luirt zu erteilen. Schriftliche Aeußerungen. wie in dem obenerwähnten Falle, wird er dafür freilich kaum anführen können.Diejenigen Arbeitgeber, die ihrem Personal den Besuch der Fort-bildungsschulen erschweren oder überhaupt nicht gestatten, werdensich schön hüten, wenn die Fortbildungsschulen ihre Hilfe gegenden vermeintlich aus Lüderlichkeit schwänzenden Schüler anruftmit der Wahrheit herauszurücken.Die Volksküchen haben auf„vielfachen Wunsch"eine Aenderung dahin eintreten lassen, daß die halbe Portionohne Fleisch jetzt für 10 Pf. verkauft wird. Diese„Ver-günstigung" gilt indeß blos für Kartoffelspeisen und Milch-geeichte. während für alle anderen Speisen, die nach der Ver-sicherung des Vorstandes mit„Bouillon" gekocht sind, alsoHülsenfrüchte und Gemüse, der alle Preis von 16 Pf. bei-behalten wird.Es ist ein trauriges Zeichen, daß die„vielfachen Wünsche"dahin gehen, auch die winzige Fleischscheibe noch zu entbehren,nur um einige Pfennige ersparen zu können, weil eben die Er-werbsverhältniffe total zurückgegangen sind; andererseits mnthetes aber sonderbar an, wenn der Vorstand von„Bouillon" spricht.Es mag dies zutreffend sein, wenn das Wort von„bonillir"(kochen) abgeleitet werden soll; sofern aber darunter„Kraftbrühe" verstanden wird, so ist dies der Gipfel des Optimismus,der allerdings dadurch erklärlich ivird, daß die„Leistungen" des„Vereins der Volksküchen von 1866" auf der im Jahre 1883stattgehabten Hygiene- Ausstellung mit der goldenenMedaille prämiirt worden sind.Und da sagt man immer.nur Dame„Justitia" sei blind.Die Sehnsucht der Jniinngsmeister nach willfährigste»Arbeitern zu stillen und damit einem der vielen Leiden derschiviudsüchtigen Meisterherrlichkeit mit teutscher Gründlichkeitabzuhelfen, hat sich in der Metropole der Intelligenz, spät zwar,aber doch, eine Koalition von Menschenfreunden gefunden, die,wie alle echten Philantropen,»och dazu ihr Licht unter denScheffel stellen. Wir sind aber der Meinung, daß dem Verdienstseine Krone stets in der Oeffentlichkeit gebührt, und so theilenwir— hoffentlich zur Freuds der ebenso bescheidenen wieingeniösen Sozialpolitiker— den Text des Zirkulars mit, worausuns ihre Thäligkeit bekannt wurde. Das Schriftstück lautet:Euer Wohlgeborentheilt der unterzeichnete Vorstand ergebenst mit, daß der Vereinehemaliger Garde- Füsiliere einen Arbeitsnachweis für dieim Herbst zur Entlassung kommenden Reservisten seine? Re>giments einrichtet und wendet sich derselbe mit der ganz er-gebenen Bitte an Euer Wohlgeboren, dieses Unternehmen daherfreundlichst dadurch unterstützen zu wollen, daß Sie uns die beiihren werthen Mitgliedern offenen Stellen mittheilen.Von der Ansicht ausgehend, daß es nicht allein im Interesseder entlassenen Reservisten, sondern auch in dem der Jnnungs-bestrebungen im Allgemeinen liegen wird, wenn die ausguter Zucht kommenden jungen Männer den Jnnungs-nieistern zugeführt werden, damit sie sich nicht sofortwieder den Großbetrieben zuwenden und dort derPartei der Zuchtlosigkeit in die Hände fallen und deren Umsturz-bestrebungen unterstützen helfen, hegen ivir die Hoffnung, daßSie die in Anspruch genommene freundliche Unterstützung einerEinrichtung nicht versagen werden, durch die wir hoffen, einegute kameradschaftliche Idee in die That umzusetzen.Je länger die jungen Reservisten der Sozialdemokratie fernbleiben, desto länger ist Aussicht vorhanden, ihnen den gesundendeutschen Sinn zu erhalten und ihr Standesbewußtsein nicht nurzu heben, sondern auch zu erhalten.Indem wir noch bemerken, daß wir nur diejenigen unsererjungen Kameraden empfehlen werden, die sich einer gutenFührung befleißigt haben, und daß unsere Vermiltelung einenach beiden Seiten hin unentgeltliche sein wird, zeichnen wirmit der Versicherung vorzüglichster HochachtungDer Vorstanddes Vereins ehemaliger Garde-Füsiliere.N o b. Wiske, Architekt, H e r m. S e i z e l, Malermeister,Vorsitzender, Schriftführer,Michaelkirchftr. 