Einzelbild herunterladen
 

эт

-

-

Ginmachezuders fann bei den Buderfeinhändlern der Gemeinde| Diebesbeute wegschaffen können, mehrere Bündel Stoffe und spruch auf Stente, da seit Ihrer Einberufung noch über 100 Marken zu ber und in der Verkaufsstelle der Gemeinde erfolgen. Bei der An- Seide, die zum Abholen fertig zufammengebunden waren, wurden rechnen sind. meldung ist der Abschnitt 57 der Brizer Lebensmittelfarte abzu- an der Tür des Lagerraumes später noch vorgefunden. Etwa um geben. 24 Uhr nachts famen die Diebe mit ihrer Beute wieder aus dem Hause heraus, packten die Beute auf einen Rollwagen und der Wagen fuhr davon. Herrnfeld trat dann auf der Straße an Heier mit dem Bemerken heran, daß ihm das Geld, welches er follte, durch erhalten die Schwester eines der Mittäter zugehen würde. Er solle auf alle Fälle reinen Mund halten. Heier hat aber von dem Gelde nichts erhalten. Die Firma hat einen großen Schaden erlitten, da sie nur mit 50 000 M. gegen Diebstahl versichert ist. Außer den schon genannten Einbrechern und dem Wächter Heier batten sich nun noch der Schneider Otto Stephan und die Schankwirtin Elie Ga do w, bei denen ein Teil der ge­stohlenen Waren gefunden wurde, wegen ehlerei, die West phal wegen Beihilfe und eine Frau Martha Bongich wegen Begünstigung zu verantworten. Das Gericht verurteilte Herrn feld zu 8 Jahren Zuchthaus, Baruth zu 6 Jahren 8utbaus, Heier zu 4 Jahren Gefängnis, die West­phal zu 2 Jabren Gefängnis und die übrigen Angeklagten zu 6 beztv. 4 Monaten Gefängnis.

Johannisthal . Der Kampf um die Eierablieferung. In den Halbstädtischen Vorortgemeinden Groß- Berlins ist, wie schon aus Vorgängen in mehreren Drtichaften hervorging, der Kampf um das den Hübnerhaltern auferlegte Gierablieferungsioll im Gange. Die Hübnerbefizer, meistens Eigentümer Kleiner Landhäuser, beklagen fich darüber, daß sie nicht imstande sind, bei den gegenwärtigen Futter­verhältnissen die ihnen auferlegte Gierablieferungspflicht zu er füllen. Ueber diefe Frage tam es auch in der letzten Sizung der biesigen Gemeindevertretung zu einer längeren lebhaften Aus­sprache. Der Lebensmittelausschuß der Gemeinde hatte empfohlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen und in den Kreifen der Hühnerhalter Beruhigung zu verbreiten, auf die Eierablieferung von diesen kleinen Hübnerbesitzern ganz zu verzichten. Nach längerer Erörterung erklärte sich die Gemeindevertretung jedoch gegen dieien Borichlog, da hierdurch diejenigen, die feine Hühner baben, infolge der der Gemeinde drobenden geringeren Gierbelieferung durch den Kreis benachteiligt werden würden. Das Ergebnis der Verhand Iung war schließlich, daß statt zweier Hübnerhalter zwei Verbraucher in den Eieraufbringungsausschuß gewählt wurden.

Nowawes . Lebensmittel. Es werden ausgegeben bei den Kleinhändlern: 500 Gramm Marmelade( 92 Pf.) auf Ab­schnitt 58 der allgemeinen Lebensmittelfarte, 100 Gramm Grieß auf Abschnitt 60, 100 Gramm Haushaltssuppen( 17 Bf.) auf Ab schnitt 61, 200 Gramm Sirup( 20 Pf.) auf Abschnitt 15 der Jugendlichen- Karte, 1 Ei( 38 Pf.) auf Abschnitt 17 der Gierfarte. In den Verkaufsstellen 1 h I andstr. 5 und 3ietenstr. 27: 1000 Gramm Salz( 28 Pf.) auf Abschnitt 59 der allgemeinen Rebensmittelfarbe. Die Karteninhaber haben vom Montag, den 3., bis Dienstag, den 4. Juni die Lebensmittelfarten­abschnitte 58, 59, 60, 61, 15 und den Kartenabschnitt 17 der Gier­farte bei dem Kleinhändler abzugeben, bei dem sie die Ware zu beziehen wünschen. Die Waren sind vom Freitag, den 7., bis Sonntag, den 9. Juni, in Empfang zu nehmen.

