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Berlin , den 30. April 1919. In der heutigen Stung des Schlichtungsausschusses Groß- Berlin, an der teilgenommen haben

als unparteiischer Vorsitzender Herr Landgerichtsrat Wulff, als Arbeitgebervertreter Herr D. Baer, Herr Direktor 6. Bolle, Herr Direktpr F. Schraud,

als Arbeitnehmervertreter Herr Ingenieur Schmid, Herr Theobor Silbermann, Herr Karl Emonts,

Herr Stadtrat Dr. Fang,

als Vertreter des Magistrats Herr Stadtrat Dr. Sekt, die Gegenpartei bestand aus den Herren Karl Bauer, Fris Kuhligk, Sally Brasch, Guftav Seinricht, Bernhard Stein, Ben Fledenstein, Eugen Keller, Otto Drenske, Martin Rindrowski,

wurde zwischen den Bertretern der Bureau-( Kanzlei-) Silfs. träfte und ber Hilfskräfte im Unterbeamtendienst und den Bertretern bes Magistrats der Stadt Berlin folgende Ber­einbarung geschlossen:

1. Ründigungsfrist.

Jm 1. Monat: tägliche Ründigung;

vom 2. Monat ab: monatliche Kündigung zum Mo.

natsschluß;

nach 2 Jahren: sechswöchentliche Kündigung zum Schluß des Quartals.

Die Kündigungsfrist zu e) findet auf Rriegsteilnehmer vom 2. Monat ihrer Beschäftigung ab Anwendung.

2. Urlaub.

a) Die Urlaubslifte ist im Einvernehmen mit dem An­gestelltenausschüssen beziehungsweise Arbeiterräten der ein­zelnen Dienststellen aufzustellen.

b) Während des Urlaubs hat grundsäglich gegenseitige Bertretung stattzufinden. Es ist von der Verwaltung Bor­forge zu treffen, daß Ueberlastungen bei den Vertretungen vermieden werden. Andernfalls ist durch den Magistrat für Einstellung von Erfahkräften zu forgen.

c) Urlaubsdauer: nach einhalbjähriger Dienstzeit 10 Tage, nach einjähriger Dienstzeit 14 Tage. Ueber die Urlaubs­dauer nach zwei- bzw. vierjähriger Dienstzeit wird auf den unten stehenden Schiebsspruch verwiesen. Bezüglich ber Kriegsteilnehmer, bie 2 Jahre im Militärverhältnis ge. itanden haben, sowie für Kriegsbeschädigte und Internierte foll vereinbarungsgemäß eine zweijährige Dienstzeit bei ber Urlaubsbemeffung angerechnet werden. Sie sollen den Ur. laub nach 4 monatiger Diensttätigkeit erhalten.

3. Gehalt.

a) Einführung des Monatsgehaltes für alle Gruppen ber Hilfskräfte. b) Auszahlung des Gehaltes fpätestens am legten Tage

des Monats.

e) Für die Bemeffung bes Monatsgehaltes find nur folgende brei Rlassen zu unterscheiden:

1. Lebige unter 18 Jahren,

2. Sebige über 18 Jahren, 3. Berheiratete.

d) Männliche Ledige unter 18 Jahren erhalten ein Mo­natsgehalt von 225 M.

e) Gonder- und Funktionszulagen bleiben bestehen. 1) Diejenigen Berheirateten mit Kindern, die nach den Berfügungen des Magistrats vom 20. 1. und 18. 3. 19 ein höheres Einkommen haben als die Neuregelung vorfieht, et­halten ihre bisher bestehenden Bezüge als Monatsgehalt.

Neueingestellte Berheiratete mit Rindern treten sofort in den Genuß dieser Bezüge.

Gez.: Sanbaerichtsrat Wulff, D. Baer, Dir. F. Schraub, Ing. Schmidt, Karl Bauer, Verband der Bureauangestellten, Martin Kindrowski, Bertreter des Freien Angestellten- Ber­handes, Frik Kuhligt, als Vorfikender des Ausschuffes der Silfsträfte, Dir. E. Bolle, Theodor Silbermann, Stadtrat Dr. Franz.

