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Gewerkschaftsbewegung

Der Fabrikarbeiterverband

Wichtige Verordnung über Heeresnäharbeit.

Infolge der weiteren Abnahme der Arbeitsgelegenheit auf dem

In diesem Falle ist dem

( Filiale Berlin ) hat im ersten Quartal eine Reihe bon Lohn Gebiete der Heeresnäharbeiten hat das Oberkommando in den sofort bei der zuständigen Polizeibehörde, in Berlin das Polizei­Sämtliche mit Heeresnäharbeiten Beschäftigten müssen daher bewegungen in chemischen Fabriken mit Erfolg durchgeführt. Der Marten eine Verordnung erlassen, die neue Bestimmungen darüber revier, in welchem die Wohnung des Arbeiters gelegen ist, die Aus­Bevollmächtigte Bruns berichtete in der Generalversamm­Iung am Sonntag über die Ergebnisse der einzelnen Bewegungen. enthält, wer fünftig berechtigt ist mit Heeresnäharbeiten beschäftigt stellung einer Ausweiskarte beantragen. Ist die Polizeibehörde der Es ist in allen Fällen gelungen, Lohnaufbesserungen durchzusetzen. zu werden. An Stelle der bisher gültigen Ausweisbücher treten Ansicht, daß der Antragsteller eine andere Beschäftigung in der In­Der Wochenverdienst der Beteiligten ist dadurch in den meisten Ausweistarten. Berufsarbeitern und Arbeiterinnen, dustrie oder Landwirtschaft ausüben fann, so hat sie denselben an Fällen um 2-4 M., in einem Falle um 6-8 M. und in einem die für die Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft geeignet den zuständigen Arbeitsnachweis zu verweisen. Kann der Arbeits­Falle, der aber nur wenigen Arbeitern zugute fommt, um 10 bis find und denen von dem zuständigen, öffentlichen Arbeitsnachweis oder nachweis folche Beschäftigung nicht nachweisen, so muß er hierüber 11 M. erhöht worden. Oft bedurfte es längerer und energischer der Hilfsdienststelle, sofern ein öffentlicher Arbeitsnachweis am Drte nicht eine Bescheinigung ausstellen. Verhandlungen mit den Unternehmern, um die Forderungen zur Anerkennung zu bringen. In zwei Fällen mußte der Kriegsaus- vorhanden ist, eine Beschäftigung in der Industrie Antragsteller von der Polizeibehörde eine rote Ausweiskarte aus. schuß angerufen werden, wo es den Verbandsvertretern gelang, oder Landwirtschaft nachgewiesen wird, dürfen mit Heeres- zustellen, jedoch soll auf der Karte vermerkt werden, daß der In­gegenüber dem zähen Widerstand der Unternehmer annehmbare Bu- näharbeiten nicht beschäftigt werden. Voraussetzung für die haber derselben für andere Arbeit geeignet ist. Werden Arbeits­geständnisse für die Arbeiter zu erhalten. Die Kassenverhältnisse sind Nichtbeschäftigung gelernter Berufsangehöriger ist aber, daß sie für fräfte benötigt und kann der Bedarf von den Arbeitsnachweisen Befriedigend, der Bestand der Lokaltasse hat sich um mehr als andere Arbeit geeignet sind und ihnen solche Arbeit auch nach- nicht aus den sonst zur Verfügung stehenden Arbeitskräften gedeckt 2000 m. erhöht, er beträgt jetzt 37 833 m. Für Unterstützungen gewiesen wird. Auch können die mit Heeresnäharbeiten beschäftigten werden, so hat die Polizeibehörde auf Ersuchen der öffentlichen wurden insgesamt 21 522 M. ausgegeben, davon 12 894 M. an Männer zum vaterländischen Hilfsdienst herangezogen werden, wenn Arbeitsnachweise oder Hilfsdienststellen die roten Ausweiskarten Kriegerfrauen und 5679 M. an Krante. - Die Mitgliederzahl be­läuft sich auf 5180( 3290 männliche und 1890 weibliche). Einem fie in einem nicht als hilfsdienstpflichtig anerkannten Betriebe Zugang von 690 steht ein Abgang von 1152 gegenüber, so daß sich arbeiten, oder ein solcher Betrieb mehr männliche Arbeitskräfte die Gesamtzahl gegen das vorige Vierteljahr um 462 vermindert beschäftigt, als ihm vom Feststellungsausschuß zuerkannt sind. hat. Der Rückgang ist zum größten Teil durch Streichung von Es werden drei Arten von Starten ausgegeben: Note, blaue Restanten verursacht. Sie wird darauf zurüdgeführt, daß die in und gelbe. legzter Beit zahlreich aufgenommenen Frauen im allgemeinen wenig Interesse für die Organisation befunden und den Zusammenhang mit ihr bald wieder aufgeben. In der Aussprache über den Geschäftsbericht wurde betont, daß eine rege agitatorische Mitarbeit aller Kollegen nötig ist, um Mitglieder für den Verband nicht nur zu gewinnen, sondern sie ihm auch zu erhalten.

