Einzelbild herunterladen
 
luirt zu erteilen. Schriftliche Aeußerungen. wie in dem oben erwähnten Falle, wird er dafür freilich kaum anführen können. Diejenigen Arbeitgeber, die ihrem Personal den Besuch der Fort- bildungsschulen erschweren oder überhaupt nicht gestatten, werden sich schön hüten, wenn die Fortbildungsschulen ihre Hilfe gegen den vermeintlich aus Lüderlichkeit schwänzenden Schüler anruft mit der Wahrheit herauszurücken. Die Volksküchen haben aufvielfachen Wunsch" eine Aenderung dahin eintreten lassen, daß die halbe Portion ohne Fleisch jetzt für 10 Pf. verkauft wird. DieseVer- günstigung" gilt indeß blos für Kartoffelspeisen und Milch- geeichte. während für alle anderen Speisen, die nach der Ver- sicherung des Vorstandes mitBouillon" gekocht sind, also Hülsenfrüchte und Gemüse, der alle Preis von 16 Pf. bei- behalten wird. Es ist ein trauriges Zeichen, daß dievielfachen Wünsche" dahin gehen, auch die winzige Fleischscheibe noch zu entbehren, nur um einige Pfennige ersparen zu können, weil eben die Er- werbsverhältniffe total zurückgegangen sind; andererseits mnthet es aber sonderbar an, wenn der Vorstand vonBouillon" spricht. Es mag dies zutreffend sein, wenn das Wort vonbonillir" (kochen) abgeleitet werden soll; sofern aber darunterKraft brühe" verstanden wird, so ist dies der Gipfel des Optimismus, der allerdings dadurch erklärlich ivird, daß dieLeistungen" des Vereins der Volksküchen von 1866" auf der im Jahre 1883 stattgehabten Hygiene- Ausstellung mit der goldenen Medaille prämiirt worden sind. Und da sagt man immer.nur DameJustitia  " sei blind. Die Sehnsucht der Jniinngsmeister nach willfährigste» Arbeitern zu stillen und damit einem der vielen Leiden der schiviudsüchtigen Meisterherrlichkeit mit teutscher Gründlichkeit abzuhelfen, hat sich in der Metropole der Intelligenz, spät zwar, aber doch, eine Koalition von Menschenfreunden gefunden, die, wie alle echten Philantropen,»och dazu ihr Licht unter den Scheffel stellen. Wir sind aber der Meinung, daß dem Verdienst seine Krone stets in der Oeffentlichkeit gebührt, und so theilen wir hoffentlich zur Freuds der ebenso bescheidenen wie ingeniösen Sozialpolitiker den Text des Zirkulars mit, woraus uns ihre Thäligkeit bekannt wurde. Das Schriftstück lautet: Euer Wohlgeboren theilt der unterzeichnete Vorstand ergebenst mit, daß der Verein ehemaliger Garde- Füsiliere einen Arbeitsnachweis für die im Herbst zur Entlassung kommenden Reservisten seine? Re> giments einrichtet und wendet sich derselbe mit der ganz er- gebenen Bitte an Euer Wohlgeboren, dieses Unternehmen daher freundlichst dadurch unterstützen zu wollen, daß Sie uns die bei ihren werthen Mitgliedern offenen Stellen mittheilen. Von der Ansicht ausgehend, daß es nicht allein im Interesse der entlassenen Reservisten, sondern auch in dem der Jnnungs- bestrebungen im Allgemeinen liegen wird, wenn die aus guter Zucht kommenden jungen Männer den Jnnungs- nieistern zugeführt werden, damit sie sich nicht sofort wieder den Großbetrieben zuwenden und dort der Partei der Zuchtlosigkeit in die Hände fallen und deren Umsturz- bestrebungen unterstützen helfen, hegen ivir die Hoffnung, daß Sie die in Anspruch genommene freundliche Unterstützung einer Einrichtung nicht versagen werden, durch die wir hoffen, eine gute kameradschaftliche Idee in die That umzusetzen. Je länger die jungen Reservisten der Sozialdemokratie fern bleiben, desto länger ist Aussicht vorhanden, ihnen den gesunden deutschen Sinn zu erhalten und ihr Standesbewußtsein nicht nur zu heben, sondern auch zu erhalten. Indem wir noch bemerken, daß wir nur diejenigen unserer jungen Kameraden empfehlen werden, die sich einer guten Führung befleißigt haben, und daß unsere Vermiltelung eine nach beiden Seiten hin unentgeltliche sein wird, zeichnen wir mit der Versicherung vorzüglichster Hochachtung Der Vorstand des Vereins ehemaliger Garde-Füsiliere. N o b. Wiske, Architekt, H e r m. S e i z e l, Malermeister, Vorsitzender, Schriftführer, Michaelkirchftr. 