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Gewerkschaftsbewegung

Igenannt wird, in Leipzig   Fühlung mit der Arbeiterbewegung. Bei durch Krankenpfleger, Arankenschwestern oder andere Pfleger Gründung seiner Berufsorganisation im Jahre 1885 nahm Gich( aus pflege) namentlich auch dann gewähren, wenn die Auf­horn regen Anteil und nachdem er von 1890 bis 1900 Vorsitzender nahme des Verletzten in eine Heilanstalt geboten, aber nicht aus­Eine Firma, die den Schlichtungsausschuß ignoriert. der Bahlstelle Karlsruhe gewesen, wurde Eichhorn 1900 auf führbar ist, oder ein wichtiger Grund vorliegt, den Verlegten in 48 adierer und 45 Arbeiterinnen der Firma dem Verbandstag in Stuttgart   zum Vorsitzenden des Verbandes seinem Haushalt oder in seiner Familie zu belassen." Es ist das C. P. G., Friedenau  , mußten den Schlichtungsausschuß anrufen, und Redakteur des Fachorgans gewählt. Auch politisch hat versicherung empfiehlt. Für die Krankenfassen böte sich hier ein eine Fassung, deren mörtliche Uebernahme sich auch für die Kranken­weil die Firma ihre Lohnforderung in Höhe von 25 Proz. abge S. Gichhorn in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter 22 Jahre geeignetes Betätigungsgebiet, auf dem sie schwere Schädigungen lehnt hat. Die Firma hat ein Erscheinen vor dem Schlichtungs  - eine ersprießliche Arbeit geleistet. Möge es ihm vergönnt sein, noch für die Volksgesundheit abwenden und verhüten könnten. ausschuß abgelehnt und will allen Arbeitern, die den Abkehr­shein fordern, denselben geben. Nach§ 13 des Silfsdienstgefeßes lange in geistiger und körperliche Frische im Dienste der Arbeiter­ist der Schlichtungsausschuß verpflichtet, auch in Abwesenheit der bewegung tätig zu sein. Firma einen Schiedsspruch zu fällen. Es wird insbesondere gerügt, Saß die Firma das Erscheinen abgelehnt hat. Als eigentümlich muß es bezeichnet werden, daß die eigentlichen Verhandlungen mit dem Arbeiterausschuß im Wert durch das Verhalten der Firma nicht stattgefunden haben. Die Firma hat im Werk

Berhandlungen mit dem Arbeiterausschuß abgelehnt,

und lediglich erklärt, daß sie feine Zulagen gibt. Sie hat sich auch bum Arbeiterausschuß nicht die Gründe für die geforderte Lohn­zulage vortragen lassen. Es ergeht ein Schiedsspruch dahin, daß auf die zurzeit geforderten Affordpreise für alle Arbeiter und Ar­Leiterinnen ab 28. August eine Zulage von 15 Pro3 zu erfol­gen hat.

75 Arbeiter und 75. Arbeiterinnen einiger Abteilun­gen der gleichen Firma rufen den Schlichtungsausschuß an, weil

eine

Parteinachrichten.

Spaltung mnß sein!

Ein Arbeiter- Abstinent schreibt uns: Das Bestreben der Un­abhängigen, überall in die Arbeiterbewegung Spaltungstendenzen bineinzutragen, macht sich jetzt auch im Deutschen Arbeiter­btinentenbund", der auf sozialistischem Boden stehenden Die Vereinigung hat es vor Abstinentenvereinigung, bemerkbar. dem Krieg auf rund 2800 Mitglieder gebracht, von denen infolge der vielen Einberufungen jetzt nur noch rund 1000 in der Heimat borhanden sind, und zwar meist in ganz fleinen Ortsgruppen von 20-80 Mitgliedern. Man sollte meinen, daß diese doch gemein­schaftlich die Abstinenz propagieren fönnten, zumal doch der Alkohol Tut nichts! weder regierungsfozialistisch" noch unabhängig" ist. Seit Monaten tobt in dem Abstinenten Arbeiter", den der Reichs­tagsabgeordnete Davidson leitet, ein wilder Sturm im Glase Waffer. Dem abstinenten Redakteur wird vorgeworfen, daß er den lassenkampf zu ſehr berwässert habe. entschieden proletarischen lassenkampfgeiſte"( gegen den Alfohol!) zurückkehren. Neuerdings ist dem Bundesvorstand aus Nheinland eftfalen ein Ultimatum gestellt worden: Entweder Ihr beruft fofort eine Generalversammlung ein, oder der Bund wird gespalten! Der Beitragssverre nach berühmten Mustern ist schon verkündet. Sektengeift feiert seltsame Triumphe.

