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Mbeiterforöemngen und öranntwemmonopol.

Bon Gustav Hoch . In dem ReichstagSauSschutz zur Beratung deS Brannt- weinmonopols ist die Beratm� der Arbeiterfragen, über die am Sonnabend im.Vorwärts" berichtet wurde, bezeichnend dafür, wie die Reichsleitung und die meisten bürgerlichen Parteien in Wahrheit zu dem ersten Entwurf stehen, der einen großen Gewerbezweig dem Staatsmonopol ausliefert. Da derartige Entwürfe das deutsche Volk noch öfter beschäftigen werden, hat jene Auseinandersetzung eine allgemeine Be> deutung. In der ganzen Beratung des Branntweinmonopolentwurfs haben die Wortführer des BrennereigewerbeS Limmer wieder erklärt, daß nur dann ihrGewerbe" dem Monopolamt und damit der Reichsleitung ausgeliefert werden könne, wenn es in dem Gesetze selbst sichergestellt sei. Unter ihremGewerbe" verstehen sie aber einzig und allein die Unternehmer. Daher enthält schon der Entwurf des Branntwein- Monopolgesetzes eine fast unübersehbare Reihe von Be- stimmungen zum Vorteile der beteiligten Unternehmer. Von den beteiligten Arbeitern und Angestellten dagegen ist ab­gesehen von dem Abschnitt über die Entschädigung der durch die Durchführung deS Monopols geschädigten Personen gar nicht die Rede. Im Ausschuß wetteifern die meisten bürgerlichen Parteien darin, die einzelnen Gruppen der beteiligten Unternehmer noch mehr zu begünstigen; und die Vertreter der Reichs- leitung helfen dabei, soweit es ihnen irgend möglich ist. Als aber durch die Anträge der Sozialdemokraten der Aus- schuß sich auch mit den Rechten der beteiligten Arbeiter und Angestellten befassen mußte, war plötzlich der Eifer jener Herren für ihrGewerbe" verschwunden. Zunächst handelte es sich um die oberste Leitung der ge- samten Monopolverwaltung. Nach dem Entwurf soll dafür ein Monopolamt in Berlin gebildet werden. Dieser Behörde stehen zur Seite ein Beirat mit beschließender Stimme und ein Gewerbeausschuß als sachverständiger Gutachter. Der Beirat sollte bestehen aus Vertretern des Bundesrats, Reichstaas, der Branntweinbrenner und deS Monopolamts; in dem GewerbeauSschuß sollten die andern beteiligtenGe- werbe" vertreten sein. Die Sozialdemokraten beantragten in erster Linie, baß in dem beschließenden Beirat nur Vertreter der Ge- samtheit. des Bundesrats und des Reichstags, mitwirken, die Vertreter der Brenner, ebenso wie nach dem Entwurf die Vertreter der anderen beteiligten Gewerbe, nur dem Gewerbe- ausschuß angehören, vom Beirat aber ausgeschlossen sind. Daher verlangten die Vertreter der Sozialdemokraten, daß als Vertreter deS Gewerbes nicht nur Unternehmer sondern auch Arbeitervertreter hinzugezogen werden müssen. Diese Anträge wurden jedoch abgelehnt; die Bestimmungen des Entwurfs wurden angenommen, wobei die Mitarbeit im Beirat auf größere Kreise der Unternehmer ausgedehnt, und der Gewerbeausschuß bestätigt wurde. Im Anschluß hieran beantragten die Sozialdemokraten folgende neue Bestimmungen: Z SO». Die Ausübung des gesetzlich gewährten vereine» und Versammlungsrechts darf den Arbeitern und Angestellten der Be trieb«, die diesem Gesetz unterstellt sind, durch keine besondere