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Kommunalisierung von Wirtsihastsbetrieben. Ein Gesetzentwurf der Sozialisieruugskounuisfio«. Emen bedeutsamen Fortschritt auf dem Wege zur Sozia- lisierung bedeutet der Entwurf eines Rahmengesetzes für die Kommunalifierung von Wirtschasts- betrieben, den die S o z i a l i fi e r u n g S kommisfi o n soeben veröffentlicht hat. Der Wortlaut der wichtigsten Be- stimmungen hieraus ist: Die Slädte- und Gemeindeordnungen im Deutschen Reiche muffen folgende Bestimmungen enthalte«: § 1. Städte und Gemeinden sowie verbände von diese«(§ 8) haben das Recht, alle oder einzelne Unternehmungen noch» stehender W ischastSzwcige, sofern sie im Privatbesitz stehen, z u übernehmen und zu betreiben bezw. betreiben zu lassen: 1. LerlehrSunternehmungen für da» Ge­meindegebiet. 2. Unternehmungen z»r Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht und Kraft� S. Erzeugung, Beschaffung und Lagerung, Verarbeitung und Vertrieb von RahrungS- und Genuhmitteln. 4. Herstellung von Kleinwohnungen. 6. Änschlagwesen. <5. Gewerbsmäßige Etellenvermittlnng im Sinne des Srellenv.rmittlergesetzeS vom 2. Juni IS 10. 7. Apotheken. S. Bestattungswesen. 8 2. Die Gemeinden dürfen da» in Z 1 genannte Recht auch für andere private Unternehmungen, die vorwiegend für lokale Zwecke arbeiten, in Anspruch nehmen. ' Slädte und Gemeinden können sich zum Betrieb der in ßZ 1 und 2 genannten Unternehmungen z u Verbänden zusammen- schließen. Sind die Beteiligten nicht einverstanden, so k a n n a u f Antrag einer»der mehrerer Gemeinden, welche mindesten« die Hälfte der Gesamtbevölkcrung sämtlicher beteiligten Gemeinden umiassen, oder auf Antrag der KommmmlauisichtSbehörde der Zusammenschluß von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet werden. Der§ 4 bestimm!, daß da« Recht einer Gemeinde oder des ent'prechenden Ve»bandeS von der Landeszentralbehörde erteilt wird und nur verweigert werden darf, wenn ihm wesentliche gemein wirtscha ftltch« Interessen entgegenstehen. § ö regelt daS Enteignungsrecht' der Gemeinden bezw. Gemeindeverbände. Die Enteignung soll bi« zum Erlaß eine» ReichSenieignungsgesetzeS gegen Erstattung de« gemeinen Wertes ausschließlich der durch die Kriegswirtschaft herauf- beschworenen Werifteigerungen erietzt werden. Erwachsen dem Eni- eigneten daraus Vorteile, so ist ihr Geldwert auf die Entschädigungs- summe aufzurechnen. Nicht berührt bleiben vom Gesetz die z« öffentlicher Bewirt» schaflung von Lebensmitteln gültigen Bestimmungen. Dem Eiiaß der erforderlichen LandeSauSsühtwigSbestimmungen wird m dem Reichsrohmengesetz eine bestimmte Frist gesetzt. Begründung. In der Begründung belonl die SoziakisierungSkommission, daß da» Gesetz lediglich' einen Rahmen bilde, innerhalb dessen den Kommunen und Kommunalverbänden die Möglichkeit zur Soziali- sierung gegeben werden soll. Die Einzelheiten bleiben der Lande«- geietzgebung vorbehalten. Diese muß e« dann den Kommunen übertaffen. wie weit sie innerhalb dieses Rohmens gehen wollen. Ob noch� andere UnternebmungSzweige, die bisher von der kommu« nalen Tätigkeit nicht berührt wurden, sozialisiert werden können, bleibt besonderen Gutachten vorbehalten. Dw Sozial, sierung der Gemeinde kann nur dann wirksam er- folgen, wenn die Gemeinde das Monopolrecht für die fraglichen Betriebe auszuüben in der Lage ist. Besondere» Gewicht hat ja schon die Kriegiwirlschast auf die Nahrungsmittel» Versorgung durch die Kommunen und Kommunalverbände gelegt. Es gilt nun, alle Ansätze zu einer Sozialifierung durch dt« Kommunen auszuge st alten und die Grundlage für eine ent» sprechende Belältgung der Gemeinden zu legen. Do der Gemeinde, verband kür da« betreffende Gebiet daS ausschließliche Recht de« Betriebes von Unternehmungen in diesem Wirtschaftszweig