Er müsse zu einem

Verschlechterung ihrer Arbeitsverhältnisse eingetreten ist. Die Firma hat in Schönow   bei Teltom einen neuen Betrieb errichtet, und die in Frage kommenden Arbeiter und Ar­beiterinnen sollen in diesen Betrieb übersiedeln. Der neue Betrieb liegt abseits jeder Verkehrsverbindung, und die in Frage kommen den Arbeiter haben deshalb gefordert, daß ihnen als Entgelt für die Mehraufwendung von Fahrgeld und Laufzeit eine tägliche Ent­schädigung von 2 Stunden gewährt wird. Der Kriegsausschuß be­dauert, daß auch in dieser Angelegenheit die Firma nicht erschienen ist, da eine persönliche Rüdsprache mit der Firma unter allen Um ständen erforderlich erscheint. Es wurde deshalb beschloffen, die Forderung der Arbeiter und Arbeiterinnen dem Grunde nach als gerechtfertigt zu erklären, und der Firma aufzugeben, sich Zusammenbruch einer unabhängigen Verleumdung. mit dem Arbeiterausschuß über eine festzusehende Entschädigung Weil die Polizei cine am 10. Februar d. J. von der unabhän­binnen einer gewissen Frist zu verständigen. Erfolgt diese Ver- gigen Sozialdemokratie Mannheim   einberufene Versammlung, in ständigung nicht, wird der Schlichtungsausschuß erneut zu der welcher Reichstagsabgeordneter Ledebour sprechen sollte, bereiltelte, Frage Stellung nehmen, wurde unser Parteisekretär Genosse Strobel beschuldigt, das Statt finden dieser Versammlung der Polizei mitgeteilt und so deren Verhinderung veranlaßt zu haben.

Außerdem verlangen 11 Putzer und Schmelzer der A. G. G., Suttenstraße, eine Grhöhung ihrer Löhne um 15 und 20 Pf. für die Stunde. Es wird festgestellt, daß die Buzzer bisher einen Ver­dienst von 1,70 M., die Schmelzer von 1,35 bis 1,45 M. haben. 3mei Schmelzer haben bereits von der Firma eine Zulage von 5 Bf. er: halten, so daß der Lohnsatz für Schmelzor gegenwärtig 1,40 bis 1,45 m. beträgt. Ein weiteres Zugeständnis hat die Firma abge lehnt. Ge ergeht ein Schiedsspruch dahin, daß alle Arbeitnehmer fofort eine Zulage von 5 Bi. und vom 1. Oktober nochmals 5 Pf erhalten, ohne Rücksicht auf die Zulagen von 5 Pf., die bereits die zwei Schmelzer erhalten haben.

Arbeit ohne Lohn.

Wenn gegenwärtig in den Tageszeitungen häufig auf die hohen Arbeiterlöhne" hingewiesen wird, vergißt man immer auch zu sagen, wieviel Arbeit nur gegen geringen oder überhaupt ohne Lohn geleistet werden muß. Zu diesen wenig oder nicht bezahlten Arbeitskräften gehören vor allem die vielen Tausende von Lehr­lingen, die in der Industrie, namentlich aber im Handwerk und Kleingewerbe tätig sind.

