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| Gnadengefuch machen. Ihre Frau fönnte um Strafauffhub in Rüdlicht auf die dringenden Familienverhältnisse bei der Staatsanwaltschaft eitt fehler handeln. Uebrigens ist das durchaus nicht zu Ihren Gunsten, daß fommen. Beritas. Es wird sich in diesem Falle nur um einen Schreib die Waren erst 1916 bezogen wurden, Sie sind deshalb doch zur Zahlung verpflichtet. M. 5. 36. Es empfiehlt sich, wenn Sie schon vor der Niederkunft sich für die Reichswochenhilfe anmelden, und zwar bei der Krantenkasse, bei der Ihr Ehemann vor Einziehung zum Heeresdienst Mit­glied war.

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Wasserstandsnachrichten der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.

8.

9. Wasserstand am

8.

9.

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Saale ( Brochlit Havel Spandau

011 82 72

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34

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Oder

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148 137

Spree

Spremberg 130

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Stroffen Frankfurt

109 126

Stersdorf

188 192

115 143 Weser

Münden

120 116

Scrimm Landsberg Bordamm

30

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180 180

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Warthe

Diese Entscheidung entspricht den tatsächlichen Verhältnisses| 1905 erhielt der Angeflagle Anstellung bei der Rapelle des Winter meit mehr als die Stellungnahme der Berufsgenossenschaft, die gartens, wo er die Trompete blies. Die Frau feines Bohltäters wohl das Ginfommen des Klägers zusammengerechnet hat, nicht hatte, wie man zu sagen pflegt, eine musikalische Buschel und es ge­aber die Algemeinen Verhältnisse auf dem Wirtschaftsmarkte be- lang dem Angeklagten sehr bald, mit seinen Kunstleistungen auf der rücksichtigt. Trompete das Herz der Frau zu erobern. Das Pärchen faßte den Entschluß, gemeinschaftlich nach Amerika durchzubrennen, wo eine Die Bekämpfung der Tuberkulose durch Schularzt und Lehrer. Angehörige der Frau wohnt. Dazu brauchten sie Geld. Die ver­In der Zeitschrift für Medizinalbeamie, Seft 8, 1918, frtistert liebte Frau wußte, daß ihr Ehemann auf der Depositenkasse einer Mebiginalrat Dr. Wengler die gegenwärtige Methode der Tuber- hiesigen Bank ein Konto hatte und sie begleitete den Angeklagten fulösenernährung. Gr bezeichnet sie als nicht ökonomisch und wenig eines Tages nach dem Kaffenlokal. Dort überreichte der Angeklagte aussichtsreich, da die für den Tuberkulösen bestimmten Zusatzmittel eine Quittung über 1340 m., die er mit seinem Namen und dem feinem Haushalt zufließen. Der Tuberkulöse erhält nur soviel da Vermerk: für Rechnung des( Name des Kontoinhabers)" ver- Wasserstand am bon, als seiner mehr oder weniger dominierenden Stellung in Er- fah. Er erhielt das Geld auch durch ein Versehen des Bankbeamten nährungsfragen im Haushalt entspricht. Die Tuberkulosebekämp- ausgezahlt. Auf der Depofitenfasse hatte nämlich noch ein anderer Memel Tilsit fung muß, soll sie aussichtsreich sein, bei der heranwachsenden Neuendorf ein Konto und der betr. Beamte hielt den Ueberbringer regel Zusterburg Jugend im schulpflichtigen Alter einsehen. Es sind für tuberkulose - der Quittung für diesen Kontoinhaber und da er den Vermerk für Weichsel Thorn gefährdete Schüler öffentliche Schulspeisungen besonderer Art zu Rechnung übersah, konnte der Angeklagte die 1340 M. ein­empfehlen. Aehnliche öffentliche Speisungen find auch für erwachsene streichen. Für den Betrag ist der Bankbeamte erjabpflichtig gewor Tuberkulose vorzusehen. Dadurch ist Gewähr gegeben, daß der Be- den. Noch während seines Verkehrs in der Familie seines Wohl­treffende die Bujahmittel auch richtig bekommt. täters hat der Angeklagte von diesem eine Uhr zum Gebrauch er­halten, außerdem hat der qutmütige Mann ihm auf seinen Wunsch ein Cello gekauft, dessen Kaufpreis nach und nach abgezahlt werden follte. Alle diese Wohltaten lohnte der Angeklagte damit, daß er mit der Frau auf und davonging, ja, sogar auch den Sohn mitnahm, den der Vater nach Einreichung der Chefcheidungsklage erst nach vieler Mühe zurückerhalten konnte. Die Durchbrenner lebten dann zufammen in Pittsburg in Nordamerika , bis der Angeklagte, der mit einer bäßlichen Krankheit behaftet war und auch die Frau frank gemacht hatte, im Jahre 1918 nach Berlin zurückkehrte, da er wohl glaubte, daß über die Sache schon Gras gewachsen wäre. Das war aber nicht der Fall, da die Verjährung durch gerichtliche Afte stets unterbrochen worden war. Im Oftober 1913 verurteilte das Schöf= fengericht den Angeklagten toegen Unterschlagung in drei Fällen zu 3 Monaten und 1 Woche Gefängnis. Hiergegen wurde beiderseits die Berufung eingelegt Die Termine mußten aber wiederholt ver­tagt werben, u. a. auch weil Rechtsanwalt Bahn für den Ange­flagten den§ 51 St.G.B. geltend machte. Medizinalrat Dr. Stör= mer begutachtete nun gestern, daß der Angeklagte zwar nervenfrant fet, aber nicht unter den§ 51 falle. Die Straffammer erhöhte die Strafe auf 6 Monate Gefängnis.

