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Freitag, den 23. Mai 1919.
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Clemenceau über unsere Kriegsgefangenen
Bersailles, 22. Mai. Dem Vorsißenden der deutschen gehörig verpflegt und angemessen behandelt, nach Friedens.1 Friedensdelegation Reichsminister Grafen Broddorff- ilus heimzubefördern. Sie bedauern indessen, daß die Menge Rangau ist heute folgende Antwort Clemenceaus auf der ihren eigenen Heeren zur Verfügung stehenden Bekleidungsdie Note von 10. d. M. betreffend Kriegsgefangene gegenstände noch völlig unzureichend ist und daß es keinen anderen zugegangen: Borrat gibt, dem man das nötige entnehmen könnte, um die deut schen Kriegsgefangenen neu auszustatten.
Herr Bräsident!
Die Bertreter der alliierten und affoziierten Mächte haben die Note der deutschen Friedensdelegation vom 10. Mai 1919, be: treffend Heimbeförderung der deutschen Kriegsgefangenen, einer Prüfung unterzogen. Sie legen Wert darauf, in Erwiderung auf diese Note die Erklärung abzugeben, daß sie die Befreiung der Kriegs- und Zivilgefangenen, welche sich Verbrechen oder Bergehen haben zuschulden kommen lassen, nicht zustimmen fönnen. Diese Verbrechen und diese Vergehen sind auf dem alliierten Hoheitsgebiete begangen worden, und die rechtlich eingefchten Behörden sind dagegen eingeschritten, ohne die Tatsache zur be
Was endlich die Ernennung einer Kommission betrifft, die sich mit der Heimbeförderung der Kriegsgefangenen zu befaffen hätte, jo erden die Vertreter der alliierten und assoziierten Mächte mit höchster Bereitwilligkeit Kommiffionen dieser Art einsehen, sobald der Friede unterzeichnet ist. Sie bedauern indessen, an ihre Einsesung nicht denken zu können, solange fie nicht benachrichtigt worden sind, daß die Bevollmächtigten des Deutschen Reiches den Frieden zu unterzeichnen beabsichtigen. Genehmigen Sie, Herr Präfident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. G. Clemenceau.
Dieser Note Clemenceaus ist ein Bericht des französi. schen Kriegsministerium beigegeben, wonach die deutschen Gefangenen im großen ganzen ausreichend mit Kleidung und Unterkleidung versehen sind.
Neue Schwierigkeiten der Friedenskonferenz.
Polnische Angriffsabfichten.
Berlin , 22. Mai. Ein amerikanischer Funtspruch aus 2yon vom 20. d. V meldet: Der Friedenskonferenz erwachsen einige Schwierigteiten durch Polen , den Krieg zu beenden. Baderewati verhandelte stundenlang mit Wilson und Oberst House, um Ameritas Zustimmung für einen Krieg Bolens zu erlangen. Die heimliche Hoffnung. des polnischen Premierministers schien zu sein, daß Deutschland sich der Ausführung der Friedensbedingungen für den Often widersehen möge, was den Polen die Möglichkeit gäbe, dem verstümmelten Pretrßen den endgültigen großen Schlag zu versehen. Die Theorie der polnischen Führer ist einfach, zu kämpfen und einen Krieg gegen irgend jemand zu gewinnen. Es erforderte den drößten Druc auf Paderewski , um ihn zu bewegen, in die Einstellung der Feindseligkeiten zu willigen. Polen glaubt heute, die stärkste Armee im Often zu besitzen, und betrachtet diese Armee als wichtigstes Instrument. Die Führer erklären, daß eine Hoffnung auf Weiterbestehen der Nation, die zwischen feindlichen Mächten eingeschloffen. ist, besteht, und man müsse zeigen, daß man über eine genügend tarte Militärmacht verfüge, um den Platz in der Welt zu behaupten. Dieser amerikanische Fundspruch ist ein erneuter Beeis für die sogenannte und oft behauptete Friedfertigkeit und
