Don
Jn§ 48 war in zweiter Lesung die Bestimmung gestrichen worden, welche je nach der Höhe der Grundsteuer den Grundbesigern ein mehrfaches Stimmrecht geben wollte. Es liegen jetzt folgende Anträge vor:
§ 48 wird in der Fassung des Rompromißantrages gegen die Stimmen des Zentrums und der Deutschfreisinnigen genehmigt. Ein Antrag Cremer zum§ 49, wonach Gemeinden über 10 000 Einwohner die Zahl ihrer Gemeindevertreter auch über 24 hinaus erhöhen können, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. v. Huene zu§ 51, wonach bei Zugehörigkeit mehrere Ortschaften zu einer Gemeinde die Vertreter der einzelnen Ortschaften nicht in der betreffenden Ortschaft wohnen, sondern nur in ihr gewählt werden sollen.
als
Abg. v. Rauchhaupt( tons.): Wir werden für den Antrag Richter stimmen, und es wird wohl Niemand erwarten, daß ich irgend Etwas auf die etwas ärgerlichen Bemerkungen des Abg. v. Huene erwidere.( Heiterfeit.)
Die Diskussion wird geschlossen,§ 75 mit dem Antrage Richter angenommen. Bu§ 84 beantragt Abg. Ridert die Vorschrift, daß vor der Bestätigung des Gemeindevorstehers der Amtsvorsteher mit seinem Gutachten zu hören ist, zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt.
hat das Sozialistengesetz besonders in Preußen unter Herrn Abg. v. Kardorff( Reichsp.): Die Vorlage will in§ 153[ v. Puttkamer dazu herhalten müssen, den letzten Rest biefer einen Schutz des Arbeitgebers, der durchaus nothwendig ist; Organisation auszurotten, aber auch nach der Beseitigung dieses auch entfernt sich dieser Vorschlag nicht wesentlich von dem beGesetzes ist es nicht besser geworden. Den Arbeitervereinen wird stehenden Gesetz. Wir können mit den bisherigen, durch ewige als politischen verboten, mit einander in Verbindung zu treten, Streits charakterisirten Zuständen nicht weiter auskommen. Ich 1. Der Kompromißantrag v. Heydebrand und Genossen, oder sie würden aufgelöst und die Leiter bestraft werden. Auf muß von der Annahme dieses§ 153 meine Zustimmung zum wonach ein Grundbesizer bis 20 M. Grund- und Gebäudesteuer Grund dieser Handhabung des Vereins- und Versammlungs- Gesetz abhängig machen; Herr v. Stumm hat ihn nicht nöthig eine Stimme, bei 20 bis 50 m. zwei, bei 50-100 M. drei und gesetzes ist es in Preußen, Sachsen , Bayern bis heute nicht mögs und legt deshalb einen entsprechenden Werth auf die Annahme über 100 M. vier Stimmen haben soll. Durch Ortsstatut sollen lich gewesen, Arbeiterorganisationen in größerem Umfange ins dieser Bestimmung nicht. Das Fallenlassen des§ 153 auch die Säße erhöht oder, höchstens jedoch um ein Drittel, ermäßigt Leben zu rufen. Für die Arbeiter ist aber das Recht der freien innerhalb der Zentrumsfraktion zeigt, wie schnell wir uns auf werden können. Vereinigung eine Lebensbedingung." Dieselben Staatsanwälte der schiefen Ebene fortbewegen, auf welche wir feit dem Auf- 2. Vom Abg. v. Huene, die Stimmen ebenfalls nach den und Polizeibehörden aber, welche diese Verfolgung inszenirten, geben des Sozialistengesetzes gerathen find. Noch 1878 war oben bezeichneten Steuerstufen zu vertheilen, aber durch Ortsstatut ließen den Unternehmern in ihren Organisationen völlig" Sozialdemokrat" ein Schimpfwort. Die Situation ist nach allen nur eine Erhöhung der Säge zuzulassen und ferner zu bestimmen, freie Hand. Anläßlich Der Maifeiern im vorigen Richtungen auch bezüglich des Vordringens der Sozialdemokraten daß kein Stimmberechtigter