Nr. 158 35. Jahrgang
Groß- Berlin
Schulkinder als Spendensammler.
Beilage des Vorwärts
Der Unfug, sich der Schulkinder als Spendensammler zu bedienen, hat in der Kriegszeit rasche Fortschritte gemacht. Bei der Ludendorff- Spende für Kriegsbeschädigte ist er auf einen Höhepunkt gelangt, der schwerlich noch überboten werden kann. Wie man in der Bevölkerung über diese Dinge denkt, zeigen die Zuschriften, die wir aus unserem Referkreis erhalten. Ein Mann, der selber sein bißchen Gesundheit draußen im Felde eingebüßt hat. schildert uns, wie auf der Straße die sammelnden Kinder auch ihn steiten. Infolge Verminderung seiner Arbeitsfähigkeit ist es ihm erschwert, lohnende Beschäftigung zu finden und fie längere Zeit zu behalten. An einem der Ludendorff- Tage wanderte er shne Geld in der Tasche verzweifelnd durch den Tiergarten und näherte sich dem Botsdamer Plazda wurden auch ihm die Sammelbüchsen entgegengestreckt! Die Kinder ahnten nicht, daß er felber der Hilfe bedurfte, die sie von ihm für andere heischten. Und fie hätten wohl faum Berständnis für die Empfindungen gehabt, die bei diesem Sturm auf seinen leeren Geldbeutel ihn überfamen. Die Ludendorff- Tage, an denen auf den Straßen gesammelt wurde, Liegen hinter uns, aber die Spendeneinforderung auf Listen wird fortgelegt. Ein in Berlin - Nord wohnender Leser, der gleichfalls Lange genug draußen im Felde war, äußert in einer Zuschrift an uns feine Verwunderung und Entrüstung darüber, daß segar leine und fleinste Schulkinder mit Listen in die Häuser geschickt werden. Die Schule ist es, die jetzt die Kinder zu dieser Sammelei anhält und ihnen die Listen einhändigt. Die Kinder sammeln dabei nicht in Büchsen, sondern müssen das Geld in ihren Taschen verwahren und haben nachher den aus den Listen sich ergebenden Gesamtbetrag abzuliefern. Hat die Lehrer
fchaft fich die Frage vorgelegt, in welche Bersuchung da manches Kind geraten kann? Hat fie die Bedenken geltend gemacht, die sich dem Erzieher aufträngen müssen? eine Striegerfrau, daß auch ihre sechsjährige Tochter, die feit Ditern Ludendorff- Spende mit nach Hause gebracht hat. Die Mutter fragt, dieses Jahres die Gemeindeichule beiucht, eine Sammelliste für die wie sie es verstehen soll, daß man einem fecsjährigen Kind ein so verantwortungsvolles Amt überträgt. Db nicht, wenn das Kind etwas von dem gesammelten Geld verlöre, sie dafür Ersatz leisten müßte. Das ist noch nicht mal das Schlimmste, was eine Mutter erleben lönnte. Sollte ein Kind das auf Listen gesammelte Geld beruntreuen, so wird man wahricheinlich über erwahr Iofung" freien, Fürsorgeerziehung fordern und das Kind den Eltern abnehmen.
Wir erinnern uns noch des starken Widerspruchs, der vor Jahren in Berlin laut wurde, als zum ersten Male die Schulfinder als Spendensammler mit ihren Büchsen auf die Straßen hinausgeschickt wurden. Das war damals, als Berlin die ersten„ Blumentage" fah, für die sich die Veranstalter gerade von einer Mitwirkung der Schulkinder beiendere Erfolge versprachen. Seitdem ist bei Veranstattungen gleicher oder ähnlicher Art immer wieder auf die Bedenken hingewiesen worden, die man gegen die Spendensammelei der Schulkinder haben muß. Aber dann kam der Krieg- und er riß auch hier alle hemmenden Schranten nieder.
