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Nr. 183 35. Jahrgang

Beilage des Vorwärts

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Sonnabend, 6. Juli 1918

Fertigstellung der Steuergesetze im Haupt- die fofortige Regelung ein, weil das Ginigungswesen ein der militärischen Befehlshaber sei die Novelle ohnehin wertlos.

ausschuß.

Reichsfinanzhof und Gesez gegen die Steuerflucht . Der Hauptausschuß beendigte am Freitag die Beratung der ihm überwiesenen Steuergesetze. Es wurden zunächst die letzten Para­

Gewerbeordnung. Abg. Giebel( Soz.) tritt sehr entschieden für wolle, so sei das bedauerlich, aber ohne ausreichende Einschränkung wertvoller Teil des Entwurfs set; solche Ausschüsse seien die Aba. Herzfeld( U. Soz.) tritt dafür ein, daß auch Angehörigen Grundlage, denn Arbeitern und Angestellten müsse dafür eine ge- neutraler und verbündeter Staaten der Rechtsschutz des Gefches zu­jetzlich anerkannte Vertretung im Betriebe gewährt werden. Die teil werde. Die Abstimmung über den Artifel 1 wird ausgesetzt. Bei der Beratung der die Entschädigungspflicht Regierung weiche anscheinend vor Schwerindustrie und Großgrund- regelnden Bestimmungen erfläct Landsberg : Der in Schuzhaft befizern zurück. Der Hinweis auf eine entsprechende Novelle zur Genommene oder Ausgewiesene ist ein Opfer des Krieges, bei dessen Gewerbeordnung laffe als Absicht vermuten, solche Ausschüsse von Entschädigung wie bei der Enteignung vorzugehen ist, denn auch vornherein auf gewerbliche Betriebe zu beschränken; Seeleute, er wird seiner Arbeitskraft und Freiheit enteignet. Deshalb ist Landarbeiter und viele Angestellte gingen dann leer aus. Werde allen Häftlingen und Ausgewiesenen, und zwar vom 28. Juni 1014 aber das Einigungswesen im vorliegenden Entwurfe allgemein ge- ab Entschädigung zu zahlen, gleichgültig, ob die Maßregel berechtigt regelt, dann sei es nur richtig, die Angestellten nicht wiederum auf war oder nicht. Er führt den Fall eines Deutschen aus Rußland ein besonderes Gesetz zu vertrösten. Ein Regierungsver- an, der unter vielen Mühen und Gefahren nach Deutschland ge­Borschriften vorzubeugen suchen. Eine längere Aussprache ent­stab zur Verfügung stellte, um sofort in Schuh­steht bei der Beratung der§§ 19 bis 22, die die Reichsaufsicht Arbeitskammern zuständig ist; es sei gefährlich, z. B. in der Schiff­beiterausschüsse für den Personenkreis zu schaffen sind, der für die haft genommen und 16 Monate darin behalten zu werden. regeln. Graf Carmer( f.) erblickt darin einen unberechtigten fahrt den Obmann des Arbeiterausschusses neben den Kapitän des stellen sich hinsichtlich der Entschädisungsfrage auf denselben Stand Die Abgg. Haegy( Elf.), Herzfeld und Waldstein Eingriff in die Befugnisse der Ginzelstaaten. Abg. Wildgrube( f.) berneint, daß punkt wie Landsberg , während Unterstaatssekretär 2e wald nicht bemerkt, daß diese Bedenken auch im Bundesrat laut geworden Schiffes zu stellen. seien. Berichterstatter Dr. Jund: Der Widerstand im Bundes- zum Ginigungswesen überhaupt Arbeiterausschüsse gehören, die er in Aussicht stellen kann, bag die Regierung die Entschädigungspflicht nicht ablehne. rát scheine von jenen Stellen auszugehen, die am liebsten das ganze des Regierungsvertreters hinsichtlich der Schiffahrt entgegen. Abg. Bender( Soz.) tritt den llebertreibungen annehmen wird. Auch hierüber wird am Sonnabend abgestimmt. Gesch scheitern ließen. Preußischer Finanzminister Hergi:- Es müsse zugegeben werden, daß bisher das Aufsichtsrecht ein etwas der Ausschuß beschloß mit allen gegen 3 toufervative Stimmen. Für schleunige Gesserstellung der Kriegs­die Arbeiterausschüsse im Gefeh au regeln, lehnte indessen mit allen

graphen des Gesezes über den Reichsfinanzhof durchberaten. Bei§ 13 macht der Vertreter Württembergs starke Bedenken dagegen geltend, daß dem Reichsfinanshof auch die Recht­sprechung in Fragen der Doppelbesteuerung übertragen werden solle. Graf Roedern erkennt diese Bedenken teilweise als berechtigt an, man werde aber im Bundesrat durch entsprechende treter malt die schlimmen Gefahren an die Wand, wenn Ar- langte und sich hier dem stellvertretenden General­

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Graf Roedern

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Das Schuhhaftgesetz.

beschädigten und Hinterbliebenen.