erhält, erstrecken sich die Borschköge zunächst auf solche Wirtschaftszweige. die schon heute in zahlreichen Kommunen ausschließlich oder über- wiegend alS kommunaler Betrieb gelten köairen. Ewer besonderen Genehmigung iür die Uebernabme der angeführten Betriebe in die Kommune bedarf eS nicht; damit ist dem Grundsatz der Auto- u o m i e besonders Rechnung getragen worden. Die Gemeinde kann bestimmen, ob sie die Unternehmungen im eigenen Betrieb führen oder durch andere be- treiben lassen will. Sie kann also durch besondere Organe, wie gomeluliützlge Baugenossenschaften, Koniumentenorganisotionen uiw. die Kommunaltsierung durchführen. Notwendig wird hierzu eine Abänderung des GenossenschaftSgesetze«, da« eine Abgabe an Ntchtmitglieder ausschließt. Die Lebensmittel- Versorgung der Gemeinden wird auch in Zukunft. WSbesondere auf dem Gebiete der Milch» und Brotveriorgung, der kommunalen Regelung nicht entraten können; hier werden insbesondere die Kon'uinenlenorganisationen ein weiteres Betätigungsfeld finden. Dem KlernwohnungSbau soll durch die Möglichkeit des EnteignungS» rechts der Gemeinden für Bauland und durch ihre Uebernahme von baugewerblichen Betrieben«in neueS Feld erschloffen werde« Die anderen Gebiete der Kommunalisier ung, die in den Ziffern S bi« S genannt sind, entsprechen den Sedürsmiien und Wünschen zahl» reicher Gemeinden. Räch ß 2 soll da» Recht auf ausschließlichen Gemeindebetrieb vorwiegend den für lokale Zwecke arbeitenden Wirt- schastszweigen verliehen worden. Ausgeschlosien sind solche Unternehmungen, welche der Gemeinde gegenüber Exvortunternehmungen find, wie Spinnereien, Erjenwerke, Möbel» sadrilen. Da sich bisher der Bildung von Gemerndeverbän- ' d e n vreifach dadurch Schwierigkeiten entgegensetzten, daß alle Be- teiligten cht zustimmen mußten, ist sie aikch gegen den Willen beteiligter Gemeinden vorgesehen worden. Für de« Groß-Verltnrr Bezirk wird nach Anficht der Kemmisfio« ein Sondergesetz notwendig werde». Unter dem gemeinen Wert, der den EmeignnngSentschSdi» guugeu zugrunde gelegt werden soll, ist der vormale Lerlehrswert

zu verstehen, nicht etwa der volle Wert, der nach dem gegenwärklge« Prei-stande zu vergüten wäre. Der Entwurf entbehrt nicht einer wirklichen Durch­arbeitung und einer großzügigen Anlage. Freilich dürfte zwar die Entswädigungsfrage noch zu manchen Erörterungen Anlaß geben. Da aber der Entwurf in diesem Punkte nur bis zu d e r Zeit Wirksamkeit haben soll, wo vom Reich ein besonderes Enteignungsgesetz erlassen wird, so dürfte auch diese Regelung keinen wesentlichen Schwierigkeiten begegnen. In Anbetracht der erst kürzlich erfolgten Neuwahlen der Gemeindevertretungen, deren Ergebnis für den Kurs der künftigen Kommunalpolitik von entscheidendem Einfluß ist, würde eine baldige Beratung und Verabschiedung des Ent- wurfs nur zu begrüßen sein. Reformen im Auswärtigen ftott. Berlin , jp. März. In der Nachrichtenabteilung deS A u«n? artigen Amts stehen auf organisatorischem und son- stigom Gebiete Reformen bevor. Insbesondere werden auch namhafte Journalisten mehr al« bisher zur Mitarbeit he ränge- zogen werden. Nachdem bereits der frühere Hauptschriftleiter der .Berliner Movgenpost" Rudolf C u n o einberufen worden fft, wer- den demnächst der bekannte Sozialdemokrat Paul Kampf- meyer, früher Hauptmitarbeiter der.M u n che«er P o st", und der Politiker und Kunstschriftsteller Karl Federn in die Nach- richtenabteilung eintreten, von denen dieser namentlich die auf den Völkerbund bezüglichen Angelegenheiten, jenetk die Fragen der internationalen Arbeiterpolitik auf dem Preß- gebiet beavbcüen werden. Endlich wird die LuSkunftS- er t eilung an die deutsche Press« über die auswärtige Politik den neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend verbessert werden.