Schiedsspruch.

Der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin hat in der Sigung vom 30. April 1919, an der teilgenommen haben

ats unparteiifcher Borsigender Serr Landgerichtsrat Wulff, als Arbeitgebervertreter Herr Baer, Herr Direktor Bolle, Serr Direktor Schraub,

als Arbeitnehmervertreter Herr Ingenieur Schmidt, Herr Gilbermann, Herr Emonts,

in der Beschwerdefache der Bureau-( Ranzlei-) Silfskräfte und der Hilfskräfte im Unterbeamtendienst gegen den Magiftrat der Stadt Berlin folgenden Schiedsspruch gefällt.

1. Den Bureau-( Kanzlei-) Hilfskräften und den Hilfs. träften im Unterbeamtendienst wird das Mitbestimmungs­recht in allen wirtschaftlichen und das Arbeitsverhältnis be­rührenden Fragen zuerkannt; insbesondere bezieht sich dies auf die Einstellungen, Ründigungen und Entlassungen von Angestellten, auf die Festsegung von Gehältern, Urlaubs­bewilligungen und Beförderungen.

Das Mitbestimmungsrecht wird von dem nach den gefeß. lichen Vorschriften gewählten Angestelltenausschuß ausgeübt. Dei Unstimmigkeiten zwischen dem Magistrat einerseits und dem Angestelltenausschuß andererseits ist innerhalb breier Tage ein Schlichtungsausschuß anzurufen, der über die Streitfrage endgültig entscheidet. Bei Ründigungen und Entlassungen hat der Widerspruch des Angestelltenausschusses

aufschiebende Wirkung.

Der Schlichtungsausschuß fekt sich zufammen auf 6 Mit aliebern der Stadtverordneten- Bersammlung, die von Fall aut Fall zu je brei von den Arbeitnehmern und vom Ma. giftrat gewählt werden und einem unparteiischen Borsigen­Den. Diefer, fomie fein Stellvertreter müssen die Befähi

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Bekanntmachung.

gung zum Richteramte haben und sollen je auf die Dauer eines Jahres vom Reichsarbeitsministerium ernannt werden. Wird über das Mitbestimmungsrecht der Angestellten ein Auf den unter dem 29. April aufgerufenen Abschnitt 20 Reichsgefet erlassen, so bleibt die Aufstellung neuer Regeln für die Tätigkeit des Angestelltenausschusses in Gemeinde. Der allgemeinen Lebensmittelkarte der Stadt Berlin werden betrieben der Stadt Berlin und neuen Berhandlungen vor- nicht 200 Gramm Grieß, sondern

behalten.

2. Urlaub.

Dienstzeit 4 Wochen. Für Kriegsteilnehmer gilt das in der Nach 2 jähriger Dienstzeit 3 Wochen, nach 3 jähriger Vereinbarung vom heutigen Tage Gesagte. 3. Gehalt.

a) Ledige Weibliche unter 18 Jahren erhalten ein Mo­natsgehalt von 225 Mark.

1. Einfache Hilfskräfte:

200 Gramm Teigwaren Berlin , den 7. Mai 1919.

ausgegeben

Magistrat.

Abteilung für Nährmittel. Achtung

b) Die sonstigen Gehälter werben wie folgt feftgefekt: Artilleriewerkstadt- Süd den 9. Mai 1919, gewerkweise und zu nach­Die nächste Lohnzahlung findet am Freitag, stehend au geführten Zeiten in der Kantine statt:

a) Bebige: Anfangsgehalt 335 M., nach 1 Jahre 355.,

nach 2 Jahren 375 M.

b) Berheiratete: Anfangsgehalt 365 M., nach 1 Jahre

410 M., nach 2 Jahren 435 M.

2. Qualifizierte Silfskräfte( Regiftratoren):

a) Ledige: Anfangsgehalt 365 M., nach 1 Jahre 385 M., nach 2 Jahren 405 M.

b) Berheiratete: Anfangsgehalt 415 M., nach 1 Jahre 435 M., nach 2 Jahren 460 M.

