wieber aufnähme. In jener Fabrit, in der der Ausstand allgemein aussichtslos. bei uns persönlich vorsprechen. Reklamation von einer anderen Firma ist
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Eingegangene Druckschriften. aufgeführten Bücher find durch die Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 3, zu beziehen. Wilde Gemüse. Von Prof. Winkel. 50 Pf. Karl Peters , Magdeburg.
tofberhandlung gegen die Bekanntmachung des Dberbefehlshabers| tenert. A. 5. 70. Sie müssen zunächst einmal abwarten, welchen in den Marken zu verantworten hatten, wonach jeder Streifende Lohn Ihr Mann dort bekommt. Ist der Lohn sehr gering, so muß Ihnen fich strafbar machen würde, ber nicht am 4. Februar die Arbeit ein Teil der Unterſtübung gezahlt werden. Sie müssen wegen dieser Sache Die gewesen, erschienen am 4. Februar bei weitem nicht alle Arbeiter nicht. Nr. 1885 3. Auskünfte an Rechtsbureaus erteilen wir O. 3. 63. Sie fönnen einen solchen Antrag jetzt stellen, milfsen und Arbeiterinnen. Die Ausgebliebenen erhielten sämtlich amtes ihn zunächst an hr letztes Regiment eingeben. Krankenträger 23. richterliche Befehle auf Gefängnisstrafe. Eine beträchtliche Zahl R. Das tommt auf die in Defterreich geltenden Bestimmungen üben erbob dagegen Einspruch. Von den jezigen Angeklagten erzielten Versicherungsverträge an, die wir nicht kennen. Ihr Vater fann sich doch nur eine ältere Frau aus Cremmen und ein Arbeiter aus Berlin aber dort darüber erkundigen. 23. E. 162. In der gleichen Berlegenheit wie Sie befinden sich sehr vicle; Sie fönnten sich an Freisprechung an Stelle der verhängten drei Wochen Gefängnis. Die Bentrale für private Fürsorge, Berlin W, Flottwelltraße 4, wenden. Bei den anderen Angeklagten wurden die Freiheitsstrafen in Geldstrafen von 25 M. umgewandelt.
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Verlagsbuchhandlung
Bom kommenden Weltfrieden. 1,50 M. Montanusverlag, Siegen. Was bekommen jetzt die Soldatenfamilien? 80 Heller. Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Bien VI/ 1, Gumpendorfer Str. 18. Graf Hertling. broech. 2 M. Breitkopf u. Härtel, Leipzig . Ein offener Brief von Paul Graf von Hoens
Der Arbeitsnachweis. Von Magistratsrat Paul Wöibling. Brosch. 6 M., geb. 8 M. J. Guttentag, Berlag, Berlin W 10. Der Verlenmdungsfeldzug gegen Deutschland . Von Geheimrat Dr. König. 2 M. Burgverlag, Godesberg . Der Wall von Eisen und Feuer. Bon Georg Wegener . Scb. 12 M. F. A. Brockhaus, Leipzig .
Hölderlin . Von Walter Eidlik. Erich Reiß' Verlag, Berlin W 62. Richters Reiseführer: Band 68, Thüringen , geb. 3 M. Band 27, M. Band 93, Jena
Der Harz , geb. 3 wt.- Band 38, Styſſhäuſergebirge und Barbaroffahöhle,
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Band 121, Weimar und Umgebung, 1 M. und Umgebung, 1 M. Sämtlich Richters Reiseführerverlag, Berlin SW 11, Dessauer Str. 36. Neu- Buddhistische Zeitschrift. Erscheint vierteljährlich. Einzelbest Berlin- Wilmersdorf, Brinzregentenſtr. 85.
Das Staatsmonopol der Feuerversicherung in den Niederlanden. A. F. Breedenbeek. 2,40 M. Internationale Berlagsbuchhandlung„ Mejsis", Amsterdam . Eigene Erlebnisse von H. Dhlhaver, 1. und
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2. Teil. Berlag von August Karl Tesmer, Berlagsanstalt, Hamburg . Wirtschaftsfriede. Von ††† 1,10 Str. Verlag des Desterreichischen Universitäts- Buchhandlung, Wien I , Kohlmarkt Nr. 20.
