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Gewerkschaftsbewegung

Organisationspflicht.

Genoffe A. Neil Gotha schreibt uns:

In der Morgenausgabe des Borwärts" vom 12. März 1919 spricht sich Karl Wermuth   in seinem Artikel, Betriebsräte und Geweifid aften" für die Organisationspflicht der Arbeiter und Angestellten aus, und in der Tat, die Aufgaben, die den Gewerts schaften bei der Umformung des deutschen   Wirtschaftslebens zu fallen werden, drängen geradezu zur Einführung der Organi­sationspflicht. Die Gewertschaften, die der wirtschaftlichen Ueber macht des Kapitals durch Zusammenschluß der Arbeiterschaft( die Angestelltenschaft hat diese Notwendigkeit leider erst recht spät er fannt) einen gleid wertigen Faftor entgegengestellt haben, sind bis her in der Hauptsache Kampfesorganisationen geweien Je nach ben Fortschreiten der Sozialisierung werden sie jedoch diese Stampinatur verlieren und das Feld ihrer Tätigkeit wird sich im wesentlichen ändern. Im neuen Deutschland   soll fortan der Ge­dante der sozialen Gerechtigkeit der Leitstern sein. Aber gerade deshalb ist die Mitwirkung der Gewerkschaften tünftig nötiger als je, zwar nicht als Kampforganisationen, sondern als die berufenen und anerkannten Vertreter der Arbeiter und Angestellten. Die Reichsverordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge usw. weist den Organisationen bereits dieje Stellung zu. Schon hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Arbeiter und Angestellten in Ge­werfichhaften zu vereinigen; diese Notwendigkeit tritt aver noch mehr in die Erscheinung, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die ers wähnte Reichsverordnung nur ein Schritt auf dem Wege des Ar­beiter und Angestelltenred te bedeutet, dem naturgemäß weuere folgen müssen. Der Gedante, wirtschaftliche Streitigkeiten durch Schiedsgerichte zu schlichten, setzt sich immer mehr durch und wird restlos zur Ausführung kommen müssen, wenn die Erschütterungen ausgeschlossen werden sollen, die dem Wirtschaftsleben durch ge­waltsame Regelung dieser Difference stets drohen. Der Ausbau der in der Reichsverordnung vom 23. Dezember 1918 vorgesehenen Schlichtungsausschüsse zu besonderen Gerichtshöfen, deren Spruch für die streitenden Parteien obligator.io fein müßte, dürfte fonach nur eine Frage der Zeit sein. Die Gratterung der Mittel, durch die dem gefällten Schiedsspruch bei verden Parteien Geltung ber schafft werden kann, geht über den Nahmen dieser Abhandlung hinaus. Die Vertretung der teiden arteien, besonders in letter Instanz, würde aber taum anders als durch die Organisationen gejdychen können, die infolge ihrer Schulung in wirtschaftlichen Fragen hierfür besonders geeignet Eid. Die Organisationen tönnen daher mit Recht verlangen, daß fif, diejenigen, deren Inter­effen sie öffentlich- rechtlich wahrzunehmen. haben, in ihrer Gesamt­heit in den Organisationen bereinigen, und damit fommen wir nomvedigerweise zur Organisationspr.icht.

Der Einigun, éspruch abgelehnt.

Die Angestellten der Berliner Metall Industrie stehen seit längerer Zen in Verhandlungen mit dem Verband Ferliner Metall­Industrieller wegen Abichluß eines Gehaltsprobifortuma An 10 wurde durch eine Einigu cetonim fion in diefer Streitfache ein Schiedsspruch gefällt. Tie Arbeitgeber weigern sich nun, sich dem Sch esipruch zu unterwerfen. Sie Inüpfen daran die Bedingung, daß der Bunit 8 des Ednedespruces in ihrem Sinne ausgelegt wird. Unter diesen Umständen baben die Obleute der Angestellten- Au schüsse der Berliner Metall Industrie in ibrer

