2. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 161.
Sonnabend, den 14. Juli 1894.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt Trinkt kein
Gerichts- Beitung.
-
Gewerbegericht.
11. Jahrg.
kein boykottirtes Bier!
Rammer I. Vorsitzender: Assessor Techow. Sigung vom 11. Juli.
V
Mit der Gummischlauch Affäre vom 18. Januar hing eine staatsanwaltliche Revision zusammen, welche vorgestern vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung kam. Der Anarchist Rodrian hatte in der am 13. Januar erschienenen Nummer des„ Sozialist einen Aufruf an die Arbeitslosen veröffentlicht und dieselben zu der am 18. Januar im Friedrichshain abzuhaltenden Versammlung eingeladen. In diesem Artikel, der in ruhigem Tone geschrieben war, sollte eine zufreizung zu Gewaltthätigkeiten liegen. Das Landgericht I in Berlin sprach jedoch Rodrian am 16. Mai von der Anklage aus§ 130 frei. Die gegen dieses Urtheil vom Staatsanwalt eingelegte, Revision wurde vom Reichsanwalte nicht befürwortet. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung derselben.
"
-
Die Firma H. Sternberg junior( Großplätterei) flagt gegen die Plätterin S. auf Zahlung von 9 M.( dem ortsüblichen Lage Rammer VIII. Borsitzender: Assessor Für st.. Sigung vom lohn einer Arbeiterin für eine Woche), weil dieselbe rechtswidrig 7. Juli. ohne Auffündigung die Arbeit verlassen haben soll; fie beruft Der jugendliche Arbeiter H., vertreten durch seinen Vater, fich auf den§ 124b der Gewerbe- Ordnung, welcher dem Arbeit flagt auf zahlung einer Lohuentschädigung gegen seinen ehe- geber das Recht einer solchen Forderung für den Fall maligen Arbeitgeber. H. giebt zu, daß sein Sohn, als er das verleiht, daß Arbeiter oder Arbeiterinnen Kontraktbruch" beerste Mal in den Betrieb des Beklagten eintrat er arbeitete gehen. Die Beklagte will zur Aufgabe der Arbeit berechtigt gewesen zweimal bei demselben den Kündigungsausschluß schriftlich an- sein, weil das Plätten mit den durch Gas erhitzten Eisen ihre erkannt hat. Für das zweite Arbeitsverhältniß sei, behauptet er, die Gesundheit beeinträgtigt hätte. Die flagende Firma bringt ein Kündigung nicht ausgeschlossen worden, deshalb habe sein Sohn An- Gutachten des Dr. Jeserich über die Wirkung der Bolzen sowie spruch auf die geforderte Entschädigung. Der Beklagte bestreitet nicht, Glasplätterei auf die Gesundheit der betheiligten Arbeiterinnen daß er dem Kläger nichts betreffs der Kündigung gesagt habe, bei, das sich auf grund analytischer Untersuchungen zu gunsten Der§ 193 des Strafgesetzbuchs. Wegen einer Bürgers als er ihn neun Tage nach Beendigung des ersten Arbeits der Glasplätterei ausspricht. Eine Zeugin der Beklagten be- meister- Beleidigung, die er im Anzeiger für Bad Polzin " be verhältnisses wieder engagirte; er ist aber der Meinung, daß der stätigt deren Behauptung, daß sie mehrfach beim Plätten mit dem gangen haben sollte, war der Buchdruckereibesizer Karl Krauel frühere Kündigungsausschluß auch für das neue Engagement Gel Gaseisen unwohl geworden sei, und meint, daß fie, Zeugin, dann unter Anklage gestellt worden. In dem betreffenden Artikel tung