Einzelbild herunterladen
 

Gewerkschaftsbewegung

Aus der Generalversammlung der Metallarbeiter.

Zur Information unserer Leser tragen wir heute die in der Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiterverbandes gefaßten Beschlüsse nach. Zunächst wurde die noch ausstehende Wahl eines Angestellten erledigt. Gewählt wurde Mar 8iefe.

men.

Sodann wurde zur Wahl einer Sekretärin Stellung genom­Die von der Kommission zur Vorbereitung der Wahl vorge­schlagenen weiblichen Mitglieder mußten zunächst

ihr politisches Glaubensbekenntnis ablegen, und sodann wurde beschlossen, daß beide von der Kommission vor geschlagenen Kolleginnen zur Urivahl gestellt werden sollen. Die Urwahl findet zugleich mit der Abstimmung über andere wichtige Verbandsangelegenheiten am 25. Mai statt.

Sodann wurde bom zweiten Bevollmächtigten mitgeteilt, daß die Angestellten Richter in Spandau und Salfes in Tegel ihre Stellungen gefündigt haben. Diese Stellen müssen gemäß dem Ortsstatut ausgeschrieben werden. Bis zur Erledigung der Ausschreibung werden diese Bosten provisorisch besetzt. Sunmehr wurde ein Antrag Richard Müller erledigt, auf die Tagesordnung des bevorstehenden Gewerkschaftskongresses den Punkt: Arbeitsgemeinschaft oder Rätesystem" zu setzen. Als Storreferent für diesen Punkt soll Däumig vorgeschlagen werden. Unter den noch weiter angenommenen Anträgen ist zu er wähnen ein Antrag, tronach die sofortige Freilassung Ledebours und aller anderen aus politischen Gründen Inhaftierten gefordert wird.

Des weiteren ein Antrag, der die sofortige Aufhebung des Be­lagerungszustandes und die Entfernung der Freiwilligenverbände

aus Berlin fordert.

Ferner ein Antrag, in dem erklärt wird, ein Busammenarbeiten mit Angehörigen der freiwilligen Streifbrecher formationen abzu­lehnen, und schließlich wird noch gefordert, daß alle den Frei­willigenverbänden und Formationen Angehörigen aus dem Metall­arbeiterverband ausgeschlossen werden.

In der Diskussion wurde ein Antrag gestellt und schließlich Hagel, Transport-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen statt, angenommen, der dahin geht, daß die Ortsverwaltung aufgefordert wozu hi.rdurch eingeladen wird. wird, die für die Einberufung einer außerordentlichen General- Auskunft erteilt Kollege Friedr. Ludow, Berlin N. 113, versammlung notwendigen Unterschriften zu sammeln. Carmen- Sylva- Str. 29.

Weiter heißt es in dem Antrag: Zu der am 12. Mai statt­findenden Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin ist der Hauptvorstand einzuladen, um den Funktionären darüber Auf­flärung zu geben, warum Bernide die vorgenannte Aeußerung getan hat.

Der Streik der Berliner Holzbildhauer. Die Vertrauensmännerbersammlung beschloß nach einem Be richt des Obmannes über die Verhandlungen in der Holzindustrie, fich dem Streit anzuschließen. Folgender Antrag wurde gegen Des weiteren wurde folgender Antrag angenommen: Die 2 Stimmen angenommen: Lohnerhöhung ab 1. April 40 Pf., ab Generalversammlung fordert die Ortsverwaltung auf, unverzüglich 1. Mai 10 Pf. pro Stunde. Grundlohn von 3 M., Durchführung dafür Sorge zu tragen, daß die Protokolle der letzten Beiratssitzung, der 46stündigen Arbeitszeit mit Lohnausgleich. der Berliner Mitgliedschaft zur Kenntnis gelangen." Die Streifversammlung der Holzbildhauer tertrat einmütig Dieser Antrag fam von einem Teil der Generalversammlung, den Standpunkt, alles zu veranlassen, diese Forderungen zur Gel­der Zweifel an der Objektivität des Berichts von der Beirats tung zu bringen. fißung hegie, und fich erst durch Einsichtnahme in das Protokoll bolle Klarheit verschaffen wolte.

Ein Antrag betreffend Regelung der Gehalts. und Ferienfrage für die Angestellten wurde der Ortsverwaltung zur Erledigung überwiesen..

