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ganz oder theilweise ausgedehnt werden. Die Hausindustrie soll I rechts.) Die Gefahr, welche in der Deffentlichkeit liegt, ist nicht zu von denselben nicht betroffen werden.

Tengnen. Deshalb sollte man die Bestimmung noch im letzten Die sozialdemokratischen Abgg. Auer u. Gen. wollen die Augenblick verbessern. legtgenannte Bestimmung streichen.

Abg. Molkenbuhr befürwortet diesen Antrag unter aus­führlicher Darstellung der schädlichen Verhältnisse in der Haus­industrie, welche der Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft am meisten Vorschub leisten. Desgleichen empfiehlt Redner einen weiteren Antrag, die Befugniß des Bundesraths, Dispense zu ge­währen, zu streichen.

Die Abgeordneten Gutfleisch und Genossen beantragen, die Ausdehnung der Schutzvorschriften in Betreff der Nacht, Kinder- und Frauenarbeit auch für Bauten" kaiserlicher Verord­nung mit Zustimmung des Bundesraths zu überlassen.

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§ 154 wird unter Ablehnung der Anträge der Sozialdemo­fraten mit dem Antrag Gutfleisch angenommen, ebenso werden ohne Debatte§§ 154 a und 155, endlich Artifel 7, welcher für das Gesez den 1. Januar 1892 im Allgemeinen als Zeit­punkt des Intrafttretens bestimmit, die Ausführungen einiger Spzialvorschriften aber bis 1. Januar 1894 aufschiebt, bezw. taiserlicher Verordnung überläßt, unter Ablehnung entgegen­stehender Anträge Auer, aber unter Annahme eines Zusages Gutfleisch u. Gen., welcher die neue Bestimmung über die Ver­pflichtung zum Besuche der Fortbildungsschulen schon am 1. Oftober 1891 in Kraft treten lassen will, angenommen. Damit ist die zweite Lesung der Gewerbeord nungsnovelle beendet.

Die eingegangenen Petitionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Schluß 51/2 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr.( Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, fleinere Vorlagen, Wahlprüfungen.)

Abgeordnetenhaus.

78. Sigung vom 23. April, 11 Uhr. Am Ministertische: Herrfurth und Kommissarien. Die dritte Lesung der Landgemeinde- Ordnung wird fortgesetzt bei§ 109. Nach dem Beschlusse der zweiten Refung sollen nur die Sigungen der Gemeindevertretungen( nicht die der Gemeindeversammlungen) öffentlich sein,

Abg. Rickert will für beide Körperschaften die Deffentlich­feit einführen. Abg. v. Hnene beantragt, daß jeder großjährige Gemeinde­angehörige der Gemeindeversammlung als Zuhörer beiwohnen

fann.

Abg. Bohh will beschränkte Deffentlichkeit für Gemeinde­Versammlungen und Gemeindevertretungen einführen; in ge­heimer Sigung kann die Deffentlichkeit ganz ausgeschlossen

werden.

Abg. v. Hnene glaubt, daß die Sache am besten der Ent scheidung der Herrenhauses vorbehalten bleibt. Minister Herrfurth bittet, die Sache so zu regeln, daß möglichst unverändert die Vorlage im Herrenhause zur Annahme gelangen tönne. Die vom Abg. v. Huene vorgeschlagene Fassung ist wohl die beste. Jeder großjährige Gemeinde- Angehörige soll sowohl der Gemeindeversammlung als den Sitzungen der Ge­meindevertretung anwohnen tönnen.

Abg. Rickert( dfr.): Ich hätte gewünscht, Herr Bachem und seine Freunde hätten den Grundsatz befolgt: was Du nicht willst, das Dir geschieht, das thu auch keinem Andern nicht. Herr Bachem hätte also weniger zurückhaltend sein und daran denken sollen, daß im Osten auch Menschen vorhanden sind, welche nach freiheitlicher Entwickelung streben.

Abg. v. Eynern( nl.): Ich kann mich dem Protest des Herrn Bachem durchaus nicht anschließen; es sind im Westen auch noch manche Dinge der Aenderung bedürftig.

Ueberschrift und Einleitung werden darauf unverändert ge­nehmigt. Damit ist die dritte Berathung der Landgemeinde- Ordnung beendigt.

