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Gewerkschaftsbewegung

Massenkündigung der Angestellten

Kleinhandwerk

-

Großbetrieb-

** Genossenschaft.

fchaft gezogen. Für das letzte Jahr verteilt fie wieber wie schon in den Vorjahren 32 Broz. Dividende. Dabei hat sie offene Reserven, die fast ebenso hoch sind wie das Aktienkapital und ganz bedeutende stille Reserven. Trotzdem diese Gewinne mit Hilfe der jetzigen An­gestellten und Arbeiter erzielt worden sind, hat der Vertreter der Gestern tagte in Berlin   der Zentralverbandstag des Bäcker­bei Ludwig Loewe& Co? Firma den Mut besessen, in der Verhandlung vor dem Schlichtungs- innungsverbandes Germania  ". Im Mittelpuntie der Verhand Die Angestellten der Firma Ludw. Loewe u. Co. beschäftigten ausichuß die Forderungen der Angestellten damit abzulehnen, daß ungen stand die Lage des Bäckergewerbes während des Krieges. Allgemein wurde darüber geklagt, daß die wirtschaftlichen fich in zwei zahlreich besuchten Versammlungen mit der Frage, welche er erklärte, es feien zurzeit nicht die besten Angestellten da. Ge- Verhältnisse der Kleinbetriebe durch den Krieg sehr zurüd­weiteren Maßnahmen sie in ihrer Teurungsbewegung ergreifen legentlich des letzten Streils find zahlreiche Verurteilungen wegen gegangen sind, während sich die Großbetriebe ausgedehnt haben. wollen. Wie wir berichteten, hat der Schlichtungsausschuß, nachdem Landesverrats erfolgt mit der Begründung, daß durch die Arbeits- Es wurde gefordert. daß rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz des alle Einigungsversuche mit der Firma ergebnislos verlaufen waren, nieberlegung die Kriegsproduktion lahmgelegt worden sei. In vor- Mittelstandes getroffen werden. Es sollte tein neuer Bäckerei einen Schiedsspruch gefällt, worin er die Forderungen der An- liegendem Falle provoziert die Firma durch ihr Verhalten gegen betrieb gegründet werden dürfen, ehe nicht der letzte infolge des gestellten für berechtigt erklärt. Er hat daher den Angestellten den über den Angestellten geradezu die Lahmlegung des Betriebes. Es Krieges stillgelegte Betrieb wieder in Gang gesezt ist. Die über­Abkehrschein zugesprochen. In der eingehenden Aussprache in den fann als ausgefchloffen betrachtet werden, daß die Firma Löwe mäßige Ausdehnung der kapitalistischen   Großbetriebe müsse durch Bersammlungen tam zum Ausdrud, daß die Angestellten zwar die ausreichenden Erfaz für die ausscheidenden Angestellten schaffen geeignete Maßnahmen verhindert werden. Forderung des Abkehrscheins, d. h. die Massenkündigung, nur als fann. das äußerste Kampfmittel betrachten, daß sie aber auch vor der Anwendung dieses Kampfmittels nicht zurückschrecken würden, wenn die Firma nicht noch im letzten Augenblick einlenkte. Die Versuche der Direktion, die Angestellten als aufgehegt hinzustellen, wurden mit Entrüstung zurückgewiesen. Auf Wunsch der Angestellten haben die Angestelltenorganisationen die Angelegenheit der Striegsstelle in den Marken unterbreitet und diese ersucht, auf die Firme Loewe im Sinne einer Verständigung mit den Angestellten einzuwirken. Am Schlusse der Aussprache in der legten Versammlung am Dienstag, den 23. d. M., wurde fast einmütig folgende Entschließung an

genommen:

Die am 23. April 1918 versammelten Angestellten der Firma Ludwig Loewe   u. Co. erklären, daß sie, gestützt auf den Schieds­spruch des Schlichtungsausschusses, mit aller Straft für die Durch setzung ihrer Forderungen einzutreten gewillt sind. Die Versamm lung fordert die Angestellten auf, alle Einschüchterungs- und Spaltungsversuche der Direktion und ihrer Beauftragten entschieden zurückzuweisen und sich geschlossen auch weiterhin hinter den Angestelltenausschuß und die Angestelltenorganisationen zu stellen.

Sollten die mit der Kriegsamtsstelle in den Marken ein geleiteten Verhandlungen nicht dazu führen, daß die Firma die vom Schlichtungsausschuß für berechtigt erklärten Wünsche der An­gestellten befriedigt, so sind die Angestellten ent schlossen, von dem ihnen zugesprochenen Recht des Abkehrscheins Gebrauch zu machen. Die Ver­antwortung für den daraus der Kriegswirtschaft entstehenden Schaden fällt allein auf die Direktion.

