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Gewerkschaftsbewegung

geliefert werden. Für Stude, bie bereits früher teilweise fertig geben, daß Neigung Sazu besteht, Ser Steuer rückwirkende Straft waren, sei entsprechend der geleisteten Arbeit ein geringerer Betrag beizulegen. Insbesondere hat der Abgeordnete Waldstein hervor­zu zahlen. Hicrgegen hat der Schneiderverband Widerspruch erhoben gehoben, daß sich Mittel und Wege finden lassen würden, um auch Schiedsspritch abgegeben:

Einigung der Firma Ludwig Löwe& Co. des haben die Unparteiſchen folgende Erklärung zu ihrem die jebigen Angitkäufe zu erfassen, und er hat Kaufmannſchaft und mit ihren Angestellten.

Bekanntlich war es zwischen der Firma Ludwig Löwe 1. Co. und ihren Angestellten zu einem Konflikt gekommen, weil die Firma sich weigerte, den Angestellten diejenigen Aufbesserungen ihres Ein­kommens zu gewähren, die vom Schlichtungsausschuß unter Zu­stimmung auch der Arbeitgeber als berechtigt anerkannt worden maren. Der Beschluß der Angestellten, von dem ihnen durch den Schlichtungsausschuß zugesprochenen Abkehrschein Gebrauch zu machen, falls feine Einigung erzielt wird, hat berechtigtes Aufsehen erregt, weil dadurch infolge des Verhaltens der Firma eine Lahm­Iegung des Betriebes und damit eine schwere Schädigung der Kriegs­wirtschaft zu besorgen war. Diese Gefahren haben den Vorsitzenden des Berliner Gewerbegerichts, Herrn Magistratsrat von Schulz, ver­anlaßt, Einigungsversuche anzubahnen. Die vereinigten Angestellten­verbände erklärten ihrerseits ihre Bereitwilligkeit, an der Herbei­führung einer solchen Verständigung nach Kräften mitzuwirken. Die daraufhin zugestandegekommenen erneuten Verhandlungen zwischen der Direktion und dem Agestelltenausschuß, die diesmal unter per­sönlicher Leitung des Herrn Justizrat Waldschmidt stattfanden, haben zu folgender Einigung geführt:

" Ab 1. Mai werden an die angestelltenversicherungspflichtigen Angestellten folgende Teuerungszulagen gewährt:

1. Für ledige Beamte monatlich 80 M.( bisher 60). 2. Für verheiratete Beamte monatlich 140 M.( bisher 110). 3. Kinderzulage wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahre ge­währt( visher bis zum 15. Jahre).

4. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 30 M.( bisher 25). Diese Erhöhungen haben bis Ende des Jahres 1918 Geltung. Weitere Forderungen auf Teuerungszulagen oder follettive Gehalts­erhöhungen seitens der Angestellten dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben werden.

Eine einmalige Teuerungszulage erhalten alle nicht verfiche­rungspflichtigen Beamten."

Eine Bestimmung gegen Maßregelung der Ausschußmitglieder usw. wurde nicht für notwendig erklärt, da solche Absichten der Di­reltion völlig fernliegen.

Diese Vereinbarung wurde einer am 2. Mai stattgehabten sehr stark besuchten Bersammlung der Löweangestellten vor gelegt und trok mancherlei Bedenken sowohl vom Angestelltenaus schuß als auch von den Vertretern der Angestelltenverbände zur An­nahme empfohlen. Es wurde dabei betont, daß die anscheinend sehr erheblichen Erhöhungen der Teuerungszulagen nur teilweise eine Aufbesserung darstellen, weil die im vorigen Jahre den Angestellten newährte einmalige Teuerungszulage in diesem Jahre den ver­ficherungspflichtigen Angestellten nicht mehr gezahlt werden soll. Immerhin fann im allgemeinen eine nicht unerhebliche Aufbesserung festgestellt werden. Es wurde weiter darauf hingewiesen, daß die neuen Sätze der Teuerungszulagen zwar diejenigen bei anderen Firmen etwas übersteigen, daß aber berücksichtigt werden müsse, daß die Gehälter der Firma Löve in allgemeinen niedriger sind, als bei anderen Firmen. Es wurde die Erwartung ausgesprochen, daß die Firma entsprechend der gegebenen Zusage unabhängig von der Erhöhung der Teuerungszulage bei den wirtschaftlich schlechtgestellten Angestellten und den besonders niedrigen Gehältern noch eine an­gemessene Gehaltserhöhung gewährt. Allgemein kam die Befriedi­gung zum Ausdruck, daß durch das feste Zusammenhalten aller An­gestellten die Firma zur Einigung veranlaßt worden ist. Die Ver­fammlung stimmte schließlich den Vereinbarungen zu.