-

Theater der Woche.

"

Boffsbühne: General Jord". Königliches Opernhaus: 2. Mignon", 3. Holländer", 4. Rigoletto", 5." Notre Dame ", 6. Maskenball", 7. Rosenkavalier", 8. Rappelfopf", 9. Fledermaus", 10." Carmen". Königliches Schauspielhaus: 2., 5., 7. Hofschauspielerin", 3." Flachsmann", 4. Heimat", 6. Styrih- Pyriz", 8. Neuer Herr", 9. Journalisten", 10. Peer Gynt". Deutsches Opernhaus: 2. Hugenotten ", 3., 7. Bar und Bimmermann", 4." Carmen" 5. Martha", 6., 10. Troubadour", 8. Postillon", 9. Tannhäuser ". Deutsches: Familie Schimet". Kammerspiele: 2., 3. Tanzspiele", ab 4. rtegnito". Leffing: Schaus Spieldirektor", Ballett Charell". Königgräber: 2., 4., 6., 8., 10. Fünf Frankfurter ", 3., 5., 7., 9. Schwestern und der Fremde". Künstler: Clubleute". Schiller O.: 2., 4., 6. ,, Leibalte", 3., 7. Der letzte Funke", 5. Chre", 8., 9. Gnadenbrot", Dienstboten". Schiller Charlottenburg: 2., 5., 7., 10. Gnadenbrot"," Dienstboten", 3., 6. ,, Ein Erfolg". 4. Alt­Heidelberg", 8., 9. ,, Leibalte".

-

" 1

-

-

-

-

-

Täglich: Berliner : Blitzblaues Blut". Trianon: Lebens­Schüler". Nefdenz: limmerklärchen". Kleines: Aristide und sein Fehler". Westen: Tänzerin". Friedrich- Wilhelmstädtisches: Drei­mäderlhaus". Luftspielhaus: Blonden Mädels vom Lindenhof". Komödienhaus: Die Zarin". Rollendorf: Drei alte Schachteln ". Zentral: Csardas- Fürstin". Nenes Opereiterhaus: Soldat der Marie". Thalia: Unter der blühenden Linde".- Komische Oper: Schwarzwald­mädel".

-

-

Gerichtszeitung.

Ein treuer Wächter.

-

D

zu

Milch mit 50 Proz. Wasserzusatz batte der Milchhändler Wilhelm Schulze aus Karlshorst verkauft, welcher sich in Gemeinschaft mit feiner Ehefrau Marie S. unter der Anklage der voriäglichen Nahrungsmittelverfälschung vor der Straffammer des Landgerichts III zu verantworten hatte. Im Frühjahr v. J. liefen bei der Polizei fortgefeßt Anzeigen ein, daß die Angeklagten eine Art Milch verfauften, die mehr als Waffer mit Milczuiazz" angesehen werden könne. Eine amtliche Probeentnahme ergab, daß die Milch tatsächlich einen Wasserzujazz von 50 Proz. enthielt. Das Schöffengericht berurteilte die Angeklagten daraufhin 300 Mark. Das Banschgeschäft mußte aber wohl so ein träglich gewefen sein, daß die Angeklagten diese Geldstrafe gar nicht als Strafe empfanden, sondern, während Dieses Strafverfahren schwebte, ruhig weiter panschten, was durch eine erneute Untersuchung festgestellt wurde. Beide Strafverfahren wur­den verbunden und Schulze nunmehr zu sechs Monaten Ge fängnis und 1000 Mart Geldstrafe, Frau S. zu drei Monaten Gefängnis und 500 Mart Geibstrafe ver­nrteilt. Auf die Revision der Angeklagten bin, bob das Reichs­gericht wegen eines Formfeblers dieses Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verbandlung an die Straffammer. Auf Grund der erneuten Beweisaufnahme fam das Gericht wiederum zu der Verurteilung beider Angeklagten. Das Urteil gegen S. lautete auf vier Monate Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe, gegen Frau Sauf 1500 Mart Geldstrafe.