13. Metzerftraße 36.Ad. Herzfeld, Kaufmann,Schatzmeister,Poststraße Nr. S.Die Vorlheile der Verwendung von militärisch dressirtenArbeitskräften werden hoffentlich selbst dem blödesten der Jnnungs-uieisteraugen einleuchtend sein. Immerhin scheint uns der Arbeits-Nachweis der ehemaligen Jardisten noch verbesserungsbedürftig.Märe es nicht rathsam, den Jnnungsmeistern die Gefügigkeit dervom Verein besorgten Arbeitskräfte durch eine Bestimmung zugnrantiren, wonach jeder, der muckst, d»ei Tage Mittelarrest auf-gebrannt bekommt? Als Arrestlokal könnten vielleicht die Kellerder boykotlirten Brauereien verwendet werden, deren Biergeistersich jetzt mangels nützlicherer Beschäftigung den weltschmerzlichstenTrübungen hingeben.Von vier Strolchen wurde am Montag Nachmittag aufdem Wege von Grunewald nach Schildhorn ein Dienstmädchenüberfallen und vergewaltigt. Herren, welche vorbeigingen, sahendie Strolche im Gebüsch herumlungern, ohne Verdächtiges wahr-zunebmen, da dem armen Opfer die Hände gebunden und derMund mit einem Tuch zugestopft war. Erst nach vollbrachtemVerbrechen lief das vergewaltigte Mädchen den Herren nach undschrie laut um Hilfe. Es gelang leider nicht, der Strolche Hab-Haft zu werden/Erschossen hat sich am Sonntag Nachmittag der 13 Jahrealte Portepeefähnrich Tb-, der sich hier in der Nollendorfstraße beiden Eltern aufhielt. Man verinuthet, daß Mißerfolg bei derPrüfung den Anlaß zur That gegeben hat.Die Sammelliste Nr. 3S4S für die Brauerei-Arbeiter istverloren gegangen. Ter Finder wird gebeten, dieselbe beiSchröder, Wiesenstr. 39, oder in der Redaktion des„Vorwärts"abzugeben.Polizeibericht. Am 9. d. Mts. Vormittags stürzte sich eineFrau von dem Dache eines Hauses in der Schönhauscrstraße aufdie Straße hinab und erlitt dabei so schwere Verletzungen, daßsie bald darauf starb.— Nachmittags versuchte sich ein Stein-träger vor dem Neubau Christburgerstr. iSa. zu erschießen. Erwurde schwer verletzt, aber noch lebend ins Krankenhaus ge-bracht.— Abends schoß ein Arbeiter in der Oderbergerstraßedreimal aus einem Revolver ans einen Maurer, mit dein er inStreit gerathen war. Die Waffe scheint jedoch nur mit Platz-Patronen geladen gewesen zu sein.— Im Lause des Tagesfanden fünf unbedeutende Brände statt. Außerdem brannte derDachstuhl des Hauses Heimstr. 1....Witterungönbersicht vom 10. Juli 1894.Witterung in Deutschland am 10. Juli, 8 Uhr Morgen?'Seit gestern Morgen hat in ganz Deutschland bei schwachensüdlichen Winden eine rasche Abnahme des Luftdruckes statt-gefunden. Der Himmel hat sich größtentheils wieder bewölkt,doch finden noch keine stärkeren Regensälle statt. Die Temperatur,welche im Laufe des gestrigen Tages ziemlich erheblich anstieg,ist beute Morgen am niedrigsten in den nordwestlichen Landes-theilen(München IS Grad, sonst liegt sie meistens zwischen 18und 20 Grad Celsius.Wetter-Prognose für Mittwoch, den 11. Juli 1894.Etwas kühleres, zeitweise heiteres, vorherrschend wolkigesWetter mit Regensällen und mäßigen westlichen Winden.Berliner Wetterbureau.Gertckks-Zeikung.Ein erdichteter