Die Verfassung der Sowjet- Republik.
Nachdem wir gestern Larins Bericht über die volkswirt- tierter kommt; jedoch darf die Zahl der Deputierten nicht unter fchaftliche Tätigkeit der Sowjetregierung wiedergegeben, ver- 50 und nicht über 1000 betragen. öffentlichen wir, zunächst kommentarlos, den Wortlaut der russischen Verfassungsbestimmungen. Unsere Sefer gewinnen mit diesen geschichtlichen Dokumenten die Grundlagen zur eigenen Beurteilung der Diskussion über die Tätigkeit der Bolschewiki, die sich in diesem Blatt entsponnen hat. Red. d.„ Vorwärts".
Allgemeine Bestimmung über die Verfassung der über die Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet Republik
.
"
Protest gegen die unabhängigen Versammlungssprenger. Effen, 19. Juli. ( Gig. Drahtbericht des Vorwärts".) Dic Nachricht, daß gestern in Solingen eine Versammlung des GeDer Stadtsowjet wählt aus seiner Mitte ein Vollzugsorgan, noffen Scheidemann durch planmäßigen Radau vereitelt worden und zwar auf je 50 Mitglieder 1 Vertreter; jedoch muß dieses Boll- war( wir berichten darüber unter Parteinachrichten". Red. d. V.), zugsorgan aus mindestens 3 und höchstens 15 Mitgliedern bestehen. hatte hier großes Aufsehen und lebhafte Entrüstung hervorgerufen. ( Variante zu Punkt 2.) Der Stadtsowjet wählt aus seiner Die Folge davon war, daß die Versammlung, in der heute abend Mitte ein Exekutivkomitee, und zwar auf je 25 Miglieder einen Scheidemann hier sprach, womöglich noch stärker besucht war. Vertreter; jedoch muß dieses Komitee aus mindestens 5 und höch- als sonst erwartet werden konnte. Die Zahl der Erschienenen ist mit 7000 niedrig geschäzt. Noch ehe Scheidemann zu seiner Rede fhens 40 Mitgliedern bestehen. über Krieg und Sozialdemokratie" das Wort ergriff, sette gleich bei seinem Erscheinen stürmischer Beifall ein, der sich während der Stede steigerte und einige sehr vereinzelte Zwischenrufer zum Schweigen brachte. So antwortete die Essener Arbeiterschaft auf den. Solinger Standal!
Monate. 3. Die Wahl der Mitglieder des Stadtsowjets gilt für drei 4. Der Stadtsowjet wird von seinem Vollzugsorgan mindestens einmal in der Woche einberufen.
5. Eine außerordentliche Versammlung des Stadtsowjets wird bon seinem Vollzugsorgan einberufen entweder von Amts wegen oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder 6. Das Bollzugsorgan ist dem Stadtsowjet voll und ganz berantwortlich.
Die für die jebige Uebergangszeit berechnete Grundaufgabe der Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik besteht in der Errichtung der Diktatur des Stadt- und Dorfproletariats und des ärmsten Bauerntums zum 3mede der vollständigen Niederwerfung der Bourgeoisie, der des Somjets. Beseitigung der Ausbeutung des einen Menschen durch den anderen und der Einführung des Sozialismus, dem es weder eine Einteilung in Klassen, noch eine Staatsmacht geben wird.
in
1. Die Russische Republik ist eine freie sozialistische Gellschaft der werktätigen Bevölkerung Rußlands , die in Stadt und Dorfsowjets vereinigt sind.
7. In den Grenzen seines Refforts ist der Stadtsowjet die oberste Gewalt im Bezirk der Stadt.
Fünftes Kapitel.
Von den Kreiskongressen der Sowjets. 1. Der Kreiskongres der Sowjets besteht aus Vertretern der 2. Die Sowjets derjenigen Provinzen, die nach ihrem natio- Dorisowjets, und zwar tommt ein Delegierter auf 1000 Einwohner, nalen Bestande und noch ihren Boltssitten zusammengehören, wer doch nicht mehr als 300 Delegierte auf den ganzen Kreis. den in autonome Provinzialberbände vereinigt, an deren Spize die Anmerkung 1. Die Dorfjowjets derjenigen Ortschaften, die Brovinzialfongreffe der Sowjets und deren Vollzugsorgane stehen. weniger als 1000 Ginwohner haben, werden für die Wahl der Dele3. Die Provinzialfowjetsverbände schließen sich auf föderagierten in den Kreissowjet miteinander vereinigt. tiberGrundlage zusammen zur Russischen Sozialistischen Repu Anmerkung 2. An den Kreissowjets nehmen Vertreter der blit, an deren Spize der AIIrussische Kongreß der Sotojets solcher Städte teil, deren Einwohnerzahl nicht über 10 000 Sowjets und in der Zeit zwischen den Kongressen das beträgt. IIrussische 3entral Egetutibtomitee stehen.