Aus aller Welt.

Bestechungsversuch an dem Direktor einer Kriegsgesellschaft.

Der Kaufmann Emil Herbst in Artern ( Thür.) hatte eine Erfaz­sohle erfunden, welche er der Eriaßsohlen- Kriegsgesellschaft anbot. Gleichzeitig wandte er sich privatim an den Direktor der Gesell­fchaft, legte ihm eine großzügige" Handhabung ans Herz und bot ihm 20 Broz. des Reingewinnes an. Landgericht Nordhausen verurteilte Herbst wegeg Bestechung zu 200 Mart Geldstrafe und verfügte ferner die Veröffentlichung des Urteils von Amtswegen.

Briefkasten der Redaktion.

-

-

-

-

-

Das

3. R. 14. Die Streisdirektion ist dafür nicht zuständig, sondern die Militärbehörde. Sie müßten sich an den nächsten Borgesetzten wegen des Palästina 19. Die Löhnung ist jezigen Wegfalls der Rente wenden. Freiheitsstrafen in Höhe von über 30 Jahren beantragte der überall gleich. Den Krankenwärtern wurden erst 9,50 M. gewährt, es Deshalb wird die Löhnung jetzt ge­Staatsanwalt in einer vor der vierten Straffammer verhandelten stehen Ihnen aber nur 7,80 M. zu. Forst Anklagesache wegen Diebstahls an Seiden waren im Werte fürzt, damit die zuviel gezahlte Summe zurüderſtattet wird. fommando 583. 1. Das entzieht sich unserer Kenntnis, es ist aber damit bon etwa 160000 Mart In der Nacht zum 2. Dezember wohl nicht zu rechnen. 2. Ein solches Necht besteht für Sie nicht. Sie vorigen Jahres wurden der Firma Singer u. Co., Chauffeeftr. 62, sollen nur nicht zum Frontdienst verwendet werden. 3. Sie haben fein mittels Einbruchs Stoffe, Seide und Damengarderobe in dem oben Recht auf Urlaub, in diesem Falle wird er Ihnen aber hoffentlich gewährt. genannten Werte gestohlen. Der Einbruch war nur dadurch A. 2. 68. Kaulsdorf . Die Notiz haben Sie falsch verstanden. Auf Abonnent 567. Gehören dem möglich geworden, daß der Stanzleidiener Gotthard Heier, Beförderung besteht kein Anspruch. den die Firma zum nächtlichen Wächter über das Waren Ehemann. Der Frau müssen aber die zum Leben notwendigiten Sachen belassen werden. Lange 9510. Sie hatten nur für vier Jahre die haus angestellt hatte, mit den Einbrechern im Bunde Unterhaltungsgelder nachzuzahlen, für die andere Zeit ist Verjährung ein­ibar. Noch in der Nacht des Diebstahls batte der Geschäftsführer getreten. B. P. 31. Sie könnten wegen all dieser Mißstände Be den Wächter daraufhin fontrolliert, ob er auch auf seinem Posten schwerde führen auf dem Dienstwege. R. 5. 126. Nach Jhrer Dar­war; dieser hatte ihn aber beruhigt und ihm sogar einen Revolver ftellung müßte die Bahn schadenersaspflichtig sein, wenden Sie sich an das vorgezeigt, mit dem er etwaige Einbrecher verjagen würde. Dabei Batetamt in B. mit Ihrem Anspruch. 63. 