hatte. Der Kläger wurde mit Rücksicht auf die kurze Frist( neun den Eindruck gewonnen habe, als würde die Beklagte jeden Moment sprach K. bezüglich der vom Bürgermeister dem StadtverordnetenTage), welche zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsverhältniß umsinken. Auf Befragen giebt die Letztere zu, ohne jede Ent- Kollegium überreichten Verwaltungsberichts der Sparkasse von lag, abgewiesen, unter der Begründung, daß er sicher gewußt schuldigung aus dem Sternberg'schen Betriebe fortgeblieben zu Bablenwulst"," Sand in die Augen streuen"," Großthun mit habe bei seiner Wiedereinstellung, unter welchen Bedingungen sein. Sie erklärt, ebenfalls auf Befragen, daß fie schon in einem nichts" 2c. Krauel wurde am 23. April vom Landgericht er vorher beim Beklagten gearbeitet und daß er zu denselben anderen Plättereien gearbeitet habe. Frl. S. wurde zur Zahlung Köslin wegen Beleidigung zu einer Woche Haft verurtheilt. wieder arbeiten sollte. der 9 M. verurtheilt. Gründe: Bei dieser Entscheidung sei In der Revision rügte der Angeklagte Verlegung des Gegen eine am 9. Juli vor der Kammer VI.( Borsigender dahingestellt geblieben, ob das Plätten mit Gas der Gesundheit des§ 193( Wahrnehmung berechtigter Interessen) durch NichtAffeffor Alberti) verhandelte Lohn- Entschädigungsklage wegen der Arbeiterinnen weniger zuträglich ist und ob speziell die Be- anwendung. Wenn das Ürtheil ihm den Schuß dieses Parakündigungsloser Entlassung wandte der Beklagte, ein flagte darunter zu leiden hatte. Dieselbe hätte die Ge graphen verweigert habe, weil er als Mitglied des StadtSchlächtermeister, ein, der Kläger habe Geld unterschlagen und fahren der Plätterei an sich in gesundheitlicher Beziehung ge- verordneten- Kollegiums Gelegenheit gehabt, auf andere Weise hätte deshalb entlassen werden können; Kläger sei auch vom kannt, da sie schon öfter in Blättereten beschäftigt war, und und an anderer Stelle Kritik an dem Verwaltungsbericht zu ordentlichen Gericht wegen der Unterschlagung verurtheilt worden. man habe ihr deshalb den Schuß des§ 124( Nr. 5) der G.-D. üben, so glaube er doch als Steuerzahler das Recht und die Aus den Strafaften, welche dem Gerichtshof vorlagen, ging die nicht zugestehen können, welcher ihr ein Verlassen der Arbeit Pflicht zu haben, öffentlich seine Kritif auszusprechen. Das Richtigkeit dieser Angaben hervor. Die Unterschlagung wurde ohne Kündigung gestattet haben würde, wenn die Weiterarbeit Reichsgericht hielt die Revision für begründet; es hob darum demgemäß als erwiesen angenommen und der Kläger abgewiesen, ihr Leben oder ihre Gesundheit einer erweislichen Gefahr aus das Urtheil vom 23. April auf und verwies die Sache an die weil feststand, daß er eben wegen der Unterschlagung und gesetzt hätte, welche bei der Eingehung des Arbeitsverhältnisses Borinstanz zurück. awar rechtzeitig thatsächlich entlassen worden ist. Unter- nicht zu erkennen war. Die Beklagte hätte sich mindestens aber schlagungen und Entwendungen bilden bekanntlich Entlassungs- entschuldigen müssen. Einen gesetzlichen Grund zum plöglichen Verlassen der Arbeit hatte sie nicht.
gründe.