13. Metzerftraße 36. Ad. Herzfeld, Kaufmann, Schatzmeister, Poststraße Nr. S. Die Vorlheile der Verwendung von militärisch dressirten Arbeitskräften werden hoffentlich selbst dem blödesten der Jnnungs- uieisteraugen einleuchtend sein. Immerhin scheint uns der Arbeits- Nachweis der ehemaligen Jardisten noch verbesserungsbedürftig. Märe es nicht rathsam, den Jnnungsmeistern die Gefügigkeit der vom Verein besorgten Arbeitskräfte durch eine Bestimmung zu gnrantiren, wonach jeder, der muckst, d»ei Tage Mittelarrest auf- gebrannt bekommt? Als Arrestlokal könnten vielleicht die Keller der boykotlirten Brauereien verwendet werden, deren Biergeister sich jetzt mangels nützlicherer Beschäftigung den weltschmerzlichsten Trübungen hingeben. Von vier Strolchen wurde am Montag Nachmittag auf dem Wege von Grunewald   nach Schildhorn ein Dienstmädchen überfallen und vergewaltigt. Herren, welche vorbeigingen, sahen die Strolche im Gebüsch herumlungern, ohne Verdächtiges wahr- zunebmen, da dem armen Opfer die Hände gebunden und der Mund mit einem Tuch zugestopft war. Erst nach vollbrachtem Verbrechen lief das vergewaltigte Mädchen den Herren nach und schrie laut um Hilfe. Es gelang leider nicht, der Strolche Hab- Haft zu werden/ Erschossen hat sich am Sonntag Nachmittag der 13 Jahre alte Portepeefähnrich Tb-, der sich hier in der Nollendorfstraße bei den Eltern aufhielt. Man verinuthet, daß Mißerfolg bei der Prüfung den Anlaß zur That gegeben hat. Die Sammelliste Nr. 3S4S für die Brauerei-Arbeiter ist verloren gegangen. Ter Finder wird gebeten, dieselbe bei Schröder, Wiesenstr. 39, oder in der Redaktion desVorwärts" abzugeben. Polizeibericht. Am 9. d. Mts. Vormittags stürzte sich eine Frau von dem Dache eines Hauses in der Schönhauscrstraße auf die Straße hinab und erlitt dabei so schwere Verletzungen, daß sie bald darauf starb. Nachmittags versuchte sich ein Stein- träger vor dem Neubau Christburgerstr. iSa. zu erschießen. Er wurde schwer verletzt, aber noch lebend ins Krankenhaus ge- bracht. Abends schoß ein Arbeiter in der Oderbergerstraße dreimal aus einem Revolver ans einen Maurer, mit dein er in Streit gerathen war. Die Waffe scheint jedoch nur mit Platz- Patronen geladen gewesen zu sein. Im Lause des Tages fanden fünf unbedeutende Brände statt. Außerdem brannte der Dachstuhl des Hauses Heimstr. 1.... Witterungönbersicht vom 10. Juli 1894. Witterung in Deutschland   am 10. Juli, 8 Uhr Morgen?' Seit gestern Morgen hat in ganz Deutschland   bei schwachen südlichen Winden eine rasche Abnahme des Luftdruckes statt- gefunden. Der Himmel hat sich größtentheils wieder bewölkt, doch finden noch keine stärkeren Regensälle statt. Die Temperatur, welche im Laufe des gestrigen Tages ziemlich erheblich anstieg, ist beute Morgen am niedrigsten in den nordwestlichen Landes- theilen(München   IS Grad, sonst liegt sie meistens zwischen 18 und 20 Grad Celsius. Wetter-Prognose für Mittwoch, den 11. Juli 1894. Etwas kühleres, zeitweise heiteres, vorherrschend wolkiges Wetter mit Regensällen und mäßigen westlichen Winden. Berliner   Wetterbureau. Gertckks-Zeikung. Ein erdichteter