2. G. Ihr Sohn tann wußte der treue Wächter genau, daß in derselben Nacht mit seiner aum Sonfirmationsunterricht nicht gezwungen werden, auch der Weiter F. G. 20. Natürlich ist Beihilfe ein großer Einbruch verübt werden sollte und zwar in dem besuch der Schule ist davon nicht abhängig. 3. B. 400. Anspruch auf von ihn den Dieben bezeichneten Raume, in welchem die wert- die Behörde zur Beschlagnahme berechtigt. Beförderung besteht nicht. R. J. N. 265. 1. Ja. 2. Sind nur vollsten Seidenwaren lagerten. Der vielfach borbestrafte Bergünstigungen. 66. Johannisthal . 1. und 2. Sa. 3. Nein. Militärinvalide Ludwig Herrnfeld batte den Plan ausgehect M. 2. K. 10. Der Erlaß über den Löhnungszuschuß bezieht sich und den Wächter Heier, mit dem er durch Vermittlung nur auj attive Unteroffiziere. Neukölln M. 100. Das Kriegs­der unter fittenpolizeilicher Aufsicht stehenden Quise Westphal in ministerium bat unterm 18. 11. 17 für die Zurückziehung der älteren Leute Grundsäglich bleibt, daß die Verbindung gekommen war, überredet, die Einbrecher einzulassen, aus der Front Richtlinien herausgegeben. fonit nichts zu ſehen und als Schweigegeld einen Teil der Beute Sie wird aber ausgedehnt bis zu den 42jährigen. Die Reihenfolge soll nach über 45jährigen das erste Zurückziehungsrecht aus der Front baben sollen. in Empfang zu nehmen. Gegen 14 Uhr nachts erschien dann Herrn dem Alter erfolgen, besondere wirtschaftliche, familiäre und Gesundheitsver feld mit zwei Männern, von denen der eine als der gleichfalls viel hältnisse sollen berücksichtigt werden, seiner sollen Familienväter mit sechs fach vorbestrafte Bekannte des Herrnfeld, Händler Kurt Baruch fest- oder mehr zu versorgenden Kindern zunächst zurüdgezogen werden und so gestellt ist, vor dem Hause Chauffeeftr. 62, Heter ließ sie ein. Die fortlaufend. Erforderlich ist dabei allgemein, daß die Mannschaften länger Lür zu dem im ersten Stockwerke belegenen Lagerraume war als 6 Monat in vorderster Linie Dienst getan haben. Db ein Mann unter mit Patentichloß und Vorlegestange gesichert; die Diebe sägten das 45 Jahren zurüdgezogen wird, hängt allerdings wesentlich davon ab, ob er Schloß aus, beseitigten die Stange und gelangten so in den Die staatliche Unterfügung beträgt für die Ehefrau 20 M., für jedes Kind Waffenmeister M. G. dienstlich ais ablömmlich bezeichnet wird. Lagerraum, wo sie mit großer Sachkenntnis die wertvollsten 10 M. Den übrigen geringen Teil zahlt also die Gemeinde hinzu. Sachen sich auswählten und zusammenpackten. Sie scheinen G. R. 7186. Die Bezeichnung bedeutet g. v. Artur 1900. Sie bei ihrer Arbeit" durch ein Geräusch gestört worden zu tönnen dagegen teine Beschwerde einlegen. A. J. 99. Nein. fein; fie haben nur einen Teil der Seidenwaren als 2. S. 1230. Die Militärzeit wird mit angerechnet. Sie haben An­

