2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 181.
Dienstag, den 7. August 1894.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein kein
Juli.
Unterm neuen Kurs.
2. Dresden . In der dritten Serie des Maifeier- Prozesses gelangten 65 Angeklagte zur Aburtheilung. 14 wurden freigesprochen. 50 zu je 100 M. und einer zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt. Von letterer Strafe wurde der Genosse Paul Schmidt betroffen, weil er eine gewisse führende Rolle" gespielt habe.
5. Dresden . Als vierte Serie hatten sich wegen desselben Verschuldens 9 Genossen aus Löbtau zu verantworten. 5 wurden freigesprochen und 4 zu je 100 M. Geldstrafe verurtheilt.
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Planen. Ein Hoch auf Gerisch grober Unfug, wie ein Maurer erfahren mußte, der dafür 3 M. Etrafe blechte.
6. Leipzig . Durch Verwerfung der eingelegten Revison ist das auf 10 Monate Gefängniß lautende Urtheil gegn die Genossin Frl. Wabniß wegen verschiedener Begehen rechtskräftig geworden.
„ Hof. Genosse Stücklen wegen Richterbeleidigung prei Tage Gefängniß.
Magdeburg . Von der Anklage der Richterbeleidigung Genosse Gustav Reßler freigesprochen.
Naumburg . 21 Zeiger Genossen von der Anklage este nicht angemeldete Versammlung abgehalten zu haben, fra gesprochen.
7. Magdeburg . Die Genossen Rosenberger, Bremer Vater und Klees von der Anklage durch Boykotts erklärung groben Unfug verübt zu haben, in der Be rufungsinstanz freigesprochen.
7. Wolgast . Zu drei Monaten Gefängniß wurde der Genosse Gustav Wegner wegen Majestätsbeleidigung verurtheilt.
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27. Rudolstadt . Groben Unfug verübt zu haben, wird der Genosse Schellhorn beschuldigt. Sühne: Ein auf 6 Wochen Haft lautender Strafbefehl. Grimma . Vier Genossen erhielten je 5 Mark Geldstrafe zudiktirt, weil sie am Sonntag die Maifestzeitung verkauft hatten.
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Elsterberg . 15 M. Geldstrafe Genoffe Rohleder, weil er Schüler und Kinder zu einer Versammlung zugelassen hat. Schmölln . Genoffe Otto 3iegler 3 Tage Saft, weil er einen Kranz mit rother Schleife im Trauerzug getragen hatte. Berlin . Wegen Aufreizung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt die Genossin Sophie Christine Franz 14 Tage Gefängniß.
30. Köpenick . Genosse Jahn wegen Beleidigung eines Gendarmen 1 Woche Gefängniß, Antrag 4 Wochen. 31. Zeit. Der frühere Redakteur des„ Voltsboten", Genoffe Baumberg, wegen Beleidigung des Kriminalkommissars Zillmann 3 Monate Gefängniß. Dasselbe Vergehen hatte feiner Zeit dem Genossen Güldenberg 6 Wochen Gefängniß eingetragen. Berlin . Wegen Gewerbevergehens, Verkaufs sozialdemo: fratischer Druckschriften, ist Genosse Rosenhain mit drei Strafmandaten über 3, 30 und 20 M. bedacht worden. Insgesammt wurden erkannt auf 6951 M. Geld- und Jahre, 2 Mouate, 3 Wochen und 2 Tage Gefängniß strafe. Der Parteivorstand.
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Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Rammer I. Vorsitzender: Assessor Tech o w.
niht einmal die Arbeiten eines Aus schneiders gut auszuführen Weil er als tüchtiger zu schneider engagirt worden, aber im stande gewesen sei, wurde der Schneider 2. mit einer Lohn en fchädigungsklage abgewiesen.
11. Jahrg.
boykottirtes Bier!
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der ihm unterstehenden Arbeiter geregelt, die betreffenden Geldbeträge jedoch mit auf die Lohnlisten gefeßt, welche er dem Beflagten einzureichen hatte. Beklagter sei der Bauherr und er bei demselben nur Polir gewesen. Hierdurch war die ArbeitgeberQualifikation des Her b st erwiesen. Der Zeuge erkannte die Lohnforderung des Klägers an sich an; jedoch, meint er, gehörten 9 von den 13,25 M. einem Budiker. Weil es erst nach Fertigstellung der ersten Balkenlage Lohn geben sollte Herbst erhielt vom Geldgeber vorher nichts hätten sich die Leute", darunter Kläger , an ihn um Zuweisung eines Restaurateurs, der borge, gewandt. Einen solchen habe er beschafft, und sich demselben gegenüber für die richtige Deckung der Schulden verbürgt. Die Leute seien damit einverstanden ges wesen, daß er ihnen vom Lohn abziehe, was dem Budiker zus tomme, und es diesem gebe. Kläger bestreitet dies Einverständniß seinerseits. Der Vorsitzende ermahnte den Beklagten, doch gutwillig die 13,25 M. zu zahlen, Abmachungen, wie die vom Zeugen behaupteten, feien gefeßlich unzulässig, der Lohn sei baar zu entrichten.
