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Nr. 219. 35. Jahrg.

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.Sozialdemokrat Berlin  ".

Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

10 Pfennig

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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.

Redaktion: Sw. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Sonntag, den 11. August 1918.

Expedition: Sw. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplag, Nr. 151 90-151 97.

Ausdehnung der Schlacht bis zur Oife.

Verlegung der Moskauer   Gesandschaft

nach Pskow  .

Amtlich. Berlin  , 10. August 1918. Staatsminister Helfferich hatte der Regierung der Sowjetrepublik" mit­geteilt, daß die Entwidelung der Verhältnisse in Moskau   und besonders die parteioffizielle Proklamation der Sozialrevolutio­näre über die Anwendung des Terrors als Kampfmittel die persönliche Sicherheit der Mitglieder der Ge= sandtschaft außerordentlich gefährdet erscheinen ließe.

Um etwaigen Zwischenfällen vorzubeugen, die unter diesen Umständen beim besten Willen fast unvermeidlich erscheinen und die geeignet sein würden, die Beziehungen zwischen dem Deut­ schen   Neich und der Sowjetrepublik" ernsthaft zu gefährden, habe er die einstweilige Uebersiedlun der Ge= sandtschaft zusammen mit den Mitgliedern der Ge­sandtschaft an einen weniger gefährdeten Ort ange­prdnet.

Legationsrat Riezler ist seither mit den Mitgliedern der Gesandtschaft und einem Teil der in Moskau   weilenden Kom­mission zunächst nach Petersburg   abgereift.

Mit Rücksicht auf die Lage in Petersburg  , welche derjenigen in Moskau   ähnelt, ist die Kaiserliche Gesandtschaft sodann ange­angewiesen worden, zunächst Pffow als Aufenthaltsort zu wählen. Die Reife dorthin wird infolge der Störung der di­rekten Verbindung zwischen Pflow und Petersburg   über Helsing. fors und Reval   stattfinden.

Die Verlegung der deutschen   Gesandtschaft aus der Hauptstadt des Landes in eine Stadt, die hart an der Grenze des von deutschen   Truppen besetzten Livland   liegt, ist ein ge­wiß auffällger Aft, der aber nicht besonderen politischen Er­wägungen, sondern reiner 3wedmäßigkeit entspringt. Die Beziehungen zur Sowjetrebublik sollen, wie wir bestimmt annehmen, hierdurch keine Veränderung erfahren, es läge auch keinerlei Anlaß vor, plößlich einen Abbruch der diplo­matischen Beziehungen eintreten zu lassen. Diese sind ja auch durch die Anwesenheit des russischen Botschafters Joffe in Berlin   gewährleistet. Aber die deutsche   Regierung hat das Recht und die Pflicht, Mirbachs Nachfolger dessen trau­riges Los zu ersparen. Nach allem, was bekannt ist, sind die Zustände in Moskau   unsicherer als je. Die lettischen Regi­menter, die festeste Stüße der bolschewistischen Regierung, sind zum Kampf gegen die Tschecho- Slowaken von Moskau  abberufen und durch weit weniger zuverlässige Rote Garden erjetzt worden. Die Herrschaft der Bolschewisten erscheint schwer erschüttert. So wird man den Entschluß, das Leben des deutschen   Gesandten in Rußland   nicht unnötig schwerer Gefahr auszuseßen, an sich nicht mißbilligen können.

Aber die Notwendigkeit dieser Handlung, die zweifellos bei unsern Gegnern großes Aufsehen erregen wird, stellt sich legten Endes auch als eine Folge des Friedens von Brest Litowsk   und der dort begangenen schweren poli­tischen Fehler unserer Diplomatie dar. Sie fann nicht dazu dienen, die Freude des deutschen   Volkes an diesem einzig­artigen Frieden zu erhöhen.

Zuschläge zur Witwen- und Waisen­versorgung.

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Fortdauer der feindlichen Offensive zwischen Ancre und Avre Beiderseits der Somme der Feind zurückgeworfen In der Mitte der Schlachtfront feind­licher Geländegewinn Die deutschen  Linien bei Montdidier   zurückgenommen Italienische Offensive bei Asiago ge= scheitert.