Ranbmordversnch lag einer Anklagewegen wissentlich falscher Anschuldigung zu Grunde, welchegestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I zur VevHandlung gelangte. Aus der Untersuchungshaft wurde dieHandelsfrau Bertha K ö r b e r, geb. Detlof, vorgeführt, welcheam 23. Februar d. I. bei der Behörde eine Anzeige gemachthat, wodurch die Kriminalpolizei eine Zeit lang in Ausregunggehalten wurde. Die Angeklagte lebte mit ihrem Ehemanne inUnfrieden, sie hatte Grund, an seiner Treue zu zweisein. Am14. Februar d. I. wurde sie von ihrem Ehemann verlassen, derihr das bis dahin gemeinsain betriebene Grünkram-geschäft in der Landsberger Allee 143 überlieb undein anderes Geschäft in Pankow gründete. Bei derAngeklagten blieb ihr achtzigjähriger Vater. In der Nacht zum23. Februar klopfte die Angeklagte bei der in demselben Hausewohnenden Frau Weber. Als ihr geöffnet wurde, erzählte frunter allen Zeichen der Aufregung, daß sie und ihr Vater soebendas Opfer eines räuberischen Ueberfalls geworden feien. Maneilte hinunter und fand folgenden Sachverhalt: In der Hinte*stube lag der alte Vater der Angeklagten todt in seinem Bette,den Mund mit einem nassen Tuch bedeckt. Die An-geklagte behauptete, daß zwei Personen, ein großer Mannund eine Frau plötzlich in ihrem Schlafzimmer erschienen seien.Der Man» habe sie, bevor sie zu schreien vermochte, am Halsegewürgt, die Frau habe ihr einen Schwamm in den Mund ge-drückt und ihr ein mit einer betäubenden Flüssigkeit getränktesTuch über das Gesicht geworfen. Sie sei ohnmächtig geworden.Als sie wieder zu sich gekommen sei. habe sie sich zunächst nachder Kammer begeben, wo ihr Vater schlief. Sie habe ihn todtgefunden. Dann habe sie sich in ihrer Wohnung umgesehen undbemerkt, daß sie beraubt worden sei. Es seien 127 M. baaresGeld, welches auf dem Tische gelegen, verschwunden, der Vertikowwar erbrochen, schien aber nicht auf seinen Inhalt untersucht wordenzu sein. Es wurde sofort zum Arzt geschickt, dem die Angeklagtedieselbe Geschichte vortrug. Der Arzt konnte nur den Toddes alten Mannes feststellen, er gab Erstickung als wahrscheinliche Todesursache an. Inzwischen war auch die herbeigerufenePolzei erschienen. Dem Polizeilieutenant gegenüber behauptetedie Angeklagte, daß sie in dem großen Mann ihren Ehemann, inder Frau dessen Wirthschafterin, die unverehelichte Konrad, erkannthabe. Die Konrad halte früher bei ihr gedient und war vonihrem Ehemann angenommen worden. Wahrscheinlichlhätten diebeiden sie beseitigen wollen, um sich dann zu Heirathen. DieseAngaben wiederholte die Angeklagte bei ihrer gerichtlichenVernehmung. Inzwischen hatte sich bei der Lokalbesichtigungeine Reihe von höchst verdächtigen Ilmständen ergeben. DerArzt, der den angeblich erstickten alten Mann am Tage noch ein-mal untersuchte, widerrief sein früheres Gutachten und erklärte,daß derselbe eines natürlichen Todes, an Altersschwäche, ge-storben sei. Wie die Merkmale an dem erbrochenen Vertikowzeigten, war dazu ein Brecheisen benutzt worden, welches derThäter aus dem Werkzeugkasten im Laden geholt und dannwieder an seine Stelle gelegt haben mußte. Das Bett zeigte sichkeineswegs in einer solchen Verfassung, als sei die Angeklagteüberfallen worden. Tie zuerst nach dem augeblichen Uebersallins Zimmer getretenen Personen hatten keinerlei durch-dringenden Geruch bemerkt, wie Chloroform, Aetheroder andere Betäubungsmittel zn verbreiten pflegen. Die An-geklagte hatte sich nothdürftig angekleidet und mehrere Lichte an-gezündet, bevor sie