Gewerkschaftsbewegung
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Unternehmergewinn und Arbeitslohn im Bergbau. Immer, wenn Arbeiter unter dem furchtbaren Druck der Teuerung eine bescheidene Aufbesserung ihrer Löhne fordern, dann pflegt man auf seiten der Unternehmer falls man nicht die Löhne ohne weiteres als auskömmlich bezeichnet zu sagen, die Teuerung lasse ja das Verlangen nach einer Lohnaufbefferung nicht unberechtigt erscheinen, aber der betreffende Industriezweig könné eine Lohnerhöhung nicht tragen, es sei denn, auch er müsse die Warenpreise erhöhen. Ganz besonders sind es die Bergwerksunternehmer, die das Verlangen der Bergarbeiter nach einer Lohnaufbesserung für unerfüllbar erklären, falls sie nicht gleichzeitig die jetzt schon fabelhaft hohen Kohlenpreise noch weiter hinaufschrauben können. Dieser Argumentation tritt die Bergarbeiter- Zeitung" entgegen, indem sie die in den Jahren 1914-1917 von 38 Bergwerksbetrieben erzielten Geschäftsgewinne mitteilt und dem die in derselben Zeit erfolgte Lohnerhöhung gegenüberstellt. Die zusammenfassende Darstellung ergibt folgendes Bild. Unternehmergewinn.
Im Jahre 1917 waren höher wie im Jahre 1914 die Betriebsergebnisse der
um
18 Gewerkschaften 12 Attiengesellschaften um 9 gemischten Werke um 38 Werte zujammen
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10,42
rung
20 948 720 M. gleich 89,9 Proz. 35 450 098 m. gleich 57,2 Proz. 171 061 582 W. gleich 71,3 Broz. 227 460 350 M. gleich 69,9 Proz. Arbeitslohn. Durchschnittslohn und Lohnsteigerung gestalteten sich im Ruhr gebiet in der gleichen Zeit wie folgt: Durchschnittslohn Steigein Mart 1914 1915 1916 1917 in Broz. Eigentliche Bergarbeiter 6,17 6,84 8,26 Sonstige Bergarbeiter 4,49 4,75 5,48 6,95 54,8 Erwachsene Uebertagsarbeiter 4,35 4,65 5,30 6,59 51,5 Jugendliche Arbeiter 1,75 2,16 2,88 95,9 3,30 4,14 6,44 8,12 57,7 Im Jahre 1917 war danach der Durchschnittslohn aller Bergarbeiter nur um 57,7 Proz., der Betriebsgewinn der angeführten 38 Werke aber um 69,9 Proz, höher wie im Jahre 1914. Der Durchschnittslohn der jugendlichen Arbeiter erscheint nur höher, weil diese während der Kriegszeit vielfach mit Arbeiten auch unterirdisch beschäftigt wurden, die vorher ältere und höher bezahlte Arbeiter verrichteten. Weibliche Arbeiter wurden in den Jahren 1914 und 1915 noch nicht beschäftigt.
Weibliche Arbeiter
Alle Arbeiter zusammen
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1,47
5,15
5,49
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Die Werksgewinne sind also schon nach den vorstehenden unvollständigen Zusammenstellungen erheblich stärker gestiegen, wie die Arbeiterlöhne. Dabei ist zu beachten, daß darin die Werksgewinne
nicht einmal voll zum Ausdruck kommen.
Das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat hat seit Kriegsbeginn Die„ Richtpreise" für Kohlen um 9 M., für Kokskohlen um 2,25 M., für Rots um 12,50 M., für Koksgrus um 3 M. und für Briketts um 11,35 M. pro Tonne erhöht. Die Verkaufspreise für Steinfohlen, Braunkohlen und Briketts sind in der gleichen Zeit bis weit über 300 Broz. gestiegen. Noch ungleich höher standen natürlich die Auslandspreise. Bei diesen Preisen haben die Werksgewinne schon eine märchenhafte Höhe erreicht. Nun sind aber die Auslandspreise inzwischen noch weiter gestiegen. Aber trok märchenhafter Gewinnergebnisse und hinzukommender riesiger Mehreinnahmen aus den Auslandsverkärfen sollen weitere Lohnerhöhungen ohne Kohlenpreiserhöhungen nicht möglich sein. So behaupten die Werksbefizer.