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Berlin  , 10. August 1918, a bends. Amtlich. Ausdehnung der Schlacht von der Ancre bis zur Oise  . Angriffe des Feindes find vor unseren Kampf­stellungen gescheitert.

Amtlich. Großes Hauptquartier, 10. August 1918.( W. Z. B.)

Weftlicher Kriegsschauplah. Heeresgruppe   Kronprins Rupprecht

Rege Tätigkeit des Feindes zwischen ser und Ancre. An vielen Stellen dieser Front führte der Feind Vorstöße und Teil­angriffe, die vor unseren Linien und im Nahkampf abgewiesen wurden.

Engländer und Franzosen setzten gestern unter Einsat starter Reserven ihre Angriffe auf der ganzen Schlachtfront zwischen Ancre und Avre fort. Beiderseits der Somme und rittlings der Straße Foucaucourt- Billers Bretonneux warfen wir den Feind durch Gegenstöße zurück. Er erlitt hier schwere Berluste. In der Mitte der Schlachtfront gewann der Feind über Rozieres und Hangest Boden. Unsere Gegenangriffe brachten ihn westlich von Lisons und öftlich der Linie Rozieres- Arvillers zum Stehen. Während der Nacht nahmen wir die an der Avre und am Dombach   kämpfenden Truppen in rückwärtige Linien öst­lich von Montdidier   zurück. Südöstlich von Montdidier   schlugen wir einen starken Zeilangriff der Franzosen   in unseren Linien ab.

Ueber dem Schlachtfelde schoffen wie 32 feindliche Flugzeuge ab. Leutnant Loewenhardt   errang seinen 52. und 53., Leutnant Udet   seinen 46., 47. und 48., Hauptmann Berthold seinen 41. und 42., Leutnant Freiherr   v. Richthofen   seinen 36. und 37., Leutnant Villik seinen 30. und 31., Leutnant Bolle seinen 29., Leutnant Koennefe seinen 26., 27. und 28., Leutnant Neumann feinen 20. Luftfieg.

Heeresgruppe Deutscher Kronprins. Zeitweilig auflebender Feuerfampf an der Aisne   und Besle. Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Der österreichische Bericht. Italienischer Kriegsschauplatz. Wien  , 10. August. Amtlich wird verlautbart:

An der venetianischen Gebirgsfront fam es gestern wieder zu größeren Infanterietämpfen. Zwischen Canope und Asiago gingen in den frühesten Morgenstunden Ententetruppen nach einent gewaltigen Feuerschlag in dichten Wellen zum Angriff über. Die feindlichen Sturmfolonnen wurden überall unter schweren Ber­luften geworfen. Wo es ihnen vorübergehend gelang, in unsere Linien Fuß zu fassen, trieben wir sie im Gegenstoß zurück.

Ebenso scheiterten alle Versuche des Feindes, sich im Asolone­gebiet auszubreiten, an dem tapferen Widerstand unserer Truppen. An den anderen Frontteilen Artillerie- und Patrouillengeplänkel. Albanien  .

Reine besonderen Ereignisse.

Der Chef des Generalstabes.

Der Wirtschaftskrieg.

Jean Jacques Rousseau   hat den Krieg als eine An­gelegenheit der Staaten und ihrer für die Kriegführung be­stimmten Organe erklärt und sich leidenschaftlich dagegen gewehrt, daß der Krieg zu einem Kampf gegen den einzelnen Bürger werde. Die französische   Nation und ihre Verbündeten haben die Lehren ihres großen Philosophen, Staatsrechtlers und Pädagogen in den Wind geschlagen. Sie haben vom Tage der Kriegserklärung an den deutschen   Bürger und Ar­beiter in seinen privaten wirtschaftlichen Verhältnissen zu treffen gesucht.

England hat sich nie um die Lehren Rousseaus gefümmert. Zu einer Zeit, da im Landkriege das feindliche Eigentum bereits längst mindestens theoretisch vor willkürlichem und verbrecherischem Zugriff geschützt war, hat es starr an dem Rechte festgehalten, feindliches Eigentum zur See wahllos zu tapern. Sein Privat- und Strafrecht sehen von vornherein die Nichtigkeit aller mit dem Feinde geschlossenen Ver­träge vor.

