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Der Telegrammverkehr nach Finnland ist unter den internatio­Die Wortgebühr beträgt 20 Pf. Die Telegramme müssen in offener, nalen Bedingungen zunächst auf dem Wege über Schweden eröffnet. deutscher, französischer oder ruffischer Sprache abgefaßt sein.

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Die hiesigen

Die Nachmittagsfißung brachte unter anderem Verhandlungen eine Versammlung des Boltsbundes für Freiheit und 8. Juni. auf Abschnitt 29 derselben Karte 150 Gramm Weizen. über Die Einordnung der Jugendämter in die Baterland statt, mit dem Thema: Landtag und Wahl- grieß. Außerdem gelangen zur Ausgabe: auf Abschnitt 30: Wohlfahrtsverwaltung". Der Berichterstatter Landes- recht. Als Redner sind vorgesehen der nationalliberale Landtags- 150 Gramm Graupen, auf Abschnitt 31: 150 Gramm Teigwaren rat Dr. Goeze- Berlin forderte Zusammenfassung aller jugend- abgeordnete Dr. Blankenburg, der Verbandsvorsitzende Hartmann,( Auszugware) und auf die Abschrutte 22 und 34 je 1 Pfund Mar­pflegerischen und jugendfürsorgerischen Bestrebungen in Jugend- der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Hirsch- Berlin und melade. Für die Jugendlichen gelangen zur Verteilung: auf Ab­ämtern, deren Gründung und Arbeitsbefugnisse durch Gesetz vor der Generalsekretär Remmers. schnitt( J) 12: 150 Gramm Grüße. Für die Woche vom 10. bis zuschreiben seien. Er erklärte sich gegen Absonderung der Für­16. Juni wird die Kartoffelverbrauchsmenge wiederum auf 7 Pfund Keine Straflosigkeit infolge Irrtums bei Höchstpreisüber­jorge für die gefährdete oder schon verwahrloste Jugend. Ueber den festgesetzt, die bereits in der Zeit vom 3. bis 9. Juni entnommen Stadt- und Kreisjugendämtern solle als Spike das Landiu- schreitungen. Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung dahin er werden dürfen, und zwar 6 Pfund auf die 12 Abschnitte 24a bis 24f gendamt stehen, dem die Ausübung des staatlichen Auf- fannt, daß die bekannte Bundesratsverordnung über Straffreiheit der Hauptkartoffelfarte und 1 Pfund auf die beiden Abschnitte 4c sichtsrechts übertragen wird. Es solle der Provinzialverwal- infolge Irrtums vom 18. Januar 1917 beim Höchstpreisgesetz nicht der Sonder- Kartoffelfarte. tung angegliedert werden, aber Vertreter der Stadt- und Kreis- Play greift und Unfennisse seines Inhaltes und seiner Anwendbar­jugendämter zu seinen Mitgliedern zählen. Den Landesjugend- keit im Einzelfalle daher den Täter nicht zu entschuldigen vermag. ämtern tönnten sich allmählich andere Organe der Wohlfahrtspflege Als Mitberichterstatter sprach Assessor Dr. Büchting- Char­angliedern, so daß sie sich zu Wohlfahrtsämtern entwickeln würden. lottenburg in ähnlichem Sinne. In der Grörterung wurde von mehreren Rednern die Forderung der Landesjugendämter starf unterstrichen. Mitgeteilt wurde, daß die preußische Regierung für Falsche Angaben bei Absendung von Frachtgütern find verboten. den zurückgezogenen Jugendamisgefebentwurf den Entwurf eines Der stellvertretende Oberbefehlshaber in den Marken erläßt folgende Jugendfürsorgegejeges vorbereitet. Die Versammlung Bekanntmachung: Zur Verhütung einer mißbräuchlichen Benußung nahm eine Erklärung an. Sie spricht sich aus für gesetzgeberische der Eisenbahngüterwagen verbiete ich, daß den Militär- und Eisen­Maßnahmen zur Einsetzung von Jugendämtern in Städten und bahnbehörden bezüglich der Bezeichnung des Absenders, der Art, der Kreisen und von Landesjugendämtern und betont, daß die Maß- Menge und des Gewichts der Güter, des Empfängers und der Ver­nahmen der Einzelstaaten nicht einem Zusammenwirken der Ju- wendung des Gutes faliche Angaben gemacht werden. Es bleibt fich gendämter im ganzen Reich hinderlich sein dürfen. Sie erwartet gleich, ob die falschen Angaben schriftlich in Dringlichkeitsvordrucken, allmähliche Angliederung der übrigen Volkswohlfahrtsbestrebungen Frachtbriefen oder dergleichen oder mündlich erfolgen. Verstöße und Entwicklung der Landesjugendämter zu Wohlfahrtskammern hiergegen werden, sofern die bestehenden Geseze feine höhere Frei­und sieht Schaffung einer gemeinsamen Stelle für das beitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und beim Gesamtinteresse der deutschen Wohlfahrt als drin- Borliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu gend notwendig an. 1500 M. bestraft. Die Verordnung tritt mit dem 15. Juni in Kraft.