Dienstag, 11. Juni 1918
Ueber die Preise ist zunächst folgendes bestimmt worden: farte zu haben. Feld 99 verliert mit Ablauf von Dienstag, den Als Erzeugerhöchstpreise werden bei mittlerer Einte in Aussicht 11. d. M., feine Gültigkeit. genommen pro Pfund: für Tafeläpfel 28 Bf., Wirtschaftsäpfel 10 Bf., In den durch Aushang fenntlich gemachten Geschäften gelangt Tafelbirnen 25 Pf., Wirtschaftsbirnen& Pf. Außerdem sollen als jetzt Trocken- Weißkohl nnd Trocken- Mohrrüben zum Verkauf. Aufbewahrungszuschläge feste Beträge bestimmt werden, und zwar Auf Feld 101 der Lebensmittelfarte dürfen 100 Gramm Trockenfür die Zeit: vom 16. Oftober bis zum 31. Oftober 3 M. der Weißfohl oder Trocken- Mohrrüben abgegeben werden. Bentner, vom 1. November bis zum 15. November 2 M. der Zentner, Die den Geschäften gelieferten Suppen dürfen jetzt verkauft vom 16. bis zum 30. November, ebenso vom 1. Dezember bis zum werden und zwar gegen Abtrennung von Feld 102 der Lebens15. Dezember 2 M. und dann je Monat und Zentner 2 M. mehr. mittelfarte entweder 4 Suppenwürfel oder 250 Gramm loſe Suppen Die endgültige Festießung der Höchstpreise wird später er- oder 1 Beutel Morgentrant. Der Preis darf für 1 Suppenwürfel folgen, sobald sich die Ernte überblicken läßt. Für Obst pa ch0,10 M., 1 Kilogramm lofe Suppen 1,50 M. und für ein Beutel tungen wird besonders darauf hingewiesen, daß die Pächter da- Morgentrant 0,45 M. nicht übersteigen. mit zu rechnen haben, daß auch in diesem Jahr eine Abfagbeschränkung in ähnlicher Weise eintritt wie im verflossenen Jahr. Die Pachtiustigen müssen dringend davor gewarnt werden. bei Obstverpachtungen Gebote anzulegen, bei denen sie nachher nicht auf ihre Kosten tommen.
Weißensee. Lebensmittel. Es entfallen 200 Gramm Grüße und 100 Gramm Knorriuppen auf die Abschnitte 29 und 30 und 300 Gramm Grieß auf die Abschnitte 31 und 32 der allge meinen Lebensmittelfarte. Die Entnahme der vorbezeichneten Waren kann vom 13. d. Mis. ab erfolgen. Sie muß in den GeZwei schwere Jungen" wurden gestern, als sie einer Wohnung schäfte stattfinden, in dem der Inhaber der Lebensmittelkarte sich ihren zweiten Befuch machten, in der Falle gefangen. Ein Bruno jetzt auf Abschnitt 29 zum Bezuge von Nährmitteln angemeldet hat. Rutschek und ein Walter Thiemer batten vor einigen Tagen in einer Wohnung in der Friedrich- Franz- Straße zu Tempelhof eine große Tempelhof. Keine Ausschußwahl zur Krankenkasse. Die vom Menge Sachen aller Art erbeutet. Weil aber noch mehr Wert- Vorstand der Allgemeinen Oristrantentasse Tempelhof für den stüde zu holen waren, so beschlossen sie, am Sonntag ihren Besuch 16. d. Mts. anberaumte Wahl von 16 Ausschußvertretern und zu wiederholen. Hausbewohner sahen die beiden Männer mit 60 Ersagmännern findet nicht statt. Es ist nur eine Liste durch die einem Sad und einem Reisefoffer die Treppe hinaufgehen und Gewerkschaftsunterkommission eingereicht und gelten die Borschöpften Verdacht. Sie beobachteten die Verdächtigen, ichloffen geschlagenen als gewählt. Die Parteigenojien und Gedann rasch alle Hausausgänge ab und holten die Polizei. So sagen werfichaftsfunktionäre werden gebeten, die Tempelhofer die Verbrecher in der Falle und wurden festgenommen. Die Arbeiterschaft davon in Kenntnis zu setzen. Kriminalpolizei brachte sie nach Moabit . Ihr Einbruchswerkzeug, das dentbar beste, fand man nachträglich unter dem Treppenläufer, wo sie es verborgen hatten.