Die Reichsversicherungsordnung hat auch die Lehrlinge ohne Lohn dem Krankenversicherungszwange unterworfen und die Kran­fenfassen sind angewiesen, fie besonders zu zählen. Die Berichte der Allgemeinen Ortstrantasse Berlin   führen folgende Biffern von Lehrlingen ohne Entgelt auf:

Männliche

Zusammen 577

Jahr

überhaupt Proz.

Weibliche überhaupt Proz.

1914.

288

0,1

289

0,1

1915

675

0,5

479

6,2

1154

1916

990

0,7

665

0,2

1655

1917

916

0,8

615

0,2

1531

Es sei ausdrücklich hervorgehoben, daß es sich hier nur um

solche Behrlinge handelt, die überhaupt keine Entschädigung, also fein Taschengeld, feine Beföstigung, teine. Wohnung usw. erhalten. Bekommen sie solche Bezüge, so ist das bei der Kasse zu melden und die Lehrlinge werden in die ihrem Verdienst entsprechenden Lohn­stufen eingereiht Es darf auch nicht übersehen werden, daß in Berlin   die Handwerksmeister vorzugsweise den noch bestehenden zahlreichen besonderen" Ortstrantentassen angehören.

Die

Bmrfenswert ist die ständige Zunahme der Lehrlinge ohne Ent­gelt. Wenn im Jahre 1917 eine kleine Abnahme der absoluten Zahl( aber nur dieser!) eintrat, so ist das darauf zurückzuführen, daß nicht etwa eine Zunahme der Zahl der befoldeten Lehrlinge eintrat, sondern daß die Zahl der Lehrlinge überhaupt abgenom­men hat. Ist schon die geringe Entlohnung der Lehrlinge über­haupt ein dunkles Kapitel, über das einmal ein ernstes Wort ge­Unter denen, die diese Verdächtigung aufstellten, befand sich sprochen werden muß, so ist aber ganz entschieden gegen auch der Wirt Seizinger. Da von mehreren Seiten dem Genossen Einrichtung führt einerseits zu der bekannten Lehrlingszüchterei, den Lehrling ohne Lohn Stellung zu nehmen. Strobel dieje Mitteilung hinterbracht wurde, forderte er unsere und es ist kein Wunder, daß die Arbeitgeber das Lehrlingswesen Barbeigenoffen auf, die Aussprenger dieser Verleumdung zu stellen. ob sie ihre Behauptung aufrechterhalten. In mehreren Fällen er- Entlohnung ist eine Ungerechtigkeit. Die Lehrlinge leisten doch nach Möglichkeit ausgestalten wollen. Die Versagung jedweder folgte eine fofortige Burüdnahme der gemachten Aussagen. Der gleiche Versuch wurde auch mit Seizinger gemacht, der jedoch seine unter allen Umständen nußbringende Arbeit, deren Gewinn den Behauptung gegenüber dem Genossen, welchem er sie aussprach, Andererseits werden gerade in der Kriegszeit die Eltern der Lehr­nicht zurücknahm. Genoffe Strobel sah sich deshalb veranlaßt, den 80 Werkzeugmacher der A. G. G., Oberschöne Alageweg zu beschreiten. Gin Sühnetermin vor dem Gemeinde- linge ohne Lohn recht erheblich belastet. Der Krieg brachte eine weide, verlangen eine Lohnerhöhung von 5 bzw. 8 Proz. Die gericht zeitigte durch das Nichterscheinen Seizingers tein Resultat, gewaltige Verteuerung des Lebensunterhalts und rief den Ernährer Werkzeugmacher haben gegenwärtig einen Verdienst von 2,36 bzw. es fand daher am 30. August die Verhandlung vor dem Schöffen- zum Heeresdienst ein. Der Lehrling ist heute nicht selten in der Hauptesser, er 2,48 M. im Durchschnitt. Nachdem die Dreher des Werkzeugbaues gericht statt. Die Verhandlung endigte mit dem Ergebnis, daß der Familie der alleinige Arbeiter und der in der letzten Sibung des Kriegsausschusses 10 Pf. Zulage erhal- Angeklagte Seizinger erklärte: daß er die durch nichts zu bewei- müßte eigentlich auch der Verdiener sein. Gegen die Mißstände ten haben, ergeht ein Schiedsspruch dahin, daß auch diese Werksende Behauptung, Strobel habe das Stattfinden der Ledebour  - müßte von allen berufenen Seiten angefämpft werden, vornehm­zeugmacher vom Beginn der neuen Lohnwoche ab eine Zulage von Versammlung der Polizei hinterbracht, nicht gemacht habe, noch lich von den Handels- und Handwerkskammern, aber auch von den 10 Pf. für die Stunde erhalten sollen. Das Angebot der Firma, habe machen wollen, eine von ihm gebrauchte Redewendung müßte Gewerkschaften. Schließlich sollten aber auch die Arbeitereltern 5 Bf. Lohnzulage zu geben, wird als ungenügend bezeichnet. Strobel falsch hinterbracht worden sein." Strobel legte auf eine nicht so schnell Lehrverträge eingehen, die eine Vergütung über­Beitrafung Seizingers feinen Wert und zog, nachdem obige Er- haupt nicht vorsehen. Die vereinten Kräfte würden sicher zum Ziele führen. flärung abgegeben war, seine Privatklage zurück.

