Gewerkschaftsbewegung
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( N.G.BL. S. 834), wonach auch die Amtsgerichte einstweilen als Ginigungsämter tätig sein können, wird aufgehoben. 2. Die Besehung der Beisiterposten erfolgt nach Vorschlagslisten der Mieter und Vermieter, zu deren Einreichung öffentlich aufgefordert wird. Die im§ 4 der Bundesratverordnung vom 26. Juli 1917 enthaltene Bestimmung, wonach der Vorsitzende des Mieteinigungsamtes Jurist sein muß, wird aufgehoben.
nehmern der Beleuchtungs- und Weißglashütten. In der Fassonglasbranche hat der Verband einen schwierigen Kampf um die Durchführung der Arbeiterforderungen aufnehmen müssen. In Verbandsvorstand und Verbandsbeirat des Deutschen dieser Branche waren die Lohn- und Arbeitsbedingungen besonders Bauarbeiterverbandes schlecht. Aber es gelang, recht erhebliche Lohnaufbesserungen durchzuführen. Die größten Fortschritte im Rohn machten die Glasarbeiter, welche Fieberthermometer herstellen. Unter Mitwirkung der zuständigen Behörden kam ein Tarifabschluß zustande, der den Lohn um das Dreifache des Standes vor dem Kriege 3. Die Verhandlungen der Mieteinigungsämter sind im allsteigerte. In allen Branchen und Betrieben der weitverzweigten gemeinen öffentlich, doch farm in besonderen Fällen das Amt den Glasindustrie wurden Lohnbewegungen durchgeführt, die zwar Ausschluß der Oeffentlichkeit beschließen. nicht alle Forderungen der Arbeiter erfüllten, aber doch immer nennenswerte Verbesserungen brachten.
waren fürzlich in Leipzig versammelt, um sich mit dem Stand der Organisation und der Notlage der Mitglieder zu beschäftigen. Nach einem Bericht des„ Grundstein" verwies der Becbandsvorsibende Paeplot darauf, daß die Organisation sich im letzten Jahre nicht in so stark aufsteigender Linie bewegt habe wie manche anderen Gewerkschaften. Das habe seinen Grund in den ungünstigen Umständen des Baugewerbes. Am Schlusse des zweiten Quartals habe die Organisation 83 454 Mitglieder gehabt gegen 79 872 in der gleichen Zeit des Vorjahres; 80 891 im Jahre 1916, 105 980 im Jahre 1915 und 309 562 im Jahre 1914. Neu auf genommen wurden im ersten Quartal dieses Jahres 6112, im zweiten Quartal 6669 Mitglieder. In der gleichen Zeit gingen der Organifation 2548 6ziv. 2778 Mitglieder durch Austritte, Sterbefälle usw. verloren. Zum Seeresdienst einberufen waren bis zum Schluß des zweiten Quartals dieses Jahres 201 328 Mitglieder.
Günstiger als der Mitgliederstand sei der Stand der nanzen. Nachdem die Organisation in den Jahren 1814, 1915 und 1916 infolge hoher Unterstützungsausgaben und geringer Ginnahmen von dem bis zum Jahre 1913 angesammelten Hauptfaffenvermögen nahezu 2 Millionen Mark verloren hatte, feien in den letzten anderthalb Jahren wieder über 1½ Millionen ge
to onnen worden.
Prügelnde Grubenbeamte.
Wir lesen in der Bergacbeiter- Beitung": Von mehreren Zechen find uns in jüngster Zeit Alagen zugegangen über Betriebsbeamte, die sich schon nicht mehr damit begnügen, ihre schlechte Erziehung durch unflätige Schimpfworte zu verraten, sondern die zu Tätlichfeiten gegen Arbeiter übergehen. Ob die Herren glauben, durch
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4. Der Vermieter ist verpflichtet, in folgenden, das Mietsbcrhältnis betreffenden Fällen und zwar vor Abschluß vertraglicher Vereinbarungen mit einem Mieter die Genehmigung des zustän digen Mieteinigungsamtes einzuholen:
a) bei allen Kündigungen,
b) bei Aenderungen bestehender Mietverträge, c) bei Abschluß neuer Mietverträge,
d) bei Berlängerung der ohne Kündigungsfrist ablaufenden Mietverträge.
eines angemessenen Mietpreises und die billige Regelung der BerDas Mieteinigungsamt hat in jedem Falle die Festjehung tragsbedingungen herbeizuführen.
nehmigung der Kündigung durch das Mieteinigungsamt zulässig. 5. Die Ausschreibung besetter Mieträume ist erst nach Ge den auch auf die Aftermieter und die Vermietung möblierter Räume 6. Die Bundesratsverordnung betreffend den Mieterschus finAnwendung.
