehrling Ernst Schellin im Hause die Wilden einfach totgeschlagen baben. So war Mittenwalder Str. 7 erschlagen haben, wurden gestern der mir der Gedanke gekommen und ich riet dem Nösch, sich 3. Straffammer des Landgerichts II vorgeführt. Angeflagt find der in die Nische zu stellen und den Schellin totzuschlagen, wenn ich ihn zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt gewesene Barbiergehilfe in den eller gelodt haben würde. Nösch erklärte fich auch damit Otto Rösch wegen Mordes und wegen Einbruch diebstahls und einverstanden und wir berieten noch, wie man die Beiche berbergen der 14 jährige Gemeindefchüler Harry basse wegen Beihilfe fömme. Da er mir eine Pistole in Aussicht stellte, fagte ich ihm an­zum Morde. Die Blutbat hat seinerzeit berechtigtes Aufsehen fangs zu, ihm bei der Tat zu helfen unter der Voraussetzung, daß erregt. Der erschlagene Ernft Schellin war ein Freund und Spiel- er den Beichmam verdeckt, denn famerad der beiden Angeklagten. Saffe batte eines Tages feinem Vater aus einem Schrante eine Browning- Pistole entwendet und Am Simmelsfahrtstage traf ich Rösch, als er den Baden zumachte, machte mit diefer in Gegenwart der beiden anderen wiederholt auf und ich fragte ihn, ob er heute Zeit habe, die Sache zu machen und einem Kohlenplabe Schießübungen nach einer Scheibe. Dadurch dann ist es geschehen. Es ist aber nicht wahr, daß ich bei dem Tot wurde Rösch, der auch gern eine solche Biftole haben wollte, schlagen mitgeholfen habe. Nichtig ist, daß ich Schellin mehrmals zu dem ihm zur Last gelegten Einbruchsdiebstahl angeregt. Mittels in den eller gelodt habe, aber ich habe auf den Wunsch Schellins eines Glasschneiders durchschnitt er am Tempelhofer Ufer 10 eine draußen auf deffen Rad aufgepaßt und habe nicht die Beiche mit Schaufensterscheibe in dem Geschäft des Waffenhändlers Hell- eingebuddelt, denn mich hat ein Schauer ergriffen und ich habe fritsch und stahl drei Biftolen and 50 Patronen. Eine der Bistolen nicht mitgeholfen.- Stösch: Schwindle doch nicht!- asie: fanverfaufte er für 3 Mart an Schellin und alle drei jungen Burschen G3 ist doch wahr! Ich bin nach Hause gegangen und habe bei machten nun Schießübungen auf dem Kohlenplak. Gruft Schellin meiner Mutter Staffee getrunken. Borsigender: Hast Du versteckte seine Pistole, fie wurde aber von seinem Bruder Willi Dir denn mun gar feine Gedanken gemacht darüber, toas ihr ange­borgefunden und dieser nahm fie an fich, um fie auf seiner Arbeits- ftellt habt, daß ihr einen Spielfamerad fallen Blutes getötet habt? ftelle zu verkaufen. Hierbei wurde er benbachtet und die Pistole Safie: Die Tante, die zu Hause war, hatte etwas erzählt und von der Polizei befchlagnahmt. Daraus entwidelte fich ein Ver- da habe ich auf die Erzählung aufgepakt und nicht fahren, das fich auch auf Ernst Schellin erstreckte, der schließlich mehr an die Lötung des Schellin gedacht. Ich habe befürchtete, in Verdacht zu kommen, den Einbruchadiebstahl bei dann aber des Nachts nicht mehr geschlafen und da ich die Sache Hellfritsch begangen zu haben. Er teilte dem Rösch seine Be- doch nicht bei mir behalten fonnte, habe ich den Mitglieder des Magifirats und der Stadtverordnetenverfamm fürchtungen, unschuldig ins Gefängnis zu fommen, mit und sagte Mitschüler Ernst Stiefte erzählt, baß ich Schellin lung, des Jugendamtes und der Barkverwaltung waren am Montag ihm, daß er ihn als Täter angeben werde. Rösch beriet fich darauf zusammen mit ösch totgeschlagen habe. Vorabend einer Einladung des städtischen Medizinalamtes gefolgt, um mit Haffe und dieser schlug bor , Schellin in den Wald zu Loden fiender: Wie famst Du denn dazu, zunächst zu erzählen, Du einen Vortrag des Stabsarztes Dr. Hamburger über Grünflächen und dort zu erschießen. Sie gaben diesen Plant aber auf, meil der habest mit Rösch die Tat begangen? Sasse: Ich wollte Rösch in Groß- Berlin, Spielpläte und damit zusammenhängende zeit­Stnall des Schusses fie hätte verraten fönnen, und Saffe riet nun, nicht so sehr in die Schuld hineinschieben. Borsigender: gemäße Probleme zu hören. Der Vortragende irgt für die Ber Schellin im Keller durch Hammerschläge auf den Stopf an töten. Saft Du gar nicht daran gedacht, welche schwere Sünde Du begingst mehrung der öffentlichen Spielpläge, für die Aufstellung von sogen. Dieser Vorschlag fand den Beifall des Nösch. Als beide am 17. Mai und daß Dich schwere Strafe treffen muß?- Angeflagter: Sandkästen auf Blägen und in Straßen, für die Errichtung von 1917 fich im Keller des Hauses Mittenwalder Str. 7 befanden, wo In meinem jugendlichen Beichtsinn habe ich daran nicht gedacht. Dachgärten, für die Freigabe von Promenaden, Vorgärten usw. für Rösch seinen Raninchenftall reinigen wollte, bespaachen fie die Sachverstandiger Geh. Medizinalrat Dr. Straßmann und die Jugend zum Spielen ein. In der lebhaften Erörterung wurde Ausführung des Mordes im einzelnen. Rösch hatte bereits zwei Medizindat Dr. Störmer stimmen darin überein, daß die für die Dachgärten ins Feld geführt, daß dort die Jugend gesichert Hammer in den Steller gebracht, ferner atte, um etwaige Schläge, die dem Getöteten mit dem schweren Hammer berfest wor- vor den Gefahren des städtischen Verkehrs in frischer Lust ohne Blutspuren zu beseitigen, ebenso hatte er eine Schippe bereit den find, sehr wuchtig gewesen seien und sehr schwere Schädelber Aufsicht spielen, turnen und arbeiten tönne. Die Mütter hätten gestellt, um die Leiche des Schellin an einer schon vorher ausgelegungen hervorgerufen haben. Rösch sei weniger intelligent, als eine bequeme Gelegenheit zur Erholung. Wie der Vortragende juchten Stelle im Steller zu verscharren. Bu feinem Unglüt er erwähnte, sollen namhafte Architekten betundet haben, daß die An­ſchien dann Schellin im Keller, um sich mit Rösch, mit dem er sich lage von Dachgärteu fich feineswegs teurer stellen würde als die für den Nachmittag verabredet hatte, zu besprechen. Hierbei fragte Herstellung der jetzt beliebten äußerst feuergefährlichen Dachstühle. Rösch den Schellin, ob er noch die Absicht habe, ihn zu verraten, was Schellin bejahte und dann den Keller verließ. Rösch erflärte Gerichtung einer Kleinwohnungsfiedlung bei Spandau . jetzt dem Saffe, er fei fest entschloffen, den Schellin zu töten. Auf fein Geheiß rief basse diesen noch einmal zurüd und wartete selbst auf dem Flur, bis die Morbtat berübt sein würde. Als Schellin wieder im Keller erschien, schlug ihn Rösch mit dem Hammer mehrmals so wuchtig auf den Kopf, daß die Schädeldecke zertrümmert wurde und ber Tod eintrat. Nach vollbrachter Tat Ganz auffallend fei feine affettierte Sprechweise, seine wohl stihi­rief Rösch den Hasse herbei, diefer war jedoch von Grausen gepact fiente Rebeweise und er habe den iEndrud gemacht, daß er ein und eilte nach Hause. Rösch schaufelte dann im Keller eine Grube ganz berwüstetes Gehirn habe und in Schauer- Landesversicherungsanstalt der Provinz Brandenburg bergeben. Das aus, und verscharrte den Leichnam des Getöteten. Das Ver- romantik sich wohl fühle. Wenn mit ihn von der Pistole schwinden des letzteren blieb mehrere Tage unaufge lärt, man gelangte erst auf die Spur des Rift, als unter deffen Mitschülern das Gerücht fich verbreitete, daß ein Friseur in der Mittenwalder