Neuregelung des Beitrags- und Unterstützungswesens im Fleischerverband.

Eine Konferenz der Gauleiter und Vertreter großer Bahl­stellen sowie des Hauptvorstandes des Fleischerverbandes hatte Mitte April den Beschluß gefaßt, Staffelbeiträge und unter stübungen einzuführen. Danach sollen die Beiträge auf 30, 40, 60, 80 und 100 Pf. festgesetzt werden. Das Eintrittsgeld foll in den ersten beiden Klaffen 50 Pf., in den übrigen 1 M. betragen. Die Arbeitslosenunterstüßung soll 30 bis 50 Tage gewährt werden. Die Säße betragen pro Tag 60, 80, 120, 160 und 200 f. Die Streit­und Gemaßregeltenunterstützung ist pro Tag auf 1-3 M. und pro Kind und Tag auf 25 Pf. bemessen. Ueber die Vorlage soll eine vom 1. bis 10. Mai stattfindende Urabstimmung entscheiden. Bei ihrer voraussichtlichen Annahme treten die neuen Beiträge am 1. Juli d. J., die neuen Unterstübungen am 1. Juli nächsten Jahres in Kraft. Ferner sollen ab 1. Juli die größeren Bahlstellen wieder eigene Lotalfassen erhalten. Von den Beitragsmarken verbleiben denselben 20 Proz

Auf Antrag erhalten eine rote Ausweistarte:

1. gelernte Berufsarbeiter und Arbeiterinnen aus bem Schneidergewerbe und verwandten Berufen, einschließlich Schneider lehrlingen;

eine blaue Ausweiskarte:

2. a) Frauen und Mädchen, die nicht unter 1 fallen, aber auf die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten zweds Erlangung eines den Zeitumständen entsprechenden bescheidenen Lebensunterhalts an­gewiesen find.

derjenigen Personen einzuziehen, denen vom Arbeitsnachweis andere Beschäftigung nachgewiesen wird. Beim Aufhören der anderweitigen Beschäftigung fann die Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem Arbeitsnachweis auf Antrag dem Arbeitnehmer die Ausweis­farte wieder aushändigen. Auch Arbeitgeber, welche selbst mitnähen oder bügeln, müssen eine Ausweiskarte haben.

