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Nr. 15435.Jahrgang.

Quittung.

Beilage des Vorwärts

Der Barteivorstand.

Die mit versehenen Beträge können wir aus bestimmten Gründen nicht näher bezeichnen. Mit dieser Quittung schließen wir mit Dant an alle Spender die Sammlung ab.

Entschädigung für Feierschichten.

Die vorübergebende Stillegung ganzer Betriebe im letzten Winter

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Die Stempelsteuern.

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Erwerbs- und. Wirtschaftsgenossenschaften,

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PP

Freitag, 7. Juni 1918

Man fommt sich da vor wie ein Verbrecher!"

I Firma versucht, fie habe es aber nicht gekonnt. Dieser zufällige Art der Lochung leicht zu Irrtümern der Schaffner und zu Schädi Mangel fei zwar fein Verschulden der Firma, aber ein Berschulden gungen der Fahrgäste führt. Als uns in den ersten Tagen und sei auch nicht erforderlich, um in Verzug zu kommen. Die Kläger Wochen verschiedene Beschwerden hierüber zugingen, waren wir Zur Förderung des Kampfes für Frieden und Freiheit gingen feien au fortlaufender Arbeitsleistung verpflichtet und der Arbeits geneigt, die Mängel aus der Neuheit dieser Einrichtung zu in der Zeit vom 1. bis 31. Mai nachstehende Beiträge beim Unter- vertrag nicht gelöst gewesen. Sie feien zur Arbeitsleistung bereit erklären. Aber die Hoffnung, daß die Sache allmählich doch gewesen, die Firma habe aber, wenn auch durch die Umstände ge- flappen würde, hat sich bisher nicht erfüllt, und die zeichneten ein: Aus unseren eigenen Be­Bez. Magdeburg a tonto Liftensammlung 2049,60; Bezirk zwungen, die Leistung nicht angenommen. Sie sei dadurch in Ver- lagen haben noch zugenommen. obachtungen bei Straßenbahnfahrten tönnen wir bestätigen, daß Pommern a tonto Listensammlung 359,40; Bez. Gr.- Berlin a fonto aug gekommen und habe den Verdienstausfall zu ersetzen. Streitereien zwischen Fahrgästen und Angestellten wegen angeblich Listeniammlung 413,35: Bez. Hessen a tonto Listensammlung 9,-; oder tatsächlich falscher Lochung der Fahrscheine leider nicht felten Bez. Oberlangenbielau a tonto Listensammlung 123,65; Bez. Zwidau, find. Auf den Scheinen zu zwei Fahrten muß bei der ersten Fahrt Beitrag zum Friedens- und Freiheitstampf 400,-; B.- Memel 2,-; Angest . d. Vorw." Exp. 6,-;*-, 40; Bez. Görlig a fonto Listen Der Haushaltsausschnig trat am Donnerstag in die Einzel- das Datum durch Lochung des Tages und des Monats gefenn­fammlung 400,-;* 31.-;* 3,-; Bez. Brandenburg a tonto Listen- beratung der Stempelsteuern ein. Der Errichtungsstempel für zeichnet werden, damit bei der zweiten Fahrt die Gültigkeitsdauer Bei der zweiten Fahrt soll dann die fammlung 1348,60; Bez. Chemniz a tonto Listensammlung 45,95; Aftiengesellschaften soll betragen 5 v. S., für Gesellschaften mit des Scheines festzustellen ist. Bez. Poien a tonto Listensammlung 24,04; Bez. Hannover a fonte beschränkter Haftung bei einem Stammtapital bis 300 000 M. Lochung eines beftimmten Buchstabens, der dem Schaffner zu Listensammlung 363,95;* 3,05; 9. G.- Horta 10,-; Bez. West- 3 b.., über 300 000 m. 5 v. H.( Bisher Aktiengesellschaften gewiesen ist, die Kontrolle ermöglichen. Auch auf den Scheinen zu preußen a fonto Listensammlung 108,60; Bez. Hamburg a tonto v. S., Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3 v. H.) Der acht Fahrten dient die Buchstabenlochung als Mittel zur Kontrolle Listeniammlung 2123,70; Bez. Westl. Westfalen a tonto Listen Entwurf will die G. m. b. H., die sich mit dem Erwerb und der darüber, ob der Fahrgast seinen Schein für die betreffende Fahrt fammlung 189,23; von einem Kleinbauern 5,-; Bez. Hannover Berwertung von Grundstüden befassen, mit einem Stempel von dem Schaffner schon zur Lochung überreicht hat oder nicht. Es ist a tonto Listensammlung 367,-;*-, 40;* 2.