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Berhaftung Chyffen- Stinnes.
Deffentliche Erklärung.
028
Am Abende des 7. Dezember zwischen 26 und 3eitung„ Freiheit" den Lesern schon am Sonntag Morgen, die Anordnung der Haft oder die Entlassung die Ent7 Uhr wurden wir von Mitgliedern des Arbeiter- und während wir noch auf der Fahrt nach Berlin waren und scheidung zu treffen. In frivoler und gemeingefährlicher Soldatenrates der Stadt Mülheim- Ruhr festgenommen von dem Grunde unferer Festnahme noch nichts wußten, Weise hat sich der Mülheimer Arbeiter- und Soldatenrat und in das hiesige Militärgefängnis abgeführt. Während bekanntgegeben mit der in Fettschrift gedruckten Cleber- gegen diese die persönliche Freiheit der Bürger gewährdie Herren August Thyssen, Friz Thyssen und Direktor schrift:" Thyssen verhaftet". Zugleich wurde von den leistenden gesetzlichen Bestimmungen hinweggefeßt, uns des Roser von je einem Mitgliede des Arbeiter- und Sol- Serausgebern derselben Zeitung am Sonntag, den 8. De- Gebrauches unserer persönlichen Freiheit beraubt und uns Datenrates am Orte ihres Aufenthaltes festgenommen zember d. J., vormittags, nach Beendigung der Gottes- dem über unsere Verhaftung zur Entscheidung allein zuwurden, erklärte man uns anderen, wir sollten nach dem dienste in den Kirchen ein Extrablatt an die zahlreich auf ständigen Amtsrichter entzogen. Desselben Vergehens hat Rathause oder der Raserne zu einer kurzen Besprechung den Straßen versammelte Menschenmenge verteilt, in dem sich der Polizeipräsident zu Berlin schuldig gemacht, dem kommen, es würde dann sofort unsere Entlassung er- gegen uns und insbesondere gegen die Herren Thyssen wir von dem Arbeiter- und Soldatenrate in Mülheim- Ruhr folgen. Bei unserer Ankunft in der Kaserne, die einzeln und Stinnes die gemeinsten und niederträch zugeführt worden sind, und der nicht sofort veranlaßt hat, und getrennt erfolgte, erklärte der Sergeant Will, der fich tigsten Vorwürfe und Anschuldigungen er- daß wir dem für uns zuständigen Amtsrichter vorgeführt als Vorsitzender des Soldatenrates vorstellte, wir seien in hoben und der Grund unserer Festnahme im einzelnen worden sind, sondern uns drei Tage in Berlin noch in höherem Auftrage festgenommen. Auf unsere Frage nach dargelegt wurde. Beide Blätter fügen wir bei. Saft gehalten und uns schließlich nur infolge Eingreifens dem Grunde der Festnahme wurde uns die Auskunft ver- Unser Siuweis bei der Einlieferung in das Unter- höherer Instanzen( Rat der Volksbeauftragten und preußiweigert mit dem Hinweis, das würden wir später er- suchungsgefängnis zu Moabit, daß wir bereits 24 Stunden sches Ministerium) aus der Saft entlassen hat. Nicht fahren. Auch wurde uns jede Benachrichtigung an un- in Saft und noch immer nicht dem zuständigen Richter nur wegen der uns widerfahrenen Ungeset. sere besorgten Angehörigen untersagt, wir wurden viel- zur Vernehmung vorgeführt seien, wurde von dem Polizei- lichkeit, sondern im Interesse der den mehr, nachdem unsere Personalien festgestellt und unsere präsidenten nicht berücksichtigt. Unsere Vernehmung er- Bürgern durch Verfassung und Gesez gefämtlichen Sachen uns abgenommen waren, in Einzel- folgte erst am Abend des 9. Dezember vor dem Kriminal- währleisteten persönlichen Freiheit, verzellen des Militärgefängnisses, abgeführt. Ohne uns vor- tommissar Dr. Kopp zu Berlin im Auftrage des Polizei- langen wir scharfe Bestrafung der Schulher zur Sache zu vernehmen oder uns mit dem Grunde präsidenten von Berlin, nachdem uns der Generalstaatsanwalt digen. Gerade sie haben die Gewährleistung der persön der Festnahme bekannt zu machen, wurden wir gegen Plaschke vom Rammergericht in Berlin erklärt hatte, daß lichen Freiheit als erstes Gesetz eines geordneten Staats12 Uhr desselben Abends mit mehreren bereitstehenden er mit dem Verfahren selbst nichts zu tun, er aber den wesens stets gefordert und verlangt, gegen welches sie Automobilen nach dem Hauptbahnhofe in Effen gefahren. Polizeipräsidenten ersucht habe, die Sache zu beschleunigen. iest im Augenblicke der an sich geriffenen Gewalt in so Jegliche Unterhaltung miteinander wurde uns bei Gefahr Unsere Vernehmung ergab, daß keiner von uns an der an- frivoler und das Wohl und Wehe des ruhigen Staatsdes Lebens verboten. Herrn August Thyssen, der seinem geblichen Versammlung im Fürstenhof zu Dortmund am bürgers gefährdenden Weise verstoßen haben. Wir beSohne Fris ftumm die Hand reichte, wurde dies als un- 5. Dezember teilgenommen hatte. Inzwischen hat sich heraus- antragen ferner zusammen mit dem unterzeichneten Kaufzulässig verwiesen. Am Hauptbahnhofe in Effen