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Nr. 206. 35. Jahrg.

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Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

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Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3.

Fernsprecher: Amt Morinvlag, Nr. 151 90-151 97.

Montag, den 29. Juli 1918.

Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Kämpfe am Ourcq  .

Zum Gedächtnis einer Demonstration.

Am geftrigen 28. Juli waren es vier Jahre, seit das arbei­tende Volk von Berlin   Unter den Linden   für die Erhaltung des Frieden 3 demonstrierte. Zuvor hatten in allen Stadt­teilen Massenversammlungen stattgefunden, und überall wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, die gegen die öfter­reichische Kriegserklärung an Serbien   in den schärfsten Worten protestierte. In ihr hieß es: Die Kriegsflammedroht nach den anderen Ländern hinüberzuschlagen, ganz Europa   in Brand zu sehen, unsägliche Leiden über das Menschengeschlecht zu brin gen, alles zu vernichten, was in Jahrzehnten mühsamer Sulturarbeit errichtet worden ist." Sie schloß mit dem Nuf: Nieder mit allen Kriegsheßereien! Hoch die internationale Völkerverbrüderung!"

Nach den Versammlungen strömten die Massen zum Schloß und unter die Linden, wo sich schon, wie an den Tagen zuvor, die akademische und die kaufmännische alldeutsche Jugend in hellen Scharen zusammengefunden hatte. Es entwickelte sich nun ein wahrer Stimmenfampf der Leidenschaften: während aus den alldeutschen Kehlen Hochrufe auf den Krieg und auf Desterreich ertönten, die Wacht am Rhein  " und Deutschland  , Deutschland   über alles" gesungen wurde, stiegen aus den Massen der Arbeiter immer neue Hochrufe auf den Frieden empor, und in muchtigen längen ertönte die Arbeitermarseillaise.

Die Polizei, die die entgegengesezten Rundgebungen der borangegangenen Tage geduldet hatte, hatte mittlerweile erklärt, feine weiteren Ansammlungen erlauben zu fönnen, und daraus ergab sich eine Reihe von Konflikten, Berletzungen und Ver­haftungen.

Feindliche Vorstöße nördlich der hs, Nachprüfung der außerordent­

an der Somme, bei Montdidier  , südlich

vom Fichtelberge

Berlin  , 28. Juli 1918, abends. Amtlich. Kämpfe am Ourcq  . Im übrigen ruhiger Tag. Amtlich. Großes Hauptquartier, 28. Juli 1918.(. Z. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Rege Erkundungstätigkeit. Stärkere Borstöße des Feins nördlich der Lys, beiderseits der Somme nnd nord­westlich von Montbibier wurden abgewiesen. In einzelnen Abschnitten Artillerietätigkeit.

Heeresgruppe   Deutscher   Kronprina.

An der Kampffront verlief der Tag ruhig. Kleinere Infanteriegefechte im Vorgelände neuer Stellungen.

In der Champagne brang der Feind bei örtlichem An­griff in unsere vorderen Linien füdlich vom Fichtel- Berge ein. Unser Gegenstoß warf ihn größtenteils wieder zurück. Der Erfte Generalquartiermeister,

Ludendorff.

Der österreichische Bericht.

Wien  , 28. Juli. Amtlich wird verlautbart: Jm Südwesten feine größeren Rampfhandlungen. In Albanien   wurden bei Ardenica abermals meh. rcre italienische Vorstöße abgewiesen.

Der Chef des Generalstabes.

