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GewssschlObewegung Lohttdiffmttzen der Zimmerer bei der �irma Albatros. Vor einigen Wochen sind die Zimmerer der Firma Albatros, Flugzeugwerke in Berlin-Johannisthal , durch den Arbeiterausschuß wegen einer Lohnerhöhung vorstellig geworden. Da die Firma eine Einigung ablehnte, riefen fle gemäß 8 13 des Helfsdienstgeseßes den Kriegsausschuß für die Berliner Metallbetriebe an. Nach ein- gehenden Verhandlungen am 12. und 19. September hat der Kriegs- gusfchuß den folgenden Schiedsspruch gefällt: Der Lohnstundensvtz von 1,80 M. soll auf 1,90 M. erhöht werden. Der Stundenlohn ist nachzuzahlen, soweit Stunden- arbeit geleistet worden ist, vom 12. September 1918 ab. Diesen Schiedsspruch haben die Zimmerer ihre Zustimmung erteilt, während die Firma ihn abgelehnt hat. Gestützt auf die Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes, welche vorschreiben: Unterwirft fich der Arbeitgeber dem Schiedssprüche nicht, so ist den beteiligten Arbeitnehmern auf ihr Verlangen die zum Aufgeben der Arbeit berechtigte Bescheinigung zu erteilen, verlangten die Zimmerer den Abkehrschein, letzterer wurde ver- weigert. Bei dieser Gelegenheit hat die Firma nun allerlei Anfpielun- gen und Bemerkungen gemacht, wie zum Beispiel: Der Meister hat den Auftrag erhalten, sofort eine Äste der Reklamierten auszu- stellen, damit der Direktor der Firma einen Bericht an das General- kommando machen kann. Aus dem Grunde sei htermft öffentlich festgestellt, daß nicht die Zimmerer, sondern die Firma selbst den ausgebrochenen Kon- flikt verschuldet hat. Der verlangte Abkehrschem wird den Zimmerern jetzt vom KrtegSaus schütz ausgestellt. Desgleichen werden die Zimmerer Klage beim Gericht anstrengen wegen Nachzahlung von 10 Pf. pro Lohnstunde vom 12. September ab und Ersatz des Schadens, der ihnen durch das gesetzwidrige Verhalten der Firma wegen Nichterteilung des Abkehrscheins erwachsen ist.

Untersteht ein mMtarifierter Betrieb auch dem HNfs- dienstgesetz? Der Schlosser Th. von der Firma D. W. F. will einen Abkehr- schein, weil er als geübter Langhoblcr in einem anderen Betriebe durch bessere Ausnutzung seiner Fähigkeiten eine bessere Position erhalten kann. Der in Frage kommende Betrieb der D. W. F., in dem vor einigen Wochen eine größere Anzahl Arbeiterinnen die Arbeit niedergelegt hatte, steht unter militärischer Leitung. Aus dem Grunde hat die Firma die Vorladung vor den Kriegsausschuß nicht befolgt und erklärt, daß sie die Leitung des Betriebes zurzeit nicht habe, sondern die Militärbehörde, und sie deshalb nicht vor dem Kriegsausschutz erscheinen werde. Die militärische Leitung des Betriebes habe sich vorbehalten, selbst zu entscheiden, wer entlasten werden darf und wer nicht. ES entstand nun die Frage, ob der Beirieb der D. W. F. unter diesen Umständen dem Hilfsdienstgesetz und damit dem Urteil des SchlichtungSauSschusteS unterstehe. Vorweg sei mock erwähnt, daß die Arbeit deS Beschwerdeführers, überhaupt der Beschwerdeführer, mit der Angelegenheit der Arbeiterinnen nichts zu tun hat. Die Diffe- renz der Arbeiterinnen selbst ist auch schon seit längerer Zeit er- ledigt. Der KriegSauSsSuß stellte fich auf den Standpunkt, daß der Betrieb trotz der Militarisierung dem Hilfsdienstgcsetz unterstehe und die Beschwerde des Schlossers gemäß§ 9 des Hilfsdienstgesetzes zu erledigen sei. Da es Gepflogenheit de? KriegsauSschusteS ist. daß. wenn trotz