-

Auf längere Krankheit folgt die Entlassung. Zu der vor einigen Tagen von uns veröffentlichten Notiz fendet uns ein Leser des Vorwärts" eine Zuschrift, worin ein ähnlicher Fall geschildert wird. Demselben einem erfrankten Buchdrucker wurde, weil seine Krankheit bon längerer Dauer mar, von der Firma 2. M. Barschall gekündigt. Der feinerzeit Gefündigte bemerkt in dem Echreiben: Der Fall ist um so mehr bec feststellung wert, als es eine Firma betrifft, die sich in fo mancherlei Beziehung selbst den den Arbeitern gegenüber gejeklich gewährleisteten Pflichten zu entziehen weiß. Durch Bundesratsverordnung ist jeder Buchdruckereibetrieb ber­pflichtet, den bei ihm beschäftigten Schilfen Handtuch   und Seife zu liefern. Bei der Firma 2. M. Barschall ist das nicht Sitte, auch zahlt man teine Entschädigung für das Nichtbeliefern. Jeder dort in Stellung tretende Gehilfe wird gezwungen, aus der Kranken­kaffe der Buch druder, wo er sich durch jahrelange Mitgliedschaft bestimmte Rechte erworben hat, aus- und zur Krankenkasse der Buchbinder überzutreten, wo er als neues Mitglied von vorn anfangen muz. Wird er dann während der ersten 26 Wochen seiner Mitgliedschaft von einer Krankheit heimgesucht, so hat er auf die Mehrleistungen der Kasse keinen Anspruch, obgleich er hier in Ber­Tin schort seit 20 Jahren als versicherungspflichtiges Mitglied un­unterbrochen Beiträge zur Krankenkasse gezahlt hat. Dies alles wird dem betr. Arbeiter aber nicht beim Engagement, sondern wohl­weislich erst nach vollzogenem Antritt seitens des Herrn Faftors Schröder mitgeteilt.

Der Porzellanarbeiterverband tann im Bericht für das Jahr 1917 zum erstenmal seit Ausbruch des Krieges über einen Mitglieder zu wachs berichten. Die Zunahme beträgt 653 Mitglieder, ste ist um so erfreulicher, als im Berichtsjahr weitere 450 Mitglieder zum Heere eingezogen, dagegen

nur 245 entlassen wurden.

Für ein einiges und geschlossenes Zusammengehen der Arbeiterschaft.