Ranbmordversnch lag einer Anklage wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu Grunde, welche gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I   zur Vev Handlung gelangte. Aus der Untersuchungshaft wurde die Handelsfrau Bertha K ö r b e r, geb. Detlof, vorgeführt, welche am 23. Februar d. I. bei der Behörde eine Anzeige gemacht hat, wodurch die Kriminalpolizei eine Zeit lang in Ausregung gehalten wurde. Die Angeklagte lebte mit ihrem Ehemanne in Unfrieden, sie hatte Grund, an seiner Treue zu zweisein. Am 14. Februar d. I. wurde sie von ihrem Ehemann verlassen, der ihr das bis dahin gemeinsain betriebene Grünkram- geschäft in der Landsberger Allee 143 überlieb und ein anderes Geschäft in Pankow   gründete. Bei der Angeklagten blieb ihr achtzigjähriger Vater. In der Nacht zum 23. Februar klopfte die Angeklagte bei der in demselben Hause wohnenden Frau Weber. Als ihr geöffnet wurde, erzählte fr unter allen Zeichen der Aufregung, daß sie und ihr Vater soeben das Opfer eines räuberischen Ueberfalls geworden feien. Man eilte hinunter und fand folgenden Sachverhalt: In der Hinte  * stube lag der alte Vater der Angeklagten todt in seinem Bette, den Mund mit einem nassen Tuch bedeckt. Die An- geklagte behauptete, daß zwei Personen, ein großer Mann und eine Frau plötzlich in ihrem Schlafzimmer erschienen seien. Der Man» habe sie, bevor sie zu schreien vermochte, am Halse gewürgt, die Frau habe ihr einen Schwamm in den Mund ge- drückt und ihr ein mit einer betäubenden Flüssigkeit getränktes Tuch über das Gesicht geworfen. Sie sei ohnmächtig geworden. Als sie wieder zu sich gekommen sei. habe sie sich zunächst nach der Kammer begeben, wo ihr Vater schlief. Sie habe ihn todt gefunden. Dann habe sie sich in ihrer Wohnung umgesehen und bemerkt, daß sie beraubt worden sei. Es seien 127 M. baares Geld, welches auf dem Tische gelegen, verschwunden, der Vertikow war erbrochen, schien aber nicht auf seinen Inhalt untersucht worden zu sein. Es wurde sofort zum Arzt geschickt, dem die Angeklagte dieselbe Geschichte vortrug. Der Arzt konnte nur den Tod des alten Mannes feststellen, er gab Erstickung als wahrschein liche Todesursache an. Inzwischen war auch die herbeigerufene Polzei erschienen. Dem Polizeilieutenant gegenüber behauptete die Angeklagte, daß sie in dem großen Mann ihren Ehemann, in der Frau dessen Wirthschafterin, die unverehelichte Konrad, erkannt habe. Die Konrad halte früher bei ihr gedient und war von ihrem Ehemann angenommen worden. Wahrscheinlichlhätten die beiden sie beseitigen wollen, um sich dann zu Heirathen. Diese Angaben wiederholte die Angeklagte bei ihrer gerichtlichen Vernehmung. Inzwischen hatte sich bei der Lokalbesichtigung eine Reihe von höchst verdächtigen Ilmständen ergeben. Der Arzt, der den angeblich erstickten alten Mann am Tage noch ein- mal untersuchte, widerrief sein früheres Gutachten und erklärte, daß derselbe eines natürlichen Todes, an Altersschwäche, ge- storben sei. Wie die Merkmale an dem erbrochenen Vertikow zeigten, war dazu ein Brecheisen benutzt worden, welches der Thäter aus dem Werkzeugkasten im Laden geholt und dann wieder an seine Stelle gelegt haben mußte. Das Bett zeigte sich keineswegs in einer solchen Verfassung, als sei die Angeklagte überfallen worden. Tie zuerst nach dem augeblichen Uebersall ins Zimmer getretenen Personen hatten keinerlei durch- dringenden Geruch bemerkt, wie Chloroform, Aether oder andere Betäubungsmittel zn verbreiten pflegen. Die An- geklagte hatte sich nothdürftig angekleidet und mehrere Lichte