Str. 14735.Jahrgang
Beilage des Vorwärts
Die Schießerei bei Militärtransporten.
Stadtverordnetenversammlung.
Zwar schmeckt das Fleesch ä kleenes bissel flächsich, doch nur Geduld, bald wärd d'r Russe sächsisch. Frißt er mit uns aus eener Diede Kerschen, so wärd'r bald das weeche Bee beherrschen, tooft seinen Kindern weiß und griene Fähnchen, schbrischd alle Wärder mit besondrem Dähnchen und field sich glicklich und bedreierbrodeld
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In der Berliner Stadtverordnetenberso wärn bei uns de Velfer umgemodeld. sammlung gab es gestern ein paar beruhigende Erklärungen. Auf eine von den„ Unabhängigen" gestellte Anfrage Baulchen aus Dräsden. Hatte der Magistrat sich darüber zu äußern, was er in diesem Jahr für die bessere Versorgung Berlins mit Der Dauermarsch zum Kohlenhändler. Gemüse und Obst getan hat. Der Magistratsvertreter Als vor einiger Zeit mitgeteilt wurde, daß diejenigen Kohlen antwortete, diesmal seien Gemüselieferungen für etwa das bezieher, denen es nicht gelungen sei, sich in eine Kundenliste einSechsfache der vorjährigen Menge abgeschlossen worden, und zutragen, von amiswegen an bestimmte Koblenhändler überwiefen für die Obstlieferungen werde der Ertrag Werders größten- werden würden, sprachen wir die Hoffnung aus, die Behörden teils den Berlinern vorbehalten. Wir können, versicherte er, würden bei diesen Ueberweisungen in jedem Falle auf eine mög der Zukunft mit einigem Vertrauen entgegensehen. Man hat der Bevölkerung so oft erzählt, sie dürfe Vertrauen haben, daß solche Erklärungen längst feinen besonderen Eindruck mehr machen. Ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion forderte den Magistrat auf, erneut Schritte zu tun, gegen mumm die Schießerei beim Transport von Militärgefangenen, die Leib und Leben von Unbeteiligten gefährdet. Auf Anfrage des Magistrats hat, wie der Oberbürgermeister mitteilte, das Kriegsministerium bereits geant
Kannst du sehen?
Freitag, 31. Mai 1918
meisten Insassen des Abteils 4. Klasse, das ich benutzte, mit Gepäckstücken und Bündeln versehen, die der Beschlagnahme unterliegende Lebensmittel enthielten. Ich verschweige aus Rechtlichkeits. finn auch nicht, daß ich selbst mit„ gehamsterten" Waren nach Berlin zurückkehrte, nicht aus Freude an einer Gesezesüberschreitung, sondern um mich und meine Frau vor der bittersten Not zu schützen."
pp
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Die Antwort auf obiges Schriftstück erfolgte in Form einer Strafanzeige gegen den Schriftsteller wegen Hamsterei"! Er hat inzwischen bereits einer Aufforderung des Polizeipräsidiums behufs Vernehmung in der Sache„ Generalfommando gegen X( Name des Schriftstellers)" Folge geleistet und ist nun neugierig zu erfahren, ob sich wirklich ein Staatsanwalt zur Vertretung der Anklage finden wird.
Wir werden nicht versäumen, über den Fortgang der Angelegen heit zu berichten, falls sie sich so interessant weiterentwickeln sollte, wie sie begonnen hat.
Obstmus nicht in verzinkten Eisenfesseln einkochen! Die Reichsstelle für Gemüse und Obst veröffentlicht folgende Warnung: Es ist vielfach beobachtet worden, daß beim Eintochen von Obst in berzinkten Eisenfeffeln, vornehmlich in schadhaften, durch die Orydation des Zinkübergusses die Bildung von Obstfäuren und Zinksalzen hervorgerufen wird. Durch diese Zintialze wird das Obstmus vergiftet und für die menschliche Ernährung( übrigens auch für die tierische) unbrauchbar. Da in vielen Gegenden Deutschlands die Bevölkerung nach der Beschlagnahme der Kupfer- und Messingkessel zu der Verwendung verzinkter Eisentessel beim Einfochen des Obstmuses über
wortet, es habe schon vor längerer Zeit Anweisung gegeben, Kannst Du arbeiten? Lebst Du von Deiner Hände Werk? gegangen ist, sei hiermit erneut auf die großen Gefahren hin
Ihnen verdantst Du es, die ihre Gesundheit in den Schlachten ließen!
Silf ihnen!
