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Uebrigens fei beiläufig noch bemerkt, daß die Begrün- schäftigung erhielt, sofort die Arbeitsstätte verlassen und über Vereinigung bei. Hierauf erledigte die Versammlung die Bor bung zu dem Entwurf eines Gefezes, betreffend die Abänderung fich frei verfügen fönnen. Wenn er es nicht that, standswahl. Es wurden gewählt: Dröhmer als erfter, Legin der Gewerbe- Ordnung, von 1890 die in Rede ftehende Besondern sich vertrösten ließ, hätte er auf feine als zweiter Vorsitzender; Raasch als Kassirer; Bagels als erster stimmung auch durchaus nur in dem hier vertretenen Sinne Roften so gehandelt. Unseres Erachtens stand und Michaelis als zweiter Schriftführer. ausgelegt hatte. Gerade weil man den§ 153 in seiner bis- dem Kläger die beanspruchte Entschädigung zu, weil er de m Die öffentliche Generalversammlung der Maurer , eine herigen Faffung als ungenügend zum Schutz der angeblichen Beklagten zur Verfügung stand, woran nichts ändert, öffentlichen Interessen" ansah, machten die Regierungen daß er erit Nachmittags um 8 Uhr nach Hause ging, um seines berufen vom Vertrauensmann Ueckert, welche am 19. d. M. in­folge Saalverweigerung bei Haberecht nicht abgehalten werden damals den mißlungenen Versuch, seine Abänderung durchzu- Leibes Nothdurft zu befriedigen, und das ganz zufälliger- fonnte, fand nunmehr mit derselben Tagesordnung am 25. d. M. fegen. weife" gerade in seiner Abwesenheit Arbeit für ihn war. Der in den Armin- Hallen statt. Der Vortrag des Genossen Wagner Endlich aber und damit kommen wir auf den letzten Kündigungsausschluß ändert ebenfalls nichts daran. In dieser über der Bierboykott und seine Gegner" fand den lebhaftesten Punkt kann in dem hier in Frage stehenden Falle von Weise hat sich die Kammer III häufig ausgesprochen, natürlich nur Anklang. Wie B laur ock mittheilte, ist auf dem Schloßbau seitens einer Anwendbarkeit des§ 153 schon deshalb feine Rede wenn, wie im vorliegenden Falle, auf Ber­fein, weil er sich ausdrücklich nur auf die im§ 152 erwähnten anlassung des Arbeitgeber sich diesem der betreffende der tönigl. Bauinspektion der strikte Befehl ergangen, daß fortab an ftelle des dort von den Arbeitern tonsumirten Rathenower Bereinigungen bezieht. Dies haben auch die höchsten Gerichts- Arbeiter für einige Zeit zur Verfügung gestellt hatte, ohne daß Bieres nur noch Schultheißbier geführt werden darf. Dessen höfe, das preußische Obertribunal sowohl wie auch das Reichs- er beschäftigt wurde. gericht, in fonftanter Praxis anerkannt und damit lediglich das- Nicht substanzirte Schadenersazansprüche ungeachtet sei dieses Vier nur von 2 Kollegen" getrunken worden. jenige wiederholt, was ber Wortlaut des Gesetzes selbst klar find hinfällig. Das mußte auch der Wäscherei- Juhaber Folgende Resolution fand einstimmige Annahme: Die Versammlung hält ihren gefaßten Beschluß, fein Das also heißt: der§ 153 der Gewerbe- Ordnung Franzte erfahren, der einer Lohnreftforderung der Plätterin P. Ringbier zu trinken, aufrecht. Die Versammlung erblidt in hat es ausschließlich zu thun mit den Verabredungen und Ver im Betrage von 14 M. Schadenersatzansprüche entgegenseite. Diesem Boykott einen Theil des allgemeinen ökonomischen Kampfes. einigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Er legte nicht dar, wieso er einen Schaden gehabt, Deshalb verpflichten anwesenden Kollegen, nicht Deshalb verpflichten fich alle Arbeitsbedingungen". Wie man hierunter aber die Formel: worin derselbe bestand, sondern fagte nur immer: früher zu rasten, des Prozenthums gesprengt und Trinkt fein boykottirtes Bier" subfumiren kann, ist schlechthin Ich mußte gewärtig sein, daß infolge der mangelhaften Arbeit sämmtliche Arbeiterforderungen bewilligt find. Die Versammlung unerfindlich. Dies fertig zu bringen, fertig zu bringen, dürfte selbst den der Klägerin mir die Kundschaft wegblieb; dieselbe arbeitete ist der Meinung, daß innerhalb eines Jahres feine Vergnügungen dialektischen Seiltängerfunststückchen schwer werden, von denen nicht sauber, weil sie furzsichtig ist. Den Versuch, den Schaden oder Festlichkeiten abgehalten werden. Sollten aber Ausnahme­wir in den legten Dezennien der modernen Jurisprudenz nachzuweisen, unterließ der Beklagte vollends. Wegen nicht gefälle stattfinden, so dürfen nur Vergnügungen dort abgehalten so herrliche Proben erleben durften. Die Aufforderung, fich des nügender Begründung seiner allgemeinen Einwände gegen werden, wo kein Ringbier ausgeschänkt wird. Die Anwesenden Genusses eines bestimmten Bieres zu enthalten, ist so wenig ftraf die Klägerische Forderung ließ das Gericht dieselben bei der erwarten, daß jeder ehrenhafte Berliner Maurer diese Resolution bar, wie leider auch die gegen die Koalitionsfreiheit der Arbeiter sich Urtheilsjällung ganz außer Betracht und verurtheilte zu seiner eigenen macht." in mind richtende Verrufserklärung, insbesondere die Aufnahme gewisser Franzke, da die Forderung der Klägerin an sich bei Streits hervorragend betheiligt gewesener Personen in die für berechtigt gehalten wurde, zur Zahlung der schwarzen Listen. 14 M. Zu bemerken ist, daß die 14 m. als Lohn für 14 volle sprucht wurden, die Beklagter mit Effen, Trinken und Schlafen" Arbeitstage( nicht für 2 Arbeitswochen von je 6 Tagen) bean­genügend bezahlt erachtete, während der Gerichtshof 1 M. Lohn pro Tag noch dazu für angemessen hielt.

