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Reichstag.

168. Gigung, Donnerstag, 4. Juli, amittag 2 Uhr. Am Bundesratstisch: v. Kühlmann.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des rumänischen Friedensvertrages.

Oberst v. Fransedki ergänzt seine gestrigen Mitteilungen über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen in Rumänien  .

Abg. Noske( Soz.):

Der Etat wird bewilligl,

Beim

Etat des Reichswirtschaftsamts

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führt Abg. Bell( 3.) aus, die Generalkommandos möchten sich nicht derartige Dinge müßten ihrer Zuständigkeit entzogen werden. Bei mit der Regelung von Mietssteigerungen beschäftigen, den Verordnungen über Kleiderabnahme müsse man sich vor jeder Schablonisierung hüten. Der Redner begründet dann eine Reso­lution, die verlangt, die Durchführung der Beschlagnahme der Sparmetalle auszusehen, bis die Eparmetalle, besonders Türklinken und Fenstergriffe, aus allen öffentlichen Gebäuden ab­geliefert sind und bis für Ersatz und spätere fostenfreie Wieder­herstellung des jeßigen Zustandes gesorgt ist.

Abg. Rieker( nat.) bittet, den deutschen Nordseebädern zu helfen. In der Uebergangswirtschaft muß dem freien Handel wieder weiter Spielraum eingeräumt werden. Redner kritisiert das Ueber­

mann, geht doch aber babin, Herrn von Kühlmann als Schädling zu beseitigen. Wenn ich die Gewähr hätte, daß Herr von Kühlmann morgen oder übermorgen feinen Abschied einreichen würde, bann würde ich gern eine Erklärung abgeben, den Pribatmann von Kühlmann nämlich habe ich als solchen nicht beleidigen wollen.

Der zweite Angeklagte Dumde   schließt sich diesen Ausführun gen an.

Vorsitzender: Dann erübrigt es sich ja wohl, Herrn von Kühl mann über seine Meinun gzu hören.

Dr. Lohan: Ich bebaure es, aber in dem vaterländischen Intereffe, melches ich bertrete, kann ich nichts anderes jagen. Mir hat jedenfalls jede Absicht der Beleidigung des Privatmannes von Kühlmann ferngelegen.

Ausschluß der Deffentlichkeit.

Griter Staatsanwalt Rhode: Ich beantrage für die ganga Dauer der Berhandlung die Oeffentliceit auszu schließen und bitte auch von der Bestimmung der Strafproze Ein Regierungsvertreter sucht die vom Abg Riezer angegriffene ordnung Gebrauch zu machen, nach welcher auch die Begrün Verordnung über die Regelung der Textilindustrie zu rechtfertigen. dung dieses Antrages in nichtöffentlicher Sigung erfolgen kann. Abg. Arendt( D. F.): Die gesamte Bevölkerung, die industrielle Rechtsanwalt Dr. Schwindt widerspricht diesem Antrag mit sowohl wie die landwirtschaftliche, wünscht im Frieden sobald als aller Entschiedenheit. Es liegt doch gerade im Interesse des möglich aus der Zwangsorganisation herauszukommen. Staatssekretärs und auch der Angeklagten, die Sache in Des weiteren tritt der Redner für einen Schuh der Haus- bollster Oeffentlichkeit zu Mären. Rechtsanwalt Jacobsen schließt befizer gegen Verfügungen des Generalkommandos ein. sich diesem Antrage an.

Der rumänische Friedensvertrag legt den Rumänen teilweise harte Bedingungen auf. Aber die Männer, die jest Rumäniens Schidial leiten, hoffen, durch diese Verträge ihr Volt zu Glück und Wohlstand führen zu können. Das rumänische Barla ment hat den Friedensvertrag mit allen gegen 3 Stimmen an genommen. Deshalb stimmen an wir, tros mancher Bemaß von Verordnungen. denken in der unbefriedigend gelösten Dobrudschafrage und gegen die Grenzforrekturen, dem Vertrage zu. Wir verkennen feine Här­ten nicht; aber wir fönnten es nicht verantworten, deswegen den Friedensvertrag abzulehnen und Gefahr zu laufen, daß wieder der Kriegszustand eintritt. Man darf auch schließlich nicht ver­geffen, mit welcher Frivolität Rumänien   in den Krieg ein­getreten ist. Damals hat es alle Verträne gebrochen. das voraus bezahlte Geld behalten, die zugesagten Waren Brot und Petro­Ieum nicht geliefert, eine ganze Menge beutscher Eisenbahn­wagen und Schiffe zurüdgehalten. Selbstverständlich muß es diefen Schaden jest wieder gutmachen. Das deutsche Volf denkt gar nicht daran, noch