Groß- Berlin

Halbtagsausflüge der Berliner Schulkinder.

Die Stadt Berlin stellt auch in diesem Jahre für Kinder, denen fich keine Gelegenheit bietet, während der Sommermonate auf dem Lande Erholung zu suchen, ihre Außenspielpläße zur Verfügung. Es sind außer den Ferienspielen wiederum vier Wochen vor und nach den großen Ferien auch Halbtagsausflüge in Aussicht ge­nommen. Sie haben am Sonnabend, den 1. Juni begonnen und werden an jedem Dienstag, Donnerstag und Sonn abend stattfinden. Ein Beitrag, wie er für die Ferienspiele zu entrichten ist, wird für diese Ausflüge nicht erhoben. Den Mindern wird auf den Blägen eine Suppe verabfolgt. Die Schulen sind angewiesen worden, den Teilnehmern für den Tag nach jedem Ausfluge die Schularbeiten zu erlassen.

Freikonzerte. Der Berliner Ausschuß für die Opfertage der Ludendorffspende veranstaltet am heutigen Sonntag von 12 bis 3/41 Uhr Militärfonzerte im Lustgarten, im Biftoriapark und Fried­ richshain sowie am Bismarckdenkmal vor dem Reichstag .

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Lichterfelde . Aus der Gemeindevertretung. sechs Kinderheime weisen seit einiger Zeit einen wachsenden Besuch 5000 auf 6000 W. zu erhöhen. Die Zahl der Kinder, denen diesmal auf, wodurch die Unkosten sich wesentlich gesteigert haben. Die Gemeindevertretung beschloß daher den diesjährigen Zuschuß von Landaufenthalt gewährt werden kann, beträgt zirka 250, weil im allgemeinen die Bereitwilligkeit der Landbevölkerung zur Aufnahme von Stadtkindern sich wesentlich vermindert hat, trotz des erhöhten Pflegefaßes von 75 Pf. pro Tag. Für die Unterbringung der diesmal in Mecklenburg - wurden 3000 M. bewilligt. Kinder Ueber die Gewährung des Stillgeldes mit 50 Pf. pro Tag an stillende Mütter über die gesetzliche Frist von 12 Wochen hinaus referierte Schöffe Dr. Fuchs. Es wurde beschlossen, Wöchnerinnen das Stillgeld nach Ablauf der gesehlichen Frist aus Gemeinde­mitteln weiterzuzahlen bis zum 30. September. Einen wich­tigen Punkt der Tagesordnung bildete die Beschlußfassung über die Sabung der Lichterfelder Siedelungsgesellschaft m. b. H. Bericht erstatter Dr. Fuchs vom Gemeindevorstand wies in seinem ein­leitenden Vortrag auf die sich noch verschärfende Wohnungsnot hin In Groß- Berlin feien zurzeit 40 000 Kleinwohnungen nötig, in Lichterfelde allein zirka 350. Die Bereitstellung von Schulen, sonstigen öffentlichen Räumen, die Herstellung von Dach- und Kellerwohnungen, Baracken usw. könnten das lebel nicht wesentlich mildern. Die Hauptsache sei neue Wohnungen zu bauen, die sich relativ billiger stellen, als Baracken und zurechtgeftuzte Dach- und Kellerwohnungen. Die beabsichtigte Siedelungsgesell schaft ist eine Gründung der Gemeinde in der Form einer privatrechtlichen Gesellschaft. Das Stammkapital beträgt schafter mit 999 000 m. beteiligt ist. Gemeindevertreter Werner gibt seiner bekannten Abneigung gegen diese soziale Gründung unverhohlen Ausdruck. Zu wünschen wäre ein gemischt- wirtschaft­licher Betrieb der Siedelungsgesellschaft. Herr Werner meinte außerdem noch, daß die ganze Sache auf Unterstützung einer bestimmten Klasse auf Gemeindekosten hinauslaufe. Abgesehen von der Unwahrheit dieser Behauptung es sollen nach Bedarf auch größere Wohnungen von drei und mehr Zimmern steht des dem Vertreter des Hausagrariertums schlecht an, von Bevorzugung anderer zu sprechen angesichts der gebaut werden Tatsache, daß der privilegierte Haus- und Grundbesiz jede sich bietende Gelegenheit benüßt, Sondervorteile auf Kosten der All­gemeinheit herauszuschlagen. Ist dem Herrn Werner vielleicht die umfangreiche Liste bezüglich der ausstehenden Pflasterkoſten­beiträge bekannt? Nach einer Aussprache über zum Teil juristische Fragen wurde die Sazung einstimmig angenommen.