-
durch die„ Juristische Wochenschrift" veröffentlicht. Die siebenEine intereffante Reichsgerichts Entscheidung wird jährige Tochter des Eigenthümers R. litt an einer tuberkulösen Rammer III. Vorsitzender: Assessor 2ohmeyer. Sigung Rigdorfer Zustände. Vor dem Rixdorfer Schöffengericht Fußgelenks Entzündung. Sie wurde in das dem Dr. N. untervom 10. Juli. hatte sich dieser Tage der Arbeiter Eugen Hartwig aus stellte Hospital gebracht, nachdem der Arzt, der das Kind bis Was als Verlassen der Arbeit angesehen Reinidendorf wegen Beleidigung des Nachtwächters Arndt dahin behandelt hatte, eine Operation für nothwendig erklärt hatte. werden kann. Der Maler W. führte auf einem Berliner in Rigdorf zu verantworten. Am Abend des 14. Februar d. I. Zunächst wurde durch Resektion der Fußknochen dem Fortschreiten Bau im Auftrage des Malermeisters Guftorko einen Afford aus, wollte Hartwig von Nixdorf aus die Ringbahn benutzen und der Erkrankung Ginhalt zu thun versucht, jedoch ohne Erfolg. Die während alle seine auf demselben Bau thätigen Kollegen in Lohn tam auf dem dortigen Bahnhof an, als der lezte Abendzug gerade Weiterverbreitung der tuberkulösen Infektion würde nach dem arbeiteten. Infolge dessen tam es zwischen diesen und ihm zu einlief. In großer Hast wollte Hartwig daher die Kontrolle Gutachten der Sachverständigen das Kind mit chronischem Siech Reibereien. Auf Ersuchen des Baupoliers, welcher mit der passiren, um den Zug zu erreichen, der am Eingang hum, schließlich dem Tode bedroht haben. Daraufhin ist die Entziehung weiterer Aufträge drohte, forderte der Maler W. postirte Billetfchaffner bersette ihm jedoch Amputation des Fußes im Hospital durch einen Vertreter des auf, seinen Afford liegen zu lassen und sich in die Grunewald - einen solch' heftigen Stoß vor die Brust, daß er Dr. N. auf dessen Anordnung vorgenommen worden. K., der folonie zu verfügen, um dort andere Arbeiten zu machen. W. zurücktaumelte. Der Zug fuhr inzwischen ab und Hartwig Water, hatte sich schon vorher gegenüber dem Dr. N. bestimmt dahin that dies nicht, sondern tlagte auf volle Bezahlung des unter- machte begreiflicherweise seinem Unmuth über die ihm wider ausgesprochen, daß er die beabsichtigte Operation nicht erlaube. Als brochenen Alfordes, sich darauf stützend, daß er denselben gegen fahrene Behandlung in lauten Worten Luft. Dies veranlaßte die Patientin bereits, für die Operation vorbereitet, in der Narkose seinen Willen nicht fertig machen durfte. Kläger wurde ab- den Bahnbeamten, Hartwig mit einem harten Gegen lag, wurde dem Dr. N. gemeldet, daß K. erschienen sei, um sein gewiesen. Der Gerichtshof nahm an, daß des Klägers it a ude, wahrscheinlich der Coupirzange, auf das Kind zu holen. Dr. N. erwiderte: jetzt ist es zu spät, ich Verhalten als ein Verlaffen der Arbeit anzusehen Nasenbein zu schlagen. Nunmehr schrie der Miß werde später mit ihm sprechen" und schritt zur sei; derselbe hätte nach dem Grünewald gehen müssen. Schließlich handelte laut auf, was bie Bahnbeamiten veranlaßte, Amputation. Nach der Amputation des Fußes find hätte er das fordern fönnen, was er event. bei der vollen Aus einen Nad, twächter herbeizurufen. Es erschien alsbald der Nacht- tuberkulöse Erscheinungen nicht mehr aufgetreten, die Kräfte führung seiner Berliner Affordarbeit mehr verdiente, wie bei wächter Lutter