Schließlich teilte Rusch mit, daß für einzelne Gruppen der Kollektivvertrag gekündigt ist, doch haben bis jetzt feinerlei Ver­handlungen zweds Erneuerung der Verträge stattgefunden. Es scheint, als ob die Unternehmer den Verhandlungen aus dem Wege gehen wollen. Es erscheine ihm deshalb nottvendig, den Unter­nehmern zu sagen, daß, wenn sie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nicht nachkommen, den Kollegen in den einzelnen Branchen empfohlen werden müsse, mit befristeten Lohnforderungen an die Unternehmer heranzutreten. Eine Hauptausschußfizung soll zu dieser Angelegenheit Stel­lung nehmen.

Des treiteren fei es notwendig, daß diejenigen Unternehmer, die fich weigern, die Tage zu bezahlen, an denen die Metall: arbeiter infolge des Angestelltenstreits nicht arbeiten fonnten, durch geeignete Mittel zur Erfüllung dieser Forderungen gezwungen tverden. Zum Schluß gab Schultheiß eine Erklärung dafür ab, daß er als Mitglied der Prüfungskommission für die Angestelltenwahlen ausgeschieden sei. Er habe bie undemokratische Handlungsweise

Sodann folgte ein Antrag Neuendorf, wonach die Generalver. sammlung sich im Prinzip damit einverstanden erklären soll, daß und die Einseitigkeit, die die Mehrheit der Kommission bei Er­die Ortsverwaltung mit den zuständigen Stellen über die Ver- ledigung ihrer Aufgaben geübt habe, nicht mit seiner Ueberzeugung fürzung der Arbeitszeit zugunsten der Arbeitslosen verhandelt. vereinbaren fönnen. Rusch bemerkte hierauf, daß sich die Prü­Ueber diese Frage soll in den nächsten Bezirksversammlungen be- fungskommission mit dieser Erklärung noch beschäftigen werde. raten und sodann in der nächsten ordentlichen Generalversammlung ein endgültiger Beschluß gefaßt werden.

Zur Vorbereitung der

Wahl der Delegierten zum nächsten Gewerkschaftskongres wurden 34 Randidaten aufgestellt. Die Wahl der Delegierten selbst erfolgt am 25. Mai in Lokalen, die noch später bekanntgegeben

werden.

Charakteristisch ist bei der Aufstellung der Kandidaten zum Ge­inertschaftstongreß, daß auch hier die einzelnen Vorgeschlagenen nach ihrem politischen Glaubensbetenntnis gefragt wurden und des weiteren nach ihrer Stellung zum Rätesystem. Wer nicht auf dem Boden der 1. S. P. D. stand oder sich nicht entsprechend der Resolution Müller zum Rätesystem bekannte, wurde nicht mit auf die Kandidatenliste gesett.

Nunmehr berichtete Rusch über die

Beiratsfisung am 27. April in Stuttgart .

Nach dem Bericht hat der zweite Vorsitzende des Verbandes, Reichel, auf die inneren Unruhen in unserem Verbande hin­gewiesen und erklärt, die Schuld an den Unruhen tragen die Un abhängigen und Kommunisten. Auf deren Treiben seien auch die Borkommnisse in verschiedenen Städten Deutschlands zurüdzu­führen. Des weiteren erflärte Reichel, daß der Vorstand mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die Funktionäre und Angestellten des Verbandes bor Gesinnungsbedrudung schüßen werde und erklärte es als unzulässig, daß bei der Neuwahl von Angestell­ten usw. die Mitgliedschaften nach der politischen Zugehörigkeit der fich Bewerbenden fragen.

Tarif- Abschluß für die Einnehmer der Volksversicherungs­Gesellschaften.

Ami 1. Streiftage wurde festgestellt, daß 100 Firmen mit 480 Kollegen am Streit beteiligt sind. 62 Kollegen arbeiten unter den neuen Bedingungen.

Die Streitleitung befindet sich im Gewerkschaftshaus, Zim­mer 4. Alle Anfragen find dorthin zu richten. Die Streifleitung.

Raffenboten der Feuer, Einbruch, Lebens, Vieh, Sagel, 8. Mai, abends 6 1hr in Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, linker Seiten­Transport, linfall und Haftpflicht- Versicherungen. Donnerstag, den flügel 3 Tr., Zimmer 99, wichtige Versammlung. Tagesordnung: Unsere Tarif: bezw. Rohnbewegung. Diskussion und Beschlußfassung. Verschiedenes. Mitgliedstarten bezw. Bücher mitbringen.

