Der Berliner Asyl- Verein für Obdachlose hat einen tiefschmerzlichen Verlust erlitten. Der Vorsitzende des Vereins, Herr
Alfred Boehm
ist am 28. evember d. J. gestorben.
Der Verewigte hat jederzeit seine reiche Erfahrung und seine ganze Arbeitskraft in den Dienst dec Vereins gestellt und sich mit seinem warmen, fröhlichen Herzen die Liebe und Freundschaft seiner Mlarbeiter erworben.
Sein Andenken wird in der Geschichte des Vereins in hohen Ekren tortleben.
157/2
Berband der Schneider, Sahneidetinnen u. Wäschearbeiter Deutfchl.
Unferen Mitgliedern hiermit zur Nachricht, deß der Rolege, Rofilmschmelder
Gustav Trapp( seb. 20. 7. 82)
am 10. November 1918 im Lazarett an Lungenenigündung gestorben ist.
Am 27. November 1918 fiel im Westen der Herrenmaßschneider, Nollege
163/4
Sozialdemokrat. Verein Berlin 2. Nachruf.
Um 11. November verstarb unser Mitglied, der Schloffer
Alfred Kralisch
Winterfeldstr. 34. Beerdigung hat bereits stattgefunden.
205/10
Der Borstand.
Verband der Gait- und Schankwirte Deutkhl. Zahlstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege
Oito Galle Tilsiter Str. 10, Bezirk 3, am 29. Novbe. gestorben ist. Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 4. Dezember, nachmittags 1% Uhr, vom Trauerhause, Tilsiter Str.10, aus, nach dem GeorgenKirchhof, Landsberger lee, ſtatt.
Um rege Beteiligung er fucht
Die Ortsverwaltung.
Als Opfer des Weltkrieges fiei unser lieber Mitarbeiter, der ta fhineaseger
Oskar Kraatz.
ir verlieren in ihm einen aufrichtigen Rollegen und werben ihm stets ein chrendes Andenken bewahren. 2568
Das Personal der Buchdruckerel H. S. Hermann.
Volks FeuerbestattungsVerein Groß- Berlin 1913. Geschäftsstelle N. 89, Schön walber Str. 4.
Tel.: Rorden 10787. Shn Dannerstag, den 28. November 1918 verstarb
unser Mitglied
Berta Hoferichter
Grenafte. 15.
Die Ortsverwaltung.
Spezialarzt
( S. 3. 9.)
Barteigenoffen, Feldgraue, Arbeiter, Borwärt8- Befer, die Anmeldungen für die Parteiorganisation nehmen entgegen:
Hahnisch, Ackerstr. 174,
Suhr, Hulackstr. 18, Leibig, Schifikanoramım 22/28, Pickert, Linienr. 188 h, Wollstein , Lietzmannsir. 5 III, Zucht, Immanuelkirchstr. 13 III, Rösner, Immanuelkirchstr. 25,
Sozialdemokratischer Herein barnim( 5. B. D.)
Bezirk Clotenberg.
Kitte, Vinsstr. 54, Winzer, Christharger Str. 9, Stitzky, Christburger Str. 25 1, Schwanherz, Hangarder Str. 3, Wardin, Hosemannstr. 11 II, Friedemann, Hesemannstr. 8.
222/20
Mieber
Morgen Mittwoch, den 4. Dezember, abends 8 Uhr, in Kerns Feftsälen, Rummelsburg , Silerschmidtstr. 45:
Mitglieder- Versammlung.
Sagesordnung:
243/10
1. Die politische Umwulung im Reid, Staat und Kommunen. Referent: Geneffe Serm. Millec, Kreisverkceler, und Otto John , Stabtverordneter 2. nespera 8. Stellungnahme zur Rationalversammlung. 4. Berschiedenes.
FGs it unbedingt nicht der Mitglieber in dieser wichtigen Berfamlung zu erscheinen.
Borwärts lefer und Berteifreunde find eingeladen. Die Bezirksleitung. J. A: R. Beterhansel.
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der Mechaniker, Uhrmacher, Optifer, fowie aller in den mechanischen Betrieben beschäftigten Kollegen und Kolleginnen.
Tagesordnung:
1211
1. Die gegenwärtige Situation. 2. Stellungnahme hierau Es wird bringenb erfucht, für einen guten Besuch dieser Ber fammlung zu forgen. Die Versammlung wird pünktl. eröffnet. Mitgliedsbuch legitimiert. Die Ortverwaltung.
Achtung!
Schmiede der Kleinbetriebe! Achtung!