Der Lesesaal der Berliner Stadtbibliothek, Zimmerstraße 90/91, wird vom 1. Juni ab bis auf weiteres statt um 10 Uhr bereits um 9 Uhr abends geschlossen werden.
folche Vorkommnisse unbedingt zu verhüten. Das hat nicht zu hindern vermocht, daß wir jest wieder die Schießerei auf dem Bahnhof Aleranderplaß erlebten. Die anschließende Erörterung der bitterernsten Angelegenheit erhielt einen fast heiteren Einschlag durch den Stadtverordneten Sonnenfeld, der befriedigt feststellen zu sollen glaubte, daß der Bescheid des Kriegsministeriums entgegenkommender" sei als früher der des Berliner Polizeipräsidenten über seinen Schießerlaß von 1911. Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion wurde einstim- sie bringt den Besten, den Tapfersten Glück und neues Leben! Lebensmittel aller Art abgesehen. Wenn sie auf den Bahnhöfen mig angenommen, abgelehnt dagegen ein formell protestierender Antrag der„ Unabhängigen". Für diesen stimmten nur die„ Unabhängigen" und die sozialdemokratische Fraktion.
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Gröffnung durch den Vorsteher- Stellvertreter Cassel mit einem ehrenden Nachruf für den verstorbenen Stadtv. Reichstagspräsidenten Dr. Kaempf. Die neugewählten Mitglieder Kaufmann Mag Barthen( 1. Soz.), Banfier Sieber und Vorsitzender des Verbandes Deutscher Gewerkvereine Gustav Hartmann ( Fr. Fr.) werden eingeführt und auf die Städteordnung verpflichtet. Auch dem jüngst verstorbenen Professor Dr. Adolf Baginsky, dem Schöpfer des ersten modernen Kinderkrankenhauses, widmet der Borsteher Worte des Nachrufs.
Gine am 28. April eingebrachte Anfrage der Stadtvv. Barenthin u. Gen.( U. Soz.) geht dahin: " Welche Maßnahmen hat der Magistrat getroffen, um eine ausreichende Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Obst und Gemüse in die Wege zu leiten?"
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Stadtb. Wurm erinnert an die Verkürzung der Brotration, bie trotz des„ Brotfriedens" mit der Ukraine eingetreten sei. Der offiziöse Apparat weise zur Deckung des Ausfalls an Brot auf Ersatz durch Gemüse und Obst hin. Dabei stehe auch noch eine weitere Einschränkung der Fleischration in ziemlich sicherer Ausficht.( Hört! hört!) Frühgemüse könne den Nährwert des Brotes nicht annähernd ersetzen, ebensowenig Obst; dazu kämen die unerschwinglichen Wucherpreise für beides. Die Innehaltung der Lieferungsverträge zu erzwingen, seien die Gemeinden ohnmächtig. Zum Schluß geht Redner auf den Antrag Röside ein, der die alten Bläne des Januschauers wieder aufnehme und eine atute Gefahr für die ärmere Bevölkerung bedeute, indem er den wucherischen Schleichhandel legalisiere. Stadtrat Runge: Wir haben gegen das Vorjahr das sechsfache Quantum abgeschlossen. Von einer weiteren Einschränkung der Fleischration ist dem Magistrat nichts bekannt. Frühgemüse haben die städtischen Güter bereits rechi ansehnlich geliefert. Die Erfüllung der Lieferungsverträge kann durchaus als gesichert gelten. Gegen die überraschende Sperrung einiger Gebiete durch die Reichsstelle zugunsten der Heeresverwaltung hat der Oberbürgermeister sofort eingegriffen und für uns die Freigabe erreicht. Auch das Werdersche Obst ist für Berlin gesichert; es wird am Urbanhafen den Kleinhändlern zugeführt werden. Die Verfügung des Landrats von Belzig , wonach die Werderschen über 25 Proz. frei sollten verfügen dürfen, wird nicht zur Ausführung gelangen. Den freien Handel können wir nicht ausschalten, wir brauchen ihn. Rationierung ist beim Frühgemüse ausgeschlossen; wie weit sie beim Herbstgemüse Plak greifen soll, wird erwogen. Damit ist der Gegenstand erledigt.
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Den städtischen Supernumeraren, die mindestens ein Jahr beschäftigt find, wird die monatliche Kriegszulage bon 22 M. ab 1. April 1918 um 18 M. erhöht.
Die sozialdemokratische Fraktion hat am 25. Mai folgenden Antrag Bartowski eingebracht:
" den Magistrat zu ersuchen, auf Grund des Vorganges am Bahnhof Alexanderplat erneut und schleunigst alle geeigneten Schritte zu tun, um zu verhüten, daß beim Transport von Militärgefangenen innerhalb Berlins Leib und Leben Unbeteiligter gefährdet werden."
