Str. 151 35. Jahrgang
Groß- Berlin
Obst- und Gemüsemangel.
Vorwärts insist
Beilage des Vorwärts
duspsemti
Dienstag, 4. Juni 1918
schenen. Jeder, der eine Aenderung an einem Bezugschein vornimmt. Ertner. Der erste Hecht. Die Gemeindevertretersitzung be tann jedoch sicher sein, sich wegen feiner gefegwidrigen Handlungs- fchäftigte sich in ihrer legten Sigung am Freitag mit der Gültig weise vor Gericht verantworten zu müffen. Denn die Scheine werden feit der Gemeindevertreterwahlen 1918. Da teinerlei Einspruch erspäterhin von den Geschäften den Bezugscheinstellen zurückgereicht hoben worden ist, wurden diefelben für gültig erklärt und die neuund dort kontrolliert, so daß jede solche Renderung entdeckt wird gewählten Gemeindevertreter, worunter Genoffe Ostertag als und zur Anzeige gelangt. einziger Sozialdemokrat in das Dorfparlament einzieht, in ihr Amt eingeführt. Einer Vorlage, der neu zu gründenden Siedlungsgesellschaft Niederbarnim 6. m. 5. H. als Gesellschafter beizutreten, wurde nach lebhafter Debatte zugestimmt, und zwar foll die Gemeinde zunächst mit dem niedrigsten Anteil von 10 000 m. der Gesellschaft beitreten; der Gemeindevorsteher wurde
Familiengemeinschaft für Kriegsunterstütung nicht erforderlich.
Genoffe
Was zu erwarten war, ist eingetroffen. Die von der Reichsftelle für Obst und Gemüse und den Berliner Preisstellen feftgesezten Höchstpreise für Gemüse und Dbft, die vom 1. Juni ab gelten, haben genau so wie im vorigen Jahr das Verschwinden Das Bundesamt für Heimatwesen, der höchste deutsche Gerichtsdiefer Ware zur Folge gehabt. Es ist der alie Trid. Die Preise hof für Fragen des Unterstügungswesens, hat in einer neueren genügen den Händlern nicht und deswegen halten in erster Linie Entscheidung dahin erkannt, daß Familiengemeinschaft für den An- ermächtigt, die dazu nötigen Schritte zu unternehmen. Ostertag regte dann an. den Beginn der Gemeindevertreter die Großbändler die Ware vom Markt zurüid. Ware die wegen spruch von Angehörigen auf Striegsunterstützung nicht erforderlich fizungen von 4 Uhr nachmittags auf 5 oder 6 Uhr zu verlegen, ihrer Entwicklung oder Verderblichkeit sich nicht zurückhalten läßt, ist. Jm vorliegenden alle, den die Deutsche Juristenzeitung" damit es jedem Gemeindemitglied ohne befondere Arbeitsverfäumnis wird an die kleinbändler nur zum böberen Preis abgegeben. Der mitteilt, gehört die Witwe D. als Schwiegermutter des zum möglich wäre, den Sigungen beizuwohnen. Da dem GemeindeKleinhändler, der den höberen Preis zahlen mußte, um überhaupt Heeresdienst Gingezogenen zu den Bersonen, denen ber vorsteher nach der Landgemeindeordnung allein das Recht zusteht, nur Ware zu erhalten, will natürlich auch kein Geld zugeben und Lieferungsverband eine Kriegsunterfügung zubilligen kann, nicht den Termin der Sizungen zu bestimmen, ftellte fich derfelbe gleich muß infolgedessen ebenfalls über den Höchstpreis verkaufen. muß. Das Gefet fnüpft aber ben Anspruch der Angehörigen auf einen ablehnenden Standpunkt, ließ jedoch die Diskussion Um sich dabei nicht faffen zu laffen, bewahrt er dann die Ware von Kriegsteilnehmern nirgend an die Vorauslegung, daß sie die darüber zu. Nach erregter Debatte ließ er abstimmen, aber nicht an weniger sichtbarer Stellen auf und gibt sie nur an bekannte und Familiengemeinschaft haben. Insbesondere genügt für den An- über den Vorschlag des Genoffen Ostertag, sondern über seinen bevorzugte Kunden ab, von denen angenommen wird, daß sie über spruch der Schwiegermutter des Einberufenen, daß sie von ihm Vorschlag, die Sigungen um 4 Uhr stattfinden zu lassen. Es ist die gezahlten Preise den Mund halten. Immerhin liegt in diesem unterbalten ist oder ihr Unterhaltungsbedürfnis erst nach er dies die allbekannte Taftit, die Minderheit zu vergewaltigen, der Jahre die Sache