Arbeiter aufs Lanöl Erleichterungen für den Umzug und doppelte Haus- Haltung. Eine Verordnung, dle lange erwartet wurde, ist mit so- f o r t i g e r Gesetzeskraft ergangen. Sie bietet den a u f S Land oder in die Forstwirtschaft gehenden Arbeitern neue große Vorteile und soll damit unsere künftige Ernte, die durch den großen Landarbeitermangel außer- ordentlich gefährdet scheint, endgültig sicher stellen. Die Bestimmungen, welche die Arbeiter vor allem betreffen, enthält der Z 4. Erwerbslose, die der Gemeinde ihreS letzten WobnortcS den Nachweis erbringen, daß sie eine Stelle in der Land- oder Forstwirtschaft übernommen haben und ihren Wohnsitz zu verlegen wünschen, erhalten folgende Vergün- stigungen: 1. Freie Fahrt in den BescbSstigungSort sowie eine ange- messene Beihilie zu den Reiseutkkoste« 2. Dasselbe erhalten die zur Weiterführung de« HavsSaltS not- wendigen mitreisenden Familienangehörigen, wenn der Gemeinde de« letzten Wohnortes nachgewiesen wird, daß auch deren Unter- tunft am neuen Wohnorte gesichert ist. In diesem Falle wird auch freier Umzug durch die Bahn gewährt» den die Gemeinde, in welcher der Arbeiter zuletzt gewohnt hat. bezahlt. 8. Bleiben aber die Familienangehörigen am alten Wohn- ort und gehen nicht mit auf« Land, so bekommen sie, solange der Familienvater auf dem Lande oder in der Foitstwinschaft arbeitet, die Familirnunterstützung Weiler, und zwar bi« zu dem 1>/, s a ch e n der Zuschläge, die al« Höchstsätze den Familienangehörigen der Erwerbelo>en gewährt werden können. Diese Zuschläge können in bar gezahlt werden oder in Gewährung von Lebensmitteln, MtetS- Unterstützungen und dergleichen bestehen. 4. Außer dem Sohn haben die auf dem Lande in Selbst- versorgerbetrieben beschäftigten Arbeiter noch das Recht auf Selb st verforgerrattonen. die betannilich höher sind als die sonst vom Staat gewährte Lebensmittelzuteilung. V 6. Endlich werden die Arbeiter auf dem Lande bei�achtungen oder bei sonstiger Nutzung von Land für den Bedarf ihre« Hau«- halt» bevorzugt, so daß sie auch hierdurch sich mit Leichtigkeit bessere und billigere Ernährungsmöglichkeiten schaffen können. Es sei nochmals betont, daß den Arbeitern bei den rmter 1 bi« 8 aufgeführten Vergünstigungen keinerlei Kosten entstehen. Die Gemeinde de« letzten Wohnorte« bat diese zu tragen oder zu v«r- auSlagen. Der Arbeiter bleibt davon unberührt. Hesthästsverficherung oüer Steuerflucht? Un« wird geschrieben: .Der Anker", vielleicht auch andere Versicherungsgesellschaften. verschickt zurzeit.derirouliche" Prospekte, in denen zum Abschluß einer näher gekennzeichneten GeschästSversicherung gufge- fordert wird. Danach wird den Firmen nahegelegt, die Ge- schäslSinhaber bezw. Gesellschafter oder auch Prokuristen oder Be» triebslelter zugunsten der Firma für den TodeSsoll bezw. Fall des Erlebens eines bestimmten Allers zu versichern. Angeblich handelt eS sich hierbei nicht um eine gewöhnliche Kapital- oder LebenSver- sicherung, sondern um eine Schaden« Versicherung: der betreffen- den Firma soll der Schaden ve, sichert werden, den sie dadurch er- leidet, daß eine für den Betrieb wichtige Person altert oder vor- zeitig ablebt. In seltenen Fällen mag eine solch« Geschäflsvei sicherung unter diesem Besichtspunkt angebracht sein und abgeschlossen werden. Im allgemeinen aber dient diese Aufmachung nur als Deckmantel. Wer aufmerksam den Prospekt liest, spürt wohl bald ciw-S. Man lese: .Die für eine solch« Versicherung aufgewendeten Mittel bleiben al« Aufwendungen zur Sicherung und Ei Haltung