Postabonnent Görbersdorf. Das erhöhte Stranfengeld wird seit dem 1. April gezahlt. Der Krankheitsfall liegt aber vor diesem Datum, Sie hatten deshalb nur Anspruch auf den alten Sap. Wenn ein anderer Patient das höhere Strankengeld bekommt, obgleich er den Antrag früher gestellt hat, so wird, da er nach Jbrer eigenen Angabe einer anderen Aus aller Welt. Krankenkasse angehört, diese das serantengeld von einem früheren Datum an erhöht haben Unflar bleibt allerdings, daß Sie das erhöhte StrankenBevölkerungszuwachs in den französischen Großstädten. Geld on erhalten haben. Vielleicht wenden Sie sich zunächst mit einem Schreiben an den Vorstand der Kaffe und bitten um Auftlärung. Matin" veröffentlicht eine bergleichende Aufstellung über die Sarry 1918. 1. Der Ehemann muß die Ebelichkeit des Kindes durch Bevölkerungsziffern der Großstädte Frankreichs 1914 gegen Anfang selage anfechten. Der Vater wird bei dem angegebenen Einkommen froß1918. Sämtliche Städte weisen einen großen Bevölkerungszuwachs dem zur Alimentation verpflichtet.- Agt 99. Austunjt darüber erhalten auf, was besonders auf die Ausdehnung der Fabriken und die Zu st unrichtig. Wenn die Mietssteigerung unangemessen ist, lönnen Sie fich 3,50 M., Jahrespreis 12 M. Neu- Buddhistischer Verlag Dr. Paul Dahlke , Sie mündlich in der Sprechstunde. Köllnische Straße. Die Auskunft wanderung von Ausländern, namentlich Kolonialarbeitern, nach den 6. S. 24. Sie müssen solchen an das Mietseinigungsamt wenden. großen Industriezentren zurüdgeführt wird. Das Blatt gibt fol- Antrag stellen und zwar beim Bezirkskommando. gende Zahlen in Tausenden von Einwohnern: Marseille früher 600, spruch auf Löhnung besteht nicht, fie tann gewährt werden. F. B. 2. 8. 1. An 2. Nein. jezt 947; Lyon 530, jett 740; Bordeaug 261, jest 325; Vororte 3. An das Erjazbataillon des Truppenteils, zu dem der Mann eingezogen von Bordeaux 88, jegt 121; Nantes 170, jetzt 190; Toulouse 150, ift. 4. Unterleibsbruch, landsturmpflichtig. 5. S. 20. 1. Sie haben jezt 210; Rizza 142, jetzt 180; Habre 136, jegt 150, wobei die feinen Anspruch auf Altersrente, da sie nicht die nötige Anzahl Marken Garnison sowie 30 000 Fremde und 80 000 Flüchtlinge nicht gezählt geklebt haben. 2. Die Geheimnisse einer Schwalbenehe tennen wir nicht. Flottenvereins, in Rommission der Manzschen I. u. t. Hof, Verlags- und M. 3. Sie erhalten die Zulage von 8 M. monatlich doch schon durch die Berufsgenossenschaft und haben deshalb an die Invalidenversicherung feinen Anspruch mehr. 2. 102 Dresden . Wenn die Frau die Ehe gemeinschaft aufgelöst hat, so find Sie zunächst für den Unterhalt nicht verpflichtet. Für die Kinder müßten Sie monatlich etwa 100 M. Unter baltungsgelder zahlen. A. 2. 66. Die Meldestelle für den Vaterländischen Hilfsdienst ist Arbeitsnachweis in der Gormannstraße. Wieze 1001. Sie hatten Anspruch auf Unterstützung nur bis zum 13. d. Mts. Kr. K., Spandau . Es ist wohl möglich, daß das Bersicherungsamt dem Oberversicherungsamt die Entscheidung der Sache übertragen hat. Es müßte bei diesem wegen ihrer Erledigung angefragt werden. M. A. 200. Der Verkehr mit den Zivilpersonen im besetzten Gebiet ist berboten, Sie können dagegen nichts unternehmen. N. 77. A. G. Eine bestimmte Grenze gibt es dafür nicht, es richtet sich je nach den örtlichen Verhältnissen. B. 2. 9. Sie würden in diesem Falle im Auftrage des Sohnes handeln, müßten aber die Genehmigung des Hauswirtes zum Deffnen der Wohnung haben. 0. G. 60. Scheidung wäre nur möglich, wenn Ihre Frau der Aufforderung, die eheliche Gemeinschaft wieder herzustellen, nicht nachfommt. R. 5. 26. Sie müssen sich an das Bezirkskommando wenden. B. 50. 1. und 2. Anspruch auf Zeue rungszulagen besteht nicht. 3. Nein. M. K. 1. Das wissen wir nicht. 2. und 3. Nein.