Auf dieser breiten Grundlage wurde von Kriegsbeginn an zweckbewußt mit dem Ziele weitergearbeitet, die feindliche Widerstandskraft in der Vernichtung der feindlichen Wirtschaft zu treffen. Systematisch wurde vernichtet, was in den Ententeländern die deutsche Handelsorganisation heißt. Die deutschen   Kaufleute wurden interniert, ihre Geschäfte auf­gelöst und verkauft, ihre Bücher durchstöbert und vernichtet. Diefer Feldzug griff über das feindliche Hoheitsgebiet hinaus. Schwarze Liften ächteten den neutralen Raufmann, der mit deutschen   Geschäftsfreunden in Verbindung blieb oder auch nur deutsche Angestellte beschäftigte.

Mit der Vernichtung der Pionierarbeit, die der deutsche Kaufmann, Industrielle und Arbeiter im Auslande geleistet hatte, war es nicht genug. Es galt auch zu verhindern, daß aus den Ruinen neues Leben blüht. Darum haben die Ententestaaten, allen voran Eugland, Ausnahmegeseze gegen den deutschen   Kaufmann beschlossen, der für die Sünden feines Vaterlandes mit seiner Cistenz büßen soll.

Die Gerechtigkeit und Vernunft verlangt die Taute An­erkennung, daß es dem deutschen   Kaufmann in keinem Lande so gut wie in England und der angelsächsischen Welt über­haupt ging, daß es ihm nirgends so leicht gemacht wurde, zu Macht, Einfluß und Reichtum zu gelangen, wie dort. Darum mag die jetzt mit brutaler Schärfe einsehende Ausnahme­gesetzgebung als psychologische Reaktion erscheinen. Aber das erklärt sie nur, rechtfertigt sie nicht. Als Deutsche   bekämpfen wir die Strafgesetzgebung gegen unseren Auslandshandel, weil wir uns nicht mit Gemütsruhe das Rückgrat brechen laffen; als Sozialisten, weil wir vom fortgesetzten Wirt­schaftsfrieg ein neues verheerendes Aufflammen des Welt­friegs fürchten.

Nach der neuen englischen Gesetzgebung soll der Deutsche  bei der Einbürgerung und bei der Ausübung wichtiger Ge­werbe als Mensch zweiter Klasse gelten. Feindlichen Ban­fen wird auf, mindestens fünf Jahre nach Friedensschluß das Recht der Niederlassung, feindlichen. Kaufleuten die Beteili­gung am Metallhandel verwehrt. In Kanada   ist sogar be­schlossen worden, daß jeder Deutsche   seine entehrende Natio­nalität in seine Firma aufnehmen, sich im Ladenschild als Deutscher bekennen muß.