etwas ungünstiger für die Händler, da nach der folgtem Dienstantritt hervorgetreten ist. Daß die Unterstügungs- Vorschlag des Genossen Ostertag wurde dann auch gegen 5 Stimmen neuen Höchstpreisordnung ein Käufer, der einen Händler anzeigt, bedürftigkeit der Witwe D. mit dem Uebertritt in den Haushalt abgelehnt. sich nicht mehr selber der Strafbarkeit bezichtigt, sondern straffrei ihres anderen Schwiegerfohnes fortgefallen wäre, trifft nicht zu. bleibt. Trog diefer Verordnung wird es aber nicht allzuviele Denn es erhellt nirgends, daß diefer bereit gewefen wäre, ihr den Käufer geben, die die Behörden energiich in ihrem Kampf gegen vollen Unterhalt unentgeltlich zu gewähren. Ebenso ist es unerheb die Höchstpreisüberschreitungen unterstüßen, der einzelne Räufer lich, daß der Schwiegerfohn B. gefallen ist und seine Frau und fürchtet leider nur zu sehr, daß er sich dadurch die Gunst feines Kinder nicht mehr Kriegsunterstügung, sondern Hinterbliebenenrente links. parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend Händlers verscherzt und dann zunächst auf die begehrten Produlte beziehen. überhaupt verzichten muß,
Mit ihrer Tattit der Zurüdhaltung hoffen die Händler das Publikum mobil zu machen, das sich natürlich mit Recht über diefe Zustände beklagt. Aber es wäre doch grundfalich, wenn diese Interessentenforderungen wieder dazu führten, den Ruf zu erheben, daß in erster Linie Gemüse herangeidhafft werden müsse und der Breis nebensächlich sei, da das Bubli tum jeden Preis gable.
Die Mehreinnahmen der Großen Berliner Straßenbahn infolge der Tariferböbung übertreffen alle Erwartungen, Man hatte mit einer monatlichen Mehreinnahme von höchstens 21, Millionen Marf geredinet. Jegt stellt sich heraus, daß sie sogar über 31 Millionen Mark betragen, d. h. etwa 50 Proz. der früheren Monatseinnahmen, die schon erheblich höher als im Frieden waren.
Personalausweise für Inlandreisen. Das Polizeipräsidium teilt Wer einigermaßen zablbare Höchstpreise will, darf in diesen mit: Der Polizeipräsident von Berlin hat die Polizeireviere im finden, daß bei jeder Einführung von Höchstpreifen immer eine Beit Deutschlands mit Ausschluß von Elsaß- Lothringen , den Nordsee Ruf nicht einftimmen und muß sich zunächst mit der Tatsache ab- Landespolizeibagirt Berlin angewiefen, fortan für Reifen innerhalb der Stockung eintritt, weil die berichiedenen Interessenten sich mit strand und den Nordfeeinfeln ftempelfrete Perfonalausweise, wie fie der durch die Festießung der Höchstpreise eingetretenen Preisredut zu den Reifen nach den Ditieebädern erteilt werden, an unbestrafte tion noch nicht abfinden wollen und zunächst alles versuchen, um und unverdächtige Deutsche, die mindestens zuletzt drei Monate in höhere Preise herauszuquetschen. Aber auf die Dauer läßt sich diese Berlin ununterbrochen gemeldet find, zu erteilen. Diese Ausweise Händlertaktik, noch dazu bei so verderblichen Waren wie Obst und find auf die Zeit und den Ort der Reise zu beschränken; Höchstdauer Gemüse, nicht durchführen. Immerhin fann darüber einige Zeit verber Gültigkeit beträgt drei Monate. Berfügungen, die im Gegenfas gehen, da die Ware ja überhaupt in der ersten Zeit nur spärlich hierzu einen Inlandspaß vorfchreiben, treten außer Straft. auf den Markt fommt. In diefer Uebergangszeit wird es Aufgabe gelaufene Ausweise sind einzuziehen. der Kommunalbehörden fein, scharfe Stonit maßregeln zu ergreifen, um die eingetretenen Mißstände so schnell wie möglich zu beseitigen. Wir wollen hoffen, daß die aufsichtführenden Kommunalbehörden auch aus den Erfahrungen des vorigen Jahres etwas ges lerni haben und fich die damals vielfach bemerkte Saumfeligkeit diesmal nicht wieder zuschulden fommen lassen. Dann wird es auch gelingen, die Händler zur Innehaltung der Höchstpreise au erziehen.