find; Toulon 104, jetzt 120; Brest 90, jest 125; Rennes 79, jegt 96; Dijon 76, jett 89; Orleans 72, jett 110; Lemans 69, jest 98; Tours 67, jest 100; Cherbourg 36, jezt 41; Tarbes 29, jest 42; das Arsenal Tarbes allein beschäftigt augenblicklich über 16 000
Arbeiter.
Briefkasten der Redaktion.
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Infall 332. Ihre Anfrage ist unflar. Die Unfallrente fann Ihnen durch die Berufsgenossenschaft entzogen werden. Erscheint Ihnen die Entziebung ungerechtfertigt, so können Sie dagegen Berufung einlegen. Nähere Angaben darüber enthält der Rentenentziehungsbescheid. Feld. poft 100. Die Post ist in dem Falle nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leiften.-O. R. 15. Sie bezw. Ihre Frau find zur Zahlung der Arztrechnung verpflichtet. Sie hätten sich sonst an einen von der Kriegsfürs forge bestimmten Arzt wenden müssen. A. B. 1001. Die Strafe beträgt bis drei Monate. Anzeige können Sie bei der Polizei bezw. bei der Staatsanwaltschaft machen. E. No. 2. J. R. 4. Da Sie sich freis willig melden wollen, wird Ihrer Aufnahme nichts im Wege stehen. 5. G. 81. 1. Wenn es sich um rückständige Steuern bandelt, lönnen die vom Nachlaß gefordert werden. 2. Ja. P. B. 62. Wenn Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, müssen Sie natürlich die Kirchenftener zahlen, auch wenn Sie Ausländer find. R. 23. 24. 1. Die Möglichkeit besteht. 2. Das Gesuch ist an das Generalfommando zu 1ichten. 3. Die Zinsen werden dem Einkommen zugerechnet und mit ver
Deutscher Transportarbeiterverband.
Bezirksverwalt. Groß- Berlin
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Hausdiener
Otto Pfeil
am 9. Juni im Alter von 59 Jahren verstorben ist.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 13. Juni, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des ThomasKirchhofes in Neukölln, Hermannflraße, aus statt.
Nachruf. Ferner starb unser Sollege, der Industriearbeiter
Hermann Dahlke
am 8. Juni im Alter von 66 Jahren.
62/5
Ehre ihrem Andenken!
Die Bezirksverwaltung.
Verband
der Bureauangestellten Deutschlands .
Drtsgruppe Groß- Berlin. Am 8. Juni verstarb nach furzer Strankheit unser Mit glied, der Krankenkassenangestellte
46/6
Theodor Regler
im 65. Lebensjahre. Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 13.Juni, nachmittags 3/4 Uhr, auf dem 2. städtischen Friedhof in Schöneberg , Sachsendamm, statt.
Um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder ersucht
Am
Die Ortsverwaltung.
VolksFeuerbestattungsVerein Groß- Berlin
Sonnabend, den
8. Juni, verstarb unser langjähriges Mitglied
Hermann Polte
Berlin , Beddingstr. 7. Die Einäscherung findet am Freitag, den 14. Juni, nachmittags 5 Uhr, im Krematorium Berlin , Gerichtstraße 37/38, ftatt.[ 300/11
Am Montag, den 10. Juni, verstarb unser Mitglied
Max Morgenstern
Schöneberg, Feurigstr. 38. Die Einäicherung findet am Donnerstag, den 13.Juni, nachmittags 2 Uhr, im Strematorium Treptow , Kiefholzstraße, statt.