sich an die Nachbarin wandte. Der Unter-suchungsrichter kam zu der Ansicht, daß die ganze GeschichteSchwindel sei. Die Angeklagte häufte Widerspruch aus Wider-spruch und in die Enge getrieben räumte sie schließlich ein, daßsie den Uebersall erfunden habe, um sich an ihrem Ehe-mann zu rächen. Der Punkt in Betreff des Todes ihresVaters blieb unaufgeklärt, da zwei Annahmen vorlagen.Entweder mar der Tod des hochgradig schwachen alten Mannesthatsächlich dadurch herbeigeführt, daß die Angeklagte ihn durchUeberwerfen des Tuches der Luft beraubt hatte, oder die An-geklagte hatte ihn todt gefunden und war dann auf die Ideegekommen, dies zu einem erdichteten Raubmordversuch zu ver-werthen, wie sie es gethan.Im Termin widerrief die Angeklagte ihr Geständniß, sieblieb dabei, daß der Uebersall so stattgefunden habe, wie siegeschildert, nur wolle sie nicht aufrecht erhallen, daß sie ihrenEhemann als den Thäter erkannt habe.Der Vertheidiger, R.-A. Dr. S ch w i n d t, hatte de» Antraggestellt, die medizinischen Sachverständigen, die MedizinalrätheDr. Long und Mittenzweig, der Verhandlung beiwohnen zulassen, er habe Grund zu der Annahme, daß die Angeklagtegeistesgestört sei. Als nach der Vernehmung der Angeklagtendiese Annahme von den Sachverständigen getheilt wurde, beschloßder Gerichtshof, die Angeklagte zwecks Untersuchung ihres Geistes-zustandes der Charilee zu überweisen.Duelle und kein Endel Der„Vossischen Zeitung" wirdaus Broniberg berichtet: Die Sirastammer verurtheilte de»Stegierungsreferendar Gerhard von T ü r ck wegenZweikampfes zn sechs Monaten Festung. Türck hatte sich am21. März, wie s. Z. gemeldet wurde, mit dem RittergutsbesitzerSpeichert duellirt. Speichert blieb unverletzt, während von Türckdurch einen Schuß in beide Oberschenkel schwer verletzt wurde.Wie in der Verhandlung erwähnt wurde, ist Speichert alsLanvwehroffizier vom Militärgericht zu drei MonatenFestung verurtheilt worden, welche Strafe im Gnaden-wege in 14 Tage Stubenarrest umgewandeltwurde.Einer glücklichen Verkettung von Nmstäilden hatten esdie Stationsarbeiter Anton Zimmer m a n n und WilhelmM a l tz a h n, welche sich heule wegen Gefährdung eines Eisen-bahntransportes vor der ersten Strafkammer am Landgericht IIzn verantworten hatten, zu danken, daß sie von Strafe undKosten freigesprochen werden mußten. Die beiden Angeklagtenmachten am 25. November v. I., Abends gegen 6 Uhr, eineExtrafahrt auf der Militärbahn bei Marienselde. Sie wolltenalles Bauholz nach Hause bringen und bedienten sich dazu einesBahnmeistcrwagens. Da dies heimlich geschah, steckten sie auchkeine Laterne auf. Nun kam aber von der entgegengesetzten Richtungeine von 8 Personen besetzte Dresine daher. In der Unterführungder Militärbahn unter der Ringbahn entstand eine Karambolage.wobei die Dresine beschädigt wurde und der MilitärarztDr. Brandenburg sowie ein Vizefeldwebel voui Eisenbahn-Regi-ment mehrfache Kontusionen erlitten. Die übrige» Personenkamen ohne Verletzung davon. Die Verletzten stellten reinenStrafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie derAnsicht waren, daß die Arbeiter durch die unausbleibliche An-klage wegen Gefährdung eines Eisenbahn-Transportes ohnehinschwer genug getroffen würden. Aber von dieser Anklage mußtensie freigesprochen werden, weil das Reichsgericht in einemanalogen Falle entschieden hat, daß eine Dresine, die nur durchnatürliche Kraft fortbewegt werde, zu den Eisenbahn-Tranßport-mittel» nicht zu zählen sei; dahin gehören nur Fahrzeuge, welchedurch