de« Ertrage« st euer- frei. Sie können insbesondere nach den Gutachten hervor- ragender Steuer spezialisten al« solche dem steuerpflichtigen Ein- kommen nicht hinzugerechnet werden." Und weiter:»Die Prämien pflegen über Geschäftsunkosten konto verbucht zu werden, und die Versicherung kann, je noch den zur Verfügung stehenden Mitteln, mit jährlicher oder auch mit einmaliger Prämien- zahlung" seventl. sogar mit Rückstellung bi» zu 8 Jahren I) .geschlosien werden". Da liegt der Hase im Pfeffer! vorhandene Kriegsgewinn« sollen auf dem Wege über da« GeschäftSunkostenkonto spurlos verschwinden, um al« steuer lich angeblich unantastbare .SchadenSverficherungSpolice" neu zu erstehen. Sollte wirtlich die Geickäftsverficherung sich durch die im Ent- wurf vorliegenden KriegSsteuergeietze hindurchschlängeln, so ist eS Veit, dem hübschen Pläncheu der Sreuerdeserieure einen Riegel vor- zuschieben._ Schiebungen von Z.E.S.,Bsente«. Das Treibe« der holländische» Aufkäufer. Schwere Angriffe gegen die Z.E.G. bringt die.Deutsche Berg« werk«-Zeitung". Nicht nur wird dieser auch anderwärt« vielfach angefeludettu Gesellschaft vorgeworseu, daß st« beim Emkaus von.

Levensmitteln im neutralen Ausland völlig versagt habe, der ver« tasier. ein deutscher Industrieller in Holland , stellte auch fest, daß die Agenten der Z.E.G. in Holland durch Ausfuhr deutscher Artikel in Holland glänzende Geschäfte mache und infolge de« Tiefstandes unierer Valuta ungeheuere Gewinn» erziele. Der Lerfosier versichert, daß durch die verfehlte Preis« Politik der Z E.G. dem deutrchen Volke große Mengen au Lebensmitteln entzogen find, die verhältnismäßig billig(ein P'und Speck 6.507,00 M.) zu haben gewesen wären. Ganz besonder« bemerkenswert ist der Vorwurf, daß man zum Einkauf von Leben«- Mitteln noch nicht einmal Fachleute nach Holland zu senden vei standen habe. Run sammeln sich beute in Holland große Mengen von Lebensmitteln infolge de« amerikanischen Angebote«. Die Notwendigkeit, auch ausländische Lebensmittel vorläufig noch zu rationieren, macht e« erforderlich, daß diese Einrichtung be- sieben bleibt man mag sich dazu stellen wie man will. Die Neu- traien weigern sich übrigen» neuerding«, ander« al« durch die Z-E.-G. Lebensmittel nach Deutschland zu liefern. Um so mehr aber ist es erforderlich, daß die Mißwirtschaft aufhört. Die Tat« fache, daß die Lebensmittel im Ausland die von un» zugestandene« Höchstpreise um ein weniges überschreiten, sie bleiben damit noch längst hinter den SchleichhondelSpre«sen zurück, darf für die Ein- fuhr kein Hemmnis sein. Hier muß eine großzügige Organi- ialion an die Stelle bureautrattscher Pedanterie treten. Für schäm- lose Eigenbrötelei von Agenten ist aber darin kein Raum. Deshalb erwarlen wir, daß die erhobenen Aligriffe einer eingehenden Prüfung untrrzsgen werden und daß nötigenfalls ein g r ü n d- licher Personenwechsel die Mißstände abstellt, die einer sorgfältigen Erfassung aller uur erreichbare» LebeuSmittelbeständ« entgegenstehen._ i Unabhängige Hefehesmacherei. Die provisorische preußische Verfassung ist vom Verfassung»- auSlchuß in den Grundzügen nach der Regierungsvorlage an- genommen worden. Preußen erhält keinen Staatspräsidenten und, der Charakter Preußen» al« Republik wird in der Verfassung au«- drücklich festgelegt. Der Widerstand dagegen war äußerst schwach und e» zeigte sich wieder einmal, daß die bürgerlichen Parteien nicht ernsthaft versuchen, an der jungen deutschen Demokratie etwa« abzuhandeln. Rur die unabhängigen Sozialdemokraten bleiben in ihrem Kampf