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Beurkundung von Sterbefällen. Die flandesamtliche Beurkundung der bei den mobilen Truppen eintretenden Sterbefälle erfolgt mit möglichster Beschleunigung. Wenn einzelne länger zurückliegende Fälle, befonders aus der ersten Zeit des Krieges, aus ungewöhn lichen Gründen noch nicht aur Beurfundung gefommen find, so liegt es im Intereffe der Angehörigen der auf dem Felde der Ehre Gefallenen, daß fie schon jest dem Bentralnachweisbureau des Kriegsminifteriums, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, von dem Unter bleiben der Beurkundung Nachricht geben. Dann wird von dort aus alsbald alles Rötige veranlagt werden.
Eine unangenehme teberraschung wurde dem Befizer eines Heinen Subftalles in Bohnsdorf bei Grünau . Da sein Grundstüd nur ungefähr 200 Meter von der fistalischen Forst entfernt liegt, so batte er bom dortigen Förster die Erlaubnis, feine Stübe dort weiden zu lassen. Während sonst jemand die Stübe bütete, ließ er fie am Sonnabend im Stall. Nur ein einjähriges alb band er bicht am Waldrande an einen Strid und ließ es dort am Blumpen graben weiden. Wie die Leute das Kalb zurüdholen wollten, fanden sie zu ihrer Ueberraschung statt des Stalbes nur eine große Blutlache. Nach den vorhandenen Spuren ist dort ein Auto geweien, deren Infassen das Stalb etwas tiefer in den Wald gezogen haben und gleich an Ort und Stelle schlachteten.
Der Bertrieb des Werderschen Obstes. Die Verordnung über den Abiaz von Frühobst im Sabel obftgau wird jetzt von der Reichsstelle für Gemüse und Obst beröffentlicht. Danach darf Frühobst jeder Art, das aus den Drtschaften Werder , Caputh , Ferch und den anderen zum Havelobftgau gehörenden, in der Verordnung namentlich aufgeführten Gemeinden der Kreise Zauch- Belzig und Osthavelland herrührt, von den Er zeugern nur abgelegt werden: an die Havelobstgau Wirt schaftsgenossenschaft in Werder a. H., an den Lebensmittel verband Groß- Berlin, an leinhändler oder Berbraucher auf den vom Lebensmittelverband Groß- Berlin bezeichneten öffentlichen Märkten in Groß- Berlin und an Sändler, die sich durch eine von der Bezirksstelle für Gemüse und Obst des Potsdamer Regierungsbezirls ausgestellte Ausweiskarte ausweifen fönnen; ferner nur an Einwohner der in der Verordnung benannten Ortschaften zum persönlichen Verbrauch, sofern sie sich durch Vorlegung der örtlichen Lebensmittelfarte oder durch befondere Bescheinigung des Drts- Charlottenburg. Lebensmittel. Bom Montag, den 8. Juni, bis vorstandes auszuweisen vermögen, und schließlich an auswärtige Sonntag, den 9. Jnni, wird auf die Groß- Berliner NährmittelVerbraucher durch die Post in Einzelfendungen je bis zuiaglarte für Jugendliche mit Ausdrud Charlottenburg auszu 5 kilogramm. Die Verfendung von Obst jeder Art von gegeben: auf Abschnitt 12 150 Gramm Teigwaren, und zwar den Eisenbahnstationen des Havelobitgaues und den Schiffsanlege Sorte I 0,25 M. und Sorte II 0,18 m. Die Entnahme fann in dem stellen in Werder, Bismarchöhe, Friedrichshöhe, Baumgartenbrid, Solonialwarengeschäft erfolgen, in dem der Haushalt der JugendFerch. Caputh , Templin, Potsdam ist nur mit Genehmigung der lichen in die Stundenliste für Grieß, Graupen usw. eingetragen ist. Havelobstgau- Wirtschaftsgenossenschaft in Werder zulässig. Vom Donnerstag, den 6. Juni, bis Sonnabend, den 15. Juni, terben berabfolgt: 150 Gramm Teigwaren zu den oben angegebenen Breifen auf bichnitt 31 der Groß- Berliner Lebensmittelkarte mit dem Aufdruck Charlottenburg .