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Der Beklagte nahm den Rath und Vorschlag nicht an- er wurde verurtheilt. Außer den 13,25 M. sprach das Gericht dem Kläger eine Versäumnißgebühr von 6,25 M. zu. Gründe: Wenn der Polir den Lohn einbehielt mit Rücksicht auf die Geschichte mit dem Budiker, sei er bezüglich der Berechtigung dazu im Irrthum gewesen. Beklagter könne fich event. an den Polir Stegemann halten. Der Kläger erklärte zum Schluß, bestimmt den Restaurateur zu befriedigen. Es wird also der Maurermeister bezw. Polir St. von seiner Bürgschaft betreffs der Tilgung der Eß- und Trinkschulden seiner Leute", soweit 2. in Frage tommt, feinen materiellen Nachtheil haben.
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Arbeitgeber, welche ihren Arbeitern die vom Altersversorgungs- und Invaliditäts Gesetz vorgeschriebenen Krankenkassen- Beiträge abziehen und dieselben dann an die Krantentasse nicht abliefern, erscheinen neuerdings in unheimlich der Klempnermeister August Boeckler aus Rigdorf gestern großer Bahl vor Gericht. Des bezeichneten Vergehens hatte sich vor der Ferienftraftammer des Landgerichts 11. zu verantworten. Boeckler war im Sinne der Anklage geständig, während der In einem Urtheil erkannte der Gerichtshof den Grundsatz Jahre 1892 bis 1894 die seinen Arbeitern in Abzug gebrachten als ichtig an, daß ein Arbeiter, dem einmal gesagt worden sei, Beträge im eigenen Interesse verwendet zu haben und er enthabe bei dem betreffenden Arbeitgeber sich nochmals um Beit in großer Noth gewesen sei. Mit Rücksicht auf diesen Umunter feinen Umständen bekomme er wieder Arbeit, nicht nöthig schuldigte sich nun vor Gericht, daß er während der angegebenen Arbei zu bemühen. Sofern die Kündigung nicht ausgeschlossen stand, sowie die bisherige Unbescholtenheit des B. ließ der Gesei, sie dem Arbeiter der Entschädigungsanspruch ohne weiteres richtshof Milde walten. Demgemäß lautete das Urtheil auf zu, noürlich nur für die Zeit, während welcher er innerhalb 50 Mark Geldbuß.e. Unthätiteit verurtheilt war. der Kidigungsfrist trot seiner Bemühungen nach Arbeit zur
Frankfurt a. M. Der Redakteur der Boltsstimme" Genosse och, wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft 200 M. Geldstrafe. 10. Kaffel. Genosse John, Redakteur des Volfsblattes", wegen Beleidigung eines Wirthes 50 M. Geldstrafe. Erfurt . Wegen Beleidigung der Eisenbahnbehörde Genoise Güldenberg 100 W. und ein Rangirer 25 M. Geldstrafe. Antrag: 4 und 3 Wochen Gefängniß. Töhlen. Noch vier Maifeier- Prozessirte. Die Genossen Syrch und Müller je 6 Wochen Gefängniß, Adler 100 M. und 3 eisig 25 M. Geldstrafe. Dessau . Wegen Lehrerbeleidigung in zwei Fällen Genosse Ju einer Anklagesache wegen Aufreizung hob das ReichsPeus 60 M. Geldstrafe. gericht das Urtheil der Strafkammer unter folgender Begründung " Stuttgart . Von der Anklage, einen polizeilich nicht ge= Kemer IV. Vorsitzender: Assessor v. Schulz. Sizung auf: Unter den verschiedenen Klassen der Bevölkerung" sind in ftatteten Umzug veranstaltet zu haben, Genosse Müller vom 3. Auguſt. der Regel Personenkreise zu verstehen, die sich infolge der ge= freigesprochen. Geen die Firma Pfaff ( Möbelfabrik) flagt der sellschaftlichen Gliederung von anderen abgegrenzt haben. Villa: Der verantwortliche esatto ester, Lischler auf Bahlung von 90 M. Die Forderung begründet warum ist aber eine Gliederung nach anderen Gefichtspunkten, Genoffe Pollender, wegen Bürgermeisterbeleidigung er folgendermaßen. Ihm fei bei einer Arbeit( 4 Schreibtische) 3. B. nach übereinstimmenden Bestrebungen und Interessen, noch troy merligen Protestes Hilfe gestellt worden. Seinem Helfer nicht grundsäßlich