Gegen die Entscheidung der Polizeibehörde, daß der Berufs­arbeiter oder die Arbeiterin für andere Arbeiten in der Industrie oder Landwirtschaft geeignet set, steht dem Arbeitnehmer die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde, in Berlin der Polizeipräsident, in der Provinz Brandenburg die Regierungspräsidenten in Frankfurt a. D. und Potsdam zu. Diese Stellen haben vor der Entscheidung einen Vertreter der Arbeit. nehmer und der öffentlichen Arbeitsnachweise gutachtlich zu b) Kriegsbeschädigte, sofern fie eine Bescheinigung einer mit hören. Als geeignete Vertreter hat das Oberkommando die der Berufsberatung für Kriegsbeschädigte beauftragten Stelle oder Gewertschaftsverteter in den Heeresnähausschüssen be­eines öffentlichen Arbeitsnachweises darüber vorlegen, daß sie nicht zeichnet. in der Lage sind, fich einen bescheidenen Lebensunterhalt durch Jugendliche Berfonen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der eine andere Beschäftigung, als die Beschäftigung mit Heeres- Lehrlinge dürfen nicht mit Heeresnäharbeiten beschäftigt werden. Für Heimarbeit sollen in der Regel aus einer Hausgemeinschaft näharbeiten zu erwerben. Frauen und Mädchen, die wegen gefundheitlicher oder Häus- nur einer Person, in Ausnahmefällen zwei Personen licher Verhältnisse, insbesondere wegen Krankheit, Schwangerschaft, Ausweistarten ausgestellt werden. Pflege tranfer Familienangehöriger vorübergebend nicht in Die Ausweiskarten gelten für Berlin und die Provinz Branden­der Lage find, fich durch andere Arbeit einen bescheidenen Lebensburg und bleiben während der Dauer der Beschäftigung in Händen unterhalt zu erwerben und diesen aus anderen Mitteln ebenfalls des Arbeitgebers. Beginn und Ende der Beschäftigung hat der nicht bestreiten können, lann für die Dauer der Unmöglichkeit der Arbeitgeber auf der Karte einzutragen und die Richtigkeit der Ein­lebernahme anderer Arbeit eine gelbe Ausweistarte ausgestellt tragung durch Unterschrift oder Stempel zu bestätigen. Ein Zurüd­halten der Karte nach Beendigung der Beichäftigung ist in jedem

werden.

-

Auf die Ausweiskarte hat die Polizeibehörde einen entsprechen- Falle unzulässig und strafbar. Verzieht der Arbeiter innerhalb den Vermerk unter Angabe der Gültigkeitsdauer zu machen. Berlins und der Provinz Brandenburg , so hat er die Ausweiskarte Die Karte ist nach Ablauf der Frist bei der zuständigen Polizei- die ihm sein Arbeitgeber zu diesem Zweck aushändigen muß behörde abzuliefern und ist die Beschäftigung über die auf bei der polizeilichen Anmeldung der Polizeibehörde des neuen Wohn­der Karte vermerkte Frist hinaus unzulässig. orts vorzulegen. Verzieht er in den Bereich eines anderen Korps. bezirks( also aus Berlin und der Provinz Brandenburg ), so muß er die Ausweiskarte bei der polizeilichen Abmeldung gegen Abliefe rungsbescheinigung abgeben. Wird ein Arbeiter zum Heeres. oder Hilfe dienst eingezogen, so muß er die Ausweistarte bei der Polizei­| behörde abgeben.

Als gelernte Berufsarbeiter und Arbeiterinnen gelten: 1. Diejenigen Berionen, die als Schneider oder Müzenmacher eine Gesellenprüfung bestanden haben oder sich noch im Lehrver­bältnis befinden.

2. Männer, die den Nachweis einer zufammenhängenden, mindestens dreijährigen Beschäftigung mit Schneider oder ähnlichen Arbeiten vor dem 1. Februar 1917 erbringen fönnen.

3. Frauen und Mädchen, die den Nachweis einer zusammenhängenden, mindestens zweijährigen Beschäftigung mit Schneider, Näh­oder ähnlichen Arbeiten vor dem 1. Februar 1917 erbringen fönuen, fofern diese Beschäftigung ihren Haunterwerbszweig bildete.

Soziales.

Unternehmertum und Kriegsbeschädigte.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft. Zuwiderhand­lungen werden bestraft. Vom 1. Juni ab dürfen nur noch folche Berfonen mit Heeresnäharbeiten beschäftigt werden, die im Besige einer neuen Ausweistarte find.

Bei der Neueinstellung von Arbeitskräften müssen die Inhaber roter Ausweisfarten zuerit berücksichtigt werden.

Krieges, unter einer Hochtonjunktur auf dem Arbeitsmarkt, unter dem Zeichen der militärischen Aufträge und andern Gesichtspunkten die Zahl der beschäftigten Schwerbeschädigten nicht gering sein sollte, ist femerlei Gewähr geboten, daß es nach dem Kriege so bleibt. Gerade dann aber, wenn die ganze Riefenzahl der Schwerbeschädigten auf dem Arbeitsmarkt erscheint, wird ohne Einstellungszwang nicht auszukommen sein.