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Es ist nur ein geringer Dant! Unterstütze die Ludendorff Spende,
lichst nahe und bequeme Lage der betreffenden Handlungen Bedacht nehmen.
Unsere Hoffnung ist leider nicht in Erfüllung gegangen. Wie uns einige Leserinnen mitteilen, die in der Turiner Straße nahe der Seestraße wohnen, ist ihnen ausgerechnet eine in der Baulstraße gelegene Kohlenhandlung als Bezugstelle angewiesen worden. Die Entfernung der Wohnung vom Stohlenplatz beträgt, in der Luftlinie gemessen, reichlich 32 Kilometer, auf dem Hin- und Rückmarich müßte also jedesmal mindestens eine Meile zurüd gelegt werden! Mit Recht fragen die Betreffenden, wie sie als Kriegerfrauen, die den ganzen Tag in Betrieben beschäftigt sind, dieses fertig bringen sollen.
Auch wir wären begierig, von der Obrigkeit zu erfahren, wie sie sich die Bewerkstelligung eines solchen Dauermariches eigentlich vorgestellt hat. Vielleicht nehmen die verantwortlichen Stellen Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern.
In zwei ,, Kolonnen" arbeiteten jugendliche Güterdiebe, die jetzt von der Kriminalpolizei unschädlich gemacht wurden, durchweg Die Knaben von 13 bis 14 Jabren, der älteste ein 16jähriger. „ Kolonnen lungerten meistens an den Güterbahnhöfen im Norden und Nordwesten der Stadt umber und hatten es besonders auf
selbst feine Gelegenheit fanden, so lauerten sie auf den Zu- und Abfahrtstraßen den Rollwagen auf. Die Hauptabnehmerin der Jungen war eine Frau aus dem Norden der Stadt. Wenn ihnen jedoch diese Frau nicht genügend gab, fanden sie auch Absatz in Grünkrams und Delikateßwarengeschäften jener Gegend. Bei einem folchen Verkauf wurde der Führer erwischt und ins Gebet genommen. So fam das ganze Treiben an den Tag und die jungen Sünder wurden nach und nach ermittelt und vor den Jugendrichter gebracht.
Schöneberg . Der städtische Ausschuß für Uebergangswirtschaft hat sich in seiner letzten Sizung mit dem Antrag des Stadtv. Zobel beschäftigt, worin der Magistrat ersucht wird, unter Wahrung des Interesses der Stadtgemeinde in der städtischen Verwaltung Bewerbungen und Angeboten von Kriegsteilnehmern, Kriegsbeschädig ten, Kriegerwitwen und-waisen den Vorzug zu geben. Der Antrag wurde nach kurzer Beratung angenommen, ebenso ein Zusakantrag, worin der Magistrat weiter ersucht wird, in Erwägungen darüber einzutreten, welche Erleichterungen den zum Heeresdienst eingezogenen jungen Beamten bei der Rückkehr aus dem Felde und ihrem Wiedereintritt in den städtischen Dienst gewährt werden können. Dagegen wurde der Antrag des Stadtv. Jazow auf Regelung der Müllabfuhr nach Friedensschluß durch die Schöneberger Hausbesikervereinigungen, wobei sich die Stadt einen gewissen Einfluß sichern solle, nach eingehender Erörterung abgelehnt. Der Ausschuß stellte sich in seiner Mehrheit auf den Boden Die für Gemüse und Obst bei der staatlichen Verteilungsstelle des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Fe und bei der Preisprüfungsstelle Groß- Berlin gebildeten Preis- bruar 1917, worin der Magistrat ersucht wurde, die Müllabfuhr fommissionen haben für das Gebiet der staatlichen Berteilungsstelle aller Schöneberger Grundstücke in eigenen Betrieb zu übernehmen Groß- Berlin folgende Erzeuger-, Groß- und Kleinhandels- und zu erwägen, inwieweit die Müllverbrennung für die Stadt von Vorteil sei. Inzwischen hat sich bereits die Schöneberger städtische höchstpreise festgesetzt: Erzeuger Großhandels- Kleinhandels- Straßenreinigungsdeputation mit der Frage der Müllbeseitigung durch die Stadt beschäftigt.
Neue Gemüse- und Obstpreise.
Spargel I( wenn höchstens 14 Stangen bis 22 cm Länge 1 Pfd. wiegen) Spargel II, III und unsortiert( wenn böchstens 30 Stangen bis 22 cm Länge 1 Pfd. wiegen) Suppen- u. Bruchspargel Erbsen( Schoten)
preise
preise
M.
M.
preise
M.
