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Nr. 20035.Jahrgang

Groß- Berlin

Beilage des Vorwärts

Dienstag, 23. Juli 1918

befindet, wird die Mietbeihilfe auch dann gewährt. Nun wäre die Gefangenen darf zweimal monatlich eine Postkarte von seinen An­Entziehung des etwa 3 bis 4 M. monatlich betragenden Miet- gehörigen geschrieben werden. Diese Postkarte ist bei dem zu­nachlasses für die Kriegerfrauen, die erwerbstätig sein können, noch ständigen Hilfsverein einzuliefern. Briefe jeglicher Art sowie erträglich. Doch geht dieser Entziehung nicht selten eine direkte Bafete sind von dieser Beförderung ausgeschlossen. Ist der Adressat Wenn man seine Sonntagserholung sucht! ein- und zweimalige Steigerung des Mietspreises der Postkarte nicht aufzufinden, so wird die Postkarte seitens der Für die Bevölkerung Groß- Berlins ist die Möglichkeit, von den borauf. Eine Frau, die sich mit der Erhöhung des Mietpreises betreffenden Fürsorgekommission vernichtet werden, weil eine un­Mühen der Werktagsarbeit sich am Sonntag draußen im Freien zu um etwa 6 M. einverstanden erklärt, würde dies nicht ohne vor- nötige Belastung der Kuriere vermieden werden muß. Es sollte erholen, jezt sehr eingeschränkt. Schon der Versuch, aus der Stein- herige Anrufung des Mieteinigungsamts tun, wenn sie wüßte, deshalb von dieser Einrichtung erst Gebrauch gemacht werden, wüste hinauszugelangen in Feld und Wald, begegnet infolge der daß hinterher auch noch die Entziehung des Mietnachlasses kommt. nachdem zuverlässige Mitteilungen über den Aufenthalt des be­auf den Eisenbahnen herrschenden jammervollen Verkehrszustände Die Furcht vor einem Wohnungswechsel in gegenwärtiger treffenden Kriegsgefangenen oder Zivilverschickten vorliegen. den ärgsten Schwierigkeiten. Gegen eine Wagenüberfüllung, wie Beit zwingt viele Kriegerfrauen, sich zu Mietsteige Diese Nachrichtenvermittlung ist lediglich als Ergänzung zu der all­auf den Vorortstrecken wir Menschen sie in Geduld ertragen, würde rungen zu verpflichten, die fie einfach nicht tragen gemeinen Gefangenenpost gedacht, welche nach Gröffnung des all­Bieh dadurch protestieren, daß es trepiert. Den sonst so beliebten fönnen. In manchen Fällen fcheint es direkt darauf gemeinen Postverkehrs zwischen Deutschland und Rußland wieder Freskober für einen Ausflug zu packen, ist eine traurige Aufgabe in abgesehen zu sein, durch unverhältnismäßig hobe Steigerung die aufgenommen ist. Sie bezweckt, von den unzuverlässigen russischen einer Zeit, wo selbst trockenes Brot rar geworden ist. In Gastwirt Frauen zur Kündigung zu zwingen. Man gibt ihnen Verkehrsverhältnissen unabhängig zu sein. Geeignete Vordrucke schaften der Ausflugsorte fich fatt essen zu wollen, fann nur ein den Rat, sich eine billigere Wohnung zu suchen, da es ihnen ja doch können in Berlin entgegengenommen werden bei dem Zentral­Kriegsgewinnler wagen. Sogar das harmlose Vergnügen, sich im schwer fallen dürfte, den erhöhten Mietpreis zu erschwingen. fomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz, Abteilung für Wald sein Täßchen Kaffee- Eriagbrühe zu kochen, ist dem Ausflügler ver­Es ist die höchste Zeit, daß auf diesem Gebiete Wandel ge- Gefangenenfürsorge, Berlin S. 11, Abgeordnetenhaus, Prinz­fagt. Die Kocher und Töpfe aus leichtem Aluminium sind längst der Be- schaffen wird. Die im Felde stehenden Männer dürfen nicht mit Albrecht- Str. 5, Obergeschoß, Zimmer 15, werktäglich zwischen schlagnahme verfallen, und wer sich etwa Ersatz aus schwererem Metall der Sorge belastet werden, daß sie bei der Heimkehr eine 10 bis 1 Uhr vormittags, 4 bis 6 Uhr nachmittags, wo auch die angeschafft hat, kann auch ihn jetzt im Walde nicht benutzen, weil er beträchtliche Mietschuld vorfinden und Gefahr ausgeschriebenen Postkarten abzuliefern sind. fein Feuer anmachen darf. Wieviel sonstige Verbote noch den er- laufen, mit ihrem unentbehrlichsten Hausrat auf die Straße holungsbedürftigen Großstadtbewohner einengen und ihm das Leben gefegt zu werden, während die wertvolleren Möbel erschweren, wissen wir im Augenblick nicht auswendig. Wir können zurück behalten werden zur Tilgung der Mietschuld. aber jedem, der einen Sonntagsausflug plant, nur aufs dringendste raten, zuvor einen Unterrichtskursus über die einschlägigen Geseze und Verordnungen zu nehmen.