Ab machung oder Anordnung beeinträchtigt werden. Den Arbeitern und Angestellten dürfen aus ihrer Fugehörig keit zu einer Vereinigung oder aus der Ablehnung der Anordnung der Betriebsleitung und ihrer Vertreter, einer Bereinigung bei- zutreten, keine Nachteil« erwachsen. Z 90b. Die Arbeits- und Lohnderhältnisie find für die Ar beiter und Angestellten tariflich für da» gesamte Gewerbe ein- schließlich der Brennereibetriebe zu ordnen. Die tarifliche Vereinbarung wird von einem AuSschufi« fest- gesetzt, der auS zehn Personen besteht, für die der Beirat der Monopolverwaltung eine gleiche Zahl von Mitgliedern bestimmt, wie die Arbeiter resp. Angestellten. Di« Kommission verständigt sich über die Berufung eine» Vorfitzenden außerhalb de« Kreise» des AuSschufie«. Kommt«ine Einigung nicht zustand«, so ernennt der Bundesrat den Vorsitzenden. 8 SOo. Für die Tarifverhandlungen find, soweit fi« die Arbeiterverhältnifie regeln. Arbeitervertreter, soweit Angestellten verbälmisie in Betracht kommen, aul diesen Kreisen dl« Ver trewngen zu bestimmen. ES ist ferner bei Tarifabschlüflen für einzelne IverufSarten de« Gewerbe« dt« Vertretung der Arbeiter bezw. Angestellten auS diesen Betrieben zu berufen. Die Arbeiter resp. Angestellten wählen ihre Vertretung ge- sondert. Für die Wahl finden die Bestimmungen de» Gesetze» über den Vaterländischen Hilfsdienst 8 11 entsprechende Anwendung Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Beirat der Monopol- Verwaltung. Zu den Verhandlungen de» TarifauSschufie» find auf ihren Antrag die Vertreter der Organisation der Arbeiter resp. An- gestellten und der Betriebsleitungen hinzuziehen und gutachtlich zu hören. 8 S0ä. Werden Uebelstände im Arbeitsverhältnis von der Betriebsleitung auf Beschwerde der Arbeiter resp. Angestellten nicht abgestellt, so steht den Beteiligten die Berufung an den Tarifausschuß zu, der, sofern die Beschwerde al« berechtigt an erkannt wird, die Beseitigung der Uebelstände anzuordnen bat. Desgleichen entscheidet der Tarifausschuß aus Anrufung über Be schwerden, betreffend ungerechtfertigte Entlassung. Der konservative Abgeordnete Kreth suchte die Anträge mit einer freundlichen Handbewegung abzutun: Die Siche rung des Vereins- und Versammlungsrechts sei unnötig, da dieses Recht ohnedies bestehe und niemand daran denke, anzutasten. Wenn aber in der Sache durchaus noch etwas geschehen solle, könnte ja§ 90» angenommen werdem Aber die anderen Bestimmungen, die die Tarifabschlüsse mit den Arbeitern und Angestellten erzwingen und ein Beschwerde- verfahren festlegen sollen, seien undurchführbar, da in den landwirtschaftlichen Brennereien nur ganz wenige Arbeiter und Angestellte beschäftigt werden. Tatsächlich aber gibt es genug landwirtschaftliche Brenne- reien. für die eine tarifliche Regelung der Arbeits- und Lohn- Verhältnisse nicht nur möglich, sondern auch dringend not- wendig ist. Außerdem werden in den Monopolbetrieben zur Reinigung des Branntweins, zur Herstellung des Trink- branntweins, zur Verteilung der Waren viele Arbeiter und Angestellte gebraucht. Die Hauptsache jedoch ist. daß die Unterscheidung, für welche Betriebe die tarisltchen Ab-