Donnerstag, ben 5. Dezember, abends 7 Uhr, in Böters Festfälen, Weberstr. 17: Versammlung
aller in den Innungs- Karosseriebetrieben, Wagen und kleinen Maschinenfabriken Beschäftigten. Tagesordnung:
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Cöpenick über das Thema
Auf zur Nationalversammlung! fprechen werden. Freie Diskussion Die Bezirksleitung. Beitrittserklärungen für die Gosialdemokratische Partei werden in ben beiben„ Borwärts"-Speditionen Redarfte. 3 u. StegfriedStraße entgegengenommen
and Site, ben 300 Mart Belohnung! Verband der Sattler u. Bortefeuiller.
findet Mittwoch, De
zember, nahm. 4 Uhr, im Krematorium Gerichtstraße ſtatt. 182/1
Am Donnerstag, ben 28. 9ov., früh, verschied nach langem, fawerem Leiben meine innigftgeliebte Frau, unsere gute Mutter und Schwiegermutter, Frau Berta Hoferichter
geb. Hoffmann.
Im Namen der trauern den Hinterbliebenen
5. Soferichter, Grenzfte. 15.
Die Cinäfcherung findet am 4. Dezember, nachu
5 Uhr, im Krematorium Gerichtstraße ftett.
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Dr.med.Coleman
Diejenige Person, welche am Sonntagabend im Apollo. Theater bie schwarze Brieftasche aufgehoben hat, ist er fannt worden. Da imitegendes Geld Militäreigentum, ist die
Tafche an der Staffe des polos Donnerstag, den 5. Dezember, abends 7 Uhr, im Lokal von abzugeben, andernfalls Anzeige erstattet wird.
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Ban einem unbekannten Wahlausschuß werden Einlaßfarten zu einer am Montag, beu à. Desember, im Reingold stattfindenden Betriebsverfammlung verbreitet, Ausschluß der Oeffentlichtett ftattstedet.
Die unter
Die Anhänger bes Zentralverbandes der Handlungs gehilfen befuchen diefe Besfamuilung nicht. Unfere Beran ftaltungen werden stets mit unferem voken Namen veröffent fik ben nächsten Tagen werben wir die bereits gewählten Ausschiffe aker Berficherungsgesellschaften zufammenrufen, um fiber Rellettivverhandlungen zu beraten. Soweit Ausfchilise in ben Betrieben noch nicht gewählt find, wellen sich die Angeeten der Betriebe fofort an unfer Bureau, Mituzſtz, 20, wenben, ma eine Bertretung zu erhalten. 78/11
Berficherungsangeftelte Organisiert Euch in
3eutalverband der Handlungsgehilfen. Settion der Berficherungsangestellten.
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Der Vorstand.
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Unter d. Lindon 14 5- Uhr. Tanz- Tee
7 Uhr abends das
Große Programm
Berlin, ben 28. November 1918.
Bekanntmachung.
Im Hinblick auf die seitwellige Kohlenknapphelt die noch bestehende Ungewißheit des Eintreffens iuftig erheblicher Zufuhren treten zur Stredung des Roble vorräte bei den Gas- und Elektrizitätswerten für d Gebiet des Koblenverbandes Groß- Berlin, nämlich& Stadtfreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Bockt Schöneberg, Berlin- 2itenberg, Berlin- Wilmersdorf i wie die Landkreise Teltow xub Risberbarnim ble a weiteres folgenbe Notstandsbestimmungen in Szaft:
% 1.
Ja effemen Bertaufteffen, Barenhäusers, Babe geschäften b bergi ik bie Entnahme sen Bad st elettricher Krbeit war in der Beit von 8 hr vermitte nab Sebensmitteln[ stoje für Brifeus gefchäfte Behält es bei den bisherigen Bestimmungen fe Bewenden.
Schnellfärbereitenbs guläßig. War Wytheben, bis ef
2488
in 4 bis 7 Sagen Martgrafenstraße 20.
Bekanntmachung.
Jan Sinblid auf die bedrohliche Kahlentnappheit und die zur Beit bestehende Ungewißheit bes Cinireffens Fünftiger erheblicher Bufuhren werden zur Stredung der Rohlenvorräte bei den Gas- und Elektrizitätswerken auf Grund der Bekanntmachungen
des Stellvertreters des Reichskanslers über Gleftrisität und Gas sowie Dampf-, Seiß- und Beitungswaffer vom 21. Juni 1917, des Reichskommissars für Elektrizität und Gas vom
26. Jult 1917 und derselben Behörde über den Gasverbrauch in GroßBerlin vom 31. August 1917 sowie des Reichskontntissars für die Kohlenverteilung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit bom 2. November 1917 für die Stadttreise Berlin, Charlottenburg, Reukölln, Berlin- Schöneberg, Berlin- Lichtenberg, Berlin- Wilmers dorf, Spandau sowie für die Landkreise Teltow und Niederbarnim folgende Notstandsbestimmungen erlassen: § 1.