Differenzen wegen der Zahlung der Teuerungszulage

für die Herrenmaßz- und Militärschneider. Im Anschluß an die Nürnberger Verhandlungen wegen der Teuerungszulage haben die Arbeitgeber eine Bekanntmachung ver­öffentlicht, die dem Schiedsspruch widerspricht. Sie erklären ihren Mitgliedern gegenüber, daß für alle bis zum 1. Mai d. J. in der laufenden Lohnwoche gelieferten Stücke der Zuschlag von 65 Proz. nur dann zu zahlen sei, wenn die Stücke nach dem 1. Mai

Direktion Max Reinhardt . Deutsches Theater . 7: Der Bürger als Edelmann. Sonn. Der Bürger als Edelmann. Nachm. 3%( Halbe Preise):

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, Uhr: Nathan der Weise. Sonntag 7 Uhr: Faust. I.

Die Unparteiischen sind bei Fällung des Nürnberger Schieds­spruchs von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Termine der einzelnen Lohnzahlungen dieselben bleiben wie bisher. Der Schieds­spruch besagt nun, daß alle ab 1. Mai d. J. erfolgenden Entloh­mungen nach den neuen Normen berechnet werden müssen. Es kommt nicht darauf an, ob die zu entlohnende Arbeit im Mai oder April geleistet worden ist. Das allein Entscheidende ist also der in die Zeit nach dem 1. Mai, so gibt es für alle zur Entlohnung vertrags übliche Lohnzahlungstermin. Fällt dieser Tommenden Arbeiten keine anderen Normen als die durch den Schiedsspruch festgelegten. Alles gift selbstverständlich unter der be­dingten Voraussetzung, daß der Schiedsspruch angenommen ist." Es kann hierzu bemerkt werden, daß der Schiedsspruch in ganz Deutschland mit großer Mehrheit angenommen wurde. Hiernach ist die Voraussetzung für die Durchführung des Schiedsspruchs ge­geben. Die Auffassung der Arbeitgeber, daß für zum Teil fertige Stücke oder solche, auf die Vorschuß genommen wurde, nicht nach den neuen Säßen bezahlt werden brauche, ist demnach unrichtig. Auch für die Tagschneider, die im Wochenlohn beschäftigt werden, ist für die Lohnwoche, die am 3. Wiai endet, ebenfalls der volle Zuschlag für die bereits in den letzten Apriltagen geleistete Arbeit zu zahlen. Nach diesen Darlegungen der Unparteiischen ist für jede Rohn zahlung, die nach dem 1. Mai erfolgt, nur noch der Schiedsspruch vom 13. April maßgebend; eine von diesem abweichede Berechnung ist durchaus unzulässig.

Den Tod eines hervorragenden Streiters für die Sache seiner Berufsgenossen hat der Verband der Buch- und Stein­bruderei- hilfsarbeiter und-arbeiterinnen zu be­flagen. Paul Herrmann, langjähriger Vorsitzender der Zahl­stelle Dresden , ist durch eine feindliche Granate, im besten Mann: 8- alter stehend, dahingerafft worden. Um ihn trauert aber nicht nur die Berufskollegenschaft Dresdens, sondern die ganze Organisation, deren Berater Herrmann seit 1905 auf allen Verbandstagen ge­wesen ist. Der so plötzlich seiner Berufsorganisation Entrisjene hinterläßt eine trauernde Witive und drei Waisen.