Straße den Schellin erschossen haben solle. Dort befißt nur der Stiefvater Rösche ein Barbiergeschäft, und da dieser in Felde steht, tam lediglich der junge Rösch in Frage, und die nach dieser Rich tung hin angestellten weiteren Grmitielungen haben dann den Tatbestand aufgeklärt. Die Verhandlung leitet Landgerichtsrat Ranger als Vorsitzender, die Auflage vertritt Amtsrichter Dr. Berlin fünftig aus den Hilfsschulen für Schwabefähigte ausge Die schwer schwachsinnigen Rinder werden in Sante, die Verteidigung führen die Rechtsanwälte Bahn and fondert und besonderen Sammeltlassen überwiesen. Diese Seine. Unter den Zeugen befindet sich riminalfommiffer Schwächstbefähigten kommen selbst in den Hilfsschulen nicht mit Dr. Kopp, ber die ersten Bernehmungen der Angeklagten vor und wirken da nur als Hemmnis für die anderen, die noch leidlich genommen hat. Me medizinische Sachverständige find Geh. Medi bildungsfähig find. Sie wären in einer Idiotenanstalt am besten zinalrat Dr. Straßmann, Medizinalrat Dr. Störmer, aufgehoben, doch hiergegen wehren fich meist die Eltern wegen der Dr. Seelert von der psychiatrischen Alinit der Charité und von der Verteidigung Nervenarzt Dr. Burchard geladen. möglichen Heranziehung au Kostenbeiträgen und auch aus Stösch war Schüler der 226. Gemeindeschule in der Baruther irregeleiteter Elternliebe. In den letzten fünf Jahren mußten aus Straße, hat dann bei seinem jest im Felde stehenden Stiefvater Nach der Darstellung des Saffe habe er zunächst dem Rösch aller- den Hilfsschulen Berlins 92 Kinder wegen schweren Schwachfinns als Friseur gelernt und mit seiner Mutter das Geschäft des Stief dings versprochen gehabt, ilym beim Einbuddeln der Leiche zu noch vor Vollendung der Schulpflicht entlassen werden, aber nur 44 vaters weiter geführt. Er behauptet, daß der eine Safe schon helfen, er habe es aber doch nicht getan, weil er schließlich feinen davon gingen in Anstalten über oder erhielten Brivatunterricht. mancherlei Dummheiten gemacht habe. So habe er zum Spaß Mut hatte, und sei wengerannt. Charakteristisch sei es auch, wie Die übrigen 48 blieben im Elternhaus, wo es ihnen in der Regel mehrere Male Patronen in Straßenbahnschienen gelegt, manchmal Haffe dann unter dem Siegel der Verschwiegenheit von der Mord- an einer zweckmäßig bildenden Beeinflussung gefehlt haben dürfte. habe er sich Flipbogen aus Regenschirmftangen gemacht und Kinder bat feinem Mitschüler Mitteilung gemacht hat. Der Lehrer Diefen Zuständen soll ein Ende gemacht werden durch in die Waden geschoffen, oft habe er auch beim Indianer- des Sasse hat sich über ihn geradezu mit Wärme die eiustweilen als Versuch gedachte Einrichtung bon [ piel Mitspielende gefesselt und manchmal um ausgesprochen. Sammeltlassen für Schwächstbefähigte. Gewöhnlich wird nach fie zu stalpieren" start gemartert Den Diebstahl an Die Mutter des Rösch, Frau Brase, geschiedene Brösch, be- zweijährigem ergebnislosen Besuch der Hilfsschulunterstufe den Revolvern gibt der Angeklagte Nösch ohne weiteres zu. Der humbet auf Befragen, daß sie sich von dem Vater des Jungen habe die Zuweisung an eine Sammelllaffe erfolgen, doch nut Gedante, den Schellin zu töten, sei von Haffe ausgegangen, er babe fcheiden lassen, weil er der Trunfsucht in hohem Maße verfallen auf Grund der Gutachten von Lehrern und Aerzten. Erst ihm auch speziell geraten, fich in eine Stellerede zu stellen und wenn war. Der Sohn sei auf der Schule und in seiner ganzen Entwic- nach ergebnislosem Besuch auch der Sammelklasse soll vorzeitige Schellin fame, um fich die Kaninchen anzusehen, ihn mit einem hung fehr zurüidgeblieben, habe