Vertragswidrige Entlohnung.
gelernte Arbeiter um 40 M.; für Stations-, Haus-, Küchen- und auf Versorgung, jei die Abteilung nicht in der Lage, den Bescheid Waschmädchen um 9 M.; für Wärter um 20 M.; für Wäcterinnen der Stellvertretenden Intendantur aufzuheben udn bedauere, die um 9 M.; für Näherinnen um 18 M.; für Vorarbeiter und Tages- gefeßliche Hinterbliebenenversorgung nicht bewilligen zu können. arbeiter um 40 M. monatlich; für Reinigungsfrauen um 75 Pf. Der Witwe ist das Ergebnis der„ gerichtlichen Untersuchung", täglich. Die Erhöhung erfolgt vom 1. April 1918 ab. Außerdem von der der Bescheid des Kriegsministeriums spricht, um so unverist noch die Wohnungsentschädigung der verheirateten Angestellten ständlicher, als ihr Mann noch etwa acht Tage vor seinem Tode auf der Krankenhäuser von 250 m. auf 400 m. jährlich mit rüdwirken- Heimatsurlaub gewesen und guter Dinge wieder ins Feld gereist der Kraft vom 1. Januar 1918 ab erhöht worden.
Industrie und Handel.
Vermehrung des Delfruchtanbaues.
tion auf tierischem und pflanzlichem Wege bietet ein Aufsatz der Eine lehrreiche Gegenüberstellung der Fett- und Eiweißprodut. Sächsischen Landwirtschaftlichen Zeitung" betitelt: Hie Raps, hie Milchbieh. Der Verfasser geht bei seinem Vergleich von den Erträgen gleich großer Flächen zum ersten an Hauptfutterdas Milchvieh bestimmt sind, zum anderen an Delfrüchten wie Raps, früchten wie Alee und Rüben aus, die zur Verfütterung an der direkt der Del- und Fettgewinnung nubbar gemacht wird. Des näheren wird dann ausgeführt, daß zur Fütterung mit Klee und Rüben von beispielsweise 10 Kühen bzw. zur Erzeugung von 18 000 Liter Milch pro Jahr 13 Ader Fläche benötigt werden. Als Nebenerzeugnis der 10 Kühe kommen noch 10 Kälber in Frage, die mit je 0,5 Zentner Schlachtvieh in Rechnung zu stellen sind. Die 13 Acer mit Delfrucht, Raps, bebaut, ergeben andererseits 325 Bentner Raps. Die geernteten Futterfrüchte enthalten nun an Protein 80,80 Bentner und 13,31 Zentner Fett. Nach Passierung des Tiermagens kommen davon als Milch bzw. Kalbfleisch der menschlichen Nahrung zugute 13,62 Bentner Protein und 12,28 Bentner Fett, es gehen also von dem ersteren 84 Prozent und vom Fett 5½ Proz. dem menschlichen Konsum verloren. Dagegen enthält der Raps 52 Zentner Protein und 140 Bentner Fett, von denen das erstere zwar nur als Futtermittel brauchbar, das letztere aber, abgesehen vom Geschmad, dem Milchfett ernährungstechnisch gleichsteht. Auch die finanziellen Unterschiede sprechen für den Rapsanbau, der Mehrertrag beträgt, auf die Fläche berechnet, 503 Mark pro Ader. Da die Milchviehhaltung infolge der Abgabe von Schlachtvieh für die Frischfleischversorgung der Bevölkerung immer schwieriger wird, ist in dem vermehrten Rapsanbau ein Ausgleich für die zurückgehende Fettbersorgung zu erblicken.