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Lichterfelde . Säuglingspflege- Unterricht in den Gemeindeschulen. Die Schuldeputation nahm in der letzten Sizung Kenntnis von dem Ein Aristokrat mit noblen Paffionen. Vor der Potsdamer meindeschulen werden im letzten Schuljahre wissenschaftlich durch geplanten Säuglingspflege- Unterricht. Die Schülerinnen der GeStraffammer wurde gestern über die Hochstapeleien verhandelt, einen Arzt in allen für die Säuglingspflege wichtigen Gegenständen welche der aus der Untersuchung vorgeführte 53jährige Haupt- unterrichtet werden. Im ganzen werden fünf Kurie von je vierzig mann a. D. Kurt von Keber in Potsdam begangen hatte. In der rücksichtslosenen Weise mißbrauchte dieser Edelmann die Schülerinnen eingerichtet, der etwa acht Schulstunden in Anspruch Die so vorgebildeten Schülerinnen werden an drei frönen zu können, erſchwindelte er von dem Oberkellner Buck der leitende Schwester sie in den handgrifflichen Verrichtungen, wie Leichtgläubigkeit seiner Mitmenschen. Um seinen noblen Paffionen nehmen wird. Wochenvormittagen in die Gertrud- Herwart- Krippe entiandt, deren Holländischen Weinstube zu Potsdam mehrere hundert Wark, die er wäichewechiel, Baden, Bereitung und Darreichung der Säuglingsin Seft und Delikatessen anlegte. Die Inhaberin einer Gastwirtschaft schädigte er auch um einen größeren Betrag. Er ließ fich nahrung, unterweist. Schußmann als schwerkrant bins angeblich und bringen zierte deren Anwesenheit, Kosten er noch heute zu erstatten hätte. Wenn seine verschuldete Lage ihn zu bedrücken begann, spiegelt er große Bankguthaben und Zinegenüße vor, und prablie mit hocharistokratischen Beziehungen. Dabei hatte der AnSpandau. Mittwoch, abends 8 Uhr, im Lokal von Steinmag, geklagte, welcher mit Ruhegehalt, ständigen Zuwendungen und Nenten Bismarckstr. 8: Mitgliederversammlung des Wahlvereins. monatlich 447. bezog. seit 1912 fieben Gefängnisstrafen Tagesordnung: Bericht von der Kreis- und Provinzialfonferenz. Kommunale Fragen. Referent: verbüßt. Nach seiner 1906 erfolgten Verabschiedung bezog der An- Referent: Genosse Jahnke. Kronprinzen von 4500 M., und aus der Kaiser Wil- Vorwärts"-Leser und Freunde der S. P. D. sind zu dieser Vergeflagte noch eine einmalige Barunterstützung des Genosse Stahl. Beitragstaffierung und Verschiedenes. helm= Stiftung 1000 M. zu 1 Proz. 8inien. Der faminlung eingeladen. Staatsanwalt charakterisierte den Angeklagten als Hochstapler im wahrsten Sinne des Wortes, und beantragte wegen Rückfallbetruges 1 Jahr Gefängnis. Das Gericht erkannte nach diesem Antrage. abends 29 Uhr, bei Marg, Röntgental, Bärwolfstraße. Gleichzeitig mit der Verurteilung erfuhr der Angeklagte die angenehme Ueberraschung, daß ihm eine jährliche Teuerungszulage von 264 M. zugebilligt ist.
diese Wirtschaft durch mehrwöchige Groß- Berliner Parteinachrichten.