3. Expedienten und Silfsbuchhalter in der Stadthaupt­taffe:

a) Lebige: Anfangsgehalt 365 M., nach 1 Jahre 400 R., nach 2 Jahren 420 M.

b) Berheiratete: Anfangsgehalt 415 M., nach 1 Jahre 450 M., nach 2 Jahren 475 M.

4. Einfache weibliche Hilfskräfte:

a) Lebige: Anfangsgehalt 230 M., nach 1 Jahre 280 M., nach 2 Jahren 295 M.

b) Berheiratete und Witwen mit eigenem Haushalt: Anfangsgehalt 820., nach 1 Jahre 345 M., nach 2 Jahren 375 M.

5. Qualifizierte weibliche Silfskräfte einschl. Stenotypi­ftinnen:

a) Ledige: Anfangsgehalt 335 M., nach 1 Jahre 355 M., nach 2 Jahren 375.

b) Verheiratete und Witwen mit eigenem Haushalt: Anfangsgehalt 385 M., nach 1 Jahre 410 M., nach 2 Jahren 425 M.

e) Silfskräfte mit Sondervergütungssägen erhalten bei einem Monatseinkommen bis zu 400. eine Aufbefferung pon 20 Bros., über 400 R. eine Aufbefferung von 15 Broz., fomeit nicht nach obiger Tabelle. höhere Gehälter gezahlt werben.

d) Die fämtlichen obigen Gehaltsfeftfehungen und die durch die Bereinbarungen von heute abgefchloffenen Ge­haltsveränderungen treten mit Wirkung vom 1. Mai 19 in Kraft.

Als Ausgleich für die von den Angestellten geforderte Nachzahlung der Gehaltsdifferenzen, rüdwirkend ab 1. Ja nuar 1919, wird eine einmalige Entschuldungssumme in der Höhe des ab 1. Mai 1919 festgelegten Monatsgehaltes gewährt und möglichst bis 15. Mai 1919 ausgezahlt.

Gefchloffen:

Gez.: Wulff, Jng. Schmidt, Emil Bolle, D. Baer, Theodor Silbermann, E. Schraub.

Magiftrat.

616. G. 8. 2/19.

Berlin C. 2., ben 3. Mai 1919.

8u Briefb. Nr. 4589/2. 19. Den Schiedsspruch vom 30. April 1919 in Sachen der Silfskräfte wiber ben Magiftrat nehmen wir an.

Da der Ausdrud: in allen wirtschaftlichen und das Arbeitsverhältnis berührenden Fragen" nicht völlig flar ist, legen wir Wert darauf feftauftellen, daß wir ihn in diesem Rusammenhange auf alle bie wirtschaftliche Lage und das Arbeitsverhältnis der Silfskräfte berührende Fragen be­gez.: Wermuth.

ziehen.

An den Schlichtungsansschuß Groß- Berlin, Sier.

Berlin C. 2, den 3. Mai 1919. Spandauer Straße 10, 8immer 1. An

den Schlichtungsausschuß Groß- Berlin,

Berlin R. 4, Schlegelstraße 2.

In der Beschwerdefache der Bureau-( Ranzlei-) Silfs. träfte und der Silfskräfte im Unterbeamtendienst teilen wir hierdurch mit, daß wir uns dem am 30. 4. 1919 gefällten Schiedsspruch unterwerfen.

Im folgenden erlauben wir uns, Berichtigung bzw. Er. flärungen zu dem gefällten Schiedsspruch dem Schlichtungs­ausschuß noch unterbreiten zu dürfen mit der Bitte, dieselben einzufügen bzw. hinzuzufegen. 2. Urlaub. Nach zweijähriger Dienstzeit 3 Bochen, nach vierjähriger Dienstzeit 4 Wochen. 4. Gehalt.

Weibliche Hilfskräfte:

a) Ledige: Anfangs 280 M., nach 1 Jahre 295 M., nach 2 Jahren 320 M.