-
=
Die russischen Sowjets.
Erstes Kapitel.
Vom Wahlrecht.
-
2. Der Kreistongreß der Sowjets wird von seinem Erefutivfomitee einberufen, und zwar mindestens einmal in drei Monaten. 3. Ein außerordentlicher Kreisfongreß wird vom Erefutiv fomitee entweder von Amts wegen einberufen oder, wenn eine Anzahl Sowjets und Ortschaften es verlangen, deren Einwohnerzahl
I. Das Necht, in die Sowjets der Deputierten zu wählen und nicht weniger als ein Drittel der Einwohnerschaft des ganzen
gewählt zu werden, haben folgende Bürger der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik beiderlei Geschlechts, die am Tage der Wahl das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben:
1. Alle, die die Mittel zu ihrem Unterhalt durch produktive oder gemeinnüßige Arbeit erwerben und Mitglieder der Gewerkschaftsverbände sind, wie:
a) Arbeiter und Angestellte aller Art, die in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft beschäftigt werden;
b) Bauern und Kosaken, die Land besißen und keine Tagelöhner beschäftigen;
c) Angestellte der Sowjetsinstitutionen;
2. Soldaten ber Sowjetsarmee und-flotte;
3. Bürger, die zu den im Punkt 1 und 2 des Paragraphen I aufgezählten Kategorien gehörten und ihre Arbeitsfähigkeit teilmeise oder ganz verloren haben.
II. Nicht wählen und nicht gewählt werden dürfen, felbst wenn fie zu einer der obengenannten Kategorien gehören:
1. Personen, die andere anstellen, um einen Vorteil Daraus zu gewinnen;
2. Personen, die arbeitslofes Ginkommen haben, wie 3. B. Prozente vom Kapital, Einnahmen vom Vermögen usw.; 3. Brivathändler, Sandelsbermittler;
4. Diener der religiösen Sulte;
3. Angestellte und Agenten der früheren Polizei, bes Genbarmenforps und der politischen Abteilung, ebenso die Mitglieder bes russischen Zarenhauses;
6. Personen, die auf gefehlichem Wege als geistesfranf oder irrjinnig erklärt sind, ebenso Taubstumme;
Streises beträgt.
4. Der Kreisfongreß wählt ein Egetutiotomitee bon nicht mehr als 20 Mitgliedern. 5. Das Erekutivkomitee ist dem Kreiskongreß der Sowjets voll und ganz verantwortlich.
6. In den Grenzen seines Ressorts ist der Kreisfongreß die höchste Gewalt im Kreise; in der Zeit zwischen den Kongreßsizungen ist das Exekutivkomitee die höchste Instanz. Sechstes Kapitel.
Von den Gouvernementskongressen der Sowjets.
1. Der Gouvernementskongreß der Sowjets besteht aus Ver= tretern der Kreisfongresse, doch nicht über 300 Delegierte für das ganze Gouvernement.
Anmerkung. Wenn dem Gouvernementsfongreß ein Streisfongreß vorausgeht, werden die Mitglieder für den Gouvernementstongreß unmittelbar durch die Bezirkssowjets gewählt.
2. Der Gouvernementsfongreß der Sowjets wird von seinem Eretutivkomitee mindestens einmal in drei Monaten einberufen.
3. Der außerordentliche Gouvernementsfongreß der Sowjets wird von seinem Eretutivlomitee entweder von Amts wegen einberufen, oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Be. bölferung des Gouvernements.
4. Der Gouvernementskongreß der Sowjets wählt ein Ere tutivfomitee von höchstens 25 Mitgliedern.
5. Das Erekutivkomitee ist dem Gouvernementsfongres boll und ganz verantwortlich.
6. In den Grenzen seines Ressorts ist der Gouvernementsfongreß der Sowjets die höchste Gemalt im Gouverne 7. Personen, die wegen eigennüßiger und ehrlofer Vergehen ment, in den Zeiträumen zwischen den Kongressen stellt sein berurteilt worden sind. Grekutivkomitee die oberste Gewalt dar.
3weites Kapitel.
1. In Ansiedlungen( Dörfern, Kosakendörfern[ Staniza], fieinen Ortschaften, Farmen[ Chutor], Gehöften[ Aul] usw) werden
Siebentes Rapitel.
Voy den Provinzialkongressen der Sowjets.
Ein zentrumsoffiziöser Kommentar.
Die„ Norddeutsche Allgemeine Zeitung" gibt an leitender Stelle eine Erläuterung der letzten Kanzlererklärungen über Belgien wieder, in der gesagt wird, der Kanzler habe sich, namentlich in seiner weiten Erklärung, so flar und unmißverständlich geäußert, daß er gar nicht mißzuverstehen sei. Allerdings sei es hinwiederum„ grundfalsch", einen Widerspruch zwischen der ersten und zweiten Erklärung zu finden, beide bildeten vielmehr ein Ganze 3.„ Die Erklärungen besagen flipp und klar, daß Deutschland bereit ist, die volle Selbständigkeit Belgiens wieder herzustellen unter der Vorausfegung, daß gleichzeitig politisch und wirtschaftlich gebotene Sicherheiten für das Deutsche Reich geschaffen werden." Weiter heißt es:
Wenn also der Reichskanzler Graf Hertling gefordert hat, daß Belgien keinem anderen Staate hörig sein darf, so liegen in dieser Forderung die militärischen und wirtschaftlichen Sicherungen begründet; denn ein wirklich selbständiges Belgien bietet tatsächlich die gebotene Sicherheit.
Baterlandspartei, die sich in einer Resolution gegen die StanzlerAlso wirkliche, bolle Selbständigkeit! Gegen die erklärungen gewandt hat, wird ausgeführt:
Wir wollen uns auf eine Auseinandersetzung mit der Deutschen Vaterlandspartei nicht einlassen, sondern begnügen uns mit dem Hinweis darauf, daß der Reichskanzler Graf Hertling sich in seinen Forderungen bezüglich Belgiens mit der Obersten Heeresleitung im vollen Einverständnis befindet. Wenn beide maßgebenden Instanzen des Reiches in den vom Reichsfangler aufgestellten Forderungen die genügende Gewähr für die Sicherheit des Reichs erblicken, dann sollte das u. E. auch der Deutschen Vaterlandspartei genügen. Im übrigen aber ist es ein mehr als müßiges Beginnen, den klaren und unzweideutigen Erklärungen des Reichsfanglers Deutungen zu geben, die, wie wir oben ausführten, in nichts begründet sind.
Damit sind die Versuche gemeint, die Erklärungen in annegionistischem Sinne auszulegen.
Politischer Weitblick.
Wettrüsten und Krieg.
In der Kreuzzeitung " glaubt ein Herr Proeft den politischen Weitblick der Sozialdemokratie in 3weifel ziehen zu müssen. Gr beruft sich auf eine Sede Nostes im Reichstage vom Juli 1913.
Noste jagte u. a. in dieser Rede, daß ein mirflich ernster Grund zum Kriege zwischen den großen europäis schen Kulturnationen nicht bestehe, daß die Sicherheit Deutschlands nicht ernstlich bedroht sei, daß feinerlei politische Spannungen be= ständen. In diesem Sinne belämpfte er die Militärborlage.
An dieses Zitat inüpft der Verfasser die Schlußfolgerung, daß fich die Sozialdemokratie ein Berständnis der Außenpolitik nur an maße.
Was Noste seinerzeit sagte, traf für jene 3eit vollständig zu. Der Kampf der Partei gegen die Rüstungen war geradezu diftiert von der sehr weitsichtigen Erfenntnis, daß die Furcht vor 1. Der Provinzialfongreß der Sowjets besteht aus Vertretern der Statastrophe und das darauf abzielende Wettrüsten die eigentdie Deputiertensowjets so gewählt, daß auf 100 Mann der der Stadtsowjets und der Kreistongresse, und zwar so, daß in ben liche Ursache des Krieges werden würden, die Bereitstellung des Bevölkerung ein Deputierter kommt, jedoch dürfen nicht Kreisen auf 25 000 Einwohner, in ben Städten auf 5000 Wähler Zündstoffes, nicht der Funke allein machten den Krieg möglich. Fur meniger als drei und nicht mehr als 50 Depulierte auf eine Anein Delegierter kommt, doch darf die Gesamtzahl der Delegierten gabe, einerseits auf die Gefahr hinzuweisen, andererseits aber mit fiedlung tommen. 500 nicht übersteigen. Anmerkung: In denjenigen Ortschaften, in denen es durchzuAnmerkung. Wenn der Gouvernements tongreß der Sowjets diesem Sinweis die Gefahr nicht selbst heraufzubeschwören. So tat führen ist, werden die Verwaltungsfragen unmittelbar durch die dem Provinzialfongreß vorangeht, so werden die Delegierten für sie das Möglichste, und wenn die sich ihr entgegenstellendie Provinzialfongresse direkt vom Gouvernementstongres gewählt mird es ihr aber gewiß nicht, wenn den Kräfte stärker waren, so ist das nicht ihre. Schuld. Schaden
allgemeine Bersammlung der Wähler der Ortschaft entschieden.
2. Zur Ausführung der laufenden Arbeit wählen die Sowjets aus ihrer Mitte ein Vollzugsorgan, das aus nicht mehr als fünf Mitgliedern besteht.
3. Die Wahl der Sowjetsmitglieder gilt für
3 Monate.
4. Der Dorfiowjet wird durch das Bollzugsorgan, xinde stens zweimal im Monat einberufen.
5. Eine außerordentliche Versammlung des Sowjets beruft das Bollzugsorgan entweder von Amts wegen oder auf Verlangen von mindestens ½ der Sowjetsmitglieder ein.
6. Das Vollzugsorgan der Sowjets ist dem Sowjet voll und ganz verantwortlich.
7. In den Grenzen feines Refforts ist der Somjet bie oberste Gewalt in seiner Ortschaft.
Anmerkung. Wo Verwaltungsfragen unmittelbar durch die allgemeine Versammlung der Wähler entschieden werden, stellt diese Versammlung die oberste Instanz dar.
Drittes Kapitel.
1. Der Bezirkskongreß der Sowjets besteht aus Delegierten aller Dorfsowjets des betreffenden Bezirks, und zwar so, daß auf 10 Sowjetsmitglieder ein Delegierter fommt.
Anmerkung. Somjets, die weniger als 10 Mitglieder zählen, entfenden zum Bezirkskongreß je einen Vertreter.
2. Der Bezirkskongreß wird von seinem Vollzugsorgan mindestens einmal im Monat einberufen.
3. Die außerordentlichen Bezirkskongresse der Sowjets werden vom Vollzugsorgan entweder von Amis megen oder auf Verlangen von mindestens ½ der Mitglieder der Bezirkssowjets einberufen. 4. Der Bezirksfongreß der Deputierten wählt ein Vollzugsorgan bon nicht mehr als 10 Mitgliedern.
5. Das Vollzugsorgan des Bezirkskongresses ist dem Kongreß boll und ganz verantwortlich.
6. In den Grenzen seines Resorts ist der Bezirkskongreß die oberste Gemalt im Bezirk.
In der Zeit zwischen den Kongreffen ist das Vollzugsorgan die oberste Instanz.
Viertes Kapitel.
Bon den Stadtsowjets der Deputierten.
1. In Städten werben Deputiertensowjets so einberufen, daß auf 1000 Röpfe der Bevölkerung je ein Depu
die Partei bestand im Interesse des Friedens die doppelte Auf
daran erinnert two,
mindestens einmal in drei Monaten einberufen. 2. Der Provinzialfongreß wird von seinem Erefutibfomitee mie sie für die Erhaltung des Friedens gefämpft hat.
fomitee entweder von Amts wegen einberufen oder auf Verlangen 3. Der außerordentliche Provinzialfongreß wird vom ExekutivEinwohnerzahl der ganzen Proving beträgt. der Sowjets von Ortschaften, deren Einwohnerzahl ein Drittel der
höchstens 25 Mitgliedern. 4. Der Provinzialfongreß wählt ein Exekutivkomitee von
5. Das Grekutivkomitee ist dem Preovinzialkongreß der Sowjets voll und ganz verantwortlich.
6. In den Grenzen seines Ressorts ist der Provinzial fongreß der Sowjets die höchste Gewalt in der robin 3. In den Zeiträumen zwischen den Kongressen stellt das Exekutivkomitee die oberste Instanz dar.
Achtes Kapitel.
Vom Allrussischen Kongres der Sowjets.
1. Der Allrussische Kongreß der Sowjets jebt sich zusammen aus Vertretern der Stadtsowjets, und zivar fommt ein Delegierter auf 25 000 Wähler, und aus Vertretern der Gouverne m entstongreffe der Sowjets, von denen ein Delegierter auf 125 000 Einwohner kommt.
Anmerkung 1. Wenn der Gouvernements fongreß dem AllAll
Der neue Kriegsruf des Januschauers.
Raus aus dem Zuchthause!
Das Zuchthaus ist die deutsche Zwangswirtschaft und heraus will der Januschauer. So rief er wenigstens in einer Versammlung der preußischen Landwirte in Danzig und schloß: Der Bogen ist überspannt und es wird auf der Landwirts schaft herumgetrampelt, eines Tages wird es aber den Kladderas datsch geben. Ich fürchte, daß auch die heutige Kundgebung nichts nugen wird, weil in unserem Vaterlande nicht mehr die Vernunft gilt, sondern die Furcht vor der Straße. Jm Innern des Landes werden wir nicht eher zu guten Verhältnissen tommen, bis wir einen Mann von bodenloser Rüds fichtslosigteit gefunden haben.
Reaktionäre Fanatifer von diesem Schlage möchten durch ,, Rücksichtslosigkeit" auf der Straße zum Weltkrieg auch noch den Bürgerkrieg herbeiführen. Wehe der Regierung, die ihren irrsinnigen Ratschlägen folgte!
ruffischen Kongreß nicht unmittelbar vorangeht, so fann der an- München als Sitz des Reichsfinanzhofs. russische Kongreß von den Kreisfongressen beschickt werden. Annahme der Steuergesetze im Bundesrat. Anmerkung 2. Wenn der Provinzialfongreß dem Allrussischen Offiziös wird gemeldet: In der gestern unter dem Vorsitz des Kongreß unmittelbar vorangeht, so fann er letteren beschiden. Stellvertreters des Reichsfanzlers, Wirklichen Geheimen Rats 2. Der Allrussische Stongreß wird von seinem Erefutivfomitee von Bayer, abgehaltenen Volljigung des Bundesrats wurde den mindestens zweimal im Jahre einberufen. bom Reichstag angenommenen Steuergesegentwürfen zustimmt. 3. Der Außerordentliche Allrussische Kongreß wird vom All- Als Siz des Reichsfinanzhofes wurde München in Aus russischen Zentral- Grekutivkomitee entweder von Amts wegen ein- sicht genommen. berufen oder auf Verlangen der Sowjets von Ortschaften, deren Zahl mindestens ein Drittel der gesamten Bevölferung der Republif beträgt.
Herr v. Bonin hat sein Reichstagsmandat niedergelegt. Gegen den konservativen Reichstagsabgeordneten von Bonin schroebte befanntlich eine Untersuchung wegen Steuerhinterziehung. Bonin hat darauf den Reichstag gebeten, die Genehmigung zur strafrecht
4. Der Allrussische Kongres wählt ein Alrussisches Zentral. Erefutivkomitee( A. 3. E. K.) von höchstens 200 Mitgliedern. 5. Das A. 3. E. K. ist dem Allrussischen Kongrez der Sowjetschen Verfolgung zu geben. Dies lehnte der Meichstag ab. Darautvoll und ganz verantwortlich.
hin hat Herr von Bonin sein Mandat niedergelegt. Die Schuld an der Beheiligung der Wähler mit einer Neuwahl, so läßt sich der
6. Der Allrussische Kongreß der Sowjets ist die höchste Gewalt Abgeordnete in seinem Schreiben bernehmen, treffe die Mehrheit der Republik . In den Zeiträumen zwischen den Tagungen stellt das des Reichstages, die auf den guten Ruf der Reichstagsmitglieder A. 3. E. K. die höchste Instanz dar. teinen Wert zu legen scheine.