ausspricht.

fache bleibt: sofern eine gegen die Unternehmer sich richtende Doch dieser Punkt ist nebensächlicher Natur. Die Haupt­Maßregel, um ihnen einen bestimmten Antheil vom Arbeitsertrage zu entreißen oder andere günftigere Arbeitsbedingungen zu er langen, nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch nicht faßbar ist, ist fie straflos.§ 158 der Gewerbe- Ordnung gewährt dem Arbeit geber nicht den geringsten Schutz. Berlin . Hugo Heinemann .

Für einen selbständigen Gewerbetreibenden erklärte das Gericht den Schneider Rzepka, der als Heimarbeiter auf eine vierzehntägige Bohnentschädigung gegen die Firma Simon Grät tlagte, und wies ihn mit der Klage ab.

Die Versammlung war weiter berufen, Stellung zu nehmen zur Wahl von Delegirten zur Gewerkschaftskommission. Bereits felben ein Mandat auszustellen, so wurden dieselben nicht an­im vorigen Jahre sind die Kollegen Decker und Wilte als Dele­girte gewählt worden. Da aber verabsäumt worden war, den­erkannt. So blieb die Sache. Aus taktischen Gründen waren der Gewerkschaftskommission, während Knöppchen, Bieliceu.a. Blaurod, Legeler, Hagen( Töpfer) u. a. für Vertretung in entschieden davon abriethen. Das Resultat des diesbezüglich gepflogenen Meinungsaustausches war der mit großer Majorität In der Verhandlung wurde festgestellt, daß der Kläger für überzugehen. Zum Schluß erfolgte die Bekanntgabe der Adressen angenommene Beschluß, über die Angelegenheit zur Tagesordnung einen anderen Schneidermeister hin und wieder auf vorherige der Vertrauensleute. Diefelben sind: Wilhelm Ueckert, Anfrage" Kleidungsstücke während der Zeit fertigte, in welcher Thurmstr. 28; August Matull, Rüdersdorferstr. 50, Karl er für den Beklagten thätig war. Einmal, so führte ein bei Schulze, Bergmannstr. 27; Heinrich Golzow, Wörther Gräß noch in Stellung befindlicher Beuge aus, hätte Kläger einstraße 21; Stück für Gräß nicht zur gewünschten Zeit fertig gehalten, weil straße 21 Herrmann Schwabe, Forsterstr. 38; Her= er einen Baletot für den erwähnten zweiten Auftraggeber mann Schulz, Swinemünderstr. 33; Fri Freydant, Rammer VI. Borsigender: Assessor Alberti. Sigung bei der Annahme des Gr.'ichen Auftrags gerade in der Arndtstr. 31; Hermann Hurras, Soldinerstr. 50. In einer gutbesuchten Schifferversammlung, die am

Gerichts- Beitung.

vom 23. Juli 1894.