0,70
0,90
1,15
0,45
0,65
0,85
0,20
0,27
0,35
0,40
0,52
0,70
Mairüben ohne Kraut Kohlrabi m. Nr. 6. 9. Juni
0,11
0,15
0,22
0,40
0,50
0,65
"
ab 10. Juni
0,35
0,45
0,60
Frübzwiebeln mit Straut
0,35
0,45
0,45
0,62
Unreife Stachelbeeren
0,35
0.45
0,60 0,85 0,60
Süße Frühfirfen.
Die Rhabarber- und Spinatpreise Bleiben unverändert. Samt beln dürfen auf Anordnung der Reichsstelle nicht liche Preise verstehen sich je Pfund. Kohlrabi und wie mehr stüdweiie gehandelt werden.
Die Groß- und Kleinhandelshöchstpreise haben Gültigkeit für die gesamte inländische Ware, auch wenn sie aus anderen inländischen Erzeugergebieten herrührt.
Neinickendorf. Teigwarenverteilung. Auf Abschnitt 31 der Lebensmittelkarte Groß- Berlin, werden je 100 Gramm Teigwaren I. Sorte abgegeben. Die Anmeldung bei den Kleinhändlern und den amtlichen Verkaufsstellen hat bis einschließlich 3. Juni zu erfolgen. Verkaufspreis für 1 Pfund Teigwaren 86 f., für 150 Gramm 26 Pf.
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Verleihung von Handwagen. Für die erleichterte Kohlenbeschaffung hat das Ernährungsamt eine Anzahl Handwagen angekauft, welche der Einwohnerschaft zur ausgiebigen Benutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Handwagen sind aufgestellt für den östlichen Ortsteil auf dem Depothof, Kopenhagener Straße, für den westlichen Ortsteil bei dem Gigentümer Hein rich Bachmann , Eichbornstr. 83. Die Entleihung findet merktäglich im Bureau der Herren Kube bzw. Bachmann statt. Die Leihgebühr beträgt für jede angefangene Stunde 30 Pf. Bei jeder Entleihung ist eine Sicherheit von 20 M. zu hinterlegen, welche bei ordnungssolche Einwohner abgegeben, welche fich ausreichend legitimieren mäßiger Rücklieferung des Wagens zurückgezahlt wird. Für Beschädigungen haftet der Entleiher. Handwagen werden nur an Rückgabe des Wagens zu hinterlegen. oder persönlich bekannt sind. Die grüne Ausweiskarte ist bis zur
fängnisstrafe bis zu einem Jabre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 ber 1. Bürgermeister Willigmann aus Ilmenau gewählt. Niederschöneweide . Wahl des Gemeindevorstehers. In der Ueberschreitungen der festgesezten Höchstpreise werden mit Ge- Sigung der Gemeindevertretung wurde zum Gemeindevorsteher Mart bestraft. Die Großhändler feßen sich außerdem der Gefahr der sofortigen Konzessionsentziebung, die Kleinhändler der Entziehung ihrer Kaufberechtigungsfarten aus.
Die neuen Preise treten mit den 1. Juni in Kraft.
Gerichtszeitung.
Landesverratsprozeß vor dem Reichsgericht.
Stadtv. Pfannkuch begründet den Antrag. Die frühere Verfügung des Kriegsministers habe bei den nachgeordneten Militärbehörden nicht die gebührende Beachtung gefunden; wäre sie beachbet worden, so hätte die Anwendung von Schußwaffen überhaupt nicht in Frage kommen fönnen. Das Vorkommnis auf Bahnhof Alexanderplatz beweise, daß die Berliner Bürgerschaft solchen Gefahren für Leib und Leben nach wie vor ausgesetzt sei. Oberbürgermeister Wermuth: Heute morgen habe ich auf erneute Anfrage beim Kriegsministerium die Antwort erhalten, daß die stellvertretenden Generalfommandos schon vor längerer Zeit angewiesen Auf Abschnitt 31 und 32 der allgemeinen Lebensmittelfarte ber worden sind, Vorkehrungen zu treffen, daß derartige Vorkommnisse Stadt Berlin entfallen 200 Gramm Teigwaren und zwei unbedingt vermieden werden. Vor Abschluß der gerichtlichen Un- Suppentafeln. Die Abschnitte sind von heute bis einschließlich piz aus Leipzig - Wolfmarsdorf, welcher der verbotswidrigen Vertersuchung könne eine Erklärung über den bedauerlichen Vorfall Montag, den 3. Juni, in den durch besondere Verkaufsschilder genicht abgegeben werden. Ich nehme an, daß uns über das Ergebnis fennzeichneten Seleinhandelsgeschäften abzugeben. der Untersuchung Mitteilung gemacht werden wird. Der Magistrat Infolge der Pfingstfeiertage haben sich die Zufuhren von wird selbstverständlich der weiteren Entwicklung der Angelegenheit Giern so erheblich verzögert, daß die Händler nicht durchweg die ihr gebührende ernste Aufmerksamkeit widmen. In der wei- in der Lage gewesen sind, den Kunden ihre Ware auf Abschnitt 45 teren Erörterung hält Stadtv. Dr. Wey!