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Aus dem Berliner Wirtschaftsleben.
Die Chemische Fabrik Grünau, Landshoff n. Meyer Aft.- Gef., in Grünau bei Berlin , verteilt 12 Proz. Bezüglich der Aussichten teilte die Direktion mit, daß die Umsätze in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber der entsprechenden Vorjahrszeit gestiegen seien; wenn feine unvorhergesehenen Ereignisse ein treten, sei wieder mit einem günstigen Resultat zu rechnen. Gegenwärtig sei die Gesellschaft mit den Vorbereitungsarbeiten für den Uebergang zur Friedenswirtschaft beschäftigt; ob die Fabrikation der Artikel, die die Gesellschaft herzustellen beabsichtige, lohnend sein werde, könne noch nicht gesagt werden.
" Daily Chronicle" vom 19. Juli enthält einen Artikel, demzufolge in England ein praktisches Verfahren entdeckt wurde, die bei der Gisenverhüttung in Hochöfen entstehende Potasche, die bisher an die Schlacke gebunden und unverwertbar war, an Kochsalz oder andere Chlorate, welche den Hochöfen beigegeben werden, zu binden und so berwertbare lösliche Kalifalze herzustellen. Angeblich wurde eine Zentralorganisation unter der Firma British Potash Company gegründet, deren Aktienkapital zur Hälfte von der englischen Regierung, zur anderen Hälfte von den Entdeckern des Verfahrens übernommen wurde. Die neue Gesellschaft, die über ein größeres Personal von Chemikern verfügt, wird Fabriken eröffnen, wo immer die Anlage eine jährliche Ausbeute von 25 000 Tonnen erhoffen läßt. Bisher ist eine Fabrik in Oldbury in Betrieb, die Gnde dieses Monats die ersten Kalifalze abliefern wird. Nach Ansicht des Artikelschreibers wird die Gesellschaft in ein bis zwei Jahren Englands Bedarf decken können.
Englische Vorbereitung für den Wirtschaftskrieg. Nach einer Mildung des Algemeen Handelsblad" aus London enthält der Entwurf des Gesetzes über die Aufhebung der feindlichen Banken die Bestimmungen, daß sie innerhalb fünf Jahren nach dem Kriege nicht wieder eröffnet werden können.
war. Aber eine Anfechtung des Bescheids ist aussichtslos. Wohl ist der ordentliche Klage weg an sich zulässig. Für die Beurteilung der vor Gericht geltend gemachten Ansprüche sind aber die Entscheidungen der obersten Militärverwaltungsbehörde u. a. darüber maßgebend, ob der Tod mit den Folgen einer Dienstbeschädigung zusammenhängt. Da das die Witve mittels Alageweges nichts erreichen. Ueber das wirkliche für diese Entscheidungen zuständige Drei- Männer- Trifolium jene Frage endgültig und unanfechtbar berneint hat, kann Ergebnis der gerichtlichen Untersuchung aber bleibt sie auch völlig im Dunkeln, denn die Militärbehörden lehnen die Erteilung von Abschriften aus den über Rentenansprüche erwachsenden Akten kurzerhand ab.
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Wie sehr die gänzliche Umformung des Rechtsmittelweges in wie auch bei der Mannder Kriegshinterbliebenenversorgung fchaftsversorgung notwendig ist, dafür bietet auch der vorstehend geschilderke Fall einen treffenden Beleg.
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Die in diesen Tagen in Berlin aus allen Zeilen des Reiches versammelt gewesenen Guttempler faßten in ihrer Tagung einstimmig eine Entschließung, in der es unter anderem wie folgt heißt: Die deutschen Guttempler erwarten, daß die Reichsregierung ihre vaterländische Pflicht erfüllt, indem sie nicht zuläßt, daß irgend trelche Mengen an Getreide und Kartoffeln, an Zucker und Obst der diesjährigen Ernte anderen Zwecken zugeführt werden als denen der Voltsernährung und Verteidigung. Das deutsche Volk trägt in dieser ernsten Zeit kein Verlangen nach Schnaps, Bier und Wein, wohl aber nach Brot und Kartoffeln, nach Zucker und Obst. Es empfindet es als eine schwere Kränkung, wenn Vertreter der Regierung die Hergabe von 51 Millionen Zentner Gerste während des Krieges allein für Bier mit der Rücksichtnahme auf die Stimmung des Volkes begründen.