-; Bez. Braunschweig 7 v. H.( bisher 5 v. 5.) belasten. Die Fortschrittler beantragen, aber ein wahres Kunststück, bei den Erschütterungen des fahrenden a tonto Listensammlung 40,-; Bez. Nordbayern a fonto Listen es bei dem Stempel von 5 b. H. zu belassen. Dem wurde entgegen- Wagens oder zur Abendzeit bei mangelhafter Beleuchtung immer fammlung 114,78. gehalten, daß von Terraingesellschaften die Form der G. m. b.. richtig au lochen. Wenn auf dem Fahrschein die Zange des Berlin , den 4. Juni 1918. vielfach gewählt wird, um sich dem Grundstücksstempel zu ent- Schaffners versehentlich und unbemerit an eine falsche Stelle dann tann bas ziehen. Das Zentrum will alle G. m. 6. H. mit einem Stempel gerät, für den Fahrgast verdrießliche haben. Stommt ein Kontrolleur oder fontrolliert bon 5 b. H. belasten. Dieser Antrag des Zentrums wurde mit Folgen Stimmengleichheit abgelehnt. Ein Antrag Steil, statt 300 000 M. der Schaffner felber, dann muß der vermeintliche Fahrgeld­zu feßen 500 000 m. als die obere Grenze für den Stempel von hinterzieher damit rechnen, daß bei Ermangelung von Zeugen Welcher Schaffner soll 3 b. S., wurde angenommen. Der Antrag der Fortschrittler, die ihm alle Beteuerungen nichts nügen. Terrain- G. m. b. H. nur mit 5 v. H. zu belasten, wurde abgelehnt. denn bei der tollen Wagenüberfüllung im Drang seiner hastenden Für die Kolonialgesellschaften wurde der Steuerfah auf 3 b. H., Arbeit immer so sicher im Kopf behalten, ob er einem Fahrgast den statt der vorgeschlagenen 3% v. H. festgesetzt. Bei den Gesell. Schein schon gelocht hat oder nicht! Bei den Doppelscheinen fehlt schaftsverträgen wird der Stempel auf vier Behntel v. S.( bisher nach falscher Lochung des Datums vollends jede Möglichkeit, am ein Behntel v. 8.) festgesetzt. Die Sozialdemokraten beantragten, nächsten Tage einem anderen Schaffner den vorgekommenen Irrtum einzufügen: Im Genossenschaftsregister eingetragene glaubhaft zu machen. Der Fahrgast ist da fein Geld los und muß den Fahrpreis nochmals opfern oder er muß absteigen. Vielleicht wegen unzureichender Kohlenbelieferung hat, abgesehen von der deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, blüht mal einem fogar eine Anzeige wegen Betrugsversuches, den Unterbrechung der Produktion, für die Arbeiterschaft zahlreiche un- ein Behntel v.§." Der Antrag wird angenommen. Ferner soll man ihm zur Last legen zu müssen glaubt. Eine der neuesten freiwillige Feierschichten zur Folge gehabt. Es entstand die Frage, nach einem Antrag des Berichterstatters bestimmt werden:" Wird die Straßenbahngesellschaft und spricht die Vermutung aus, uns zugegangenen Beschwerden richtet heftige Angriffe gegen ob bei solchen unfreiwilligen Feierichichten die Arbeiter Anspruch eine Erhöhung der Ginlagen zur Beseitigung oder Verhütung einer auf den entgangenen Verdienst haben. Die Rechtslage war um so unterbilang vereinbart oder beschlossen, so ist der hierauf gerichtete daß solche sich häufenden Irrtümer den Aftionären mehr strittig, als der Arbeitgeber durch die Beschlagnahme und Bertrag oder Beschluß von der vorgeschriebenen Abgabe befreit." noch einen beträchtlichen Gewinn auf Kosten der Be­Rationierung der Kohlen gar nicht in der Lage war, aus eigenen Nach einer kurzen Begründung durch den Abg. Keil wurde der An- seine elfjährige