und erklärte Hartwig für arretirt. Gleichzeitig haben zugenommen und dag Kind hat sich bisher der angebotenen Arbeit im Grunewald. legte er ihm Handfesseln an, obwohl Hartwig normal weiter entwickelt. Gegen den Dr. N. wurde Unfähigkeit zur Arbeit ist ein Entlassungs- willig folgte!! Auch der Nachtwächter Arndt erschien als Anklage wegen schwerer Körperverlegung erhoben. Gleichzeitig grund. Mit einer Entschädigungsklage abgewiesen wurde der bald auf der Bildfläche und nahm dem Arreianten die Fesseln trat der Gigenthümer K. als Nebenkläger auf. Die Strafkammer Arbeiter St., weil der Gerichtshof Unfähigkeit desselben zur Fort- wieder ab, als er sah, daß dieser keinerlei Widerstand leistete, sprach den Angeschuldigten frei. Auf die feitens des Staatssetzung der Arbeit annahm, welche derselbe beim Beklagten sondern ruhig mitging. Unterwegs erzählte Hartwig nun, was anwalts und des Nebentlägers eingelegte Revision wurde das Beyer auszuführen hatte. Im Dienste desselben hatte sich der ihm auf dem Bahnhof widerfahren und zeigte dem Wächter Urtheil vom Reichsgericht aufgehoben unter folgender Be Kläger eine Handverlegung zugezogen, nach deren Heilung Arndt dabei, wie er gestoßen worden sei, indem er den gründung: Der Angeklagte würde schuldlos sein, so er wieder in Beyer's Betrieb eintrat. Es stellte sich Wächter gleichfalls stieß. Dieser Stoß war aber in der Rage, in lange er nach dem Anlaß zur Aufnahme des K.'schen heraus, daß die hier von ihm zu leistende Arbeit seine welcher Hartwig sich begreiflicherweise befand, etwas heftig aus Kindes in das Hospital hierin hierin die Einwilligung der Kräfte überstieg; der Beklagte hielt sich deshalb berechtigt, ihm gefallen, so daß Arndt beinahe zu Boden gefallen wäre. Obwohl Eltern git operativen Eingriffen erblickte und Darauf ohne Auftündigung zu entlassen. Durch das Beuguiß zweier Hartwig erklärte, dies nicht beabsichtigt zu haben, faßte Arndt hin, ohne spezielle und ausdrückliche Erklärungen der letzteren Buchhalter wurde erwiesen, daß Kläger in sein Abgangsattest den Stoß als thätliche Beleidigung auf und stellte Strafantrag. einzuholen, zur Operation schritt. Da aber feststeht, daß, ehe er auf seinen Wunsch hineingeschrieben erhielt, er könne die Arbeit Der Gerichtshof schenkte dem Angeklagten Glauben, daß es nicht wegen ihrer Schwierigkeit nicht ausführen. Hieraus zog das seine Absicht gewesen, dem Nachtwächter irgendwie zu nahe zu Gericht den Schluß, daß der Kläger von seiner Unfähigkeit zu treten und sprach Hartwig daher kostenlos frei. Und der der in Frage kommenden Arbeit selbst durchdrungen gewesen sei. schlagfertige Bahnbeamte?
Literarisches.
rungen der Gewerbehygiene zu entwickeln, insbesondere auch dem Nicht- Mediziner die physiologischen und pathologischen Grundlagen für das Verständniß aller aus dem Gewerbebetrieb sich ergebenden Schädigungen zu bieten.
mit der Resektion der Fußknochen seine operativen Eingriffe begann, der gesetzliche Vertreter des zu operirenden Kindes den Auftrag zur ferneren ärztlichen Behandlung desselben positiv widerrufen und die Zustimmung zur Operation des Fußes aus
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich . Heraus
gegeben vom taiserlichen statistischen Amt. 15. Jahrgang 1894. Berlin 1894. Puttkammer und Mühlbrecht. X und 208 Seiten mit 2 Karten. Gr. 8°. Preis 2 M.