ist. hat alle der den Ein-

machungen gelten sollen, nicht Aufgabe des Gesetzes sondern in den Tarifen erfolgen muß. DaS Gesetz nur festzulegen, daß Tarife vereinbart werden müssen; Einzelheiten der Tarife und dazu gehört auch Geltungsbereich jedes einzelnen Tarifs werden in Tarifen geregelt. Das Zentrum kam denn auch mit einem andern wand gegen die sozialdemokratischen. Anträge. Abg. Dietz (Konstanz ) versicherte, daß ihm die Anträge nicht weit genug gehen. Die in den Anträgen verlangten Rechte müßten nicht nur einzelnen Gruppen, sondern allen Arbeitern und Angestellten gesichert werden.' Daher genüge es nicht, wenn in dem Monopolgesetzc besondere Bestimmungen nur für die am Monopol beteiligten Arbeiter und Angestellten eingefügt werden; die Sache müsse vielmehr in einem all­gemeinen Gesetz für die ganze Industrie und den ganzen Handel erledigt werden; und das könne nicht jetzt, sondern erst später geschehen. Soweit aber die Betriebe unmittelbar der Monopol- Verwaltung unterstellt sind, ist es ohne weiteres klar, daß die Monopolverwaltung die Grundzüge dafür festlegen muß. wie die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der beteiligten Ar- beiter und Angestellten zu regeln sind. Für die Tätigkeit der Monopolverwaltung schafft das Monopolgesetz die Grundlage. Daher sind in dem Gesetz auch die Rechte dieser Arbeiter und Angestellten zu sichern. Die Betriebe dagegen, die der Monopolvcrwaltung nur unmittelbar unterstellt sind, stehen in engster Verbindung mit ihr. Für die Unternehmer dieser Betriebe sind in dem Gesetze alle Bestimmungen ent- halten, die ihnen einen möglichst hohen Gewinn sichern sollen. Haben demgemäß nicht auch die Arbeiter und Auge- stellten dieser Betriebe den Anspruch darauf, daß ihre Rechte in dem Gesetz berücksichtigt werden? Die lange Aussprache hierüber veranlaßte schließlich die bürgerliche Mehrheit des Ausschusses zu einigen Zugeständ- nissen.<;hre Sorge ging jedoch dahin, ja nicht zu viel zuzugestehen. Sie lehnte die beiden letzten Anträge ab, die die Wahl der Tarifausschußmitgliedcr und daS Beschwerde Verfahren regeln; affgenommen wurden also nur die beiden ersten sozialdemokratischen Vorschläge: 1. Sicherung des Vereins- und Versammlungsrechts und 2. tarifliche Ordnung der Arbeits- und Lohnverhältnisse. Die zweite Bestimmung wurde aber auf die Betriebe beschränkt, die mehr als drei Arbeiter beschäftigen und nicht Nebenbetriebe sind. Durch die letzte Verschlechterung sind alle landwirtschaftlichen Brenne- reien ausgenommen, auch wenn sie noch so groß sind. Endlich wurden die neuen Bestimmungen nur den Arbeitern gewährt, die Angestellten davon ausgenommen: angeblich, weil sie gar nicht durch das Gesetz geschützt sein wollen. Eine besonders klägliche Rolle spielte in dieser VerHand- lung der Vertreter deS Reichswirtschaftsamts, dessen Aufgabe sein sollte, für die berechtigten Forderungen der Arbeiter auch gegenüber den Rücksichten der anderen Reichsämter ein- zutreten. DieS geschah bisher nicht genügend in dem alten Reichsamt des Innern. Dafür wurde der Umstand verant- wortlich gemacht, daß der leitende Herr zu viel zu wn habe und deshalb die einzelnen Fragen nicht ausreichend über- sehen könne. Jetzt aber, nachdem das neue ReichswirtschaftS- amt geschaffen und mit sozialpolitischen Aufgaben betraut worden ist, ist es auch nicht besser. Der Vertreter deS ReichSwirtschaftsamtS versagte vollständig. Er trat nicht für, sondern gegen die Arbeiterforderungen auf und mit solchen Scheingründen, daß sie gar nicht ernst genommen werden konnten. Die Arbeiter und Angestellten sehen hieraus, wie wenig selbst ihre berechtigtsten Forderungen von den bürgerlichen Parteien und den Regierungen gewürdigt werden: nur aus eigener Kraft, nur durch unermüdliche Verstärkung ihrer Ver- bände und durch nachdrückliche Unterstützung ihrer Vertreter werden sie die notwendigen Fortschritte erringen.

in keinem Fremdwörterbuch. Aber auf der Speisekarte stand es und kostete eine Mark. LapskauS ist ein durch den Wolf gedrehtes Etwas. Unser Mann, der Bezwinger derKartoffelpuffer" und der Bockwurst", drei Gabeln Lapskaus dann packte ihn ein heftiger Widerwillen gegen alle weltliche Lust, er flüchtete sich in ein stilles Kämmerlein und schüttete sich aus. Wenn er nicht gestorben ist, lebt er noch heute. Es ist aber sehr unwahrscheinlich.