Auch unsere feldgrauen Helden an der Front verzichten gern auf Schnaps, Bier und Wein, wenn dieser Verzicht den Ihren daheim den Hunger stillen hilft.
Wir erwarten von der Reichsregierung, daß ihr das Wohl des Volkes höher steht als die Interessen der Brenner, Brauer und Weinfabrikanten.
Gerichtszeitung.
Wenn der Ehemann im Felde steht...
Alter von 10, 8 und 4 Jahren. Ihr Ehemann steht schon geraume Die Trödlerin Andre ist die Mutter von drei Kindern im Beit im Felde und die Frau trug keine Bedenken, in der Person des Arbeiters Willi Hoffmann sich einen Ersatzmann zu beschaffen, der sich schließlich die Rolle des Familienoberhauptes anmaßte und nicht nur die Kinder, sondern auch deren Mutter verprügelte, wenn sie ihm aus dem Erlös ihres Handels nicht genügend Geld abgab. Es soll nach der Bekundung des eigenen Bruders der Andre oft zu bedenklichen Auseinanderseßungen zwischen der Frau und dem Ehemannersab gekommen sein, wobei einmal der Hoffmann die Frau mit der Faust derartig in den Mund schlug, daß das Blut hervorquoll; auch Drohungen mit Schädel einschlagen", Lotschlagen"," Blätteisen an den Stopf werfen" spielten eine gewisse Rolle. Auch soll er versucht haben, eine Erpressung zu verüben, indem er der Frau A. drohte, fie wegen angeblich strafbarer Vorkommnisse in ihrem Handel zur Anzeige zu bringen. Die Kinder bearbeitete er gelegentlich mit einem Stocke derartig, daß die Hausnachbaren das Schmerzgeschrei der Kinder bernahmen. Diese haben auch mehrfach anderen Personen erzählt, daß fie der Onkel" ter baue, wenn sie erklärten, Hunger zu haben. Der achtjährigen Lieja scheint dies Verhalten des„ Ontels" unerträglich geworden zu sein, denn sie war eines Tages verschwunden. Das Kind irrte in den Straßen umher, wurde schließlich von einem Schuhmann aufgegriffen und von diesem dem Waisenhause zugeführt. Da das Kind eine ganze Zeit verschwunden blieb, tauchte der Verdacht auf, daß es gewaltsam beiseite gebracht worden sei. Als der mit den Necherchen betraute Kriminalkommissar die Andresche Wohnung betrat, war er geradezu entsetzt über die dort herrschende Unsauberfeit. Die Nachforschungen in der vermeintlichen Mordsache erledigten fich, als das Kind in dem Waisenhause vorgefunden worden war. Dagegen famen bei diesen Nachforschungen die Dinge zur Sprache, die nun den Hoffmann unter der Anklage der Kindermiz= handlung, der Bedrohung und der versuchten Er= preffung vor die Strafkammer des Landgerichts III führten. Dec Mann scheint besonderes Glück bei Frauen gehabt zu haben, denn auf den Weg der Ehrbarkeit und Pflicht wieder zurückkehren wollte
Ein Arbeiter aus Hamburg , der von der Berliner Baufirma Brandt bei der Ausführung militärischer Bauten im Elsaß beschäftigt war, sollte nach dem in seinen Händen befindlichen schrift. lichen Arbeitsvertrag einen Stundenlohn von 1 M. erhalten. Auf der Arbeitsstelle wurde aber gar nicht nach dem Vertrage gefragt, sondern der Arbeiter belam, weil er erst 18 Jahre alt war, nur 90 Pf. für die Stunde ausbezahlt. Das ist der Sag, den die Firma jugendlichen Arbeitern zu zahlen pflegt. Der