In einer stark besuchten Voltsversammlung in Trois­ dorf   bei Düsseldorf   sprach Bezirteparteisekretär 3örgiebel über das Thema" Jm fünften Kriegsjahr" An den mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag schloß sich eine kurze Aussprache, in der auch ein Anhänger der unabhängigen Sozialdemokraten das Wort nahm; er betonte, daß die Arbeiterschaft wieder einig und geschlossen zusammengehen müsse gegen ihre gemeinsamen Feinde. Mit einem wirkungsvollen Appell zur Stärkung der gewerkschaftlichen und politischen Organi fationen schloß der Vorsitzende, Parteisekretär Miß, die von bestem Geiste beseelte Versammlung. Eine ganze Anzahl neuer Partei­mitglieder sowie Leser der" Rheinischen Zeitung  " konnten in der Versammlung gewonnen werden.

Soziales.

Mehr Hauspflege für erfrankte Frauen.

jei.

Betriebsunfall nicht erwiesen!

Mit dieser Begründung lehnte die Tiefbau- Berufsgenossen­fchaft den Unfallrentenanspruch eines Arbeiters ab. Der 70 Jahre alte Arbeiter N. veriah das Amt eines Nachtwächters auf einer Baustelle. Gines Nachts hatte er eine Verlegung des Fußes da= durch erlitten, daß ihm ein Stück Eisen auf den Fuß gefallen war. Augenzeugen des Unfalls waren nicht und konnten nicht zugegen sein, weil N. allein auf der Baustelle die Wache hatte. Indessen als am darauffolgenden Morgen die Arbeiter zur Arbeit famen, sagte N. dem Schachtmeister, daß ihm der Fuß so web tue", ihm fei ein Stück Eisen auf den Fuß gefallen. N. mußte nach einiger Zeit den Arst aufsuchen und deffen Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Abschluß des Heilverfahrens beantragte N. bei der Tiefbau­Berufsgenossenschaft, ihm eine Unfallrente zu gewähren. Er wurde indes damit abgewiesen, weil der Unfall nicht erwiesen Der zur Sache verommene Echachtmeister könne sich nur erinnern, daß N. ihm über Schmerzen in dem Fuß geflagt habe; dagegen fönne er sich nicht erinnern, daß N. ihm gesagt habe. es jei ihm ein Stüd Eisen auf den Fuß gefallen". Danach muß ber Anspruch auf Unfallrente als ungerechtfertigt aurückgewiesen wer­den. So die Berufsgenossenschaft. Das Oberversicherungsamt nahm unter Berücksichtigung der ganzen Sachlage, da auch der be­handelnde Arzt die Erkrankung des Fußes auf einen Betriebs­Der Haushalt des Arbeiters ist bei einer Erkrankung der Haus- unfall zurückführt, an, daß der 70 jährige Mann tatsächlich den frau und Mutter äußerst schlimm daran. Das ganze Hauswesen Unfall auf der Baustelle erlitten hat. Daß der Schacht­ist auf die Tätigkeit der Frau aufgebaut. Erkranft jie bettlägerig, meister fich nicht mehr erinnern kann, daß N. ihm auch gesagt dann fällt ihre Arbeitskraft im Haushalt weg, die Kinder und der habe, daß ihm ein Stück Eisen auf den Fuß gefallen fei, fenn Vielmehr sprechen alle Tatsachen Shemann leiden schwer unter dem Fehlen der Hausmütterlichen nicht ausschlaggebend sein Fürsorge. Glücklich die Frau, die in solchen Fällen eine hilfreiche dafür, daß die. Verleguia des Fukes sich in der Nacht auf der Nachbarin oder eine Verwandte oder Mutter zur Hilfeleistung Baustelle ereignet hat. Die Berufsgenossenschaft ist daher zu ver­findet. Diese Möglichkeit ist jest während des Strieges und durch urteilen dem Kläger  . vom Beginn der Entschädigungspflicht, den Krieg eine verschwindend geringe geworden. Will die Frau die Unfallrente zu zahlen. Der Mitgliederbestand betrug am Schluß des Berichts- ihren Haushalt nicht verfallen lassen, ihre Kinder nicht verwahrlosen Dieser Fall zeigt, wieder einmal, daß die Arbeiter die jahres 5077, und zwar 2465 männliche und 2612 weibliche Mit- fehen, dann muß sie trachten, so schnell wie möglich das Bett wieder Pflicht haben, von dem Unfall dem Meister oder den Mit­glieder. Seit Kriegsbeginn wurden nicht weniger als 8217 Mit­glieder zum Heere eingezogen. Das finanzielle Ergebnis der Or- berlaffen, auch dann, wenn ihre Gesundheit noch nicht voll- arbeitern Mitteilung zu machen, wenn sie ihre Rechte nicht preis­ständig wiederhergestellt ist. Sie wird andererseits das Aufsuchen geben wollen. ganisation ist in wesentlichen das gleiche geblieben wie im Vor- des Krankenbettes folange es irgend geht, hinausziehen. Schwere jahre. Die Gesamteinnahme ist mit 103.055,12 M. um 16 130,22 Gesundheitsschädigungen und jahrelanges Siechtum sind nicht selten Ausbildung von Kriegsbeschädigten für den landwirtschaftlichen Mart höher als im Vorjahre. Aber auch die Gesamtausgabe von 108 564,20 M. übersteigt die des Vorjahres um 21 260,45 2. die folge einer derartigen Handlungsweise. Diesen Schädigungen fönnte vorgebeugt oder sie könnten ver­trug doch allein die Ausgabe an Unterstübung im Berichtsjahr Bei der Frage der Ansiedelung von Kriegsbeschädigten in 18 770,13..