Die spanische Grippe hat seit einigen Tagen ihren Einzug auch in Groß-Berlin gehalten. Die Krankenziffcr bei den Krankenkassen ist plötzlich in die Höhe geschnellt. In allen Schulen fehlten zahlreiche Kinder, Knaben und Mädchen. In den Warenhäusern, städtischen Bu- r e aus, bei den V e r k e h r S a n st a I t en, unter den städ ti- fchen Arbeitern, ferner unter den Arbeitern und Arbeite- rinnen in den MunitionS- und RiistungSbetrieben, sowie unter dem Eisenbahn - und Po st personal sind Krankheitsfälle beobachtet und gemeldet, so daß mit einer weiteren Ausdehnung schon gerechnet wird. Die Mehrzahl der Fälle wurde übrigens aus den westlichen Vororten gemeldet- Auch aus Potsdam , NowaweS, Spandau sowie au» Neu- kölln, Tempelhof und den Orten der Oberspree lagen zahl- reiche Meldungen von Erkrankungen vor, die fast sämtlich aus die schon hinlänglich bekannlen Symptome der Grippe hindeuten. Die Mehrzahl ddr Fälle ist leichter Natur, die eine längere Dauer oder eine KrankenhauSbehandlung nicht angezeigt erscheinen läßt. Bemerkenswert ist noch, daß die Krankheit sich mit der größten Schnelligkeit verbreitet. Kaum hatte sie fich in Brandenburg , Pots- dam und Spandau gezeigt, da war sie auch schon in den westlichen Vororten und an der Oberspree, während im 5treise Niedcrbarnim noch keine Fälle beobachtet worden sind. Bei der leichten Ueber- tragbarkeit wird eS nicht lange dauern und auch die bisher ver- schont gebliebenen Gegenden werden den ungebetenen Gast ein- treten sehen. Wenn eS übrigens ein Trost ist, Gefährten im Leide zu haben, so wird der deutschen ReichShauptstadt der Trost diesmal im reichsten Maße zu teil. AuS allen Gegenden Deutschlands lauten Nach- richten ein über den plötzlichen Ausbruch und die rapide Ver- breitung der Epidemie: in München , Köln , Karlsruhe , Jena , Straßburg , Mannheim , Ludwigshasen, Landsberg a. ö. W,, Görlitz usw. ist sie aufgetaucht. Aber überall nimmt sie einen gutartigen Verlauf, und wenn tödliche Fälle bis jetzt nirgends gemeldet worden sind, so liegt daS nicht, wie boshafte Zungen vielleicht behaupten werden, an dem gegenwärtigen Lerztemangel, sondern an dem wirklich gutartigen Charakter der Krankheit. Ihre Symptome sehen allerdings bedrohlich genug au» hohes Fieber bis 40°, Kopfschmerzen, Halsentzündung, Kaskaden- schnupfen und zuweilen auch Brechdurchfall aber zu fürchten im allgemeinen ist nichtS, und wenn man keine llnvorstchtigkeiten be- geht, sondern fich rechtzeitig ins Bett legt, so Pflegt die Geschichte in 2 g Tagen erledigt zu sein. Wir können dieses auS eigener Erfahrung bestätigen, denn auch auf der Redaktion deSVorwärts" hat die Grippe eine Anzahl Erkrankungen hervorgerufen, die aber alle den geschilderten leichten Verlaus genommen haben.

GrofrBerlin der Mann und sein Appetit. Es war einmal doch halt, da muß vorweg gesagt werden, daß eS kein Märchen ist, von dem hier die Rede sein soll, sondern Wahrheit, bittere Wahrheit. Also: ES war ein- mal ein Mann, der stand am Belle-Alliance-Platz, blickte die lange Friedrichstraße hinunter und wußte nicht, wo und was er essen sollte. Denn er hatte einen ausgewachsenen Hu, Verzeihung Appetit. Der Leser meint, er sollte zu Kem- pinSki gehen. Nein, der Mann hatte bloß zwei Kartoffel- marken und obendrein gehörte er zum besseren Mittelstand er konnte also nicht zu Kempinski gehen. Er lief also ein wenig zu und kam an einen Laden. Auf einem Rostblech lagen graue Fladen und schwitzten. Weil der Mann seine Kartoffelmarken hingab und 1 Mark bezahlte, erhielt er drei Fladen auf einen Teller und erfuhr so beiläufig, das seien Kartoffelpuffer. Wie gesagt, er hatte großen Appettt, darum würgte er die rohen Kartoffel- fasern, die zwischen den Zähnen schnurpsten, hinunter und entfernte sich schweigend, im Innersten ergriffen. Gefühle be- mächtigten sich seiner, die ihn auf den Gedanken brachten, er habe die Spanische Grippe. Weil er aber noch Appetit ver- spürte, tröstete er sich. Die Friedrichstraße ist lang, so kam unser Mann an das Schaufenster einer Speisewtrtschaft.Bockwurst" gab es da. Unser Mann Bockwurst. Als er damit ferttg war, wandte er sich an den Wirt und erteilte diesem mehrere Auf- klärungen. Erstens sei es allgemein anerkannt, daß der männliche Vertreter einer gewissen Tierart nicht als Bock, sondern als Hengst bezeichnet werde. Zweitens müsse be- achtet werden, daß besagter Hengst nach Beendung seines Erdenwallens im Gegensatz zu einem gewissen Parlament sich aufzulösen pflege, und auch wieder im Gegensatz zu vor- genanntem ziemlich schnell. Nachdem der Wirt diese Belehrung mit einigen unwiedergeblichen Berlinismen beant- wortet hatte, verließ unser Mann das Lokal. Die Friedrichstraße ist länger, als man denkt. Mancher Appetit ist größer, als man denkt. Unser Mann ging in einen Keller und ließ sich die Speisekarte geben.Wiener- fleisch" stand da drauf,Kaiserfleisch" undLapskaus". LapskauS steht nicht im Duden, nicht im Petri überhaupt