Das nächste Boltskonzert des Philharmonischen Orchesters findet am morgigen Montag in der Philharmonie, Bernburger Str. 22/23, statt. Beginn des Konzerts 8 Uhr. Eintrittspreis 30 Pf., Stassen- 1 Million Mart, woran die Gemeinde Lichterfelde als Gesell­eröffnung 7 Uhr.

Der Sportpark Treptow bietet mit seinem Großen Juni­Preis" am heutigen Sonntag hervorragenden Sport. Ein Vor­rennen führt über 20 Kilometer, dagegen der große Juni- Preis über eine Stunde. Die Rennen beginnen um 4 Uhr.

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Ein Kind verschwunden. Die vierjährige Tochter Gerda des im Felde stehenden Tischlers Günther, Neukölln, Wipper straße 11, war am Donnerstagnachmittag mit einer Bekannten An den drei Ausflugtagen versammeln fich die Kinder zwischen Von dort ist die Kleine gegen 11 Uhr spurlos verschwunden, und nach der Kirchhofstraße gegangen, wo sie auf der Straße spielte 2 und Uhr auf folgenden Schulhöfen: I für Grunewald : 1. Culmstr. 15, 2. Leveßowstr. 26, 3. Waldenserstr. 20/21, 4. Bremer die Nachforschungen waren bisher vergeblich. Es ist anzunehmen, Straße 13/17, 5. Alt- Moabit 23. II. für Blantenfelde: daß das Mädchen von jemandem angelodt und verschleppt worden 1. Kesselstr. 3, 2. Stralsunder Str. 54, 3. Butbufer Str. 3/6, ift, um so mehr, als andere Kinder die kleine Günther in Beglei­tung eines etwa 20 jährigen jungen Mannes in der Thüringer 4. Prinzenallee 8, 5. Oderberger Str. 57/59. III. für hohen- Straße und am Neuköllner Bahnhof gesehen haben wollen. Das Schönhausen ( Sommerstraße): 1. Olivaer Str. 19, 2. Hausburgstr. 20, 2. Bettenkoferstr. 20/24, 4. Straßmannstr. 6. berschwundene Kind hat dunkelblondes Haar, in dem sich eine lila IV. für länterwald: 1. Briger Str. 17/18, 2. Reichen Schleife befand, und große braune Augen. Es trug ein braun und Bankow. Aus der Gemeindevertretung. Die Festsetzung der berger Straße 131/132, 3. Görliger Str. 51, 4. Naglerstr. 3. blau fariertes, mit schwarzem Samtband besettes Kleid, eine blau­V. für Wuhlheide: 1. Mariannen- Ufer 1a, 2. Langestr. 76, weiß gestreifte Schürze, lange schwarze Strümpfe, halbe geflochtene Jahresrechnung der Sparkasse für das Rechnungsjahr 1916 ergab einen Bestand in den Hauptfonds von insgesamt 3. Marfusstr. 49, 4. Bromberger Str. 13/14, 5. Memeler Str. 24/25. Schuhe und nur einen Ohrring. 9 524 000 m., im Reservefonds von 88 000 M. Sparkassenbücher Eltern und Kinder werden darauf hingewiefen, daß infolge des Neukölln. Lebensmittelversorgung. 