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Ebensowenig entspricht die nebung einer Berufsgenossenschaft, die Zulagen nur dann rückwirkend zu gewähren, wenn dies aus­drücklich beantragt wird, der Bundesratsverordnung. Nach§ 1 der Verordnung wird die Zulage für die Zeit bis zum 31. Dezem­ber 1918 gewährt, also gemäߧ 12 an sich vom 1. Februar 1918, dem Tage des Inkrafttretens der Verordnung, ab;§ 5 enthält nur insofern eine Einschränkung, als die Zulage nicht länger als drei Monate rückwärts, gerechnet vom Beginn des Monats, in welchem der Antrag eingegangen ist, gewährt wird. Enthält der Antrag nicht selbst eine Einschränkung, so ist davon auszugehen, daß mit ihm die Zulage in dem nach der Verordnung zulässigen weitesten Umfang erstrebt wird."

" Ich habe dem Bericht nichts hinzuzufügen." Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften decken sich nicht überall mit den ein gleiches Gebiet betreffenden Polizeiberordnungen. So schreiben z. B. die Preußischen Polizei­berordnungen zur Fahrstuhlsicherheit keinen besonderen Abschluß des Fahrschachtzuganges einer Aufzugsanlage vor, wenn die Fahr­bühne nicht ordnungsgemäß betreten werden kann. Daß folche Anlagen auch nicht entfernt Anspruch auf Sicherheit machen fönnen, versteht sich von selbst. So war denn in einem in einer ftillgelegten Malzdarve untergebrachten Gemüſetrodnungsbetriebe ein mit Zuschlagen von Fässern beschäftigter Böttcher durch Ab­Sturz in den Fahrschacht schwer verletzt worden. Die berufs­genossenschaftliche Revision ergab, daß die Anlage im alten, unge­ficherten Zustande im Einverständnis mit dem die Kontrolle dieses Betriebes ausübenden Dampffeffelüberwachungsverein weiter be­trieben worden war. Die Berufsgenossenschaft benachrichtigte da­von das Kgl. Preuß. Handelsministerium.

Natürlich hat dieses Anlaß genommen, dafür zu sorgen, daß die maßgebliche Polizeiverordnung sofort verbessert und weiter gehende Sicherung vorgeschrieben wird!

Das meinst dut, lieber Leser!

Nein, so arbeitet man im Handelsministerium nicht. Erst Be­richte. Dann Antwort an die Berufsgenossenschaft, die lautet:

Wasserstandsnachrichten der Landesanstalt für Gewäfferkunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.

Aber wir haben diesem Bericht noch etwas hinzuzufügen. Zu-| Bollamt ist im Recht. Ueber die Berzellung hat nur das Zollamt im nächst, daß der Betriebsunternehmer, weil er die weitergehenden Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu befinden. R. P. 57.. M., Lichtenrade . Garnisondienst­Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft unbeachtet ge- Stommen Sie in die Sprechstunde. lassen, von dieser in Strafe genommen wurde, wie es nur recht und fähig fürs Feld. Krankheiten und Schwächlichkeit einzelner Gliedmaßen Tau glich für Landsturm. F. B. 30. Sie müssen für Ihre Frau zahlen. billig. Dann aber, daß wir uns die Aufgaben einer höchsten Landes- Sie haben ja die Annahme der Bücher verweigert. Nach Zahlung stehen zentralbehörde so vorstellen, daß sie führend und leitend, voraus Ihnen dieselben wieder zur Verfügung. S. R. 100. Wenn die Mutter schauend bessern, also regierend wirken soll. Daß ihre Tätigkeit sich das Geld in Verwahrung genommen hat, ist sie auch ersatzpflichtig. nicht nur auf die Kontrolle zu erstrecken hat, ob überall die auf dem Papier stehenden Vorschriften eingehalten wurden, sondern auch dar­auf, ob sie den berechtigten Ansprüchen genügen. Und wenn es nicht der Fall, wie unzweifelhaft hier, dann hat sie ihnen etwas hinzuzufügen". Aber bis das geschehen, hat sie durch vor­läufige Anordnung einzugreifen, oder die nachgeordneten Stellen zu wasserstand am solchen Anordnungen anzuhalten, damit weiterer Schaden verhütet werde. Hier hätte fofort eine Anordnung an die Memel Tilfit zuständige Polizeibehörde ergehen müssen, ge- Bregel Insterburg mäߧ 120d der Gewerbeordnung, im Wege der Ver- Weichsel Thorn ordnung für die einzelne Anlage vorzuschreiben, Oder den Betrieb so zu gestalten, daß die Arbeiter ge= gen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt Warthe Schrimm sind und bis das geschehen, die Weiterbenuhung der fraglos gefährlichen Anlage zu berbieten. So denten wir uns die Aufgaben einer Landeszentralbehörde Elbe und das möchten wir denn doch dem Bericht noch hinzufügen".