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Oberst Roeth fagt zu, daß die öffentlichen Gebäude im Sinne Nach längerer Begründung des Antrages durch den Ersten des Antrags Arendt- Bell zu der Lieferung der Sparmetalle heran- Staatsanwalt Rhode und Gegenausführungen der Rechtsanwälte gezogen werden sollen. Den Hausbesizern soll durch die Beschlag- Dr. Schwindt und Jacobsen in nichtöffentlicher Sigung nahme der Tür- und Fensterklinken fein Schaden entstehen. verkündet der Vorsitzende den Beschluß des Gerichts dahin: Die Abg. Dr. Jund( nat.): Die Verordnung über die Textilindustrie| Deffentlichkeit wird während der ganzen Dauer der Verhandlung fällt nicht unter das Ermächtigungsgesetz vom 4. August 1914. Die ausgeschloffen, da eine öffentliche Verhandlung eine Gefährdung Regierung hätte sich wegen dieser Frage mit dem Reichstag ins Be- der Staatssicherheit befürchten läßt. nehmen sezen müssen.

Abg. Dove( Vp.) und Noske( Soz.) schließen sich dieser Auf­fassung an.

eine besondere Geldprämie für den Bruch von Bündnisverträgen zu zahlen. Rumänien   muß zurüdgeben, was es uns unter schmäh­lichem Vertragsbruch gestohlen hat.( Zustimmung.) Es muß dar­über hinaus eine ganze Anzahl Verpflichtungen auf sich nehmen, und die Meinungen darüber sind geteilt, ob wir ihnen zuviel zu­Die weiteren Verhandlungen ziehen sich bis in die späten Abend muten oder ob noch mehr hätte gefordert werden follen. Wiber- stunden hin. Fortsehung der Debatte am Freitag, 2 Uhr. spruch ist erhoben worden gegen die Verpflichtung Rumäniens  , den Juden die staatsbürgerliche Gleichberechtigung zu geben. Darin liegt giveifellos eine Einmischung, ober Rumänien   hatte sich be=

reits im Berliner   Periraa bon 1878 bazu verpflichtet. Der Kühlmann- Prozeß vertagt.

Die Parteien, welche der Regierung vorwerfen, sich in der Juden­frage unberechtigt in innere Angelegenheiten Mumäniens einge­mischt zu haben. hätten in her Königsfrage die stärkste Einmischung gebilligt und gewünscht. Wir sind durchaus damit einverstanden, dak die Regierung sich hierin ama baffiv verhalten hat. Wir würden es durchaus begreifen, wenn die Rumänen ihren König zum Teufel jagen; aber der deutsche Soldat soll den Rumänen einen König weder nehmen noch bringen.( Sehr gut!)

Ausschluß der Oeffentlichkeit.

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In dem Prozeßwegen Beleidigung des Staats sekretärs Dr. v. Kühlmann begann am Donnerstag die Verhandlung vor der 7. Straffammer des Landgerichts I   unter Vor­fit des Landgerichtsdirektors Geh. Justizrats Westermann   in dem räumlich sehr beschränkten Sißungszimmer dieser Straffammer. Die gegen den Redakteur der Deutschen Zeitung", Dr. phil  . Mar 2ohan und den Redakteur der deutschen Blätter" Dr. Jul. Dum de erhobene Anflage lautet auf Beleidigung des Staats­sekretärs des Auswärtigen Amis, Wirfl. Geh. Nats Dr. v. Ahl­mann im Sinne des§ 186 des Strafgesetzbuchs( Behauptung un­erweisbarer ehrenrühriger Tatsachen). Der Strafantrag ist vom Stellvertreter des Reichskanzlers gestellt.

Drei Beauftragten des Reichsfanzlers wird die Anwesenheit gestattet. Der Antrag, einen amtlichen Stenographen zuzulassen. wird abgelehnt, ebenso der Antrag der Angeklagten, ihren Steno graphen die Anwesenheit zu gestatten.

Vertagt!

Nach längerer Beratung verkündet Landgerichtsdirektor Westermann   folgenden Beschluß des Gerichts: 1. Die Sache wird vertagt, 2, es sollen zu der neuen Verhandlung außer den bis jebt geladenen Zeugen noch die in dem Schriftsaß der Verteidigung vom 3. Juli genannten Zeugen, abgesehen von zwei Herren, ge­laden werden. Gerner soll Grzellenz Peter Carp in Bukarest  dort kommissarisch vernommen werden.