Gewerbegericht.

Verdienst eines Monats und

Mache" hatte.( Die im vorigen Jahre betreffs der Kündigungs­Die Kammer verhandelte einen Prozeß des Brauers bezw. frist der Heimarbeiter gefällte prinzipielle Entscheidung geht 22. Juli in Reichert's Lotal, Müllerstraße 7, tagte, hielt Genoffe Bierfahrers H. gegen den Brauereibesiger Lehmann, Bel- dahin, daß Heimarbeiter Anspruch auf die für Ge- Kleinschmidt einen intereſſanten Vortrag über Die Miß­forterstraße. Der Kläger verlangt von Lehmann, der weder werbegehilfen geseglich festgesette vierzehn- stände im Echiffergewerbe". In der Diskussion befürworteten die felbst im Termin erschien, noch sich vertreten zu lassen tägige Kündigungsfrist haben, daß unter dem Schiffer Riehle und Kleinschmidt die Gründung einer für nöthig hielt, den ihm angeblich vorenthaltenen Begriff Heimarbeiter aber nur Personen zu verstehen Organisation. Letterer besprach noch eingehend die Machinationen entschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Kläger , der einem Arbeitgeber Beschäftigung erbalten. feinem Schlußwort betont der Referent, daß die Schiffer durch eine vierzehntägige Lohn- feien, die zu ein und derselben Zeit nur von des Zentralverbandes deutscher Strom- und Binnenschiffer. In bei Lehmann als Bierfahrer beschäftigt wurde, ließ sich sehr ab. Die gelegentliche Herstellung einzelner Kleidungsstücke die Rücksichtslosigkeit der Kaufleute in ihren Erwerbsverhält fällig über denselben aus. Lehmann sei immer nicht zu haben für Privatleute soll nach jenem Urtheil den Charakter niffen tief herabgedrückt werden, damit aber zugleich die Er­gewesen, wenn es sich um die Auszahlung seines( Klägers) Ver- der in Frage Kommenden als Heimarbeiter fenntniß Heimarbeiter fenntniß der sozialdemokratischen Anschauungen sich immer dienstes handelte; er wolle wohl selbst verdienen, möge aber nicht verwischen und ihre Kündigungspflicht Im Laufe der letzten Woche sind und ihr mehr Bahn bricht. nicht gern bezahlen u. s. w. Betreffs der Entlassung führte der Kündigungsrecht ihnen nicht beeinträchtigen.) dreißig Fahrzeuge zum Verkauf angeboten; das heißt, Kläger aus, dieselbe sei erfolgt, weil er angeblich die Pferde zu Weil der Schneider B. angeblich schlecht, die Besiger mußten ihren Beruf aufgeben und suchen Eine gute Echanden" gefahren haben solle. Das sei aber nicht der Fall. Wenn sehr schlecht, arbeitete, will der Schneidermeister Hiller nun als Fabrik- oder Handarbeiter Beschäftigung. die Pferde so mager gewesen, habe das neben der schlechten Fütterung berechtigt gewesen sein, denselben plöglich zu entlassen. Das Organisation wird den Schiffern gegen die Uebermacht des Groß­wohl auch an ihrer großen Anstrengung in der letzten Zeit Gericht verurtheilte den Beklagten zur Zahlung der ver- fapitals den nöthigen Schuß gewähren. Nach Annahme einer Ne gelegen. Daß die Pferde so angestrengt wurden, sei aber nicht langten Lohnentschädigung für 7 Tage, indem es anerkannte, folution, die ihr Einverständniß mit dem Referenten ausspricht, und feine, sondern Schuld der Betriebsleitung gewesen, vom frühen das derfelbe mit dem Kläger nicht besonders sich für die Gründung einer Organisation auf sozialistischer Bafts Morgen bis zum späten Abend babe er, Kläger , mit den Pferden gut antam", trobem aber ihn beim Nichtaus.erflärt, wird eine Kommission, bestehend aus den Schiffern unterwegs sein müssen. Gegen Beklagten wurde ein Ber - ich luß der Kündigungsfrist zu kündigen hatte. Biedtmann, Kleinschmidt, Freier, Ehrhardt und D. Schulz, fäumnißurtheil gefällt und dem Kläger die im Laufe der Ver- Statt 4 M., wie verlangt, wurden dem Kläger nur 3 M. pro Handelsmann gewählt, die den Auftrag erhält, die Statuten zu handlung ermäßigte Klagesumme( er hatte nicht 14, sondern nur Tag, als für ihn angemessen, zugebilligt.