In Betrieben, welche mit Rücksicht auf einen Verbrauch von durchschnittlich mehr als 10 t Stohlen monat lich nach der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Sohlenverteilung vom 17. Juni 1917 meldepflichtig sind, oder die in Monat Oktober 1918 mehr als 500 cbm Gas oder 500 Kwh elettrifcher Arbeit verbraucht haben, darf für eine Arbeitsschicht Gas ober elektrische Arbeit und dritte Arbeitsschichten darf die Entnahme von Gas nur während 5 Stunden entnommen werden. Für zweite sder elektrischer Arbeit nicht erfolgen, foweit nicht in den einzelnen Betrieben zweite und britte Arbeitsschichten in gleicher Anzahl auch im Oktober 1918 geleistet worden sind. Die Entnahme von Gas ober elektrischer Arbeit für gewerbliche Zwede ist nur zulässig
bei Betrieben mit einer Arbeitsschicht in der Beit zwischen 9 Uhr vormittags und 3 Uhr nachmittags, bei Betrieben mit zwei Arbeitsschichten in der Zeit swischen 6 Uhr vormittags und 5 Uhr nachmittags, bet Betrieben mit drei Arbeitsschichten in der Zeit gwischen 6 Uhr vormittags und 10 Uhr abends. Ohne Rücksicht auf die Bahl der arbeitstäglich ge leisteten Schichten darf der Verbrauch an Roble, Gas und elektrischer Arbeit 70.. des Durchschnittsverbrauchs übersteigen. der Monate August, September und Oktober 1918 nicht
§ 2.
Im Interesse der Nahrungsmittelversorgung, des Verkehrs und der öffentlichen Sicherheit jewie in anderen befonderen Fällen fann die Kohlenabteilung der Kriegs amistelle in den Warfen Ausnahmen von vorstehenden Borfbriften bewilligen der weitere Einschränkungen festlegen.
$ 3.
Buwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung oder gegen Anordnungen, welche bie Kohlenabteilung der Kriegsamtstelle in den Marten auf Grund des§ 2 biefer Bekanntmachung erläßt, werden un beschadet der nach den eingangs erwähnten Bekannt machungen jonft verwirkten Nachteile, insbesondere des Aufgeldes für unzulässigen Mehrverbranch, mit Ge 10 000 m, aber mit einer dieser Strafen bestraft. Die der Kriegsamtstelle in den Marken ein.
Bei feinem der vorbezeichneten Abnehmer bauf d Berbrauch 80 v. H. der in dem entsprechenden Salonbe vierteljahr 1916 verwendeten Mengen von Gas und ele trischer Arbeit übersteigen.
§ 2.
Gastwirtschaften und Gastwirtschaftliche Betriebe jed. et( auch Hotel Restaurants, Saffees, Sabaretts u dergleichen) dürfen nur bis 10% ühr abends Gas odi elektrische Arbeit zu Beleuchtungszweden entnehme Sollte bie Polizeiftunde früher als 10% Uhr festgeles werden, so ist diese maßgebend. Beleuchtungszwecken barf 50 p. S. des Verbrauchs Der Berbrauch an was und elektrischer Urbeit dem entsprechenden Kalendervierteljahr 1916 nicht übe steigen. § 8.
In Lichtspiel- Theatern darf für Vorführungszwec nur in der Zeit bon 6,15 bis 10,15 Uhr abends elektrisch 4 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends. Sondervorste Strom verbraucht werden, Sonntage in der Beit vr lungen jeglicher Art sind unzulässig.
Für Zwecke der Beleuchtung, die jedoch auf ei Mindestmaß einzuschränken ist, darf eine halbe Stunt bor und nach der angegebenen Beit elettrischer Etro: verbraucht werden. CO v. H. des Verbrauchs in dem entsprechenden Stalender Der Verbrauch an Gas und elektrischer Arbeit da vierteljahr 1916 nicht übersteigen.
§ 4,
80 b. S. auf 60 v. 5. des Verbrauchs in bem en Für Theater ist der zulässige Stromverbrench bo sprechendem Kalendervierteljahr 1916 eingeschränkt.
§ 5.
In Wohn- und Schlafränmen Darf:
I bei elektrischer Beleuchtung nicht mehr als ein Glühlampe von höchstens 50 Sterzen Beutra oder 2 Glühlampen in einer Stärke von höchsten je 32 Kerzen Leuchtkraft,
2. bei Gasbeleuchtung nicht mehr als eine einzig für den einzelnen Raumt verwendet werden. Flamme
unzulässig ist, müssen aus den Beleuchtungskörpern ent Elektrische Glühlampen, deren Verwendung hiernes fernt werden.
§ 6.