Aus aller Welt.

Ein neuer Eisenbahnzusammenstoß. Hamburg . Infolge Ueberfahrens des Haltfignals der Bugmelde­stelle Weser- Elbbrüde" ist am 13. August nachts 2 Uhr ein von Harburg nach Wilhelmsburg fahrender Güterzug auf einen im Gleis haltenden Arbeitszug aufgefahren. Bom Zugbegleit­personal wurde die Hilfsschaffnerin Meta Schlung aus Hamburg getötet, der Zugführer Becker , der Schaffner Deckert sowie die Hilfs­Schaffnerinnen Peters und Seewald find leicht verlegt. Die Nach einem Bericht des Königlichen Regierungspräsidenten Personenzuggleise find infolge des Unfalls auf etwa 12 Stunden in Cöln, der sich auf Feststellungen des Dampflesselüberwachungs- gesperrt. Der Verkehr wird durch Umleiten der Züge über die vereins stüßt, erfolgte die Benutzung des Aufzuges in der Weise, Gütergleise aufrechterhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet daß die Malzwagen den Fahrkorb vollständig ausfüllten, so daß worden. Bersonen behindert waren, noch auf dem Fahrforbe Plak zu finden. Außerdem waren die Ladeöffnungen so verkleinert, daß die Höhe tom Fußboden bis zum Lattenverschlag nur etwas über einen Meter betrug. Der Verein ist der Meinung, diese Anordnung ent­spreche den Ausführungsbestimmungen zu den§§ 10 bzw. 23 der Aufzugsverordnung.

Der Gewerbeinspektor berichtet, auch in anderen Mälzereien feien die Aufzüge ähnlich ausgeführt. Die Ausführung entspreche den Bestimmungen des§ 23 III der Aufzugsverordnung auch hin sichtlich der Art des Beladungsmittels der noch vorhandenen Malz­farren, welche die Plattform des Fahrkorbes vollständig besetzen und das Betreten des Fahrkorbes verhindern. Bei der jüngst statt­gehabten Besichtigung der Anlage durch den Gewerbeinspektor mußte allerdings beanstandet werden, daß der Battenverschluß im zweiten Kellerraume schadhaft, in dem 3. Stockwerke dagegen so dicht war, daß die jeweilige Stellung des Förderkorbes nicht außer halb der Fahrbahn überblickt werden konnte. Auch fehlten in den Sellerräumen und in den oberen Stockwerken die festen Handgriffe und einige Schilder an den Ladeöffnungen. Die Ladeöffnung im Hauptarbeitsraume im Erdgeschosse, an der der Unfall sich ereig­nete, befand sich in vorschriftsmäßigem Zustand.

Werden die beanstandeten Mängel abgestellt, was der Gewerbe­inspektor durch eine Zuschrift an den Unternehmer bereits in die Wege geleitet hat, so sind gegen die Fahrstuhlanlage auf Grund der Aufzugsverordning feine Einwendungen zu erheben.

Ich habe diesem Bericht meinerseits nichts hinzuzufügen." Deutsches Theater . Allabendlich 8 Uhr:

Max Pallenberg in

Der fesche Rudi.

Kammerspiele.

Heute und morgen 7, Uhr:

Lucie Höflich in

Der Weibsteufel.

74,

-

Ein neuer Stand die Kochmeister. In Dresden haben es die Meister vom Kochlöffel zu einem neuen, in heutiger Zeit besonders wohlflingenden Titel gebracht. Die dortige Köcheinnung fam bei der Behörde darum ein, es möge ihren Mitgliedern die Befugnis erteilt werden, sich fortan des Titels Kochmeister" bedienen zu dürfen, und die Gewerbekammer Dresden billigte auch das Ver­langen nach dem neuen Titel für den Fall, daß der Titelsuchende zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit dem Kochhand­vert schon berechtigt ist. Der Herr Kochmeister" wird demnach in Sachsen bald eine sehr beliebte Anrede sein.

Es soll zugegeben werden, daß das Kochen jezt im Kriege eine besondere Spezialität geworden ist und großen Spürfinn und ökonomisches Talent erfordert. Aber wenn alle, die sich auf diesem Gebiete andauernd betätigt haben, vor allem die Arbeiterfrauen, auf den Meistertitel Anspruch erheben wollten, so dürfte es bald sobiel Meister geben, daß die Dresdener Köche doch nicht mehr daraus hervorragen werden. Die Dresdener Köche scheinen vom Stahlbad" sehr wenig profitiert zu haben.

"

Briefkasten der Redaktion.