Friede ihrer Asche!
Nach langem, schwerem Leiden verstarb am Sonnabend, den 8. Juni, mein lieber Mann, unser guter Bater, Bruder, Schwager und Onkel, der Kupferschmied Hermann Polte.
Um stilles Beileid bitten die trauernden Hinterbliebenen: Frau Emilie Polte
nebst Kindern. Die Einäscherung findet am Freitag, den 14. Juni, nachmittags 5 Uhr, im städt. Krematorium, Gerichtstraße, statt. 182A
Verband derKupferschmiede Deutschlands.
Filiale Berliu. Am 8. Juni verstarb nach schwerem Leiden unser lieber Kollege
Hermann Polte
an Magentatarrh.
Ehre seinem Andenken! Die Einäscherung findet am Freitag, nachmittags 5 Uhr, im Strematorium Gerichtstraße statt.
Rege Beteiligung erwartet 99/6 Der Vorstand.
Verbandsbureau
der Lithographen, Steindrucker und verw. Berufe Berlin .
Den Mitgliedern machen wir hierdurch die traurige Mitteilung, daß unser langjähriger Kollege, der Formstecher
Rudolf Klapper
am 9. Juni 1918 im Alter bon 48 Jahren an Lungenleiden und Herzmuskelentzündung verstorben ist.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Die Beerdigung findet heute Donnerstag, nach mittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Luisen- Friedhofes in West end , Fürstenbrunner Weg, aus statt. 108/8
neuen
Eine rege Beteiligung er wartet Die Verwaltung.
Verein der
für Feuerbestattung.
Freidenker
Sitz Berlin . Gegr. 1905. Am 8. d. Mts. verstarb unser Mitglied, der Tischler Otto Boden Friedrichsfelde, PrinzenAlee 61.
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Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Freitag mittag. Ziemlich fühl, teilweise beiter, aber beränderlich, im weftlichen Binnenlande größtenteils troden, in den anderen Gegenden öfter leichte Regenfälle.
Am Sonntag verstarb nach langem, schwerem Leiden mein lieber Mann, der treu forgende Vater seiner beiden Kinder, unser guter Bruder, Schwiegersohn, Schwager
und Dnkel, der pensionierte Staffenbeamte
Fritz Knöner
im Alter von 38 Jahren.
Obwohl bereits seit Jahren frant, trifft uns sein Tod doch überraschend und reißt derfelbe eine unerseßliche Lüde in unsere Familie.
Um stille Teilnahme bitten Olga Knöner geb. Persicke und Kinder.
Karl Knöner und Frau geb. Fink und Kinder. Philipp Häger und Frau geb. Knöner. Heinrich Thies und Frau geb. Kaiser. Familie Perficke.
Berlin , Erfurt u.Hannover , den 11. Juni 1918.
Die Beerdigung findet heute Donnerstag, den 13. Juni, nachmittags 4 1hr, von der Leichenhalle bes AndreasStirchhofes in Wilhelmsberg aus statt. 191A
Sonntag nacht 12, Uhr entschlief nach furzem, schmerem Krantenlager meine liebe Frau 130A
Martha Sachse
geb. Rose
an der Schwelle ihres 45. Lebensjahres.
Um stille Teilnahme bittet der tiefgebeugte Gatte
Rudolf Sachse. Johannisthal ( Staiser Wilhelm- Str. 49), 11. Juni 1918. Die Beerdigung findet heute, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Johannisthaler Friedhofes aus statt.
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Bekanntmachung
über den
Bezug von Kohlen.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden über die Errichtung des Kohlenverbandes Groß- Berlin vom 21. August 1917 wind für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß- Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin , Charlottenburg , Neukölln, Berlin- Schöneberg, Berlin- Lichtenberg, Berlin- Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim , folgendes bestimmt:
1.
Bom 12. Juni 1918 ab darf gegen Borlegung der Kochtarte auf fämtliche mit den Ziffern 1, 2 und 3 bezeichneten Abschnitte der Rochkarte je ein halber Zentner Kohlen abgegeben und entnommen werden.