Gerichtszeitung.

3m Dämmerzustande will der Kaufmann Walter Döring, der ein Spezialist in der Ausübung von Hotelbiebstählen ist und im Jahre 1912 wegen eines solchen zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt murbe, die Tat berübt haben, welche ihn wiederum vor die 7. Straf­fommer des Landgerichts I führte. Der Angeflagte wurde am 22. November v. J. nachmittags dabei betroffen, als er aus einem Schlafzimmer, in welchem die Stubenmädchen des Hotels Giplanade schlafen, herausfam. In dem Zimmer waren jämt­liche Schränke erbrochen und ein Karton befand sich dort schon zum Mitnehmen berpadt; darin waren zwei Geldtaschen, Geld, eine gol­bene Damenuhr, Seife ufm. enthalten, Gegenstände, die den Zimmer­mädchen gehörten. Auf die Frage, was er in dem verschlossen ge­mesenen Zimmer zu suchen habe, erklärte der Angeflagte: Cr jei der Dachdecker und habe teinen anderen Ausgang gefunden." Ea ist dies dieselbe Ausrede, die er auch in den früheren Fällen in An­toendung gebracht hat. Er suchte dann schleunigst zu entkommen, murde aber festgenommen und der Polizei übergeben. Im Termin behauptete der Angeklagte, daß er die Tat im Dämmerzustande be­gangen haben müsse; er will sich nur erinnern, daß er die Tür un rerschlossen vorgefunden habe, wisse aber gar nicht, was er in dem Bimmer getan habe. Er sei Alfoholifer, habe an jenem Tage viel getrunken und habe auch gar keine Vorstellung davon, daß er zu gend einem bestimmten Zweck in das Hotel gegangen sei. Seine Behauptung, daß er erblich stark belastet und auch schon in Dalldorf und Herzberge wiederholt untergebracht gewesen sei, bestätigte sich; er ist aus diesen Anstalten auch wiederholt entflohen. Nach gerichts­äratlichem Gutachten ist er aber nur als minderwertiger Mensch an­zusprechen, auf den der§ 51 Str.-G.-B. keine Anwendung finden fönne. Der Verteidiger meinte, daß hier einer der Fälle vorliege, wo man das Fehlen einer Zwischenstufe zwischen Irrenhaus und Gefängnis bedauern müsse. Der Staatsanwalt beantragte z mei Jahre Zuchthaus. Das Urteil lautete auf drei Jahre Gefängnis.

,, Liebe und Trompetenblasen." Nach 14 Jahren ist der Muftius May Neuendorf, der sich wegen eines Aftes des schnödesten Un­danfs vor der 1. Straffammer des Landgerichts III zu verantworten hatte, feiner gerechten Strafe verfallen. Der Angeklagte, der mit einem nicht guten Führungszeugnis vom Militär entlassen worden mar, lernte im Jahre 1904 einen Beamten kennen, der großes Inter­esse an dessen Fortkommen nahm, ihm Unterkommen in dem von ihm verwalteten Hause gewährte, ihm mit allen Mitteln förderlich rar und auch den Verkehr in seiner Familie gestattete. Anfangs

Deutscher

Metallarbelter- Verband. Verwaltungsstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Kollege, der Bijeleur

Waldemar Molitor

Schönbiid b. Erfner am 7. Juli gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 11. Juli, nachmittags 6 1hr, von der Leichenballe des Gemeinde­Friedhofes in Woltersdorf aus statt.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Stollege, ber Maschinen­arbeiter

Gustav Henkel

Neukölln, Mainzer Str. 5 am 7. Suli gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 11. Juli, nachmittags 2 Uhr, von der Leichenhalle des Neuköllner Gemeindefriedhofs, Marien. dorfer Weg, aus statt.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Sollege, der Drüder

Adolf Sasse

Gr. Frankfurter Str. 107 am 8. Juli gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 12. Juli, nach­mittags 3, Uhr, von der Leichenballe des Markus­Kirchhofes in Wilhelmsberg­Hohenschönhausen aus statt.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Stollege, ber Arbeiter

August Zedel

Elbinger Str. 12 am 6. Suli gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 11. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Auf­erstehungs Stirchhofes in Weißenice, Lichtenberger Straße 110, aus statt. Rege Beteiligung wird er wartet.

0

Nachruf.

Den Mitgliedern ferner Aur Rachricht, daß unser Rollege, der Schlosser Max Schröder

htenberg, Finowstr. 26. ain 4. Juli gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 114/17 Die Ortsverwaltung.

Am 5. Juli starb nach langem Leiden mein lieber Mann, unser guter, treu­forgender Bater, Bruder, Schwager, Schwiegervater und Onkel, der Böttcher

Otto Naß

im 48. Lebensjahre.

Um stilles Beiteid bitten die tiefbetrübten Hinter bliebenen 940 Witwe Muna Naß geb. Neese nebst Kinderu.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 4, Uhr, auf dem Friedhof Mariendorfer Weg statt.

Zentralverband

der Böttcher, Weinküfer u. Hilfsarbeiter Deutschlands .

Filiale Berlin .

Den Mitgliedern aur Sachs Otto Naß

richt, daß unser Kollege

am 5. Juli im Alter von 43 Jahren gestorben.ist.

Die Beerdigung findet heute Donnerstag, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des städtischen Gemeinde- Friedhofs in Neu­fölt, Mariendorfer Weg. aus statt. 22/11 Um rege Beteiligung er­fucht Der Vorstand.

Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter.

Filiale Greß- Berlin . Den Mitgliedern geben mir hiermit Nachricht vom Tode des Stollegen

Otto Herold

von der 36. Revierinspektion. Beerdigung am Freitag, den 12. Juli, nachmittags 4, Uhr, von der Halle des Markus- Kirchhofes in Wil­helmsberg aus.

Ehre seinem Andenken!

Um rege Beteiligung bei der Bestattung des Kollegen ersucht

32/15 Die Ortsverwaltung.

Juckkrätze

Verein der Frei­denker

Aus aller Welt.

Zusammenstoß zweier amerikanischer Personenzüge. Nashville , 10. Juli. Reuter. Bei einem gufammenstoß zwischen zwei Personenzügen wurden hundert Personen getötet. Das Hospital ist überfüllt. mundet. In einem Waggon wurden alle Reisenden getötet. Die Mehr als 80 Personen wurden ver­Maschinisten und Heizer beider Büge find tot. Die Ursachen des Zusammenstoßes find unbekannt.

Briefkasten der Redaktion.

2. J. 100. Wenden Sie sich an die Oberbostdirektion, O. 2, König­straße 61. elt 1001. Rein. 3. p. 46. Die Kirchhofsver waltung hat natürlich das Recht dazu, wenn Sie sich nicht mit ihr einigen tönnen. Landsturm 100: Ja. Union 1918. Wir haben in dieser Zeit mehr zu tun, als uns den Kopf über Ihre Stinferlischen zu zerbrechen. Grich 155. Ein solches Gesuch halten wir für aussichtslos. . 3. 200. Benden Sie sich an das Striegsministerium. æ. Ja. 7. R. 100. Nein. Abstrm. 2. Sch. Allgemeine Körper­1. Ja. 2. Das würde nicht erheblich sein; menn die Mutter für den Bruder Nr. 53728. schwäche, Krankheiten der Harn- oder Geschlechtsorgane. Unterstützung erhalten hat, wird ihr jetzt auf Antrag das Kriegselterngeld gewährt werden. 3. Bis zu 250 W. im Jahr. 4. Ja. 5. Er fann sonst bestraft werden. P. 23. 153. Sie bzw. 3hre Frau tönnen ein solches

für Feuer­

be­stattung.

Sitz Berlin . Gegr. 1905. Am 5. d. Mis. verstarb unser Mitglied, der Ober­Postschaffner a. D.

Otto Heydrich

Schöneberg, Cranachstr. 14. Ehre seinem Andenken! Die Einäscherung findet am Freitag mittags 12 Uhr im Strematorium Gericht­straße statt. Um zahlreiche Beteiligung Tersucht 298/8

Der Vorstand.

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( Ohne Gewähr A. St.-A. f. 8.)

( Nachdruck verboten)

In der Vormittags- Biebung wurden Gewinne über 50 Mt. gezogen: 2 Gewinne zu 50 000 t. 102366

2 Gewinne zu 30 000 t. 42068

2 Gewinne zu 10 000 Mt. 24782

8 Gewinne au 400 DL 91499 149281 185217 194647

10 Gewinne zu 300

. 16390 76187 85451 107918 116969

f. 33514 63773 66125 72736 100507 206006

18 Gewinne zu 200 145998 183640 192205 60 Gewinne zu 100 t. 6362 10200 10676 11807 18119 87939 48658 56680 79096 90056 95154 102793 104071 106619 107008 107854 108363 111886 114198 114339 115022 132489 133854 143166 161425 165794 171490 180613 198426 207781

In der Nachmittags- Biehung wurden Gewinne über 50 Mt. gezogen:

2 Gewinne zu 3000 m. 144583

2 Gewinne zu 1000 165175

4 Gewinne zu 500

4 Gewinne zu 400

f: 156769 184872

t. 10530 106604.

16 Gewinne zu 300 t. 49130 110053 137081 166146 182098 200052 210049 212967

10 Gewinne zu 200 Mt. 88421 39941 103562 148392 21268

78 Getvinne zu 100 Dt. 1594 7956 10542 24886 24916 30463 35105 48436 51864 62273 56381 57765 57833 61040 69531 71028 76355 93159 93190 93680 99701 109391 117770 124621 127973 129024 182285 135895 139493 156662 158559 167910 168996 173024 185420 187744 193777 195718 204306 Die Ziehung der 2. Steffe ber 12./289. Preußisch Süddeutschen Klassen- Botterie findet am 13. unb 14. ugust 1918 ftatt.

Marmelade.

Gemäß 5 der Verordnung über Lebensmittelfarten vom 18. Oftober 1916 wird für den Gemeindebezirk der Stadt Berlin bestimmt:

1. Auf Abschnitt Nr. 52 der Lebensmittelfarte ber Stadt Berlin entfallen 225 Gramm, auf Abschnitt 53 der Lebensmittelkarte 200 Gramm Marmelade. Der Kleinhandelshöchstpreis beträgt 92 Biennig für das Pfund. Gs fosten hiernach, 225 Gramm 42 Bf. und 200 Gramm 87 Pi. Cine Ueberschreitung des Höchstpreises ist strafbar. 2. Die Abschnitte 52 und 58 sind nur in den durch ein Aus­hängeschild:

" Verkauf von Marmelade auf Lebensmittelfarten ber Stadt Berlin * gekennzeichneten Geschäften gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern, und zwar am 11., 12. und 13. Jult. Nach. trägliche Anmeldung findet nicht statt. Es ist unzi lässig, die Kartenabschnitte in Geschäften abzugeben, in denen nicht das vom Wagiftrat ausgegebene Aus. hängeschils angebracht ist. Geschäften, die nicht im Besize des Aushängeschildes find, ist die Annahme von Karten­abschnitten verboten.

3. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die von ihnen angenom menen Startenabschnitte an einen der ihnen bekannt ge­gebenen Großbändler bis zum 15. Juli einschließlich abzuliefern. Jeber Kleinhändler muß, sobald die Ware zur Stelle ik, mit dem Verkauf beginnen und durch Anschlag anzeigen.

Da die Marmeladefabriken häufig nicht in der Lage find, die volle Menge auf einmal zu liefern, ist es möglich, daß in ein­zelnen Sleinhandelsgeschäften sich der Verkauf der Warmelade hinauszögert. Auch bei einer solchen Berzögerung der Lieferung ist jedoch eine Nichtlieferung keinesfalls zu befürchten.

Berlin , den 10. Juli 1918.

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