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Der Ausschluß der Deffentlichkeit in diesem Prozeß ist eine Unbegreiflichkeit. Der Hinweis auf die Gefährdung der Das Hauptgewicht legen wir auf die wirtschaftlichen Staatssicherheit" erscheint völlig verfehlt. Denn selbst wenn Abmachungen. Wir haben wiederholt gefordert, daß die Betroleumabkommen nicht einzelne Banten bereichert. fondern daß Lohan seine Verteidigung in der Weise zu führen beabsichtigt, eine ausreichende Gewinnbeteiligung des Reiches unter wie es die Ladung der drei Chauffeur- Zeugen andeutet, allen Umständen nefichert wird. Die Recht auf fortdauernde Me­zu denen sich nun vielleicht noch die Frau gesellen quirierung von Lebensmitteln betrachten wir als eine wirtschaft wird, die morgens die Betten des Herrn Kühlmann liche Sicherheitsmaßregel gegen die Erdroffelungsabsichten Der Anklage liegt folgender Tatbestand zugrunde: In gemacht hat, selbst dann können wir in dem zu er­der Entente. Man maa deren Drohungen für übertrieben halten, einer am 14. April d. J. stattgehabten Versammlung des Allbeut wartenden Fortgang des Prozesses höchstens eine Gefährdung mag glauben, daß sie sie selbst beim besten Willen nicht durch- schen Verbandes stellte der Vorsitzende des Verbandes, Justizrat des letzten politischen Rufes der Angeklagten, aber nicht der führen kann, aber es wäre leichtfertig, wenn Deutschland Ia ß, in einer Ansprache die Behauptung auf, daß wir in den deutschen Staatssicherheit ansehen. Das Deutsche Reich, das feinen Boltsbedarf nicht für alle Fälle sichern wollte, während wichtigsten Aemtern Persönlichkeiten hätten, die in fiftlicher vier Jahre Weltfrieg überstand, wird es auch ertragen, wenn noch eine Uebermacht von einden es mit Vernichtung bedroht. Eignung und nach ihrem Verantwortlichkeitsgefüh! ( Sehr wahr!) den Ansprüchen nicht genügten, die an Führer und Führung gestellt Herr Lohan aus Bettlafengeheimnissen politische Staats­Wir werden also den Verträgen unsere Bustimmung werden müssen. Zwei Tage darauf veröffentlichte das Berliner   attionen macht. Im übrigen wird durch den Ausschluß der erteilen. Ihre dauernde Wirkung wird abhängen von dem großen Tageblatt" einen Artikel Andeutsche Sittenrichter" und forderte Deffentlichkeit dem Kläger der denkbar schlechteste Dienſt allgemeinen Friedensschluß. Die deutsche Sozialdemokratie wird darin Herrn Claß auf, die Persönlichkeiten, die er im Auge habe, erwiesen, denn das Publikum, dem der Ausschluß es nie daran fehlen lassen, auf die notwendige Wölferverständigung deutlicher zu bezeichnen. Als Antwort brachte die Deutsche der Deffentlichkeit von anderen Prozessen her als Folge hinzuwirken, damit harte Friedensverträge dann nicht mehr not- Beitung" am 23. April einen gleichfalls Aldeutsche Sittenrichter" der Gefährdung der Sittlichkeit in Erinnerung Lendig sind.( Brabo b. d. Goz.) überschriebenen Artikel, in welchem Dr. v. Aühlmann als eine ist, wird leicht dem Glauben verfallen, daß daß etwas Abg. Gothein( Vp.) warnt vor Ueberschäßung des Betroder Personen genannt wurde, die unter den Führern gemeint seien. auch hier Aehnliches vorliege und daß man über Es wäre ganz verfehrt, daraus Riefen- Diesem wurden in dem Artikel schwere Vorwürfe gemacht und gewinne für Deutschland   zu erwarten. Nach Wiederkehr normalez unter anderem gefagt: irgendwelche nicht zu beschreibenden Vorgänge einen Schleier Verhältnisse werden wir unseren Bedarf an mineralischen Oelen habe breiten wollen: Aus einem alldeutschen Hintertreppen­beffer wieder aus merita deden. Der Rebner polemisiert tratsch entstanden, wird dieser Prozeß nicht dem Tratsch ein gegen die abfälligen Aeußerungen des Grafen Praschma über die Ende machen, sondern der Ausschluß der Deffentlichkeit wird rumänischen Juden. Ein Volf, bas so entrechtet war und so ge= dem Tratsch neue Nahrung geben. Titten hat, fann feine große Anhänglichkeit an sein Land haben. Redner schließt mit der Hoffnung, daß die alten freundschaftlichen Beziehungen zu Rumänien   wiederkehren mögen.