Beschluß des Reichstagsausschusses.

bon

stumpfe Waffe gewesen sei. Den§ 20 bitte er zu streichen. Gröber( 3.) verteidigt den§ 20, der nicht entbehrt werden gegen die sozialdemokratischen Stimmen ab, mit dem Einigungs­könne. Die Aufsichtsbeamten des Reichs seien denen des Staates wesen in diesem Gesetz gleichzeitig die Angestelltenausschüsse zu nicht koordiniert, sondern übergeordnet.- Erzberger : Ohne schaffen. Der Militärausschuß verabschiedete am Freitag nach den§ 20 werde das Aufsichtsrecht des Reiches eine taube Nuß sein. furzer Aussprache diesen Gefeßentwurf, wobei von seiten der Re­Die Vertreter Bayerns und Sachsens ersuchen um gierung erflärt wurde, daß die Kapitalabfindung den Witwen bei die Streichung des§ 20. Noste( Soz.) tritt entschieden für die In der fortgejeßten Beratung der Novelle zum Schußhaftgesetz Wiederverheiratung jetzt schon möglich ist. Das Kapitalabfindungs­Beibehaltung ein. An den partikularistischen Bedenken werde der teilte zu Beginn der Sizung General b. Wrisberg mit, daß gesetz wird nunmehr auch auf die Teilnehmer Bundesrat das Gesek, an dem die ganze Steuerreform hänge, un- feit Jukrafttreten des Gesetzes 955 ausgewiesene Bersonen nach früheren Kriegen ausgedehnt. Von allen Seiten wurde möglich scheitern lassen. Elfaß- Lothringen zurückkehren durften, davon seit dem 1. November Nach fast zweistündiger Debatte wird der$ 20 mit 15 Stim- 1917 bis jetzt rund 300 Personen. Im folgenden drehte sich die bei dieser Gelegenheit gefordert, daß die neuen Versorgungsgesetze men angenommen und darauf der Rest der Vorlage nach un- Debatte in erster Reihe um die Frage, ob den Militärbefehlshabern dem Reichstag bei seinem wiederzufammentritt vorgelegt werden. Diefer Bunich fam in der einstimmigen An­die Möglichkeit zu nehmen sei, durch Ausführung des sogenannten möchten. erheblicher weiterer Aussprache genehmigt. Kriegsnotrechts das Schuhhaftgesetz nach Belieben zu durch- nahme einer sozialdemokratischen Resolution zum Ausdruck, löchern. Diesem Zwecke soll ein Antrag Waldstein( p.) in die lautet: Verbindung mit einer Resolution, ein Antrag Landsberg 1. Dem Reichstag noch im Laufe dieses Jahres einen Geset und in Antrag Rießer dienen. Bei Begründung feines An entwurf vorzulegen, durch den eine allgemeine Revision trage führte Aba. Waldstein ein Urteil des Reichsmilitärgerichts des Mannschaftsversorgungs- und Hinterblic an, das Anordnungen gemäߧ 9b des Belagerungszustandsgefebes benengesetes, durch die insbesondere die Bezüge der Kriegs­nicht als Schubhaft im Sinne des Gefeßes erklärt, und zwar mit beschädigten und der Kriegshinterbliebenen sowie der Rechtsweg in folgender Argumentation: Es wird nicht zwangsweise ein Zustand der Freiheitsbeschränkung hergestellt und aufrechterhalten, sondern Frage kommen, herbeigeführt wird. es wird dem einzelnen nur die Verpflichtung auferlegt, bei Mei­dung einer Stcafe ein bestimmtes Gebäude, einen bestimmten Be­ziet nicht zu verlassen. Die Strafe steht also lediglich auf der Uebertretung des Verbots. Ein Zwang zum Gehorsam, wie er für den Begriff der Schußhaft und Aufenthaltebeschränkung im Sinne des Gesetzes notwendig ist, besteht nicht."

Der Hauptausschuß beendigte dann noch, ohne wesentliche neue Beschlüsse zu fassen, die Beratung des Gesetzes über die Steuer­ flucht . Damit hatte er sein Steuerpensum erledigt. Am Sonn­abend will der Reichsschaksekretär im Ausschuß eine allgemeine Tarlegung über den Stand der Reichsfinanzen geben.