Gewaltiges. Amerikanische   Leichenfelder wie zum Bei­Wer jenen Tag miterlebt hat, dem wird er unvergeßlich spiel vor der she Monthiers tönnen nur mit den ruffi­bleiben, ewig wird er in seinem Gedächtnis haften als ein fchen Leichenfeldern bei der Gegenoffensive Brusfilows verglichen Ehrentag der Berliner   Arbeiter. Was wäre der faner ungeschidt in der Verteidigung. Alle Gegen werden. Ebenso draufgängerisch wie im Angriff find die Ameri­Menschheit erspart geblieben, wenn alle Völker und Volk 3- stöße selbst kleinster deutscher Stoßtrupps haben Amerikanern gegen­schichten, alle verantwortlichen Staatsmänner in allen über bisher zum Erfolg geführt. Vom 21. b. M. ab, wo die ener­Ländern von den gleichen Gedanken beseelt gewesen wären, wie gische deutsche Gegenwirkung einfeste, haben die Amerikaner durch diese schlichten Volksmassen, die noch einmal vor aller Welt ihre die meisterhafte deutsche Gegenstoßtechnik Berluste erlitten, die Barnerstimmen erhoben! mir von verschiedenen, an der Abwehr beteiligten Offizieren auf 50 bis 75 Broz. angegeben werden. Aus diesem Grunde mußten mehrere amerikanische   Divisionen schon nach

Es war ein legtes berzweifeltes und erfolglofes Sichauf­bäumen gegen das Schicksal. Die Voraussage ist furchtbar in Erfüllung gegangen. Ganz Europa  , die ganze Welt seit vier Jahren in Brand, die Menschheit in unsäglichen Leiden, die mühsame Kulturarbeit von Jahrzehnten vernichtet!

Wir waren damals die Unterlegenen und denken doch mit tiefer Genugtuung an jenen Tag. Wir bekennen uns heute noch mit Stolz zu unserer Handlungsweise von damals. Wer aber will heute vor die Welt hintreten und be­fennen, er habe damals gerufen: Es lebe der Krieg!"? Vier Jahre sind seitdem bergangen. Aber in diesen vier Fahren sind die Arbeiter Berlins   und ganz Deutschlands   ihren Ueberzeugungen von damals treu geblieben. Sie ver­teidigen ihr Land. Aber an jedem Tag, an dem der Sehn­fuchtstraum der Menschheit nach dem Frieden der Erfüllung reift und der Wille zu gleichem Denken und Handeln auf der anderen Seite in Erscheinung tritt, sind sie bereit, wie damals auszurufen: Es lebe die internationale Völkerverbrüderung!"

Die Feuertaufe der Amerikaner.

Selegramm unseres Kriegsberichterstatters. Weft front; 27. Juli. In der Schlacht zwischen Aisne   und Marne   führte ver Berband zum ersten Male amerikanische Massen ins Feuer. Auf Grund der Kampferfahrungen mehrerer von mir in den letzten Tagen aufgefuchten, bei den Korps Etel und Watter in der Mitte ber Abwehrfront hervorragend beteiligten deutschen   Divisionen kann ich noch folgendes mitteilen:

fünftägigem Kampfe abgelöst werden.

Dr. A. Köfter, Kriegsberichterstatter.

lichen Kriegsgerichtsurteile.

Bon Hermann Wendel  

Vor kurzem nahm das Oberlandesgericht in Graz   dem Postmeister Lorenz Petovar eine Strafe von 18 Monaten schweren Kerkers ab, die die erste Instanz über ihn verhängt hatte. Das ist an sich nichts Merkwürdiges, und auch der treffende und treffliche Sag in der Urteilsbegründung: Die Gesinnung eines Menschen fann nicht Gegen stand einer strafrechtlichen Verfolgung sein," wäre in anderen Seiten als glatte Selbstverständlichkeit einer besonderen Erwähmung überhaupt nicht wert. Aber der Fall enthält auch für den Reichsdeutschen Nachdenkliches, weil die erste Instanz ein Feldgericht war und gegen das Urteil eines Feldgerichts bis vor wenigen Monaten ein Rechtsmittel nicht bestand. Dieser Härte ist erst durch das Gefeß vom 12. De­zember 1917 abgeholfen worden, dessen entscheidende Bestim­mung lautet:

Wer nach der Kaiserlichen Verordnung vom 25. Juli 1914, R. G. BI. Nr. 156, oder der Kaiserlichen Verordnung vom 4. November 1914, R. G. Bl. Nr. 307, von einem Feldkriegsgerichte oder Stand­gerichte rechtskräftig verurteilt worden ist, fann die Wieder aufnahme des Verfahrens vor dem bürgerlichen Gerichte verlangen, 1. tvenn einer ber Gründe vorliegt, aus benen nach der bürgerlichen Strafprozeßordnung oder den Militärgerichts­ordnungen der rechtskräftig Verurteilte die Wiederaufnahme. des Strafverfahrens verlangen fann, oder 2. wenn er gegründete Be­benten gegen die Richtigkeit der dem Urteile zugrunde gelegten Tatsachen geltend machen kann, die durch die darüber einzu­leitenden Erhebungen nicht entfräftet werden. Der Antrag nach Biff. 2 tann nur binnen zwei Jahren nach Kundmachung dieses Gesetzes gestellt werden.

