Nr. 126. 35. Jahry.
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Mittwoch, den 8. Mai 1918.
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Die damobilisierten rumänischen Truppen sollen bis zur Nu mung der bejesten rumänischen Geblete in der Wolbau verbleiben. zu dem rumänischen Oberbefehlshaber in der Moldau trist ein Gärung in alle Volksklassen legen und jenen nationalistischen Generalstabsoffizier der verbündeten Müchte mit Stab, zu dem Bolitikern eine neue Gefolgschaft zuführen, die durch ihre rumänischen Gebieten ein rumänischer Generalitasoffi Oberkommando der verbündeten Sircitiräfte in den beje pion finnlos tollkühne Bolitik ihre Länder in den Abgrund des sier mit Stab als Berbindungsoffizier. Die rumänischen FlugStrieges hineingestürzt haben. und Seestroitkräfte werden bis zur Klärung der Berhält. nisje in Besarabien in ihrer vollen Bemanning and Ans rüfung belassen.
Der Frieden mit Rumänien ist das erste Stüd des[ beffer! Aber der glänzende militärische Triumph der Mittel- 1 Balkanfriedens. Bur endgültigen Regelung aller den nahen mächte über diese Kleinstaaten kann leicht dazu führen, ihnen Often betreffenden Fragen fehlen noch Griechenland und Verpflichtungen aufzuerlegen, die einen dauernden Keim der Serbien . Das erstere gehört zum Machtbereich der Entente, das zweite ist zwar mit Land und Leuten in der Hand der Mittelmächte, aber seine Regierung befindet sich, wie die belgische, außerhalb des Landes und erhofft immer noch eine spätere Gelegenheit zu günstigerem Friedensschluß.
Bon Rumänien erwarten die Mittelmächte Getreide, Bich und Petroleum. Für die Abnahme und den Transport des Getreides werden die bisher gesammelten Erfahrungen maßgeblich bleiben. Auf völlig neue Grundlage mußte aber die Versorgung der Mittelmächte mit Petroleum durch Rumänien gestellt werden.
Rapitel III regelt die
So konnte auch der Numänenfrieden nicht vor dem Charakter des Provisoriums bewahrt bleiben, der den ganzen Ostfriedensverträgen anhaftet. Die Balfanfragen Gebietsabtretungen. find so ineinander verschachtelt, daß sich keine von ihnen endueber die nach Nummer I der Friedenspräliminarien von Ra gültig lösen läßt, ohne daß ihr ganzer Kompler einer Neumänien abzutretende. Dobrubicha wird bestimmt, das Rumänien regelung unterworfen wird. Endgültig dürfte der Gewinn Vor dem Kriege bezogen die Mittelmächte infolge der das ihm nach den Butareiter Friebensvertrag, var 1918 suc sein, den Desterreich und Ungarn zum 3wed strategischer unzureichenden Transporiverhältnisse auf der Donau Leuchtfallene bulgarische Gebiet an Bulgarien mit einer Grenzberich Sicherungen" erzielt haben, endgültig auch die Ertverbung öl, Benzin und Schmieröl vorwiegend aus den Bereinigten igung zu dessen Gunsten wieder abtritt. Die neue bulgarische der Sild- Dobrudscha durch Bulgarien . Es gibt aber heute Staaten. Der ungebeure Erdölverbrauch während des Serieges Grenze ist auf einer Karte. Die einen wesentlichen Bestandfell des feinen Balfanstaat, dessen Grenzen nach allen Seiten hin fest- hat die Notwendigkeit einer dauernden gesicherten Versorgung& riebensvertrages bildet, verzeichnet. Eine aus Bertretern ber stehen, so nicht die Grenzen Rumäniens gegen Nußland, nicht klar vor die Augen gestellt. Diesem Zwed dient das neue ber unterzeichnung des Friedensvertrages an Ort und Stelle die verbündeten Mächte zusammengesetzte Kommission soll alsbald nach die Grenzen Bulgariens gegen Serbien und Griechenland , Petroleumabfommen mit Rumänien , das aber nur neue Grenglinic in der Dobrubicha fejistellen und vermerken. ebensowenig die Grenzen der Türkei gegen Bulgarien . dann in Kraft tritt, wenn zwischen der deutschen , österreichlich- An die verbündeten Mächte tritt humänien.ven nordSelbst auf dem Gebiet, das dem Einfluß der Entente ungarischen und rumänischen Regierung bis 1. Desember ich der foeben erwähnten neuen Grenglinie liegenden Teil der entzogen ist, sind drei Fragen in Schwebe gelassen wor- 1918 fein neuer und besserer Vertrag abgeschlossen wird. Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwar zwischen der Gebelung den: die beßarabische, die der Norddobrudscha Eingeführt wird ein Rohölhandelsmonopol. des Stromts und dem Schwarzen Meere bis zum St. Georgsarm. und die türkisch bulgarische Grenzfrage. Dem Bur Durchführung überträgt die rumänische Regierung das Die verbündeten Mächte werden dafür Sorge tragen, daß Nuauf Kosten Bulgariens und Desterreich- Ungarns geschmälerten Ausnußungsrecht an allen rumänischen Staatsländereien, und mänien einen gesicherten Handelsweg nach dem Sivargen Meere Rumänien ist die Möglichkeit offen gelassen worden, sich an swar nicht nur in bejeztem Gebiet, sondern auch in der Wol- einverstanden, daß seine Grenze zugunsten Oesterreich - lingarne eine Wol- über Cernavoda- Konstanza erhält. Rumänien ist ferner damit Besarabien zu entschädigen. ohne daß ihm ein Recht an diesem dau an eine von der deutschen Regierung kontrollierte Del Berichtigung erfährt. Die neue Grenze beginnt beim EisenbahnLande gegeben worden wäre. Die Ukraine hat bekanntlich ländereien- Bachtgesellschaft, deren Ausnutungsrecht sich auf durchlag westlich Turn- Severin, südlich Tubaju. it in Actifel 11 gegen eine Rostrennung Besarabiens von ihrem Staats- längstens 90 Jahre erstreckt. Auch erkennt die rumänische des Friedensvertrages genau beschrieben, auf einer anliegenden gebiet lebhaft protestiert, und jo bleibt Besarabien eine offene Regierung der lehertragung von den aus den liquidierten Karte, die ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil des Friebensvers Frage und eine offene Wunde. feindlichen Gesellschaften stammenden Werten an diese Ge- trages bildet, eingetragen und endet am Pruth, cin Kilometer öfte lich Zunca. Ein Zusammenhang besteht zwischen der Angelegenheit sellschaft als zu Recht bestehend an. der Norddobrudscha, nördlich der Zinie Konstanza- Cernavoda, Das Handelsmonopol selbst wird durch eine zweite Ge- Gebieten geht ohne Entschädigung und ohne Lasten, jedoch unter Das Staatsvermögen in den abgetretenen rumänischen und der türkisch - bulgarischen Grenzfrage. Die Türkei wollte ſellschaft ausgeübt. Beide Gesellschaften bleiben dauernd Wahrung der darauf ruhenden Privatrecée, auf die diese Westète nicht einwilligen, ohne den Grenzstreifen bei Adrianopel zurüd- umänien selbst Beteiligungen eingeräumt sind. Die Gesell- ten, denen die abgetretenen Gebiete szufallen, prit Rumänien zuerhalten, den sie im Vertrag vom 6. September 1915 an Bul- schaft zahlt der rumänischen Regierung für jede Zonne aus unter anderen Vereinbarungen über folgende Buntte treffen: garien hatte abtreten müssen. Man half sich, indem man auch geführte Erdölerzeugnisse 4 Zei( Franken). Von weiteren 1. Ueber die Staatsangehörigkeit der bisherigen rimaDiese Frage offen ließ und für die Norddobrudscha vorläufig bgaben ist sie frei. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alles gerischen Bewohner dieser Gebiete, wobei ihnen jebenfalls ein Opein Kondominium, d. h. eine gemeinsame Herrschaft ponnene Petroleum abzunehmen, fann aber verlangen, daß fions- und Abzugsrecht gewährt werden mug; 2. über die der Vierverbandsmächte einrichtete. Ein ähnliches Kondo- der Erbohrer von Petroleum zur Ablieferung an der nächsten Auseinandersehung wegen des Vermögens der durch die minium bestand von 1864-66 zwischen Preußen und Defter- Bahnstation oder Sammelstelle verpflichtet wird. Die Gesell- einandersezung, wegen der Archive; 4. über die Behandlung der Gefell - neuen Grenzen zerschnittenen Kommunalbegirte; 3. über die Aug reich an Schleswig- Holstein . Durch die Erfahrung gewißt, schaft jetzt auch die Preise für Petroleum halbfährlich selbst neuen Grengen; 5. und 6 über die Wirkung der Gebi wird man es aber über das Schleswig- Holstein des Schwarzen herrlich jest. Für die Petroleumproduzenten ist diese Ausänderungen auf die Diözesanbegitte und die StarMeeres kaum zu neuem Krieg fommen lassen. Die offenbare licht aber weniger schredlich als fie scheint, weil die deutsche träge. Absicht geht dahin, später die ganze Dobrudscha an Bulgarien Regierung die Petroleumförderung nach beliebter Art durch fallen zu laffen und die Türkei durch ein Mittel, das no hohe Preise anregen will. nicht gefunden ist, mit dieser Maßnahme zu versöhnen. Stann das neugeschaffene Wirtschaftsverhältnis zwischen Rumänien und den Mittelinächten nun auch feineswegs als und bejagi: Artifel 13: die vertragiäließenden Teile verzimten Auch hier hat sich gezeigt, daß der Länderkampf des Welt- vorbildlich betrachtet werden, so seigt es