Tochter einen Doppelschein lösen und daß bei der völkerung zuführen werden. Der Einfender erzählt uns, daß Bemühungen heraus den Notstand zu lindern. Die Regelung der trag angenommen. Bei den im Gesetz vorgesehenen Befreiungen eine Stunde später angetretenen Rückfahrt dieser Schein als schon Streitfrage von Fall zu Fall durch die Rechtsprechung hat vom Stempel werden auf Antrag des Abg. Keil auch die Siede­daher auch zu abweichenden Entscheidungen geführt. Es haben lungsunternehmungen in dem Sinne einbezogen, daß der Bundes- abgelaufen zurückgewiesen wurde. Bei der ersten Fahrt war dem schließlich Verhandlungen zwischen dem Kriegsamt und dem rat zur Befreiung ermächtigt wird. ahnungslosen Kind entgangen, daß die Schaffnerin irrtümlich ein Kriegswirtschaftsamt und Vertretern der Arbeit. Ausländische Aktien werden stempelpflichtig, wenn sie im In- schon um zwei Tage zurüdliegendes Datum gelocht hatte. Das geber und Arbeitnehmer stattgefunden, die au einer Ver- lande veräußert werden, und zwar mit 5 v.§.( bisher 3 b.§.). Mädchen wurde bei der zweiten Fahrt, weil es lein Geld weiter ständigung führten. Mit Rücksicht darauf, daß das Reich die Ver- Bei dem Stempel für Scharld- und Rentenverschreibungen regi bei fich hatte, ohne Gnade vom Wagen gewieſen und mußte den teilung der Kohlen übernommen hatte, wollte sich auch dieſes an Abg. Erzberger an, auch den Stempel auf Obligationen und Schuld reichlich einstündigen Weg zu Fuß zurücklegen. Der Einsender einer von den Arbeitgebern zu gewährenden Entschädigung beteiligen. verschreibungen zu erhöhen, und zwar auf 3 v. S., statt der vor- fordert, daß wie auf den städtischen Straßenbahnen auch auf den Die Entschädigung sollte unter folgenden Bedingungen gewährt geschlagenen v..( bisher 2 v. H.), ferner den Stempel auf Gültigkeit haben müßten. Denielben Vorschlag macht ein anderer Linien der Straßenbahngefellschaft die Doppelscheine unbeschränkte werden: Es mußte sich um Einstellung und Beschränkung der Ar- ausländische Schuldverschreibungen ebenfalls entsprechend zu er Beschwerdeführer, der schon zweimal mit Doppelscheinen hineinfiel, beit im Gebiet der Rüstungs- und Ernährungsindustrie handeln, die höhen. Die Unabhängigen Sozialdemokraten beantragen im fn die Zeit vom 2. Januar bis 31. März 1918 fielen. In Zweifels Gegensah dazu, den Stempel auf ausländische Schuldverschreibun- weil sie falsch gelocht waren und dann als abgelaufen zurück­iällen sollte das Kriegsamt entscheiden, ob eine Arbeits­gen auf ½ b. H. Herabzusehen. Unterstaatssekretär Schiffer: gewiesen wurden. einstellung auf den Kohlenmangel zurückzuführen sei. Die Ent- Dem Antrag des Abg. Erzberger, den Stempel für die Schuld- schreibt er uns. Wir halten das Verlangen unbeschränkter fchädigung wurde auf 70 Proz. des durchschnittlichen Arbeits- verschreibungen sonstiger inländischer Schuldner( Industrieobli. Gültigkeit der Doppelscheine für sehr berechtigt; dabei würde verdienstes bemessen. Um jedoch den verschiedenartigen Lebens- gationen) auf 3% v. S. zu sehen, fann unbedenklich zugestimmt wenigstens der Verdruß falicher Lochung des Datums aus der Welt und Verdienstverhältnissen in einzelnen Teilen des Reiches gemerden. Dagegen gebieten wirtschaftspolitische Erwägungen, den geschafft. Schwerer mag die Frage zu lösen fein, was gegen die recht zu werden, wurde als untere Grenze der Entschädigung Stempel auf Schuldverschreibungen ausländischer Staaten nicht falichen Buchstabenlochungen geschehen soll. Wir glauben aber, daß das Doppelte, als obere das Vierfache des Ortslohnes für den Tag über 1% v.. zu erhöhen.