Braunkohlenbriketts dürfen gegen die Kochlarte nur unter gleichzeitiger Vorlegung des von der Gemeinde ausgestellten Ausweises und nur an solche Verbrancher abgegeben und entnommen werden, die in die Kundenliste des Kohlenhändlers eingetragen find. Für die Entnahme aller anderen Arten von Rohlen gegen Kochkarten sind die Verbraucher in der Wahl der Bezugsstellen nicht beschränkt.
2.
Bekanntmachung
über die Ausgabe von Zucker und Kunsthonig im Juni und Juli 1918.
Auf Grund von§ 9 der Verordnung des Magistrats Berlin vom 11. April 1917 über die Abgabe und Entnahme von Zucker wird bestimmt: 1. Es find abzugeben:
a) Auf Abschnitt 12 der, Berliner Buderkarte in der Zeit bom 16. bis 30. Juni ds. Js.
Pfund Verbrauchszucker und
Pfund als Ausgleich für die verminderte Brotportion, zusammen also
1. Pfund Zucker.
Pfund Verbrauchszuder und
Pfund als Ausgleich für die verminderte Brotbortion, zusammen also
12 Pfund Zucker.
c) Auf einen besonderen Abschnitt der demnächst zur Ausgabe gelangenden neuen Zuderkarte in der Zeit vom 6. bis 26. Juli ds. Js.
2 Pfund Ginmachzucker oder
3 Pfund Kunsthonig.
Nur wer nachweisen kann, daß er am 10. Juni ds. Js. seinen ständigen Aufenthalt in Berlin gehabt hat, hat Anspruch
Die Abgabe und Entnahme von Koblen gegen Dien- und auf Einmachzucker. Später Hinzugezogene haben sich an den Sonderkarten ist bis auf weiteres verboten.
3.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Befannimadung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mart oder einer dieser Strafen bestraft. Auch fann auf Einziehung der Kohlen erkannt werden, auf die fich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Die Kohlenstelle Groß- Beilin fann Stohlenhändlern, die gegen diese Bekanntmachung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels untersagen.
Drt ihres früheren Aufenthaltes zu wenden, falls sie auf solchen Zucker Anspruch machen.
Die Kleinhändler haben bei der Entnahme den Sonderabschnitt abzutrennen, an fich zu nehmen und durch Ausdruck des Firmenstempels zu entwerten. Falls Kunsthonig entnommen wird, haben sie außerdem die besonders gekennzeichnete rechte Ede abzuschneiden. Die Abschnitte, auf welche Sunithonig ents nommen ist, find getrennt von denjenigen, auf welche Einmachzuder entnommen ist, vom Kleinhändler dem Großhändler bis zum 31. Juli de. Js. einzureichen. Die Großhändler haben die Abschnitte sofort an die Zuckerzuteilungsgesellschaft weiterzugeben. Bon dieser sind die Abschnitte bis zum 12. August ds. Js. der
4. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent- Buderversorgungsstelle einzureichen. lichung in Kraft.
Der Kohlenverband Groß- Berlin. fendung der Umtauschkarten ober, falls dieſe ſchon in ihrem
Wermuth.
Sonntag, den 16. Juni, vormittags 1,11 Uhr, bet Herrn Schmidt, Prinzen- Allee 33:
Mitglieder- Versammlung.
Tagesordnung: Vorstandswahl und Vortrag. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht 133/3 Die Ortsverwaltung.
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Ecke Brunnenstraße
2. Denjenigen Berliner Einwohnern, die zur Zeit der Sonderverteilungen verreist sein werden und sich Zuderumtauschfarten ausstellen lassen, werden bei Aushändigung oder UeberBesi ze sind, nach ihrer Rückkehr von der Reise gegen Borlegung der über die Ausgabe der Umtauschkarten ausgestellten e- scheinigungen die Sonderzuteilungen von der Buderversorgungsstelle, Kommandantenstraße 80/81 III, zugewiesen werden. Berlin, den 10. Juni 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. Zuckerversorgungsstelle. Dr. Reimann.
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Ehre seinem Andenken! Friedrichstr. 90 ft Süßer Obstschaumwein vorzüglich Direkt am
Die Einäscherung findet heute Donnerstag, nach mittags 3 Uhr, in der Gerichtstraße statt. 298/6
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