Einfaffierer. Einfafficrerinnen, Raffenboten, Hausdiener und Automaten- und Engrosgeschäften. Am Freitag, den 9. Mai, abends 6 Übr, Ragerarbeiter aus den Bank. Abzablungs-, Nähmaschinen, Versicherungs-, im Dresdener Kasino", Dresdener Str. 96, an der Prinzessinnenstraße, wichtige Branchenversammlung. Tagesordnung u. a.: Bericht von der ört­lichen Generalversammlung. Bericht von unseren Bewegungen. Aufstellung eines Delegierten zum Verbandstag in Stuttgart .

fchloffereien. Morgen Donnerstag 7 br, Bersammlung in der Löwen­Brauerei, Hoch-, Ede Babftrahe. Tagesordnung: Stellungnahme zum Tarifvertrag. Erscheinen aller Stollegen Bilicht..

Angestellte der Geldschrankindustrie, der Ban- und Kunft­

Vulverfabrik Chandan. Sämtliche Vertrauensleute, Angestellten ausschüsse und Arbeiterräte treffen sich heute vormittag 10 Uhr Äderstr. 2 bei rezig.

Industrie und Handel.

Aufhebung des Durchfuhrverbots von und nach der Schweiz . Bern , 5. Mai. ( Schweizerische Depeschen- Agentur.) Laut Mit­teilung der deutschen Gesandtschaft in Bern hat die deutsche Re­gierung das Durchfuhrverbot von und nach der Sch toe iz aufgehoben. Für solche Sendungen sind in Zukunft Schweiz deutsche Durchfugr Bewilligungen nur noch erforderlich, wenn die Waren für Rußland und Polen bestimmt sind oder wenn es sich um Lebensmittel handelt.

Die Gindassierer, Ginnehmer und Kassenboten der Versiche rungsgesellschaften stehen seit Ende v. J. in einer Lohnbewegung. Im Januar d. J. traten die Vittoria- Ginnehmer, im Februar die Die Pflicht zur Aufstellung von Vermögensverzeichnissen. Ueber Stassenboten bzw. Einfassierer gelegentlich des Streits der Ver­sicherungsangestellten in den Ausstand. Vis zum Abschluß eines die Frage, wer zur Aufstellung eines Verzeichnisses von seinem Ver­Tarifvertrages wurde ein Provisorium von 75 M. als Gehalts- mögen nach dem Stande vom 31. Dezember 1918 verpflichtet ist, herrscht in der Oeffentlichkeit noch immer eine gewisse linflarheit. zuschlag gewährt. Durch den jetzt abgeschlossenen Tarif sind die Einkommensver- Es sei deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß cine untere hältnisse der Einnehmer in den Bolksversicherungsgesellschaften Vermögensgrenze für die Erfüllung der Pflicht, ein Vermögens­wesentlich aufgebessert worden. verzeichnis bis zum 31. Mai 1919 aufzustellen, in der Verordnung Das Grundgehalt beträgt 225 M. Hierzu kommt ein Orts- j bom 18. Januar 1919 nicht gezogen ist. Es muß also je der= zuschlag nach der Ortstlaffeneinteilung des Reichsbesoldungsgesetzes maan, der Vermögen im Sinne der Berordnung bejizt, eine Ber vom 15. Juli 1909 für Ortefaffe D 15 M., C 30 M., B 50.. mögensaufstellung machen, womit der Rebenzwed der Erziehung A 75 M. Das Gehalt steigt nach bent 1. Dienstjahr um 10 W., nach zur Buchführung verfolgt wird. Hauptzived ist, eine Grundlage 2, 3 und 5 Jahren wiederum um je 10 M., nach 10 Jahren um für die künftigen Steuerabgaben zu gewinnen. Eine Einre chun weitere 15 M. Rechercheure erhalten eine Funktionszulage von der Vermögensverzeichnisse bei der Steuerbehörde ist zunächst nicht vorgesehen Sie dürfte später gleichzeitig mit der Steuererklärung 50. gefordert werden.

Vereine und Versammlungen.

Falls Uniform nicht geliefert wird, ist eine Kleidergeldentscha­digung von 25 M. pro Monat zu zahlen. Die Arbeitszeit foll 8 Stunden nicht überschreiben. Der Tag vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten ist dienstfrei. Reichsband der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Nach einjähriger Dienstzeit werden 6, nach dreijähriger 12, Kriegshinterbliebenen Beziri 3( Sub Dit) Große Versamm nach sechsjähriger und längerer Dienstzeit 18 Tage Urlaub gelung von Kriegshinterbliebenen morgen Donnerstag, abends 8 Uhr, Schul­

währt.

Die Abschlußgebühren werden nach den bei der Bittoria üb. lichen Säßen gezahlt.