Lohnbewegung in den Dresdener Brotbäckereien. derungen auf Erhöhung der Löhne bei den Inhabern der Dresdener Da die laut Beschluß einer Gehilfenversammlung gestellten For­Brotbäckereien feine Berücksichtigung fanden, wurde das Kriegsamt zur Vermittlung angerufen. Nach längeren Verhandlungen wurde vereinbart, daß ab 1. April der 1917 mit den Vertreter des Brot­fabrikantenvereins vereinbarte Grundlohn, einschließlich der im Herbst vereinbarten Erhöhung um 3 M., um 5 M. erhöht werden soll, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Körperschaften von kantenvereins, Dr. Quasig, gab die Erklärung ab, daß die Ab­Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Vertreter des Brotfabri­madjungen den Mitgliedern zur Durchführung empfohlen werben würden. Im übrigen verlangte er protokollarisch vor dem Striegsamt festgelegt zu wissen, daß die Brotfabrikanten nicht mit den Vertre­tern der Organisation verhandeln. Dieses Standpunktes wird sich die organisierte Arbeiterschaft zu gegebener Zeit zu erinnern wissen. Die Brotfabrikanten in Sachsen sind nicht nur berbiffene Gegner oller Tarifverträge, sondern sie möchten auch das Nachtbackverbot stimmte den Abmachungen zu, brachte aber auch zum Ausdruck, daß über die Dauer des Krieges hinaus vereiteln. Die Gehilfenschaft diese Abmachungen feineswegs den Teuerungsverhältnissen ent­sprächen. Wie nun mitgeteilt wird, haben die Brotfabrikanten trois der Zusage ihrer Vertreter vor dem Kriegsamt diese Abmachungen abgelehnt.

Industrie und Handel.

Sicherung der Lurussteuer.

Der dem Reichstage zurzeit zur Beschlußfaffung borliegende Entourf einer Umfaßftener enthält bekanntlich im§ 7 eine er höhte Belastung der Lieferung gewiffer Lurusgegenstände. Das Bekanntwerden des Entwurfs hat zur Folge gehabt, daß in den Geschäften, die mit solchen Luyusgegenständen handeln, in den besten Tagen erhöhte Unifäße erzielt worden sind. Bei der Be­ratung des Entwurfs in erster Lejung im Reichstag hat sich er­

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Friedrich- Wilhelmst. Theater

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Residenz- Theater

Ameri. Th.

Publikum vor den Folgen nachdrücklich gewarnt. Gine am 5. Mai in Kraft tretende Bundesratsverordnung vom 2. Mai 1918 zeigt, daß die Warnung des Abgeordneten Waldstein wohl berechtigt war. Die Verordnung trifft Vorsorge, daß die nach ihrem Inkrafttreten getätigten Lieferungen in Lurusgegenständen der Steuer nicht cut­gehen, und daß andererseits die Geschäftswelt in der Lage ist, mit dieser Steuerpflicht zu rechnen und entsprechend ihre Preise ein­zustellen. Dabei beschränkt sich die Verordnung auf die drei ersten metallen, Edelſteinen und sonstigen Juwelierwaren, sowie bei Gruppen des§ 7, in denen sie davon ausgeht, daß es fich bei Edel­Kunstgegenständen und Antiquitäten um die Hauptsächlichsten und ausgesprochensten Lurusgegenstände handelt. Der Kaufmann, der derartige Zurusgegenstände im Kleinhandel, d. h. also nicht zunt wede der Weiterveräußerung, vertreibt, hat eine Rücklage in der Höhe der geplanten Steuer, also um 20 Proz. bei Edelmetall-, Edelstein- und Juwelierwaren, und von 10 Proz. der vereinnahmten Entgelte bei den übrigen Gegenständen zu machen und sie für die spätere Besteuerung bereitzuhalten. Außerdem hat er ein Buch zu führen, in das er bei jeder Lieferung den Gegenstand noch der handelsüblichen Bezeichnung, den Tag der Lieferung, den Betrag der Zahlung und den zurückgelegten Betrag eintragen muß. Her­vorgehoben sei, daß die Verordnung selbstverständlich, der end­gültigen Fassung der Bestimmungen im Geseb selbst in teiner Betje vorgreift. Es handelt sich eben noch nicht um die Steuer selbst, sondern nur um eine Sicherung ihres Aufkommens für die Fälle, die später als steuerpflichtig erklärt werden sollten. Die Rücklage würde also insoweit frei werden, als etwa das Geset selbst die Steuer auf die betreffenden Lieferungen nicht erstrect oder Befreiungen irgend welcher Art vorsteht. Das Verhältnis des Kaufmanns zu seinem Kunden bleibt völlig deren Vereinbarung überlassen.