rechtzeitiger Einladung keine Vertretung der beklagten Firma zur Sitzung erscheint, dem Beschwerdeführer der Abkehrichein zugesprochen wird, hätte nunmehr dem SSloster Th. ohne weiteres der Abkehr« schein ausgestellr werden müsteu. In diesem Falle hat der Kriegs- ausschuß aber anders gehandelt, und zwar in der Annahme, daß die Firma im guten Glauben war, als fie keinen Vertreter schickte. Die Erledigung der Beschwerde wurde deshalb um eine Woche vertagt, und die Firma sollte nochmals geladen werden unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß, wenn auch zu der neuen Sitzung eine Vertretung der Firma nicht erscheint, die Sache unter allen Umständen verhandelt wird. Zu der erneut angesetzten Verhandlung erschien wixder kein Vertreter der Firma und dem KriegSausschutz wurde die Mitteilung gemacht, daß der derzeitige militärische Leiter Betriebes keine Zeit habe. Daraufhin hat der KricgSauSschuß ore Sache erledigt, und zwar in der Weise, daß dem Schloster Tb. d.e r Abkehr- schein sofort ausgehändigt wurde. Der Kriegs- ausschuß kam zu dieser Entscheidung, weil die Firma trotz Hin- weis auf die Folgen nicht erschienen war und aus dem Hilfsdienst- gesetz nicht zu eriehen ist, daß der Militärbehörde ein besonderes Recht eingeräumt ist, das irgendwie Veranlassung geben könnte, anders zu entscheiden als wie geschehen.

Die Lohnverhältnisse der Metallformer. Die Ergebnisse einer Statistik, welche die Branchenleitung der Metallformer und BerufSgenosten aufgenommen hat, worden in der Branchenversammlung am Montag besprochen. Die Statistik erstreckt sich auf 34 Betriebe, welche 686 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigen. In 16 Betrieben wird nur in Lohn, in 18 Betrieben soloohl in Lohn wie in Akkord gearbeitet. Die Akkordarbeft ist während des Krieges erheblich zurückgegangen, während die Lohn- arbeit zugenommen hat. 170 der Beschäftigten arbeiten nur in Lohn. Die festgestellten höchsten Sätze der Stunden- löhne betragen für Former 2,30 M., für Bestoßer K.OO M., für Kernmacher 2,00 M., für Kernmacherinnen 1,20 M., für Schmelzer 2,60 M., für Zuleger 2.00 M., für Hilfsarbeiter 1,80 M. In pielen Fällen bleiben die Löhne hinter den hier angeführten Höchstsätzen noch erheblich zurück. Besonder« wurde erwähnt, daß die Lohn- verhältnisie bei Borfig bei weitem nicht zu den besten gehören und daß sie wesentlich niedriger find als die Löhne, welche die Firma Schwartzkopff zahlt. Die Versammlung machte den Kollegen zur Pflicht, in allen Betrieben, wo ungünstige Lohnverhältnisse herrschon, eine entsprechende Aufbesserung zu fordern. Das Ziel müsse sein, die ermittelten Höchstsätze überall zu erreichen. Da die Zahl der Kornmacherinnen erheblich zugenommen hat, ein großer Teil davon aber der Organi- sation fernsteht, so sollen die männlichen Kollegen ihren Einfluß dahin geltend machen, daß sich die weiblichen Arbeitskräfte dem Verbände anschließen._

Auf den Gebrauch des KoalitionSrechtS folgt die Hnngerpeitfche. Wie wenig einzelne Unternehmer geneigt find, das KoalittonS- recht der Arbeiter zu respektieren, beweist ein Fall, von dem die .Westdeutsche Arbeiter-Zeitung' Kenntnis gibt. Einer in den Fitting-Werken in Singen-Hohentwiel beschäftigten Arbeiterin, Mit« glied des christlichen Metallarbeiterverbandes, wurde, weil sie während der Pause Einladungszettel verteilt hatte, folgendes Schreiben vom. 31. August 1913 übermittelt: .Wir haben Veranlassung, das mit Ihnen vereinbart« Met» Verhältnis hiermit auf 30. September d. I. zu kündigen, und er- suchen Sie, die Wohnung auf diesen Termin zu räumen."' Aber nicht allein, daß der Arbeiterin wegen der Ausübung des ihr gesetzlich zustehenden KoalitionSrechiS die Wohnung gekündigt wird, erklärte ihr auch zugleich der Direktor Wanner:»Wenn ich nochmals daS Geringste höre, werden Sie fortgejagt.' Der christlichen Arbeiterin, die, wie das Blatt Wetter mitteilt, die Ernährerin ihrer alten Mutter ist und deren Bruder für Heimat

und Herd kämpft, werden sich angesichts eines solchen Vorgehens sonderbarer Gedanken bemächtigen. Daß eS im fünften Kriegsjahre noch Unternehmer gibt, die die Anwendung des KoalftionsrechtS mit Obdachlosigkeit bestrafen und mit BrotloSmachung bedrohen, mutz selbst in der christlichen Arbeiterschaft eine empörende Stimmung auslösen.

Gegen weitere Steuerbelastung der Gastwirte. Der Zentralverband Deutscher Wirievereimgungen, der mit 80 000 Mitgliedern die größte Organisation der Gast- und Schanl- Wirte Deutschlands ist, eröffnete am Mittwoch seine Hauptversamm» lung im Festsaale des Charlottenburger Schillertheaters. Besonderes Interesse hatte ein Referat des Redakteurs Wiehls- Berlin, das die Steuergesetzgebung mtd die Kriegsverordnungen be- sprach. Er führte»nter anderem aus: Das' GastwirtSgewerbe. namentlich die Inhaber Keiner Betriebe leiden schwer unter den Wirkungen des Krieges. Die Steuerbelastung des GastwirtSgewerbeS ist so drückend, daß eine weitere Belastung den Zusammenbruch zahlloser Existenzen zur Folge haben muß. Die Beschlagnahme der Kupfergeräte und Wäschestücke hat den Wirten großen Schaden gebracht.'Die steuerlichen Belallimgen der Genuß- mittel mußten bisher fast restlos von den Gastwirten getragen werden. Trotzdem ist daS Gewerbe durch die Getränkesteuern er- neut außerordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Bei dem un- geheuren Steuerbedarf der Bundesstaaten und Gemeinden nach dem Kriege ist zu erwarten, daß die Schankkonzessions- gebühren, die Betriebssteuern, die Lustbarkeitssteuer, die Automatensteuer sowie die örtlichen Abgaben für Getränke usw. eine weitere Ausdehnung zum größten Schaden des Gastwirts- gewerbes erleiden werden. Soll das Gewerbe nicht völlig zu- sammenhrechen, so muß eS vor weiteren Opfern in Zukunft ver- schont bleiben. Der Vorsitzende K r a u ß betonte: Wenn eine weitere Steuer- belastung des GastwirtSgewerbeS erfolge, so säge die Regierung den Ast ab. auf dem fie sitzt. Die Versammlung nahm einstimmig«ine Resolution an, die fich mit den Ausführungen des Referenten deckt und dem Bedauern Ausdruck gibt, daß die Wünsche de« Gewerbe? bei der Schaffung der Getränkesteuer seitens des Reichstages so wenig Berücksichtigung gesunden habe. Die Wirt« hätten besonders erwartet, daß sie beim Weinsteuergesetz allgemein als Verbraucher betrachtet wären. Die Kontrollvorschrrsten des WeinsieuergeietzeS verursachen den Wirt­schaften, die jetzt meist von Frauen geführt werden, eine Arbeit, die kaum erfüllt werden kann. Die Versammelten wünschen deshalb eine diese Härten beseitigende Revision de? Gesetzes und erwarten von der Reichsregierung, daß bei der Beratung aller das Gast- wirtSgewerbe betreffenden Fragen die Vertretung deS Zentral- Verbandes gehört werde._

Eine austerordentliche Landeskonferenz der Gewerk« schaften Württembergs nahm im Beisein militärischer und staatlicher Behörden Stellung zur mangelhaften Nahrungsmittelversorgung. In längeren Ausführungen erörterte Abg. Genosse M a t t u t a t die trostlosen Zustände in der Lebensmittelveersorgung, deren Ernst bei den Behörden völlig verkannt werde. Nicht so sehr der Mangel an sich, sondern die völlig ungleiche Verteilung, besonders auch die gute Versorgung der ländlichen Selbstversorger in den Bezirken erzeuge und steigere die Verbitterung bei der gewerblichen Arbeiterschaft. Nach einer mehrstündigen Aussprache gelangte eine Entschließung zur einstimmigen Annahme, in der u. a. die restlose Erfassung und Zwangsabliefecung aller Lebensmittel und eine der ungenügenden Ernährung der Arbeiter entsprechende Herobsetzun? der Arbeitszeit gefordert wird.

verantwortlt« titr Polittt: Erich nmtnt», Berlin : für den Übrigen Teil de« Blatte« Alfred Scholz, Neukölln: für Anzeigen: Theodor Bloil«, Berlin . Bering: VorwartS-Bcriag®. m. b. H., Berlin . Drucke BornSrlS-Buchdruckeret und BerlagSanftalt Paul Singer u. To. in Berlin , Ltndcnftratze S. Hier»» t vrilage und Unicrhglwngstlatt.