Nr. 27535. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Sonntag, 6. Oktober 1918
Wer trägt die Kosten der Jugendfürsorge? zugewiesen. Die Armenverbände sollen bei hilfsü dürftigen Min- Könnens un genüst bleiben.
aus umgestaltet werden; der Armenpflege wurden neue Aufgaben wenn die hier gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten menschlichen
Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Jugendfürsorge- Ge- derjährigen auch Aufwendungen für die Erziehung und die Vor- Wir me inen, daß zum mindesten genau so, wie bei der Für febentwurf läßt die Frage, wer denn die Kosten der erweiterten bildung zu einem Beruse machen können. Nur machen können, forgeerziehung der Staat zwei Drittel der Kosten der JugendfürJugendfürsorge tragen foll, ganz unberücksichtigt. Nur für die nicht machen müssen. Erst gana leise wird damit die Auffassung sorge auf seine Kaffe zu übernehmen hat. Hier ist einer der Unterstützung einer unehelichen Minderjährigen wird die Kosten angedeutet, daß zur Lebensnotdurft nicht nur das notwendigste Bunkte, die durch das fommende Reichsfürsorgegefektlar gestellt frage in den§§ 34, 36 geregelt. Danach soll der Bandarmenver- Effen, ein Schuhdach gegen die Unbilden der Witterung, Beklei- werden miiffen. Und zwar dahingehend, daß der einzelne Bundesband, also die Provinz, zu dieser Unterstützung verpflichtet, jedoch dung und schließlich ein Weg gehört, sondern auch die Erziehung staat die Kosten der Jugendfürsorge zu tragen hat. Den Kreisen zugleich auch berechtigt sein, sofern es sich nicht um ein landarmes und die Ausbildung zur Ausfüllung eines Blazes im späteren bleiben dann noch die Verwaltungskosten der Jugendfürsorge. Die Kind handelt, vom Ortsarmenverband des Unterstützungswohnsizes Leben. Wie oft wird wohl von dieser Bestimmung Gebrauch ge- wird der Kreis zu tragen haben, da es sich doch auch um seine Anzwei Drittel seiner Kosten zurückzufordern. Von dieser verein- macht werden, oder genauer, wie wenig wird sie angewendet gelegenheit bei der Jugendfürsorge handelt. Will man ihnen aber zelten Regelung abgesehen wird die Kostenfrage ganz übergangen. werden, wenn die Aufbringung der Kosten hierfür den Streisen die gesamten Kosten, auch die durch die Durchführung der JugendGanz stillschweigend wird vorausgesetzt, daß jeder Kreis auch die überlassen bleibt? Bielleicht wird es in den finanziell günstig ge- fürsorge erinachsenden auferlegen, werden sie nur ausnahmsweise Kosten der Jugendfürsorge trage. Was wird die Folge sein? Die, stellten Kreisen der Fall sein. Und in den anderen? Da wird diesen Aufgaben gewachsen sein. Wir kommen also zu dem Grbaß nur jene Kreise etwas Ersprießliches leisten, die neben dem diese Bestimmung des Gesebes nur auf dem Pa- gebnis, daß der Staat die Kosten der Jugendfürsorge zu tragen guten Willen auch die Mittel haben, nicht nur den formalen Vor- pier stehen bleiben, ihr kein Leben eingehaucht werden. haben wird, damit nicht nur neue Paragraphen geschaffen werden, schriften des Gesetzes, sondern auch seinem Geiste zu entsprechen Daß damit rein boltswirtschaftlich betrachtet unzählige Kräfte denen das puisierende Leben fehlt, die hier erforderlichen Ausgaben | und damit den vom Gefeß aufgestellten Borschriften auch wirklichen unerschlossen und Schäze unerhoben bleiben, ist klar. Jahr für fommen dem Staate indirekt wieder im reichen Maße zugute. NaInhalt, schaffendes Leben geben können. Dabei soll doch die Für Jahr waren in Preußen rund 200 000 Kinder zu versorgen, und türlich nicht betrachtet in der Zeitspanne eines einzelnen Jahres, forge für weit über eine Million unehelicher Kinder von Grund ihrer werden mehr werden. Welcher Verlust für die Gesellschaft, sondern im Zeitraum eines Menschenlebens.
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