außer Betracht zu lassen. Nothwendige Saalfeld. Drei Genossen je 8 Tage Haft, weil durch habe er der Akkordsumme 42 M. abgeben müssen. Um Voraussetzung ist nur, daß zur Zeit der That die unter sich verhaben schuldig befunden wurden. on der Beklagten verlange. Die übrigen 48 M. nicht erst vom Thäter aufgestellt werden und daß sie eine 12. Wurzen. Wegen Pastoren- Beleidigung Genosse Adolf Behauptun, hebt der Beklagten Vertreter den Einwand des zulassen. Im vorliegenden Falle erachtet die Strafkammer die beansprud, e e wegen unrechtmäßiger Entlassung. Gegen letztere einigermaßen sichere sichere Abgrenzung ber Personen Kreise Thiele 2 Monate und 2 Wochen Gefängniß. I 1116 Glogau. Genoffe John aus Tscheplau wegen uner Kündigungsausschlusses. Er legt ein Buch vor, worin auf einer besitzlofen Proletariermassen und die mit dem Namen ArbeiterSeite geschrieben steht( dem Inhalt nach):„ Unterzeichnete bevölkerung bezeichnete Boltsschicht" als diejenige Bevölkerungss
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2: 100 M. Geldstrafe.
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Verbreitung eines Flugblattes fie groben Unfug verübt zu diefelbe diese con umne fühle er fich geschädigt, weshalb er bundenen Menschen und die Unterschiede schon vorhanden sind,
laubten Kollektirens, 15 M. Geldstrafe.
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Freiburg . Wegen Streifvergehens die Maurer Häuser erklären, die Arbeitsordnung der Fabrik gelesen zu haben klasse, welche der Angeklagte zu Gewaltthätigkeiten angereizt haben und Eberle je 1 Jahr, Fromm und Rubenter je und erkennen dieselbe an", während auf der nächsten soll. Gegenstand der Gewaltthätigkeiten sollten nach dem an8 Monate, und Hallste on 6 Monate Gefängnißftrafe. 8 Monate, und Hallste on 6 Monate Gefängnißftrafe. Seite unter anderen Namen sich der des Klägers be- gefochtenen Urtheile sein:„ die Brotvertheurer, nämlich diejenige 17. Langenbielan. 30 m. Geldstrafe, Genosse Kühn wegen findet. Wird das Buch geöffnet, so liegen fich die beiden Bevölkerungsklasse, zu deren Gunsten die Brotvertheuerung 17. Langenbielan. 30 M. Geldstrafe, Genosse Kühn wegen Seiten gegenüber Der Kläger hält sich troß der Unterschrift zu wirft." Außerdem wird im Urtheile nur noch angeführt, Paftoren- Beleidigung. Dresden . Durch Verbreitung eines Boykottaufrufs groben der Entschädigumsforderung berechtigt, und zwar behauptet er, daß die beiden Bevölkerungsklassen sich in einem sozialen Unsug verübt zu haben Genosse Paul 40 m. Geld- deshalb ein Recht zu derselben zu haben, weil er 1. nicht gelesen Gegensatze zu einander befinden. Welche Personen hätte, was vor den Namen im fraglichen Buche stehe, 2. feine freise unter den Brotvertheuerern" und unter derjenigen Berlin . Genoffe Pösch, Redakteur des„ Vorwärts", Arbeitsordnung ausgehändigt erhalten habe, 3. vom Inhalt der Bevölkerungsklasse, zu deren Gunsten die Brotvertheuerung wirkt, wegen Beugnißverweigerung 50 M. Geldstrafe. Arbeitsordnung fete Kenntniß gehabt hätte, und 4. die Arbeits - gemeint sind, ist aus dem Urtheile nicht zu ersehen, es ist nicht 18. Reichenbach. Wegen Tragens republikanischer Abzeichenordnung nicht so in Fabrikraum ausgehängt habe, wie es das einmal angedeutet, welche Maßregel nach Ansicht des Richters rothe Kranzschleife Gesetz erbeische, nimlich so, daß sie jeder Arbeiter hätte lesen oder des Angeklagten eine Brotvertheuerung verursacht haben Genosse Herzog 1 Woche Haft. Erfurt . 