Bernide habe in der Beiratssitung erklärt, daß, wenn die Dinge fich nicht ändern, es besser sei, wenn jede Richtung ihre Mit­glieder zufammenberuft, und dann bleibe nur der offene Kampf Wenn auch nicht alle Wünsche der Einnehmer erfüllt wurden, übrig, der geführt werden müsse. Die beiden Bevollmächtigten der so erklärten sich dieselben mit dem Erreichten doch einverstanden; Berwaltungsstelle hätten daraufhin erklärt, daß der Hauptvorstand nur durch die geschlossene Phalang innerhalb der Organisation die Pflicht habe, für die Einigkeit und Geschlossenheit in der Dr- konnten diese Zugeständnisse errungen werden. ganisation zu sorgen. Sie beantragten eine Sitzung des ertveiter­

Für die Kassenboten bzw. Einlassierer der Lebens-, Feuer-. ten Beirats und im Anschluß daran eine außerrdentliche Verbands. Vieh, Hagel- und sonstigen Versicherungsgesellschaften werden be­generalversammlung, die Richtlinien über die Einigkeit und Gesondere Verhandlungen notwendig. Auch für die in den General­schloffenheit der Organisation aufzustellen habe. Der Antrag dieser agenturen tätigen Staffenboten muß noch eine Regelung der Lohn beiden Kollegen auf Einberufung eines außerordentlichen Ver- und Arbeitsverhältnisse Plat greifen, da in denselben noch vorsint bandstages sei vom Beirat abgelehnt worden. Die Berliner Oris flutliche Zustände herrschen. bermaltung habe zu diesen Dingen Stellung genommen; die Situa tion sei außerordentlich ernst und es müsse daher vom Hauptbor- Am Donnerstag, den 8. Mai, abends 6 1hr, findet im Gewerk stand die Einberufung einer außerordentlichen Generalversamm- schaftshaus, Engelufer 15, linter Seitenflügel III, 3immer 99, cine Tung erzivungen werden. Versammlung der Kassenboten aus den Lebens-, Feuer-, Vieh,

*

aula, Laufizer Plat 3. Arbeiter- Radfahrerbund Tolidarität, Orts. gruppe Nowawed. Sonnabend, abends 7, Uhr: Verfammlung bei Singer. Alle Mitglieder und Sportfreunde eingeladen., Mitgliedsbücher Verein ehem. Schüler der 60. Ge und Militärpaß mitbringen. meinbeschule. Gigung 9 Uhr, Bärwaldsti. 68. Gäste willkommen. Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrant. beiten veranstaltet am 14. Dai, abends 8 1hr, in den verschiedensten Stadtteilen große öffentliche Lichtbilder vorträge für Frauen und erwachsene Mädchen. Genauere Anzeige folgt noch.

Wetterauskien fizz bas mittlere Rorbbeutschland 518

Donnerstagmittag: Kühl und im Süden überwiegend bewölkt, mit an der Süste, größtenteils troden und vielfach heiter bei frischen östlichen öfter wiederholten, meist geringen Rieberschlägen. Im Norden, besonders Winden. Berantwortlich für Bolitik Artur Bidler, Charlottenburg , für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Schols, Neukolln für Anzeigen Theodor Glode, Berlin . Berlag: b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruderet und Borwärts- Verlag G. m Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin . Lindenfiraße 8. Hierzu 1 Bellage.

Erklärung des Verbandes Berliner Bankleitungen.

Die gestrigen Frühzeitungen enthalten die Ankündigung, daß im Reichs- Arbeitsministerium ein Gesetzentwurf über das Mitbestimmungsrecht der Angestellten in seiner ersten Fassung fertiggestellt worden sei. Diese Mitteilung wird u. a. durch folgende nähere Angaben erweitert:

, Der vorliegende Entwurf sichert den Angestellten das Mitbestimmungsrecht in weitgehender Weise. Als Grund­lage für die Beratungen dienten die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kürzlich abgeschlossenen Verträge. Man stützte sich also auf die Abmachungen, die im Bank­gewerbe, Versicherungswesen und in der Metallindustrie bereits vorliegen. Der Entwurf gibt den Angestellten zu­nächst das prinzipielle Mitbestimmungsrecht bei Kündi­gungen und Entlassungen, in bedingter Weise auch bei Beförderungen und Neueinstellungen."