Gegen die Erhöhung des Kaffeezolles.

dem Site in Köln, erhebt Einspruch gegen die zu starke Erhöhung Der Verein Deutscher Kaffeegroßhändler und-röster E. V., mit des affeczolls. Er begründet das wie folgt: Es erscheint uns die Forderung der Regierungsvorlage, den Zoll um nahezu 120 Proz. zu erhöhen, nachdem er bereits 1909 m 50 Bros. erhöht worden ist, zu weitgehend, da der Zoll dann erheblich höher sein würde als der Durchschnittspreis der Ware felbst. Budem würde der Verbrauch der Kaffe- Ersatzmittel, die steuerlich nicht belastet werden sollen, in erheblichem Maße zunehmen. Dadurch aber durch ihre Verarbeitung zu Staffe- Grjazmitteln nur ungenügend würden der Bevölkerung wichtige Nahrungsmittel entzogen, die verwertet werden könnten. Ferner würde die außerordentliche Höhe des Bolles dessen Ergebnis weit ungünstiger beeinflussen, als die Reichsregierung annimmt, die mit einem Rückgang von 25 Proz rechnet; denn der Rüdgang des Koffeeverbrauchs ist mit Sicher­beit weit höher zu veranschlagen. Der Zollertrag ist indes natur­gemäß vom Verbrauch abhängig. Wir bitten deshalb zu erwägen, festzusehen, der den Kaffeegenuß nicht nur den besigenden Volks­ob es nicht der Sachlage entspricht, den Kaffeezoll marf einen Betrag lassen ermöglicht, der es ausschließt, daß der Bevölkerung un nötigerweise wichtige Nahrungsmittel entzogen werden, und der das Finanzergebnis nicht von vornherein in Frage stellt. Unter Berücksichtigung diefer Gefichtspainite erachten wir höchstens 90 M., gleich 50 Proz. Aufschlag auf den jegt gültigen Sak- 3oll für den Doppelzentner bgin. den entsprechenden Betrag für gebrannien Kaffee für angemessen.

Aus dem Berliner Wirtschaftsleben. uitgeteilt, daß der Geschäftsgang sehr gut fci In der Generalversammlung der Mig u. Genest.- G. wurde Maschinenfabrik für Mühlenbau vorm. G. G. W. Kapler Att.­Gef. in Berlin meist einen von 412 123 M. of 721 892 gestiegenen Fabritationsgeminn auf. Nach Abzug sämtlicher Unkosten usw. mit 359 224 W.( 196 812) ergibt sich nach Abschreibungen auf Mobilien und Immobilien in Höhe von 153 124 W.( 65 045) ein Ueberschuß bon 236 289 M.( 177 611), aus dem 7 Broz. Dividende( i. V. 4) ausgeschüttet werden sollen. Auf neue Rechnung vorgetragen werden 33 340 M.( 26'745)( i. B. wurden außerdem 50 000 M. mtf Debitoren zurückgestellt).

Verantwortl. f. Politit: Dr. Franz Diederich, Berlin- Friebenau; für d. übrigen Teil des Blattes: Alfred Schols, Neuföln; für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin. Berlag: Bortvärt Bed Surf Boots Buchbruckerei und Verlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin, Lindenstraße 3. Hierzu Beilage.

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