Prügel die Stimmung heben" zu müssen, wissen wir nicht. Im allgemeinen fönnen wir den Arbeitern nur raten: Wehrt euch! Schlagen ist verboten! Wiederschlagen aber nicht! Wer sich ge= duldig prügeln läßt, nun, der muß wohl Gefallen dacan finden. Wenn allerdings der Prügler ein erwachsener, starker Mensch, der Geprügelte ein schwächlicher, fast noch findlicher, jugendlicher Mensch ist, so kann dieser sich selbst nicht helfen, dann müssen die Eltern oder die Mitarbeiter des Mißhandelten den Prügelhelden zur Rechen7. Den Gemeinden steht das Recht der Beschlagnahme unbesch schaft ziehen. Die Beamten haben kein Züchtigungsrecht gegenüber ter zum Wohnen geeigneter Räume zu. Arbeitern! Maßen sich schlechterzogene Beamten dieses Recht an, dann muß dem sofort entgegengetreten werden. Uebrigens fragen die Verlängerung abgelaufener Hypothefen unterstehen der Gench8. Die Kündigung und Zinserhöhung von Hypothefen, sowie wir: dient es dem Ansehen der Beamten, wenn sie sich zu Schimp- migungspflicht und Entscheidung der Hypothekenieinigungsämter. fern und Brüglern herabwürdigen? Unter feinen Umständen! Die unteren Grubenbeamten bemühen fich feit geraumer Zeit, gegenüber den Rechenbesikern eine bessere Rechtsstellung zu erhalten. Die Rechtsverhältnisse der Steiger find wahrhaftig ihrer verantwortungsreichen Stellung nicht wirdig. Die geistig regsamsten unter den Steigern haben auch längst erkannt, daß eine Verbesserung ihrer Anstellungsbedingungen nur erzielt werden kann durch den organifatorischen Zusammenschluß. Also dasselbe Mittel, das auch die Grubenarbeiter zur Abhilfe der sie drückenden Mißstände benußen beitern gemeinsame Interessen zu wahren haben, und deshalb ein Vertrauensverhältnis mit den Arbeitern zu pflegen haben. Von diesen einfichtigen Beamten erwarten wir, daß sie ihre schimpf- und prügellustigen Kollegen es sind erfreulicherweise nur wenige im Verhältnis zu der großen Masse der Betriebsbeamten nung rufen.
Zur Notlage der Kollegen konnte der Verbandsvorfizende mitteilen, daß am 9. September über die Gewährung einer weiteren Teuerungszulage verhandelt werden solle und daß der Arbeitgeberbund im Anschluß an diese Verhandlungen eine Bundesgeneralversammlung abhalten werde. Fall alle Beiratsmitglieder berichteten von einer starken Grregung, die sich unter den Bauarbeitern im Lande seit Wochen in fteigendem Maße bemerkbar macht. Es sei unter den Kollegen in folge der Starrheit der Vertragsbestimmungen über die Löhne, die den gegenwärtigen, ganz außergewöhnlichen und sich fast jeden Tag ändernden Verhältnissen in gar keiner Weise Rechnung trügen, eine Abneigung gegen den Tarifvertrag felber im Wachsen. Bei den ständig in geradezu wahnsinniger Weise steigenden Preisen wirften die Sinweise der Unternehmer und der Kriegsämter auf den Buch- müssen. Diese Beamten wissen auch recht gut, daß sie mit den Ar- Die Berufsgenossenschaft hatte in der Annahme, daß die Arbeiten staben des Tarifvertrages aufreizend auf die Kollegen. Hin weise der Organisationsvertreter auf den Tarifvertrag und darauf, daß sie erst im Oktober neue Zulagen zu beanspruchen hätten, nügte aar nichts. Von allen Rednern wurde erklärt, daß eine sehr erheblich weitere Zulage nötig sei, um den Bauarbeitern den Winter über auch nur die Fristung der nackten Ggistenz zu er= möglichen.
Der Glasarbeiterverband im Jahre 1917. Der Aufstieg der Mitgliederzahl, den fast alle Gewerkschaften zu verzeichnen haben, zeigt sich auch im Zentralverband der Glas arbeiter Deutschlands . Das Jahr 1916 schloß mit einem Mitaliederbestand von 6303. Bis zum Schluß des Jahres 1917 hatte sich die Mitgliederzahl auf 7361 erhöht, und im zweiten Quarial 1918 war fie auf rund 8000 angewachsen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren 11 700 Verbandsmitglieder zum Heeresdienst einberufen. Der vermehrten Mitgliederzahl entsprechend, sind die Einnahmen der Verbandskasse von 184 027 m. auf 207 971 m. gestiegen. Die Ausgaben erhöhten sich von 119 303 M. auf 137 514 Marf. Die Arbeitslosenunterstübung erforderte 5640 M., das ist eine Mehrausgabe von 2276 M. gegenüber dem Vorjahr. An Sterbegeld wurden 5441 M.( 1307 m. mehr) und für Krankenunterstübung 20 525 M.( 2913 M. mehr) ausgegeben.
An dem Verhältnis der Unternehmerorganisationen zum Glasarbeiterverband ist während des Krieges eine Aenderung zum Besseren eingetreten. Während es die Unternehmer vor dem Kriege ablehnten, den Verband offiziell anzuerkennen, nahmen die Organisationen der Glasindustriellen während des Krieges die durch die Teuerung notwendig gewordenen Forderungen auf Lohnerhöhung entgegen und famen im Verhandlungswege fast immer zu einer Verständigung mit der Arbeiterorganisation. Besonders war dies der Fall in der Flaschenindustrie. Allerdings zeigten die Unter nehmer fein volles Verständnis für die Notlage der Arbeiter, die ein größeres Entgegenkommen erwartet hatten. Da die Erzeugnisse der Glasindustrie im Preise gewaltig gestiegen sind, wäre es den Unternehmern wohl möglich gewesen, mehr zu bewilligen. Weniger günstig verliefen die Verhandlungen mit den Unter
Deutsches Theater 7 Uhr: Was Ihr wollt.
Sonnab. 7 Uhr: Othello.
Kammerspiele
8 Uhr: Kain.
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zur Ord
Der Zentralverband der Fleischer hielt am 3. September eine gut besuchte Mitgliederversammlung ab. Die Abrechnung vom Juli und August ergab eine Einnahme von 4828,10 M. und eine Ausgabe von 1128,69. An die Haupttasse wurden 2435,91 M. geiandt. Die Nachfrage nach Gesellen ist in legter Zeit schwach gewesen. In mehreren Großbetrieben sind Entlaffungen wegen Mangels an Rohmaterial vorgenommen. Die Zahl der Arbeitslosen ist sehr hoch. Die fleischlofen Wochen haben die Arbeitslosigkeit vermehrt. Aussichten auf bessere Verhältnisse sind wenig vorhanden. In den Konservenfabriken ist ebenfalls wenig zu tun. Die Organisation hat sich troß der schlechten Verhältnisse gut gehalten. In der Berichtszeit fonnten 157 Neuaufnahmen gemacht werden. Leider sind in derselben Zeit eine erhebliche Zahl Mitglieder zum Militär eingezogen.
Soziales.
Borschläge für eine Bundesratsverordnung über den Mieterschus. Die zum Schuße der Mieter am 26. Juli 1917 erlassene Bundesratsverordnung hat sich als nicht ausreichend erwiesen, um der bestehenden Mieternot wirksam zu begegnen. Die Arbeitsgemein schaft freier Angestelltenverbände hat deshalb im Anschluß an eine eingehende Erhebung in diesen Tagen dem Herrn Reichskanzler den Vorschlag gemacht, die Verordnung von 1917 nach folgenden Grundsäten zu erweitern:
1. Die Errichtung der Mieteinigungsämter ist für alle Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern obligatorisch einzuführen. Die kleineren Gemeinden bilden gemeinsam Bezirks- Mietseinigungsämter. Die Bundesratsverordnung vom 15. September 1917
Theater für Freitag, 6. September. 190000000
Central- Theater
Lustspielhaus
7, Uhr: Die Csardasfirstin. Die spanische Fliege.
Deutsches Opernhaus
Uhr:
Residenz- Theater
7 Uhr: Die Fledermaus 7 Uhr: Der junge Zar.
Sonnabend 8 Uhr: Hanneles Friedrich- Wilhelmst. Theater Schiller- Th. Charl. Himmelfahrt
Volksbühne Theater am Bülowplatz.
72 Uhr: Merlin.
Theater in Königgrätzer Str.
8 Uhr: Die Schwestern und der Fremde.
7. Uhr: Das Breimiderthaus. Pfarrer von Kirchfeld.
Kleines Theater 8 Uhr: Liebelei.
Komische Oper
71,.: Schwarzwaldmädel.
Uhr:
714
Thalia- Theater
Uhr Unter der blühenden Linde
Theater am Nollendorfplatz 7 Uhr:
Stg. 8% U.: Schwarzwaldmädel.i alte Schachteln
Komödienhaus Metropol- Theater Theater des Westens
Die Rose von Stambul.
718 U.: Blitzblaues Blut. Neues Operettenhaus Trianon- Theater. 74, Uhr: Das süße Mädel,
Uhr:
Bhf. Friedrichstr. Ztr. 4927,2391 Sonnt. 3 Uhr: Der Obersteiger. 7%, Uhr: Graf Sonnt. 3 Uhr: Der Obersteiger. 7, Uhr: Graf Habenichts.
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Morg. Sonnab. 1,4 U., kl. Pr .: Schneewittchen.
Sonnt. nm. 1,4 U., kl. Preise:
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Versicherungspflicht im Auslande. scheidung in einer Angelegenheit, welche eine Attiengesellschaft aus Das Reichsversicherungsamt fällte eine grundsätzliche Entstiel betraf. Diese Gesellschaft, welche mit ihrem Betriebe einer Berufsgenossenschaft angehörte, hatte von dem Verwaltungschef bei dem Generalgouvernement Warschau als Vertreter des Deutschen Reichs die Ausführung von Straßenbauarbeiten in NussischPolen im Werte von einigen Millionen Mart übertragen erhalten. als unselbständiger Bestandteil oder Ausstrahlung des inländischen Betriebes der Firma anzusehen seien, die Firma zur Zahlung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Arbeiten herangezogen. Auf die Beschwerde der Firma hat das Oberbersicherungsamt entschicden, daß die Arbeiten der Firma in Russisch- Bolen der Versiche rung bei der fraglichen Berufsgenossenschaft nicht unterliegen; nicht die Firma, sondern das Deutsche Reich sei als Unternehmer der Arbeiten anzusehen. Das Reichsversicherungsamt nahm aber an, daß die Firma für die betreffenden Arbeiten Versicherungsbeiträge an die in Frage kommende Berufsgenossenschaft zu zahlen habe und führte u. a. aus, bedenklich sei die Annahme, daß das Deutsche Reich und nicht die firma als Unternehmer in Betracht komme. Dem inländischen Betriebe der Firma können aber die Arbeiten versicherungsrechtlich ni ir die deutsche soziale Versicherung gelte das Territorialprinzip, an den politischen Grenzen des Reichs ende das Geltungsgebiet der Versicherung. Die strenge Durchführung dieses Grundfazes würde aber insofern zu Härten führen, als danach Arbeiter, die von dem Unternehmer zur Ausführung einer Arbeit über die Grenze geschickt werden, während ihres dortigen Aufenthalts unversichert feien würden. Zur Vermeidung solcher Härten sei von einer Ausstrahlungstheorie auszugehen. Danach unterliegen Arbeiten im Auslande der deutschen Versicherung, sofern sie lediglich als unsethitändiger Bestandtei eines inländchen Betriebes anzusehen seien. Die Verhältnisse des Krieges haben dazu geführt, den Ausstrahlungsbegriff möglichit auszudehnen. Die fraglichen Arbeiten fönnen nicht als Ausstrah Tung des inländischen Betriebes angeiehen werden, da außer den Aufsichtspersonen nur Arbeiter fremder Staatsangehörigkeit angenommen wurden. Wenn aber eine Berufsgenossenschaft im Einverständnis mit dem Unternehmer die Arbeiten als versichert an gefehen und behandelt hatte, jo liege ein formelfrechtliches Verficherungsverhältnis vor, welches solange bestehe, bis die Berufsgenossenschaft oder der Unternehmer Widerspruch dagegen erheben. Berantwortlich für Politik: Erich Ruttner, Berlin ; für den fibrigen Teil des Blattes: Alfred Schols, Neukölln; für Anzeigen: Theobor Glocke, Berlin . Verlag: Borwärts- Verlag. m. b. S., Berlin .
Drud: Borwärts.Buchdruderei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin , Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.
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fürstlichen Bühne
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