Ein bißchen mehr Sonntagsruhe.

Ein Ei kann auf Abschnitt 49 der Eierkarte vom 23. bis 31. abgegeben und entnommen werden. Der Preis für diese von der 8.G.G. gelieferten, aus der Ukraine stammenden Eier darf in Berlin im Kleinhandel 56 Pf. für ein Ei nicht übersteigen. Eine Ermäßi gung des recht hohen Preises hat sich, wie der Magistrat Berlin mitteilt, trotz Bemühung nicht erreichen lassen.

Die Abänderung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Daß man im Walde z. B. 3 elte nicht ohne besondere Handel, die für Berlin im März dieses Jahres beschlossen wurde, Erlaubnis aufstellen darf, ist auch nicht allen bekannt. soll nun endlich am 1. August in Kraft treten. Der Ober­Unerlaubter Papierhandel. Obwohl der Handel mit unbedrucktem Die Genehmigung wird immer für bestimmte Forsten erteilt, woraus präsident bestätigte das neue Ortsstatut unterm 27. Mai mit der Papier, Karton und Pappe bereits feit dem 24. Mai d. J. nur noch fich ergibt, daß sie außerhalb des bezeichneten Gebietes nicht gilt. Maßgabe, daß dem Magistrat Berlin die Bestimmung darüber, solchen Personen und Firmen gestattet ist, die mit diesen Waren Uebel ist es einer Gesellschaft von zehn jungen Leuten ergangen, die an wann das Drisstatut in Kraft treten soll, überlassen bleibt." Als vor dem 1. Januar 1916 Handel getrieben haben, wird der Handel einem der letzten Sonntage einen Ausflug nach den bei Lanke gelegenen der Magistrat es im April dem Oberpräsidenten mit dem Antrag auf troßdem vielfach noch von Händlern fortgeießt, die damit vor dem Waldungen der Stadt Berlin machten, sich um die Bestätigung überfandte, hatte er in dem Statut bereits den 1. Mai als 1. Januar 1916 nicht gehandelt haben. Diese unerlaubte Fort­Mittagszeit am He see lagerten und dabei zwei Zelte aufschlugen. den Zeitpunkt angegeben, an dem es in Kraft treten sollte. Die von segung des Handels ist strafbar. Vielfach wird auch angenommen, Bald erschien ein Forstbeamter in Uniform mit einem Begleiter in Berlin mit Vorortgemeinden nochmals angefnüpten Verhandlungen daß die Verordnung nur den Großhandel mit Papier betrifft. Zibilkleidung, und die ahnungslosen Ausflügler mußten sich bewegen Herbeiführung einer für Groß- Berlin einheitlichen Sonntagsruhe Diese Annahme ist irrig. Auch die Ladengeschäfte, die Papier lebren lassen, daß sie einen strafwürdigen Frevel verübt hatten. scheinen der Grund zu sein, aus dem das Inkrafttreten des Statuts nur im Kleinhandel abgeben, bedürfen einer besonderen Handels­Sie hätten hier ihre Zelte nicht aufschlagen dürfen, denn der Zelt für Berlin schließlich noch bis zum 1. August hinausgeschoben wurde. erlaubnis, sofern der Papierhandel erst nach dem 1. Januar 1916 schein, den sie vorwiesen, gab ihnen nur die Genehmigung für Das Berliner Statut bringt die völlige Sonntagsruhe begonnen ist. Anträge auf ausnahmsweise Zulassung