rücksichtigen, daß der Miffetäter ein deutscher und nicht ein alliierter Bürger war. So war ein gewiffer deutscher Gefangener nachts durch Einbruch in das Haus eines Landwirts eingedrungen, in dessen Wirtschaft er arbeitete, und hatte den Landwirt und seine Zu dieser Antwortnote bemerkt die zuständige Stelle: Frau mit einem Gartenmesser faltblütig ermordet. Wegen seines Die alliierten und assoziierten Regierungen führen zur BeDoppelmordes wurde dieser Gefangene am 11. Juni 1918 von gründung ihrer Ablehnung der Freilassung derjenigen Kriegs- und einem regelrecht eingefehten Kriegsgericht zum Tode verurteilt. Zivilgefangenen, die sich wegen anderer als disziplinarer Bergehen In Gemäßheit des Verner Abkommens ist indessen die Vollstredung in Untersuchungs. oder Strafhaft befinden, einen anscheinend bedes Urteils bis zur Unterzeichnung des Friedens ausgefest wor- fonder straffen Fall an, wo sich ein deutscher Kriegsgefan den. Es würde gewiß nicht recht sein, daß der Vertrag zur Folge gener nach der Gefangennahme eines Mordes gegen den Unter- Aufrichtigkeit der Polen . hätte, diesen Mörder zu begnadigen. Aus diesen Gründen können nehmer, bei dem er arbeitete, und dessen Frau schuldig gemacht bie alliierten und affoziierten Mächte eine Abänderung der Ve hat. Die allierten und affogiierten Regierungen werden wohl Französische Stimmen zur Friftverlängerung dingungen des Friedensvertragsentwurfes, welche sich auf die eines selbst nicht behaupten wollen, daß unter den früher in deutscher Verbrechens oder eines Bergehens schuldigen Kriegsgefangenen Hand befindlichen ihnen angehörigen Kriegsgefangenen keine Fälle beziehen, nicht annehmen. dieser Art sich ereignet hätten. Im Gegenteil, es sind nur allzu viel Fälle vorgekommen, wo
Was die zweite Frage angeht, so bringt die deutsche Friedensdelegation keine bestimmte Anregung in Vorschlag, hin
sichtlich dessen, was sich auf die Milderung bezieht, die sie in dem schwere Verbrechen begangen haben, namentlich Noizucht, Geschick der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Friedens und dem ihrer Heimbeförderung eintreten zu lassen vorschlagen möchte. Die alliierten und affoziierten Mächte wissen nicht, welche Milderung gewährt werden könnte, denn sie haben sich mit peinlichster Gewissen haftigkeit bemüht, die Kriegsgefeße zu beobachten
" Homme Libre" fragt, ob die deutsche Delegation die Berlängerung der Frist wirklich beantragt habe, weil sie mit ihren Arbeiten nicht habe fertig werden können, oder ob es sich nicht vielmehr darum gehandelt habe, der Scheidemannschen Regierung dadurch die Herbeiführung einer Ginigung in Deutschland über ihre Haltung gegenüber dem Friedensvertrage zu ermöglichen, und andererseits den Freunden Deutschlands noch Zeit zum Gingreifen eine beffere Behandlung worfen bleiben. Die deutsche Friedensdelegation kann sicher sein, durchzusehen. Gerade die Herbeiführung einer Verständigung bischof von Breslau schon mitgeteilt, daß er sich um Milzugunsten Deutschlands zu geben; habe doch der Papst dem Fürst daß die alliierten und assoziierten Mächte ihre Kriegsgefangenen in über die Ginzelheiten sollte der Zived der vorgeschlagenen münd- derung der Bedingungen bemühe; man wisse, auch, daß deutschder Zeitspanne, die zwischen der Unterzeichnung des Vertrages lichen Beratungen sein. Ge hätte, wenn sich die feindlichen Regie freundliche Kreise in Amerika auf dasselbe Ziel hinarbeiten. und ihrer Heimbeförderung verfließen wird, mit voller Berüd- rungen von dem Gefühle der Billigkeit hätten leiten lassen, selbst- Man brauche wohl nicht