mtt der Demokratie und der Vernunft. Nachdem der grundlegende erste �BerfcksiungSpatagraph Preußen zur Republik erklär«, beantragen sie:»DU Mitglieder d e S Haufe» Hohenzollern find für alle Zeit abgefetzt." Wovon abgefetzt? Von der Republik ? Aber die Republik kennt überhaupt keine herrschende KamUi« mehr. Die Republik ist eben Republik . Pensionen. Man schreibt un«: Mit gewaltigem Erstaune« hat man an» der Polemik Hoff« mann-Haenifch erfahren, daß ein Mann, der wenige Wochen Unter- staalSiekretär gewesen ist, zeitleben» 12000 M. Penston erhalte» soll, ohne' zuvor Beamter gewesen zu sein und etwa durch die Länge seiner Staatsdienstzeit eine« PenstonSanspruch erworben zu haben. E« ist selbstverständlich, daß in einer parlamentarischen Republik die Minister häufiger wechseln werden, al« in der holbabsolutistischeu Monarchie. Damals wurden meisten« altgediente Beamte Minister, heute«erden es Parteüührer, die trnra ganz anderen Zivilberuf haben; nach ihrem Rücktritt üben sie ihn wieder an«, und da ste dq fast immer auch Abgeordnete find, beziehen ste daneben auch Einkünfte. Da» Volk würde e« einfach nicht versteh«», wen» im»eue» Deutschland , unter völlig veränderten Verhältnissen, jeder, der ein- mal Minister oder UnterstaatSsekretär, Vortragender Rat und der- gleichen gewesen ist, zeifleben« eine hohe Penston dafür beziehen würde. Für einen solchen kostspieligen Unfug darf«S weder Raum noch Geld geben._ Es geht nicht vorwärts. Man schreibt un«: Im September 1S18 stellte ich bei der Reichsversicherung»- anstalt für Angestellte denAntrag auf Rückzahlung der geleisteten Bei« träge für obige Versicherung, da ich auf Grund meiner Tätigkeit nicht versscherungSpflichtig bin. Nachdem nun Ermittelungen über Ermilte- lungen eingeleitet wmden find, erhielt ich endlich S. Dezember 1918 den Bescheid, daß meine Nicht ver sicherung« Pf licht anerkannt ist und die Rückzahlung eingeleitet werden sollte. Ich gab mich damit zufrieden und erwartet« die Rückzahlung de« Geldes. Jedoch verging eine Woche noch der anderen, die Reichsversicherung ließ jedoch nicht« von sich hören. Auf zwei Beschwerdeschreiben erhielt ich gar keine Antwort, bi« ich endlich auf mein dritte« Schreiben den kurzen Bescheid erhielt: Es schwepen noch.Ermittelungen". Nachdem also am 9. Dezember 1918 meine NichtversicherungSpflicht anerkannt worden ist, schwebe» nach einem viertel Jahr noch tmmer.Ermittelungen"; ich bin ge- spannt, wann diese endlich ein Ende haben werde», und ob ich»och diese» Jahr endlich meiu Geld erhalte» werde.»

Die internationalen Krkegstosien. Englische Blätter geben eine Darstellung der Kriegskasten a» Hand der Verschuldung der einzelnen beteiligten Mächte; danach betragen die Staatsschulden und die Zinslasten der einzelnen Mächte in Pfund Sterling (etwa je 20 M.): vor dem Nach de« vor dem Nach dem Kriege Krieg« Kriege Kriege Staatsschulden Zinsen England..... 1265 6 950 40 847 F.ankreich.... 1 8l6 7 500 52 368 Amerika..... 200 2 259 5 96 Rußland..... 900 4 900 40 270 Italien ..... 650 8 000 20 180 Belgien ..... 160 850. 7 17 Rumänien .... 60 250 4 18 Serbien..... 28 180 2 7

Somit bat sich al'o die gesamte Staatsschuld versiebenfacht und die Verzinsung verneuniacht. Die Steigerung ist jedoch bei dou Zemralmäckten, insbesondere bei Deutschland und Oesterreich, er» heblich größer al« bei den Ententemächte». Keine Universität Hamburg . In der Bürgerschaftisitzung der Freistadr Hamburg wurde die Get'etzeSvorlag« aut Errichtung einer Unioersuäl i» Hamburg mtt 85 gegen 65 Stimme» abgelehnt.