11 Tage lang nach der Entlassung keine Arbeit, außerdem hatte

er bereits einen Theil des eingeklagten Monatsverdienstes er­halten) zugesprochen.

Kammer I. Vorsitzender: Assessor Tech ow. Sigung vom 25. Juli.

berathen.

Der Verband der Geschäftsdiener, Packer und Berufs­979 genoffen tagte am 22. Juli in der" Ressource". Der Vorsitzende gab u. a. befannt, daß am 12. Auguft ein Ausflug nach Johannis­18thal stattfindet, ferner, daß der Verein der Möbeltransportarbeiter

Versammlungen. fich

gemäß dem Kongreßbeschlusse aufgelöſt habe, und nun mit Weil berkonfettionärLandsberger ihn vier Tage hingezogen" habe, ohne ihn zu beschäftigen, ver- seine diesjährige Generalversammlung ab. Nachdem der Kassirer Der Kassenbericht ergab eine Einnahme von 10 220,17 M. und Der Verein Berliner Schirmmacher hielt am 21. Juli feinem ganzen Inventar dem Verbande beitreten werde. Weiter find mehrere Bahlstellen wegen des Bierboykotts verlegt worden. langte der Schneider Kr. eine Lohnentschädigung für vier Tage. feinen Kaffenbericht der Versammlung unterbreitet hatte, erledigte eine Ausgabe von 6203,84 M., Kassenbestand am 1. Juli 4016,33. Während der fraglichen Zeit hielt sich Kläger , was der Beklagte man die Neuwahl des Vorstandes. Gewählt wurden: Schwarz, Im Bureau gelangten im legten Vierteljahr 1327 Schriftstücke erster Arbeit werde. Als an einem der in Betracht kommenden Tage Knappe, wohnhaft Alte Leipzigerstr. 18/19, Hof I, Arbeitsnachweis zur Erledigung. Ferner wurden 302 diverse Auskünfte ertheilt, der Beklagte nach dem Kläger verlangte, um ihm Arbeit zu Vorsteher. Tas Stiftungsfest, für welches die Konkordia" in 11 Kollegen beim Gewerbegericht vertreten. Aus dem Bericht 48 Klagen, Reklamationen, Gesuche 2c. angefertigt und außerdem geben, war derfelbe zu Tisch. Es war zwischen 3 und 4 Uhr, Aussicht genommen war, ist abbestellt. um 3 Uhr war Kläger gegangen. Die ihm zugedachte Arbeit er­des Arbeitsnachweises geht hervor, daß 133 Stellen, davon 30 hielt ein anderer. In der Werkstatt auf Beschäftigung gewartet zur Aushilfe, gemeldet wurden. Davon konnten besetzt werden hatte Kr. auf Veranlassung des Beklagten. Die Kündigungsfrist 45 für fest, 30 zur Aushilfe. Bei 13 Stellen waren die ge­war ausgeschlossen. wünschten Branchen Hausdiener nicht vorhanden. 15 Stellen fonnten wegen zu niedrigen Lohnes nicht vergeben werden. Das niedrigste Lohnangebot war 9 M., das höchite 22 M. Die Arbeitszeit betrug 10-161/ 4 Stunden, durchschnittlich 13/4 Stun

Unter folgender, nicht stichhaltiger Begründung er­folgte Abweisung des Kläger 3. Da die Kündigung aus geschlossen gewesen sei, hätte der Kläger , sowie er teine Be­

Eine Menge unheimlicher Gesellen versammelte sich um Herrn Clemens Steigerer.