Das Arbeitskammergesetz.

Um die Arbeiter und Angestelltenausschiffe. Ob die Arbeiter- und Angestelltenausschüsse im vorliegenden Gesetze geregelt werden sollen, wurde in der Freitagsibung des Reichstagsausschusses erörtert. Abg. Silberschmidt( Soz.) wies eingehend nach, daß es einer der bedenklichsten Mängel der Verlage ist, daß fie die im Hilfedienstgesetz geschaffenen Arbeiter­und Angestelltenausschüsse nicht sicherstellt. Sie feien vom Ein gungswesen gar nicht zu trennen und im besonderen in der Ueber­gangszeit nicht zu entbehren; selbst wenn die Regierung beabsich tige, solche Ausschüsse dauernd zu schaffen, müsse befürchtet werden, daß sie bei Ablauf des Hilfsdienstgesebes noch nicht gesichert sind; solche Leere müsse verhütet werden. Der Antrag Bender u. Gen. bezwecke das. Ein Regierungsvertreter erklärt, daß für ein besonderes Gefeh über Arbeiterausschüsse bereits Vorarbeiten aufgenommen find, fie find in nicht allzu langer Zeit abschlußreif; die bestehenden Schwierigkeiten werden das Zustandekommen des Abg. Schiffer( 3) Arbeitsfammergefeßes sehr verzögern. erklärt die Regelung im vorliegenden Gesez für notwendig, nach dem die Regierung selber das Einigungswesen einbezogen habe. Abg. Weinhausen( Vp.) will gegen die fofortige Regelung stimmen, wenn der besondere Gesezentwurf bis zum Herbst an den Reichstag gelangt. Die Angestelltenausschüsse gehören ins Ange­stelltenlammergejet.- Abg. Trimborn( 3.) bejaht die Schaf fung von Arbeiter- und Angestelltenausschüssen, erachtet aber ein besonderes Gesetz für erforderlich. Abg. Schiele( ft.) hält Ar­beiterausschüsse als Unterlage des Einigungswesens für zwed­mäßig; ihre Regelung erfolge am besten durch eine Novelle zur

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Lodz. Das gelobte Land.

Roman von W. St. Reymont .

Irgend etwas bloß auf gemeinsames Konto einkaufen, um jenen blauen Dunst vorzugmachen, und so viel wie mög lich auf eigenes Ronto," das war die Idee, die feit dem Morgen ihm das Gehirn marterte. Er warf Ziffernreihen auf die Marmorplatte des Tisches hin, addierte, strich alles wieder durch, wischte es ab und schrieb es noch einmal von Anfang, unermüdlich, ohne auf das, was um ihn her vor­ging, zu achten.

Hände wurden ihm entgegengestreckt, über die Köpfe der daneben Sizenden hinweg; er schüttelte sie, ohne zu ahnen,

wer es war.

"

Gegen den Antrag Landsberg , in das Gesetz den Passus einzufügen: Unter das Gejeb fallen auch die nicht lediglich vorüber­gehenden, aus Gründen, die in der Person des Betroffenen liegen, erfolgten Ausweisungen, sowie die Untersagung der Rückkehr an ihren Wohnsiz oder Aufenthaltsort", sowie gegen Nießer und Wald­stein, die sachlich das gleiche wollen, wendet sich Unterstaatssekretär Lewald und erklärt wiederholt, daß die verbündeten Regierungen eine Einschränkung der Befugnisse der Truppenbefehlshaber auf dem riegsschauplah nicht zugeben könnten und das Gesetz an dieser Bestimmung scheitern werde. Auch Abg. Nebbel( tons.) wendet fich gegen den Versuch, das Kriegsnotrecht einguengen. Abg. Hauß( Gisässer) betont, nicht die Militärbefehlshaber feien allein schuld, sondern auch gewisse Zivilbehörden in Elsaß- Lothringen . Den Kreisdirektoren habe der Krieg die er­wünschte Gelegenheit gegeben, gegen ihre politischen Widersacher vorzugehen. Dazu käme der Autoritätsdünkel der Militärs. Bei einem Schubhaftprozeß habe der Gouverneur von Straßburg durch seine Adjutanten dem Reichsmilitärgericht sagen lassen:" Seit einige von ihm Ausgewiesene auf Grund eines Erkenntnisses des Reichs­militärgerichts nach Straßburg zurückgekehrt jeien, jehe man Beute mit freudigen Gefichtern herumgehen, die früher niedergeschlagen waren. Sie freuten sich offenbar über die Einschränkung seiner Autorität durch das Reichsmilitärgericht." Abg. Landsberg ( 503.) meint, wenn die Regierung die Novelle aus den vom dem Unterstaatssekretär Lewald angeführten Gründen scheitern lassen

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2. Daß bis zur gesetzlichen Neuregelung zu den bisherigen Be­zügen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene zuschläge von 100 Prozent der Rente festgesetzt werden.