Arbeiter erhob Einspruch gegen die Minderbezahlung, arbeitete aber weiter in der Erwartung, daß ihm ja doch sein vertragsmäßiger Lohn auf die Dauer nicht vorenthalten werden fönne. Wochen vergingen, doch es gab trog Vertrag nicht mehr wie 90 Pf. Auf abermalige VorBeschlagnahme deutschen Eigentums in Amerika . stellung wurde dem Arbeiter zwar der vertraglich vereinbarte LohnWashington, 22. Juli. ( Reuter.) Der Verwalter des feindlichen fazz bewilligt, doch zu einer Nachzahlung der in den vergangenen Wochen entstandenen Differenz wollte die Firma fich nicht bewegen Eigentums Palmer teilte mit, daß er die großen im Besik von Iaffen. Der Arbeiter hörte auf und verklagte die Firma Deutschen befindlichen Metallgesellschaften Vogelstein u. o., beim Berliner Gewerbegericht auf Bablung der Differenz sowie der sowie Beer, Sontheimer u. Co. in New York übernommen zu ihm hielt auch noch eine andere verheiratete Frau, die schließlich beiden Rückreisetage. Millionen Die Masse beträgt über vierzehn wand, die Firma fönne nicht zur Nachzahlung der Differenz ver- Dollar. Palmer erklärte, daß diese Uebernahme in Verbindung und den Angeklagten um Herausgabe ihrer an ihn gerichteten pflichtet werden, weil die Löhne längst mit der Militärverwaltung mit anderen für immer die deutsche Kontrolle in der Liebesbriefe bat. Bei dieser Gelegenheit soll der Angeklagte erklärt verrechnet seien und diese der Firma keine Nachzahlung leiste. Wenn Metallindustrie dieses Landes vernichten werde. haben, daß ihm jeder dieser Briefe 50 bis 100 M. mert sei. sich der Kläger von Anfang an auf seinen Vertrag berufen bätte, Wie behauptet, hängen die beiden erwähnten Gesellschaften eng drei mißhandelten Kinder sagten als Zeugen ihr Sprüchlein ohne pann würde er auch wohl den vertragsmäßigen Lohn bekommen mit der Deutschen Metallgesellschaft zusammen. Sie anzustoßen her:" Sie seien nur geschlagen worden, wenn sie es verhaben. Es komme aber auch vor, daß Arbeiter auf der Baustelle besaßen auch Attien zahlreicher amerikanischer Gesellschaften. Der dient hätten und dann auch nicht tüchtig"; ebensa suchte die Mutter, mit Verträgen ankommen, in denen höhere Löhne festgefegt feien Regierungsagent erklärt, eine der übernommenen Gesellschaften Frau Marie Andre, den Angeklagten, von dem sie sich wieder geSolchen Arbeitern werde dann hätte große Wengen Supfer für die Ablieferung an ein deutsches trennt hat, möglichst zu entlasten. als die Firma bewilligen könne. Der Staatsanwalt beantragte freigestedt, entweder zu einem niedrigeren Lohnsatz zu arbeiten oder Metallunternehmen nach dem Kriege in Vorrat. Sie erhielt dafür 2½ Jahre Gefängnis; das vorgeführte Beweismaterial vereinige hunderttausend Dollar in Noten. aufzuhören. anlaßte den Gerichtshof aber nur auf eine Gesamtstrafe von 10 Monaten Gefängnis zu erkennen. Eine weitere gegen Frau Andre und zwei männliche Angeklagte gerichtete Anklage wegen Hehlerei an der von Frau A. erworbenen und von ihr vertriebenen größeren Posten Bleischlangen und Bleistücken, die aus demontierten Affumulatoren herrührten, mußte vertagt werden.