zu Königliche Forsten. Was hatten sie davon gewußt oder daran ge- für offene Verkaufsstellen des Handelsgewerbes diesem Handel find an die Handelserlaubnisstelle für den Landes­dacht, daß dieses Wäldergebiet der Stadt Berlin gehört! Aber der mit Ausnahme derjenigen des Nahrungs- und polizeibezirk Berlin in Berlin- Schöneberg , Apostel- Paulus- Str. 9, Herr in Zivil ließ nicht mit sich handeln, sondern verlangte Her- Genußmittel, Blumen und Zeitungshandels, zu richten. gabe der Zelte oder zur Vermeidung eines formellen Strafbefehls für die es bei den bisherigen Bestimmungen bleibt. Bewilligt Die fofortige Zahlung von 5 Mart pro Kopf, haben die Gemeindebehörden dieses bißchen Erweiterung der Sonn- Gebieten treten vom 1. September Einschränkungen ein. Jm Drucksachenversand nach dem Ausland und den besetzten worüber jedem auf Wunsch später eine Quittung zugehen werde. tagsruhe nur unter der Bedingung, daß der Beschluß nur für schriften jeder Art dürfen, soweit ihre Ausfuhr überhaupt zugelassen Ihm wurde geantwortet, man könne doch höchstens die Besizer der die Dauer des Krieges gelten soll. Das neue Ortsstatut ist, nach dem Auslande und den besetzten Gebieten im Bostwege Zelte in Strafe nehmen. Er erklärte, auch die Mitbenutzer hätten sich enthält in einem damals beschlossenen besonderen Zusatz, geradezu von Firmen nur versendet werden, wenn sie zur Auflieferung strafbar gemacht. Die Forderung sofortiger Zahlung erstreckte sich sogar die Verpflichtung, die Abänderungen nach dem Kriege wieder auf bei bestimmten Postämtern zugelassen sind. auf alle Ausflugsteilnehmer. von denen einige die Zelte nicht zuheben und ohne weiteres wieder das bisherige Statut in Kraft von dem Militärbefehlshaber erteilt, der für den Wohnort oder Die Zulassung wird mal benutzt hatten. Die ganze Verhandlung schien zwar manchem treten zu lassen. etwas sonderbar, doch bequemten sich schließlich alle dazu, den ge­den Drt der Niederlassung des Versenders zuständig ist. Privat forderten Betrag fofort zu zahlen. Der Herr in Zivil, der die personen dürfen Druckschriften nach dem Auslande und den be­zehnmal fünf Mark nach einander in seine Westentasche versenkte, berechtigten zum Versand übergeben. setzten Gebieten nicht mit der Post versenden oder den Versendungs­wäre für einen Schwindler gehalten worden, wenn nicht die Uni­gehörige des Heeres und der Marine sowie an andere Feldpost­Feldpostsendungen an An­form des ihn begleitenden Forstbeamten das nötige Vertrauen er­berechtigte werden hiervon nicht betroffen. Ebenso bleibt der Ver­wedt hätte und er sich nicht unter Vorweisung einer Blechmarke fand von Zeitungen durch die Verlagspostanstalten( Postbezug) un­als Beamter der Stadt Berlin bezeichnet hätte. Mit den Ausflugs­berührt. teilnehmern nehmen auch wir an, daß er ein in Zivilkleidung den Wald durchstreifender Forstbeamter war.