Alle
Röntgental- 3epernic. Zusammenkunft Donnerstag, den 13. Juni
Gerichtszeitung.
Schleichhandel auf einem prinzlichen Dominium.
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Mit trockenem Brot auf die Reise-? Was wir in Nr. 182 mit dieser Ueberschrift aus Treptow Zu dem Raubüberfall auf den Direktor des Paffage- Theaters meldeten, wird uns jetzt auch aus Berlin bestätigt. Auch hier ist an der Weidendammer Brücke wird mitgeteilt, daß es gees bei der diesjährigen Verschidung von Schulkindern iungen ist, noch einen zweiten der fünf Täter zu verbaften. Es ist Der auf dem Dominium des Prinzen Friedrich Leopold, Dippel, aufs Land vorgekommen, daß ber der Abreise die in das ein 26 Jahre alter Schlosser Marimilian Trynka. Die beiden durch den prinzlichen Administrator Ernst v. Eberstein betätigte ziebung der Lebensmittelfarten in einer Weise er- Verhafteten sind wegen Zubälterei öfter vorbestraft. Von der Beute Schleich handel mit Schweinen unterlag der Prüfung des folgte, die auf den für die Fahrt erforderlichen Mundvotrat nicht wurde nichts bei ihnen gefunden. Die Räuber hatten auch noch Schöffengerichts Lichterfelde unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats gebührend Rücksicht nahm. Eine Mutter teilt uns mit, daß ihr versucht, dem Ueberfallenen den Brillantring vom Finger zu ziehen. Rudolphi. b. Eberstein wurde beschuldigt, fortgesett nach Ostpreußen verschicktes sind am Montag um 14 Uhr nachSchlachtschweine an Privatpersonen verkauft zu haben, obwohl mittags abfuhr und nach Borschrift sich mit Mundverrat Charlottenburg. Lebensmittel. Bis Sonntag, den 16. Juni, Schlachtscheine nur an die von der Landeszentralbehörde mit der fila 1½ Tag zu versehen hatte, so daß noch für wird auf die Groß- Berliner Nährmittelzuiagfarte für Jugend- Vichabnahme beauftragten Stellen oder an solche Personen verzwei ganze Tage der neubeginnenden Woche die volle liche Abschnitt 13 100 Gramm Graupen abgegeben. Die lauft werden durften, die von diesen Stellen beauftragt oder zum Betöftigung gegeben werden mußte. Von der Brotkommission, Entnahme fann in dem Kolonialwarengeschäft erfolgen, in dem der Ankauf zugelassen sind. Ferner wurde v. G. beschuldigt, die für wo die Lebensmittelfarten einschließlich Fettfarte voricnijte Haushalt der Jugendlichen in die Kundenliste für Grieß. Graupen die Schweine festgesetzten öchstpreise überschritten zu haben, gemäß füon einige Tage vorher abgeliefert wurden, erhielt usw. eingetragen ist. Ebenfalls bis Sonntag wird an diejenigen indem er in einem Falle Schlachtfchweine zum Preise von 280 M. das Kind zwar die Reisebrottarie, aber für den nötigen Brotauf- Stunden pro Kopf 125 Gramm pommericher Weichtäie pro Zentner verkaufte, während die Höchstpreise auf 75 M. festgesett strich und für sonstige Nahrungsmittel mußte die Mutter forgen. verteilt, welche in die Speisefettkundenlisten der in den Bezirken waren. In dem lehterwähnten Falle handelte es sich um zwölf Boher eine Familie das nehmen soll, darüber scheinen die leitenden der 19., 25. und 26. Brotkommission gelegenen Geschäften eingetragen Schweine, die an den Mitangeklagten Schlächter Otto aseloff Perionen, von denen die Verschickung geregelt" und