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Der Vertreter der Firma machte den Ein
Hiernach scheint es, als ob es den Agenten, welche Arbeiter für die Firma werben, gar nicht darauf ankommt, in den Verträgen höhere Löhne einzusehen, als die Firma zu zahlen willens ist. So einem Agenten ist ja seine Provision die Hauptsache. Wie der von ihm angeworbene Arbeiter nach der auf der weitentfernten Baustelle mit dem Vertreter des Unternehmers fertig wird, das fümmert den Agenten wenig. Versteht es doch nicht jeder Arbeiter, die Erfüllung feiner vertragsmäßigen Ansprüche durchzusetzen.
Im vorliegenden Falle stellte sich der Vertreter des Klägers auf den Standpunkt, daß, wenn Treu und Glauben gelten sollen, Verträge unter allen Umständen erfüllt werden müssen und daß die Firma zahlen müsse, was ihre Agenten in ihrem Namen mit den Arbeitern vereinbart haben.
Das Gericht hielt es nicht für ausgeschlossen, daß der Kläger durch Annahme des geringeren Lohnes sein stillschweigendes Einverständnis mit demselben erklärt habe. Jedenfalls müßte das Gegenteil erst erwiesen werden. Aus diesem Grunde empfahl das Gericht einen Vergleich, der denn auch in Höhe von 65 M.( statt der geforderten 74 M.) abgeschlossen wurde.
habe.
Die Schuldenwirtschaft der Sowjetrepublik. Der Lofalanzeiger" berichtet nach der Nowaja Petrogradskaja Gajeta": Das Volkskommissariat für Finanzen beröffentlicht eine Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des Staates in der Beit bom 1. Januar bis 30. Juni 1918. Die Einnahmen beliefen sich auf 2 862 727 000 Stubel, die Ausgaben auf 17 602 727 000 Stubel. Es ergibt sich der ungeheure Fehlbetrag von rund 14 740 Mill. Rubel, d. H. bie Ausgaben übersteigen die Einnahmen etwa um das Fünffache.
Soziales.
Die Unhaltbarkeit des Rechtsmittelweges in der Militärversorgung.
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Die
„ Ausländische Kets." Interessante Aufklärungen über den Wert mancher der überall käuflichen ausländischen Nets" wurden in einer Verhandlung gegeben, welche die Ferienstrafkammer des Bandgerichts I beschäftigte. Wegen Kettenhandels und Handels mit Lebensmitteln ohne Erlaubnis war der Kaufmann Otto Kienast angeklagt. Ter Angeklagte hatte, ohne im Besitze der Handelserlaubnis zu sein, einen großen Poften, für zirka 9000 M., aus Warschau stammende Nets für 90 Pf. die Rolle an den Kaufmann B. verkauft, der sie in seinen Geschäften für 1,25 M. ver taufte. Diese Retse sind nach einer Aeußerung des KriegswucherEiner Kriegerfrau war bom Truppenteil ihres Mannes die amts ein für die Ernährung völlig wertlojes 8eug, Mitteilung geworden, daß ihr Mann nach einem Gefecht auf einer welches im Höchstfalle einen Wert von etwa 12 Pf. die Rolle hat näher bezeichneten Höhe mit einem Oberschenkelschuß und leider vielfach gekauft werde, um Kranken und Lazarettinsassen tot aufgefunden und auf einem näher bezeichneten Fried- etwas Gutes" anzutun. Der Vertreter der Anklage beantragte hofe beigefekt trorden sei. Sie beantragte die Gewährung der eine Geldstrafe von 2000 m., während Rechtsanwalt Leov. Me her Lohnzulagen in den Krankenanstalten der Stadt Berlin . Hinterbliebenenbezüge für sich und zwei Kinder. Von der Stell- um eine mildere Strafe bat, da sich der Angeklagte mit der sehr Vor kurzem berichteten wir über eine Verhandlung im Ber - brtretenden Intendantur des betreffenden Armeekorps, Ber - bescheidenen Provision von 1 Proz. begnügt