Dann hörte er seinen Namen nennen und fühlte sich bald an den Armen ergriffen und emporgehoben. Er schaute sich ver­wundert im Kreise um.

Seht, da ist der Lump!" schallte es ihm entgegen. Clemens erkannte, daß es die Aktionäre der Ringbrauereien waren, die ihn drohend umstanden und ihm ihre Aktien, die er selbst herab­zudrücken geholfen hatte, tlatschend um die Ohren schlugen. Bringt den Kerl um!" hörte er einige flüstern und er fab wie fich Verschiedene ihm in heimtückischer Weise zu nahen be mühten

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Mein Gott, wer ist denn das? hörte er's auf einmal wieder von der anderen Seite rufen. Das ist ja der Steigerer, der mich vor 4 Wochen an die frische Luft gesetzt hat!"

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Die Defateure hatten am 22. Juli eine gut besuchte Versammlung einberufen, in der Genosse Hübsch über Zweck und Nußen der Gewerkschafts Organisation referirte. Im An­schluß an das Referat verpflichteten sich die Anwesenden, dem Verbande aller in der Textilindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen beizutreten. 63 Berufsgenossen traten sofort der

leuchten in wirrem Glanze und die vom Regen durchnäßten Haare hingen ihm in langen Strähnen in das Gesicht.

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Der fürchterliche Traum, den er gehabt, ließ ihn keine Nuhe er fühlte sich tief unglücklich. Und dazu waren ihm alle Glieder wie zerschlagen. Herr Clemens eilte so schnell er fonnte auf dem weichen Grase vorwärts; von weitem bemerkte er auf der Chauffee eine Droschke, die er mit weiten Säßen ein zuholen versuchte. Der Kutscher bemerkte auch endlich den Nach­eilenden, er hielt eine Weile an und erwartete den Haftenden, der nach Nennung seiner Wohnung schlaff und ermattet in die weichen Kissen niederfant.

Jetzt erst bemerkte Herr Clemens, wie sehr seine Toilette durch sein Lager im Freien derangirt war. Er zauste in der Eile an Rock und Vorhemd, um nur den kurzen Weg von der Troschte zur Hausthür ohne Aussehen unter den frühen Passanten zu erregen, zurücklegen zu können. Dann betrat er seine Wohnung.

Es ist am nächsten Vormittag.

Und mich auch mich auch!" rief's verschiedentlich durch einander. Dann fühlte sich der zitternde Clemens ergriffen und heftige Schläge auf seinen dicken Buckel niedersausen. Er wollte um Hilfe schreien, aber ein schwaches Ballen war Alles, was er Herr Clemens Steigerer hatte sich einigermaßen von den hervorbringen konnte. Aufregungen der bösen Nacht, die wir beschrieben, erholt. Von Die unheimlichen Gesellen trugen einen großen beklebten der Verschärfung des Boykotts brachte nunmehr auch seine Bei­Reifen herbei, wie sie im Zirkus die Klowns benutzen. Herr tung die Bestätigung und die Laune, die dieser Vorgang bei Clemens schauderte und zitterte. Ringsum fab er seine Herrn Clemens hervorbrachte, steigerte sich fast bis zur Raserei. hübschen, theueren Aktien mit ihren bunten Binskoupons auf In dieser Aufregung stürmte er hastig im Zimmer auf und ben Bogen gespannt und dann wieder feine ellenlangen Mieths ab, als ein lautes Klopfen an der Thür ertönte. kontrakte mit den vielen mühsam erdachten Paragraphen. Auf das barsche" Herein" des Hausherrn erschienen die " Hollah- hopp!" fommandirte einer der Ermittirten und beiden Brauergesellen in der Thüröffnung. Herr Clemens Herr Clemens mußte durch seine Aktien mitten hindurchspringen Steigerer warf ihnen wüthende Blicke zu, die tanien ihm gerade und seine Miethskontrakte selbst zersetzen er schluchzte und recht. weinte wie ein Kind.

Guten Morgen, Herr Steigerer!" grüßten die Brauer frei­

Nun?"

Hierauf wurde er, ohne Rücksicht auf seinen schwißen- müthig. den Zustand, in einen tiefen Graben geworfen, um erfäuft zu werden.

Herr Clemens Steigerer merkte, daß das Waffer ihn immer mehr und mehr ergriff. Er machte verzweifelte Anstrengungen, fich zu retten und schlug die Augen auf.