100 M. Geldstrafe Genosse Güldenberg können. Bezüglich er 42 M. wendet die Beklagte ein, Kläger foll. Man wird daher zu der Annahme gedrängt, daß der erste wegen Beleidigung zweier Fabrikanten. Antrag: 8 Wochen aber sei auch der fragliche Anspruch deshalb unbegründet, weil der Phantasie des Verfassers des in Frage stehenden Gedichts entsei mit der ihm beiggebenen Hilfe einverstanden gewesen, danu Richter an eine Klasseneintheilung gedacht habe, welche, der 20. Waldenburg. Der Verleger der„ Wahrheit", Genosse Kläger durch die Hilf keinen Schaden gehabt. Slach jenem Atford sprungen, in den Erscheinungen des wirklichen Lebens feinen Schü in Breslau , wegen Nichteinreichung eines Pflicht habe er noch 18 Akkode für die Firma gemacht. Die Zeit, welche Anhalt findet. Das Urtheil ist daher auf die Revision des ver er ohne Hilfe länger vie mit der Hilfe zu dem in Betracht kommen- urtheilten Angeklagten aufgehoben. exemplars 15 M. Geldstrafe. Bant. Genosse Hug wegen Beleidigung zweier Lehrer den Afford gebraucht hätte, habe er ja so zu einer neuen, ihm 150 M. Geldstrafe. bezahlten Arbeit veriveiden können. Und weniger verdient wie Der Kutscher Schmidt hatte' 1000 M. in der Lotterie ge Dresden . Groben Unfug durch Aeußerungen in einer sonst habe er während der Dauer des Akkordes auch nicht, wonnen. An demfelben Abende ging es in dem Lokale des aufgelösten Versammlung hat Genosse Schulze nach Un- denn auf ihn feien 2435 m. pro jede der betreffenden Wochen Schankwirths Halpke, wo Schmidt mit seinen Freunden vergekommen, während er tach seinen eigenen Angaben( Lohn- Gut- fehrte, hoch her. Der Wein floß in Strömen, der glückliche Ge1. Frankfurt a. O. Der Redakteur der Märkischen Bolts- fchädigungsanspruch vor 4824 M. pro Woche) im Durch winner hatte nach Schluß der Festlichkeit 76 M. zu zahlen. Er stimme", Genosse 3appey, wegen" Beleidigung eines Schnitt 24 M. die Woche verdiente. Durch Bernehmung mehrerer entrichtete sofort 40 M. und versprach den Rest nach einigen Kaserneninspektors in zwei Fällen 150 m., und wegen Beugen wird hierauf Beweis darüber erhoben, ob der Kläger Tagen zu zahlen. Da Schmidt sich nicht wieder sehen ließ, Beleidigung eines Polizeisergeanten 30 M. Geldstrafe. mit der Hilfe einverstanden gewesen oder nicht. Auf das Resultat mußte der Restaurateur mahnen. Hierdurch fühlte sich Schmidt nicht wieder betreten Finsterwalde . Wegen Beleidigung des Bürgermeisters, dieser Beweiserhebung nehm der Gerichtshof jedoch im Urtheil verlegt. Er wollte das Lofal nun Genosse Bommel , 20 M. Geldstrafe. nicht bezug. Mit dem Anspruch von 42 M. wurde der Kläger und brachte deshalb 36 M. zu dem Nachbaru des Halpke, abgewiesen, weil ihm durch die Hilfe tein Ver- dem Kaufmann Nimburg, mit der Bitte, die Sache für ihn in des Vertreters der beklagten Firma betreffs feines Verdienstes nicht fuchte von diesem volle Quittung gegen Zahlung von nur 20 M. dienst entgangen fei; er habe die thatsächlichen Angaben Ordnung zu machen. Nimburg begab sich zu Halpke und verbestritten, und ebensowenig bätte er bestritten, daß er noch zu erlangen, wobei er hervorhob, daß Schmidt doch ohnehin 18 Atforde nach jenem umirittenen ausgeführt habe. Es sei genug bezahlt habe. Halpte wollte sich auf nichts einlassen, ihm ein genügender attordverdienst geworden. worauf Schmidt seinem Auftraggeber bie 36 Auch mit dem Entschädigungsanspruch wegen ungerechtfertigter wieder zustellte, dabei aber 125. Dresden . Redakteur der Sächsischen Arbeiter- Zeitung", verschweigend, weshalb Schmidt Genosse Emil Eichhorn , wegen Gendarmen und Entlassung wurde der Kläge abgewiesen, unter der Be- er den Auftrag nicht habe ausführen können. dann das Geld durch gründung, der Gerichtshof se auf grund der Unterschrift des fandte die Post an Halpke Gemeindevorstands- Beleidigung, 250 M. Geldstrafe. Frankfurt a. M. In der Revisionsinstanz das