erfuhren gestellt, daß eine solche Versammlung überhaupt nicht statt- mann Sugo Stinnes die Bestrafung des verantwortlichen wir, daß wir mit dem fahrplanmäßigen Suge 12 Uhr gefunden hat, sondern daß diese ganze Versammlung und die Redakteurs C. Minster der zu Mülheim- Ruhr erscheinenden 51 Minuten ab Effen nach Berlin transportiert werden in derselben gepflogenen Verhandlungen erlogen waren. Nach Zeitung„ Freiheit", wegen der in dem am 8. Dzember erfollten. Auf drei Abteile erster und zweiter Klasse unserer Vernehmung am Montag abend, den 9. Dezember, schienenen Extrablatte enthaltenen schweren Verleumdungen, verteilt, fuhren wir unter ständiger Bewachung von je find wir noch bis Mittwoch abend, den 11. Dezember, in deren Hervorhebung im Einzelnen es nicht bedarf, wenn einem oder zwei Mitgliedern des Arbeiter und Sol- Saft geblieben, ohne einem Richter vorgeführt zu werden, man sich den Inhalt dieses verleumderischen und aufdatenrates nach Berlin und kamen dort mit Verspätung der allein über die Rechtmäßigkeit unserer Verhaftung ent- rührerischen Machwerkes vergegenwärtigt. erst gegen Abend des 8. Dezember an. Bom Bahnhofe scheiden konnte. Erst am Mittwoch abend, also nach Schließlich beantragen wir alle die Bestrafung des wurden wir in mehreren Automobilen nach dem Unter- viertägiger Festnahme, sind wir aus dem Untersuchungs- zweiten Vorsitzenden des Arbeiterrates der Stadt Mülsuchungsgefängnis in Moabit überführt. In einem der gefängnis in Moabit entlassen worden. heim- Ruhr, Herrn Serfort, wegen der verleumderischen Automobile saß ein Serr, der auf die Frage des Herrn Biernach beschuldigen wir in erster Linie die Mit- Beleidigungen, die er in der Rede in der öffentlichen August Thyssen erklärte, er sei der Polizeipräsident von glieder des Arbeiter- und Soldatenrates zu Mülheim- Ruhr, Versammlung im Schuck'schen Saale zu Mülheim- Styrum vorfäßlich und rechtswidrig uns eingesperrt und des Ge- am 8. Dezember 1918 gegen uns nach dem stenographischen Der bei unserer Ankunft im Moabiter Unter- brauches unserer persönlichen Freiheit beraubt zu haben. Berichte der Mülheimer Zeitung vom 9. Dezember 1918 suchungsgefängnis anwesende Staatsanwalt Göbel ließ Der Arbeiter und Soldatenrat zu Mülheim- Ruhr war ausgesprochen hat. Er hat in die Versammlung hineinfich von dem Sergeanten Will und den anderen anwesen- überhaupt nicht berechtigt, uns festzunehmen und uns des gerufen, es sei bewiesen, daß die Stinnes und alle die den Mitgliedern des Arbeiter- und Soldatenrates erklären, Gebrauches unserer persönlichen Freiheit zu berauben. Zur Machthaber der damaligen Ordnung in aller Form bazu um was es sich eigentlich handele. Nun erst erfuhren wir vorläufigen Festnahme sind nach den Bestimmungen der übergegangen seien, Deutschland an die Entente zu verdurch den Staatsanwalt Göbel den Grund unserer Fest- als Gesetz noch geltenden deutschen Strafprozeßordnung taufen, weil ihnen der Achtstundentag, die Löhnhöhe und nahme, den er jedem von uns einzeln und getrennt er- wenn es sich nicht um ein Eingreifen auf frischer Tat vor allem der Arbeiter- und Soldatenrat in Mülheim im öffnete. Als Grund unserer Festnahme wurde die Behandelt nur die Staatsanwaltschaft und die Polizei- Wege seien. Und diese verleumderische Beleidigung hat teiligung an einer Sigung im Fürstenhof zu und Sicherheitsbeamten befugt, wenn die Voraussetzungen er in die Massenversammlung hineingerufen, obgleich er Dortmund am 5. Dezember d. 9. angegeben. In eines Saftbefehls vorliegen, und Gefahr im Verzuge ob- am Sonntag, den 8. Dezember d. 3., genau wußte, daß dieser Sigung, an der wir alle teilgenommon haben waltet. Aber selbst diese sind nach dem Gesetze verpflichtet, die Angeschuldigten von dem Mülheimer Arbeiter und sollten, sei es zu einer lebhaften Aussprache gekommen den Festgenommenen mit dem Grunde der Festnahme be- Soldatenrat über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen und vereinbart worden, die Truppen der Entente mög. fannt zu machen und ihn unverzüglich dem Amtsrichter noch nicht einmal unterrichtet, geschweige denn wegen lichst rasch zur Besetzung des ganzen rheinisch- west- des Bezirkes, in welchem die Festnahme erfolgt ist, vor- dieser Anschuldigungen vernommen worden waren. fälischen Gebietes herbeizurufen. Diese gleiche Anschuldi- zuführen. Letzterer hat den Festgenommenen spätestens bedarf nicht der Hervorhebung, daß die Verfolgung dieser gung wurde in der zu Mülheim- Ruhr erscheinenden am Tage nach der Vorführung zu vernehmen und über Beleidigungen im öffentlichen Interesse liegt.
Berlin.
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