mehr als ein Drittel der GesammtJahre haben die Unternehmer sich zusammengeschlossen, auf das platte Land eine sehr ernsthafte. Bei den großen Streits zahl der Stimmen führen darf. um diese Arbeiter Rundgebung zu hindern; aus der haben wir die ganze Regierungsmaschine stillstehen sehen. Solchen Beide Anträge wollen auch für die Gewerbesteuerpflichtigen gelegentlichen Vereinigung ist vielfach ein fefter Zusammenschluß Buständen gegenüber muß Abhilfe geschaffen werden, und nicht ein mehrfaches Stimmrecht einführen. geworden mit den ausgesprochenen Zweck der Vernichtung des im Strafgesetzbuch, sondern in diesem Gesetz. Ohne den§ 153 Koalitionsrechts der Arbeiter. Die Behörden sind eingeschritten nehmen wir das Gesetz nicht an; wir haben genug Reden gegegen die Boykotts, die Gerichte in Sachsen und auch in Preußen hört, wir wollen Thaten sehen! Das französische Gesetz kennt haben sie für strafbar erklärt; was die Unternehmer auf dem- als Strafe die Entziehung des Wahlrechts auf bestimmte Zeit. felben Gebiet thaten, blieb straflos. Dasselbe gilt von den Ver- Dieses System würde sich auch für uns empfehlen. rufserklärungen. Ist das keine parteiische Handhabung der Ge- Abg. Singer: Daß Herr von Kardorff sich für§ 153 ins sege? Wir sehen jetzt in ganz Deutschland eine große Verschwö- Zeug legt, kann uns nicht wundern, hat er sich doch auch 1888 rung der Unternehmer gegen die mißliebigen Arbeiter, die man für die Expatriirung begeistert. Die angegebene Bestimmung der außer Brot bringen will, um jede Bestrebung der Arbeiter, fich französischen Gesetzgebung ist uns unbekannt, bis auf Weiteres beffere Arbeitsbedingungen zu erringen, ein für alle Mal unmög- bezweifeln wir ihre Eristenz. Das Bangemachen vor Gewalt- Bei§ 61, wonach die Wahl der Gemeindevertreter in öffentlich zu machen; alle Industriellen sind in derselben Weise zu diesem thätigkeiten unsererseits ist gänzlich unangebracht; wir thun Ihnen lichen Abstimmungen erfolgen soll, wandte fich Zwecke zusammengetreten, und die Vereine treten ungenirt und eben den Gefallen nicht. Die Klagen des Herrn v. Kardorff sind Abg. v. Meyer- Arnswalde gegen die Ausführungen des von der Staatsanwaltschaft unbehelligt miteinander in Berbindung. ja gerade hervorgerufen durch die Gestaltung der sozialen Be- Ministers Herrfurth in der zweiten Lesung über die geheime In den Statuten dieser Verbände und Vereine finden sich Bewegung, wie sie durch die zielbewußte Arbeit der Sozialdemokratie Wahl, die ihm durchaus nicht gefallen haben. stimmungen, welche unzweifelhaft den Thatbestand einer Nöthigung hervorgerufen ist. Im Weiteren wendet sich der Redner gegen Bum§ 75 beantragt Abg. Cremer einen Zusah, wonach für die Arbeiter enthalten; aber kein Staatsanwalt findet sich, die Ausführungen des Abg. Rösicke und dessen Beurtheilung der Gemeinden mit besonders umfangreicher und schwieriger Geder das Gefeß zu Ehren bringt. Es besteht also zweierlei Recht von den Arbeitgebern getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen; er schäftslage befugt sind, nöthigenfalls außerhalb der Zahl der Gein Deutschland. Der Berliner Verein der Metallindustriellen ist verweist auf eine in einer Enquete gemachte Aussage des früheren meindeglieder den Gemeindevorsteher zu wählen und demselben ein ein Zweigverein des deutschen Verbandes: dieser Umstand Abg. Grad, daß die Unternehmer mit den Wohlfahrtseinrichtungen festes Gehalt