Ieumablommens

Abg. Alpers( Welfe): Das empörte beutsche Gerech ligteitsgefühl hat in diesen Verträgen feine Befriedigung gefunden. Auch die Interessen der deutschen   Kolonisten in Beß­ arabien   sind nicht sichergestellt. Wir brauchen eine geschlossene deutsche Kolonie am Schwarzen Meer   oder an der Donaumündung. ( Beifall rechts.)

Abg. Dr. Cohn( U. Soz.) greift einige Bestimmungen des Friedensvertrags mit Rumänien   an, da fie verfappte Sontributionen barstellen. Diesen Friedensvertrag lehnen wir ab, er ist nicht ein Aft der Notwehr, wie Abg. Noske es darstellte, sondern verhüfter oder auch unverhüllter Raub.( Präsident Fehrenbach rüat diesen Ausdrud als unzulässig.) Unser Auswärtiges Amt   treibt nicht selbständig Politif. fondern fügt sich dem Drud des Militärs. Im Often rüden unsere Truppen froß des Friedensschluffes weiter bor. Unser Ziel ist offen in einem Artikel der Vossischen Beitung" bargelegt worden: weil wir selbst im Falle des Sieges im Westen England und Amerifa nicht givingen fönnen, und Rohstoffe au liefern, müssen wir die Rohstofflieferanten im Often bis Indien  hin wirtschaftlich beherrschen.( Buruf rechts: Sehr vernünftig!) Wir verurteilen diese Gewaltpolitik, die Rußland   gegenüber trotz des Wir verurteilen diese Gewaltpolitif, die Rußland   gegenüber trotz bes Friedensschlusses fortgesetzt wird.( Beifall b. d. 1. Soz.)

Stdatssekretär b. Kühlmann: leber die Demartations. Tinien im Osten stehen wir in Verhandlungen; wir fuchen diese Fragen schiedlich zu lösen. Ueber den eldzug nach Indien  , der nach dem Vorredner sehr verheizungsvoll für unsere Fleisch­versorgung wäre, muß ich bemerken, daß er feinen Teil unserer auswärtigen Politik bildet.( Seiterfeit.)

Gegen ihn liegen ernste und belastende Antragen wegen eines die Würde des Deutschen Reiches unter besonders er­schwerenden Umständen herabsehenden Verhaltens vor. Abgeord nete der Parteien, welche ein fauberes öffentliches Leben als die Grundlage völfischen Gedeihens ansehen, hätten Veranlassung, Die kurze Verhandlung, die dem Ausschluß der Deffents die Vorgesekten des Herrn v. Kühlmann entsprechend lichkeit voranging, hat auf die Angeklagten immerhin ein aufzuflären. Herr v. Kühlmann kommt nicht als politischer Gegner, sondern als Persönlichkeit in Betracht, die die erste interessantes Licht geworfen. Dem Privatmann von Pflicht verlebt hat, die einem Vertreter des Vaterlandes zufommt: Kühlmann will Herr Lohon je de Ehrenerklärung die Ehre des deutschen Namens zu wahren, deutlicher gefprochen: geben. Aber erst soll der Staatssekretär von seinem Posten den deutschen Namen im feindlichen Auslande durch sein zurücktreten, solange er das nicht tut, wird Herr Lohan weiter Verhalten nicht zu entehren. den Vorwurf unfittlichen Lebenswandels gegen ihn schleudern. Gleichzeitig veröffentlichten die Allbeutschen Blätter" einen Der alldeutschen Kampfesmethode hat Herr Lohan damit Artikel Bur Reinigung unseres öffentlichen Lebens". Darin wurde felber das Urteil gesprochen. Danke ab, oder ich greife Dein ebenfalls b. Kühlmanns Auftreten in Bufareft behandelt, das nicht Privatleben an!" Mit dieser Drohung wird dem unbequemen nur die deutsche Sache geschädigt, sondern auch die Würde des Deutschen Reiches verlegt" habe. Es hieß dann weiter: Man Staatsmann der Revolver auf die Brust gesetzt, wir müssen follte denten, daß bei seiner offenbar fehr starken Neigung, schon das Bild vom Revolver im Zusammenhang mit dieser fich auszuleben, dem Staatssekretär ein Dafein fern von Art Journalistit brauchen. Es ist dies die Kampfesweise, zu ben öffentlichen Geschäften erwünschter fein müßté, als ein von der notwendig eine Partei gelangen muß, die den Sturz von Freund und Feind beobachtetes Leben im Reichsdienst. Es muß Sen maggebenden Stellen flargemacht werden, was es heißt, in einen wichtigen Reichsamt eine fo unmögliche Persön rich feit halten zu wollen" usw. An einer anderen Stelle wurde gefagt: linser öffentliches Leben muß von Persönlichkeiten befreit werden, die in hohen Aemtern eine Rolle spielen dürfen, die infolge ihrer Unwürdigkeit unseres Volfes unwürdig ist. Was von Ronftantinopel bis Stodholm, von Petersburg   bis London   die Spaben von den Dächern pfeifen, ist auch in der Berliner   Wilhelm­straße gehört worden. Diese Stunde bezieht sich auf Herrn v. Kühl­manns Auftreten in Bukarest  "