geftrigen Berfammlung ebenfalls abgelehnt, fich dem Schiedssprud| zeugt hat, daß die Zeitung des Verbandes der Lithographen bzw. zu unterwerfen. In der Tat würde die Auslegung des Schieds- ber photographischen Sparte desselben den angegriffenen Artikel ipruches, wie sie auf Verlangen der Arbeitgeber von der Mehrheit nicht in die Presse gebracht hat. Soweit also diese Leitung in dem der Einigungskommifion erfolgt ist, eine ichwere Benachteiligung Gegenartikel desselben angegriffen ist, werden diese Angriffe der Angestellten bedeuten. Die Obleute der Betriebe balten zurüdgenommen, der sachliche Inhalt des Artikels wird dadurch nicht berührt. sich mit Recht an den Wortlaut des Einigungsspruches und Reiche für den Deutschen Holzarbeiterverband  . Dietrich für den empfehlen den Angeft Uten, sich ihrer Auffassung anzuschließen. Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände wurden Deutschen   Metallarbeiterverband. Schäfer für den Deutschen Transportarbeiterverband. beauftragt. in Gemeinschaft mit den bleuten der Fachgruppen in Buchdrucker. Ernst Klar. Deutscher   Buchbinderverband. Wilhelm May Ebel, Verband der Deutschen  neue Verhandlungen einzutreten und diese bis zum 28. März zum Hänlein, Verband der Lithographen und Steinbruder, Bhoto­Abschluß zu bringen. graphengruppe. Hugo Schwiegt, Zentralverband der Zivilmusiker Deutschlands  . W. Friedewald, Zentralverband der Handlungs­gehilfen. Helmuth Ortmann  , Sentralverband der Film- und Kenve angehörigen. Dr. Klein. A. Knoll.

Achturg, Schuhmacher!

Jm Schuhmachergewerbe Groß- Berlins  , find die Verhandlungen über den Minimaltarii abgeschlossen; diese sind für unser Gewerbe von wo intragen er Bedeutung. Hierdurch ist eine ichon lange ge­wünschte einheitliche Grundlage für die Lobuverbälmisie in den Reparaturwertitäten gefchaffen. Der Bericht über die Verhand lungen wird in der am Dienstag den 25. Wiara, abends 7%, br, Engelufer 14/15( gr. Saal), stattfindenden Ve fammlung gegeben. Die Ortsverwaltung. ( Siehe Annonce.)

Die Hilfskräfte des städtischen Arbeitsamts Schöneberg   über mitteln uns u. a. folgende Kagen: Am 21. 2. 19 legte der Ausschuß wurde sofort ein Ausschuß gewählt, der die Vorarbeiten zur Wahl der Hilfsarbeiter des Magistrats Echöneberg sein Amt nieder. Es erledigen soll. Der Magistrat hat diesen Wahlausschuß nicht an­erkannt, sondern hat die Vorarbeiten wieter dem abgedankten Aus­schuß übertragen. Bis jetzt ist afer von einer Neuwahl des Aus­schuffes nichts zu hören. Es fommt uns vor, als ob der Magistrat eine Berid leppungstaftit berfolgt und den alten Ausschuß be­stehen lassen will.

Seitens der Gewerkschaften sind den Gemeinden Groß Berlins Tarifverträge eingereidt, aber noch feine Gemeinde hat dazu wort ab: Wir wollen erit abwarten, was unsere Nachbargemeinde Stllung genommen. Jede Gemeinde giebt auf Befragen die Ant­beschließt. So werden die Hilfsarbeiter sämtlicher Gemeinden vertröstet.

Die Gehälter der Hilfsarbeiter sind so minimal, daß es unter feinen Umständen möglich ist auch nur annähernd auszukommen. Bei der Stadtgemeinde Schöneberg   ist das niedrigfte Gehalt 160 Mark plus 50 M. Teuerungszulage. Dazu sind seit 1. Februar gefommen 30 M. Bulage für die Frau und 30 M. für jedes Kind unter 14 Jahren. Für ledige Hilfearbeiter ist eine Zulage über­haupt nicht gewährt worden.

Es ist in erster Linie zu bedenken, daß in den Bureaus meist weibliche Hilfskräfte besdäftigt werden, während die aus dem Felde zurüdgefehrten Krieger und Kriegsbeschädigten der Erwerbs­losenfürsorge anheimfallen.