So alio fann's einem gehen, wenn man im Gebiet der von der Stadt Berlin erworbenen Herrschaft Lante seine Erholung sucht! Als vor fünf Jahren der Magistrat die Stadtverordneten um ihre Zustimmung zum Ankauf für fast 20 Millionen Mart ersuchte, be­

Neue Höchstpreise für Gemüse werden vom Magistrat veröffentlicht. Danach betragen die Groß­handelshöchstpreise für Möhren und längliche Karotten ohne Kraut 22 Pf., für runde, kleine Karotten ohne Straut 32 Pf., für Mairüben ohne Kraut 8 Pf., für Kohlrabi mit Kraut 21 Pf., für Kohlrabi ohme Kraut 27 Bf. je Pfund und die Kleinhandelshöchstpreise für Möhren und längliche Karotten ohne Kraut 30 Pf., für runde, tleine Karotten ohne Kraut 42 Pf., für Mairüben ohne Kraut 12 Pf., für Kohlrabi mit Kraut 30 Pf. und für Kohlrabi ohne Kraut 35 Pf. für das Pfund.

Drud

Minderwertige Briefmarken und Postkarten. In letzter Zeit wird mit Recht über die geringe Klebfähigkeit der Briefmarken und die miserable Beschaffenheit der amtlichen Postkarten geklagt. Die Postverwaltung stellt nicht in Abrede, daß sich in beiderlei Hinsicht die Verhältnisse gegen früher verschlechtert haben. Die Ursache davon ist in Schwierigkeiten zu suchen, die sich neuerdings bei der Herstellung des Klebestoffes und des Papiers ergeben und die sich