150 Gramm Graupen millionen Mark. Wie im vorigen Jahre sollen auch in diesem waren vorhanden 15 830 und rein eingezahlt wurden rund zurzeit herrschenden Mangels an Verkehrsmitteln bei starkem An­brange möglicherweise wie im Vorjahre zu Anfang an einzelnen gelangen im Laufe der nächsten Woche auf Abschnitt 29 der all- Jahre während der großen Schulferien für die Schüler, und zwar Der Verkauf von Stellen Schwierigkeiten in der Beförderung entstehen können. Wo gemeinen Lebensmittelfarte zum Verkauf. sich deren Beseitigung im Augenblick nicht ermöglichen läßt, ist mit 500 Gramm Farinfirnp bezw. 375 Gramm Marme- in diesem Jahre sowohl für die höheren wie für die Gemeinde­schüler, Ferienspiele und Schülerwanderungen Abhilfe im Verlauf einiger Tage zu rechnen. Der durch die Schulen la de auf Abschnitt 8 der allgemeinen Lebensmittelkarte für Jugend- veranstaltet werden, wozu die Summe von 6000 m. bereitgestellt bereits bekannt gegebene Schulhof Senefelderstraße 6/7 muß als liche und 300 Gramm Nährmittel auf Abschnitt 10 und 11 wurde. Ferner stimmte die Vertretung einer durch die allgemeine Sammelplatz leider aufgegeben werden, da weder die städtische, derselben Karte in den städtischen Verkaufsstellen wird bis einschl. Materialberteuerung bedingten Erhöhung der Gebühren­noch die Große Berliner Straßenbahn in der Lage ist, die erforder. Donnerstag, den 6. Juni fortgesetzt. Bis zum gleichen Termin tarife für Bäder und Röntgenaufnahmen im hieſt­fönnen auch die noch nicht belieferten Inhaber der Abschnitte 9 der gen Krankenhause um etwa 40-50 Proz. der bisherigen Säße zu. lichen Wagen zu stellen.. lleber die Ferienipiele werden nähere Angaben noch im Laufe Lebensmittelfarte für Jugendliche die ihnen zustehenden Mengen an Für die durch Beschluß vom 23. Oftober 1917 errichtete Hilfs­Milch dauerwaren entgegennehmen. des Juni veröffentlicht werden. kasse für die durch Einziehung zum Heeresdienst geschädigten Angehörigen des Mittelstandes ( Handwerker usw.) wurden 15 000 m. bereitgestellt. Ginen breiten Raum der Verhandlungen nahm dann die abermalige Beratung der lehthin an eine Spezialkommission zurücverwiesenen Vorlage Im Laufe der Woche werden die Kleinhändler wieder mit betreffend den Beitritt zur Siedelungsgesellschaft Da die bisherigen Bestimmungen über die Kleinhandelspreise er ingen beliefert werden, die, wie bisher auf Abschnitt 111 beskreises Niederbarnim in Anspruch. Nach einem ein­Auf jeden Abschnitt gehenden Referat des Beigeordneten Dr. GIIger, in welchem der Fordern oder Annehmen höherer als der jeweils öffentlich be- entfällt ½ Pfund. Der Verkaufspreis ist auf 1 M. das Pfund Beitritt lebhaft befürwortet wurde, fand eine rege Aussprache statt, fanntgemachten Preise untersagten, im Geschäftsleben zu Unzu- festgefeßt. in der überwiegend für eine Beteiligung, aber auch gegen eine solche träglichkeiten geführt haben, wird hiermit auch das Fordern Weißtohliauertrant gelangt freihändig zum Verkauf mit dem Hinweis plädiert wurde, daß für die angeforderte Summe oder Annehmen niedrigerer Preise verboten. 