Minister Herrfurth: Beim Kreisausschuß soll das Ver­fahren nicht öffentlich sein, wie der Vorredner behauptet hat. Nach dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung ist so­wohl für das Streit wie für das Beschlußverfahren die Deffent­lichkeit bei der mündlichen Verhandlung nothwendig. Ich bitte den Vorredner, diese Gesezesbestimmung einem ihm nahestehenden Landrath ins Gedächtniß zurückzurufen.( Heiterfeit links.) Abg. Rickert stellt fest, daß die Konservativen nicht von An­fang an gegen die Deffentlichkeit waren, jedenfalls nicht bel der Hauptverhandlung in der Kommission. Auffallend ist es, daß ein Abgeordneter, der selbst Vorsigender eines Kreisausschusses Es folgt der mündliche Bericht der Kommission für die Ge­ift, fich in Unkenntniß der Gesetzesbestimmungen über denselben schäftsordnung über die Frage der Nothwendigkeit der Wieder­befindet; es wäre doch den Herrn Praktikern zu rathen, daß sie holung der verfassungsmäßig vorgeschriebenen zweiten Abstimmung sich mit den Gesetzen, die sie ausführen, etwas bekannt machen. über den G.E., betreffs Aenderung des Wahlverfahrens, nach Abg. v. Ranchhaupt( t.): Nach dem Gesetz über die allge- Aenderung der Einleitung dieses Entwurfs in der zweiten Ab­meine Landesverwaltung sind die Verhandlungen des Kreisaus- stimmung in der Plenarsizung vom 9. d. M. schusses im Beschlußverfahren nicht öffentlich.

Minister Herrfurth: Nach dem Geseze soll das mündliche Verfahren, welches auch beim Beschlußverfahren zugelassen und in gewissen Fällen vorgeschrieben ist, öffentlich sein; von einem absoluten Ausschluß der Deffentlichkeit ist also beim Kreisausschuß

feine Rede.

Damit schließt die Diskussion.

In persönlicher Bemerkung bemängelt Abg. Bobh, daß Herr Ridert wie ein Papagei dem Minister etwas nachgeplappert habe.( Präsident v. Köller rügt diesen letzten Ausdruck als unparlamentarisch.) Herrn Rickert darauf etwas zu erwidern, sei er zu vornehm.

Abg. Rickert: Diese Vornehmheit, daß Herr Bohh Don mir fagt, ich hätte wie ein Papagei etwas nachge­plappert

Präsident v. Köller: Das Wort nachplappern" habe ich bereits gerügt; das Wort Papagei" hat Herr Bohh nicht ge braucht.( Lebhafter Widerspruch links.)

Abg. Rickert: Diese Vornehmheit" gehört doch nicht auf diese Bänke der Gesetzgebung.