über alle find. Auf Abschnitt 46 der Eierfarte fann vom 10. bis 19. Juni verkauft worden sind. Dieser hat den Kauf für den gleichfalls mit Einzelheiten der Reise usw. bestimmt wird, sich noch nicht den Kopf ein Ei entnommen werden. Vom Donnerstag, den 13. Juni bis angeklagten Schweinemäster Anton Gru c3 a betätigt, dem wiederzerbrochen zu haben. Im vorigen Jahre hat man bei der Rückkehr Sonnabend, den 22. Juni, werden verabfolgt: 150 Gramm um der Schlächter Gustav Griep einige tausend Mark zu diesem berichickter Kinder forgiältig darauf geachtet, daß die Wieder- Grieß( 10 Pf.) auf Abschnitt 32 der Groß- Berliner Lebensmittel- Geschäft geliehen hatte. Haseloff hatte die Schweine, die er für gewährung hiesiger Lebensmittelfarten nur um Goties willen nicht farte, ferner als Erfaz für die ab 15. Juni herabgefeßte Brotportion 280 M. pro Bentner gekauft hatte, für 325 M. an Grucza weiter. zu früh erfolgte. Wenn die aus Ostpreußen mitgebrachte Bescheini- 200 Gramm Graupen( 14 Bf.) auf Abschnitt 33 und 1 Pfd. verkauft und so an einem Geschäft 900 m. verdient; er ist deshalb gung eines dortigen Gemeindevorstandes besagte, daß ein Kind Marmelade( 92 Pf.) auf Abschnitt 34. wegen Höchstpreisüberschreitung und Vergebens gegen die Bestim noch über die Rüdfehr hinaus mit Lebensmitteln versorgt sei, dann mungen über den Handel mit Schlachtscheinen usw. angeklagt. durften in Berlin erst von dem betreffenden Zeitpunkt ab wieder Neukölln. Der Ersatz von Lebensmittelkarten soll in Zukunft Die gleiche Anklage richtete sich gegen Grucza und Griep. die Lebensmittelkarten zugebilligt werden. Wir wissen, daß vor nur unter erschwerenden Umständen erfolgen. Die Mehrung der Dem Gendarmeriemachtmeister Werbach war Kunde davon geder Entscheidung über die Gewährung neuer Rebensmittelfarten in Anträge auf Griazz abbanden gekommener Lebensmittelfarten ge- worden, daß vom Rittergut Dippel aus wiederholt in aller einem uns bekannt gewordenen Fall- und vielleicht steht er nicht fährdet die Volkseinährung, so daß sich der Magistrat gezwungen Frühe oder am späten Abend Schweine abgeholt wurden, die nicht vereinzelt da sonar von Berlin aus amtlich in Ditpreußen an- fieht, ganz energisch Schritte in dieser Annelegenheit zu unter- an den für den Kreis Teltow bestellten Auffäufer Hans, sondern gefragt wurde, ob dem Kinde dort eine über die Rückkehr hinaus nehmen. Es ist beobachtet worden, daß ein Teil der Eriazanträge unbefugterweise an Privatpersonen verkauft worden waren. borhaltende Lebensmittelmenge mitgegeben worden sei. Wenn man auf erdichteten Ursachen berubt und andererseits Karten durch war u a. nach den Angaben des prinzlichen Lakai Karl Hermann eine so weit gebende Vorsicht für nötig hält, um eine zu frühe außerordentlich fahrlässige Unterbringung derselben im Hause und eines Abends ein zwei Zentner schweres Schwein von Düppel fortWiedergewährung der Lebensmittelfarten zu verhüten, dann wird in Einholetaschen in Verlust geraten. Es wird daher nochmals gefahren worden, dessen Käfig ringsum mit Stroh verdeckt und so man es wohl den Eltern nicht berargen, daß sie ihren Kindern die vom Magistrat auf achtiame Aufbewahrung der Karten hingewiesen verschnürt