St. G. 12. Der Wirt ist lelder zur Mietsteigerung berechtigt, auch wenn sich der Mann im Felde befindet. Die Frau muß sofort das Miet­einigungsamt anrufen, welches eventuell die Mietsteigerung als ungerecht­fertigt verwerfen und die Kündigung aufheben kann. K. 3. 100. Das

W

Ratibor Krossen Frankfurt

11. 12. Wasserstand am

cm

cm 331 323 -9-16 154 168

Kersdorf

11.

12.

cm

спр

Saale Grochlit Havel Spandau

52

52

30

30

Rathenow

0

5

510 634 Spree 132 153

Spremberg

72

78

198 196

104 108 Weser 10 16

Münden

125 116

Minden

180

180

Nete

Landsberg Bordamm Leitmeriz Dresden -194 Barby 33 Magdeburg 34 33

-6 4 Rhein

Marimil.au

475

-10 -75 -190 81

7

Caub

234

"

Coln

201

Neckar

Heilbronn

40

Main Hanau Mosel Trier

95

Gewinnansing der 12. Prensisch- Süddeutschen ( 238. Königlich Preußischen) Klaffenlotterie 2. Klasse 1. 8iehungstag 13. Auguft 1918

Auf jede gezogene Nummer flub zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lose gleicher Piummer in den beiden 2( bteilungen I und II

( Ohne Gewähr A. St.-A. f. 8.)

( Nachdruck verboten)

In der Vormittags- Biebung wurden Gewinne über 96 Mt. gezogen: 2 Gewinne zu 5000 mt. 188123 2 Gewinne zu 3000 t. 72215

4 Gewinne zu 1000 Mt. 134603 180788

8 Gewinne zu 500 Mt. 12631 85576 155822 199372 16 Gewinne zu 400 t. 4567 49821 55383 65483 94962 146791 169201 217226

26 Gewinne zu 300 Mt. 8441 12240 24570 41839 43601 46586 61850 75573 99688 105175 154252 159556 212884 82 Gewinne zu 200 t. 2874 3030 7572 9555 16493 17651 26032 28428 28939 30053 38395 43078 55418 68217 68290 75133 85246 90120 95889 97965 104215 110000 130821 135453 149199 151031 152385 156715 160183 160632 163201 177199 179739 182108 187030 188763 189588 197847 201544 214979 215473

In der Nachmittags Biebung wurden Gewinne über 96 Mr. gezogen: 2 Gewinne zu 40 000 it. 134910

2 Gewinne zu 20 000 Mt. 6537

2 Gewinne zu 10 000 t. 207453

2 Gewinne au 3000 t. 112928

6 Gewinne zu 500 t. 164877 194004 207641

8 Gewinne zu 400. 73564 120736 139139 213831 34 Gewinne zu 300 Mt. 2168 8966 16385 47897 63839 63888 74170 80521 106076 110553 155301 157500 170102 197733 205581 207479 216667

64 Gewinne zu 200 Mt. 3320 14565 19872 23011.24139 32062 33344 36949 38922 40733 56038 57220 67725 69501 77664 83044 88780 102150 111883 121597 125326 128582 145022 153665 164236 173505 174048 180354 196304 197075 208140 212348

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Central- Theater

Komische Oper

7. Uhr: Die Csardasfürstin. 7. Schwarzwaldmädel. Deutsches Opernhaus Lustspielhaus 7% Uhr:

Mäuschen.

7: Die Prinzessin vom Nil SARRASANI

Musik von Walter Bromme. | Gartenb.: Bitte rechtfreundlich.

7%, U.: Die Fledermaus Die spanische Fliege Lichtspielhaus

Volksbühne, Th. a.Bülowpl. Friedrich- Wilhelmst. Theater Allabendlich 7, Uhr:

Residenz- Theater

Sommernachtstraum. 74, Uhr: Das Dreimäderlhaus. 7, Uhr: Flimmer- Klärchen. Große Frankfurter Straße 28

Theater des Westens

des Westens Kleines Theater

Bis einschl. Dienstag, d. 20. Letzte Aufführungen: 7% Uhr:

Inkognito.

Operette von Rudolf Nelson .

Dir. C. Meinhard R. Bernauer.

Schiller- Th. Charl.

8 Uhr: Aristid und seine Fehler 72 Uhr: mit Bassermann.

Metropol-Theater

Uhr:

Die Rose von Stambul.

Neues Operettenhaus

Uhr:

Alt- Heidelberg.

Thalia- Theater

Unter der blühenden Linde Unter der blühenden Linde Theater am Nollendorfplatz

74, Uhr:

Theater Königgrätzerstr. 7%, Uhr: Das süße Mädel. Si alte Schachteln

8 Uhr: Die fünf Frankfurter .

Komödienhaus

8 Uhr: Die Zarin.

BerlinerTheater

7 U.: Blitzblaues Blut.

Theater der Friedrichstadt .

Ecke Friedrich- u. Linienstr. 7%, Uhr. Norden 8650.

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