2 Gier werden für die Zeit vom 3. bis 16. Juni auf Abschnitt 46 vielleicht mehr durch selbständige Verwendung für den gedachten Die Kommunalverbände werden ersucht, die bezirtsangehörigen der Gierkarte verkauft. Zwed erreicht werden könnte. Schließlich wurde mit 20 gegen 2 Kleinhändler dauernd zu überwachen, daß diese Bestimmungen eingehalten werden, und zuwiderhandelnde Kleinhändler von Schöneberg . Lebensmittel. Bis zum 4. Juni findet Boran- Stimmen beschlossen, der Gesellschaft mit einem Höchstbetrage von fünftigen Nähfädenverteilungen auszuschließen. meldung für 150 Gramm Teigwaren auf Abschnitt 29, 150 Gramm 300 000 m. und unter der Voraussetzung beizutreten, daß die Ge­Nachdem das Bestreben der Obrigkeit allerdings nicht immer Graupen auf Abschnitt 30 und 1 Pfund Marmelade auf Abschnitt meinde damit Sitz und Stimme im Aufsichtsrat erhält. Die Ver­mit dem wünschenswerten Erfolge bisher darauf gerichtet ge- 34 der Groß- Berliner Lebensmittelfarte statt. Vom Donnerstag, tretung beschloß dann die Errichtung einer Anstalt für wesen war, das Bublifum vor leberteuerung zu schützen, hat sich den 6. Juni, bis Sonnabend, den 22. Juni, werden auf das Mittel- weite Hypotheken und vollzog die hierbei nötigen Wahlen. also die bureaukratische Weisheit jetzt dazu aufgeschwungen, die stück der Groß- Berliner Lebensmittelfarte nach Wahl entweder um der Bevölkerung schon jett Gelegenheit zur Beschaffung von Unzuträglichkeiten" zu niedrigerer Preise von 2 Pfund Einmachezucker oder 3 Pfund Kunsthonig ausgegeben. Ms Brennmaterial für den nächsten Winter zu geben, beschloß die Ver­ den Verbrauchern fernzuhalten! Unter den tragikomischen Kurio- Sonderzuweisung erhalten die Kinder von 7 bis 16 Jahren tretung auf Vorschlag der Brennstoffkommission die Herab­sitäten, die der Ernst der Gegenwart gezeitigt hat, wird diese ½ Pfund getrocknete Aepfelscheiben( ohne Voranmeldung), die ebung der Holzpreise für die Sommermonate. Mindestpreisfestlegung der Reichsbekleidungsstelle jedenfalls für alle Kinder im 1. und 2. Lebensjahre 1 Pfund Haferflocken, die Kinder Danach wird der Preis für ofenfertiges Kiefern- Brennholz für die Zeiten einen Ehrenplatz beanspruchen dürfen. bom 5. bis 6. Lebensjahre 1 Pfund Kindergerstenmehl. In den Beit bis zum 15. August auf 5 M. pro Zentner, vom 16. August Brottommiffionsbezirken 10 und 11 werden 125 Gramm Pommer- bis 15. Oktober auf 6 M. festgesetzt, während vom 16. Oktober ab scher Weichkäse auf Grund der Speisefettfundenliste verteilt. Fer- wieder die Winterpreise gelten. An Minderbemittelte ner werden ausgegeben: 200 Gramm Weizengrieß auf- schnitt 26, 150 Gramin Graupen auf Abschnitt 27 der Groß- Berliner Lebensmittelfarte und 100 Gramm Weizengrieß auf Abschnitt 11 der Jugendlichenkarte.