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Der fleine Saal 413 erweist sich schon vor Beginn der Ver­handlung als völlig unzureichend. Die Verhandlung be­ginnt mit dem Aufruf der Zeugen. Beim Aufruf melden fich als Abg. Haase( U. Soz.): Unser Parteigenoffe Minster ist anwesend: Juftiarat Clas- Mainz, Generaldirektor Rudolf widerrechtlich, obwohl er sich noch auf holländischem Gebiet Mollenberg, Direktor der Deutschen Bank b. Strauß, Kom befand, von einer deutschen   Grenzwache festgenommen worden und merzienrat Dr. Friedrichs- Botsdam, Direktor Dr. Georg wird widerrechtlich festgehalten. Es sind deutsche Agenten an Solmifen- Köln, Major v. e ßler, Mirfl. Geh. Rat und ihn herangetreten, um ihm Unterstützung für die von ihm in Direktor im Auswärtigen Amt   riege, Gesandter v. Rosen Holland   herausgegebene revolutionäre Zeitschrift Der Kampf und be ra. Major Graf. v. Prasch ma, M. d. R., Staatssekretär Grz. ihre Verbreitung in Deutschland   anzubieten.( Sört! hört! bei den v. Kühlmann, Kgl. bayer. Kämmerer Legationssekretär der bayer. 11. Soz.) Es besteht die Vermutung, daß gegen ihn vorgegangen Gefandtschaft beim päpitlichen Stuhl Freiherr   v. Gebjattel, ist, weil er auf diese unsauberen Machenschaften nicht einge- gl. fächs. Leutnant Herbert As helm, Kaiserlicher Legationsrat gangen ist. Ginen Rechtsbeistand zu nehmen hat man dem Dr. b. Hoesch, Chauffeur Gefreiter Knoll, Chauffeur Walter Minster verweigert, angeblich weil er Amerikaner ist; gleich- Rademacher, Motorschlosser Paul Wiese, Vizekanzler Erz. v. Payer, zeitig aber vermehrt man ihm, sich an die amerikanischen   Behörden Rittmeister Horstmann. in Bern   zu wenden, weil seine amerikanische Staatsangehörigkeit nicht feit it ebt. Wir protestieren gegen diese Methoden.( Bei­fall bei den 1, Soz.)

Die Aussprache schließt. Der Etat des Auswärtigen Amts  wird angenommen, desgleichen der Friedensvertrag mit Rumänien  mit den Zusakanträgen.

Es folgt die Beratung des Etats des Reichsamts des Innern. Abg. Hähnle( Bp.) bittet um Unterstützung des deutschen   Aus­Landsmuseums in Stuttgart  . Abg. Haase( U. Soz.) führt Beschwerde, daß die Deipziger Boltszeitung" feit vier Wochen bereits unter Borzenfur stehe. Das stellvertretende Generalfommando des 19. Armeekorps richtet sich in feiner Weise nach den Beschlüssen des Reichstages und den Zusagen, die die Regierung dem Reichstag   gemacht hat.

Staatssekretär des Reichsamts des Innern Wallraf: Dem Abg. Soose bemerke ich dak ein auch hier im Sause befannter Sozialdemokrat in einer Berjammlung gejagt hat: Wenn unsere französischen Genossen Ausführungen machen würden, wie wir sie gehört haben, fämen sie überhaupt nicht mehr aus dem Gefängnis heraus.( Buruf b. d. U. Soz.: Wer hat das gesagt?)