Erklärung!

Die an der Lohnbewegung der Film- und Kinobranche be­teiligten Berufsverbände einschließlich des Zentralverbandes der Filme und Minoangehörigen bedauern lebhaft, daß der auf den Streit dieser Branche bezügliche Artikel in Nr. 142 des Vorwärts" Aufnahme finden fonnte, da der Inhalt desselben geeignet ist, der im ampfe stehenden Gewerkschaft die größten Schwierigkeiten zu bereiten. Diese Auffassung wird dadurch bestätigt, daß die Unter­nehmer der Filmbranche diesen Artikel sofort als Flugblatt ver breitet und dadurch die Lohnbewegung der geistigen Arbeiter des Berufes zu Fall zu bringen versucht haben.

A. d. R. Wir möchten im Anschluß an diese Erklärung be­merken, daß uns der fragliche Artikel von K. F. Hoepner, Schrift­führer der Photographengruppe im Verband der Lithographen, Steindruder und verwandten Berufe, mit der Bitte um Veröffent lichung überfandt wurde. Form Inhalt des Artikels ließen Auffassung über den verflossenen Steil der Kinobranche die Privat­uns feineswegs vermuten, daß die bartu zum Ausdrud kommende ansicht des Verfassers war.

Kriegsbeschädigte Betriebsvertrauenslente und Kommissionen, fendet ad effe an kamerad n B Brunner. Stalan, tachtit. 3. Kamerad. Rwed: Zusammenfunit ür einheitliches Arbeiten der Vertrauens­fehlt in einem Betriebe der Vertrauensmann so m the fich umgehend ein Irute innerhalb der Betriebe G.- Berlins  .

Funktionäre des Siemens- Konzerns( S. P. D.) Bahnhof Jungfeinheide: Konferenz. Wichtige Tagesordnung. Montag, 24. März, nadim 4, br. im Lotal 8ut Schleuse, m

Zentralverband der Zivilmusiker Deutschlands  . Ortsverwaltung Berlin  . Wilhelmur. 31. Vortrag des Sen. Ritter. Mitgliederversammlung morgen, Montag, im großen Saal, Katser.

ihrer Berufs- und Parteizugehörigteit in einer Arbeitsgemeinschaft zu Die Arbeiterräte beim Magiftrat Berlin   baben sich ungeachtet ſammengeschossen. Anschrift: Zummerstr. 90/91( Bimmer 5).

Soziales.

Warnung bor Zuzug nach Stuttgart  . Mit Rüdsicht auf die sich immer mehr verschärfende Wohnungsnot in Stuttgart   hat das Württembergische Minist.rium des Innern den Abschluß von Mietverträgen über Wohnungen und einzelne Wohn­räume mit nach Stuttgart   neu zuziehenden Bersonen von der vor­berigen Zustimmung des städtischen Wohnungsamts abhängig ge­macht. Diese Zustimmung wird bis auf weiteres in allen Fällen verjagt. Der Aufenthalt in Gasthöfen, Pensionen usw. ist auf die in Stuttgart   ist der Bezug von Wohnungen in den von ihnen er Dauer von 14 Tagen beschränkt. Auch Käufern von Wohngebäuden worbenen Häusern bis auf weiteres nicht gestattet. Wer trok des erlassenen Verbots nach Stuttgart   zuzieht, hat außer Bestrafung zwangsweise Entfernung aus den von ihm bezogenen Wohnräumen zu gewärtigen.

Diesen Bestrebungen bes Unternehmertums gegenüber er­Mären die sämtlichen beteiligten Verbände, daß es in der Lohn- Berantwortlich für Bolitik Artur Ridler, Charlottenburg  , für den übrigen Teil bes bewegung unter ihnen feinerlei Gegenfäße gibt und, wenn not- lattes Alfred Schuls. Neufall. für neigen bebor Glue, Perlin   Berlag wendig werden sollte, das auch durch die Tat zu befunden bereit sind. Sierzu erklärt noch der Genosse Knoll, daß er sich davon über­

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