Eine Glanzleistung der Reichsbekleidungsstelle. Die Reichsbekleidungsstelle hat folgende Belanntmachung er­lajsen:

Umzugstermine beim Wohnungswechsel. Das Polizeipräsidium teilt mit: Wegen der Schwierigkeiten, die der durch den Krieg entstandene Mangel an geschulten Arbeits­kräften und an Pferden für das Möbelfuhrgewerbe mit sich bringt, werden die beim nächsten Vierteljahrs- Wohnungswechsel innezu halten Fristen für den Stadtbezirk Berlin unter Zustimmung des Kgl. Oberkommandos in den Marken wie folgt festgesezt: Gs find zu räumen: 1. Kleine, aus höchstens zwei Wohnzimmern und zu­behör bestehende Wohnungen bis zum 6. Juli 1918, abends; 2. mitt lere, aus 3 oder 4 Wohnzimmern und Zubehör bestehende Wohnun­gen bis zum 13. Juli 1918, abends; 3. große, mehr als 4 Wohn­zimmer umfassende Wohnungen bis zum 20. Juli 1918, abends. Die Inhaber der aus 1, 2 oder 3 Wohnzimmern und Zubehör be­stehenden Wohnungen müssen jedoch 1 Wohnzimmer, und die Mieter von Wohnungen mit mehr als 3 Wohnzimmern und Zubehör zwei Wohnzimmer schon am Montag, den 1 Juli 1918, vollständig ge­räumt dem künftigen Wohnungsinhaber auf dessen Wunsch zur Ver­fügung stellen.

Die bei den Händlern und in den städtischen Verkaufsstellen aus dem früheren Verkauf verbliebenen Restbestände an Gemüses konserven und Trodengemüse können freihändig verkauft werden.

Lichtenberg . Die Kriminalität der Jugendlichen. Die Breffe abteilung des Magistrats schreibt: Irrige Folgerungen hinsicht­lich der Kriminalität der Jugendlichen können aus einer Statistik über Fürsorgeerziehung und Waisenpflege gezogen werden, die auf Veranlassung des Landesdirektors der Provinz Brandenburg ver­breitet worden ist. Diese Zahlenübersicht errechnet auf je 10000 Gin­wohner 10,10 überwiesene Fürsorgezöglinge. Wie das Jugendamt der Stadt Lichtenberg nachweisen fann, ist die Annahme dieser hohen Zahl infofern irrig errechnet, als die Berechnung irrtümlicherweise bei ihren Schlüssen die Vergrößerung des Stadtgebietes durch die im April 1912 erfolgte Gingemeindung der Landgemeinde Borhagen- Rummelsburg nicht berücksichtigt hat. Unter Zugrundelegung diefes Tatbestandes ergibt eine genaue Errechnung des Jugendamtes, daß die Zahl der Fürforgezöglinge Lichtenbergs nicht 10,10 auf je 10 000 Gin­wohner, fondern nur 6,16 beträgt. Somit stellt sich die Zahl der Fürsorgezöglinge in Lichtenberg geringer dar als in den in der Statistit des Landesdirektors genannten Städten:

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Die Berteilung des Werderschen Obstes. Am Montag früh wird der Markt für Werderiches Obst am Urbanhafen eröffnet. Butritt haben nur die Kleinhändler, die im Besitz von Kaufberechtigungs­ farten sind, welche auf den Tag lauten und bereits zur Verteilung Brandenburg a. H. mit 7,28, Charlottenburg ( 6,31), Cottbus gelangt sind. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. ( 6,78), Eberswalde ( 8,82), Forst N.- 2.( 7,28), Landsberg a. W.( 6,61) Käseverteilung. In der Zeit von Montag, den 3., bis Sonntag, und Neukölln( 6,45). den 9. Juni, werden in den Bezirken der Brotkommissionen Nr. 113, Praktische Kinderschusfürsorge. Das städtische Jugendamt 114, 116, 117, 123-125, 127-129 und 229 auf das Mittelstück Türrichmidtstr. 24 hat eine Einrichtung zum Schuße der Kinder vor der zurzeit gültigen Speisefettkarten pro Kopf 125 Gramm Käse Ausnutzung und Mißhandlung getroffen und das gesamte Stadt­gebiet mit einem Netz von Meldestellen überzogen, um der Ein­Der Dauermarsch zum Kohlenhändler. Auf unsere Notiz in wohnerschaft die Angabe solcher Fälle ohne zeitraubende Wege Nr. 147 teilt uns die Kohlenstelle Groß- Berlin mit, daß jeder, dem möglich zu machen. Die Bezirks- und Armenkommissionsvorsteher, ein Kohlenhändler angewiesen worden ist, der von der Wohnung Waisenräte und Rektoren in den Gemeindeschulen nehmen in ihren des betreffenden zu weit entfernt liegt, sich schriftlich an die Sprechstunden Meldungen entgegen und geben sie an das städtische Kohlenstelle Groß- Berlin, Berlin , 2intstraße 25, Jugendamt weiter, das den Sachverhalt prüft und die notwendigen wenden möge. Er wird dann einer bequemer gelegenen Handlung Maßnahmen einleitet. zugewiesen werden.