Wer ist Dienstvorgesetzter der städtischen Beamten? In der VerwaltungKstreitklcge des Magistrats Neukölln gegen Oberbürgermeister Kaiser , in der sich um die Frage handelt, ob der Magistrat oder der Oberbürgermeister Dienswor- gesetzter der Mag! straiSmirg bieder und städtischen Beamten ist, hat gestern das Oderverwaltungsgericht endgültig zugunsten de» Oberbürgermeisters entschieden. In Verfolg der bekannten ErnährungSdenkschrist de» Magi- stratS Neukölln richtete das KriegSwucheramt an den Obenbürger- meister von Neukölln das Ersuchen, die städtischen Beamten be« Zeugenaussagen in dem aus Grund dieser Denkschrift gegen! andere Gemeinde» und Gesellschaften wegen Höchstpveisübeir- schreitung eingelei toten Verfahren von der Verpflichtung der AmtS- Verschwiegenheit«u entbinden. Durch Beschluß vom 19. Dezember 1917 lehnte der Magistrat«S ab, den Magistratswittgliedern und Beamten diese Genehmigung zu erteilen. Der Regierungspräsident zu Potsdam ersuchte'daraufhin auf Anweisung deS GtaatSkommis- lars für Volksernährung am 4. Januar d. I. den Qberbürger- meister von Neukölln, den Magistratsbeschluß zu beanstanden. In dem darauf vom Magistrat Neukölln gegen'die Beanstandung deS Oberbürgermeister» eingeleiteten VerwaltungSstreitverfahven be.»

W»»W»W.»W»»----- m..mmmmmmm. m Aufsichtsbehörde, aber nicht Vorgesetzter des Magistrats. Der Ma­gistrat beantragte, die Beanstandung de» Oberbürgermeisters auf- zuHeben. Der Bezirksausschuß zu Potsdam hat am 5. Februar die Klage abgewiesen. Auf die dagegen eingelegte Berufung des Ma- gistratS fand gestern vor dem II. Senat des ObsrveriraltungS- gericht» mündliche Verhandlung statt, in der der Magistrat Neu- kölln durch Stadtrat Lindner vertreten war. Dieser betonte an der.Hand der Entstehungsgeschichte der Ttädtsordnung erneut den Standpunkt, daß der Viagistrat unmittelbarer Vorgesetzter der städtischen Beamtem sei. Der Magistrat selbst habe dagegen als oberste Spitze der kommunalen Selbstverwaltung überhaupt keinen Vorgesetzten. Als Vertreter deS Oberbürgermeisters beantragte Rechtsanwalt Walter Fabian , die Berufung des Magistrat» al» unbegründet zurückzuweisen._ Das Oberverwaltungsgericht verkündete nach längerer Be- ratung folgende Entscheidung: Auf dne Berufttn« des Kläger , wird die Vorentscheidung des Bezirksausschusses bestattgt und den AuSführung-n bei Bezirksausschusses beigetreten. Der Be- schlich des MagsstvatS hak sich nicht innerhalb der Befugnisse des Magistrats gehalten. Für die Ansicht, daß'der Oberbürgermeister D ien st Borge setzt« t der städtischen Beamten ist, sind die gefttzlichert Bestimmungen im§ 108 der früheren Städteordnung, in der In- struktion für die Stadtmagistrate von 1835 und im tz 53 der revi- Merten Slädteovdmma von 1853 enthalten: für die gegenteilig« Ansicht fehlen alle gesetzlichen Unterlagen. Der Oberbürgermeister ist auch Vorgesetzter der Magistratsmitglieder. Der Magistrat war daher nicht befugt, darüber zu bestimmen, ob die Genehmigung zur Aussageertetlung zu erteilen sei oder nicht. Deshalb unterlag iein Beschluß mit Recht der Beanstandung.

Die Besprechung über die Verfassung Grost-Berlius, die gestern im Ministerium des Innern unter dem Vorsitz deS Minister« Dr. Drews stattfinden sollte, ist. wie wir erfahren, auf Sonnabend, den 6., verlegt worden. Warum der Hauswirt steigert. Die Mietsteigerungen werden"von den Hauseigentümern da- mit begründet, daß jetzt die Unterhaltung eines Hauses mehr als ftüher kostet, weil alles im Preise gestiegen ist, und daß auch Hypotheken jetzt nckr gegen höhere Zinsen zu haben sind. DaS sagen nicht nur Eigentümer, die in der KriogSzett tatsächlich schon höhere Hypothekenzmfen bewilligen mußten und umfangreiche AuS«