Nr. 125. Bluse aus punkt ertem

Mui: halsirei oder 25.50

geschlossen zutrag.

-

--

-

--

23. N. 168. Die Kriegsunterstützung fann er Frau entzogen werden, weil angenommen wird, daß durch ihre Beschäftigung sie ibren Lebensunterhalt zum Teil bestreiten fann. R. P. M. 79. Sie find in Berlin neuerpflichtig und müssen in Essen Befreiung von der Steuer verlangen, da Sie Ihren Wohnsitz dort nicht freiwillig genommen haben. Alte Friedliebend. Eine solche Erlaubnis ist nicht erforderlich. Landstürmer im Often. Darüber sind noch keine Verfügungen getroffen. O. B. 12. Nein, es wird Ihnen nur ein Teil der Rente gezahlt. 2. K. 1. Nein. 2. Sie fönnen Beschwerde erheben. Kahner. Ja. F. 8. 1890. 1. Das richtet sich nach der Zahl der Kinder. M. 12,50 bis 18,-. 2. Nein. 8. 42. Sie sind zur Weiterarbeit für den an gegebenen Lohn verpflichtet, bis die Sache eventl. durch den Kriegsausschuß erledigt ist. Wir glauben taum. daß Sie mit Ihrer Sache Erfolg haben werden. Mit dem Vertreter der Firma vorher zu verhandeln, können Sie nicht gezwungen werden, es würde sich doch wohl aber empfehlen, es dennoch 23. O. 100. Darüber ist uns nichts bekannt. 3. 28. Die au tun. Zwangserziehung sollte Ihnen wirklich nicht so begehrlich sein, daß Sie die Beit nicht abwarten fönnen, bis das Kind überführt wird. Eine solche Anfrage ist uns nicht bekannt. Uebrigens wiffen wir nicht, welche Bezüge den Staatsbeamten auf Reisen zustehen. 2. Nein. 1918. Benn einer der Söhne nachweislich vor der Einziehung zum Heere die Mutter unterstübt hat, kann die Mutter Antrag auf Unterstüßung stellen. A. W. V. 210. Der Chef ist nur verpflichtet, das Gebali bis zum Tage der Einziehung zum Militär zu zahlen. 3. 8. 17. Sie 1894. fönnen in dem Falle zum Schadenersaz nicht verpflichtet werden. 02. M. 100. Sie müßten dagegen ordnungsgemäß Beschwerde erheben. 1. Nein. 2. Wir wissen nicht, was Sie damit meinen. C. 3. 4. All­gemeine Störperschwäche und Krankheiten der Unterleibsorgane. J. J. a. E. 2. 1882. 1. Die Sperre besteht noch; rechtlichen Anspruch auf Urlaub haben Sie nicht. 3. Einen Schadenensazanspruch können Sie dafür nicht geltend machen.

-

-

-

-

-

R. 1868.

-

bis

Wetterauschten für bas mittlere Rorbbeutschland Vielfach heiter, jedoch fühl und veränderlich, keine

Montag mittag. erheblichen Niederschläge.

#

Gewinnauszug der 11. Preußisch Süddeutschen ( 237. Königlich Preußischen) Blaffenlotterie 5. Klasse 21. Biebungstag 1. Juni 1918

Auf jede gezogene Dummer find zwei gleich bobe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lofe aleider Dimmer in den beiden Abteilungen und I

( Ohne Gewähr A St.-A. f. 8.) ( Bachbruck verboten) In der Vormittags- Ziehung wurden Gewinne über 240 Mt. gezogen: 2 Gewinne zu 50 000 it. 99387

4 Getvinne zu 15 000 t. 145444 192382

62 Gewinne zu 3000 Wt. 2111 7922 17920 22218 36667 44842 46402 53209 74843 75458 88354 89931 90846 103297 115287 135805 143987 144781 146049 153405 153529 158126 159482 178623 180540 182291 192033 212574 215477 215563 233623

140 Gewinne zu 1000 Mt. 10294 13038 16377 16803 17589 18826 19490 20127 21853 22990 28032 30949 84815 38793 41698 42873 47138 51081 51754 59094 60668 73349 74055 75188 75206 86955 100437 103506 107820

108647 110221

112025 112455 117701 119626 143573 149524 151669 153872 157965 164650 167061 167508 167995 171802 172360 174737 176699 178923 179396 179921 186457 189105 189416 192466 195218 196209 206389 210960 211849 213474 213604 216634 216699 219081 220229 222211 222928 225670 226271

186 Gewinne zu 500 m. 1844 7827 13976 15022 18472 18021 18763 18766 19248 25219 29763 32440 41042 42002 42609 43591 47994 52674 53070 61163 62701 62734 64174 64440 65322 66552 67022 69818 71738 72509 74521 74973 78399 81662 83824 88152 88390 88799 95678 97491 100216 101098 102768 102928 107014 113762 113906 114945 120118 121808 123039 123271 124730 124808 127288 128518 129281 130055 134961 140696 142870 145391 147418 147847 149084 154031 154655 158253 159004 166833 177111 178757 179903 180353 183327 184798 188228 188363 188953 195020 197847 200085 203085 204378 204982 209680 210529 211073 215888 219852 220507 222438 232286

In der Nachmittags- Ziehung wurden Gewinne über 240 mt. gezogen: 2 Gewinne zu 10 000 wt. 160965