habe, während andere Tausende verdient hätten. Das Gericht erkannte auf 500 M. liner Rathause, an dec die Mitglieder der Deputation, die Verwal- forgungsabteilung, erhielt sie darauf folgenden Bescheid: Geldstrafe. tungsdirektoren und die Vorsißenden der Arbeiterausschüsse der„ Die Intendantur bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, daß städtischen Krankenanstalten sowie Frl. Friedrich vom Verband der Ihrem Antrage auf Gewährung der Versorgungsgebührnisse nicht Eine ,, Wasserfreundin", die die Wasserleitung zur Verschöne Gemeinde- und Staatsarbeiter tettnahmen, bei der es sich um die stattgegeben werden kann, da die gefeßlichen Vorausseßungen hier rung" der Milch in unverantwortlicher Weise in Anspruch genommen Erhöhung der Konjunkturzulagen des in den Krankenanstalten be- für nicht vorliegen. Das Stellvertretende Generalfommando hat hat, stand wieder einmal in der Person der Milchhändlerin Frau schäftigten Personals handelte. Die Vorschläge, auf die man sich entschieden, daß der Tod Ihres Mannes nicht auf Dienstbe- Ohle vor dem Schöffengericht. Die Angeklagte ist schon einmal in dieser gemeinsamen Aussprache einigte, bedurften noch der zu schädigung zurückzuführen ist." wegen solcher Attentate auf die jest so wichtige Milch mit 1500 m. stimmung der Lohnfommission des Magistrats. Diese hat nun nach Die Witwe ließ diesen ihr unbegreiflichen Bescheid durch die vorbestraft worden. Durch die Beweisaufnahme wurde sie übereiner Mitteilung der Deputation der städtischen Strantenanstalten Kriegshinterbliebenen fürsorgeſtelle anfechten, worauf ihr von der führt, der Milch, die sie an das Publikum verkaufte, bis zu 80 Broz. an den Verband der Gemeindearbeiter folgender Erhöhung der Kon- Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums der Beschid zuging, Wasser zugefekt zu haben. Der Staatsanwalt beantragte 3 Mojunkturzulagen ihre Zustimmung gegeben: die gerichtliche Untersuchung bes Falles habe ergeben, daß der als nate Gefängnis, der Gerichtshof erkannte auf die milde Die Konjunkturgulage wird erhöht für Maschiniften oder Ver- gefallen angesehene Chemann sich selbst die tödliche Verlegung Strafe von 1000 m. und Veröffentlichung des Urteils in mehreren treter des Maschinenmeisters, Elektromonteure, Seizmonteure, Ober- beigebracht habe, zwar nicht in selbstmörderischer Absicht, sondern Beitungen auf Kosten der Angeklagten. heizer , der ständigen Handwerker, als Maschinisten, Schlosser, Fahr in der Absicht, sich selbst zu verstümmeln. Bei der Ausführung stuhlwärter, Maler, Tischler, Maurer , Tapezierer, Klempner, Heizer, Schlächter usw., der Maschinisten und des Heizpersonals, der Hilfsschlächter, Wäscher, Tierwärter, Bier- und Selterabzieher, der Desinfektionsgebitjen um 40 M.; für Hausbiener um 9 M.; für u
diefer Absicht habe er sich gegen seinen Willen eine derartig schwere Verantwortl. f. Politif: Dr. Franz Diederich, Berlin- Friedenau; für d. übrigen Verlegung beigebracht, daß in Ermangelung sofortiger ärztlicher Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln: für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin , Hilfe der Tod durch Verblutung eintreten mußte. Da das Vor- Verlag: Vorwärts- Verlag G. m. 6. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderet und Verlagsanftalt Paul Singer u. Co. in Berlin . Lindenstraße 3. liegen bon Dienstbeschädigung Vorausseßung sei für den Anspruch Hierzu 1 Bellage und Unterhaltungsblatt.