zu bewilligen. allein schon hätte das Einschreiten der Polizei veranlassen müssen, ein sehr gutes Geschäft machen. Die Ausführungen des Herrn Abg. Richter beantragt die Wiederherstellung des Romaber die Polizei hat unter Berlegung der Gesetze dem Verbande Röfice über den Brauerstreit und den Bierboykott seien missionsantrages, nach welchem ein besoldeter Gemeinde- Vorsteher fich dienstbar erwiesen. Die Theilmehmer an jedem unberechtigten auch nicht durchweg zutreffend gewesen. Der Bier- gewählt werden kann; er will die Befugniß aber nur Gemeinden Streite sollen entlassen werden; als unberechtigter Streit wird boykott sei von den Sozialdemokraten von von vornherein über 3000 Seelen geben. undurchführbar das gemeinsame planmäßige Niederlegen der Arbeit zur ein- als angesehen worden; der Boykott Abg. v. Huene: Ich gebe dem Abg. Richter zu, daß feitigen Erzwingung höherer Löhne, gleich giltig ob mit an fich ist aber ein erlaubtes Rampfmittel. Der Minister ist Mistände bestehen, aber zu ihrer Beseitigung stehen noch oder ohne kontrattbruch, erklärt. Zweifellos liegen offenbar in eine unbequeme Situation gebracht worden durch die andere Wege offen, der von ihm vorgeschlagene. der hier dirette Berlegungen verschiedener Strafgeset- Paragraphen Veröffentlichung des Briefes des Berliner Polizeipräsidenten; wir Der Antrag würde leicht Anlaß zur Abschaffung vor. Nach der Auslegung des Reichsgerichts ist ja§ 110 des freuen uns, aus seinen Worten eine leise Kritik der Handlungs- eingesessenen Ortsschulzen geben können, und dem darf man Strafgesetzbuches( öffentliche Aufforderung zum Ungehorsam weise des Letteren herauszuhören. Den sozialdemokratischen An- als fonservativer Mann meiner Meinung nach nicht zustimmen. anwendbar; gegen Gefeße) auf diese Verhältnisse der trag begründet Redner dann ausführlich unter wiederholter Be- Die Konservativen haben in der zweiten Lesung gegen den Kontrakt zugnahme auf das Statut des Verbandes der deutschen Metall- Kommissionsvorschlag gestimmt; ich höre aber, daß sie jetzt für einer Menschenmenge zum Streit unter bruch auffordernde Arbeiter tann Arbeiter tann also mit Gefängniß Industriellen und verschiedener in Hamburg bestehender Fabri- den Antrag Richter stimmen wollen; ist das der Fall, dann werde bis zu sechs Monaten bestraft werden, eine sehr be- fantenverbände. Die einzelnen Mitglieder dieser Verbände seien ich aufhören zu behaupten, daß die Nationalliberalen bei dem deutende Verschärfung des§ 153. Ebenso hat man den bei Strafe des Verfalls hoher Kautionen an die Befolgung der Kompromiß ein schlechtes Geschäft gemacht haben( Heiterkeit), Nöthigungsparagraphen 240 auf diese Fälle angewendet, wonach Statuten gebunden. Einfach wegen leichtsinnigen" Kündigens sondern die Waage steht dann gleich. Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre verhängt werden kann, des- erließen diese Verbände zahlreiche Verrufserklärungen, die sich als gleichen den Erpressungsparagraphen 253, der bis zu fünf Jahren qualifizirte Gesetzesverlegungen darstellten, sodaß ein StaatsanGefängniß zuläßt. Schon aus diesem Gesichtspunkte sind die walt zum Einschreiten Miene machte. In die französische Gesetzbesonderen Strasbestimmungen der Vorlage überflüssig. Die gebung wird zunächst eine Bestimmung aufgenommen werden, Unternehmerverbände sind froh des Konfliktes ihrer Handlungen welche genau unserem Antrage entspricht. mit dem