Sind Warschauer Bonbons ,, Delikatessen"? gründete er jenen Antrag unter anderem auch damit, daß die Wal - Vom Magistrat Berlin wird uns geschrieben: Nach einem am dungen um Lanke ein vielbesuchtes Ausflugsziel sind und für die letzten Sonnabend in der Tagespresse veröffentlichten Verhandlungs­Bevölkerung hohen Geſundheitswert haben. Das geschilderte Vor- bericht hat eine Berliner Ferienftraffammer einen Kaufmann, der bor der Hand angeblich nicht beseitigen lassen. Um zu erreichen, gehen jenes Forstbeamten paßt schlecht zu der Zwedbestimmung, die aus Warschau eingeführte Bonbons im Großhandel umgesetzt hatte, daß die Marken möglichst gut haften, empfiehlt es sich, daß die damals so mitbetont wurde. Hatte er nötig, sofort eine Strafe obwohl er lediglich die polizeiliche Genehmigung für den Handel Verbraucher sie vorsichtig und nur mäßig anfeuchten. Andernfalls festzulegen, statt den Zeltabbruch zu fordern und sich mit Ver- mit Delikatessen", nicht aber mit Lebensmitteln allgemein besaß wird von der Klebstoffschicht zu viel fortgenommen, so daß die sich einer llebertretung schuldig gemacht hatten. Hier wurden aber worden war, freigesprochen. Die Straffammer soll sich dabei auf marnung zu begnügen? Wir bezweifeln, daß auch die Mitbenußer und infolgedessen in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt Marken dann unter Umständen abfallen. sogar Personen, die nicht mal Mitbemußer waren, in Strafe ge- den Standpunkt gestellt haben, Ueber Mehlfurrogate spricht am Mittwoch, nachmittage 5 Uhr, nommen. Wir erwarten, daß die sofortige Rückzahlung der zu Un- Art tatsächlich daß Bonbons der fraglichen Prof. Dr. Gräbner im großen Hörsaal des Botanischen Mu­recht erhobenen Strafgelder angeordnet wird. zu den Delikatessen gehörten. Darüber hinaus tönnte, Das Urteils eums, Dahlem , Königin- Luisen- Str. 6-8. Der Besuch ist un­obwohl es zu diefer muß gefordert werden, daß der Berliner Magistrat alles tut, je de Stellung nimmt, geeignet erscheinen, in weiten Kreisen die Frage nicht unmittelbar entgeltlich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht zugelassen. unnötige Belästigung der in den Wäldern um irrtümliche Meinung zu erwecken, daß Warschauer Bonbons über- Straffache gegen den Inhaber des Restaurants Hiller, Der Reichstagspräsident als Berteidiger. In der bekannten 2ante ihre Erholung suchenden Ausflügler zu haupt nicht zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs, sondern zu Gastwirt Alfred Walterspiel , der wegen Verstoßes gegen ver­verhüten. Wie denkt man sich eigentlich den Schutz der Bolts- den Lurusartikeln zu rechnen seien und infolgedessen völlig freier gesundheit, wenn der Bevölkerung und ihrem Nachwuchs die Er- Preisbildung unterlägen. Dies ist bekanntlich keineswegs der Fall. gewerbe vom Schöffengericht zu einer höheren Geldstrafe verurteilt schiedene kriegswirtschaftliche Verordnungen für das Gastwirts holung vergällt wird? Jit es nicht in dieser Zeit der Not mit An Hand der Rechtsprechung des Reichsgerichts müssen vielmehr worden ist, stand gestern vor der Straflammer 1 des Landgerichts I ihrer Bedrohung der Bolksgesundheit geradezu Pflicht, uns jede Bonbons im allgemeinen und somit auch Warschauer Bonbons Termin zur Verhandlung in der Berufungsinstanz an. Als Ver­Erholungsmöglichkeit so ungeschmälert wie möglich zu lassen? durchaus als Gegenstände des täglichen Bedarfs angesehen werden. teidiger in dieser Sache war der jezige Reichstagspräsident, Rechts­Alles soll geschont, mit allem soll gespart werden nur Die Staatsanwaltschaft ist im übrigen bereits gebeten worden, anwalt Fehrenbach, der auch schon in erster Instanz die Ver­die Kraft des Menschen scheint man für unerschöpflich zu halten. gegen das Urteil der Ferienstraflammer das Rechtsmittel der Revision teidigung geführt hatte, angemeldet. Vom Präsidenten Fehrenbach Vom Wohnungsverband Groß- Berlin. einzulegen.

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lag aber ein Telegramm aus Baden- Baden vor, in welchem er mit­teilte, daß er an einem heftigen Gichtanfall erkrankt und aus diesem geklagte selbst berief sich auf eine Reihe neubenannter Zeugen, die Grunde verhindert sei, an Gerichtsstelle zu erscheinen. Der An­feine Nichtschuld bezw. seinen guten Glauben befunden sollten. Unter diesen Umständen beschloß der Gerichtshof, die Sache zu ver­