= 3,85 m. pro Stopf; im Vorjahr aber nur 8174,47 hütet werden, wenn dem Arbeiterhaushalt eine geeignete Person 1,67 M. pro Stopf. Diese Steigerung findet ihre Erklä- ur Verfügung gestellt würde, die die Arbeit der erkrankten Haus- ländlichen Kolonien spielt natürlich die Befähigung, einen solchen frau bersieht. Nach der Reichsversicherungsordnung haben die Betrich auch leiten zu können, eine große Rolle. rung in dem Umstande, daß im Vorjahre Krankenunterstübung, Strankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern Hauspflege au ge- riegsbeschädigte, weche aus irgend welchen Gründen sich auf dem Fahr- und Umzugsgelber fowie Wöchnerinnenunterstützung erit währen. Die Krantentasse tann nach§ 196 der Reichsversicherungs. Lande ansiedeln möchten, müssen diesen Gedanken wieder auf­vom 14. August ab gezahlt wurden, mithin mur 4% Monate in ordnung der Wöchnerin Hilfe und Wartung durch Hauspflege- geben, weil ihnen all und jede Vorbildung dazu fehlt. Diesem Frage kommen. rinnen gewähren und dafür bis zur Hälfte des Wochengeldes ab- llebelstand will eine Gesellschaft abbelfen, die jebt im Kreise Das Verbandsvermögen betrug am Schluffe des Sie führt den Namen Jahres 1917 281 170,13 M. oder 57,65 M. pro Kopf und hat nur ziehen. Leider aber erstreckt sich die Möglicheit der Gewährung von Baderborn unter Mithilfe des Kreises, der Provinz Westfalen   und au& pflege nicht auf gewöhnliche Erkrankungsfälle. In solchen des bischöflichen Stuhles gebildet wurde. eine Verminderung von 488,20. gegenüber dem Vorjahr er- Fällen fann die Krankenkasse Hilfe und Wartung durch Kranken- Baderborner Kriegerheilstätte, Lehr- und Siedlungsgut G. m. b. S. Die Krankheitsstatistik ergibt, daß von 862 Ertran- pfleger, Krankenschwestern und andere Pfleger gewähren. Kranken- Im§ 3 der Sazungen dieser Gesellschaft heißt es: Das Unter­pflege ist aber nicht Hauspflege. Eine Krankenpflegeperson fann nehmen ist gegründet, um Kriegsbeschädigte durch Arbeitsbehand= fungsfällen die ungenleiden allein 139 Fälle, gleich 16,12 und will in der Regel nicht auch noch den Haushalt versorgen. Gelung unter ärztlicher Aufsicht zu heilen. landwirtschaftlich und in Prozent aufweisen. Die an Rheumatismus Erfrankten ergaben 110 Fälle gleich 12,76 Bros., die Magenleiben 101 Fälle gleich 11.72 wäre dringend zu wünschen, daß den Krantenkaffen die Möglichchkeit Werkstätten auszubilden. zur wirtschaftlichen Berfönlichkeit au er­Zu diesem Zwede soll ein landwirtschaftliches Brozent. Die Ursache der großen Zahl gerade der letzteren Gr- gegeben würde, durch Stellung von Hauspflegerinnen nicht nur ziehen und anzujiedeln oder anderer wirtschaftlicher Betätigung während des Wochenbettes, sondern auch in anderen Erkrankungs- zuzuführen. frankungen, sowie der an Entkräftung und Blutarmut   wird zum fällen helfend einzugreifen. Mustergut mit handwerklichen Werkstätten auf Grundstüden ein­größten Teil auf die heutige ungenügende Ernährung zurückgeführt. Es bleiben dann aber noch immer die Fälle übrig, in denen gerichtet werden. die der Kreis Paderborn   in Erbpacht zur Ber­Bemerkt sei noch, daß der Bericht 82 Fälle gleich 9,51 Proz. an Un­fügung stellt. Die Ansiedelung der Kriegsbeschädigten erfolgt im fall und Verlegungen verzeichnet. Diese verhältnismäßig hohe Einbernehmen mit dem Kreise Paderborn  , der hierfür dauernd Zahl wird einesteils darauf zurückgeführt, daß zahlreiche Mitglie­sein Gelände bereit hält. Das erforderliche lebende und tote In­Der in berufsfremden Betrieben Beschäftigung gesucht haben. bentar wird dann von der Gesellschaft nach Möglichkeit besorgt. Die Gesellschaft kann auch, soweit Kriegsbeschädigte nicht mehr in genügender Anzahl vorhanden sind, die gleiche Fürsorge anderen in ähnlicher Weije orthopädisch und chirurgisch zu behandelnden Personen zuwenden."

Mart

fahren.

Ein Sechzigjähriger.

Be

Betrieb.

Sehr viele

die erfrankte Frau nicht Mitglied der Krankenkasse ist, sei es, daß fie zur Zeit ihrer Erfrantung nicht erwerbstätig war oder es unter lassen hat, ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse fortzusehen. Hier fönnte durch die Einführung der Familienhilfe und Gewährung der Hauspflege an die Familie geholfen werden. Bei einer der artigen Ausdehnung der Hauspflege tönnten dann die Kranten Der erste Vorsitzende des Verbandes der Glajer, Ser- faffen dazu übergehen, eigene Saußpflegerinnen anzustellen und mann Eichhorn, begeht am 4. September seinen 60. Geburts. für deren sachgemäße Ausbildung zu sorgen. Diese Sauspflege­rinnen fönnten dann auch den Berufsgenossenschaften und-Ge­tag. Diese Tatsache verdient um deswillen Erwähnung, weil der meingen zur Verfügung gestellt werden. Für die Berufsgenossen- Berantwortlich für Bolitik: Erich Kuttner  , Berlin  : für den übrigen Teil des Jubilar den größten Teil seines Lebens ein pflichttreuer Soldat in schaften ist die Gewährung von Hauspflege in§ 599 der Reichs- attes: Altech Schols. Neutslin; für Anzeigen: Theodor Gode, Berlin  . Berlag: Drud: Borwärts- Puchbruderei und der Arbeiterbewegung gewesen ist Denn bereits im Jahre 1876 versicherungsordnung ermöglicht. Es heißt dort: Die Genossen- Borwärts- Rerlag.mb. S., Ferlin. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin  . Lindenstraße 8. betam Eichhorn, der von seinen Verbandskollegen" Cheruster" schaft fann mit Zustimmung des Verlegten Hilfe und Wartung Gierzu 1 Bellage und Unterhaltungsblatt.