Der Umstand, daß in dieser Ankündigung des Gesetz­entwurfes auf die Abmachungen Bezug genommen wird, die im Bankgewerbe, Versicherungswesen und in der Metall­industrie bereits vorliegen, veranlaßt den Verband Berliner Bankleitungen zu folgender tatsächlichen Feststellung: Während des Streiks der Bankbeamten wurden die ersten Einigungsverhandlungen unter Mitwirkung sämtlicher Parteien am 10. April 1919 vor dem Reichs- Arbeitsministerium geführt. In diesen Verhandlungen beschränkte sich die Frage lediglich auf das Mitbestimmungsrecht bei Entlassungen und Kündi­gungen. Die Banken erklärten, daß sie für diese Fälle ein Mitbestimmungsrecht in beschränktem Umfange zugestehen könnten. Das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen und Beförderungen wurde aber von den Banken auf das ent­schiedenste abgelehnt. Die Verhandlungen bewegten sich Berlin , den 6. Mai 1919.

Bank für Handel und Industrie.

daher auch nur im Rahmen des Mitbestimmungsrechts bei p Entlassungen und Kündigungen. Erst im weiteren Verlaufe des Streiks wurde auf die Ausdehnung des Mitbestimmungs­rechts über den Rahmen der Kündigungen und Entlassungen hinaus zurückgegriffen. Die Banken verharrten jedoch auf ihrem ablehnenden Standpunkte, bis die Metallindustriellen über den Schiedsspruch in ihrer eigenen Sache hinaus am 18. April auch ein beschränktes Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen den Angestellten der Metallindustrie ein­zuräumen sich veranlaßt sahen.

Die Bankleitungen hatten die schwersten Bedenken, dieses Zuge ständnis zu machen, und sie taten es gegen ihre Ueberzeugung, lediglich, um den schweren wirtschaftlichen Schädigungen, die der Bankstreik im Gefolge hatte, möglichst schnell ein Ende zu bereiten. Sie taten es ferner in der Voraussetzung, daß die demnächstige reichsgesetzliche Regelung des Mitbestimmungsrechtes den schweren Bedenken der Bankleitungen und der Metallindustriellen Rechnung tragen und nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen und Entlassungen, nicht aber bei Neueinstellungen betreffen würde. Die Oeffentlichkeit wurde von diesem grundsätzlichen Verhalten des Verbandes Berliner Bankleitungen durch dess en in der Tagespresse bekanntgegebenen Erklärung bekanntgegebenen Erklärung vom 19. April 1919 unterrichtet.

Trotzdem die Banken fortgesetzt ihre grundsätzlichen Bedenken wiederholten, kam in dem Schiedsspruch vom 20. April 1919 durch Majoritätsbeschluß der§ 5 mit folgen­dem Wortlaut:

Die Bankleitung ist verpflichtet, dem Angestellten­Ausschluß von jeder Neueinstellung eines Angestellten Kenntnis zu geben. Dieses gilt nicht für die Einstellung

Deutsche Bank. Dresdner Bank. Mitteldeutsche Creditbank.

von

General- und Handlungs- Bevollmächtigten, von Direktoren, Angestellten in leitender Stellung und von Ver­tretern der Firma, die in das Handelsregister eingetragen sind."

und ferner der Abschnitt 11 mit folgendem Wortlaut:

Wird über das Mitbestimmungsrecht der Angestellten ein Reichsgesetz erlassen, so bleibt die Aufstellung neuer Regeln für die Tätigkeit der Angestellten- Ausschüsse der Banken, die den besonderen Verhältnissen im Bankbetriebe Rechnung tragen, neuen Verhandlungen vorbehalten" zustande.

Die Beisitzer der Banken wurden überstimmt. Sie be­kundeten jedoch ihre Stellungnahme durch einen Protest, der in das Protokoll über die Verhandlungen des Schlichtungs­Ausschusses aufgenommen ist. Von diesem Protest wurde die Oeffentlichkeit durch eine ebenfalls bekanntgegebene Erklärung des Verbandes Berliner Bankleitungen vom 21. April 1919 unterrichtet.

Wenn jetzt die Fertigstellung des Gesetzentwurfes mit dem Hinweise angekündigt wird, daß er sich auf die Abmachungen stütze, die im Bankgewerbe usw. bereits vorliegen", so stebt diese Begründung mit der eben dargestellten Sachlage nicht im Einklange.

Sowohl in den Verhandlungen im Reichs- Arbeits­ministerium als im Schlichtungs- Ausschuß, wie überhaupt in jeder Besprechung mit Behörden haben die Banken stets daran festgehalten, daß die Ausdehnung des Mitbestimmungs­rechtes auf die Fälle der Einstellungen und Beförderungen nicht nur eine schwere Schädigung ihrer Betriebe, sondern auch von Handel und Industrie im allgemeinen und vor allem auch der Angestellten selbst bedeute.

Commerz- und Disconto- Bank. Nationalbank für Deutschland.

Direction der Disconto- Gesellschaft.

180/4