an- gezündet, bevor sie sich an die Nachbarin wandte. Der Unter- suchungsrichter kam zu der Ansicht, daß die ganze Geschichte Schwindel sei. Die Angeklagte häufte Widerspruch aus Wider- spruch und in die Enge getrieben räumte sie schließlich ein, daß sie den Uebersall erfunden habe, um sich an ihrem Ehe- mann zu rächen. Der Punkt in Betreff des Todes ihres Vaters blieb unaufgeklärt, da zwei Annahmen vorlagen. Entweder mar der Tod des hochgradig schwachen alten Mannes thatsächlich dadurch herbeigeführt, daß die Angeklagte ihn durch Ueberwerfen des Tuches der Luft beraubt hatte, oder die An- geklagte hatte ihn todt gefunden und war dann auf die Idee gekommen, dies zu einem erdichteten Raubmordversuch zu ver- werthen, wie sie es gethan. Im Termin widerrief die Angeklagte ihr Geständniß, sie blieb dabei, daß der Uebersall so stattgefunden habe, wie sie geschildert, nur wolle sie nicht aufrecht erhallen, daß sie ihren Ehemann als den Thäter erkannt habe. Der Vertheidiger, R.-A. Dr. S ch w i n d t, hatte de» Antrag gestellt, die medizinischen Sachverständigen, die Medizinalräthe Dr. Long und Mittenzweig, der Verhandlung beiwohnen zu lassen, er habe Grund zu der Annahme, daß die Angeklagte geistesgestört sei. Als nach der Vernehmung der Angeklagten diese Annahme von den Sachverständigen getheilt wurde, beschloß der Gerichtshof, die Angeklagte zwecks Untersuchung ihres Geistes- zustandes der Charilee zu überweisen. Duelle und kein Endel DerVossischen Zeitung" wird aus Broniberg berichtet: Die Sirastammer verurtheilte de» Stegierungsreferendar Gerhard von T ü r ck wegen Zweikampfes zn sechs Monaten Festung. Türck hatte sich am 21. März, wie s. Z. gemeldet wurde, mit dem Rittergutsbesitzer Speichert duellirt. Speichert blieb unverletzt, während von Türck durch einen Schuß in beide Oberschenkel schwer verletzt wurde. Wie in der Verhandlung erwähnt wurde, ist Speichert als Lanvwehroffizier vom Militärgericht zu drei Monaten Festung verurtheilt worden, welche Strafe im Gnaden- wege in 14 Tage Stubenarrest umgewandelt wurde. Einer glücklichen Verkettung von Nmstäilden hatten es die Stationsarbeiter Anton Zimmer m a n n und Wilhelm M a l tz a h n, welche sich heule wegen Gefährdung eines Eisen- bahntransportes vor der ersten Strafkammer am Landgericht II zn verantworten hatten, zu danken, daß sie von Strafe und Kosten freigesprochen werden mußten. Die beiden Angeklagten machten am 25. November v. I., Abends gegen 6 Uhr, eine Extrafahrt auf der Militärbahn bei Marienselde. Sie wollten alles Bauholz nach Hause bringen und bedienten sich dazu eines Bahnmeistcrwagens. Da dies heimlich geschah, steckten sie auch keine Laterne auf. Nun kam aber von der entgegengesetzten Richtung eine von 8 Personen besetzte Dresine daher. In der Unterführung der Militärbahn unter der Ringbahn entstand eine Karambolage. wobei die Dresine beschädigt wurde und der Militärarzt Dr. Brandenburg sowie ein Vizefeldwebel voui Eisenbahn-Regi- ment mehrfache Kontusionen erlitten. Die übrige» Personen kamen ohne Verletzung davon. Die Verletzten stellten reinen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie der Ansicht waren, daß die Arbeiter durch die unausbleibliche An- klage wegen Gefährdung eines Eisenbahn-Transportes ohnehin schwer genug getroffen würden. Aber von dieser Anklage mußten sie freigesprochen werden, weil das Reichsgericht in einem analogen Falle entschieden hat, daß eine Dresine, die nur durch natürliche Kraft fortbewegt werde, zu den Eisenbahn-Tranßport- mittel» nicht zu zählen sei; dahin gehören nur Fahrzeuge, welche