zu sagen, daß die Entente teinerlei fichtigung ihres Gefühlslebens und ihrer Bedürfnisse zu behandeln verständlich sein müssen, daß die noch in feindlicher Gefangenschaft inmischung in die Verhandlungen, woher sie auch komme, beabsichtigen. zurüdgebliebenen Kriegsgefangenen dieselben Bergünstigungen bulben werde, so wenig von Amerikanern, die gegen Wilson Opposition trieben, als vom Vatikan , welcher während des ganfaen Krieges nur für Deutschland Günstiges getan und niemals gegen deutsche Greuel protestiert habe. Wenn der Papst sich heute zum Verteidiger von Frauen- und Kindermördern, Kirchenschändern, Brandstiftern und Verleßern aller Verträge und Gefeße mache, so zeige er seine Parteilich feit so sehr, daß sein Urteil auch nicht die geringste Aussicht auf Berücksichtigung habe. Die Alliierten wüßten, wie sie den Frieden herbeizuführen hätten, und würden sich von ihren Richtlinien nicht abbringen lassen,
Bersailles, 22. Mai Matin" erklärt, daß die Frist ver längerung um acht Tage die lette Frist bedeute. Die Alliierten würden 4-5 Tage zur Prüfung der deutschen Gegen vorschläge benötigen und dann eine sehr kurze Frist zur endBrandstiftung, Mord, usw. Das hat die alliierten und assoziierten gültigen Unterzeichnung des Friedens stellen. Laut Matin" könnte Regierungen seinerzeit beim Waffenstillstand nicht abgehalten, die die Unterzeichnung etwa am 7. oder 3., laut„ Echo de Paris" bedingungslose Rüdgabe auch solcher Gefange- zwischen dem 10. und 15. Juni erfolgen. Laut Petit Parinen zu verlangen, die wegen derartiger Bergehen und Verbrechen fien wird die der deutschen Delegation zu gewährende letzte Frist verurteilt waren. Es ist nicht einzusehen, warum in dieser Be- nach. Prüfung der deutschen Gegenvorschläge durch die Alliierten 48 ziehung, die deutschen Gefangenen in der Hand der alliierten und oder höchstens 72 Stunden beiragen. assoziierten Regierungen anders behandelt werden sollen, als die und den Forderungen der Menschlichkeit in der Behandlung, welche in deutscher Hand befindlichen feindlichen Gefangenen. fte den. Kriegsgefangenen gewährt haben, Genüge zu leisten. Ueber- Die Nachrichten, die fortgesetzt über die Behandlung der nabies ist es gemäß den Vorschriften des Artikels 218 letter Abschnitt mentlich noch in französischer Hand befindlichen Kriegsgefangenen im Intereffe aller wesentlich, daß die Kriegsgefangenen und Zivil- der deutschen Regierung zugegangen sind, lassen es als unbedingt internierten bis zum Eintritt der ihnen in Aussicht gestellten Heim- erforderlich erscheinen, für sie jetzt endlich beförderung einer gewiffen Disziplin und Beaufsichtigung unter
Die Wiebererstattung ihres persönlichen Eigentums hätten genießen müssen, wie sie den Angehörigen der allierten an die Kriegsgefangenen ist ein gefeßlich festgelegtes Recht, welches und assoziierten Mächte beim Abschluß des Waffenstilstandes in zu achten die alliierten und affoziierten Mächte durchaus beabsich Deutschland zugestanden worden sind. Die deutsche Regierung tigen. Bezüglich der Ausfünfte über die Vermisten haben sich die fann nach diesen Vorgängen durchaus nicht sicher sein, alliierten und affoziierten Mächte ständig bemüht, der deutschen Ne- daß die deutschen Kriegsgefangenen bis zu ihrer Heimschaffung mit gierung alle Informationen, die sie über diesen Gegenstand befa- voller Berücksichtigung ihres Gefühlslebens und ihrer Bedürfnisse hen, zugehen zu lassen, und sie werden nach der Unterzeichnung des behandelt werden. Friedens gewiß damit fortfahren. Was die Erhaltung der Wenn