verteilt.

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Wilmersdorf . Lebensmittel. Bis Dienstag, den 4. Juni, Landtag und Wahlrecht." Am morgigen Montag, abends 8 Uhr, werden abgegeben: auf Abschnitt 21 der allgemeinen Groß- Berliner findet in den Germania Prachtsälen, Chausseestr. 110, Lebensmittelfarte 1 Pfund Kunsthonig und bis Sonnabend, den

wird das Holz für die genannten Zeiten für 3 resp. 4 M. pro Bentner abgegeben. Als Minderbemittelte gelten mit einem solchen bis zu 3000 M. Für die Ludendorff­Verheiratete mit einem Einkommen bis zu 45000 M. und Ledige Spende bewilligte die Vertretung einen Betrag von 1000 M. Gine Beschwerde aus der Mitte der Vertretung über Unzuträglich­feiten bei Ablieferung getragener Herrenanzüge bei der Kleider­Sammelstelle wurde dahin erledigt, daß der Bürgermeister in Aus­sicht stellte, daß in Zukunft die in Frage kommenden Angestellten ein weniger rigoroses Betragen dem Publikum gegenüber zu üben veranlaßt werden sollen.

Reinidendorf. Süßstoffverteilung. Auf Abschnitt 6 der Süß­stofftarte H kann im Laufe des Monats Juni ein Päckchen Süß­ftoff entnommen werden.

Treptow . Lebensmittel. Außer den üblichen Nationen werden berteilt: 150 Gramm Graupen auf Abschnitt 29 der Groß- Berliner Bebensmittelbarte, 150 Gramm Grieß oder Kindergerstenmehl, für werdende und stillende Mütter Gier, Fische auf Abschnitt 119 der Treptower Lebensmittelbezugstarte, Räucherwaren auf Abschnitt 139 der Treptower Lebensmittelbezugskarte. In den Gemüse­handlungen stehen inländisches und holländisches Gemüse, insbe fondere Spargel zum Verkauf.

Bris. Lebensmittel. In der Woche vom 3. bis 10. Juni ge­langen in der Verkaufsstelle der Gemeinde zur Abgabe: auf Ab­schnitt 27 der Berliner Lebensmittelfarte statt 150 Gramm 200 Gramm Nährmittel, Abschnitt 58 der Briber Lebensmittelfarte und gegen Vorlage der Stillbescheinigung 1 Pfund reiner Malz­ertvalt je kind, Abschnitt 59 und gegen Vorlage der Milchkarte für Kinder bis zu 12 Jahren 100 Gramm Keks je Kind, Abschnitt 60 1 Dose Fischkonserven je Haushalt, Abschnitt 61 1 Dose Kraft­blutkonserven oder 1 Dose Kaninchenleberwurst je Haushalt, Ab­schnitt 62 1 Bad Streichhölzer, Abschnitt 63 1 Flasche Buzzblank je Haushalt, Abschnitt 64 Sonderzuteilung. Im Juni werden vor­aussichtlich auf den Kopf der Bevölkerung je 2 Pfund Einmache guder verteilt; statt dessen können auf Wunsch 3 Pfund Kunst­Honig verabfolgt werden. Die Voranmeldung zum Bezuge dieses