Strafgesetzbuch dazu übergegangen, der Polizei Geschenke Bremischer Senator Marcus tritt den Ausführungen des zu machen. Herr Hartmann bestreitet, daß dies eine Gesetzes- Abg. Singer bezüglich der Vorgänge in Hamburg entgegen. Auch verlegung ist; sehr bedauerlich, wenn die gleiche Anschauung in in Hamburg werde gegen Ausschreitungen die Strenge des Geder staatsanwaltschaftlichen Praxis überhaupt gilt. Die 3000 M. setzes angewendet. Gerade in Hamburg sei auch den Arbeitern find gezahlt worden dafür, daß die Schußleute am 1. Mai v. J. die größte Freiheit der Bewegung gelassen worden, gerade unter die Denunzianten der Arbeiter bei den Arbeitgebern gespielt der Herrschaft des Sozialistengesehes habe sich dort eine gewerk- Die§§ 85-108 werden mit redaktionellen Menderungen ohne haben.§ 831 des Strafgesetzbuches schreibt für die Annahme dieser schaftliche Organisation ohne Gleichen entwickeln tönnen; eine erhebliche Debatte genehmigt und gegen 4 Uhr die weitere Be Art von Geschenken Geldstrafen oder Gefängniß nicht unter sechs große Menge Bentraltassen seien in Hamburg domizilirt. Die rathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt. Monaten vor. Dieser Paragraph findet Anwendung auf den Zahl der Versammlungen betrug im Jahre 1890 fast 400. Das Polizeipräsidenten und die Beamten, welche das Geld genommen spreche doch kaum für eine besonders engherzige Handhabung haben; bis heute hat sich kein Staatsanwalt gefunden, der der Gesetze und polizeilichen Bestimmungen, und die früheren die Antlage erhebt. Die gesetzliche Bestimmung wird eben und jetzigen Angriffe gegen den Chef der Hamburger Polizeilediglich im Interesse der besitzenden Klassen ausgeführt. Die behörde Hachmann seien heute so unberechtigt, wie früher. JahreDie Kommission für die Geschäftsordnung Behörden haben sich nun diesen Verbänden angeschlossen, und lang hätten die Arbeitgeber in Hamburg unter dem Mißzwar unter der Führung eines Ministers, der eben erst die Aera brauch des Koalitionsrechts durch die Arbeiter gelitten. des Reichstages hat beschlossen: die beantragte Genehmi des Arbeiterschutzes unter der Zustimmung aller Arbeiter der Gerade das Baugewerbe wüßte davon zu erzählen. Dieselben gung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen das Reichstags Welt einzuleiten in der Lage war. Der Kriegsminister v. Berdy seien fortwährend mit gänzlich unerfüllbaren Forderungen an die Mitglied Kunert während der Dauer der gegenwärtigen erklärte ausdrücklich, daß er die Bestrebungen des Verbandes Arbeitgeber herangetreten; die großen kompakten, vorzüglich orga- Sizungsperiode nicht zu ertheilen. aufs Lebhafteste unterstütze, daß die Militärwerkstätten den Ber - nisirten Fachvereine suchten den Arbeitgebern einfach die Arbeitsband nach Kräften unterstützen würden und er zu verhindern bedingungen vorzuschreiben, ebenso wie von ihnen die arbeitsfuchen werde, sozialdemokratische Arbeiter an der vaterländischen willigen Leute in geradezu unerhörter Weise drangfalirt worden Arbeit theilnehmen zu lassen. Diese Aechtung der sozialdemokras find. Gewiß hatte sich weiter Kreise der Arbeitgeber und der tischen Arbeiter ist in einem Rechtsstaate unmöglich. Wenn ganzen Bevölkerung ein großes Mißbehagen über die beabsichtigte die Sozialdemokraten Steuern zahlen und Soldat werden müssen, Maifeier bemächtigt. Und der Grund zu dieser großartigen Tagesordnung für die Sihung der Stadtverordneten dann haben sie auch Nechte an den Staat, die man ihnen nicht Demonstration? Es war einfach das Car tel est notre plaisir Versammlung am Donnerstag, den 23. April d. J., Nachmittags rauben darf. Was wie beantragen, ist eine Ausnahmebestimmung Es gelüftete die Herren einmal, ihre Macht zu zeigen.