Einer der Referenten wies besonders darauf hin, daß die Konsumgenossenschaften in den Kriegsjahren sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl als auch hinsichtlich ihres Umsages sehr erheblich zu­Die Urlaubsverhältnisse bei Orenstein u. Koppel. genommen haben. Ein großer Teil dieser Zunahme komme auf die Zwischen den Angestellten und der Firma Orenstein u. Koppel Eigenproduktion in den Bäckereien der Konsumgenoſſenſchaften. bestehen zurzeit Differenzen, die ihren Grund in der Stellung der Hier sei also dem Kleinhandwerk ein Konkurrent erwachsen, Firma zur Urlaubsfrage haben. Bereits im vorigen Jahre gab es der nicht minder gefährlich sei als die fapitalistischen Groß­Um die Konkurrenz gegen diese beiden Seiten renzen, die schließlich ihren Abschluß darin fanden, daß die Ange- mit Erfolg befiehen zu können, empfahl der Neferent Drews- Berlin zwischen der Firma und der Ausschüssen verschiedener Werke Diffe- betriebe. stellten sich mit einem Urlaub von drei Arbeitstagen nach länger unter allgemeiner Zustimmung die Gründang von Wirtschaftsgenossen als zweijähriger Dienstzeit und sechs Arbeitstagen nach länger als schaften der Bäckermeister. Diese Genoffenschaften sollen außer dem fünfjähriger Dienstzeit abfanden. In diesem Jahre wandten sich Konkurrenziampf mit Großbetrieben und Konsumvereinen haupt­die Angestelltenausschüsse wiederum an die verschiedenen Direktoren fächlich die Aufgabe haben, die Rohstoffverteilung während der wegen Gewährung eines entsprechenden Urlaubs. Darauf lief ein lebergangswirtschaft in die Hand zu nehmen. Hierdurch soll aber Schreiben des Herrn Orenstein ein, worin die Firma erklärt, wäh- nicht wie der Referent betonte der reelle Handel ausgeschaltet, rend des Krieges wegen Mangel an Personal auf der einen Seite fondern nur der unreelle Zwischenhandel bekämpft werden. Die und der großen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Organisation der Wirtschaftsgenossenschaften soll so durchgeführt Firma auf der anderen Seite einen Urlaub nicht bewilligen zu werden. daß für jeden Jnnungsbezirk eine Genossenschaft ins Leben können. Statt dessen wird in Aussicht gestellt, daß an allen Sonn- gerufen wird und diese durch eine Reichszentrale zusammengefaßt abenden in der Zeit vom 15. Mai bis 31. August d. J. nur von werden. 8 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags gearbeitet zu werden braucht. Dagegen müsse sich die Firma gegen die minder pflichttreuen Be­amten wenden, die durch Physitatatteste Jahr für Jahr noch ertra Urlaub zu erreichen suchten. In diesem Jahr würde ein Urlaub auf Phyfikatattest nur mit seiner, des Herrn Orenstein, persön­licher Genehmigung erfolgen dürfen.

Da die Ausschüsse diese Antwort nicht befriedigte, traten sie in neue Verhandlungen ein. Jetzt stellte die Firma Orenstein u. Koppel die Angestellten vor die Alternative, sich entweder für einen das ganze Jahr geltenden Sonnabend- Frühschluß oder für Urlaub zu entscheiden. Lekterer soll für alle Angestellten, die am 1. April 1918 länger als ein Jahr bei der Firma waren, 3 Tage, für solche, die länger als zwei Jahre dort waren, 6 und für solche, die länger als fünf Jahre dort waren, 9 Tage betragen. Wahrscheinlich, um die Angestellten für den Sonnabend- Frühschluß zu gewinnen, fügte Herr Orenstein seinem Angebot hinzu, daß, falls fich die Ange­stellten für Urlaub entscheiden sollten, dann die Regulierung der Gehälter nicht in der früher zugesagten Weise geschehen würde, sondern es würden längere Pausen zwischen den einzelnen Ge­baltszulagen gemacht werden.

Das Verhalten der Firma Löwe ist um so verwerflicher, als fie zu denjenigen 19 Industrie firmen gehört, die durch das bekannte Geheimabtommen den Stellenwechsel der An­gestellten zum Zwecke der Gehaltsaufbesserung zu verhindern bestrebt sind. Die Angestellten fordern daher, daß die zuständigen Behörden und der Reichstag   ungesäumt geeignete Maßnahmen treffen, um die gefeßlich gewährleistete Freiheit der An­Die Angestellten der beiden Fabriken der Firma in Nowawes  gestellten sicherzustellen, da sonst der Abkehrschein für die An- und in Spandau   haben hierauf das Angebot der Firma entrüstet gestellten wertlos ist." zurüdgewiesen, so daß der nach dem Hilfsdienstgesetz eingesetzte Wie wir bereits in unserer Sonntagnummer mitteilten, hat die Schlichtungsausschuß in den nächsten Tagen sich mit der Firma Firma Löwe außerordentlich große Verdienste aus der Kriegswirts Orenstein u. Stoppel in dieser Frage auseinandersetzen muß.

A.WERTHEIM  

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Berantwortlich für Politik: Erich Kuttner  , Berlin  ; für den übrigen Teil des blattes: Alfred Scholz, Neuköln; für Anzeigen: Theador Glocke, Berlin  . Verlag: Borwärts- Verlag 6. m b. S., Berlin  . Drud: Vorwärts- Buchdruderei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin  , Lindenstraße 3. Hierzu 1 Veilage und Unterhaltungsblatt.

Unsere Firma gehört dem Verband der Waren- und Kaufhäuser nicht an, steht daher dessen Veröffentlichungen fern.

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Beschwerden und Anfragen sind bis spätestens Montag, ben 29, April 1918 bei der Stassenverwaltung schriftlich ein­zureichen.

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