-- Der Antrag der Unabhängigen wird die Straßenbahndirektion bei gutem Willen auch hier ein Abhilfe­feitgeingt. Sich dann noch ergebende ungerechtfertigte Verschieden abgelehnt, der Antrag Erzberger angenommen. Der Steuerfah mittel finden wird. Zu wünschen wär's nicht nur für die Fahr­heiten sollte das Striegsamt ausgleichen. Die Entschädigung für für Binsbogen wird nach einem Antrag Erzberger von 1% auf gäste, die vor Schaden bewahrt bleiben möchten, sondern auch für soviel ausgefallene Arbeitsstunden, wie in dem betreffenden Betriebe 2 v. S.( bisher 1 b. S.) erhöht. Eine Reihe weiterer Ziffern des die mit Arbeitslast ohnedies hinreichend geplanten Angestellten, über auf fünf Arbeitstage ohne Ueberarbeit regelmäßig entfallen, sollte Tarifs wurden ohne wesentliche Alenderung angenommen und die die sich der Grimm geschädigter Fahrgäste entlädt. der Arbeitgeber allein tragen und für die einen weiteren Arbeits- Beratung dann auf Freitag bertagt. tag entsprechende Zahl von Arbeitsstunden eine Entschädigung nicht gewährt werden. Von der für weitere ausgefallene Arbeits­Stunden gezahlten Entschädigung wollte das Reich dem Unternehmer fünf Siebentel zurüdvergüten. Diese Grundsäge sind im Die Beratung über die Organisationsart der Kammern tam in Näheren dann durch Bestimmungen des Bundes der Donnerstagsfibung des 34. Reichstagsausschusses zum Abschluß. rats vom 31. Januar 1918 feft gefest worden. Trotz- Gin Antrag der Nationalliberalen verlangt grundsätzlich Terri dem sind eine Reihe von Streitigkeiten entstanden, weil Arbeitgeber torialtammern und will Fachlammern nach dem Bedürfnis fich weigerten, die vereinbarte Entschädigung zu gewähren. Sie füßen zulaffen. Die Regierung lehnt ihn entschieden ab und fich darauf, daß die Bundesratsverordnung teine gefeßliche wiederholt, daß fie nur den Antrag Trimborn, soweit er Berpflichtung, die Entschädigung zu zahlen, voraussähe und für diejenigen Arbeitergruppen, die einer fachlichen Arbeitstammer daß sie feiner Organisation von Arbeitgebern nicht angehören, gemeinsame Kammern herbeiführen will, akzep­angehörten und damit auch der Zwang der Versicherung für tieren könnte. Anscheinend war diese Zustimmung dem Antrage sie wegsiele, und schließlich auch ihre eignen Arbeits- Trimborn im voraus sicher, entspricht er doch fast wörtlich einer ordnungen Bestimmungen über die 2ohnrege- früheren Auffassung des Reichswirtschaftsamts. Am Als Gegenleistung für die Zustimmung des Verbandes zur lungen bei Arbeitsausfällen enthielten. Durch Freitag erfolgen die Abstimmungen. Silberschmidt( Soz.) hält die Tariferhöhung verpflichtet sich die Gesellschaft in dem Vertrage zur einen Erlaß des Kriegsamts, der in Nr. 51 der amtlichen Mittei für die Haltung der Regierung angeführten Gründe nicht für die Herstellung neuer Strecken in Treptow und Buchholz; ferner sollen lungen und Nachrichten des Kriegsamts veröffentlicht wird, wird entscheidenden; offenbar sollen durch Fachkammern zahlreiche, wirt- die gegenwärtigen eingleifigen Linien zweigleißig ausgebaut werden. nun besonders betont, daß es sich bei der fraglichen Vereinbarung schaftlich schwache Arbeitergruppen ausgeschlossen werden. Ebenso wie die Große Berliner haben sich auch die Siemensbahnen um Ausnahmezustände gehandelt habe, denen nur durch Ausnahme berpflichtet, Warteräume zu errichten, Fahrplantafeln und Linien­maßnahmen habe begegnet werden fönnen. Daraus ergebe fich, daß Ernährungsfragen. schilder anzubringen; auch der Betrieb soll durch weitere Ver­die Arbeitsordnungen für die Entschägigung der Feierschichten nicht pflichtungen der Gesellschaft