Magistrat und uns zustande gekommen: Aus dem Seeres Zu Buntt Gehalt ist noch folgende Einigung zwischen höchften Stufe ihrer Staffel( fei es, daß fie neu eintreten, dienst Entlaffene erhalten fogleich den Bergütungssag der fei es, daß sie bereits im städtischen Dienst beschäftigt find)."

Die Berhandlungskommiffion.

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Bekanntmachung betreffend Erfaz für Fleisch.

1.

Auf die Fleischmarken der Woche vom 28. April bis 4. Mai 1919, bie nicht mit Fleisch beliefert worden sind, werden Hülsenfrüchte und Grieß abgegeben, und zwar auf jeden Fleischtartenabschnitt( Fleischmarte) 25 Gramm Hülsenfrüchte und 25 Gramm Grieß.

II.

Die Hülsenfrüchte und der Grieß können ohne Voranmel Fleischmarten bei dem Kleinhändler in Empfang genommen werden, bei dem die Abschnitte Nr. 18-20 der allgemeinen Lebensmittelfarte angemeldet worden find.

bung bis Gonnabend, ben 10. Mat 1919 gegen Abgabe bet

Wer die Abschnitte Nr. 18 bis 20 nicht anmeldet ober in dem zuständigen Geschäft die Hülsenfrüchte und den Grief nicht erhält, tann nur die Fleischmarken der Woche vom 28. April bis 4. Mai 1919 unter gleichzeitiger Borlegung den Berliner Lebensmittelfarte oder der Berliner Bezugskarte die Hülsenfrüchte und den Grieß beziehen:

a) in den durch ein blaues Aushängeschild gekenn zeichneten Krantenfoftverkaufsstellen,

b) in ben nachfolgend genannten Geschäften:

Ng. 1 Dr. 2

Dr. 3

18 Hs. 2

B. 18 T.

Zentrum:

Ng. 3

Offen:

B.

Ng. 2

K 6 Ng. 7

K. 17 Wz. 1

Rorden:

Or. 1

Or. 2

von 11 bis 1 Uhr

Rp.

Rp. 2

Ng. 3

Lu 1

An.

Lu. 2

K. 21 Ng. 9 T. 4

Ng. 6 Zb. 1

Hs. 1

von 1 bis 2 Uhr

Arbeiter- Bureau

Dr. 1

Westen: Südwesten: Süden:

von 2 bis 3 Uhr

WZ. 2 Ng. 55

T. 15

Ng. 9 Arbeitsbureau

männlich

Lagerbureau

Arbeitsbureau

weiblich

Es wird zur Vermeidung von nachträglichen Aus­zahlungen dringend ersucht, die angegebene Zeit genau innezuhalten. Die Lohnzahlbeamten melden sich 9 Uhr vormittags in der Kasse zum Geldempfang. Spandau , den 7. Mai 1919.

-

Artilleriewerkstatt- Süd.

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Otto Schoening

J. A. Luze

Julius Staege

F. Otto

C. G. Bruchmüller

F. Dunfig H. Mühlberg Franz Klawe Julius Staege Julius Staege Rud. Ehrig C. F. Fint

Karl Triebel

M. Rönnebed

Nordwesten: C. F. Holzmann

Friz Holzmann Albert Sens

Rudolf Fint B. Boigt

Karl Richard Schmidt Gebr. Judis

Carl Tamaschte

Julius Staege

III.

Aleranderstr. 1 Heiligegeiftstr. 16. Frankfurter Allee 80. Grüner Weg 48. Gr. Frankfurter Str. 100 Raftanienallee 72. Chariner Str. 7. Schönwalder Str. 7. Invalidenstr. 120/121. Danziger Str. 6. Liebenwalder Str. 47. Pantstr. 92. Stettiner Str. 14.

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Waldstr. 19.

Butligstr. 1.

Dorotheenstr. 55. Turmftr. 6. Corneliusstr. 1. Potsdamer Str. 60. Röniggräger Str. 33. Dresdener Str. 123, Blücherstr. 8.