Handbuch der praktischen Gewerbehygiene. Herausgegeben von Dr. H. Albrecht. Berlin , Rob. Oppenheim. Ein Handbuch der Gewerbehygiene, welches die technischen und Darsteller verdient, so unwissend ist er, wenn er sich auf So uneingeschränktes Lob Villaret als hygienischer Fachmann und hygienischen Fortschritte der letzten Dezennien zu Gründe das sozialpolitische Gebiet begiebt. Aber heutzutage ist diese lässiges Nachschlagebuch über die letzten reichsstatistischen ErFür jeden, der um billiges Geld ein handliches und zuver legt, erfüllt ein Bedürfniß, ein Zusammenarbeiten von Mediziner, Scheidung nicht mehr angängig. Von dem Hygieniter verlangen hebungen besitzen will, ist das billige und übersichtliche statistische JahrIngenieur und Gewerbe- Jufpektor ist bei der spezialistischen Ent- wir ein über das Durchschnittsmaß hinausgehendes Verständniß buch für das Deutsche Reich zu empfehlen; dies ist um so leichter, wickelung der modernen Technik eine selbstverständliche Voraus der Arbeiterfrage; er darf sich nicht die Blöße geben, zu er als der diesjährige Band sich vortheilhaft vor seinen Vorgängern sehung hierbei. Wenn man das Albrecht'sche Handbuch nach der vorliegenden flären:„ Die Verkürzung der Arbeitszeit kann und wird auch unterscheidet, was im wesentlichen der Berücksichtigung der von Wenn man das Albrecht'sche Handbuch nach der vorliegenden nicht die" fleinsten Schwierigkeiten lösen. Die Menschen sind eben sozialdemokratischer Seite bei der Berathung des Etats des 1. Lieferung beurtheilen darf, wird man ihm die Anerkennung nicht versagen dürfen, daß es seine neuen Aufgaben, die ein- teine Maschinen, sondern denkende Wefen mit Eigenwillen und Reichsamts des Junern am 7. Februar d. J. zu danken ist. An nicht versagen dürfen, daß es seine neuen Aufgaben, die ein mit individueller Konstitution, die nicht über einen Ramm zu Berbesserungen find hervorzuheben die Nachweisung der Zahl der gehende Behandlung der technischen Seite der Gewerbeschulpflichtigen Kinder, die Statistik unserer Kolonien, die Vers hygiene, in sachverständiger Weise, und die vielfach früher be- fcheren find u. s. w." handelte medizinische Aufgabe vollkommen löst, als es seine geschrittener Tuberkulose nicht mit anderen Arbeitern zusammen Darstellungen sind diesem Jahrgange zwei, nämlich eine solche Der Verfasser verlangt mit Recht, daß Arbeiter mit vor besserung der Handels- und Finanzstatistik. An tartographischen großentheils schon veralteten Borgänger gethan. Die vortrefflich ausgestattete Lieferung enthält eine einleitende arbeiten. Ist bei dem Gedanken an die Verwirklichung dieser über das Zahlenverhältniß des weiblichen zum männlichen GeUebersicht der Entwickelung und Ziele der Gewerbehygiene von dem hygienisch selbstverständlichen Forderung nie der Arzt mit dem schlecht, welches erhebliche geographische Unterschiede im Reich zeigt, und eine solche über den Ausfall der Reichstags Herausgeber, dessen Forderungen, allzu bescheiden, in dem Erlaß Anhänger der bürgerlichen Gesellschaft in Konflikt gerathen? reichsgesetzlicher Vorschriften bez. der Werkstatt- und Fabrikhygiene und seinen großen Berather inaugurirten" Arbeiterschutzes Villaret entwirft als Wirkungen des„ durch Kaiser Wilhelm I. wahlen vom 15. Juni 1893, beigegeben. gipfeln( analog den Unfallverhütungs- Vorschriften der Berufs rosige Zukunftsbilder und verspricht bezeichnender Weise eine erwähnen. Hoffentlich wird die Leistung des reichsstatistischen Auch die zeitige Herausgabe des Jahrbuches ist lobend zu