Der rechtskräftig Verurteilte fann binnen zwei Jahren nach Kundmachung dieses Gesetzes die Aufhebung des feldgericht­lichen oder standgerichtlichen Urteils wegen Nichtigkeit und die meuerliche Durchführung des Verfahrens vor einem bürgerlichen Gericht beantragen, wenn das Urteil auf einer Verlegung oder un­richtigen Anwendung des Gesetzes beruht.

Aufhebung des Urteils wird bei dem Gerichte gestellt, das nach Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Aufhebung des Urteils wird bei dem Gerichte gestellt, das nach der bürgerlichen Strafprozeßordnung in erster Instanz zu­ständig gewesen wäre. Dieses Gericht holt die Aften ein und legt sie nach Durchführung der etwa nötigen Beweisaufnah­men und Bernehmung des Antragstellers dem Oberlandes­Die Lage nördlich der Marne.   gericht vor. Beantragt der Oberstaatsanwalt selbst Französischer Heeresbericht vom 26. Juli abends. Sid. Aufhebung des Urteils, so fann es ohne weiteres auf­lich des Ourcq war der Tag durch die Tätigkeit beider Ar- gehoben werden, im anderen Falle entscheidet ein Senat tillerien ohne Infanteriebetvegungen gekennzeichnet. Auf dem bon drei Richtern in mündlicher Verhandlung, die sich ge­Nordnfer der Marne   nahmen wir am Abend Reil und die twöhnlich auf einen Vortrag über den Gang des Strafverfab­Farme des Savants und warfen den Feind auf den Süd- rens und die Beschwerdepunkte gegen das Urteil durch einen rand von Binson Oquigny und Villers sous Chatillon zurüd. Die Oberlandesgerichtsrat, auf die Begründung des Antrags durch Gesamtziffer der am 25. in Villemontoire sowohl als in den Verurteilten oder seinen Verteidiger und auf eine Er­ der   Gegend von Ouchy le Chateau gemachten Gefangenen widerung des Oberstaatsanwalts beschränkt; ist aber zur Ent­beläuft sich auf 700. An der Champagnefront unternahmen unsere scheidung über den Antrag eine Beweisaufnahme nötig, jo Truppen, nachdem sie die deutsche Offensive vom 15. und 16. Juli fann der Senat das Beweisverfahren nach den dafür in erster aum Scheitern gebracht hatten, in den folgenden Tagen eine Reihe Instanz geltenden Vorschriften selbst durchführen oder durch von örtlichen Angriffen. Troh Widerstandes des Feindes drangen einen Richter vornehmen lassen. wir östlich der Suppe ungefähr 1100 Meter auf einer Bei seiner Entscheidung stehen dem Oberlandesgericht

bon 20 Kilometer im allgemeinen nördlich der Linie Saint- Hilaire- drei Möglichkeiten offen. Entweder berwirft es den Antrag bon 20 Kilometer im allgemeinen nördlich der Linie Saint- Hilaire- als unbegründet oder ungültig, fann aber gleichwohl in den Le Grand Souain- Mesnil les Hurluce weiter vor. Wir haben ganz Main de Massiges zurüderobert und in dieser für das ordentliche Verfahren vor den bürgerlichen Straige. Gegend unfere alten vordersten Linien wieder befeht. Im Laufe richten gesetzten Grenzen die Strafe mildern; außerdem steht dieser Operationen machten wir mehr als 1100 Gefangene und er­beuteten 200 Maschinengetvehre und 7 Geschüße.