§ 109 wird mit dem Antrage v. Huene angenommen. Die$$ 110 bis 138 werden mit mehreren redaktionellen Aenderungen ohne erhebliche Debatte angenommen. Beim fünften Titel: Aufsicht des Staates( S$ 139 bis 145) (§§ weist Abg. v. Meyer- Arnswalbe darauf hin, daß in keiner der vielen Drucksachen von den Kosten der neuen Landgemeinde­Ordnung die Rede sei. Schulze, Schreiber werden unbedingt angestellt werden müssen, denn die Gemeindevertretungen werden verlangen, daß ihnen die Tagesordnung der Sigung vorher bekannt gegeben werde. Die Schreiberei wird, namentlich auch bei der Aufsicht der Staates ins Unendliche gehen. Es wird mit der Land­gemeinde- Ordnung ebenso gehen, wie mit der Selbstverwaltung: Sie wird immer bureaukratischer werden. Als ich das damals sagte, wurde ich von meinen damaligen Fraktionsgenossen ver­lacht, namentlich auch von Herrn von Rauchhaupt, der sich da­mals an die Spitze der neukonservativen Partei stellte, die sich später auf höhere Anordnung wieder mit den Altkonservativen vereinigte.( Heiterfeit.) Seit Einführung der Selbstverwaltung Abg. Boht(.) erklärt, daß die Gemeindevorsteher vielfach hat sich die Zahl der Beamten sehr erheblich vermehrt, jetzt wird erklärt haben, daß sie bei Oeffentlichkeit der Gemeindeversamm- die Zahl der Beamten wieder vermehrt werden, nicht bloß Lungen und Gemeindevertretungen ihr Amt nicht durchführen bei den Aufsichtsbehörden, sondern auch beim Ober- Verwaltungs­wollen, weil sie sich nicht dem Einfluß fremder Personen aus gericht. sezen wollen. Für Gemeindeversammlungen sollte man nach wie Abg. v. Rauchhaupt: Nicht auf höhere Anordnung haben vor die Deffentlichkeit ausschließen, für Gemeindevertretungen eine sich die Neukonservativen mit den Altkonservativen vereinigt; beschränkte Deffentlichkeit für die Gemeindemitglieder zulassen. ich weiß doch auch etwas davon; eher war das Gegentheil Redner verweist darauf, daß auch die Sitzungen der Kirchen- der Fall. gemeinde- Vertretungen, der Gemeinde- Kirchenräthe und der Ma- Der fünfte Titel wird unverändert angenommen. giftrate nicht öffentlich seien, trotzdem es sich bei deren Entschei Der sechste und letzte Titel enthält die Uebergangs- und dung auch um das Geld der Steuerzahler handelt. Wie soll Schlußbestimmungen.(§§ 146 und 147.) Nach§ 146 tritt die denn eine Sigungspolizei in Der Gemeinde Versamm Landgemeinde- Ordnung mit dem 1. April 1892 in Kraft. Weiter lung aufrecht erhalten werden? Wenn ein Ruheftörer werden dann aufgezählt die Bestimmungen des allgemeinen Land­beseitigt werden soll, muß ihn der Schulze selbst beim Sragen rechts, welche mit diesem Zeitpunkte außer Kraft treten. Die be­packen; dadurch entsteht eine Balgerei. Die Bertheidiger der stehenden Drtsstatuten und Observanzen sollen noch längstens Deffentlichkeit können von diesen Verhältnissen kaum eine Kenntniß drei Jahre in Kraft bleiben. Rechte und Pflichten, welche auf haben. Wenn der Minister selbst einmal Gelegenheit gehabt besonderen Titeln des öffentlichen Rechts beruhen, sollen in Kraft hätte, einer Gemeindeversammlung beizuwohnen, hätte er sich bleiben insoweit, als sie von den bisherigen allgemeinen Vor­wohl nicht für die Deffentlichkeit erklärt. In der Deffentlichkeit schriften u. f. w. abweichende Bestimmungen erhalten. Endlich liegt eine große Gefahr; wir müssen der Sozialdemokratie die soll für die Bildung von Schulverbänden eine gesetzliche Rege­Waffe, welche nur durch die Deffentlichkeit gegeben wird, aus der lung vorbehalten bleiben. Hand nehmen.( Sehr richtig! rechts.) Die Deffentlichkeit wird Es liegen einige Anträge vor, welche gewiffe Theile dieses Sie Sozialdemokratie benutzen zur Aufhetzung der verschiedenen Paragraphen als besonderen Paragraphen formuliren oder streichen Bevölkerungsklassen gegen einander. Die Deffentlichkeit soll die wollen. Ausübung der Kontrolle erleichtern, in Wirklichkeit ist sie aber Abg. Gueift empfiehlt die Annahme der Regierungsvorlage nur ein Ausdruck des gesetzlich sanktionirten Mißtrauens der und will deshalb die Bestimmung über die Rechte und Pflichten, Auftraggeber gegen ihre Beauftragten.( Bebhafter Beifall rechts.) welche auf besonderen Titeln des öffentlichen Rechts beruhen, Minister Herrfürth: Da ich mich für die beschränkte streichen. Deffentlichkeit ausgesprochen habe, paßte die wohl vorbereitete Abg. Schmidt Warburg will ausdrücklich die Bestimmung Rede des Vorredners nicht mehr. Ich habe Gelegenheit gehabt, aufnehmen, daß Privatrechie durch dieses Gesetz nicht auf öffentlichen Gemeindeversammlungen beizuwohnen( Buruf: Wo?) genommen oder geschmälert werden dürfen. und habe dabei nichts Unangenehmes entdeckt. Die grund Minister Herrfurth verweist darauf, daß die Verfassung im fähliche Heimlichkeit der Verhandlungen ist absolut verwerflich, Artikel 9 durch den Schutz des Privateigenthums die Sache schon weil sie Mißtrauen erregt.( Widerspruch rechts.) Ich bin für genügend regelt; er empfiehlt die Annahme des Vorschlages des die beschränkte Deffentlichkeit und will die Personen zulassen, Abg. v. Gneist. welche Herr v. Huene in seinem Antrage bezeichnet.

Abg. v. Huene: Herr Boht übertreibt die Sache ganz über mäßig.( Widerspruch rechts.) Wir haben Sigungen des Kreis: tages öffentlich: ich sehe nicht ein, weshalb nicht auch Gemeinde­vertretungen öffentlich berathen sollen.

Abg. Ritter will den von Gneist, angefochtenen Paffus aufrecht erhalten, während die Abgeordneten Rickert und Krause denselben verwerfen.

vanzen angenommen.

§ 146 wird unter Streichung des Paffus über die Obser­§ 147 wird mit einem Zusab angenommen, der das Stimm recht für die erstmalige Gemeindeversammlung regelt.

Die Kommission beantragt, zu erklären, daß über den G.E., betreffend die Aenderung des Wahlverfahrens, wie er in der Ab­stimmung vom 9. d. M. angenommen worden ist, gemäß Art. 107 der Verfassungsurkunde eine nochmalige Abstimmung nach Ablauf von 21 Tagen erforderlich ist.

Abg. Neichensperger bezeichnet es als ganz selbstverständ­lich, daß über Verfassungsänderungen zweimal vollständig ton­form abgestimmt werden muß; es kann dabei keinen Unterschied machen, ob die Alenderung, welche vorgenommen ist, erheblich oder unerheblich ist.

Der Antrag der Geschäftsordnungs- Kommission wird ange­

nommen.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sigung Freitag 11 Uhr. ( Endgiltige Abstimmung über die Landgemeinde- Ordnung, Städte­Ordnung für Wiesbaden und kleinere Vorlagen; erste Lesung der Rentengüter- Borlage.)

Darlamentarisches.

Borlage betreffend den Handelsvertrag mit Marokko die Zus In der heutigen Plenarsihung des Bundesraths wurde der Stimmung ertheilt. Die Vorlagen betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts Etat für 1891/92 und die Auf­nahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichs­heeres zc. wurden von der Tagesordnung abgefeßt.

Kommunales.

Stadtverordneten- Versammlung.

Sigung vom Donnerstag, den 23. April. Der Vorsteher, Stadtv. Dr. Stryd, eröffnet die Sigung nach 51/2 Uhr mit einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen. Nach Eintritt in die Tagesordnung werden einige Natura lisationsgesuche geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Die Erwerbung von Terrain zur Anlage der verlängerten Charlottenstraße zum Preise von 500 000. wird vom Aus schusse beantragt.

Stadtv. Be elig beantragt das fragliche Terrain im Wege der Enteignung erwerben zu lassen. Die Forderung des Fiskus fei übertrieben. Die Durchlegung braucht nicht übereilt zu werden. Stadtrath Voigt vertheidigt den Ausschußantrag. Stadto. Spinola beantragt, die Vorlage noch einmal an den Ausschuß zurückzugeben. Dieser Antrag findet schließlich Annahme. Es folgt die Vorlage über einen Nachtragsetat mit ber Neuen Berliner Pferde- Eisenbahn- Gesellschaft sowie die weiter Berathung des Antrages des Stadtv. Bogtherr und Genoffen in Sachen der Pferde- Eisenbahn.

Der Berichterstatter des Ausschusses, Stadtv. Gerstene berg, beantragt folgende Beschlußfassung: A. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der. mit der Neuen Berliner Pferde Eisenbahn- Gesellschaft abge schlossene Vertrag von 1881/85 in folgenden Punkten abgeändert oder ergänzt wird.

I. Die Gesellschaft wird von dem weiteren Ausbau der Linie Frankfurter Allee - Rummelsburg befreit.

II. Ihr wird die Genehmigung zum Bau einer neuen Sinie von Weißenfee über Neu- Weißenfee durch die Prenzlauer Chauffee bis zum Anschluß an die das Schönhauser Thor berührenden Linien der Großen Berliner Pferde- Eisenbahn ertheilt.

III. Die Gesellschaft verpflichtet sich, als Zweiglinie biefer neuen Pferdebahn- Linie zugleich eine Pferdebahn vom Treffpunkt der Prenzlauer Allee und der Danzigerstraße durch die Prenz lauerstraße bis zum Alexanderplatz zu führen, wenn die be theiligten Behörden die Genehmigung ertheilen.

IV. Die Gesellschaft verpflichtet sich, eine Pferdebahn vom Bahnhof Friedrichsberg nach der im Bau begriffenen städtischen Frrenanstalt bei Lichtenberg zu führen.

V. Die Gesellschaft verpflichtet sich, an den Wochen Tagen, in den Frühstunden Arbeiterwagen einzuführen und zur Benutzung derfelben mit ermäßigten Fahrpreisen sowohl einfache Fahrkarten für die bloße Hinfahrt, als auch Rückfahrts farten, welche zur Rückfahrt mit jedem beliebigen Wagen der betreffenden Strecke berechtigen, auszugeben.

VI. Die an die Stadt Berlin zu zahlende prozentuale Ab gabe von der Brutto- Einnahme wird in Zukunft nach denselben Grundfäßen, wie dies bei der großen Berliner Pferde- Eisenbahn vereinbart ist, berechnet.

Abg. Nickert( dfr.): Nach der Haltung der Herren von der Rechten durfte der Minister überhaupt keinen Paragraphen vor­schlagen, ohne mit den Herren Landräthen eine Konferenz abzus Bei der Debatte über die Ueberschrift des Gesetzes erklärt halten. Hier soll die Pforte gebaut werden für die Sozial- Abg. Bachem Mühlheim für die große Mehrzahl seiner demokraten, und der konservative Minister baut selbst diese Freunde, daß sie trotz der mannigfachen Mängel des Gesetzes VII. Die Dauer des Vertrages wird bis zum 31. Dezember Pforte. Jezt erst wird diese Deffentlichkeit bedenklich gefunden; für die Vorlage stimmen würden. Im Namen eines großen 1911 verlängert. während der ganzen Kommissions- Verhandlungen hat Niemand Theils der Abgeordneten der westlichen Provinzen, jedenfalls VIII. Diese Vereinbarungen verlieren ihre Giltigkeit, wenn etwas davon gemerkt, trotzdem Gemeindevorsteher und illustre aber aller seiner speziellen Freunde aus dem Rheinlande erklärt bezüglich der neuen Pferdebahn zu IV. außerhalb der Stadt Landräthe der Kommission angehört haben.( Heiterfeit.) er ferner, daß diese Zustimmung nur erfolgt unter Verwahrung Berlin zur Genehmigung berufenen Behörden an die Gesellschaft Dauert es immer so lange, bis Sie die Dinge erkennen? gegen alles Präjudiz für die weftlichen Provinzen.( Große Unruhe. derartige über die bei der Stadt Berlin üblichen Bedingungen ( Große Heiterkeit.) Da müssen Sie freilich etwas schneller werden, Hört! links.) Die Abgeordneten aus dem Westen hätten sich des- hinausgehende Forderungen stellen, daß die Annahme derselben wenn Sie die Sozialdemokratie bekämpfen wollen. Die Gemeinde halb die größte Zurückhaltung auferlegt. Im Westen sei ein nach dem billigen Ermessen des Magistrats der Gesellschaft nicht vorsteher wollen sich nicht dem Einfluß fremder Personen aus den hochentwickeltes Gemeindeleben vorhanden, während hier erst die zugemuthet werden kann. Nebenstädten aussehen! Das wird gesagt von der Seite, welche Grundlagen dazu gelegt werden sollen.( Widerspruch rechts.) B. Die Versammlung ersucht den Magistrat, wegen Gins die geheime Abstimmung ablehnt, weil Jeder den Muth seiner Die Bedenken richten sich mehr gegen die grundsäglichen Be- führung der bei A. V. formulirten Einrichtung auch mit den Ueberzeugung haben und öffentlich abstimmen müsse. So werden stimmungen der Vorlage und gegen den Geist, aus dem sie her- übrigen Gesellschaften in Verbindung zu treten. die Gemeindevorsteher bloßgestellt als Männer, die vor jeder vorgegangen sind. Daß Maß von Besorgniß vor einem Geltend­fremden Person ins Mauseloch friechen.( Heiterkeit.) Wenn die machen der Stimmung der Kleinen Leute können wir in feiner Behnpfennigtarif; 2. bessere Verbindung zwischen Wedding und C. Ueber den Antrag Vogtherr( 1. Durchschnitts Sozialdemokratie etwas erzielen will auf dem Lande, dann kann Weise theilen. Sie, meine Herren aus dem Often, sehen Westen- Südwesten, Often und Südosten; 3. Benutzung der Dec fie es bei Ablehnung der Deffentlichkeit viel leichter bewerkstelligen. darin zu schwarz in dieser Beziehung. Der berechtigte pläge auch von Frauen) geht die Bersammlung zur Abg. Lamprecht( f.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Einfluß des größeren Grundbesizes wird auch später Tagesordnug über. Boht vollständig an. zur Wirkung kommen fönnen.( Unruhe rechts; Rufe: Folgende Anträge werden gestellt: Abg. Eberty spricht seine Verwunderung darüber aus, daß zur Sache Troß dieser Bedenken werden wir für man für die Deffentlichkeit der Gemeindevertretungen und Ge- das Gesetz stimmen ohne Präjudiz für den Westen und meindeversammlungen jetzt überhaupt noch sprechen müsse. Bu be- in der Hoffnung, daß Sie sich uns gegenüber dasselbe Maß von dauern sei es, daß der Minister die Regierungsvorlage ganz ohne Zurückhaltung auferlegen, wie wir dies gethan haben. Minister Herrfurth: In formeller Beziehung ist der Vor­Grund aufgegeben habe. Nachdem auch Abg. Langerhans sich für die Deffentlichkeit behalt des Borredners berechtigt, materiell aber nicht, denn die Ginn, wobei er noch darauf hinwies, daß auch in der freien Wenn auch eine Reihe von Beschlüffen in die Vorlage hinein ausgesprochen, erklärte sich Abg. Krause( natlib.) in demselben Reform der Landgemeinden in Rheinland ist eine cura posterior. Kommission, welcher auch Herr v. Rauchhaupt angehörte, der gekommen ist, die der Regierung unerwünscht sind, so ist doch § 109 nicht bemängelt worden ist.( Sört! lints.) keiner darunter derartig, daß die Wirkung des Gesezes dadurch Abg. Boht: Meine Rede richtete sich nicht gegen den beeinträchtigt wird. Ich werde als Abgeordneter für die Bor Nachdem der Referent den Ausschußantrag begründet, wird gegen die Deffentlichkeit sind in der zweiten Lesung ebenso vorgenommen werden sollte, als Minifter im anderen Hause die Berliner Pferde Eisenbahn ein Schreiben mit neuen Bor gebracht worden wie jetzt. Bei der Oeffentlichkeit der Gemeinde möglichst unveränderte Annahme derselben befürworten. Versammlung werden die Reporter der kleinen Blätter jede un­geſchidte over brastische Aeußerung des Schulzen melden und mit für von Abg. v. Kröcher( t.): Als ich die Ueberschrift las: Land- daraufhin den Vorschlag, den Magistrat um eine auf dieses schlägen eingetroffen sei und Stadtrath Meubrint macht beißendem Spotte behandeln. Wer wird dann überhaupt noch Lust es wird verfahren nach dem Grundsage: fiat experimentum in der gegebenen abzusehen. haben, das Ehrenamt eines Schulzen zu übernehmen?( Bustimmung corpore vili.

den Ausschuß zurückzuweisen. Stadtv. Mielenz beantragt, die Vorlage noch einmal an Stadtv. Sachs beantragt, in die Bedingungen mit auf zunehmen, daß die Deckpläge auch von Frauen benutzt werden. der neuen Linie den 1. April 1893 zu bestimmen. Stadtv. Geride beantragt, als Termin für die Eröffnung Auf Vorschlag des Referenten wird zunächst nur über den verhandelt und der Antrag Vogtherr und Genossen zunächst ab­gesondert.

daß seitens der Direktion

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Die Majorität der Versammlung zieht jedoch den Antrag