im übrigen die alliierten und affoziierten RegierunGrabitätten anbetrifft, so machen fie darauf aufmerksam, gen behaupten, daß sie hinsichtlich der Nachforschung nach den Verdaß ihnen die Artikel 225 und 226 dem deutschen Volke eine Bürg- mißten und der Pflege der Grabstätten alle billigen Wünsche erschaft dafür zu geben scheinen, daß die Gräber seiner Staatsange- füllt hätten und zu erfüllen gewillt sind, so ist nicht einzusehen, hörigen werden geachtet und gehörig gepflegt werden und daß, warum sie fich weigern, in den Vertrag Bestimmungen aufzuneh soweit die Klausel 225 es zulaffen wird, die Leichen der Soldaten men, die auch ihrerseits vollständige Gegenseitigkeit gewährleisten. und Seeleute in ihr Heimatland werden übergeführt werden Die Behauptung der alliierten und assoziierten Regierungen, Baviser Presse verzeichnet weiterhin ihren Optimismus be Lönnen. daß keinerlei Vergleich zwischen der Behandlung der Kriegsgefangenen durch Deutschland einerseits und durch die alliierten und assoziierten Regierungen andererseits möglich sei, ist geradezu un
In Erwiderung auf die deutsche Forderung bezüglich einer uneingeschränkten Gegenseitigkeit nüssen die Bertreter der alltierten und assoziierten Mächte die Er- geheuerlich; sie wird widerlegt durch unzählige eidliche Aasiagen klärung abgeben, daß sie es für erforderlich gehalten haben, den deutscher Kriegsgefangener, die namentlich in Frankreich , das här Artikel 222 einzufügen wegen der Behandlung, welche ihre eigenen tefte 20s zu erdulden hatten. Die Welt mag auf Grund dieser in Deutschland während des Krieges internierten Staatsangehöri. Aussagen urteilen, auf welcher Seite das Unrecht zu suchen ist. gen zu erleiden gehabt haben. Da teinerlei Bergleich zwischen der Behandlung der Kriegsgefangenen durch die deutsche Regierung
Englische Vorbereitungen.
einerseits und durch die alliierten und assoziierten Mächte anderer: Haag, 22. Mai( S. N.".) Reuter meldet aus London : Der feite möglich ist, so kann in dieser Hinsicht keine Gegenseitigkeit englische Oberstkommandierende Lord Robertson besuchte die Begefordert werden. fagungsarmeen in Koblenz und tonferierte mit dem belgischen Was die dritte Frage angeht, so find die Vertreter der alli- Armeekommando. Es ist fein Geheimnis, daß die alliierten Truppen terten und assoziierten Mächte bereit, alles irgendwie Mögliche überall bereit sind, den Aufmarsch zu beginnen, sobald dies zu tun, um die deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten, nötig sein wird.
Optimismus der Pariser Presse.
Genf , 22. Mai. ( Eigener Drahtbericht des Borwärts".) Die süglich der Unterzeichnung des Friedensvertrages und veröffentlicht bereits das detaillierte Zeremoniell der weltgeschichtlichen Aktion, die in der Spiegelgalerie stattfinden soll. So schreibt Journal des
"
Debate ":" In den Kreisen der Friedenskonferenz wird man, was den Ausgang der Verhandlungen anbetrifft, immer optimisti- cher, und man glaubt selbst, daß die Deutschen unterzeichnen werden. Aber es ist nicht zu verkennen, daß troß des krampfhaften Beteuerns, sie werden unterzeichnen, doch 8 meifel sich au regen beginnen. Sie ergehen sich in immer heftiger wiederkehrenden Drohungen für den Fall einer Nichtunterzeichnung. Während das Echo des Paris " nicht an der Unterzeichnung zweifelt, fragt es sich doch besorgt, ob sie ohne Hintergedanken unterzeichnen werden. Es set Sache der alliierten Mächte, Vorkehrungen zu treffen, daß Deutschland diesen Vertrag nicht ebenso behandelt wie den belgischen Neutralitätsvertrag.