12 Gewinne zu 5000 Wit. 51167 54097 105136 157752 164783 177802

68 Gelvinne au 3000 t. 3305 5187 29216 47567 49961 51804 72071 75237 78593 80113 85795 87145 91667 95175 97673 99344 99769 100256 110427 137068 141977 143906 151847 152338 171421 185362 186914 189680 197772 210946 217332 223480 225254 233906

150 Gewinne zu 1000 Mt. 1357 3390 3755 4298 10293 22515 24270 26593 28691 31035 53762 54296 55990 61915 66672 69667 72665 72947 75062 80182 80346 86596 86872 88232 88583 93401 97433 99092 99179 100427 100946 104544 104720 116271 116986 121403 126528 129096 134372 135609 136967 143728 146023 149634 151361 155564 162689 164002 165986 168492 169626 177616 182738 185599 190604 190716 193388 195616 200579 201359 203740 205251 207468 208004 211861 217165 217181 221460 221740 224380 224513 224663 226783 231316 233674

196 Gewinne zu 500 Mt. 1487 2837 3443 4510 14062 14213 16332 31634 32208 33061 38521 40117 40993 42837 49109 49264 53393 56006 56925 59592 60174 61613 64401 65709 65725 69273 69623 72401 78620 79359 79528 79579 81210 83236 83349 85545 86207 89257 94228 95239 95542 95568 98554 102907 103304 103423 104318 112175 112711 113593 120966 125848 127843 128390 135748 140150 146319 148164 151902 153470 153814 154472 154660 157863 159051 159606 159761 161935 163607 165510 166375 166956 172266 172486 174099 175676 175974 175988 182592 186133 188926 189314 189954 190707 191423 192794 193069 193992 195708 197723 210713 212176 214264 219375 225706 227142 231902 232554

NJSRAEL BERLIN

C Spandauer Str. 16

Nr. 130. Bluse aus punkti- rtem Schleierstoff mit 32.00 Frisur Damen

- Hüte in großer Auswahl

Seidenstoffe

Mtr.

Blusenseide schwarz­weiß gestreift, 42 cm, 7.75 Halbseide weiß mit farbig. Karos, 90

Mtr. cm, bast­

Waschseide farbig,

9.75

16.50

mit mar. Tupf., 59 cm, Mtr. Glanzseide mit fein. Streifen, 85 cm, Meter 23.50

Seide mit best. Blumen,

marine, 110

cm,

Meter

29.50

92 cm, 35.00 Rippentaft Meter. Bastseide 125 cm, 38.00

Meter

Gegründet 1815

Korsette

Korsett in verschied. Farb., mit 1 Paar Haltern 14.50 Korsett weiß gemust.,

mit Paar Haltern .

Korsett weiß gemust.,

waschbar.

Korsett aus weißem Leinen, m.1 Paar Haltern

19.50 24.00

27.00

Korsett ausmodefarb. Drell mit 1 Paar Haltern 30.00 Korsett

aus rosafarb. gemust. Batist

mit| Paar Haltern .. 35.00 Korsett

aus blau- weiß

gemust. Satin 39.50

mit Paar Haltern

.

Schirme BERLIN

C Königstr. 11-14

Sonnenschirm Reinseide, mit Futteral 19.75 Sonnenschirm weiß- schwarz gestreift. 14.75 Stickereischirm

weiß oder bastfarbig

14.75 Regenschirm Rein­

seide, f. Damen u. Herren hell

m.Berg zwinge

34.50

4.75 Spazierstock Ahom Wanderstock 2.00 Spazierstöcke für Damen Tonking: 1.95 Partridgerohr Tonking- 1.95 3.75

rohi

Echt

Reise- Artikel

Rucksäcke aus feldgrauem impr.Papiergewebem.Regenhaube Für Kinder.... Stück 6.00 Für Erwachsene m.Außen­9.50 tasche

Stück aus kariert. Gummistef

Reiserolle 14.50

Schwammbeutel

aus kariertem Gummistoff

Kragenbeutel a. bunt

bedrucktem Kreton

Wäschesack

1.95

1.75 verschließbar,

grau 16.75

Leinen, 58x75 cm, Stück feldgrau, wasserd.

Reisesack

Segeltuch, verschließbar 28.50

Gardinen Teppiche Möbelstoffe Vier Stockwerke Möbel