Sie

dem Antragsteller die Beschwerde an den obersten Gerichts­und Rasfationshof frei, falls der verworfene Antrag das Ur­teil wegen Nichtigkeit angefochten hatte. Oder das Ober­überweist das weitere Verfahren dem nach der bürgerlichen landesgericht gibt dem Antrag statt, hebt das Urteil auf und das Oberlandesgericht bei Einmütigkeit und mit Zustimmung Strafprozeßordnung zuständigen Gericht. Oder drittens fällt des Oberstaatsanwalts fofort ein freisprechendes Urteil. Der Antragsteller kann die Veröffentlichung eines solchen Urteils verlangen.

Französischer Heeresbericht vom 27. Juli abenbs. Der Drud, den französische   und alliierte Truppen seit mehreren Die Amerikaner fämpften teils in geschlossenen Divifionen, Tagen gegen die deutschen   Streitkräfte ausübten, hält an. teils als Lerntommandos unter den Franzosen aufgeteilt. Von den zogen sich heute auf der gangen Front nördlich der Marne   zuri. jest eingefesten Regimentern waren die meisten schon seit über Unsere Truppen drängten der Nachhut hart nach und haben die einem Jahr in Frankreich  , andere find, in Amerita und auf dem allgemeine Linie Bruyeres- Villeneuve- sur Fère- Tourmont- Bas Festland nur notdürftig ausgebildet, in die Schlacht geworfen-Grigny- Cuiselles(?) la Neuville- aug- Loris- Chamuzh erreicht. worden. Die Ausrüstung war bei allen sehr gut. Die neue Das rechte Marneufer ist vollständig vom Feinde gesäubert. Unsere amerikanische   Armee hat, wie die französische, eine ganze Truppen verfolgen den von ihnen auf einer Front von mehr als Gesezes teilhaftig getoorden ist, so wird er noch viele Nach Wenn Herr Lorenz Petovar ber Stechtswahltat dieses Anzahl Negerbivisionen, doch sind diese bisher nicht ein­Stoke Brosentfak deutscher Namen auf. Nach ihren Thierry. Auf der Champagnefront überschreitet die Zahl der ersten Kriegsjahren und hauptsächlich in politischen Prozessen gefest worden. Unter den gefangenen Amerikanern fällt der relativ 15 Kilometern gemachten Fortschritt nordöstlich von Château. große folger finden, denn in Desterreich baben, namentlich in den Angaben müssen auch unterben Führern der amerikanischen   von uns in der Gegend südlich des Mont sans nom gemachten die Feldfriegsgerichte eine ungemein fruchtbare Wirksamkeit entfaltet.

Gefangenen 300, darunter 9 Offiziere. Amerikanischer Heeresbericht vom 27. Juli nachmittags.

Armee deutsche Abfümmlinge eine große Rolle spielen. Der Kampfwert der amerikanischen   Soldaten ist nach dem allgemeinen Urteil der Fronttruppen nicht zu unterschäben. In weit geringerem Maße unterstanden und unterstehen Auf ihre numerische Stärke pochend und gehoben durch die täglichen Auf ihre numerische Stärke pochend und gehsben durch die täglichen Zwischen dem Ourq und der Marne   wurde feindlicher Wider- in Deutschland   Rivilpersonen der Kriegsgerichtsbarkeit. Lobhudeleien der französischen   Deffentlichkeit, gehen sie mit naiver ftand gebrochen. Die allierten Truppen sehen die Verfolgung fort. aber schon die kurze Dauer des verschärften Belagerungszu­Tollkühnheit ins Feuer; da fie aber noch nicht gelernt haben, in Washington  , 27. Juli. General March teilt mit: Infolge der standes in Berlin   wegen des Januarstreifs lehrte auch eine lichten Reihen zu kämpfen und dem Artilleriefeuer gefchidt ans- Operationen an der Aisne- Marne Front stehen die Deutschen   breitere Oeffentlichkeit, daß außerordentliche Kriegsgerichte zuweichen, übertreffen ihre Berluste die aller anderen um ein jetzt elf Meilen weiter von Paris  . überall, was ja schließlich ihr Zwed ist, außerordentliche Ur­