auch an rämpfen gelitten. Entlassung aus der Schulpflicht bewilligt und auf Ueberweisung an Hammer totzuschlagen. Am Himmelfahrtstage habe er Gr fei stets ein guter Junge gewesen, der abends nie aus eine diotenanstalt hingewirkt werden. Im vorigen Jahre fajzen sich mit Ernst Schellin für den Nachmittag verabredet gehabt, nach gegangen sei, sondern ihr bis in die Nacht bei ihrer Kriegsarbeit an in den 50 Hilfsschulen Berlins 80 Kinder, die über die Hilfsschul­dem Café Dalles" zu gehen und dort Brotmarten zu faufen. Vor- der Nähmaschine geholfen habe. Er habe immer mit Vorliebe mit unterstufe nicht hinauszukommen vermochten. Hiernach hofft die mittags sei dann Schellin im Keller erschienen, babe kurz zuge- Kleineren Jungen verkehrt und noch als 17jähriger Mensch Schulverwaltung, daß für ganz Berlin 6-8 Sammeltlassen aus­sehen, wie der Kaninchenstall gereinigt wurde, und sich dann wieder mit Kinderspielzeug, z. B. einer Kindereisen- reichen werden. Auch die schon vor Vollendung der Schulpflicht entfernt. Da habe Safe, auf den Nösch die Hauptschuld zu schieben bahn, einem Bären und dergleichen, sich be- entlassenen Schwächstbefähigten, die im Elternhaus weilen, fönnen trachtet, gefagt, er wolle den Schellin zurückrufen, und dann feilschäftigt bis zum 14. Lebensjahr noch in eine Sammeltlasse aufgenommen

nach seinem Alter zu erwarten sei. Geh. Nat Dr. Straßmann hat bei der Ungeheuerlichkeit des Falles seinerzeit den Antrag auf Be obachtung des Geisteszustandes der Angeklagten nach§ 81 des Straf­gesetzbuches gestellt.

Striminalfommiffar Dr. Kopp befundet aus den Verneyman gen der Angeflagten u. a.: Saffe gefiel sich erst außerordentlich in der Rolle des Teilhabers an dem Morde und brüstete sich damit, Schmiere" gestanden zu haben. Hasse sei einer der feltsamsten Menschen, die ihm je vorgekommen find.

gesprochen wurde, hatte er alles andere vergessen, und wenn nach dem Motio der Tat bei ihm geforscht wurde, tam immer nur die brennende Sehnsucht nach dem Besitz der Pistole heraus. Rösa hat auf Dr. Kopp den Gindrud eines gang infantilen Burschen gemacht, der in Bezug auf Intelligenz fich nicht im ent­ferntesten mit Haffe messen tann. Der Plan 30 der Tat ist dem Kopf des Sasse entsprungen und von Rösch ausgeführt. Saffe selbst war wie Woche und er hätte bezüglich der Täterschaft aus ihm alles möglide herausholen können, wenn er gewollt hätte. Co tam auf alle Fragen immer nur die Antwort:" Ich wollte die Bistole haben." Der Beuge hat auch das Mitleid des Haffe anregen wollen. Als dieser ihm erzählte, daß er ein Weerschweinchen gehabt und geweint habe, als es gestorben sei, hat der Zeuge ihn gefragt: Was hat Dir denn mehr leid getan: das Meerschweinchen der der Schellin?" Darauf erfolgte die Antwort:

Das Meerschweinchen!"

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Gründung einer Baugenossenschaft im Gange, die beabsichtigt, im Bufolge einer Anregung von staatlicher Seite aus ist die Spandauer Stadtwald an der landschaftlich schönsten Stelle eine umfangreiche Wohnhausanlage zu errichten. Dem Bernebinen nach ist in dem Vorstand der Baugesellschaft sowohl die Militärverwaltung wie auch die Stadt Spandau bertreten. Das Baugeld will die Wohnrecht in der geplanten Ansiedlung oder das Recht auf Erwerb eines Wohnbauses soll nur Personen zustehen, die einen versicherungs­pflichtigen Beruf ausüben, alio im Besitz einer Invaliditätstarte sind. Die Weiterveräußerung eines erworbenen Wohnhauses an britte Personen ist nicht zulässig, der Eigentümer darf es immer nur wieder an die Geſellſchaft verkaufen.

Weiterer Ansbau des Berliner Hilfsschulwesen 8.