Das Gesetz gegen Unfruchtbarmachung und Schwangerschaftsunterbrechung.

Um eine Rüde, die die beiden großen bevölkerungspolitischen Gesetzentwürfe zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und gegen die Verhinderung von Geburten noch gelassen hatten, aus­zufüllen, hat das Reichsamt des Innern ein drittes Gesez ent­worfen, das am 4. Juli die Billigung des Bundesrates gefunden neuen Gesetz­hat. Die hauptsächlichsten Bestimmungen des entwurfes lauten so:

Eingriffe oder Verfahren zum Zwede der Beseitigung der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit eines ande ren oder der Tötung der Frucht einer Schwangeren sind nur zur Abwendung einer schweren, anders nicht zu beseitigenden Gefahr für Leib oder Leben der behandelten Person zulässig und nur staatlich anerfannten( approbierten) einem Arzte erlaubt.

Der Arzt hat die in Sab 1 bezeichneten Gingriffe oder Ver­fahren unverzüglich nach ihrer Vornahme dem zuständigen be amteten Arzte schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muß Vor- und Zuname, Wohnort und Wohnung der behandelten Person sowie Tag und Grund des Eingriffes oder Verfahrens enthalten. Bei Er­trankungen ist Grad und Verlauf der Krankheit anzugeben.

Er schaute in der Konditorei herum, in dem engen, Marft wimmelte es von Juden und Arbeitern, die zur Alt­dunklen, langen Raum, der schon fast ganz leer war. Nur stabt eilten. am Fenster saßen ein paar junge Leute, in riesige Tages- An dieser Stelle verändert die Piotrkower Straße zum blätter vertieft. dritten Male ihr Aussehen und ihren Charakter. Von dem Geyermarkt bis zum Nawrot ist sie Fabrikstraße; vom Nawrot bis zum Neuen Markt- Handelsstraße, und vom Neuen Martt abwärts bis zur Altstadt jüdische Tandelstraße.

" Herr Rubinroth!" rief er zu einem jungen Burschen, der," in der einen Hand ein Glas Wasser, in der anderen einen Stuchen, unter dem Spiegel saß, über eine ausgebreitete Zeitung gebeugt.

" Ich stehe zu Diensten," schric jener und sprang auf, " s' was da?"

,, Nein, nichts."

" Ich hätte es in der Früh wissen sollen." " Es war nichts da, und deshalb habe ich Sie nicht be­nachrichtigt, ich dachte.

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Der Straßentot war hier schwärzer und schlüpfriger, die Bürgersteige vor jedem Haus ganz anders, einmal breit und aus Steinen, dann enge, ausgetretene Betonstreifen, manch mal waren es bloß fleine, schmutzige Pflastersteine, die in die Sohlen stachen.

In den Rinnsteinen flossen die Abwässer aus den Fabriken und schlängelten sich wie fahlgelbe, rote und blaue Bänder. Aus einzelnen Häufern und Fabriken war der Zustrom so " Zu gehorchen haben Sie, und nicht zu denken, das gemächtig, daß das Wasser aus dem Ninnstein austrat, den Morgen!" warf er zur Begrüßung und zum Abschied hört nicht zu Ihrer Tätigkeit. Ein für allemal habe ich denen hin, die er bemerkte, und versant in die unmöglichsten Ihnen gesagt, daß ich jeden Tag nach meiner Wohnung Rombinationen, fand aber feinen Ausweg und wußte nicht, nichts an; Ihre Pflicht ist. es mir mitzuteilen. Dafür zahl Nachrichten verlange. Ob was da ist oder nicht, geht Sie wo er Geld auftreiben sollte. ich Ihnen. Zum Zeitungslesen und zu Ihrem Kuchen wären Sie immer noch früh genug gekommen."

Sein Kredit war erschöpft und von der Agentur in An­spruch genommen, Wechsel fonnte er auch nicht mehr aus. stellen, ohne ein gutes, solides Giro.

Bem soll man ein Giro abknöpfen?" Jezt peinigte

das fein Gehirn.

Eine Stuckucksuhr rief eins. Langsam flutete es aus der Konditorei heraus auf die Straße, zur Promenade.