Für alle, in dent§§ 1-5 nicht erwähnten Ber braucher, insebesondere Behörden, Banken, industrielle, ge werbliche und Handels- Unternehmungen bleiben die be stehenden Einschränkungsbeftimmungen in Geltung. Be weiteren Einschränkungsmaßnahmen wird für jie zunäch Abstand genommen in der Voraussetzung, daß der Ber branch von Gas und elektrischer Arbeit at Beleuchtungs sweden mit Müdfit auf die allgemeine Roblennet aut ein für die Betriebsverhältnisse erträgliches Mindestma eingeschränkt wird.
6 7.
Für Sicherheits- Belendung bleibt die Ent son as d elettricher beit auch zuenberge si sulaffig. Sie ist auf ein Mindesimas einzufäen.
$ 8.
Sit befanderen Fällen faux bie Stobienstelle Grah Berlin Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Be Tannimauxg festſekent.
$ 9.
Betansimaung oder gegex Anordnungen, wei Butsiderhandlungen gegen Sie Bofting biele
fängnis bis zu einem Jahr und mit Gelbſtrafe bis zu Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ber Kohlenabteilung lentelle Groß- Berlin in Semaseid bes biete
84.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Desember dieses Jahres in Kraft. Arbeiter und Soldatenrat. gez. Meyer. Lange.
Kriegsamtstelle in den Marken. ges. Graf Grocben.
An jedem Mittwo, Donnerstag und Sonntag 259b
Anfang wochentags 5 Uhr, Sonntags 3 2hr.
Im echten
Glück der Che
wird uns der Urquell alles Schönen und Erhabenen, des höchsten Glücas, der Gefundheit und Kraft offenbart. We unbefangene, Have Auffassung von der Beugungskaft beerfos, bringt ber Menschheit Genius ale unfeve Gaben zur saken ungebeminten Entwicklung. 3x ber bilterra Sight der Unaufgeflärtheit und ber Furcht vor der Wahrheit und Sem natürlichen en vermaberu Shheit und Rraft und bleibt nur der fiftere Bag zu mengen, Gelofteorwürfen, Entfegungen und Enttäuschungen offen. Mein Werk: 232/11
Der Kampf um
Das Glück der Ehe
und Nachkommenschaft
foll an der Sanb von unzähligen Beispielen aus dem Leben zeigen, wie bie Che glüdlich bleibt und wodurch sie gefchädigt und zerrüttet wird. Inhalt I. Recht auf Wahrheit und Wissen. II. Gin vernichtetes Frauenleben.- III. Bruta. lität. IV. Biele Schilderungen aus dem Leben, deren Eragit unb Realisti jeden ergreifen. V. Charakteristisches Geständnis einer feingebil beten Frau, bie burdy freeelhafte Redftevergeudung fast zugrunde gerichtet worden sub ber Ber zweiflung nahe war.- VI. as die Frauen wiffen müffen. VII. Gresel, bur bie ble frauen traft geschädigt und vernichtet wird.- VITI. Stinber forge nverhüten Corgenkinder. IX. Das Storch märchen und seine Folgen. X. Die Erhaltung der Gesundheit, Des Cheglids and bez trenesten Liebe in ber Che.-XI. Rraftselle Rustimmungserklärungen aus dem Publikumstreife. Die n foffung bes freien, unbefangenen Stenfcher. Gegen des Wifens. Rieder mit der Unwissenheit. Bewußtes Söherhinauf der Hummerlihes Dasein und fellhzeitiges Berfallen. Ungählige ferieben aus dem Felde Sier nur wenige Bellen eines jungen Offiziers: Shre Worte sind wahr und stehen in meiner Geele wie in Marmor eingelaffene goldene Bettern,
Der
Der Preis des Bertes ist vorläufig noch 2 M. ( Porto schon mit eingeschloffen, nur Nachn. 20 Pf. mehr). Später muß er auf 3 M. erhöht werden. Aeskulap- Verlag, Cannstatt 406, Teckstr. 14.
Bekanntmachung erfäßt, werben wit Gefängnis is t mit einer biafer Strafex bestraft. Die Berfolgung trit einem Jahr und mit Gelbftrafen bis pu 10 09 2. sbe nur auf Antrag ber Stohlenftelle Groß- Berlin cin. $ 10. Borstehende Bestierungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Kohlenherband Groß- Berlin. Wermuth.
Bekanntmachung.
Ausgabe von Süßlloff en Haushaltungen. Auf Grund von§ 2 Abs. 2 ber Bekanntmachung Be Magistrats vom 28. Juli 1916 über den Verhr wi Süßstoff und über Beschränkung des gewerbliches Wer brauchs von Buder wird bekanntgegeben, daß her 806 schmitt 99 der Süßstoffkarte im Dezember 1918 ein gelöst werden kann. Auf diesen Abschnitt ist ein Bäcker Süßstoff S- Badung zum Preise von 25 Pf. zu beraus gaben und zu entnehmen.
Die Abschnitte 1-38 dürfen im Dezember nicht meh eingelöst werden.
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