durch mechanische Kraft, Dampf, Elekrrizität ec. getnebe» werden, nicht aber eine von Menschenkraft getriebene Dresine. Dem Rixdorfer Zuhälterthum wird neueckdiugs seitens der zuständigen Ortsbehörde eine strenge Aufmerksauikeit zu Theil, wie zahlreiche Verhaftungen von Zuhältern neuerdings beweisen. Am Dienstag stand wiederum eins dieser verwerl/lichen Subjekte in der Person des Schlächtergesellen Wilh. Rausch vor der ersten Strafkammer des Landgerichts lO Die Anklage lautete auf Kuppelei, wiederholte Freiheitsberaubung und Nöthigung. Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit fand d,e Ver- Handlung statt. Nach dem Inhalt des öffentUch verkündeten Urtheils war Rausch beschuldigt, zu Rix-oors eine An- zahl Mädchen seines Vortheils wegen zur gewerbsmäßigen Unzucht unter Drohungen und durch Entziehung der persönlichen Freiheit genöthigt zu haben. Drei jener unglücklichen Geschöpfe erschienen vor Gericht als Belastungszeuginnen. Dieselben be- kündeten, daß der Angeklagte sie in brutaler Weise gemißhandelt, bedroht und sogar ihrer Freiheit beraubt hatte, indem er sie einschloß. Aus der Beweisaufnahme ging nicht hervor, daß Angeklagter auch der Kuppelei sich schuldig gemacht, da die Mädchen ihr unsauberes Gewerbe nicht in seiner Behausung be- trieben. In diesem Punkte der Anklage lautete das Urtheil des Gerichtshofes auf Freisprechung. Dagegen ward R. wegen Freiheitsberaubung und Nöthigung zn 1 Jahr Gesängniß verurtheilt. Der Gerichtshof verfügte wegen Fluchtverdachts die sofortige Verhaftung des Angeklagten im Ge- richtssaale. Eine eigenartige Begrüiidnng erhielt ein Urtheil, das von der unter Leitung des Herrn Brausewetter stehenden Strafkammer über zwei Fornier gefällt wurde. Beide waren an- geklagt, einen Schutzmann derart mißhandelt zu haben, daß er längere Zeit dienstuntauglich wurde. Die Kanuner Bransewetter verurtherlte den einen Missethäter zu anderthalb Jahren und den anderen zu drei Jahren Gesängniß. Der letztere wurde, wie der uns vorliegende Bericht meldet, deshalb um fo straf- barer erachtet, weil er Soldat gemefen! Daß der Militarismus den Menschen zu Körperverletzungen weniger ge« neigt macht, haben wir bisher nicht gewußt. Längst veraltete Unterlassungssünden führten den Zimmerpolier Karl Lange aus Steglitz   vor Gericht. Wegen Zuwiderhandelns gegen die anerkannten Regeln der Baukunst mußte derselbe vor der 2. Strafkammer des Landgerichts II sich aus folgender Veranlassung verantworten: Im Jahre 1889, also noch innerhalb der Verjährungsfrist, hat Lange den Neubau des Hauses Königstr. 19 zu Zehlcndors ausgeführt und bei Her- stellung der Balkenlage ein Balken-Eude unmittelbar in einen gemauerten Schornstein eingesügt. Die betreffende Heizungs- anlage war jahrelang nicht benutzt worden. Als dies aber im Januar d. I. häufiger geschehen war, entstand in der Nacht vom 10. zum 11. Januar d. I. ein Brand, welcher noch rechtzeitig entdeckt wurde, sonst wären die in jenem Zimmer schlafenden Hausbewohner im Qualm erstickt. Nach dem Gut- achten des Sachverständigen Baurath Bohl hat der Angeklagte den Brand verursacht durch eine Regelwidrigkeit. Diese bestand darin, daß L. keinen Wechselbalken legte und es ferner unter- ließ, den �Zwischenraum mit Dachsteinen anszusüllen. Staats- anmalt Westram erachtete auf grund dieses Gutachtens den Angeklagten des Vergehens gegen§ 230 für schuldig und beantragte 20 M. Geldbuße. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete indessen auf 50 Mark Geldbuße. Das Reichsgericht hat am Diensbag die von dem Ab- geordneten Ahlwardt gegen das Urtheil der zweiten Strafkammer des Landgerichts I Berlin   eingelegte Remsion verworfen. Ahl- warbt war durch dasselbe wege» Beleidigung des preußischen Beamtenstandes, begangen in einer zu Essen gehaltenen Rede, zu drei Monaten Gesängniß verurtheilt worden. VsvmiUcklkes� Der frühere Reichstags- Abgeordnete Frhr. v. Münch soll, wie dieFranks. Ztg." meldet, auf grund des Materials, das in dem bekannten Prozeß Colin gegen Münch gesammelt wurde, einer Irrenanstalt auf sechs Wochen zur Beobachtung überwiesen werden. Elektrizität au Treibriemen. Die Reibung der Treib- riemen bei ihrer Bewegung auf der Welle ist im stände, ganz beträchtliche Quantitäten von Elektrizität zu erzeugen; der Riemen braucht nur wenige Minuten in Thätigkeit gewesen zu sein, um, wenn man ihm Metallstücke nähert, elektrische Funken bis zur Länge von S Centimetetn hervorzurufen. Es wird sogar erzählt, daß in einigen Fabriken die Arbeiter Gasflammen dadurch anstecken, daß sie den Gashahn aufdrehen und die eine Hand dem in Bewegung befindlichen Riemen, die andere dem Brenner nähern»nd das diesem entströmende Gas durch den elektrischen Funken, der vom Stiemen in die Hand und dann von der anderen Hand in die Gasleitung überspringt, ent- flammen. Wenn diese nützliche Verwendung der Riemscheiben- Elektrizität nun auch nicht ganz authentisch nachgewiesen sein mag. so ist ein aus dieser Elektrizität leicht ensstehender Schaden um so wahrscheinlicher, nämlich Fabrikbrände. Nament- lich das oft so schwer erklärliche Entstehen von Mühlenbränden mag hierauf zurückzuführen sein; im Gegensatz zn anderen Fabriken sind in Mühlen gewöhnlich keine größeren Metallmasse» vorhanden, welch« die Reibungselektrizität fortleiten könnten, die Spannung wird also mit der Zeit so groß, daß Funken von großer Länge entstehen, welche den Mehlstanb leicht zum Glühen bringen; das kann um so leichter geschehen, als die Mühlsteine häufig aus mehreren Steinscheiben bestehen, welche mit übrigens unter einander nicht verbundenen Eisenbändern zusammen- gehalten sind; letztere nehmen nun geradezu den Charakter der Platten eines Ansammlungsapparates an. und wenn, was bald geschehen kann, in diesen Platten die Elektrizität zn stark ge- spannt ist, so muß sie sich in sehr gefährlichen Funken ent- laden. VvßefkaAe« dss W. N. 100. ImVorwärts" ist innerhalb des letzten Monats etwa sechs Mal an dieser Stelle und unterLokales" undGerichtliches" darauf hingewiesen, daß, wenn im Vertrag« als Kündigungsfrist 3 Monate 3 Tage festgesetzt ist, der Ver- miether 3 Monate und 3 volle Tage lang die Kündigung im Besitz haben muß, daß sie ihm also spätestens am 27. Jnni zu­gehen mußte, sowie ferner, daß es rathsam erscheint, nicht an diesem letzten Termin, sondern früher zu kündige». Sie haben verspätet gekündigt. F. H. 42. Sprechen Sie zwischen 12 und 1 Uhr vor. S. S. Nein. Reute. Wenn die Kündigung dein Wirth rechtzeitig zugestellt ist und er die Annahme verweigert hat weil der Name des Absenders fehlt oder aus ähnlicher fauler Ausrede so bleibt die Kündigung giltig. Bewahren Sie sich aber den Brief des postseindlichcn Wirthes auf. Krüger 44. In beiden Fällen können Sie lediglich auf Abnahme' der Strumpfwaaren und Zahlung des Preises beim Amtsgericht(nicht Gewerbegericht) klagen. 2 Wettende. Es giebt kein solches Gesetz. Aber es ist üblich, vor Ablauf des Trauerjahres sich nicht zu verheirathen. E.ZF. Nein. F S. Wir haben 46 Abgeordnete im Deutschen Reichstag. Der Abgeordnete für den Kreis Hameln ist der Sozialist Meister. M. Luther  , Der Bericht ist nicht verwendbar.