Der Verband der Brauereis und Mühlenarbeiter ( Ortsverwaltung Berlin ) stand im ersten Quartal unter dem Zeichen der Lohnbewegung; fie brachte den Brauereiarbeitern bekanntlich eine Erhöhung der Teuerungszulage, die nun allgemein durchgeführt ist. Wie Troger am Sonntag in der Generalversammlung berichtete, haben die Brauereiarbeiter in Strankheitsfällen außer dem Zuschuß, den sie auf Grund des§ 616 B.G B. zum Krankengeld bekamen, bisher auch die Teuerungszulage erhalten. Nachdem die Krantenfassen fürzlich ihre Beiträge und Krankengelder erhöht haben, wollten die Brauereien hinsichtlich der Teuerungszulagen in Strantheits­fällen eine Aenderung eintreten lassen. Die Verbandsleitung bat des­wegen mit den Unternehmern verhandelt und erreicht, daß die Arbeiter jetzt in Krankheitsfällen 4 M. mehr bekommen als es nach der früheren Berechnung der Fall war. Die Mühlenarbeiter fonnten hinsichtlich der Aufbesserung ihrer Löhne feine nennens, werten Erfolge durchfeßen, weil sie im allgemeinen nicht das er­forderliche Interesse für die Organisation haben. Sätten sie es, dann würden sie ihre Löhne, die zwar nicht schlecht sind, auf eine den jezigen Zeitverhältnissen entsprechende Höhe bringen können. Die behördlich festgesezten Mahllöhne sind im August 1917 erhöht worden, damit auch den Arbeitern höhere Löhne gezahlt werden könnten. Aber die Unternehmer der Mühlenindustrie denten nicht daran, von der ihnen gewährten Zulage auch den Arbeitern etwas zufommen Die Freien Gewerkschaften treten entschieden für den gefeß zu lassen, wenn diese nicht, geftügt auf ihre Organisation, ihre For Itchen Ginstellungsawang der Kriegsbeschädigten ein. derungen durchsetzen. Es soll demnächst eine planmäßige Agitation Sämtliche Arbeitgeber follen verpflichtet werden, einen bestimmten unter den Mühlenarbeitern ins Wert gelegt werden, von der man Prozentiaz Kriegsbeschädigte bei fich einzustellen. Die Unter­sich für die nächste Geschäftsfaison Erfolge verspricht. Das nehmer wehren sich gegen dieses Anfinnen, beteuern aber, daß fie Vermögen der Lotalfasse hat fich um 1291 M. erhöht freiwillig eine entsprechende Zahl Kriegsbeschädigter einstellen und betrug am Duartals Schluß des 43 642 m. Für wollen. Die Veremigung der deutichen Arbeitgeberverbände hat Unterstützungen wurden 6923 m. ausgegeben. Davon lommt nun vor einigen Tagen folgendes vertrauliche Rundschreiben er­der größte Teil, nämlich 4551 M., auf Krantenunterstügung. lassen: Die Ausgaben für diesen Unterstüßungszweig sind jezt bei einem Von gewerlichaftlicher Seite ist bekanntlich der gefeßliche Mitgliederbestand von 1528 fast ebenso hoch wie vor dem Kriege bei 8wang zur Einstellung der Kriegsbeschädigten, darunter eines einer Mitgliederzahl von rund 5000. Das Sterbegeld erforderte im Brozentfazes von Schwerbeschädigten, gefordert werden. erften Quartal eine Ausgabe von 2387 m. Zur Begründung diefer Forderung wurde angeführt, daß die Arbeitgeber wohl bereit feien, Leichtbeschädigte zu be= schäftigen, daß fie aber Schwerbeschädigte abweisen werden. Für die Schwerbeschädigten sind daher außerordentliche Schutz bestimmungen gefordeet worden. Die Vereinigung hat stets ben Standpunkt eingenommen, daß der Einstellungszwang überhaupt, auch für Schwerbeschädigte, überflüssig sei, da die Arbeitgeber auch die Schwerbeschädigten nach Möglichkeit zur Arbeitsleistung beranzuziehen bereit sind. Um über die Zahl der beschäftigten Schwerbeschädigten einen Anbalt zu gewinnen, ist im Vorstande der Vereinigung angeregt worden, eine Erhebung Zur Wiederanbahnung der Wareneinfuhr nach Rumänien bat über den Grad der Beschädigung der eingestellten die Militärverwaltung dret Abteilungen je für Deutschland , Defter. Kriegsverlegten anzustellen, und zwar foll die reich und Ungarn errichtet mit der Aufgabe, den Handel zu unter empfangene Militärrente als Maßstab des Beschädigungsgrades stützen durch Auskünfte, Nachweis greifbarer Ware, Vermittlung von dienen, wenn auch dieser Maßstab nach der Arbeitsart nicht immer Beitretern und ähnliches. Die volle Freiheit des Handels bleibt richtig sein mag. unbebindert. Hoffentlich behandelt die Vereinigung der deutschen Arbeitgeber­