Fischerfte.&

Die mit Fleisch nicht belieferten Abschnitte der Fleisch tarte für Binnenschiffer sind in den nachstehend genanntes Geschäften zur Einlösung vorzulegen: 3entrum: Often: Südosten: Norden:

M. Hollstein

Anna Rofentrans

Karl Berthold

Friz Meyer

Branz Schulz

Ernst Haafe

IV.

Sin Stadtarzt, der die Areisarztprüfung ab- Nordwesten: Hermann Grell gelegt hat, soll vorläufig auf ein Jahr gegen ein Gehalt von 10 000 Mart angenommen werden. Privatpragis darf nicht betrieben werden. Spätere Anstellung als beamteter Arzt oder als Magiftratsmitglied ist in Aussicht genommen. Bewerber wollen Beugnisse und Lebenslauf bis zum 1. Juni bei uns einreichen. 2221 Eberswalde , den 5. Mai 1919.

Magiftrat.

Bei der hiesigen Stadtverwaltung ist die Stelle eines

rechtskundigen Senators

zu besetzen. Anfangsgehalt 6000 M., steigend alle 3 Jahre um je 400 M. bis 8000 M. Wohnungsgeldzuschuß und Teuerungszulagen nach staatlichen Grundsätzen werden gewährt.

2210D

Geeignete Bewerber wollen ihre Gesuche unter Bei­fügung ihrer Zeugnisse bis zum 20. Mai d. J. dem Unter­zeichneten einreichen. Bewerber, welche bereits selbständig im Kommunaldienst tätig waren, werden bevorzugt. Person­liche Vorstellungen sind einstweilen nicht erwünscht. Osnabrück , den 5. Mai 1919.

Schweigmann. Bürgervorsteher- Wortführer.

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1. Batt. Artill.- Batl. Nr. 69 wurde am 1. Dez. 1916 in Rumänien gefangen ge nommen und war in den Lagern Teschu Sipoti und zulegt in Rataczine. mer fann weiteren Berbleib angeben? Für zweddienliche Nachrichten wird Rüd­erstattung der Autosten bez. Belohnung zugesichert. Zieting, Fabrikbefizer, Torgelow i. Bom.

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V.

Buwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werbes gemäߧ§ 79/81 ber Reichsgetreideordnung für die Ernte 191 vom 29. Mai 1918 bestraft. Berlin , ben 7. Mai 1919.

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Bilanz am 31. Dezember 1918.

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Modelle. Gleis- Anlagen Werkz. u. Geräte Mobilien

Fuhrpark. Kasse Wechsel. Effekten u. Be­teiligung Hypotheken

Schuldner

Bürgschafts - Ver­pflichtungen 5472 969,16 Vorräte. Vortragsposten ( Interims- Kont.)

5427 643 97 439 451 75

3-

335 218 01 14203 45 2537 892 45 30 979 15 18518692 41

12846989 10

Passiva. Aktlenkapital. Gesetzl. Reserve Reserve- Fonds II Kriegsschäden­Rückstände.. Talonsteuer­Rückstände Beamten- und

12 000 000

2200 000 1100000­

600 000­

50000­

Arbeiter- Unter­

stütz.- Fonds. 11222324 Hypotheken

Nicht abgehob.

Dividence Gläubiger

ein­

schießlich An­zahlungen Bürgschafts- Ver­pflichtungen

5472969,16

73 088 66 Vortragsposten

40 224 173 96

342 500­

4004­

159325182

( Interims- Kont.) 4238202 2 Erforderliche

Rückstände

Gewinn aus 1918 2244 229,22 M. einschl Vor­trag aus 1917 124 487,71 M.

266000­

23687169

40 224 1739

Gewinn- und Verlust- Rechnung 1918."

Soll. Abschreibungen Gezahlte Kriegs­unterstützung. Unkosten der Zentralverwalt., Steuern, Tan­tiemen, Grati­fikationen Gewinn

Haben. 684 277 42 Vortrag aus 1917 Ueberschuß 1480 036 77

1162 531 98

2368716 93

5 695 563 10

124 487 5571 075 3

5695 563

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