( U. Soz.) den Antrag für in der festgefeßten Zeit zu verabfolgen. Diejenigen Inhaber von unzureichend und will ihm durch einen formulierten Protest erwei- Karten, welche noch nicht beliefert worden sind, werden in kurzer tern. Stadto. Rosenow( Fr. Fr.) stimmt dem Antrag Barkowski grist beliefert werden. zu, lehnt aber den Zusatantrag Wehl ab. Stadtv. Sonnenfeld Auf Abschnitt 33 der Süßstoffkarte H dürfen im Juni zwei ( Linke) hätte auch den Antrag Barkowski nicht mehr für erforderlich Bäckchen Süßstoff H zu je 25 Pf. entnommen werden. gehalten, will ihm aber nicht entgegen sein. Schließlich wird der schnitte 1-32 haben ihre Gültigkeit ab 1. Juni verloren. Antrag Barlowsti fast einstimmig angenommen; der Antrag Weyl bleibt nach der Konstatierung des Bureaus in der Minderheit.
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Es schalld ä Ruf vun Bärne bis nach Benig: Des Sachsenlandes heeßgeliebder Keenig wärd nächsdens Herzog im Liddauerlande, im lägden Zibbel vun d'r Wasserkande!
Die Ab.
Der vereinigte 2. und 3. Strafienat des Reichsgerichts berhandelte gegen den am 28. April 1900 geborenen Martthelfer Bruno breitung von Druckschriften und des versuchten Landesverrates angetlagt war. Der Angeklagte betätigte sich als Anbänger der unabhängigen Sozialdemokratie und in der von diefer geleiteten Jugendbewegung. Er hat am 9. August 1917 zehn Gremplare der Julinummer des Stürmer", Stampfzeitung für die Jugend Deutschlands , in Empfang genommen in der Absicht, sie zu verbreiten. Dieſe Db der Angeklagte die fraglichen Schriften wirklich verbreitet Trudicrift trug eine falsche Angabe des Druckers und Verlegers. bat, kann nach Ansicht des Gerichtshofes dahingestellt bleiben, da die Strafbarfeit schon gegeben ist, weil er bei der Entgegen. nahme der Schriften die Absicht hatte, sie zu verbreiten. Für dieses Vergehen wurde eine Einfasstrafe von 6 Wochen Gefängnis Der bestrafte Rechtlichkeitsfinn. ausgeworfen. Ferner ist der Angeklagte des versuchten Landess verrats für schuldig befunden worden, weil er am Vormittag des Ein Berliner Schriftsteller war Zeuge eines Vorganges getveien, 16. August 1917 in Stötterig und am Nachmittag desselben Tages im der sich Ende April auf einer Station der Stettiner Bahn zutrug. Volkshause in Leipzig je eine Ansprache gehalten hat, in welcher er Ein dem Zuge entsteigender Gendarm mißbandelte dort einen die Anwesenden aufforderte, in einen allgemeinen Streit einzutreten schwächlichen Knaben, nachdem er ihm einen Rucksack, der Saubohnen und zu verfuchen, den Ausstand auf weitere Streise auszudehnen. und Gerste enthielt, entrissen hatte. Der Schriftsteller war, ebenso für das Verbrechen wurde eine Einfagstrafe von 1 Jahr 6 Monaten wie die anderen Augenzeugen, über diese Handlungsweise entrüstet Gefängnis ausgeworfen. Diese wurde mit der vorerwähnten sechs. und richtete an das Generalfommando des III. Armeekorps eine wöchigen Gerängnisstrafe zu einer Gesam strafe von ein Jahr. Anzeige gegen den Gendarm. In dem betreffenden Schreiben hieß fieben Monaten vereinigt. Da der Angeklagte im wesentlichen Wenn der Mann sich durchaus als Hüter des Gefeßes geständig gewesen ist, wurde ihm von der seit dem 16. August 1917 betätigen wollte, hätte sich ihm in dem Zuge manche lohnendere erlittenen Untersuchungshaft 7 Monate angerechnet, so daß er noch Gelegenheit dazu geboten. Nach meiner Feststellung waren diel ein Jahr zu verbüßen hat.
es u. a: