Gewerkschaftsbewegung
Die Hannoversche Arbeiterschaft zur Ernährungsfrage.
Die Vertreter der Arbeiterschaft von Hannover und Linden, die Funktionäre des Wahlvereins, der dem Gewerkschaftskartell an geschlossenen Verbände, der Arbeiterausschüsse, des Hannoverschen Konsumvereins und Lindener Haushaltsvereins sowie die Mitglieder wichtiger örtlicher Lebensmittelverteilungskommissionen waren am Mittwochabend versammelt, um Aufklärung über den Stand der Ernährungsverhältnisse entgegenzunehmen und ihre Verbesserungsforderungen vorzubringen. Das stellv. Generalfommando, die fönigl. Regierung, die Stadtverwaltung Hannover und die Lindener Stadtverwaltung hatten Vertreter entsendet. Das Referat hatte Reichstagsabgeordneter Genosse Robert Schmidt( Berlin ) übernommen, der dem parlamentarischen Beirat des Kriegsernährungsamtes angehört.
Der Leiter der Versammlung, Genosse Pabst, bedauerte, daß es wegen der Saalverhältnisse, insbesondere der Verweigerung der Stadthalle durch Stadtdirektor Tramm, nicht möglich sei, der Gefamtarbeiterschaft die Teilnahme an der Versammlung und die Bekundung ihrer tiefen Misstimmung und heißen Friedenssehnsucht zu ermöglichen.
Nach 1stündigen, sehr instruktiven Ausführungen des Genossen Schmidt, in der besonders die Anficht einer Anzahl Partei und Gewerkschaftsgenossen, als hätten unsere Vertreter im Beirat des Kriegsernährungsamts die Interessen der Arbeiterschaft nicht energisch genug vertreten, widerlegt wurde, erfolgte die einstimmige
Annahme nachstehender Entschließung:
„ Die Versammlung fordert mit aller Entschiedenheit, daß von der Regierung Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Lebensmittelversorgung zu verbessern; sie erhebt Protest dagegen, daß es trotz der öffentlichen Bewirtschaftung der wichtigsten Nahrungsmittel dem Wohlabenden möglich ist, infolge hoher Preisgebote sich besser zu versorgen und damit eine Benachteiligung der minderbemittelten Schichten herbeizuführen.
Die Versammlung verlangt die strenge Durchführung in der Erfassung der Nahrungsmittel. Sie lehnt deshalb alle er suche, den freien Handel wieder in Tätigkeit zu sehen, entschieden ab, da diese Maßnahme nur geeignet wäre, die Preistreiberei noch mehr zu fördern, als es gegenwärtig schon geschieht, und die Verforgung ganz in Frage stellen würde. Vor allem ist die Verteilung von 10 Pfund Kartoffeln pro Woche und Kopf der Bevölkerung durchzuführen, da mit der gegenwärtigen Kartoffelration nicht auszukommen ist. Die Versammlung wendet sich entschieden dagegen daß die fleischlosen Wochen im ganzen nächsten Wirtschaftsjahr durchgeführt werden, weil sie im Hinblick auf unsere Viehbestände diese Einschränkung nicht für notwendig hält.,
Waffen und Munitionsfabriken in Wittenau unter militärische| stellen sich als Zwischenfestjehungen dar. Diese können sich auch Leitung gestellt. Dabei habe ich allen in dem Betriebe beschäftig- auf den ganzen Bezirk des Oberversicherungsamtes erstrecken, wenn ten Personen verboten, ohne Zustimmung des militärischen allenthalben ein dringendes Bedürfnis nach einer alsbaldigen NeuReiters die Arbeitsstelle zu wechseln. regelung der Ortslöhne hervorgetreten ist. Gleichmäßige Zuschläge zu den jezigen Ortslöhnen können indes nicht in Frage kommen, da die Säße den örtlichen Lohnverhältnissen, die nicht überall gleich sein werden, angepaßt werden müssen."
Wie mir gemeldet wird, hat der militärische Leiter den Antrag des in der Waffenfabrik beschäftigten Schloffers auf Stellenwechsel abgelehnt. Dessen ungeachtet hat der Kriegsausschuß auf den Antrag des... eine Sihung, auf Donnerstag, den 19. d. M., anberaumt und im Anschluß daran den Abtehrschein erteilt. Das war unzulässig, da meine auf§ 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand beruhende Verordnung vom 7. August für die Dauer der Militarisierung des Betriebes die Bestimmungen des Hilfsdienstgesezes über die Erteilung des Abkehrscheines durch den Schlichtungsausschuß außer Kraft sett.
Ich verbiete daher in Zukunft dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins die Abhaltung von Sigungen, in denen über die Angelegenheiten von Arbeitern militarisierter Betriebe verhandelt werden soll.
Ich ersuche, den Eingang diefes Schreibens zu bestätigen. Der Oberbefehlshaber in den Marken. gez. von Linsingen, Generaloberst. An den Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins, Berlin , Schlegelstr. 2. Ein Beisiger des Kriegsausschusses sendet, uns zu dieser Berfügung folgende Bemerkung:
Das Oberkommando ist auf Grund des Wortlauts des§ 9b des Gefeßes über den Belagerungszustand zu dergleichen Verfügungen wohl berechtigt. Ob diese Stellung aber dem Sinne des Gesebes über den Belagerungszustand, besonders des§ 9b, entspricht, ist eine andere Frage.
Die Ortslöhne werden von den Oberversicherungsämtern fest= gesetzt, die vorher die Vorstände der beteiligten Versicherungsanstalten zu hören hat. Auch die Versicherungsämter haben sich nach Anhörung der Gemeindebehörden und der Vorstände der beteiligten Krankenkassen gutachtlich zu äußern.
Sparsame Bauweise.
In der Gegend des Münchener Waldfriedhofs will Architekt Frany Böttge Kleinhäuser errichten, die einschließlich Dachstuhl in Eisenbeton gegossen werden. Die Häuser werden in Reihen und Rücken an Rücken gestellt. Der Garten, der zwei Drittel der Baufläche ausmacht, liegt vor jedem Hause. Es sollen zwei Hauptformen hergestellt werden mit je zwei Abwandungen, Frontbreite 6,5 zu 6 Meter und 8,5 zu 6 Meter. Die Haushöhe beträgt bis zum Dachgeschoß 6,6 Meter. Die Dächer werden mit Ziegeln ge= deckt. Die Leitungen für das Gas, Wasser und Licht liegen nicht im Straßenkörper, sondern werden unter der Hausdoppelreihe selbst. in einen Kanal gemeinsam verlegt, wodurch sämtliche Anschlußleitungen wegfallen und viel Geld erspart wird.
"
Auf einen anderen Weg, Kleinwohnungen billig herzustellen, wird in einer von der Heimkultur- Verlagsgesellschaft m. b. H. Wiesbaden herausgegebenen Broschüre Des Kriegers Weg zum früheren Jahren der Grobe- Unfug- Paragraph. Man kann die in zweckmäßigerer Form auf die Bauweise unserer Vorfahren zuDer Begriff des§ 96 ist genau so dehn- und auslegbar, wie in eigenen Heim" verwiesen: auf den Lehmstampfbau. Es wird hier Frage aufwerfen, wer von beiden Instanzen der größtmöglichsten rüdgegriffen. Tatsächlich finden sich ja heute noch Lehmbauten, Ausnutzung der Arbeitskraft mehr gedient hat. Der Kriegsausschuß die Jahrhunderte alt find Wenn sie nicht mehr besonders einwollte mit seiner Entscheidung einem Mann zu einer Stellung ver- ladend aussehen, so hängt das wohl weniger mit dem Material helfen, in welcher er seine Fähigkeiten in höherem Maße verwen- zusammen, aus dem sie entstanden sind, als mit der Vernachlässiden konnte als bisher; das Oberkommando hält dagegen, indem es gung, mit der sie behandelt werden, dienen sie doch, wenn sie überfich auf die formellen Bestimmungen des Gesetzes über den Belage- haupt als Wohnstätte dienen, doch dazu jetzt den Aermiten der rungszustand beruft, einen Mann auf einem Blah, wo eie bauten herstellen lassen, davon legt das erwähnte Heft Beugnis Daß sich auch im Lehmstampfbau ansehnliche KleinFähigkeiten nur zum Teil ausnußen kann. Ueber die formelle Seite des Ganzen läßt sich nur schlecht eine öffentliche Diskussion ab. Nachgerühmt wird dieser Bauweise, daß sie 40-70 Proz. Erführen. Deshalb ist die ganze Angelegenheit einem Mitglied des sparnis an often des Mauerwerks zuläßt. Das würde allerdings Hauptausschusses des Reichstags übergeben. Da der Hauptausschuß ganz erheblich ins Gewicht fallen. Nur darf dabei nicht vergessen zurzeit gerade tagt, dürfte hier die beste Gelegenheit fein, über diese werden, daß auch hier unter Umständen das Billige das Teuere sein Frage eine Auseinandersehung herbeizuführen. fann. Jedenfalls bedürfen alle diese neuen Methoden eingehender Prüfung. Zeigt sich dabei, daß sie vorteilhaft sind, würde es verfehrt sein, des Althergebrachten wegen sie nicht anzuwenden.
In dem geftrigen Bericht über die Versammlung der Gemertschaftsvertreter ist, wie Genosse Adolf Cohen mitteilt, ein Fehler insofern enthalten, als nicht Herr von Waldom gesagt hat, er glaube schon lange nicht mehr an den Ukraineschwindel, sondern einer der anderen leitenden Herren des Kriegsernährungsamts.
Zwang zur Arbeitsannahme in Rußland . Einer Moskauer Meldung zufolge verbietet das VolkskomDringend fordert dann die Versammlung eine bessere Berüd- missariat für öffentliche Arbeiten den Arbeitslosen, die Arbeit zu fichtigung in der Zuteilung der Nährmittel, besonders für Kinder verweigern. Gin Arbeitsloser, der in der Arbeitsbörse registriert Stranke und schwächliche Personen.
Im übrigen ist die Versammlung der Ueberzeugung, daß uns nur ein baldiger Friede, der die wirtschaftliche Selbständigkeit Deutschlands sichert, die in der Bevölkerung so dringend ersehnte Besserung bringen fann."
Ein weiteres Erftarken der Gewerkschaften hat die jüngste der von der Generalfommission vorgenommenen Erhebung ergeben. Danach zählten die ihr angeschlossenen Zentralberbände, ohne die Verbände der Chorjänger und Deutschen Eisenbahner am Schlusse des zweiten Vierteljahres zusammen 1 369 799 Mitglieder, darunter 362 617 weibliche, gegen 1336 519 am Ende des vorigen Vierteljahres. Es vermehrte sich die Mitgliederzahl seit dem 31. März um 33 280 und seit Ende des Jahres 1917 um Die Verbände der Bergarbeiter, Bureauangestellten und Sattler und Portefeuiller haben den Bestand der Mitglieder por dem Kriege gegenivärtig bereits überschritten.
105085.
Die christlichen Gewerkschaften 1917. Auch die christlichen Gewerkschaften können für das Jahr 1917 eine erhebliche Zunahme buchen. Die Zahl ihrer Anhänger stieg bon 178 900 im Jahr 1916 auf 293187 am Ende des letzten Berichtsjahres; das bedeutet eine Zunahme von 64 Proz. Es wird berichtet, daß der Aufschwung in der Mitgliederbewegung auch im Laufenden Jahre angehalten habe, so daß zurzeit mehr als 370 000 Mitglieder vorhanden seien. Die Gesamteinnahmen stiegen bon 3 231 432 M. im Jahre 1916 auf 4 720 202 M. im letzten Jahre. Das Gesamtvermögen betrug am Ende 1917 9 902 536 M. gegen über 8 850 536 M. im Vorjahre.
Militarisierter Betrieb und Hilfsdienstgesetz. Vor einigen Tagen brachte der„ Vorwärts" einen Bericht aus einer Sizung des Kriegsausschusses für die Metallbetriebe GroßBerlins, wonach einem Schlosser, der in einem militarisierten Betrieb beschäftigt ist, der Abkehrschein zugesprochen war.
Auf Grund dieser Entscheidung erhielt der Kriegsausschuß folgende Verfügung des Oberkommandos: Oberkommando in den Marken.
Sect. K. I c Nr. 107 666. Berlin W. 10, ben 25. 9. 1918. Viktoriastr. 25. Wie bekannt, habe ich durch Verordnung vom 7. August 1918, Sect. O. Nr. 280 067, den Betrieb der Waffenfabrik der Deutschen
ist, hat kein Recht, die ihm in seinem Fach vorgeschlagene Arbeit zu verweigern, falls die Bedingungen dieser Arbeit nicht von dem durch die Berufsgenossenschaft festgesetzten Tarif abweichen.
Soziales.
Zwischenfestsetzung der Ortslöhne.
Armen.
Die Stadtverwaltung Stettins hat beschlossen, zur Behebung der Wohnungsnot eine G. m. b. H. für Herstellung von Wohnungen für die minderbemittelte Bevölkerung zu billigen Preisen ins Leben zu rufen. Die Stadtgemeinde soll dabei aber die Führung des Unternehmens in den Händen behalten, weil sie berufen ist, den Gesichtspunkten des öffentlichen Nutzens und der Gemeinnüßigkeit stets den Vorrang vor privaten Interessen- Bestrebungen zu sichern. zu dem Zwede wird die Stadt von dem auf 200.000 Mart feſtgesetzten Kapital 101 000 Mart übernehmen und in dem Aufsichtsrat von den geplanten 16 Stellen 9 besetzen. Ferner wurden 6800 Mart zur Einrichtung von Wohnungen in älteren Gebäuden bewilligt. Gbenso bewilligten die Stadtverordneten 300 000 Mark zum Ankauf von Ziegelsteinen für den Kleinwohnungsbau. Weitere 200 000 Mart sollen später noch bewilligt werden.
Eingegangene Druckschriften. aufgeführten Bücher können durch die Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 3, bezogen werden. ( Die Anzeige der Bücher gilt jedoch nicht als Empfehlung.) Unter zwei Zaren, Roman von Alfred Funke . Geh. 4,50 M., geb. W. Bobach u. Co., Leipzig , Georgiring 5e.
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Auf Grund des§ 3 des Gesezes über die Ermächtigung des Die Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen hat dieser wiederholt, zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Juli 1916, die Frist verlängert, welche für die erstmalige Fejtjebung der Ortslöhne nach §151 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung gilt. Nach§ 151 waren 6 M. die Ortslöhne zunächst bis zum 31. Dezember 1914 festgesetzt. Alle Das armenpflegerische Eristenzminimum in Straßburg 1906 bis vier Jahre sollte eine Neuregelung stattfinden. Daraus ist nichts 1910, bearbeitet durch Direktor Dr. Blaum. Geb. 50 Bf.. Ziele und geworden, der Bundesrat hat vielmehr in der erwähnten. Bekannt- Aufgaben der Jugendpflege. Von Dr. Blaum. Geb. 40 Bf. Beide im Berlage der Straßburger Druckerei und Verlagsanstalt, born. machung vom 3. Juli 1916 die Frist, die schon am 31. Dezember. Schulz u. Co., Straßburg . 1914 ablaufen sollte, verlängert bis zum Schlusse des KalenderZwei umstrittene Staatenbildungen. Von Ragnar Lundborg. jahres, das dem Jahre folgt, in dem der gegenwärtige Krieg be- 5 M. und 20 Proz. Teuerungszuschlag. Puttkammer u. Mühlbrecht, endet wird. Berlin W 56, Französische Str. 28. 150 000 ungeborene Qualitätskinder? Bon Maria Kern. 1 M. Charlotten- Berlag, Botschappel bei Dresden . Deutsche Siedelung in Süd- Brasilien. Bon B. H. Moltmann. Verlag Friedrich Andreas Perthes A.-G., Gotha . Der Holzweg. Von L. Audnal. Reiß Berlag, Berlin . Geh. 6 M., geb. 8 M.
Nun sind die Ortslöhne aber von jeher weit hinten den tatjächlich erzielten Löhnen zurüdgeblieben, was bei den Leistungen der Träger der Arbeiterversicherung ins Gewicht fällt, soweit sie von den Ortslöhnen bestimmt wurden.
Während des Krieges haben sich diese Unterschiede noch gewaltig vergrößert und es brachte die Bekanntmachung des Bundesrats vom 3. Juli 1916 eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Versicherten mit sich. Um hier etwas ausgleichend zu wirken, sind verschiedentlich zwischenfestsetzungen der Ortslöhne vorgenommen worden, wie sie nach§ 151 der Reichsversicherungsordnung zu lässig sind.
Hierzu will ein Erlaß der Minister für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 2. August 1918 weiter anreizen, der folgenden Wortlaut hat:
2 M.
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Von der allgemeinen Neufestsetzung der Ontslöhne gemäß § 151 Abs. 1 Sat 1 RVO. unterscheiden sich die Zwischenfestsetzungen(§ 151 Abs. 1 Sat 2) grundsäßlich nicht durch ihren räumlichen Geltungsbereich, sondern nur durch ihre Geltungsdauer. Wie bereits in dem Erlasse vom 17. August v. J. III. 5035 M. f. S. IA. Ia. 12 043 M. f. 2 ausgesprochen ist, schließt die Bekannt- Berantwortlich für Politik: Erich Kuttner , Berlin ; für ben übrigen Zeil des machung von 3. Juli 1916( RGB. S. 658) 3wischenfeftfebungen Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin . Verlag: nicht aus. Alle während der Geltung dieser Bekanntmachung von Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Berlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin , Lindenstraße 3. den Oberversicherungsämtern vorgenommenen Ortslohnfestsetzungen
C.Wertheim
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