und durch die Einrichtung eines An­in Frage kommen könnten, da sie immer nur Arbeits- In der Sibung des Ernährungsausschusses wurde die Debatte ichlußbetriebes mit der Großen Berliner Straßenbahn von Buc unterbrechungen im Auge gehabt hätten, wie über die Preisregelung fortgesetzt. Von Fegter( Bp.) wird bolz über Bankow nach Berlin verbessert werden. Dem Verbande fie sich im Frieden ereigneten, nicht aber Ausnahme- die Ansicht vertreten, daß bei der Preisfeſtſebung der Arbeits. Groß- Berlin werden zwei Size im Aufsichtsrat eingeräumt. unterbrechungen von einer solchen Dauer, wie sie durch die Feier- lohn als Grundlage dienen müßte. Albrecht( U. Soz.) hält Weiter wird das Erwerbsrecht durch Festlegung des Mindeſt­fchichten notwendig geworden feien. Gerade weil ja die bisherigen die Druschprämien für immoralisch und ungerecht. Mazinger preises auf 150 ftatt 166 Broz. im bisherigen Bertrage Bestimmungen nicht ausreichten, sei zu den Sonderbestimmungen( 3.): Die Druschprämie ist nur eine Entschädigung für größere verbessert gegriffen worden. Der gefegliche 8wang fei ab Aufwendungen. Auch Weilnböck( f.) berwirft die Drusch sichtlich zunächst nicht angewandt worden, prämien, weil sie nicht einheitlich wirken. Stubbe( Soz.): Die um nicht unnötig die dringende Erlebi Drusch- und Lieferungsprämien bedeuten für die Produzenten eine gung der Frage zu verzögern. Weiter aber indirekte Erhöhung der Preise. Diese tame nur den auch habe man bei allen beteiligten Streifen größeren Grundbesikern zugute, der kleinere Grundbefiber das nötige foziale Verständnis für diese habe während der Ernte teine Beit zum Ausdreschen des Getreides. Die Erhöhung der Gemüse- und Obstpreise sei in und vereinbarte unbedingt notwendige Maß- Anbetracht der voraussichtlichen Ernte unverantwortlich. nahme in einem solchen Maße vorausgesetzt, daß Die hohen Gemüsepreise haben einzelne Landwirte im Dithmarschen die moralische Kraft der Bereinbarung und des veranlaßt, ihre Fettweiden umzubrechen und mit Kohl zu be­guten Beispiels als genügend erachtet worden bauen. Unterstaatssekretär Dr. Müller weist es zurück, daß vom fei, ohne den Zwang gejeglicher Bestimmungen. Kriegsernährungsamt ein Bertuschungsmanöver betrieben werde, Aus dieser Auffassung heraus habe man angenommen, daß sich auch wie es der Abg. Fegter behauptet habe. Er habe schon im Januar in einer Versammlung auf die die nicht Organisationen angehörenden Arbeitgeber der Bundesrats­verordnung anschließen würden. Das Kriegsamt hofft nunmehr, Kürzung der Brotration daß dieser Appell ausreichen werde, um auch diejenigen Arbeitgeber, hingewiefen. Das Kriegsernährungsamt macht den weitgehendsten die sich bisher noch geweigert haben, zu veranlassen, nunmehr die Gebrauch, die Bevölkerung aufzuklären. Die Brotration sei durch Entschädigung nachträglich zu zahlen. Sollte das nicht zutreffen, die Getreideordnung nicht festgesetzt. Sobald über die Ernte eine so würde das Kriegsamt sich genötigt sehen, Uebersicht vorliegt, wird die Brotvation von neuem geregelt. weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Nach pflichtgemäßem Ermessen werde auch in diesem Jahre Sofern nunmehr auch die beteiligten Organisationen zu einer wieder eine Druschprämie zu gewähren sein, um das Bezahlung der Feierstunden für ihre Mitglieder nicht kommen tönnen, Getreide rechtzeitig in die Hand zu bekommen. Die Preise wird es sich empfehlen, daß sie erneut das Striegsamt unter Dar- für Obst und Gemüse seien nur Richtpreise. Eine Er­legung der Sachlage anrufen. höhung war notwendig, um die Städte mit Ware zu versorgen.