Den Antrag eines Mitgliedes, welcher verlangt, daß die Ber­sammlungen des Verbandes auch im Mitteilungsblatt" der Unab­bängigen angezeigt werden, lehnte die Versammlung nach längerer Debatte mit großer Mehrheit ab.

Handlungsgehilfen, Arbeitereltern!

Der Zentralverband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Berlin , macht erneut darauf aufmerksam, daß durch Zeitungsannoncen sehr oft Stellungen für faufmännisches Personal angeboten werden, bei denen die Bewerber merkwürdige Erfahrungen machen. Hatte doch fürzlich erst eine Firma eine Kontoristin mit guter Handschrift ge­fucht, und als sich eine solche bort meldete, wurden ihr bei 9stündiger Arbeitszeit 40 M. Monatsgehalt angeboten. Die Firma hatte in dem fraglichen Jnferat verschwiegen, daß fie prinzipiell nur Berionen einstellt, die bisher eine praktische Tätigkeit nicht ans­geübt haben. Da solche Inserate auch in Arbeiter und arbeiter­freundlichen Blättern erscheinen tönnen, ersucht der Zentralverband der Handlungsgehilfen, Münzstr. 20, die Stellungfuchenden, vor Abgabe ihrer Bewerbungen in dessen Bureau Auskunft über die fraglichen Firmen einbolen zu wollen.

Erstaunliche Wettbewersbeteiligung.

Der Reichsverband zur Förderung sparsamer Bauweise E. V." ( Siz: Berlin W. 30, Mohstr. 8) hat vor längerer Zeit einen An­fangs Mai fällig werdenden Wettbewerb zur Erlangung von Vor­und für die Entscheidungen ein Preisgericht besonders hervorragen­schlägen für die Verbilligung des Kleinhausbaues ausgeschrieben der Bautünstler und Volkswirtschaftler eingesetzt. Die Unterlagen für diesen Wettbewerb sind nun inzwischen von nicht weniger als 1600 Bewerbern( Architekten, Ingenieuren und Nationalökonomen) im Bauwesen überaus wichtigen Fragen durch das Vorgehen des eingefordert worder, so daß die für eine gehobene Wirtschaftlichkeit Reichsverbandes wohl denkbar gründlichste und vielseitigste Bear­beitung finden können.

Industrie und Handel.

verbände das Ergebnis dieser Rundfrage nicht so vertraulich, wie verantwortlich für Politit: Erich Kuttner , Berlin ; für den übrigen Teil des das vorliegende Rundschreiben. An der Forderung des Einstellungsblattes: Alfred Scholz, Neufsun: für Anzeigen Theodor Glocke, Berlin . Verlag: zwanges wird das Ergebnis der Rundfrage aber feinesfalls etwas Borwärts- Verlag G. m ändern können. Selbst wenn jetzt unter den frischen Erlebnissen des

b. H., Berlin . Druck. Borwärts- Puchdruderei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin . Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

Zeitungs- Ausgabestellen und Inseraten- Annahme.

Zentrum: Albert Sahnish, Aderftr. 174, ant Koppenplag. Geöffnet| Biesdorf : W. Danneberg, Vittoriaftraße 11. ron 11- und von 4%-7 Uhr.

Bohnsdorf : orlemann, Genossenschaftshaus

Paradies".

2. Wahlkreis: S. und SW.: Gustav Schmidt, Bärwaldstr. 42, an der Charlottenburg : Gustav Sharnberg, Sesenheimer Straße 1. Ge­Gneisenaustraße. Geöffnet von 11-1% und von 4-7 Uhr.