Höchstpreise für Erdbeeren.
Da die Erdbeerenernte zeitiger als erwartet wurde, eingefeht hat, so sind durch die Reichsstelle für Gemüse und Obst für Erdbeeren erster Wahl Höchstpreise bestimmt worden, die so fort nach Bekanntmachung durch die Preisprüfungsstelle in Kraft treten. Für Groß- Berlin gelten bis 9. Juni folgende Höchstpreise je Pfund: Erzeugerhöchfipreis 0,90 M., Großhandelshöchstpreis 1,20 M., Kleinhandelshöchstpreis 1,50 m. Ab 10. Juni: Erzeugerhöchstpreis 0,70 M., Großhandelshöchstpreis 0,90 m., Kleinhandelshöchstpreis 1,20 m. Für Erdbeeren zweiter Wahlin die Festsetzung von Höchstpreisen as 16. Juni in Aussicht ge
nommen.
Das Oberkommando gegen die Lehrlingsnot im Handwerk.
schweren. Zur Beseitigung dieses Misstandes sind die Amtsvorsteher an
Neukölln. Lebensmittel. Bom Montag, den 3., bis Sonntag, den 16. Juni, dürfen auf Abschnitt 46 der Neuköllner Eierfarte amei Gier entnommen werden. Bis Sonntag, den 9. Juni, wird an diejenigen Einwohner, welche in die Speisefettkundenliften der in dem Begirl der 3. und 6. Brotfommiffion gelegenen Gefchäfte ein getragen find, pro Stopf 125 Gramm pommerscher Weich täse verteilt
Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte. Eine befondere Bermittlungsstelle für Kriegsbeschädigte bat der Maaistrat im Erdgeschoß des Hauses Jsarstr. 12 eingerichtet, die am 15. Juni eröffnet werden wird.
Lichtenberg . Lebensmittel. Gegen Vorzeigung der Lichtenberger Am 16 April v. J. hatte das Oberkommando in den Marken eine Verordnung erlafien, wonach in Landgemeinden und Guts- Lebensmittellarte werden in dieser Woche ausgegeben: Frisches inbezirken jugednliche Personen, die in einem Arbeitsverhältnis bisher ländisches und ausländisches Gemüse. Je 12 Pfund inländisches überhaupt noch nicht gestanden haben, ohne schriftliche Genehmigung Weißfobliauerfrant zum Breife von 0,25 m. pro Pfund in den des Amisvorstehers eine andere als land- und forstwirtschaftliche Kolonialwaren- und Gemüsegeschäften. Sodann gelangen zur VerBeschäftigung nicht annehmen dürfen. Diese Bestimmung ist, wie das teilung gegen Voranmeldung: Auf Abschnitt 31 der gemeinsamen Bebensmittelfarte: 150 Gramm Weizengrieg 0,10 M.; Abschnitt 31 J Oberkommando jetzt in einer neueren Anordnung vom 23. Mai d. 3. wird zurzeit nicht beliefert; auf Abschnitt 18 J der Lebensmittelfarte hervorhebt, geeignet, dem Handwerk den Ersatz an Lehrlingen zu er für Jugendliche 250 Gramm Morgentran! 0.45 M.; in den Kongewiesen worden, die Genehmigung dann nicht zu versagen, wenn nach fitürengeschäften auf Abschnitt 224 J. K und S der Lichtenberger forgfältiger Prüfung und insbesondere durch eine schriftliche, Er- Lebensmittelfarte je Pfund Kete( Soniggebäd) zum Preise von flärung des betreffenden Meisters feststeht, daß der Jugendliche tat 1,75. In den städtischen Fischballen und bei den Fischhändlern fächlich in ein Lebrverhältnis auf eine angemessene Lebrzeit eintreten und Räucher warengeschäften werden abgegeben: Auf Abschnitt 216E, wird. Der Amtevorsteher hat auf der Genehmigug zu vermerfen, J. G, K 1 Bfund Heringe( Heringe sind auch in den Kolonialdaß diefe nur zum Zwecke des Eintritts in ein Lehrlingsverhältnis warengeschäften zu haben); ohne Abtrennung von Marlen, aber bei dem nach Name und Wohnort zu bezeichnenden Meister erteilt ist. gegen Vorzeigung der Lichtenberger Lebensmittelfarte frische FlußStellen sich die Angaben ipäter als unzutreffend heraus, so ist die und Seefische; auf Abschnitt 222 E. J, G, K/ Pfund RäucherGenehmigung zurückzunehmen und die Ueberführung des Jugend- waren, auf Abschnitt 223 E, J, G, K. eine Dose Marinaden. lichen in die Landwirtschaft zu veranlassen.