wurde, daß es einem Strohbündel ähnlich Lebensmittelfarten auch nicht zu früh entziehen lassen und bemerkt, daß in Zukunft nur dann ein Ersatz von Lebensmittel- sah. Der Gendarm hat fünf Fälle festgestellt, in denen v. Eberfarten erfolgen fann, wenn einwandfrei durch Feststellung der stein Schlachtschweine an Privatpersonen verkauft hatte und am Bolizeiorgane oder durch eidesstattliche Versicherung dritter, un- 29. Juni morgens 4½ Uhr gelang es ihm, Hajeloff, Grucza und bescholtener Personen nachgewiesen wird, daß das Abbandenkommen Griev dabei abzufassen, als sie die oben erwähnten 12 Schweine der Lebensmittelfarten auf gewaltsame Einwirkung Dritter zurück- von Düppel wegfahren wollten. Ms Haseloff von zwei Gendarmen zuführen ist. Für verlorene oder verbrannte Lebensmittelfarten weggeführt wurde, warf er ein Notizbuch weg, in dem Andeutungen und Notizen enthalten waren, welche auf recht umfangreichen tann in Zukunft grundfäßlich ein Eriag nicht erfolgen. Handelsbetrieb mit Schweinen schließen ließen. Wie der Vorsitzende erwähnte, ist dem Angeklagten die Mitgliedschaft des Viehhandelsbestritt seme Schuld und behauptete, er habe an Haseloff nicht verbandes entzogen worden. Der Angeklagte v. Eberstein Schlachtschweine, jondern Zuchtschweine verkauft. Alle feine Schweineverkäufe habe er teils im Behlendorfer Anzeiger", teils m„ Teltower Kreisblatt" öffentlich bekanntgegeben. Die 12 Zuchtfauen habe sich Haseloff zwischen 20 Tieren auswählen können, nachdem er ausdrücklich erklärt habe, daß er die gekauften Tiere an einen ihm bekannten Molkereibeliber zur Bucht weiterverkauft
wollen.
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Edelobst Tafelobst- Wirtschaftsobft. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat jetzt ihre Grundfäße für die Abfagregelung und Bewirtschaftung der diesjährigen Aepfel- und Birnenernte aufgestellt. An der vorjährigen Einteilung von Aepfel und Birnen in drei Gruppen wird festSchöneberg. Lebensmittel als Prämien. Auf die Empfangsgehalten. Dagegen fällt die Bezeichnung nach Sorten weg. Nur die Güte des Obites, festgestellt nach allgemein gültigen Grundsägen, 1/2 Pfund Auslandshonig oder 1 Pfund Sarottische Mandelspeise bescheinigungen bei Abgabe von Männerkleidung werden nach Wah! und seine Verwendbarkeit sollen die Merkmale für die Buteilung( gebrauchsfertig mit Milch) zum städtischen Selbstfostenpreise abzu den einzelnen drei Gruppen bilden. Die erste Gruppe heißt gegeben werden. delobit, die zweite Tafel obst und die dritte Wirtschafts
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So
ob st. Um Berschiebungen aus niedrigeren Gruppen in die Lichtenberg . Lebensmittel. Es gelangen zur Verteilung gegen Edelsbsigruppe zu vermeiden, wird die Reichsstelle Vorkehrungen Voranmeldung: Auf Abschnitt 32 der gemeinsamen Lebensmitteltreffen, wonach Edelsbst, wie im Vorjahre die Kabinettitüde farte: 150 Gramm Teigwaren( Auszugsware) zum Preise von ausschließlich durch die Reichssteffe und die ihr nachgeordneten 25 f.#bschnitt 32J wird zurzeit nicht beliefert. Ohne Vor- babe. Schlachtscheine habe er im Mai/ Juni 1917 nicht verkauft. Stellen erfaßt und nur durch behördlich überwachte Berkaufsstellen anmeldung in den beiden städtischen Verkaufshallen Kronprinzen- Von mehreren Schweinebesikern feien Sauen zum Belegen nach abgefezt werden darf. Jm einzelnen gilt folgendes: und Marlistraße gegen Abtrennung der beiden gleichlautenden Ab- Düppel geschickt worden, die sich in Käfigen befanden, auch feien