Der Vorfizende ergänzt den Eröffnungsbeschluk dahin, daß auch$ 185 des Strafgesetzbuches Anwendung finden könnte.

Ministern nicht durch den Volkswillen herbeiführen will, fon­dern auf dem Wege einer geheimen Kabinettpolitif, durch un­fontrollierbare Einflüsse auf die Person dessen, der das Recht hat, Minister kommen und gehen zu laffen. Der Kampf um eine Person wird zum persönlichen Kampf und der persönliche Kampf führt dazu, die Kotschleuder dem sachlichen Argument vorzuziehen.

Hilfsdienstausschuß.

Im Anschluß an den vom Abg. Stüdlen über seine Reise nach dem Lothringischen Sperrgebiet erstatteten Bericht teilte Oberst v. Braun die Maßnahmen mit, die zur Behebung der Misst än de getroffen worden find.

Das Reichsmarineamt   teilt mit, daß eine Verfügung ergangen ist, die den Betrieben der Marineverwaltung verbietet, Ab­machungen der Privatunternehmer beizutreten, durch welche Ange stellte und Arbeiter in ihrer Freizügigfeit beschränkt werden.

Abg. Giebel berichtet dann über eine Eingabe des Bundes der technisch- industriellen Beamten. 19 der größten Kriegsa betriebe in Berlin   haben ein Abkommen getroffen, wo­nach sie, falls sie einen aus ihren Betrieben kommenden Beamten einstellen, eine bestimmte Summe in die Kaffe des Arbeitgeberber bandes bezahlen müssen. Ausgenommen sind nur Angestellte, denen gekündigt wurde, oder die vom Schlichtungsausschuß den Abkehr­schein erhalten haben. Damit unterbindet man die freizügig­keit und hindert die Angestellten, durch einen Stellenwechsel ihre Lage zu verbessern. Geheimrat Siefahrt teilt dazu mit, daß das Abkommen strafrechtlich nicht zu beanstanden ist, höchstens sei der Weg der Zibifflage möglich. General Scheuch erklärt, daß die Generalfommandos angewiesen wurden, darauf hinzuwirken, daß solche Abmachungen freiwillig aufe gehoben werden, andernfalls sind sie, wenn eine Beunruhigung zu befürchten ist, auf Grund des Belagerungsgeseges zu verbieten. Nach kurzer Aussprache erklärte sich der Ausschuß mit der Stellung­nahme des Kriegsamtes ein berstanden.

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Ein Vergleichsversuch. Bandgerichtsdirektor Dr. Westermann: Bevor ich auf die Sache näber eingebe, halte ich mich für verpflichtet, folgende Frage zu ftellen: Besteht vielleicht die Möglichkeit, die ganze Sache durch eine Erklärung aus der Welt zu schaffen? Sie werden sich aus den aften überzeugt haben, ob die Tatsachen erweislich wahr find ober nicht. Ich weiß nicht, wie Exzellenz Mühlmann zu dieser Frage fich stellt, ich bandele in teinerlei Auftrag, aber ich betone, daß ich seit 4 Jahren den Vorsiz in einer Straffammer führe, bor der viel Beleidigungsprozesse verhandelt werden und Für die Werften in befesten Gebieten hat die Marineber betrachte es immer als, meine Pflicht, eine derartige Anregung zu waltung zwar Angestelltenausschüsse errichtet, hat sich aber das Recht geben. jederzeitiger Auflösung vorbehalten, weil die gegen­Angeklagter Dr. Sohan: Uns liegt wirklich nichts daran, vor teiligen Vorschriften des Silfsdienstpejebes außerhalb des Reiches em feindlichen Ausland. mie es in einer Reitung Fick. imunine feine Geftung hätten; aus dem gleichen Grunde ist der in Charle Mäsche au wafchen oder Bettlakengeheimnisse aufzubeden, dies liegt bille errichtete Schlichtungsausschuß nicht als Schlichtungsstelle ein= wirklich nicht im Interesse des Vaterlandes. Ich würde jehr gern gejebt worden. Eine Petition des Verbandes der Bureauangestell Der ten greift diese Maßnahmen an. Die Auffassung des Kriegsamts, die Hand dazu reichen, die Sache aus der Welt zu schaffen. politische Effekt dieser ganzen Angriffe gegen Exzellenz von Kühl- I daß außerhalb Deutschlands   die Gewerbeordnung nicht gelte und