doch die ganze Un- gegenseitig auf den Erjan ihrer Kriegskosten, d. 6. der station Krieges in der Hauptsache um Küstenländer geführt wird, und sinnigfeit einer Vorstellungswelt, in der nur Eroberungen Aufwendungen für die Striegführung. Wegen der Regelung von zu werden. Wenn Rumänien nicht an einem Stüd beßarabi- Siegers gelten. Es gibt Berte, die sich nicht in Quadratkilo- siete. Art. 14: Die von den Streitkräften der verblinbeten Witc daß der Besiegte in die Gefahr gerät, vom Meere abgedrängt und Kriegsentschädigungen als angemessener Gewinn des Kriegsschäden bleiben besondere Bereinbarungen vorbehalten. Stapifel, V betrifft die äumung der beschten Gc scher Stüfte seine Entschädigung findet, so wird es in seiner meterzahlen und runden Geldsummen ausdriiden lassen und befeßten rumänischen Gebiete werden vorbehaltlich der BestVerbindung mit dem Meere auf die Linie nach Konstanza an- doch für die Zukunft eines Landes von ausschlaggebender Be- mungen über die Gebietsabtretungen zu einem später zu vereingewiesen sein, die nicht ganz in die Hände Bulgariens ge- deutung find. Vertragsrechte sind wichtiger als Befikrechte, barenden Zeitpunkt geräumt werden. Während der Belt der Segeben werden soll. Was mit dieser Linie schließlich werden wirtschaftliche Weltgeltung, durch Verträge gesichert, ist wich fesung wird die Stärke des Befehungsheeres, abgesehen von den foll, gehört gleichfalls zu den vielen Fragen, die der Frieden tiger als territoriale Vergrößerung und finanzielle Bereiche im Wirtschaftsbetrieb verwendeten Formationen, jechs Divisione. von Bukarest offen läßt. rung. Wenn einmal der allgemeine Frieden geichloffen ift, nicht übersteigen. Art. 15: Bis zur Ratifilation bes Friebensver Nicht mehr überrascht ist man, zu hören, daß Rumänien wird man weniger auf die Landkarte als auf die Wirt- trags bleibt die gegenwärtige Ottuvationsverwaltung mit den von durch die Erfüllung der Friedensbedingungen von der mili- fchaftsverträge blicken müssen, um zu beurteilen, wer Regierung alsbald nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags bisher ausgeübten Befugnissen besichen. Doch ist die cumümichetärischen Berwaltung der Mittelmächte nicht befreit Sieger geblieben ist. wird. Der Feldmarschall v. Madensen hat in einem Trinkbefugt, zur Ergänzung des Beamtenkörpers die the geeignet ichelnenden Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen. pt. 10: spruch, in dem er den Friedensschluß feierte, hervorgehoben, daß mit ihm der Krieg im Osten seinen Abschluß gefunden Nach der Ratifitation des Friedensvertrags wird die 3ivilner= waltung der beschten Gebiete den rumänischen Behörden habe. Troßdem steht deutsches Militär in Finnland , Est- Berlin , 7. Mai. Der heitte unterzeidete Fricbensvertrag nach Maknabe der Art. 17 bis 28 wieder übergehen werden. SR land, Livland , Aurland, Litauen , Polen , der Ukraine , der zwischen Deutschland , Oesterreich- Ungarn , Buddiesen Artikeln wird u. a. bestimmt, daß dem Wunsche der rumänis Krim und in Rumänien , und es ist vorläufig nicht nur feine garien und der Türkei einerseits und Rumänien anderer- ichen Regierung entsprechend bis zur Räumung der Gefehten Ge Nede davon, daß es dort herausgeht, sondern man lieft feits bejagt in der Einleitung, daß die genannten Mächte beschlossen biete den rumänischen Minifterien je ein Zivilbeamter der Offvon dort im Heeresbericht( Often) noch immer Beweise seiner haben, die in Buftea ant 5. März 1918 unterzeichneten Friedens pationsverwaltung beigeordnet werden, um den Hebergang der Aktivität. Hoffen wir, daß sich in Rumänien nach dem Ab- präliminarien in einen endgültigen Friedensvertrag umzugestalten. Sivilverwaltung auf die rumänischen Behörden tunlichst zit erleid= schluß des Friedens feine Ereignisse mehr abspielen werden enbet ist und daß die vertragichließenden Teile entschlossen sind, zu entsprechen, welche Das I. Sapitel besagt in Artikel 1, daß der Kriegszustand be- tern. Ferner haben die rumänischen Behörden den Anordnungen wie in Finnland und der Ukraine ! Sicherheit dafür gibt es fortan in Frieben und Freundschaft miteinander zu leben. Artikel 2 aber bei der Eigenart des im Osten eingetretenen militäri- betrifft die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen. schen Friedenszustandes nicht.