Mis Edelobit kommt ausschließlich allerfeinstes, schon bisher schnitte 226... der Lichtenberger Lebensmittelfarte je 125 mehrere Buchtsauen mit Genehmigung des Landrats des Kreises in Stückfrüchten gehandeltes Obst in betracht, das vollkommen aus- Gramm Nährhefe( 55 Pf.). In den städtischen Fischballen und bei Bauch- Belzig nach Düppel überführt. Bei den sonstigen Schweinegebildet, ohne Schönheitsfehler und ohne Beschädigungen sein, den den hiesigen Fichhändlern und Räucherwaengeschäften werden ab- berkäufen habe es sich um Futterschweine gehandelt, die nicht über anerkannt besten Sorten angehören und das für die betreffende gegeben: Auf Abschnitt 227 E. J. G. und K. der Lichtenberger 120 fund wogen. Er selbst babe feinerlei persönliche Vorteile von Sorte gültige Mindestgewicht aufweisen muß. Ein Höchstpreis Lebensmittelkarte: Frische Fluß- und Seefische. Auf Abschnitt 222 diesen Verkäufen, da er auf Gehalt, ohne jede Tantieme angestellt wird für Edeløbst nicht festgelegt werden. Es ist nach seiner E. J. G. N. ½½ Pfund Räucherwaren. Auf Abschnitt 223 E. J. G. K. fei. Der Urheber der Beschuldigungen sei der Lakai Hermann, der Güte und Verwendbarkeit zu bewerten und darf zu höheren als den 1 Dose Marinaden. für Tafelob felgejezten Breifen von den bewirtschaftenden Stellen
ihm feindlich gesinnt sei und mit dessen Dienstantritt in Düppel der Friede dort vollständig gestört worden sei. v. Gberstein beerworben werden. Als Tafelobst find alle übrigen gepflückten, Spandau . Sebensmittel. Gestern hat die Eröffnung der städti- hauptete schließlich, daß er nur solche Geschäfte gemacht habe, die nach ihrer Beschaffenheit fofort oder nach Ablagerung zum ob- hen Fischballe im Hause Berliner Straße 5 stattgefunden. Die er nach bestem Wissen für erlaubt hielt. Much Haseloff und genuß geeigneten Früchte anzufehen unter Ausschluß aller fleinen, alle ist wochentäglich von 9-1 Uhr vormittags und 4-5 Uhr Gru ca a verblieben trok aller gegenteiliger Vorhaltungen dabei, verkrüppelten und beichädigten Früchte. Wirtschaftsobst ist nachmittags geöffnet. Der Verkauf von Fischen erfolgt nur gegen daß es sich um einen Kauf von Zuchtschweinen, nicht aber von alles Schüttel-, Moft- und Fallobst, sowie das aus der Gruppe Vorzeigung der Spandauer Lebensmittelfarten. Von demselben Schlachtschweinen gehandelt habe. Der Vorsitzende ersuchte die An. Kafelobst ausgefchiedene Obst, soweit es für die Herstellung von Tage ab findet die Verteilung der Fische an die Kleinhändler in geklagten dem Gerichte doch nicht ein solches Märchen aufzubinden, Obstmus, zum Kochen und Dörren und zu sonstigen Wirtschafts- der Fischhalle statt. In einer großen Anzahl von Geschäften find denn es haben sich unter den Dieren außer den Sauen auch eine aweden geeignet ist. noch Teigwaren gegen Abtrennung von Feld 99 der Lebensmittel- Anzahl kastrierter Schweine befunden, die doch zu Zuchtzweden