Der unter Asquith   1916 eingesezte Ausschuß zur Be­ratung der nach dem Kriege zu verfolgenden Industrie- und Handelspolitik hat einen ganzen Feldzugsplan entworfen: Das gegenwärtig bestehende Verbot der Einführung von Waren feindlichen Ursprungs soll, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, für mindestens ein Jahr nach Friedensschluß Ausnahmen, für mindestens ein Jahr nach Friedensschluß berlängert werden. Dem deutschen   Kaufmann sollen die Nieder­Verbündeten oder Neutralen bietet. Das britische   Reich und eine Verbündeten sollen eine gemeinschaftliche Kontrolle über die Ausfuhr gewisser wichtiger Rohstoffe ausiben.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1918 erhalten die Hinterblie­benen von Militärpersonen der Unterflaffen aus dem gegen­wärtigen Kriege, die Kriegswitwengeld oder Kriegswaisen­geld empfangen, Buschläge zu diesen Kriegsversorgungsge- milienunterstützung bezogen haben, können auf bührnissen. Voraussetzung ist, daß diese Hinterbliebenen& a- Antrag im Bedürfnisfalle 3 us chläge zu diesen Kriegs­milienunterstügung beziehen oder bezogen haben. versorgungsgebührnissen bewilligt werden. Das gleiche gilt Die Zuschläge betragen ohne Rüdsicht auf den Dienstgrad des für die Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterlassungsbedingungen verweigert werden, die England seinen Verstorbenen monatlich: für die Witwe 8 M., für die Halbwaise klassen aus früheren Kriegen. 3 M., für die Vollwaise 4 M.; sie sind im voraus zahlbar. Die Anträge sind an das für den Wohnsitz der Antrag Die Zuschläge zu dem Kriegswaisengeld werden nur bis zum steller zuständige Versorgungsamt zu richten. vollendeten 16. Lebensjahre gezahlt. Das Versorgungsamt hat durch Anfrage bei dem Ge­Die Bahlung erfolgt gegen Vorlage einer Bescheinigung meindevorsteher usw. festzustellen, ob ein Bedürfnis des Gemeindevorstehers use. über die gezahlte Familien- aur Gewährung des Zuschlags vorliegt. Von fleinlichen Er­unterstützung, die bei der Post an st alt verbleibt. Die Bescheini- mittlungen über die Einkommens- usw. Verhältniffe feitens gung ist der Bostanstalt, die das Kriegswitwengeld und das Kriegs- der Gemeindevorsteher soll hierbei abgesehen werden. waisengeld zu zahlen hat, vorzulegen. Diese Bostanstalt zahlt die Zuschläge gegen Quittung und Angabe der Stammtartennummer und berabjolgt auch die Quittungsvordrude. Die erste Quittung Die Untersuchung über die Ursachen des Attentats gegen wird durch die Postanstalt ausgefertigt; die spätere Quittungsaus- Feldmarschall Eichhorn geht ihrem Abschluß entgegen. Der Mör­fertigung hat der Empfänger zu besorgen. Die Zuschläge sind erst der Donskoi ist bei seinen früheren Angaben geblieben, wonach die Im Augenblic wirbt die englische Regierung um den malig sogleich bei der Ablieferung der Bescheinigung der Ortsbe- Anstifter in den Reihen von der Entente gekaufter Sozialrevolu- Anschluß der Vereinigten Staaten   an das von ihr hörden fällig, später aber zusammen mit den Kriegsversorgungs- tionäre zu suchen sind. Einige Persönlichkeiten, die mit ihm gegründete und beherrschte Rohstofffartell. Präsident Wilson gebührnissen gegen besondere Quittung abzuheben. Die Bescheini- gleichzeitig von Moskau   nach Niew entsandt wurden und als Mit hat am 8. Januar unter seinen vierzehn Thesen zur Auf­gungen werden von dem Gemeindevorsteher fostenlos ausgestellt täter in Frage kommen, find verhaftet worden. In Kiem scheint rechterhaltung des Weltfriedens gefordert: die Aufhebung Donskoi mit anderen Personen, insbesondere mit Parteigenoffen, möglichst aller wirtschaftlichen Schranken und die Einführung Den Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unter- nicht bertehrt zu haben. Wahrscheinlich ist er nur ausfüh gleicher Handelsbedingungen für die Völker, die sich zur Auf­Elaffen aus dem gegenwärtigen Ariege, die Kriegswitwen- rendes Werkzeug gewesen und abfichtlich von den Anstiftern bis rechterhaltung des Friedens vereinen. In der letten Bot­geld oder Kriegswaifengeld empfangen, die aber keine Salzum Augenblick der Tat mehr im Hintergrunde gehalten worden. schaft an den Kongreß wird der Gedanke näher ausgeführt.

werden.

Die Untersuchung gegen Donskoi.

Die Drohung mit der Absperrung von den Roh­stoffländern ist in legter Beit besonders in den Vorder­grund geschoben worden. England hat sich durch seinen poli­tischen und wirtschaftlichen Einfluß oder durch Gewährung hoher Preise in langfristigen Lieferungsverträgen gesichert: Baumwolle aus Aegypten  , Wolle aus Südafrika   und Austra lien, Delfrüchte aus Westafrifa, Supfer aus Nordamerika  , Blei und Zink aus Australen. Nidel aus Kanada  , Getreide, Quebrachorinde, Leinsaat aus Argentinien  , Jute aus In­ dien  .