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Wilmersdorf . Lebensmittel. Bis einschließlich Sonnabend, den Jede Aenderung auf Bezugscheinen ist Urkunden- 8. Juni, gelangen zur Ausgabe: auf Abschnitt 29 der allgemeinen fälschung. Groß- Berliner Lebensmittelfarte 150 Gramm Weizengrieß. Bis Man weiß vielfach immer noch nicht, daß der Bezugichein eine Sonntag, den 9. Juni, werden an diejenigen Einwohner, welche in der in den Bezirken der BrotUrkunde darstellt und dementsprechend jede Veränderung, die auf die Speisefett Kundenlisten demselben vorgenommen wird, als Urkundenfälschung be- fommissionen 6a und 7 gelegenen Geschäfte eingetragen sind, je straft wird. Immer wieder kommt es vor, daß Leute auf bereits 125 Gramm Faustläse verteilt. abgestempelten Bezugscheinen selbständige Eintragungen, Aenderungen oder Zusäße vornehmen. z. B. auf einem Bezugichein, der über eine Friedrichshagen . Käseverteilung. Bis Donnerstag gelangt auf Hoie ausgestellt ist, das Wort„ Hole" ausradieren und dafür einen Abschnitt 98 der gelben Lebensmittelfarte Tilfiter Stäie zur anderen Gegenstand einsehen. Viele tun dies aus reiner Bequem- Ausgabe. Auf jede Starte entfallen 200 Gramm zum Preise von lichkeit, nur, weil sie den nochmaligen Gang zur Bezugsgeinstelle 172 Pfennigen.
Briefkasten der Redaktion.
werden.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, 1. Sof bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahi ais Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprech stunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. Streit. Sin Paß ist dazu erforderlich. 23. 3. 42. Jbrem Falle müßte die Unterstüßung gezahlt werden. Ihre Frau müßte eine Be schwerde an den Regierungspräsidenten in Botsdam richten. 3. A. 126. Wir kennen diesen Jugendhort auch nicht. Näheres darüber zu ers fahren ist doch leicht, wenn sich die Mutter bei der Jugendfürsorge danach eingereicht erfundigt. Der Antrag auf Todeserklärung mitte beim Amtsgericht Kanonier 23. 100. Das iit jett Scheidungsgrund da Berföhnung mieder eingetreten ift. die Anberaumung eines Sühnetermins beantragen. 3. 44. 1. Sa. 2. Sie müffen zunächst beim zuständigen Amtsgericht 8... 1. Sa. 2. Nein. 3. Ja. 21. 8. 242. 1. Mit dem 14. Lebensjahre. 2. Sie bezweckt die mündliche Erklärung vor einer Amtsperson. 3. Rein. G. B. K. Es kann ein Besuch um zurückziehung aus der Front beim Generalfommando eingereicht werden.- A. G. 534. Ja, in dem Falle steht Ihnen Buzgeld zu. Oberichöneweide 15. Subalidenrente wird Sonen laum gewährt werden, da Sie bei Ihrer Kriegsbeschädigung noch über erwerbsfäbig erachtet werden. 3. 56. 1. Landsturmpflichtig, 2. Wir glauben faum, daß Eie damit Ueberzahl von Fingern. Erfolg haben. 3. Das Schreiben eignet fich nicht zur Beröffentlichung. Vielleicht würbe fich empfehlen, wenn Sie den legten Zeil dem Tarifamt Ihres Gewerbes mitteilen. 4. Nein. D. R. 1100. 1. In diesem Falle tann weder der Vermögensverwalter noch das Vormundschaftsgericht baitbar gemacht werden. 2. Die Binjen werden der Darlehnskasse zufallen. Erkundigen Sie sich doch danach. 1. 6. 100. Darüber ist uns nichts Näheres bekannt. Kreuz 3. Beitig untauglich, berzfrant, lant fturmpflichtig bergfrant, nervenleidend, dienstfähig. Während der Ferien besteht fein Anspruch auf die Zusatzbrot farte. 99/10. 1. und 2. Das wissen wir nicht, es tommt darauf an, ob bei der betreffenden Truppe Mannschaftsmangel ift. 3. Die Mutter hätte Anspruch auf Unterstützung für den Sohn, der fie nachweislich vor Einziehung zum Heeresdienst unterfügt hat. 4. Nein. 5. Anspruch besteht darauf überhaupt nicht. Es soll mindestens einmal alle Jahr Urlaub gewährt werden. 6. Das ist zwedios. 7. Das tommt auf die am Drte bestebenden Unterstütungssäge an. 8. Das tönnen wir nicht wissen, jedenfalls verdient die Frau ausreichend. Streitende Kameraden 75. Der Betreffende fann wieder zum Frontdienst verwendet werden, nur nicht gegen denselben Feind.