( Unter- 5 Uhr: Vier Naturalisationsgesuche- Vorschläge des Ausschusses insofern, als sie eine Ausnahmebestimmung beseitigen soll. Wir brechung bei den Sozialdemokraten; der Präsident ersucht, diese für Petitionen, sowie des Ausschusses für die Wahlen von unbewollen die„ Ehrverlegung" streichen, weil dieser Ausdruck der miß- Unterbrechung zu unterlassen.) Diesen Gelüsten entgegenzutreten, foldeten Gemeindebeamten Vorlagen wegen Verleihung des bräuchlichsten Anwendung fähig ist; das Vorgehen der Unter- haben sich die Arbeitgeber zu Verbänden zusammengethan; Emilie Menzel- Stipendiums und des Benefiziums der Wunderlichnehmer, welches auf die Bernichtung gesetzlich gewährter Rechte ihre Berechtigung, diejenigen, welche am 1. Mai nicht zur Arbeit Stiftung- Berichterstattung über eine Petition, den Prüfungsgerichtet ist, muß exemplarisch bestraft werden. Nach einer famen, auch am 2., 3. und 4. nicht zu beschäftigen, steht außer Kommissarien der Friedrich Wilhelms- Anstalt für Arbeitsame das Antwort des Herrn Kühnemann an die Eisenbahndirektion in Zweifel. Im Weiteren kommt der Redner auf die aus Anlaß Stimmrecht im Kuratorium der Anstalt zu belassen oder das Bromberg legt sich der Verband zwar das Recht, aber nicht die der Maifeier erfolgten Aeußerungen der sozialdemokratischen Presse Statut der letzteren zu revidiren- desgl. über die Vorlage, betr. Pflicht bei, Rechtfertigungen von Arbeitern, welche auf die Hamburgs zu sprechen und zitirt einige Gedichtverse, deren Inhalt die Erwerbung von Terrain zur Anlage der verlängerten Charschwarze Liste gesetzt sind, zu untersuchen. Diese ungeheuren er als albern und frivol bezeichnet; er geht dann auf die Statistik tottenstraße- desgl. über die Vorlage, betr. einen Nachtragsvertrag Mißstände müssen beseitigt werden; nehmen Sie daher unseren der Bestrafung auf Grund des§ 153 näher ein. Der Hamburger mit der Neuen Berliner Pferdeeisenbahn- Gesellschaft, sowie über Antrag an.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Senat mißbilligt das neueste Borgehen der Arbeitgeber( Bravo ! den Antrag von Mitgliedern der Versammlung in Bezug auf Sächsischer General- Staatsanwalt Held weist die gegen die bei den Sozialdemokraten); aber er verkennt nicht, daß es diktirt allgemeine Angelegenheiten der Pferde- Eisenbahnen desgl., sächsischen Staatsanwälte und Polizeibehörden gerichteten Bor- worden ist von einer Drangsalirung der Arbeitgeber, wie sie einfach über die Vorlage, betr. den Neubau einer Doppel- Bade- Anstalt würfe zurück und bestreitet, daß irgendwo ein ungleiches Maß unerhört war. Ich rufe dem Reichstage jenes Wort zu, in welchem hinter dem Schulgrundstücke Mühlenstraße 50- desgl., über die bei der Ausführung der gefeßlichen Vorschriften angewendet wird. fich in einer späteren Generation die jetzt sich gegenüberstehenden Borlage, betr. Die Regelung der Dienststellung der MagistratsDie schwarzen Listen hätten mit der Beeinträchtigung des Koali- Parteien hoffentlich geeinigt haben werden: Salus reipublicae Borlage, betr. die Regelung der Dienststellung der MagistratsAffefforen die Entscheidungen des Bezirksausschusses