Die Verhandlungen über die Bildung eines Wohnungs­Gegen Obstpachttreibereien und Gemüseschiebungen verbandes Groß- Berlin haben zu einer Einigung zwischen den be- wendet sich der Landrat des Kreises Niederbarnim. teiligten Gemeinden noch nicht geführt. Uebereinstimmung besteht Auch in diesem Kreise drohen die Preistreibereien bei der Ver­darin, daß die Wohnungsnot in Groß- Berlin durch eine Bentral- steigerung von Obstbaumbehängen, die im vorigen Jahre eingetreten stelle bekämpft werden müsse, auch in der Hauptsache über den Um- sind und den Erwerbern vielfach die Einhaltung der Höchstpreise tagen. fang dieser Aufgabe, allein über die Mittel zur Lösung gehen die bei der Weiterveräußerung unmöglich gemacht hat, in diesem Jahre Meinungen der einzelnen Gemeinden noch auseinander. Hauptsäch- wiederzukehren. Der Landrat weist deshalb darauf hin, daß eine Eine Bande von Eisenbahndieben, an deren Spize ein lich bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Art der Auf- Preistreiberei bei der Versteigerung von Obstbaumbehängen als 3ugführer stand, wurde von der Kriminalpolizei unschädlich , bringung der erforderlichen Mittel zur Herstellung unlautere Machenfchaft" im Sinne der Verordnung gegen Preis- gemacht. Bei dem Bahnhofswirt Peters in Basdorf an der von Wohn- und Unterkunftgelegenheiten. Den Vorschlägen der öst- treibereien vom 8. Mai 1918 der Bestrafung wegen Kriegewuchers Reinickendorf- Liebenwalder Bahn stahlen Einbrecher in der Nacht lichen Gemeinden, insbesondere Neuköllns und Lichtenbergs, die unterliegt, und behält sich vor, erforderlichenfalls besondere Maß- zum Sonntag 26 Flaichen Sett, Bigarren, bares Geld und anderes Heranziehung der einzelnen Gemeinden zu den Kosten nach ihrer regeln zu treffen. Ferner ist bei der Niederbarnimer Kreis- mehr. Gleich nach Entdeckung des Einbruchs wurden die Bahn­

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Steuerkraft zu regeln, stehen die westlichen Vororte ablehnend verwaltung zur Sprache gebracht worden, daß bei der Ver- stationen benachrichtigt, und es gelang, einen der Täter, einen gegenüber, die die Verteilung der Lasten auf die einzelnen Ge- teilung des Gemüses die Gemüsekleinhändler vielfach ihre alten 18 Jahre alten Schloffer Heinrich Beinling in Reinicken­gemeinden nach der Einwohnerzahl geregelt wissen wollen. Infolge Stunden bevorzugen sollen und andere Käufer mit Bemerkungen wie borf mit seiner Beute festzunehmen. Bei den Nachforschungen in dieser Gegenfäße wurden die Verhandlungen auf kommenden Die Ware sei bereits bestellt" und ähnliches abweisen, so daß Per- feiner Schlafstelle ergab sich, daß sein Schlafwirt, ein 29 Jahre Donnerstag vertagt. fonen, die früher weniger Gemüse bezogen haben, nur schwer oder alter Zugführer Bruno Matiafit von der Reiniden­Inzwischen soll versucht werden, die Meinungsverschiedenheiten gar nicht etwas kaufen fönnen. Der Landrat weist darauf hin, daß dorf- Liebenwalder Bahn, mit ihm und einem zweiten auszugleichen, die auch in bezug auf die in den Verbandsausschuß in einem derartigen Verhalten der Gemüsekleinhändler der Tat- Schlafburschen, einem fahnenflüchtigen Soldaten Schmidt, ge­zu entfendenden Vertreter der einzelnen Gemeinden bestand des§ 1 3iffer 3 der Verordnung gegen Preistreiberei er- werbsmäßig Einbrüche austundschaftete und ausführte. Matiajik hervorgetreten find. Nach dem Entwurf für die Verbandssagungen blidt werden kann, und zwar auch dann, wenn es sich nur um un- wußte auch von dem Einbruch bei Peters und ließ die Einbrecher jolien nämlich auf Berlin der Vorsitzende und zehn weitere Mit- mittelbaren Gewinn handelt. Nach dieser Bestimmung wird mit mit der Beute in feinen Zug einsteigen. In der Behausung der glieder entfallen, während den übrigen fünf Stadtgemeinden Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 200 000 m. oder mit einer drei fand man noch gestohlene Sachen aller Art, einen Kavallerie­und den beiden Landkreisen Teltow und Niederbarnim nur je zwei dieser Strafen bestraft, wer Gegenstände des täglichen Bedarfs oder und einen Infanteriesäbel, ein Paar Infanterie Schaftstiefel, Bertreter zugebilligt worden sind. Es soll versucht werden, durch des Kriegsbedarfs, die von ihm zur Veräußerung erzeugt oder er- Stiefelfohlen, Treibriemen, Waffenröcke, eine französische Kriegs­eine Lastenverteilung auf Grund der Steuerkraft und der Ein- worben find, in der Absicht zurückhält, einen übermäßigen Gewinn gefangenenjacke, einen Handforb mit Reise- und Wirtschaftssachen wohnerzahl eine andere Zusammensetzung des Verbandsausschusses zu erzielen. und dergleichen mehr, dann auch einen Dreifantschüssel zum Auf­eine Einigung zu erzielen. schließen von Eisenbahnwagen.