3. Wahlkreis: St.& ris, Prinzenstr. 31, Hof rechts part. Geöffnet von 11-11½ und von 4-7 Uhr. 4. Wahlkreis: Often: Robert Wengels, Markusstr. 36. Geöffnet bon 11- und von 4-7 Uhr. Karl Melle, Petersburger Play 4( Laden). Geöffnet von 11-1% und von 4-7 Uhr. 4. Wahlkreis: Südosten: Paul Böhm, Laufizer Plat 14/15. Ge­öffnet con 11- und von 4-7 Uhr.

5. Wahlkreis: Leo Zucht, Immanelfirchstr. 12( Sof). Geöffnet von 11- und von 4-7 Uhr.

bon 11- und von 4%-7 Uhr.

6. Wahlkreis( Moabit ): Joseph, Wilhelmshavener Straße 48. Geöffnet Wedding: J. Hönisch. Müllerstr. 34a, Ede Utrechter Straße( Baden). Geöffnet von 11- und von 4-7 Uhr.

Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt: A. Wolgast, Wattstr. 9. Geöffnet von 11- und von 4-7 Uhr. Gesundbrunnen : Fischer, Bastianstr. 6( Laden). Geöffnet von 11 bis

und von- 7 Uhr.

Schönhauser Berstadt : Karl Mars, Greifenhagener Straße 22. Ge­

öffnet von 11- und von 412-7 Uhr. Adlershof : Feverstein, Bismardstraße 82.

Alt- Glienide, Falkenberg: Salzmann, Faltenberg, Gartenstadtstr. 10. Baumschulenweg: Karl Köpfe, Riefholzstr. 179.

Bernau , Röntgental, Zepernick , Schönow , Schönbrück und Buch: Heinrich Brose, Bernau , Mühlenstr. 5( Laden).

öffnet von 11-1% und von 4%-7 1hr. Eichwalde , Schmödwiß, Zeuthen . Miersdorf : Oskar Mable, Grünauer Straße 37. Fredersdorf- Petershagen: Uffenwasser, Petersbagent. Friedenau , Stegliz , Südende: S. Bernfee, Stegliz , Mommsenstr. 59. Friedrichshagen , Fichtenau , Rahnsdorf , Schöneiche , Klein Schönebed: Ernst Werkmann, Friedrichshagen , Köpenider Straße 18. Grünau: Franz Klein, Friedrichstr. 10. Johannisthal : Max Gonfchur, Parfitr. 23. Karlshorst : Frau Sachse, Junker- Jörg- Str. 7 II.

Kaulsdorf : Fr. Simpel, Bülowstraße 21. Königs- Wusterhausen, Wildau , Niederlehme: Friedrich Baumann, Luckenwalder Straße 5.

Röpenid: Emil Bibler, Kiezer Straße 6( Laden). Geöffnet von

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Neukölln- Brig : Rohr, Siegfriedstr. 28/29. Geöffnet von 11- und Don 4-7 Uhr.

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Niederichöneweide: Wilhelm Unrub Brüdenstr. 10, II. Rowawes: Karl Krobnberg, Eisenbahnstr. 10. Oberschöneweide : Ida Freidank, Bismardstr. 25, L. Bankow, Niederschönhausen , Nordend, Franz.- Buchholz . Rißmann, Bankow, Mühlenstr. 70. Reinidendorf- Oft, Wilhelmsruh und Schönholz: P. Gurich. Brovinz straße 56( Laden). Schenkendorf bei Königs- Wusterhausen : Chr. Sanfte, Dorfftr. 10. Schöneberg : Wilhelm Bäumler, Meininger Straße 9( Laden) Geöffnet von 11-1% und von 4-7 Uhr.

Spandau , Siemensstadt : E. Sta bl, Spandau , Marschallstr. 10. Tegel , Borsigwalde , Wittenau , Waidmannslust , Hermsdorf , Hohen- Neuen dorf, Birkenwerder , Freie Scholle und Reinickendorf - West: Paul Kienast, Borsigwalde , Räuschstr. 10. Geöffnet von 11- und bon 4-7 Uhr. Teltow : Pfeifer, Havelstr. 2.

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