in den tionsrechts garnichts zu thun. Verwaltungs Streitfachen des Privatiers Huhnhäuser und des Rebatteurs Dr. Bachler wider die Versammlung- Vorlage, betr. die Enteignung der zur Freilegung des Planusers zwischen betr. den Etat für den Administrationsfonds der Sparkasse pro Admiral- und Kottbuser Brücke erforderlichen Flächen- desgl., 1. April 1891/92- desgl., betr. den Neubau einer Brücke über den Landwehr- Kanal im Zuge der Straße 5, Abtheilung I, burch einen Unternehmer desgl., betr. die Erwerbung getretenen Terrains- besgl. betreffend die kostenfreie Hergabe eines Grundstücks an die böhmische Stiftung- desgl. betr. die Bermiethung des Eierhaus- Grundstücks in Treptow - desgl. betr. die Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Baues der Kreischaussee von der Berlin - Königswusterhausener Chaussee nach Teltow Antrag von Mitgliedern der Versammlung betr. die Veranstaltung einer Industrie- Ausstellung in Berlin Vorlage betr. die durch die neue Schulreform in Frage gestellte Erhal tung der Realgymnasien besgl. betr. bie Entwürfe zum Bau einer Badeanstalt und des Direktor- Wohnhauses auf dem Terrain der Anstalt für Epileptische bei Biesdorf zwei Rechnungen- vier Unterstützungsfachen Vorlage betr. die Wahl von sieben Vertrauensmännern für den beim föniglichen Amtsgericht I zu bildenden Ausschuß für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen.
suprema lex!
Parlamentarisches.
-
Kommunales.
-
Minister v. Berlepsch: Das Berliner Polizeipräsidium hat Um 5% Uhr wird die Vertagung beschlossen. nicht gegen§ 331 verstoßen, dessen Interpretation durch Herrn Abg. v. Stumm bemerkt persönlich gegen den Abg. LiebBebel absolut unhaltbar ist. In der Annahme eines Geschenks tnecht, daß es ihn gar nicht wundere, daß er noch nicht todtvon 3000 Mark durch den Polizeipräsidenten zur Bertheilung geschlagen worden sei; daß dies noch nicht geschehen, sei nicht an die Untergebenen liegt kein Verstoß gegen diese Bestimmung. Das Verdienst der sozialdemokratischen Reden und jedenfalls nicht Auch die Beamten, welche das Geld erhielten, find ihre Absicht. eines Verstoßes gegen§ 831 nicht schuldig, weil ihnen Abg. Liebknecht : Herr v. Stumm hat mich völlig mißverdie Genehmigung zur Annahme von ihrem Borgesetzten standen; ich habe nur gesagt, daß ich die Prügelstrafe für ge- des von dem Grundstücke Gollnowstraße 7 zur Straße abertheilt wurde. Die geleisteten Dienste bestanden nicht im rechtfertigt halten würde, wenn Jemand seine ökonomische UeberDenunziren von Arbeitern, das weise ich als unwürdige In- macht in der angegebenen Weise ausnüßen würde. finuation zurück. Die ganze Berliner Bevölkerung fürchtete für v. Stumm meint, es stände schlecht mit der Sozialdemokratie, den 1. Mai Erzeffe; die Polizeimannschaften hatten dabei auf wenn alle Arbeitergeber so wären wie er; ich meine im Gegenreibenden, anstrengenden Dienst auf der Straße zur Aufrecht- theil, dann wären wir heute schon Herren in Deutschland . Schluß 5% Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 12 Uhr. erhaltung der Ordnung. Ueber die Richtigkeit der Annahme dieses Geschenks mag man denken, wie man will, von einem( Kleinere Vorlagen.) Verstoß gegen das Strafgesetz ist keine Rede. Solche Fälle tommen durchaus nicht selten vor. In einzelnen Fällen fann die Sache vielleicht nicht opportun sein, aber Berstöße gegen Strafgesetz oder Disziplin liegen nicht im Geringsten vor.