genossenschaften), eine Darstellung der Gewerbetrant heiten von Dr. Villaret, ein Kapitel: Wesen und baldige Besserung der Wehrkraft des Volkes durch denselben. Amtes nicht mehr lange über den Mangel an Mitteln Bedeutung des Betriebsunfalls von Dr. Albrecht, Hat sich dem königl. preuß. Ober- Stabsarzt niemals der Ge- Beamten zu klagen haben und dadurch in die Lage verfekt im Wesentlichen eine Besprechung der amtlichen Statistit des danke aufgedrängt, daß der Militarismus mit der Jahr für Jahr werden, das Jahrbuch ohne Erhöhung des Preises vor allem Reichs- Versicherungsamts von 1887 und den Anjang des dritten steigenden Wehrkraft" und den dafür verschleuderten Milliarden durch Einbeziehung der Statistit der Einzelstaaten zu vermehren. Abschnitts: Bau und bauliche Einrichtungen von selbst das größte Hinderniß für die Entwickelung der Bolts Eine gedrängte Darstellung der Ergebnisse der Erhebungen der Fabriken und Werkstätten von Gewerbe Inspektor gesundheit ist, tennt er nicht das Wort des großen Berathers", Reichskommission für Arbeiterstatistik würden wir als eine sehr daß das bischen Sozialreform des Deutschen Reiches lediglich nützliche Bereicherung des Jahrbuchs betrachten, umso mehr, als W. Oppermann. das Jahrbuch sonst fast gar nichts Sozialstatistisches enthält. Die folgenden Lieferungen sollen die Fortsetzung des eine Wirkung der sozialdemokratischen Bewegung ist? II. Theils bringen: Verhütung der durch den Aufenthalt in den den Werth des Handbuchs und besonders der Arbeit Villarets Wir würden bei diesen Ausstellungen, die den hervorragen Arbeitsräumen und die Fabrikationsmethoden bedingten Schäd- nicht schmälern sollen, nicht so lange verweilt haben, wenn diese Karpeles. Die Arbeiter des mährisch schlesischen Stein lichkeiten von Oppermann, Prof. K. Hartmann, Dr. Oppler und Einzelheiten nicht symptomatisch wären. Auch das vorliegende kohlen- Reviers. I. Bd. 1. Heft. Leipzig 1894. Dr. Albrecht; Herr Dr. Karveles polemifirt gegen meine Ankündigung als III.' Theil: Verhütung der durch den Maschinenbetrieb Handbuch ist vom Unternehmerſtandpunkt ang geschrieben: Be feiner sozialstatistischen Untersuchungen in Nr. 123 des„ Boramte der Berufsgenossenschaften, preußische Gewerbe- Inspektoren bedingten Unfälle von Gewerbe- Inspektor E. Claussen, Reg.- Rath und im Bann bürgerlicher Vorurtheile steckende Gelehrte find wärts" unter dem Titel einer Berichtigung", berichtigt aber in 7 Punkten merkwürdiger Weise zum Theil meine persönlichen als Anhang: Arbeiterschuh Gefeßgebung von Reg. Rath die Mitarbeiter und Herausgeber der Adjunkt des Geheimen Ansichten, zum Theil Dinge, die ich gar nicht behauptet habe. Es - 1. Lieferung bildet das Kapitel: Gewerbetrantheiten. Fabriten geschädigt und vergiftet werden- und der Hygieniter auf Einzelnes muß aber doch wenigstens hingewiesen werden. Die nach Umfang und Inhalt hervorragendste Leistung der der Arbeiter, deren Haut und Knochen, Blut und Lungen in den die Methode lohnstatistischer Untersuchungen durchzuführen; Billaret beherrscht die Literatur über den Gegenstand voll: darf nur diesen Standpunkt kennen kommen und versteht es auf 124 Seiten in vollendet Harer und Zukunft überlassen.
Platz und Ingenieur C. Specht und
G. Evert.
=
übersichtlicher Darstellung den derzeitigen Stand und die Fordel
"
-
=
bleibt nach wie vor der 1. Es ist eine der strittigen Fragen der Lohnstatistik, ob die
Z.
-
Lohnlisten fie bleiben auch Lohnlisten, selbst wenn sie in 1700 Foliobände gebunden sind
-
der Unternehmer oder die