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Nr. 198 35. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Der Reichstag und die Sozialpolitik.

Wenn jemals auf sozialpolitischem Gebiete viel zu leisten war, dann jetzt. Die Stelle, von der derartige Leistungen vor allen Din­gen zu erwarten find, ist der Deutsche Reichstag. Dieser ist sehr lange zusammen gewesen, aber es hat sich hier das Sprichwort, daß, was lange währt, gut wird, diesmal nicht bewährt. Denn die Lei­stungen des Reichstags auf dem Gebiete der Sozialpolitik sind außer­ordentlich geringfügiger Natur. Es ist eigentlich nur die Beseiti­gung des§ 153 der Gewerbeordnung, die die Arbeiterschaft mit ge­wisser Genugtuung erfüllen kann, zumal auch die Regierung in der Begründung ihrer Vorlage ausdrücklich zugegeben hat, daß damit ein Ausnahmegesek gegen die Arbeiter falle. Endgültig befriedigen fann aber auch diese Lösung die Arbeiter noch nicht. Denn ganz abgesehen davon, daß ein eigentliches Koalitionsrecht den deutschen Arbeitern noch immer fehlt, bleiben auch noch die Strafbestimmun­gen des Strafgesetzbuches über die Erpressung, die der§ 253 ent­hält, mit ihrer für die Lohnbewegungen so gefährlichen Wirkung bestehen. Noch immer liegt die Gefahr vor, daß Arbeiter, die dem Unternehmer, der bei einer Lohnbewegung ihre Forderungen nicht bewilligt, den Streit androhen, wegen Erpressung bestraft werden fönnen. Das ist ein ganz unhaltbarer Zustand, der dem Recht zu streifen so widerspricht, daß eine Aenderung unbedingt eintreten muß. Das ist bei der Beratung der Aufhebung des§ 153 G.D. auch gefordert worden.

Ueber die Arbeitskammern, die die dazu eingejezte Kommission des Reichstags beschäftigt hat, haben wir wiederholt im Vorwärts" berichtet. Was aus diesem Geseze noch werden wird, wer weiß es? Die Kommission hat ja recht wesentliche Verbesserungen des unzu­länglichen Entwurfs eingeführt, aber noch immer besteht in der Frage, auf die es recht sehr ankommt, nämlich in der, ob die Ar­beitskammern auf territorialer oder beruflicher Grundlage errichtet werden soll, das Unannehmbar" der Regierung gegen den Kom­missionsbeschluß, der den Wünschen der Arbeiter entsprechend die territoriale Grundlage für den Aufbau der Kammern nahm. Es wäre recht beschämend, wenn im Herbst der Reichstag hier vor der Erklärung der Regierung zurückweichen und ein Gesez verabschieden würde, das, mit den beruflichen Arbeitskammern belastet, die Ar­beitsfähigkeit der neuen Einrichtungen ganz erheblich in Frage stellen würde.

Zu den brennendsten Tagesfragen gehört gegenwärtig auch die Wohnungsnot. Taufende von Familien wissen schon jetzt nicht, wo fie unterkommen sollen, und wenn der Strieg erst einmal vorbei sein wird, wird diese Erscheinung ins Ungemessene sich steigern. Was Der Reichstag hier getan hat, ist ja anerkennenswert, obgleich mehr auch viel besser gewesen wäre. Denn die 500 Millionen, die er zur Gewährung von Bauzuschüssen von der Regierung forderte, hat e doch immerhin nur bedingungsweise dargeboten, nämlich wenn Bun­desstaaten und Gemeinden mindestens im gleichen Umfange Bei­hilfe leisten. Wenn diese nun versagen? Was dann? Fällt dann die Unterstützung des Reiches fort? Das wäre eine recht jämmer­liche Reform auf einem Gebiete, wo sie so dringend not tut.

Was der Reichstag auf dem Gebiete des Arbeiterschutes erreicht hat, ist eigentlich gleich Null. Es sind außerordentlich viel berech tigte Wünsche während der Debatten vorgetragen worden. Aber es ist dabei nicht einmal erreicht worden, daß die beim Kriegseintritt außer Kraft gefeßten Arbeiterschutzvorschriften wieder Gesebestraft erlangt haben, obgleich doch gerade jebt, wo jo außerordentlich viele ungeübte Arbeiter in den Betrieben tätig sind, wo die Frauen in einem Maße, wie es vorher niemals der Fall oder auch nur geahnt worden ist, in Betrieben eingezogen sind, in denen die Betriebs­gefahren ganz außerordentlich groß sind, ist noch nicht einmal der Schub der Frauen wiederhergestellt worden, den fie vor dem Kriege hatten. Es liegt das nicht am Reichstag, sondern an der Regierung. Aber es hätte, doch auf diese ein viel größerer Drud und Zwang ausgeübt werden müssen, als es der Reichstag in seiner Gesamtheit für gut gehalten hat. Denn die Erklärung der Regierung, daß sie bemüht sei, die Gewerbeaufsichtsbeamten und die technischen Auf­sichtsbeamten der Berufsgenossenschaften vom Heeresdienst freizu bekommen das ist beinahe das Ginzige, was die Regierung zu­gestanden hat ist nur recht geringfügiger Art.

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Auch bei anderen sozialpolitischen Fragen hat sich der Reichs­ tag mit Resolutionen begnügt, deren Erfüllung wohl gute Weile haben wird. So das Verlangen eines paritätischen Beirats zur Beratung sozialpolitischer Fragen auf dem Gebiete der Gesetz­gebung und Verwaltung und eines ständigen Ausschusses zur Vor­bereitung der Fragen der Sozialpolitik, die Arbeiter und die An­gestellten betreffend.

die zu erwarten waren. Und auch die Arbeit des Reichstagsabge­ordneten Giesberts als sozialpolitischen Beraters des Reichswirt­

hafisamtes scheint auf ganz unüberwindliche Hinderniſſe zu ſtoßen.

Sonntag, 21. Juli 1918

Dekret der Volkskommissare über die Verstaatlichung der Handelsflotte.

Der Rat der Volkskommissare hat verordnet: Alle See- und Es ist richtig, daß eine Schwalbe noch keinen Sommer machen kann, Flußschiffahrtsunternehmungen werden zum gemeinstaatlichen un­aber dann muß eben für frisches Blut im Reichswirtschaftsamt teilbaren Eigentum der Sowjetregierung erflärt. In den Besitz gesorgt werden, denn lediglich dadurch, daß eine Anzahl von Be- der Sowjetregierung gehen nicht über: Schiffe, die dem Kleinhandel amten, die früher in einem anderen Ressort die gleichen Fragen be- dienen, die dem Besizer die unumgänglich notwendigen Eristenz­arbeitete, in neue Bureauräume gesetzt wird, kommt noch lange mittel geben( Minimum des Lebensunterhalts), die kleinen Unter­kein neuer Zug in die Verwaltung. Nicht einmal auf dem Gebiete der Fürsorge für die Kriegsteilnehmungen auf der Grundlage von Arbeitsgenossenschaften gehören nehmer ist etwas Positives herausgekommen. Und das ist doch ein und die Schiffe für Walfischfang, für den Fischfang, der Lotsen­Den örtlichen Behörden des Gebiet, auf das sich das allgemeine Intereſſe konzentriert. Nobellen Rates, wie auch den beruflichen Schiffsarbeiterorganisationen, den zum Mannschaftsversorgungs- und Militärhinterbliebenengeset Abteilungen des Alrussischen Rates, wie auch den beruflichen sollen fertig sein, sie sollen zur Beratung in den einzelnen Abtei Schiffsarbeiterorganisationen, den Abteilungen des. Alrussischen lungen vorliegen, aber wann es endlich einmal auf diesem Gebiete Rates der See- und Flußhandelsflotte im Verein mit den wirt­vorwärts gehen wird, das ist immer noch sehr fraglich. Dieses klein- schaftlichen Organisationen des Rates( Kreisräten für Volkswirt­liche und zurückhaltende Verhalten der Regierung ermuntert ebenso schaft, volkswirtschaftlichen Komitees usw.) wird aufgetragen, un­wenig, wie ihre Tätigkeit auf anderem sozialpolitischen Gebiet, zu verzüglich Maßnahmen zum Schuße der Schiffe und des ganzen in irgendwelchen Hoffnungen. den Besitz der Sowjetregierung übergehenden Eigentums zu er­Es scheint nach alledem, als habe es mit der Neuorientierung greifen. Die Arbeiten dürfen nicht unterbrochen werden, weder in noch recht lange Wege. Das deutsche Volk hat während des Krieges Sen Kontoren noch in den Agenturen, und namentlich die Arbeiten für Reparatur der Schiffe. Von den Angestellten muß unter An­drohung der Uebergabe an das Revolutionsgericht die Mitarbeit ver­langt werden. Die Kommissare, die für die Kontore bestimmt sind, erhalten das Recht der Verfügung über alle Geldmittel der Schiff­fahrtsunternehmungen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Arbeitslohn in bisheriger Höhe den Arbeitern zur rechten Zeit ausbezahlt wird, desgleichen, daß die Mittel zu Reparaturen vor­handen sind usw.

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Industrie und Handel.

Grippe und Kohlenförderung.

Wie dem Lokal- Anz." aus Essen telegraphiert wird, weist die Förderung der Ruhrzechen in den letzten Tagen infolge zahlreicher Grippeerfrankungen der Arbeiter einen Rüdgang auf. Der Ausfall wird jedoch, wie gehofft wird, bis zum Herbst einzuholen sein, und werden wieder Lagerbestände geschaffen werden.

Eine Bilanz von Seltenheitswert.

zielte 1917 bei einem Aktienkapital von 1 Million Mark einen Das Stahlwerk Thyssen, A.-G. in Hagendingen er­Bruttoüberschuß von 16 169 252( i. 23. 12 905 643) M. Der nach Absehung der Unkosten verbleibende Restbetrag von 10 033 141. wird wieder zu Abschreibungen verwendet( 8 047 857 M.). Eine Dividende wird nicht verteilt, was sich ebenso wie das Mißverhält nis zwischen Aktienkapital und dem Gewinn aus dem Charakter der Gesellschaft als eines reinen Familienunternehmens erklärt.

Neuer Wettbewerb mit der Leipziger Messe

In der württembergischen Zweiten Kammer wurde aus der Mitte des Hauses bekanntgegeben, daß in Stuttgart eine Aktiengesellschaft gegrünet wurde, die für Württemberg eine große Bertaufs- und Ausstellungsgelegenheit schaffen soll, um die Zentralisierung in Leipzig zu durchbrechen. Im neuen Bahnhofsviertel soll ein eigenes Gebäude hergestellt werden. Es besteht die Aussicht, daß neben der Edelmetallindustrie auch die Uhrenindustrie und die Feinmechanik und wahrscheinlich auch die Konfektion sich in Stuttgart zu einer dauernden Messe vereinigen werden. Die Regierung wird, wenn die Sache spruchreich geworden ist, um eine Förderung der Ausstellung gebeten werden. Bekanntlich hat auch bereits Breslau eine eigene Messe zu

Es muß ganz offen gesagt werden, daß die Schaffung des Reichswirtschaftsamtes bis jetzt noch nicht die Früchte gezeitigt hat, I begründen gesucht.

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