aus.
d
Abgeordnetenhaus.
Herr
72. Sigung vom 21. April, 11 Uhr. Am Ministertische: Herrfurth und Rommissarien. Die dritte Berathung der Landgemeinde- Ordnung wird fortgefeht beim§ 15, welcher von der Gemeinde Abgabepflicht handelt.
Abg. Nöfice( wild) vertheidigt die angegriffenen Arbeitgeber; diese wollen nur verhüten, daß ein Zwang auf den Arbeiter ausgeübt wird, von seinem Koalitionsrecht Gebrauch zu machen. Dieser Zwang habe thatsächlich in unzähligen Fällen stattgefunden und habe recht wohl einer Regierung Anlaß zu Borschlägen auf Strafverschärfung geben können. Während die Majorität diesen Standpunkt nicht theile, gehe der fozialdemokratische Antrag über das bestehende Recht weit hinDie Organisation von Arbeitgeberverbänden zu den angegebenen Zwecken halte er persönlich für unangebracht und er werde sich einer solchen nicht anschließen. Unter Hinweis auf den Berliner Brauerstreit führt Redner aus, daß die Arbeiter von den Boykott, entgegen den Ausführungen§ 15 von Gemeinde- Abgaben ganz befreit ist." Bebel's, sehr energisch Gebrauch machen, und zwar in einer Weise, welche vielfach zu den unerhörtesten ungerechtigkeiten gegen Unbetheiligte führe. Die größere Hälfte der deutschen Arbeiter folge glüdlicherweise den Sozialdemokraten nicht. Die Lehteren aber sollten aus ihrem Glashause nicht auf die Arbeitgeber mit Steinen werfen.
§ 15 wird unverändert angenommen.
Die§§ 16-41 werden ohne Debatte mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen.
Nach§ 42 foll das Gemeinderecht u. A. auch demjenigen selbständigen Gemeinde- Angehörigen zustehen, welcher zur Staatssteuer oder nach einem fingirten Steuerfaße von mindestens 4 M. veranlagt und herangezogen ist.
Abg. v. Huene will hinzufügen: und nicht auf Grund des Der Kompromißantrag( v. Heydebrand und Genossen) will fagen: veranlagt ist und herangezogen werden kann." Abg. Nickert( bfr.) will die Worte:„ und herangezogen ist" streichen.
§ 42 wird mit dem Kompromißantrag angenommen; ebenso mit unerheblichen redaktionellen Aenderungen die§§ 43-47.
-
-
Tokales.
-
Auch an die Turnvereine ist nunmehr der ,, Weckruf" zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie ergangen. Die Lorbeeren der unpolitischen Kriegervereine scheinen gewisse Jünglinge nicht schlafen zu lassen, welche die bevorzugte Stellung, die das Vereinsgesetz den unpolitischen Turner- und Sängervereinen ge währt, fehr geeignet finden, um nach echter teutscher" Art mit Umgebung des Gesetzes in ihren angeblich unpolitischen Turners vereinen ein Vischen Sozialistenfresserei und Judenhezze 3 treiben: