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erd Besitlosen das Entnehmen von Waaren leichter zu machen, jum einen Gotteslohn zu thun. Aber wer weiß, es wird am die Klagebehauptungen der Frau R. Beweis erhoben war. findet sich eine kundige Kaufmannschaft stets gern bereit, Waaren Ende doch seine Richtigkeit haben mit dem, was die getränkten Gründe: Aus der Beweisaufnahme gehe hervor, daß die auf Borg und Abzahlung abzugeben. Daß bei derartigen Ge- Konkurrenten jetzt ausplaudern. Uebrigens wurden in der er Klägerinnen mehr gemacht, wie ihnen zufam, und zwar mehr ge= schäften der entgegenkommende Kaufmann stets feine Rechnung wähnten Versammlung die früheren Mittheilungen über die macht im Interesse des Bauherrn Mauth, derfelbe sei deshalb zu findet, ist bekannt. Besonders sind es die Möbelhändler, deren Wirkungen der Bolle'schen Milch auf die der städtischen Armen- verurtheilen gewesen. Ob die Mehrarbeit nun gerade 75 M. Gebahren an dieser Stelle schon mehrfach beleuchtet worden, die verwaltung unterstehenden Kranken und Säuglinge bestätigt und werth gewesen, habe sich nicht im Einzelnen feststellen lassen; mit dem Arbeiterpublikum solche Geschäfte abschließen. Eine andere ein bezügliches Schreiben eines Armenkommissions- Vorstehers zum daß sie mindestens 50 m. werth war, zu der Annahme sei der Spezialität auf diesem Gebiete ist das Verkaufen der sog. Weckeruhren. Beweise herangezogen. Gerichtshof auf grund der Verhandlung gekommen. Darüber erhalten wir aus den Kreisen unserer Leser folgende Kammer I. Vorsitzender: Assessor Techo w. Sigung vom Buschrift: Ein Uhrengeschäft im Norden entsendet Reisende, um Weckeruhren mit Mufit an den Mann, oder richtiger an die 18. Juli. Gegen eine Lohnforderung machte der beklagte Inhaber einer Frau zu bringen, denn die Reisenden finden sich meistens zu Wäscherei Ersatzansprüche geltend für Wäscheftücke, welche durch einer Zeit ein, wo der Mann nicht zu Hause ist, um unter Verschulden der klagenden Wäscherin ruinirt worden sein sollen. schönen Worten, wie: dem Manne eine Ueberraschung bereiten" 2c. Diese verlangte 25 M.; nach erfolgter Verhandlung erkannte

Der Volks- Bildungsverein von Britz   und Umgegend drittes Stiftungsfest. Die Parteigenossen hatten sich recht zahl= feierte am 14. Juli in Güldner's Lokal in Briß sein reich eingefunden, um die Festrede des Genossen Wagener anzu­hören, welcher seine Aufgabe auch in trefflichster Art erledigte. Die Genossen und Genossinnen amüsirten sich abwechselnd beim Gesang, welchen der

amerikanische Auktion brachte 13,15 Mart, welche den aus­gesperrten Böttchern und Brauern überwiesen wurden.

von 50 Pf. pro Woche ihre Waare loszuwerden. Gegen dieses Geschäft Tanz und komischen Vorträgen bis zum frühen Morgen. Eine betreffs des Lohnes nur 9,50 M. noch zuständen, wenn sie ließe sich wohl im allgemeinen nichts einwenden, wenn der Käufer nicht meist in unerhörter Weise übervortheilt würde. Eine solche Weckeruhr mit Musik kostet in der Fabrik noch nicht 10 m., ein Uhrenhändler, welcher Ladenmiethe zahlt, kann dieselben mit 11 M. verkaufen, während auf dem Leihkontrakt der Werth der Uhr mit 20 M. angegeben ist und erst nach vollständiger Be zahlung dieser Summe Eigenthum des Käufers wird. Uebrigens ist die Bezeichnung Weckeruhr" ein wahrer Hohn, das leise Ping- Ping" des Musikkastens dürfte schwerlich einen gefunden Schläfer in der Ruhe stören. Mögen diese Zeilen den Leser in vorkommenden Fällen vor Schaden bewahren.

Wozu die Fabrikfeste da sind, die gewisse Arbeitgeber mit ihren Arbeitern von Zeit zu Zeit veranstalten, das wird einem sofort klar, wenn man sieht, wie hinterher die bürgerliche Presse diese Feste, die selbstverständlich immer in schönster Harmonie" verlaufen sind, in schwungvollen Artikeln schildert. Es ist das weiter nichts als eine besondere Art der Reklame, die den Veranstaltern der Feste deshalb um so wirksamer scheint, weil sie ihren Namen in den redaktionellen Theil der be­treffenden Blätter hineinbringt. Die Artikel sind natürlich von Beauftragten der Arbeitgeber, wenn

Besuchszeit

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feinen Schaden verursacht hätte. Da aber erwiesen sei, daß Be­flagter für durch ihre Schuld verbrannte Wäsche 3 M. an die in Frage stehenden Kunden zahlen mußte, sei diese Summe in Ab­Auf dem Wege von Brit nach Treptow   wurden in den zug zu bringen gewesen und habe der Beklagte zur Zahlung von letzten Tagen verschiedene Arbeiterfrauen, die nach Treptow   auf 6,15 m. verurtheilt werden müffen. Betreffs der weiteren Arbeit gingen, von einem jungen Menschen mit unfittlichen An- Ersatzansprüche des" Beklagten   sei derselbe trägen belästigt und in schamlosester Weise behandelt. Glücklicher abgewiesen worden, weil sie noch nicht liquid Weise gelang es den Frauen in beiden Fällen, dem Unhold zu seien, er den geschädigten Kunden selbst noch entfliehen. Der Unbekannte ist ca. 25 Jahre alt, von hagerer nicht die fragliche Wäsche erfekt habe und Gestalt und trug dunklen Anzug, sowie eine graue Müße. Der so nicht feststehe, wieviel er feinerseits von Polizei ist Anzeige erstattet worden, doch ist es noch nicht geber Klägerin fordern dürfe. Dem Beklagten sei zu Die geplante Nenorganisation der preußischen Staats. glückt, des Burschen habhaft zu werden. überlassen, wenn dieser weitere Schaden genau feststeht, in eisenbahnen   wird auch auf Berlin   nicht ohne Einfluß bleiben. Im Nigdorfer Rathsfeller verhaftet wurde am Mittwoch besonderer Klage ihn von der Klägerin ersetzt zu verlangen. Die Schaffung einer Anzahl neuer Direktionsbezirke macht eine der Bauunternehmer Schrade aus Berlin  . Vor längerer Zeit Von der Aktiengesellschaft Schultheiß= anderweite Abgrenzung der Strecken erforderlich, bei welcher war Sch. wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt Brauerei" verlangten fürzlich abermals zwei Brauer eine man bestrebt ist, möglichst in sich geschlossene und abgerundete worden, stellte sich jedoch nicht zum Strafantritt, sodaß ein Haft- Lohnentschädigung wegen fündigungsloser Entlassung. Gebiete zu formiren. Die jetzige Direktion Berlin   übernimmt befehl gegen ihn erlassen wurde. Obwohl Sch. in Rixdorf große Beiden hatten sich geweigert, gelegentlich des Beginnes des Böttcher­sämmtliche von Berlin   ausgehenden Strecken bis zu den End- Bauten aufführt und dabei mit seinen Arbeitern wegen der Lohn- ftreiks), von ihnen geforderte Böttcherarbeiten zu machen. Der punkten des gegenwärtigen Vorortgebietes, giebt dafür aber zahlung häufig in Differenzen geräth, konnte ihn die Polizei eine sollte beim Eintellern helfen, der andere beim Faßantreiben. fämmtliche übrigen Strecken an die Direktionen Breslau  , Posen, niemals fassen. Dadurch in Sicherheit gewiegt, fam Sch. am Gin Zeuge, der Betriebsdirektor Hauser, machte der Mehrheit Stettin   und Halle ab. Bisher waren an dem Verkehr mit Berlin   Mittwoch nach dem Rathskeller und dinirte dort in Gesellschaft des Gerichtshofes( Kaminer VI, Assessor Alberti) klar", daß außer der Direktion Berlin   noch die in Bromberg  , Altona  , einiger Bekannter. Ein Beamter erkannte jedoch den Gesuchten, die Klägern aufgetragenen Arbeiten noch leichter gewesen seien, Magdeburg  , Frankfurt   und Erfurt   betheiligt. Diefem unerwünschten benachrichtigte einen Gendarm und so wurde Sch. zum Schrecken wie manche ihrer Leistungen als Brauer. Mit Bezugnahme Zustande wird nunmehr ein Ende gemacht. der Tafelrunde verhaftet und abgeführt. auf das seiner Zeit im Vorwärts" veröffentlichte Gut achten des Brauereibesizers Oswald Berliner, nach welchem in den Berliner   Brauereien Brauer und auch Hilfsarbeiter zu verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. Böttcherarbeiten unter Umständen aushilfsweise verwendet wer­Ausnahme des Montags in den 6 Wintermonaten von 10--3 uhr, in den arbeiten ebenso ebrenhaft seien wie die der Altes und Neues Museum am Lustgarten. Besuchszeit täglich, mit den, und mit Rücksicht auf den Umstand, daß Böttcher­6 Sommermonaten von 9-3 Uhr; Sonntags im April- September 12 bis Brauer  ", wies die Mehrheit des Gerichtshofes die Kläger 6 ur, Oktober und März 12-5 Uhr, November und Febritar 12-4 b ab. Dieselben hätten zu Unrecht die Arbeit verweigert und hätten Dezember und Januar 12-3 Uhr( unentgeltlich). galerie in der Museumsstraße. Besuchszeit Wochentags von 10-3 ühr darum ohne Kündigung entlassen werden können. ( Montags ausgenommen)! Sonntags im April- September von 12 bis Ein Leer"-institut ein Institut für das Leeren von 6 1hr, im März und Oftober 12-5 Uhr, Februar und November 12 bis scheint das Lehrinstitut für Damen­4 Uhr, Januar und Dezember 12-3 Uhr( unentgeltlich).- Kunstgewerbe- Geldtaschen nämlich nicht von diesen Museum, Prinz Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags tonfettion" zu sein, welches ein Herr Bohl betreibt; wenigstens selber verfaßt und werden den Blättern zum mindesten ausgenommen) im Sommer von 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 Uhr, Surch fleißiges Annonciren bezahlt. Daß aber jemand einen Sonntags, April- September von 12-6 Uhr, Ottober und März 12-5 uhr, möchte man das nach den Ausführungen eines jungen Mädchens solchen Festbericht direkt als Annonce aufgiebt und auf diese November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12-8 Uhr( Unent- annehmen, welche dasselbe vor der Kammer II des Gewerbe­Museum für Völferkunde, Königgrägerstr. 120. Besuchs gerichts machte. Sie beanspruchte Lohn für 14 Tage, folgendes Weise dem Publikum gegenüber offen eingehebt, daß die Lob- eit wie im Kunstgewerbe- Museum( unentgeltlich). Gygiene- Museum, zur Charakterisirung des Lehrinstituts" zum Besten gebend. Es hudelei in seinem Komtoir und nicht in der Redaktion des Klosterfir. 85. Befuchszeit Sonntags wie im Kunstgewerbe- Museum. Außer würden dort stets junge Mädchen in die Lehre genommen, Blattes entstanden ist, das ist unseres Wissens bisher doch noch Naturkunde, Invalidenſtr. 42. Besuchszeit Sonntags wie im Stunft wofür sie 10 mt. zu entrichten hätten; man verspreche Dienstags und 10-2 Uhr( unentgeltlich). Museum für nicht dagewesen. Der Geldschrank Fabrikant A de ist der erste, gewerbe- Wiufcum. Außerdem Montags und Sonnabends von 113 Uhr. ihnen, daß sie nach d der Lehrzeit Arbeit nachgewiesen erhielten. der diese Idee gehabt hat. Im Annoncentheil der Vossischen Museum für deutsche Voltstrachten und Erzeugnisse des Zeitung" steht zwischen Odol   und hygienischer Fettseife zu lesen: Sausgemerbes, Klosterftr. 36. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs Das sei aber nicht der Fall. Man müsse einen Lappen mit in Am 14. Juli hatten die Arbeiter der Ade'schen Stahlkassen- Bereine Gonntags 10 Pf. Don 11-2 1hr geöffnet. Gintrittsgelo: Grwachsene 50 f., Kinder 25 Bf., die Lehre" bringen, auf dem als erste Lehrlingsarbeit Perlen Reichs post- Museum, Leipzigerstr  . 15. Ge befestigt werden müßten, was jedes Kind schon zu machen ver­Fabrik, wie alljährlich, feinen Ausflug, welcher fie öffnet Sonntags 12-2 Uhr, Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags von Diesmal nach dem Leider mußte die Restaurant 3um Teufelsfee" 11-2 Uhr( Unentgeltlich). Rathhaus, onigstraße. Geoffnet täglich stehe. Gelernt werde soviel wie nichts. außer Donnerstag und Freitag von 11-3 Uhr( unentgeltlich). Aussichtsturm Klägerin abgewiesen werden, weil sie in ein Arbeits ver Den Müggelbergen führte. Die allgemeine feftliche 50 f. Kunstausstellung des Vereins Berliner   Künstler, Stimmung hatte durch die Anwesenheit des Chefs noch Wilhelmstr. 92. Sonntags 11-2 Uhr, Wochentags 10-4 Uhr. 50 Bf. Entree.ältniß zur beklagten Firma noch nicht getreten war. einen erhöhten Reiz, zumal derselbe sich der allgemeinen Heiter- Sternwarte, Encteplay 3a. Mittwochs und Sonnabends von 9 bis Wegen Gotteslästerung hatte sich der Schlosser Siegfried keit, dem Spiel und der Unterhaltung feiner Leute aufs wohl- nvalidenir. 57-62. Geöffnet von 5 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends. Keller aus Halle vor der zweiten Ferienstraffammer am Land­wollendste und ungenirteste anschloß." Sollte die Vossische Entree 60 Pf. Buschlag für Theater von 50 Pf. bis 2 M. quarium, gericht 11 zu verantworten. Der Arbeiter Bildungsverein in Zeitung" anständig genug gewesen sein, diesen ihr ursprünglich Schadowfir. 14. Geöffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Pf., an jedem Trebbin   hielt am 17. Dezember v. 33. in Löwendorf eine Ver­letten Sonntag im Monat 25 Pf. wohl für den redaktionellen Theil angebotenen Bericht unter die straße. Geöffnet 10-10 Uhr. Eintrittspreis 50 Pf. Baffage, fammlung ab, in welcher eine Broschüre über Gottesbegriffe in zu bezahlenden geschäftlichen Mittheilungen zu verweisen? Panoptitum Marine der Vergangenheit und Gegenwart" verlesen wurde. In der an­Warum hat sich da Herr Ade nicht an die Staatsbürger 50. Pf. Neapel- Panorama am Bahnhof Thiergarten, zwei neue Panorama, Am Lehrter Bahnhof  . Sonntags von 9-9 Uhr. Entree knüpfenden Diskussion gebrauchte der Angeklagte eine Aeußerung, Zeitung" gewandt? Die Staatsbürger- Zeitung" würde ohne Dioramen: Satatomben des Kapuzinerklosters zu Palermo   und Besuvausbruch die zweifellos eine Gotteslästerung enthielt. Der überwachende Zweifel weniger engherzig gewesen sein, da sie kürzlich ja sogar Sonntags 25 Pf. Eintrittspreis. Das Panorama ist, bis 7 Uhr Abends Gensdarm erstattete Anzeige. Die Verhandlung fand unter Aus die Anzeige eines den Tod seines Vaters pietätlos zur Re- 50 Pf.- Borsig's Garten mit Palmenhaus, Alt- Moabit 85-86 zu besichtigen. 8oologischer Garten, Lügowufer. Sonntags Sonntags schluß der Oeffentlichkeit statt. Aus der Begründung des Urtheils, flame ausbeutenden Geschäftsmannes in den lokalen Theil auf Eintrittspreis 50 f. welches auf 14 Tage Gefängniß lautete, ging hervor, daß die genommen hat. inkriminirte Aeußerung selbst den Arbeitern, welche die Ver sammlung besucht hatten, aufgefallen ist, da der Vorsitzende die felbe sofort gerügt hatte.

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11 Uhr Vormittags.

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10-10

Urania, Wissenschaftliches Theater. Sternwarte.

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Gastan's Panoptitum, Friedrich­Uhr. Eintrittspreis 50 Pf.

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Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

Kammer 111. Vorsitzender: Assessor Guno. Sigung vom 17. Juli.

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Bolle scheint an der sterilisirten Milch, die er der städtischen. Armenverwaltung zu einem ungewöhnlich billigen Preise zu liefern sich erboten hat, doch noch zu verdienen. Wenigstens hat leber die theilweise Aufhebung eines schwurgerichtlichen eine Versammlung des Vereins Berliner Molkereibesitzer" be­Erkenntnisses macht die Juristische Wochenschrift" folgende Mittheilungen: Gegen die beiden Angeklagten, den A. und die N., schlossen, den Magistrat zu ersuchen, von der Benuzung der sterilisirten Milch Abstand zu nehmen und angesichts des be deutenden Schadens, den gegen 300 Berliner   steuerzahlende beiter P. zu dem Arbeiter V., welchem er die Trägerarbeiten auf öffnungsbeschlusse bezeichnet, daß sie, während A. ihren Ehemann, Der Töpfermeister Marquardt schickte eines Tages den Ar. war die Anklage erhoben, gemeinschaftlich den Ehemann der R. ermordet zu haben. Als Betheiligung der R. war im Gr Bürger zu gunsten einer einzigen Person erlitten, und weil durch einem Bau übertragen hatte, diesem anheimstellend, P. zu be- öffnungsbeschlusse bezeichnet, daß sie, während A. ihren Ehemann, Aussprüche der bedeutendsten Aerzte und durch viele Klagen fchäftigen. V. stellte denselben mit den Worten ein: Versuchen würgte, diesem ein hierzu bereit gehaltenes Seil um den Hals um ihn der Verabredung gemäß zu erdrosseln, an der Gurgel der Patienten, die bei der gegenwärtig zur Durchführung ge Sie es, wenn es geht, tönnen Sie hier arbeiten." Als P., nach geworfen habe, worauf beide Angeklagten mit vereinten Kräften langenden Erprobung laut werden, erwiesen sei, daß dem er 3/4 Tag gearbeitet, am die sterilisirte Milch gegenüber der Vollmilch minder arbeiten andern Morgen weiter wollte, wurde er entlassen, das Seil so lange zuzogen, bis der Ehemann der R. erstickt war. werthig sei". Daß die 800 Molkereibesitzer Echaden erleiden, entschädigungsklage zur Folge hatte. Der Beklagte wandte ein, beantragte der Bertheidiger der R., bezüglich ihrer noch eine eine Lohn Nach Berlesung der beiden, der Anklage entsprechenden Fragen wenn Bolle ihnen die Milchlieferung wegschnappt, wird Herr nichts mit der fraglichen Arbeit zu thun gehabt zu haben, da sie Silfsfrage anf Begünstigung zu stellen. Dieser Antrag wurde ab­Bolle selber zugeben. Doch daß das zu seinen Gunsten" sei, das ja dem V. übertragen worden sei. Er habe den Kläger nur gelehnt. Wie das Reichsgericht ausführt, zu Unrecht und sei wird er wohl nicht Wort haben wollen. Angeblich war es ihm jenem zur eventuellen Annahme zugeschickt. V., als Beuge beshalb das Urtheil gegen die N. aufzuheben. Zur Begründung bei der ganzen Geschichte ja nicht um den Verdienst, sondern nur vernommen, suchte die Entlassung des Klägers damit zu recht des ablehnenden Beschlusses ist nach dem Protokolle nichts weiter R. fertigen, daß er ihn nur versuchsweise angestellt habe und daß angeführt, als die Erwägung, daß die beantragte Hilisfrage Das ist freilich etwas anderes, als daheim im stillen sich am ersten Tage gleich herausgestellt, Stläger verstehe die eine andere als die unter Auflage gestellte That betrifft." Welche Arbeit nicht." Derselbe hätte alles getragene Ma= Kämmerlein zu fizen und zu überzählen, was von Röside's terial falim bingestellt. Der Bellagte Marquardt That, bleibt unaufgeklärt. Das Revisionsgericht ist darum und des Großkapitals Gnaden an Unterstützung für die wurde zur Zahlung der beanspruchten Entschädigung verurtheilt. lagen dieses Beschlusses die rechtliche Auffassung, fie feien außer stande, zu erkennen, ob die thatsächlichen Unter­nothleidenden Wirthschaften" eingelaufen ist und zu grübeln, Aus der Verhandlung entnahm das Gericht, daß Marquardt den von der Anklage nicht mit umfaßt, rechtfertigen. Die Möglich­was soll das werden, wie soll das enden? Kläger   zweifellos engagirt und dabei nichts von einem Ausschluß Die Berliner   Arbeiterschaft aber braucht sich um die der Kündigung gesagt habe. Die Neden des V. von einem Ber  - feit eines Irrthums hierüber ist also nicht ausgeschlossen. Nach dem Vorbringen der Revisions anträge soll sich die beantragte tolle Poffe, die da aufgeführt wird, nicht zu kümmern. such mit dem Kläger  , ob er sich zur Arbeit eigne, von einer nur Gie bleibt ja auch falt und undankbar und verstockt, wenn probeweisen Beschäftigung desselben, seien für den Prozeß ohne hauptete Thatsache bezogen haben, daß ihre ganze Betheiligung Hilfsfrage auf die laut des Sigungsprotokolls von der R. be­das gutbürgerliche Gemüth so zärtlich um ihr leibliches Belang gewesen. Wohl besorgt ist. Wie kann man das herrliche wohl von 4,50 M. wollte der Töpfermeister Piel einen Schaden im ihrem Manne um den Hals geworfen, auf dessen Geschrei Gegen eine Restlohnforderung des Töpfers S. im Betrage an dem Verbrechen erst nach dem eingetretenen Tode ihres Ghemannes begonnen habe, indem sie zwar das Seil abgelagerte Ringbier nur verachten und Weißbier und felben Werthe, den ihm der Kläger   angeblich durch schlechte, aber die Schlinge wieder aufgezogen habe, also vom Ver­fremde, schädliche Stoffe" zu sich nehmen, wenn huhu! reparaturbedürftige Arbeit zugefügt hat, aufrechnen. Das Gericht fuche, ihn zu tödten, freiwillig zurückgetreten sei; nachdem das Grauen befällt jeden ehrlichen Bürgersmann wenn verurtheilte ihn jedoch zur Zahlung der 4,50 M., weil er die hierauf A. allein den Mord vollbracht, habe sie mit ihm die das Choleragespenst im Osten des Reiches lauert! So will fragliche Arbeit unbemängelt abgenommen hatte. Die nach: Reiche angekleidet und aufgehängt, um den Schein zu erwecken, man's tindisch mit dem Grusligmachen probiren. Nuglos trägliche Bemängelung sei unftatthaft, durch die bedingungslose ihr Mann habe sich selbst erhängt. War dies die That, die das Abnahme der Arbeit hätte sich Beklagter des Rechts, den Schaden verschwendete, thörichte Künfte! Die Berliner   Arbeiterschaft durchschaut leichtlich vergütet verlangen zu dürfen, begeben wurde das Urtheil be- Bericht als eine andere als die unter Anklage gestellte" erklärt bat, so beruht der Beschluß auf Rechtsirrthum und beschränkt die gründet. diese Künste; sie kennt die Beweggründe, die 311 Die Reinemachefrau R. hatte einen Bau in Afford zu Bertheidigung. Nach der gegebenen Darstellung würde die im ihrer Anwendung führten. Sie weiß auch, welche Verreinigen übernommen. Sie leistete im Verein mit ihrer Tochter Falle der Verneinung der Hauptfrage bezüglich der R. übrig antwortung fie auf sich geladen. Man schaut auf sie und auf Veranlassung des Bauunternehmers Mauth nicht der aber doch immer ein Theil der That im Sinne des§ 263 der bleibende Betheiligung derselben nicht Mitwirkung zum Mord, ihren Wirthschaftstampf ringsum im Lande. Wer, wie ich, ihres Auftraggebers, des Maurermeister Hildebrandt eine in den letzten Wochen Gelegenheit hatte, an mannigfachen Unmasse. Arbeiten doppelt und dreifach, wozu sie durch den St.Pr.-D. sein. Der Grundjag ne bis in idem würde unter deutschen Orten einzukehren, der weiß, wie selbst im in- Akkordvertrag nicht verpflichtet war. Es herrschte nämlich auf Umständen der nachträglichen Berfolgung wegen eines auf die dolenten Spießbürgerthum die Empfindungen sich gewandelt dem Bau, einem Schnellbau", ein stetes durcheinander, so daß angegebene Weise der richterlichen Beurtheilung bereits zugängig haben. Im ersten Stadium des Kampfes lachte die ver- schon gereinigte Fenster, Thüren zc. wieder beschmutzt wurden. gewesenen Thatbestandes entgegen stehen. Die Frage nach den Vorstrafen der Zengen, über deren schlafene Bourgeoisie über die kuriosen Schwärmer; ach, die aus Furcht, vom Bau gejagt zu werden, leisteten Mutter und Tochter den nicht vertragsmäßigen Anforderungen moralischen Werth schon viel geftritten worden ist, und die jüngst werden rasch klein beigeben, hieß es! Lächerliche des Herrn Mauth Folge und reinigten das nach der auch einen Zeugen aus dem bekannten Prozeß gegen die Ber­Patrone! Jeder von ihnen ein Gernegroß! Dann Säuberung wieder Beschmußte noch einmal, eine Anzahl Fenster liner Redakteure aus Anlaß der Vorgänge am 18. Januar auf wurde man stußig und schüttelte verwundert mit sogar noch zweimal. Vergütet wurde ihnen die Mehrarbeit nicht, die Anklagebank führte, hat auch dem Arbeiter Martin Wolter dem weisen Haupte; und jetzt ist man gallig, un- fte flagten deshalb, und zwar verlangten sie zu bereits gezahlten eine Anklage wegen fahrlässigen Falscheids zugezogen. Er war geduldig und erbittert über die Halsstarrigen und möchte 216 W. noch 75 M. Natürlich ging auch in diesem Fall dem vor dem Landgericht in Stettin   als Zeuge in vernommen Straffache fie gerne in der Weise bekehren, wie der abgesandte Pfaffe Unternehmer die Forderung der Arbeiterinnen nach seiner Mei einer worden, und nachdem in den Räubern die Genossen von Karl Moor zu bekehren Hildebrandt ihr Arbeitgeber gewefen fet. Herr Hildebrandt, ftrafen gefragt werden. Er hatte geantwortet, daß er nur wegen nung aus dem Grunde nichts an, weil nicht er, sondern er den Eid geleistet, wie üblich, nach den Wor versuchte. als Beuge gehört, führte aus, die Klägerinnen hätten Forstdiebstahls bestraft worden sei. Da seiner Aussage fein Das selbstbewußte hämische Lachen des Philisteriums für die gezahlten 216 Mart noch ein paar Treppen Glauben geschenkt wurde, wurde ein Bote zur Staatsanwaltschaft aber in den Ausdruck von Kummer und Galle   verwandelt reinigen müssen, was sie aber unterließen. Der Be- geschickt mit dem Erfuchen, ein Verzeichniß der Borstrafen des zu haben, ist an sich schon ein Gewinn. Alpha. tlagte wurde zur Zahlung von 50 m. verurtheilt, nachdem über. zu senden. Der Bote tam mit dem Bescheide zurück, cs

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