bon

Arbeitnehmern und gebern beantragte

Arbeitskammern.

Groß- Berlin

Wenn die Zange des Straßenbahnschaffners vorbei.

Es ist aber dabei immer zu beachten, daß es sich um Betriebe der Rüstungs- unb Ernährungsindustrie handeln muß, wenn die Verordnung des Bundesrats vom 31. Januar 1918 Anwendung finden soll. Für sonstige Industrien bleibt, wie früher, das alte Recht bestehend. Dieses ist vom Landgericht Dresden dahin aus­gelegt worden, daß der Arbeitgeber für den Schaden haftet. In dem in Streit stehenden Fall waren die Arbeiter auch infolge Kohlen­mangels zum Ausiezen gezwungen gewesen. Sie hatten fich aber dem Betrieb Das Lands zur Verfügung gestellt. Die neuen Straßenbahnfahrscheine, die mit dem neuen Straßen gericht ging davon aus, daß nach dem Weien des Arbeits- bahnfahrpreis eingeführt wurden, sind schon für viele Fahrgäste und vertrags nicht der Arbeiter, sondern der Unternehmer für die für die Angestellten der Straßenbahn zu einer Quelle des Verdrußses Arbeitsmöglichkeit zu sorgen habe, und daß ihm deshalb auch die geworden. Andauernd wird geklagt, daß bei den Scheinen für zwei Verpflichtung obliege, die Kohlen zu beschaffen. Dies habe diel und denen für acht Fahrten die der Kontrolle dienende besondere

greift.

Der Einheitsvertrag mit den Siemensbahnen. Der Verbandsausschuß Groß- Berlin hat dem Entwurf zu einem nach dem Vorbild des Vertrages mit der Großen Berliner" ab­geschlossenen Einheitsvertrages mit den Berliner Elektrischen Straßen. bahnen( Siemensbahnen) ohne Menderungen zugestimmt. Der gleiche Tarif wie bei der Großen Berliner Straßenbahn tritt auf den Linien der Siemensbahnen am 1. Juli in Kraft; nur die Monatskarten und Arbeiterwochenkarten, die schon bisher bei der Gesellschaft niedrigere Preise hatten, werden billiger sein und zwar sollen fosten die Monatskarten für eine Linie 8,50 M., und 10 M. für alle Linien der Gesellschaft, während der Preis für Arbeiterlarten zu 12 Fahrten 1,20 M. und zu 20 Fahrten 2,20 M., sowie für Schüler­farten 4 M. beträgt.

und

der die Abgabe Gesellschaft an den Verband erhöht. Es ist eine einheitliche Reingewinnabgabe schon über 5 Broz. Dividende hinaus vereinbart worden. Statt der bis­berigen Abgaben in den Verträgen der einzelnen Vorortgemeinden ist eine feste Abgabe von jährlich 10 000 m. in dem Vertrage fest­gesetzt worden. Auch bei den Siemensbahnen hat sich die Stadt Berlin bereit erklärt, dem Verbande Groß- Berlin 2 Proz. der Bruttoabgabe bei Erhöhung von 8 auf 10 Proz. und die Abgabe vom Reingewinn zu überlassen.

Von den Bebauungsplänen, die dem Verbandsausschuß vorlagen, wurden die Pläne für Neukölln, Budow, Fredersdorf , Altlandsberg und Woltersdorf durch Zustimmung erledigt; der Ge­samtbebauungsplan für Spandau östlich der Havel wurde vertagt.

Nichts für arme Leute!

Als Ersatz für Fleisch wurde schon in Friedenszeiten immer wieder der Fisch empfohlen. In der Kriegszeit bedarf es dieser Empfehlung nicht, aber leider fehlt es jetzt zur Befriedigung der Nachfrage an der nötigen Menge Fische. Auch sind die Preise für Fisch zu einer Höhe gestiegen, die man früber nie für möglich ge­halten hätte. Den Unbemittelten wird es noch durch einen anderen Umstand erschwert, sich mal etwas Fisch zu leisten. Ein Kriegs­beschädigter, der mit seiner knappen Mente auskommen soll, schreibt uns, welche Erfahrungen er letthin bei einem Fiichlaufverfuch ge macht hat. In der Zentral- Markthalle und auch in der Marithalle an der Andreasstraße jab er, daß Händler den sehr begehrten Kabliau nur im ganzen verkauften. Er klagt, daß es hierdurch einer fleinen Familie von vornherein unmöglich gemacht wird, diesen Fiich zu kaufen. Einen Kabliau kann man im Sommer nicht lange aufbewahren und eine so bedeutende Menge Fisch im Gewicht von 8 Pfund und darüber rasch wegzuessen, dazu langte bei dem Kriegsbeschädigten das Geld nicht. In dieser Zeit der Knappheit aller Lebensmittel glaubt so mancher Händler, auf Wünsche von Käufern nicht Rücksicht nehmen zu müssen, denn er wird die Ware unter den Umständen reißend los. Vorschriften darüber, ob kabliau auch im Ausschnitt verkauft werden muß. gibt es ja nicht.. Unser Kriegsbeschädigter flagt ferner, daß beim Ver­tauf von Fischen im Ausschnitt der Preis so sehr viel höher als