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V.

Die Sonne entfandte bereits ihre erfien Strahlen über die üppig grünende Landschaft und der feine Regen, der eine furze Weile herabgefallen, hing noch in glitzernden Tropfen an den Blättern der Gräser und Wiesenblumen.

" Wir kommen, um Ihnen die rückständige Miethe zu zahlen." " So!" meinte Herr Clemens gedehnt, haben Sie denn schon wieder Arbeit bekommen?" Leider nicht; aber unsere Kameraden lassen uns deshalb noch nicht im Stich.

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So, fo!" sagie Herr Clemens Steigerer etliche Male. Eigentlich ging ihm doch heute alles verkehrt. Nicht einmal an den Branergesellen tonnte er seine Wuth auslaffen. Am Nachmittage desselben Tages beauftragte Herr Clemens Steigerer seinen Bantier, alle von ihm deponirten Schultheiß

Zwischen zwei aufgeworfenen Erdhaufen bewegte fich eine dunkle Gestalt heftig hin und her und fuhr bald mit starrem Aktien für jeden Preis zu verkaufen. Entsetzen in die Höhe. Es war Herr Clemens Steigerer, der hier am gestrigen Abend zu Fall gekommen war. Seine Augen I

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Literarisches.

242 Natürliche und soziale Religiou. Von Franz Lütgenau. Stuttgart . Verlag von J. H. W. Diet. 1894.

Neben den politischen und wirthschaftlichen Kämpfen der Gegenwart, beeinflußt durch sie und wiederum auf sie einen Einfluß ausübend, vollzieht sich ein religionsgeschichtlicher Ent­wickelungsprozeß. Auch wer sich frei gemacht hat von den be­stehenden Religionsgesellschaften, wer felbständig sich, von der Wissenschaft belehrt, seine eigene Weltanschauung gebildet hat, kann die Religion und die Religionsgemeinschaften nicht unberücksichtigt lassen. Er ist gezwungen, ihr Wesen verstehen zu lernen. So geht es auch den Genossen, die an der sozialdemokratischen Bewegung theilnehmen. Wäre es nicht ihr eigenes Wissensbedürfniß schon, der Kampf, in tem sie stehen, würde sie antreiben, sich mit den Fragen zu beschäftigen: Was ist Religion? Wie hat sie sich ent­wickelt? Welchen Einfluß hat sie auf die Menschen ausgeübt? Wie haben wir uns zu ihr zu stellen? Ein sehr dankenswerthes Unternehmen ist es deshalb, daß Lütgenau vom Standpunkte der materialistischen Geschichts­auffassung aus, der Hand der wissenschaftlichen Er­gesuisse verschiedener Disziplinen, eine Antwort auf diese Frage zu geben unternommen hat. Sein 254 Seiten Text um fassendes handliches Buch zeichnet sich durch eine flare, leicht­verständliche Sprache aus. Die vielen Zitate aus fremden Sprachen sucht er möglichst durch Verdeutschung dem Verständ­nisse der Leser nahe zu bringen, so daß ein jeder, durch die sozialistische Literatur geschulte, Arbeiter ihn verstehen wird.

an

Zur Betitelung seines Buches veranlaßten ihn die nach einander auf die Religionsbildung einwirkenden Elemente, die zum Theil in den natürlichen Verhältnissen, unter denen die Menschen leben, zum Theil in den sozialen Zuständen zu suchen sind. So unterscheidet er, im Anschluß an ein Wort von Fr. Engels, natürliche" und soziale Religion". Man könnte statt des letzten Ausdruckes auch sagen Naturreligion". In seinen Ausführungen über die Entstehung der Religion schließt er fich wesentlich den Schriften des in England lebenden deutschen Sprachforscher May Müller an, unseres Erachtens etwas zu eng. Nenere Forschungen haben Müller's Deduktionen vielfach über­bolt. Müller und mit ihm Lütgenau glauben den Ursprung der Religion in der Verehrung verschiedener Naturmächte sehen zu müssen. Weil die Sonne die einflußreichste dieser Naturmächte iit, nennt man diese Anschauung auch wohl die Sonnenhypothese. Sprachliche Forschungen, die bis auf die arische Ur­sprache der meisten europäischen Völker zurückführen, wiesen