Rubinroth begann fich eifrig zu entschuldigen. feinem Kontorangestellten schroff hin, drehte ihm den Rücken Schreien Sie nicht, hier ist keine Synagoge! warf er und lief schnell auf die Straße hinaus.

Die Sonne brannte immer heißer.

Bürgersteig mit farbigen Fluten übergoß und bis zu den aus­Bürgersteig mit farbigen Fluten übergoß und bis zu den aus­getretenen Schwellen der unzähligen fleinen Läden floß, aus Geruch von Heringen, von faulendem Gemüse oder Fusel deren schwarzem, fotigem Innern Schmutz und Fäulnis, hervorquoll.

Wie Gespenster standen in scheußlichen Reihen alte, ab­gebröckelte, schmußige Häuser, mit abgefallener Tünche oder Holz oder aus rohem einfachen Mauerwert, das überall aus rohen Ziegelsteinen,#laffend wie blutige Wunden, aus platte und Türen und Fenster überschüttete, mit schiefen Fenster­rahmen, frumm, ausgedorrt und dreckig. Dazwischen drängten Die Arbeitermassen waren verschwunden, andere Massen sich neue, dreistöckige Kolosse, mit unzähligen provisorischen Moritz saß immer noch da. Plötzlich blizten ihm die füllten jezt die Bürgerſteige. Eine elegant gekleidete Menge, Fenstern, noch nicht übertüncht und ohne Balkons, und doch Augen auf, er fuhr sich mit den Fingern durch den pracht. Damen in modernen Hüten und kostbaren Umhängen, schon von Menschen wimmelnd und vom Gepolter der vollen Samtbart, klemmte den Stneifer auf der Nase fest und Herren in schwarzen Mänteln, Juden in langen, dreckigen Beberwerkstätten erfüllt, die selbst am Sonntag Röcken, Jüdinnen alles schöne Frauen in Samt, mit arbeiteten, widerhallend vom brausenden Geraffel der Maschinen, begann schnell mit den Augen zu zwinkern. Der alte Grünspan fam ihm in den Sinn, der Bruder dem sie die Straßen fegten. Getöse füllte die Straße, lachend die Schundware für den Export anfertigten, und vom durch feiner Mutter, Juhaber einer großen Wolltücherfabrik, unter drängte man sich vor und schlenderte die Straße aufwärts, bringlichen Geknirsch der Spinnräder. bis zum Przejazd oder Nawrot und zurück. der Firma: Grünspan u. Landsberg '. Vor dieser endlosen Häuserreihe, die mit ihren roten,

Er beschloß, zu ihm hinzugehen und ihm, wenn's ging, ein Giro abzuknöpfen, wenn nicht, ihn in ein Kompangie­geschäft mit reinzuziehen.

An der Ecke der Dzielnastraße stand eine Gruppe junger düsteren Mauern über das Meer der absterbenden Ruinen Kontoriſten und musterte die vorbeiflutende Frauenmenge. und des Krämerlebens emporragte, lagen ganze Haufen Laut machten fie Bemerkungen und zogen noch weniger Siegel und Holz und engten die schmale Gaffe noch mehr ein, Der Freudenrausch über die Entdeckung währte nicht höfliche als dumme Vergleiche. Jeden Augenblick ertönte die schon vollgestopft war mit Wagen, Pferden, Waren, mit lange, weil er sich plößlich erinnerte, daß Grünspan schon lautes Gelächter über die gewöhnlichen Wize Leo Kohns, der Getümmel und Lärm, den Ausrufen der Händler und den tausend Stimmen der Arbeitermassen, die in Mengen zur zweimal feinen eigenen Bruder ruiniert und schon ein paar- felbft am meisten über sie lachte. mal affordiert hatte. Mit so einem Geschäfte zu machen war Moris, fomm her zu uns!" rief Leo, als er den heran- Altstadt fluteten. mitten auf der Straße oder neben dem nahenden Morig erblickte. Bürgersteig. Die bunten Schals, die sie um den Hals ge­widelt trugen, erhellten ein wenig den grauschmußigen Lon der ganzen Straße.

nicht ganz sicher.

Pleitemacher, Betrüger, der!" brummte er aufgeregt, Laß mich, ich mag Narren auf der Straße nicht," er­und fühlte, daß er ihm sein Giro nicht würde abtnöpfen widerte er mürrisch, ging vorbei und verschwand in der fönnen, beschloß aber, trotzdem hinzugehen. Menge, die gegen den Neuen Markt flutete. Hinter dem

Forts. folgt.)