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Der Inhalt des Friedensvertrags.
Stapitel II regelt die
Stapitel IV behandelt dic
Kriegsentschädigungen
die Befehlshaber des Beschungsheeres
im Interesse der Sicherheit des befesten Gebietes, sowie her Sicher. Die Vorgeschichte des österreichisch- serbischen Konflikts beit, des Unterhalts und der Berteilung ihrer Truppen für erforder. Demobilisierung ber rumänischen Streitkräfte, zeigt, von wie ausschlaggebender Bedeutung die wirt die unmittelbar nach der unterzeichnung bes Friebensbertangs nach bahnen, Bost und Telegraphen, werben bis auf weiteres lich erachten. Die Berkehrseinrichtungen, wie insbesondere Gisen fchaftlichen Beziehungen zweier Staaten auf ihr Maßgabe der genaueren Bestimmungen durchgeführt werden foll. in militärischer Verwaltung bleiben. Strafbare Sand politisches Verhältnis sind. Defterreich- Ungarn ist durch seine Diese besagen fat mensentlichen, daß von den Divisionen 1-10 die lungen gegen das Besetzungsheer werden von dessen Militärhochschutzöllnerische Politik, die den Interessen Serbiens und zurzeit in Bekarabien verwendeten zwei Infanteriedivisionen und gerichtsbarkeit abgeurteilt werden; das gleiche gilt für BuividerRumäniens zuwiderlief, vor dent Kriege nicht bloß gehindert die gei Ravalleriedivisionen der rumänischen Armee auf handlungen gegen Anordnungen der Oftupationsverworden, auf dem Balkan auch nur die geringsten moralischen riegsstätte bleiben, bis infolge der in der Ukraine durch waltung. Nach der Ratifilation des Friedensvertrages wird bas und politischen Eroberungen zu machen, es hat auch von geführten militärischen Operationen der verbündeten Mächte eine Befegungsheer Requisitionen nicht mehr vornehmen. Das feinem alten Befizitande Stück um Stück abbröckeln und er- Gefahr für die Grenzen Rumäniens nicht mehr besteht. Recht des Oberkommandos zur Requisition von Getreide, Hülsenfolgreiche Wettbewerber neben sich emporkommen sehen schüße, Wurschistengewehre usw. werden bis zum Abschluß des allge- niffen des Jahres 1918, ferner von Sölgern sowie von Erdöl unb Die infolge der Herabjeßung oder Auflösung verfügbaren Ge- früchten, Futtermitteln, Wolle, Vie und Fleisch aus den Erzeugmüssen. Für die nächste Zeit ist es nun völlig ausgeschlossen, daß in den besekten rumänischen Gebiete zur Aufbewahrung übergeben der Gewinnung, der Berarbeitung, der Beförderung und der Ber meinen Friedens bem Oberkommando der verbündeten Streitkräfte Erdölerzeugnissen bleibt jedoch bestehen, ebenso das Recht, wegen die Balkanstaaten in Mitteleuropa feinen Martt fänden. Im merden, wo fie bon rimänischen Depottruppen inter Oberaufficht teilung dieser Produtte die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Gegenteil: je mehr Bich und Getreide sie einführen, destol des Oberkommandos bemacht und veraltet werden. Dabei wird auf die Aufstellung eines ordnungsmäßigen Suf