mechanische Kraft, Dampf, Elekrrizität ec. getnebe» werden,nicht aber eine von Menschenkraft getriebene Dresine.Dem Rixdorfer Zuhälterthum wird neueckdiugs seitensder zuständigen Ortsbehörde eine strenge Aufmerksauikeit zu Theil,wie zahlreiche Verhaftungen von Zuhältern neuerdings beweisen.Am Dienstag stand wiederum eins dieser verwerl/lichen Subjektein der Person des Schlächtergesellen Wilh. Rauschvor der ersten Strafkammer des Landgerichts lO Die Anklagelautete auf Kuppelei, wiederholte Freiheitsberaubung undNöthigung. Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit fand d,e Ver-Handlung statt. Nach dem Inhalt des öffentUch verkündetenUrtheils war Rausch beschuldigt, zu Rix-oors eine An-zahl Mädchen seines Vortheils wegen zur gewerbsmäßigenUnzucht unter Drohungen und durch Entziehung der persönlichenFreiheit genöthigt zu haben. Drei jener unglücklichen Geschöpfeerschienen vor Gericht als Belastungszeuginnen. Dieselben be-kündeten, daß der Angeklagte sie in brutaler Weise gemißhandelt,bedroht und sogar ihrer Freiheit beraubt hatte, indem ersie einschloß. Aus der Beweisaufnahme ging nicht hervor, daßAngeklagter auch der Kuppelei sich schuldig gemacht, da dieMädchen ihr unsauberes Gewerbe nicht in seiner Behausung be-trieben. In diesem Punkte der Anklage lautete das Urtheil desGerichtshofes auf Freisprechung. Dagegen ward R. wegenFreiheitsberaubung und Nöthigung zn 1 JahrGesängniß verurtheilt. Der Gerichtshof verfügte wegenFluchtverdachts die sofortige Verhaftung des Angeklagten im Ge-richtssaale.Eine eigenartige Begrüiidnng erhielt ein Urtheil, dasvon der unter Leitung des Herrn Brausewetter stehendenStrafkammer über zwei Fornier gefällt wurde. Beide waren an-geklagt, einen Schutzmann derart mißhandelt zu haben, daß erlängere Zeit dienstuntauglich wurde. Die Kanuner Bransewetterverurtherlte den einen Missethäter zu anderthalb Jahren undden anderen zu drei Jahren Gesängniß. Der letztere wurde,wie der uns vorliegende Bericht meldet, deshalb um fo straf-barer erachtet, weil er— Soldat gemefen! Daß derMilitarismus den Menschen zu Körperverletzungen weniger ge«neigt macht, haben wir bisher nicht gewußt.Längst veraltete Unterlassungssünden führten denZimmerpolier Karl Lange aus Steglitz vor Gericht. WegenZuwiderhandelns gegen die anerkannten Regeln der Baukunstmußte derselbe vor der 2. Strafkammer des Landgerichts II sichaus folgender Veranlassung verantworten: Im Jahre 1889, alsonoch innerhalb der Verjährungsfrist, hat Lange den Neubaudes Hauses Königstr. 19 zu Zehlcndors ausgeführt und bei Her-stellung der Balkenlage ein Balken-Eude unmittelbar in einengemauerten Schornstein eingesügt. Die betreffende Heizungs-anlage war jahrelang nicht benutzt worden. Als dies aber imJanuar d. I. häufiger geschehen war, entstand inder Nacht vom 10. zum 11. Januar d. I. ein Brand, welchernoch rechtzeitig entdeckt wurde, sonst wären die in jenem Zimmerschlafenden Hausbewohner im Qualm erstickt. Nach dem Gut-achten des Sachverständigen Baurath Bohl hat der Angeklagteden Brand verursacht durch eine Regelwidrigkeit. Diese bestanddarin, daß L. keinen Wechselbalken legte und es ferner unter-ließ, den �Zwischenraum mit Dachsteinen anszusüllen. Staats-anmalt Westram erachtete auf grund dieses Gutachtens denAngeklagten des Vergehens gegen§ 230 für schuldig undbeantragte 20 M. Geldbuße. Das Urtheil des Gerichtshofeslautete indessen auf 50 Mark Geldbuße.Das Reichsgericht hat am Diensbag die von dem Ab-geordneten Ahlwardt gegen das