frei- felben zu der Ueberzeugung gelommen, daß C. mit der Arbeits- ein. Es war bald ein halbes Jahr ins Land gegangen, als sprechende Urtheil des Landgerichts gegen den Redakteur ordnung und deshalb auch mit dem Ausschluß der Kündigung Schmidt das Halpke'sche Lokal wieder besuchte. Er erfuhr von ber Voltsstimme", Genossen W. Schmidt, bestätigt. fich einverstanden erklärt habe. Slager babe felbst durch dem verfehlten Versuch des Nimburg und theilte an alple mit, Schmidt follte durch Boykotterklärung groben Unfug ver- die Unterschrift bescheinigt, die Arbeitsordnung daß er dainals dem Nimburg 36 M. zur glatten Abführung an ihn übergeben habe. Halpke tam diese Mittheilung gelegen, er gelesen zu haben. fonnte seinem Ronkurrenten einen bösen Streich spielen, wenn er Rammer III. Vorsitzender( in Vertretung): Affeffor ihn wegen versuchten Betrugs anzeigte. Gestern fam die Sache Alberti. Sigung vom 4. Slugift. Man könne wohl die Arbeit sofort niederlegen, wenn der Der Staatsanwalt war der Meinung, daß der Angeklagte die vor der 181. Abtheilung des Schöffengerichts zur Verhandlung. Lohn nicht in der Weise( amn festgesetzten Zahlungstage) gezahlt 16 M. in seine eigene Tasche gesteckt haben würde, wenn ihm werde, aber eine 2obnentschädigung tonne man der Abzug gelungen wäre. Er beantragte nur eine Geldstrafe dann nicht noch dazu verlangen, entschied der Gevon 5 M. Der Gerichtshof war aber mit dem Vertheidiger der richtshof in einer Sache, indem es den Kläger abivies. Der be- Ansicht, daß die Behauptung des Angeklagten, er habe nur im treffende Kläger, welcher eine Lohnentschädigung beanspruchte, Interesse des Schmidt handeln wollen und würde diesem den hatte wegen unregelmäßiger Lohnzah'ung die Arbeit niedergelegt. ganzen Ueberschuß zugestellt haben, nicht zu widerlegen sei und Der Lohn muß in Baar gezahlt werden. wurde deshalb ein freisprechendes Urtheil gefällt. 13,25 M. rückständigen Lohn und eine Berfäumnißgebühr für
21. Dresden . Genoffe Hoffmann in Loschwitz 30 M. Geld226 ſtrafe, weil er durch Anschlag eines Boykott Flugblattes, groben Unfug verübt haben soll. Kaffel. 50 M. Geldstrafe, der Redakteur des Volts blattes", Genoffe John, wegen Beleidigung der Polizei
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behörde.
übt haben.
Dortmund . Wegen Majestätsbeleidigung der Hüttenarbeiter Lenz vom Hornbruch. 4 Monate Gefängniß. Nürnberg . Von dem Vergehen, Frauen und Minder jährige zu einer Versammlung, in der politische Erörte rungen gepflogen wurden, zugelassen zu haben, Genoffe Eiginger, freigesprochen. Saarbrücken . Genoffe Dullen 3 wegen Gendarmen beleidigung 2 Wochen Gefängniß, und wegen Ungebühr vor Gericht 3 Tage Haft.
26. Magdeburg . Von der Anklage der Pastorenbeleidigung Genosse Hinge in Stendal freigesprochen Halle. Der Redakteur des Voltsblattes", Genosse Ilge, wegen Beleidigung des tommandirenden Generals Des 4. Armeekorps, 1 Woche Gefängniß.
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zwei Termine verlangt der Maurer Lutter von dem Bauunter- Beim Landgericht II beginnt gleich nach den Gerichtsnehmer bezw. Raufmann Herbst. Beklagter bestreitet, daß der ferien, und zwar am 24. September, eine neue Schwurgerichtss Kläger bei ihm in Arbeit gestanden, deffen Arbeitgeber sei der periode, in welcher Landgerichtsrath Meyer den Vorsitz führen 27. Magdeburg . Wegen unerlaubten Kollektirens die Ge- Maurermeister Stegemann gewesen. Dieser, als Beuge ver- wird. Zunächst stehen zwar nur kleine Sachen, Brandstiftungen,
nossen Vater und Meyer je 15 M. Geldstrafe.
nommen, fagt aus, er habe zwar die Versicherungsangelegenheiten Sittlichkeitsverbrechen zc. an, doch gewinnt es mehr und mehr