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mitwach mittag. Beitweise heiter, aber noch fühl und veränderlich, öfter leichte Negenfälle.
Wetterauschten für bas mittlere Rorbbeutschlan bis
Gewinnanszug der 11. Preußisch- Saddentsdien ( 37. Königlich Preußischen) Kiaßenlotterie 5. Staffe 22. giebungstag 3 Juni 1918 Auf jebe gezogene Nummer find zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lose nleicher Summice in den beiden 21bteilungen 2 und 11
( Ohne Gewähr A. St.-. f. 8.) ( Sindbrud verboten) In der Vormittags- Ziebung wurden Gewinne über 240 Mt. gezogen: 2 Geivinne zu 30 000 wit. 201795
2 Gewinne zu 5000 Wif. 66395 72 Gelvinne au 3000 Wit. 9539 22642 22781 24269 27699 34334 45579 49137 58866 63388 83955 85807 91088 94137 95783 101482 105344 111371 122616 131934 133351 141427 144583 147125 149950 151629 170345 173070 175244
206102 209017 209439 212737 218447 221783 231033
136 Gewinne zu 1000 t. 518 1729 2784 7790 10439 10559 12345 12405 12860 27515 33390 34166 34792 38291 38449 39380 41905 46993 50461 56882 58572 64121 69443 69986 71570 72010 72905 76401 78602 81998 82695 91230 91473 97676 98309 100203 102786 105605 111488 114412 115642 129442 130736 135207 138232 239679 148964 157314 159208 160063 160832 165577 168394 171660 172797 174241 177968 181617 182757 188508 192140 198655 198748 200900 203403 209321 218232 231839
200 Gewinne zu 500 Wit. 1899 4052 8722 10641 10809 12750 14618 16939 17399 20377 21621 23018 24145 31744 32114 35461 36695 37597 40872 41741 43401 45987 47743 49217 57989 57776 60525 62942 63879 65290 66136 67161 69609 70057 70255 70580 74773 82113 101996 102841 108642 108752 116072 117948 120027 120887 122814 124681 125441 128668 130441 156785 137876 139823 144860 146047 146656 152126 154725 155220 155822 162888 163945 167513 168406 169728 170362 171242 175082 175722 177559 178023 178238 178278 178850 179852 181641 181915 186939 189150 192021 192346 197781 198801 198930 198850 200266 206260 206975 208280 209633 214387 215487 216027 221799 228245 228324 231183 231530 232014
In der Nachmittags- Bichung wurden Gewinne über 240 m. gezogen: 2 Gewinne zu 1000 Wit und Prämie von 300 000 wit. 169319
2 Gewinne au 10 000 Wt. 70172
82 Gewinne zu 3000 Mt. 15609 32454 46897 53159
68136 86262 86432 109707 117633 118660 150318 155188
157346 185808 192181 230375
52 Gewinne au 1000 Mt. 1183 2530 14164 16791 37070 47893 51314 52552 57454 58732 94949 97295 103308 129569 134116 139947 165895 187426 189465 19.118 198218 202694
205597 215525 219182 229185
126 Gewinne zu 500 Wit. 16126 20428 35387 36085 38740 41955 43733 48317 52728 54950 57851 60437 63102 64680 65651 70037 71906 72548 78553 76537 86345 87188 90232 94166 95667 110309 119022 121168 122038 123344 127014 128223 129049 129510 132000 132449 133788 137920 138253 144029 153976 154960 157062 157381 158006 159594 160020 161534 162258 167627 169881 173093 179369 179986 184736
187199 197793 206960 206985 211489 213239 221375 231187 Die Ziehung der 1. Staffe der 12./238. Preußisch Süddeutschen Klaſſen- Lotterie findet em 9. und 10. Juli 1918 statt