Urtheil der zweiten Strafkammerdes Landgerichts I Berlin eingelegte Remsion verworfen. Ahl-warbt war durch dasselbe wege» Beleidigung des preußischenBeamtenstandes, begangen in einer zu Essen gehaltenen Rede, zudrei Monaten Gesängniß verurtheilt worden.VsvmiUcklkes�Der frühere Reichstags- Abgeordnete Frhr. v. Münchsoll, wie die„Franks. Ztg." meldet, auf grund des Materials,das in dem bekannten Prozeß Colin gegen Münch gesammeltwurde, einer Irrenanstalt auf sechs Wochen zur Beobachtungüberwiesen werden.Elektrizität au Treibriemen. Die Reibung der Treib-riemen bei ihrer Bewegung auf der Welle ist im stände, ganzbeträchtliche Quantitäten von Elektrizität zu erzeugen; derRiemen braucht nur wenige Minuten in Thätigkeit gewesen zusein, um, wenn man ihm Metallstücke nähert, elektrische Funkenbis zur Länge von S Centimetetn hervorzurufen. Es wird sogarerzählt, daß in einigen Fabriken die Arbeiter Gasflammendadurch anstecken, daß sie den Gashahn aufdrehen und die eineHand dem in Bewegung befindlichen Riemen, die andere demBrenner nähern»nd das diesem entströmende Gas durch denelektrischen Funken, der vom Stiemen in die Hand und dannvon der anderen Hand in die Gasleitung überspringt, ent-flammen. Wenn diese nützliche Verwendung der Riemscheiben-Elektrizität nun auch nicht ganz authentisch nachgewiesen seinmag. so ist ein aus dieser Elektrizität leicht ensstehenderSchaden um so wahrscheinlicher, nämlich Fabrikbrände. Nament-lich das oft so schwer erklärliche Entstehen von Mühlenbrändenmag hierauf zurückzuführen sein; im Gegensatz zn anderenFabriken sind in Mühlen gewöhnlich keine größeren Metallmasse»vorhanden, welch« die Reibungselektrizität fortleiten könnten, dieSpannung wird also mit der Zeit so groß, daß Funken vongroßer Länge entstehen, welche den Mehlstanb leicht zum Glühenbringen; das kann um so leichter geschehen, als die Mühlsteinehäufig aus mehreren Steinscheiben bestehen, welche mit übrigensunter einander nicht verbundenen Eisenbändern zusammen-gehalten sind; letztere nehmen nun geradezu den Charakter derPlatten eines Ansammlungsapparates an. und wenn, was baldgeschehen kann, in diesen Platten die Elektrizität zn stark ge-spannt ist, so muß sie sich in sehr gefährlichen Funken ent-laden.VvßefkaAe« dssW. N. 100. Im„Vorwärts" ist innerhalb des letztenMonats etwa sechs Mal an dieser Stelle und unter„Lokales"und„Gerichtliches" darauf hingewiesen, daß, wenn im Vertrag«als Kündigungsfrist 3 Monate 3 Tage festgesetzt ist, der Ver-miether 3 Monate und 3 volle Tage lang die Kündigung imBesitz haben muß, daß sie ihm also spätestens am 27. Jnni zugehen mußte, sowie ferner, daß es rathsam erscheint, nicht andiesem letzten Termin, sondern früher zu kündige». Siehaben verspätet gekündigt.F. H. 42. Sprechen Sie zwischen 12 und 1 Uhr vor.S. S. Nein.Reute. Wenn die Kündigung dein Wirth rechtzeitig zugestelltist und er die Annahme verweigert hat— weil der Name desAbsenders fehlt oder aus ähnlicher fauler Ausrede— so bleibtdie Kündigung giltig. Bewahren Sie sich aber den Brief despostseindlichcn Wirthes auf.Krüger 44. In beiden Fällen können Sie lediglich aufAbnahme' der Strumpfwaaren und Zahlung des Preises beimAmtsgericht(nicht Gewerbegericht) klagen.2 Wettende. Es giebt kein solches Gesetz. Aber es istüblich, vor Ablauf des Trauerjahres sich nicht zu verheirathen.E.ZF. Nein.F S. Wir haben 46 Abgeordnete im Deutschen Reichstag.Der Abgeordnete für den Kreis Hameln ist der Sozialist Meister.M. Luther, Der Bericht ist nicht verwendbar.