Postverkehr mit deutschen Kriegsgefangenen und Zivil­verschickten in Rußland .

Hauswirte und Kriegerfrauen. Charlottenburg . Lebensmittel. Es gelangen in dieser Woche Den Antragsformularen auf Gewährung der Mietbeihilfe Um eine Nachrichtenübermittlung zwischen Striegsgefangenen zur Ausgabe: Fleisch. 250 Gramm, Abschnitt 30a- k der Reichs­werden mit Gummistempel die Worte aufgedruckt: bis auf und Zivilverschickten einerseits und der Heimat andererseits zu fleischkarte( Kundenliste). Der Käufer ist verpflichtet, soweit die weiteres" oder für die Dauer der Einberufung." Vorsorgliche fördern, hat das deutsche Fürsorgefomitee in Moskau eine Zentral- Vorräte es erfordern, auf eine Fleischkarte 50 Gramm Wurst zu Hauswirte streichen bei der Erklärung zur Mietspreisermäßigung poststelle für die deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen und ihre entnehmen. Startoffeln bzw. Ersab, Abschnitt 30a- e, zusammen den zweiten Satz und sind nun in der Lage, den zugestan- Angehörigen eingerichtet. Jedem Kriegs- und Zivilgefangenen ist 5 Pfund Kartoffeln; auf Abschnitt 30f und g vom 22. bis 27. Juli benen Mietsnachlaß jederzeit rüdgängig 31 es gestattet, atveimal monatlich eine Postkarte nach der Heimat je 50 Gramm, zusammen also 200 Gramm Graupen, 15 Bf., oder machen. Von den Frauen können fie die schriftliche Verpflichtung zu senden. Die Postlarte wird durch Kuriergelegenheit der deut- Hülsenfrüchte, ungeschält 26 Bf., geschält 30 Pf., je nach Vorrat. fordern, diesen Teil der Miete fortab ebenfalls zu zahlen, mit der schen Hauptkommission in Moskau zugesandt und diese ihrerseits Juder, 4 Pfund, auf die Zuckerfarte vom 16. bis 31. Juli. Butter Drobung, daß ihnen sonst auch die Mietbeihilfe entzogen wird. Da fendet die Post an die Postüberwachungsstelle Berlin O. 17, von too und Gier wie besonders befantgemacht. die Gewährung der Mietbeihilfe der Stadt Berlin in der Regel von aus die Zustellung an die Angehörigen erfolgen wird. In analoger Lebensmittelfarte mit Aufbrud Charlottenburg: Teigivaren, 200 Allgemeine Groß- Berliner der Gewährung eines Mietnachlasses abhängig gemacht wird, fällt mit Weise foll durch Vermittlung der Note Kreuz- Vereine und Hilfen Gramm, Abschnitt 43 vom 18. bis 27. Juli. 1. Sorte zum Preise Aufhören des Mietnachlasses auch die Mietbeihilfe fort. Nur wenn dem für kriegsgefangene Deutsche eine Nachrichtenübermittlung von der von 0,34 Mt., 2. Sorte zum Preise von 0,24 Mt. Suppen, 100 der Hauswirt sich selber in einer ungünstigen wirtschaftlichen Lagel Heimat an die Gefangenen in die Wege geleitet werden. Jedem. Gramm, Abschnitt 44, vom 18. bis 27. Juli. 2 Wissel, à 50 Gramm,

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